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FAQs

Du willst wissen, wer eigentlich Lehrlinge ausbilden darf oder was eine Doppellehre ist? Dich interessiert, wie viele Lehrberufe es in Salzburg gibt und was deine Rechte und Pflichten als Lehrling sind? Hier findest du die wichtigsten Antworten!

Der Übergang von der Schule zum Beruf wirft so manche Fragen auf. Hier findest du alle Antworten dazu.

Du hast Fragen? Wir haben die Antworten!

Der Übergang von der Schule zum Beruf wirft so manche Fragen auf. Hier findest du alle Antworten dazu.

Was ist eine Lehre?
Eine Lehre dauert je nach Lehrberuf 2 bis 4 Jahre und schließt mit der Lehrabschlussprüfung ab. Danach bist du zur Berufsausübung als Facharbeiter*in oder Fachangestellte*r berechtigt und erwirbst gleichzeitig den Grundstein für viele Gewerbeberechtigungen.
Welcher Lehrberuf passt zu mir?
In Österreich werden 290 Lehrberufe angeboten und im Bundesland Salzburg kannst du 200 davon erlernen. Einen guten Überblick verschaffen kannst du dir beim BerufsInfoZentrum (BIZ) des AMS oder gleich hier, bei unserem Berufe-Finder nach Vorlieben oder von A-Z. Hier geht’s zum Berufe-Finder.
Was ist eine Verlängerte Lehre und eine Teilqualifizierung?
Wird für die Lehre mehr Zeit benötigt, ist die Verlängerte Lehre eine Chance qualifiziert ausgebildet zu werden und einen Lehrabschluss machen. Die Teilqualifizierung ermöglicht Lehrlingen bei denen angenommen werden kann, dass sie den Lehrabschluss nicht schaffen einen qualifizierten Abschluss. In einem angepassten Lehrmodell lernen die Jugendlichen bestimmte Fertigkeiten und diese selbstständig auszuführen. Die Berufsausbildungsassistenz steht mit einem maßgeschneiderten Unterstützungsangebot für die Jugendlichen und den Lehrbetrieb kostenlos bereit.

Weitere Infos dazu findest du hier = https://www.wko.at/service/bildung-lehre/iba.html
Was ist eine Schnupperlehre?
Bei einer Schnupperlehre probierst du einen Lehrberuf direkt im Unternehmen aus. Die Schnupperlehre wird entweder von der Schule, von deinen Eltern oder von dir selbst organisiert. Dafür darfst du bis zu 5 Tage im Jahr vom Unterricht fernbleiben. Die Schnupperlehre muss von der Schule bewilligt werden. Am besten sprichst du mit deinen Lehrer*innen, welche Möglichkeiten du hast.
Wie viele Lehrberufe gibt es in Salzburg zur Auswahl?
Insgesamt kannst du im Bundesland Salzburg aus 200 Berufen wählen. Welcher Beruf am besten zu dir passt, das findest du gleich hier im Berufe-Finder heraus.
Hier geht’s zum Berufe-Finder.
Welche Unternehmen bilden in Salzburg Lehrlinge aus?
Du möchtest wissen, welche Unternehmen in Salzburg Lehrlinge ausbilden, dann klick dich durch die Lehrbetriebsübersicht.
Welche Lehrstellen sind im Augenblick im Bundesland Salzburg frei?
Hier siehst du, welche Lehrstellen im Augenblick frei sind.
Hier geht’s zur Lehrstellenbörse.
Wie komme ich zu einem Berufseignungstest?
Berufseignungstests werden von verschiedenen Institutionen angeboten. Sie helfen dir, dich richtig einzuschätzen und machen deine Neigungen und Fähigkeiten sichtbar. Du füllst Fragebögen aus, machst Übungen und am Ende bekommst du deine persönliche Auswertung mit passenden Berufsvorschlägen. In Salzburg kannst du dich zum Beispiel für den Talente-Check anmelden. Oder du klickst dich durch die Seite des AMS Salzburg, hier gibt es verschiedene Onlinetests, die dich dabei unterstützen, den richtigen Beruf für dich zu finden.
Wer darf Lehrlinge ausbilden?
Wer Lehrlinge ausbilden will, muss als Unternehmen bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Erst dann gibt es die Bewilligung der Lehrlingsstelle. Dein*e Lehrberechtigte*r absolviert ein eigenes Programm für Ausbilder*innen, wo das fachliche und pädagogische Know-how unter Beweis gestellt werden muss.

  • Handwerksbetriebe
  • Handelsbetriebe
  • Industriebetriebe
  • Betriebe aus dem Kredit-, Geld- und Versicherungswesen
  • Verkehrsbetriebe
  • Fremdenverkehrsbetriebe
  • Rechtsanwälte, Architekten
  • Körperschaften des öffentlichen Rechts
Hier geht’s zu weiterführenden Informationen, wer Lehrlinge ausbilden darf.
Was ist eine Doppellehre?
Bei einer Doppellehre lernst du gleichzeitig zwei ähnliche Berufe. Die Ausbildung dauert zwar etwas länger, dafür sind deine späteren Berufschancen größer. Beispiele für eine Doppellehre sind: Dachdecker*in und Spengler*in, Maurer*in und Schalungsbauer*in, Bäcker*in und Konditor*in, Chemielabortechnik und Chemieverfahrenstechnik, Elektrotechnik und Metalltechnik.
Was bedeutet duale Ausbildung?
Deine berufliche Ausbildung besteht aus zwei Teilen: Deine Lehrausbildung im Betrieb (Praxis) und in der Berufsschule (Theorie, Allgemeinwissen). Dieses Prinzip nennt man duale Ausbildung. Der praktische Teil im Unternehmen umfasst mit 80% den weitaus größeren Anteil. Weitere Infos findest du hier.
Was ist die Duale Akademie?
Die Duale Akademie richtet sich an AHS-Absolvent*innen. Du hast die Matura gemacht und interessierst dich für eine Lehre? Dann ist die Duale Akademie genau das Richtige! Die Lehrzeit ist um 1 Jahr verkürzt.
Hier gibt’s alle Infos.
Was ist ein Lehrvertrag?
Als Lehrling gehst du mit deinem Lehrbetrieb ein sogenanntes Lehrverhältnis ein. Wenn du die Zusage für eine Lehrstelle bekommen hast, schreibt dein Lehrbetrieb einen Lehrvertrag in 4-facher Ausführung. In diesem Lehrvertrag stehen alle wichtigen Punkte über das Lehrverhältnis, deine Entlohnung, deine Rechte und Pflichten. Lies dir den Lehrvertrag sorgfältig durch und frag nach, wenn du etwas nicht verstehst!

Alle vier Exemplare des Lehrvertrages werden von dir und deinem Lehrberechtigten unterschrieben. Wenn du allerdings unter 18 Jahre alt bist, unterschreiben deine Erziehungsberechtigten (meist deine Eltern) für dich. Ein Exemplar des Lehrvertrages gehört dir.

Hier kannst du dir anschauen, wie so ein Lehrvertrag ausschaut.

Anschließend meldet dich der Lehrbetrieb bei der Lehrlingsstelle der Wirtschaftskammer, in der Berufsschule und bei der Sozialversicherung an. (Frage nach der Anmeldebestätigung!) Der Lehrvertrag wird von der Lehrlingsstelle überprüft und bestätigt.

Der Lehrvertrag ist ein Arbeitsvertrag und wird durch das Berufsbildungsgesetz geregelt. Für dich als Lehrling fallen für den Abschluss deines Lehrvertrages keine Kosten an. Weitere Infos dazu findest du hier.
Was sind meine Rechte und Pflichten als Lehrling?
Als Lehrling hast du Rechte, aber auch Pflichten, die du zu erfüllen hast. Hier gibt’s mehr Informationen.
Wie lange dauert die Probezeit?
Die Probezeit dauert 3 Monate. In dieser Zeit kann das Lehrverhältnis schriftlich ohne Angabe von Gründen von dir oder auch von deinem Lehrberechtigten gelöst werden.
Weitere Infos dazu findest du hier.
Wie oft und wie lange muss ich in die Berufsschule?
Die Wahl deines Lehrberufes entscheidet, welche Berufsschule du besuchen wirst. Die Berufsschule wird als Teilzeitschule geführt und es besteht für dich Schulpflicht. Das heißt, du bist als Lehrling von Beginn an bis zum erfolgreichen Abschluss deiner Lehrzeit verpflichtet, regelmäßig die Berufsschule zu besuchen und Prüfungen abzulegen. Die Unterrichtszeit zählt als Arbeitszeit.

Hier gibt’s mehr Informationen zur Berufsschule und eine Übersicht über alle Berufsschulen in Salzburg:
Welche Arbeitszeiten gelten für Lehrlinge?
Für Jugendliche, das sind Personen unter 18 Jahren, gelten eigene Arbeitsbestimmungen: Du darfst nicht mehr als 8 Stunden täglich und 40 Stunden wöchentlich arbeiten. Dir steht nach 6 Stunden Arbeitszeit eine 30 minütige Pause zu. Unter 18 Jahren darfst du keine Überstunden leisten.
Weitere Infos dazu findest du hier.
Welche Förderungen gibt es für Lehrlinge?
Sowohl für den Lehrbetrieb als auch für den Lehrling stehen einige Förderungen zur Auswahl, zum Beispiel der Freifahrtsausweis oder Coaching-Angebote.

Auch werden die Vorbereitungskurse für die Lehrabschlussprüfung gefördert. Entweder beantragst Du die Förderung oder dein Lehrbetrieb.
Weitere Infos dazu findest du hier.
Wie kann ich ein Lehrverhältnis beenden?
Das Lehrverhältnis endet nach Ablauf deiner Lehrzeit und wird im Lehrvertrag vereinbart. Als Lehrling hast du immer das Recht zu kündigen. Das Lehrverhältnis kann auch vorzeitig aufgelöst werden. Wenn dein*e Ausbilder*in oder du der Meinung seid, dass diese Lehre oder der Betrieb nicht zu dir passen, dann kann das Lehrverhältnis einvernehmlich gelöst werden. Der einvernehmlichen Lösung musst du oder dein*e Erziehungsberechtigte*r (wenn du unter 18 bist) nach einer „Belehrung“ für die Beendigung des Lehrverhältnisses zustimmen. Während der 3-monatigen Probezeit können beide Seiten das Lehrverhältnis ohne Angabe von Gründen schriftlich aufzulösen.
Weitere Infos dazu findest du hier.