Lehrbetriebe sind verpflichtet, neu aufgenommene Lehrlinge spätestens zwei Wochen nach Beginn der Lehrzeit (einschließlich der Probezeit) bei der zuständigen Berufsschuldirektion anzumelden. Unter Berücksichtigung des aktuellen Kalenders und der geltenden rechtlichen Vorgaben gelten folgende Schulzeiten und Termine: