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Abwassertechnik

Lehrzeit
3 Jahre
Einstiegsgehalt nach der Lehre
ca. 2.170,- bis 2.870,- €
Berufskategorie
Hauptberuf

Abwassertechniker*innen arbeiten in allen Bereichen der Abwasserentsorgung und -wiederaufbereitung. Zunächst überprüfen und beurteilen sie die zu behandelnden Abwässer. Sie erstellen chemische und physikalische Analysen und legen die weitere Vorgangsweise zur fachgerechten Entsorgung oder Wiederaufbereitung des Wassers fest. Schließlich bedienen und überwachen sie die abwassertechnischen Maschinen, Anlagen und Geräte, erfassen und dokumentieren laufend Prozessdaten und greifen bei Störungen ein.

Abwassertechniker*innen arbeiten in öffentlichen und privaten Betrieben der Abwasserbehandlung wie z. B. Klärwerken gemeinsam im Team mit Berufskolleg*innen sowie mit anderen Fachkräften aus den Bereichen Entsorgungs- und Umwelttechnik und Umweltberatung.

Wo man arbeitet

Die Reinhaltung der Gewässer und des Grundwassers und die Reinigung von verschmutztem Wasser sind heute angesichts der großen Abwassermengen von Betrieben, Einrichtungen und Haushalten und der zunehmenden Verknappung von Wasser eine zentrale Aufgabe im Umweltschutzes. Die wichtigsten Aufgaben von Abwassertechniker*innen ist dabei die Analyse und Klassifizierung von Abwässern aus Haushalten und Betrieben sowie die Festlegung und Durchführung von Behandlungsmethoden zur Wasserreinigung und Wasseraufbereitung.

Abwassertechniker*innen arbeiten in öffentlichen und privaten Abwasserbehandlungsanlagen (insb. Kläranlagen/Klärwerken) und für Kanalisationsanlagenbetreiber. Zunächst überprüfen und beurteilen sie die zu behandelnden Abwässer. Sie entnehmen Proben und bereiten diese für die Analyse vor. Sie erstellen chemische und physikalische Analysen, ermitteln dadurch Kennwerte des Abwassers und Schlamms (z. B. absetzbare Stoffe, Schlammindexmessung, Leitfähigkeit, pH-Werte, Sauerstoffgehalt) und legen auf dieser Basis die notwendigen Behandlungsschritte fest. In mehreren Phasen (z. B. Filtern, Zentrifugieren, Chlorieren) werden Abwässer gereinigt, von Bakterien und Verschmutzungen befreit und abschließend wieder über Wasserleitungen den Haushalten und Betrieben zugeführt. Abwässer, die nicht wiederaufbereitet werden können, werden fachgerecht entsorgt. Sie sind außerdem für die Organisation der Entsorgung der anfallenden Abfälle und die Weitergabe von Klärschlamm z. B. zur Düngung oder Kompostierung zuständig.

Abwassertechniker*innen bedienen und steuern dabei verschiedene abwassertechnische, meist automatisierte Maschinen, Geräte und Anlagen. Sie stellen die Anlagen ein, erheben laufend Betriebs- und Prozessdaten und überwachen die ordnungsgemäße Funktion der Anlagen. Bei Störungen ergreifen sie rasch Maßnahmen zur Behebung der Störung und verhindern, dass möglicherweise ungereinigtes Wasser austreten kann und in den Wasserkreislauf gelangt. Sie sorgen dafür, dass ausreichend Ersatzteile für die Maschinen und Anlagen vorrätig sind und organisieren erforderliche Reparaturen. Damit erfüllen Abwassertechniker*innen eine überaus verantwortungsvolle Aufgabe.

Abwassertechniker*innen verfügen über Kenntnisse in Ökologie, Mikrobiologie, Biotechnologie und verstehen die Zusammenhänge natürlichere Wasserkreisläufe und der Selbstreinigungskräfte stehender und fließender Gewässer sowie die Wichtigkeit des Gewässerschutzes beispielsweise für die Trinkwasserversorgung. Sie haben die für die Steuerung der Anlagen erforderlichen technische Kompetenzen in Maschinen- und Verfahrenstechnik, Automatisierungstechnik, Hydraulik und Pneumatik sowie das rechtliche Know-how zur Einhaltung von behördlicher Auflagen, Umwelt- und Wasserschutzgesetzen usw. (z. B. Wasserrechtsgesetze, Emissionsverordnungen, Umweltstrafrecht).

Womit man arbeitet

Abwassertechniker*innen steuern und überwachen abwassertechnische Maschinen, Geräte und Anlagen wie z. B. Leichtstoffabscheider, Membranfilter, Zentrifugen, Schleusen, Chloranlagen, Absetz- und Fällungsbecken, Klär- und Belebungsbecken sowie Anlagen zur Schlammbehandlung wie z. B. Eindicker, Trockner, Faultürme.
Sie arbeiten an computergesteuerten Messgeräten sowie mit chemischen und biochemischen Labor-Utensilien wie z. B. Analyseautomaten, Reagenzgläser, Mikroskope, Thermometer, Indikatoren und Filter.

Abwassertechniker*innen kennen die grundlegenden Gesetze und halten sich über Änderungen auf dem Laufenden. Für Kommunikation und Dokumentation verwenden sie die üblichen Bürokommunikationsmittel (Telefon, Mobiltelefon), Computer und fachspezifische Software und Datenbanken.

Wie man arbeitet

Abwassertechniker*innen arbeiten in Abwasserbehandlungsanlagen wie Kläranlagen/Klärwerken und dabei häufig im Freien. Die Analyse von Proben erfolgt in Labors. Je nach Größe des Unternehmens arbeiten sie eigenständig oder im Team mit Berufskolleg*innen sowie mit Fach- und Hilfskräften im Bereich Umwelttechnik und Abfallwirtschaft (z. B. °Abfallberater*in#, °Abfallbeauftragte*r#, °Deponiewart*in#, °Umwelttechniker*in#, °Klärwart*in#). Sie haben weiters Kontakt zu ihren Kund*innen und Auftraggeber*innen.

Viele Klärwerke sind hochgradig automatisiert und die Arbeitszeiten von Abwassertechniker*innen entsprechen meist den üblichen Normalarbeitszeiten der Betriebe, in denen sie tätig sind. Um aber rasch und kurzfristig auf etwaige Probleme/Störungen reagieren zu können, besteht in Abwasserbehandlungsanlagen häufig ein Bereitschaftsdienst in Form einer Arbeitsbereitschaft oder einer Rufbereitschaft. Dies macht gegebenenfalls auch Arbeiten außerhalb der üblichen Tagesarbeitszeiten nötig.
Bei ihrer Tätigkeit müssen Abwassertechniker*innen außerdem mit stark verunreinigten und geruchsintensiven Abwässern rechnen und mitunter Abwässern behandeln, die mit Chemikalien versetzt sind.

Was man macht
  • Abwässer in Wiederaufbereitungsbecken leiten, klassifizieren und analysieren
  • Proben entnehmen, aufbereiten und chemische und physikalische Analysen durchführen und auswerten
  • Kennwerte des Abwassers und Schlamms ermitteln (z. B. absetzbare Stoffe, pH-Werte, Sauerstoffgehalt)
  • Behandlungsmethoden auswählen und Behandlungsschritte festlegen
  • abwassertechnische Geräte, Maschinen und Anlagen wie Filteranlagen, Zentrifugen, Schlammbecken und Chloranlagen einstellen, bedienen und steuern
  • betriebsspezifische Hebezeuge, Transporteinrichtungen und Förderanlagen bedienen
  • die Entsorgung und Weiterverwertung von Abfallstoffen und Klärschlamm organisieren
  • chemische, biochemische und physikalische Hilfsmittel und Messgeräte handhaben
  • Kanalisationsanlagen, Wiederaufbereitungsanlagen, Wasserleitungen regelmäßig prüfen, warten und instandsetzen
  • bei Störungen rasch Gegenmaßnahmen einleiten
  • Messdaten erheben und in Datenbanken dokumentieren
Für wen man arbeitet

Abwassertechniker*innen sind in

  • öffentlichen und privaten Unternehmen der Abwasserbehandlung, -entsorgung und -wiederaufbereitung, wie z. B. Kläranlagen/Klärwerke, Kanalisationsbetriebe,
  • Unternehmen mit Spezialisierung auf bestimmte Abwässer (z. B. Industrieabwässer),
  • Industriebetriebe mit eigenen Entsorgungs- und Wiederaufbereitungsanlagen oder
  • Serviceunternehmen für Montage, Wartung und Betreuung von Abwasserentsorgungsanlagen beschäftigt.
Wie man sich weiterbilden kann

Abwassertechniker*innen sind beruflich immer wieder vor neue Herausforderungen gestellt. Voraussetzung für Erfolg in diesem Beruf ist es, immer auf dem neuesten Stand der Entwicklung zu bleiben und das Fachwissen, die Methodenkompetenzen und sozialen Kompetenzen laufend zu ergänzen und zu vertiefen.

Weiterbildungseinrichtungen wie das Berufsförderungsinstitut (BFI), das Wirtschaftsförderungsinstitut (WIFI) bieten zu verschiedenen relevanten Themenbereichen Kurse und Lehrgänge für Abwassertechniker*innen an, z. B. in Öko-Audit, Umweltschutz, Umwelttechnik, Nachhaltigkeitsmanagement usw. aber auch zu kaufmännischen-betriebswirtschaftlichen Themen wie Buchhaltung, Kostenrechnung, Controlling, Marketing, Unternehmensführung. Vergleiche dazu die aktuellen Kursbücher des Berufsförderungsinstitutes (BFI) sowie des Wirtschaftsförderungsinstitutes (WIFI) aber auch anderer Weiterbildungseinrichtungen.

Weiterbildungsveranstaltungen für Abwassertechniker*innen werden auch von Abfallwirtschaftsunternehmen und facheinschlägigen Unternehmensverbänden (Verband Österreichischer Entsorgungsbetriebe (VÖEB), Österreichischer Wasser- und Abfallwirtschaftsverband (ÖWAV)) angeboten.

Möglichkeiten zur beruflichen Höherqualifizierung bieten facheinschlägige Vorbereitungs- und Aufbaulehrgänge an Berufsbildenden Höheren Schulen (Höhere Technische Lehranstalt, HTLs) sowie Werkmeisterschulen für Berufstätige. Mit dem Abschluss eines Aufbaulehrganges ist neben einer höheren Fachqualifikation außerdem die Matura verbunden, die ein Studium an Fachhochschulen und Universitäten ermöglicht.

Studium ohne Matura:

Für ein Studium an einer Fachhochschule, Universität oder Pädagogischen Hochschulen ist normalerweise die Matura einer Allgemeinbildenden (AHS) oder Berufsbildenden Höheren Schule (BHS) erforderlich.
Es bestehen aber auch andere Zugangsmöglichkeiten:

  • Berufsreifeprüfung (Lehre mit Matura): Die Berufsreifeprüfung, die du bereits während deiner Lehrzeit beginnen kannst, ist eine vollwertige Matura, mit der du uneingeschränkten Zugang zum Studium hast.
  • Studienberechtigungsprüfung: Die Studienberechtigungsprüfung kannst du vor Beginn eines Studiums ablegen. Sie ermöglicht den Zugang zu einem bestimmten Studium.
  • ohne Matura mit Berufsausbildung und Berufserfahrung: Fachhochschulen bieten außerdem meist die Möglichkeit mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung (insbesondere Lehre oder Berufsbildender Mittlerer Schule (BMS)) und mehrjähriger Berufserfahrung auch ohne Matura ein facheinschlägiges (d. h. mit der Berufsausbildung fachlich verwandtes) Bachelorstudien zu beginnen. Meist müssen dazu einzelne Zusatzprüfungen absolviert werden.

Weiterführende Bildungsmöglichkeiten und Höherqualifizierung:

Was du mitbringen solltest

In jedem Beruf brauchst du spezielles fachliches Know-how, das in der Aus- und Weiterbildung vermittelt wird. In den beiden Menüpunkten Ausbildung und Weiterbildung findest du Informationen zu Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten für diesen Beruf.

Es gibt auch Kompetenzen, Fähigkeiten und Eigenschaften, die in allen Berufen wichtig sind. Dazu gehören besonders:

  • Zuverlässigkeit und Pünktlichkeit
  • genaues und sorgfältiges Arbeiten
  • selbstständiges Arbeiten
  • Einsatzfreude
  • Verantwortungsbewusstsein
  • Fähigkeit und Bereitschaft mit anderen zusammen zu arbeiten (Teamfähigkeit)
  • Lernbereitschaft

Die folgende Liste gibt dir einen Überblick über weitere allgemeine Anforderungen, die in DIESEM Beruf häufig gestellt werden. Diese können natürlich je nach Betrieb, Institution oder Organisation sehr unterschiedlich sein.

DENK DARAN: Viele dieser Anforderungen sind auch Bestandteil der Ausbildung.

Hinweis: Die Begriffe werden in alphabetischer Reihenfolge aufgelistet.

Körperliche Anforderungen: Welche körperlichen Eigenschaften sind wichtig?
  • gute körperliche Verfassung
  • Unempfindlichkeit gegenüber chemischen Stoffen
  • Unempfindlichkeit gegenüber Gerüchen

 

Fachkompetenz: Welche Fähigkeiten und Kenntnisse werden von mir erwartet?
  • Anwendung und Bedienung digitaler Tools
  • chemisches Verständnis
  • gute Beobachtungsgabe
  • technisches Verständnis
  • Zahlenverständnis und Rechnen

 

Sozialkompetenz: Was brauche ich im Umgang mit anderen?
  • Kommunikationsfähigkeit
  • Kund*innenorientierung

 

Selbstkompetenz: Welche persönlichen Eigenschaften sollte ich mitbringen?
  • Aufmerksamkeit
  • Beurteilungsvermögen / Entscheidungsfähigkeit
  • Flexibilität / Veränderungsbereitschaft
  • Gesundheitsbewusstsein
  • Rechtsbewusstsein
  • Sicherheitsbewusstsein
  • Umweltbewusstsein

 

Weitere Anforderungen: Was ist sonst noch wichtig?
  • Hygienebewusstsein

 

Methodenkompetenz: Welche Arbeits- und Denkweisen sind wichtig?
  • Koordinationsfähigkeit
  • Problemlösungsfähigkeit
  • Prozessverständnis
  • systematische Arbeitsweise
Was es noch gibt
Verwandte Lehrberufe

Durch die Verwandtschaftsregelung wird die Ausbildung in einem Lehrberuf auf Teile der Lehrzeit in anderen (verwandten) Lehrberufen angerechnet. Dadurch verkürzt sich die Lehrzeit bei der Ausbildung in einem weiteren Lehrberuf (oder auch beim Wechsel auf einen verwandten Lehrberuf). In manchen Fällen wird die Lehrzeit und die Lehrabschlussprüfung auch vollkommen ersetzt.

Bei folgenden verwandten Lehrberufen verkürzt sich die Lehrzeit im Ausmaß der angegebenen Lehrjahre. (Beispiel: Der Eintrag „1. voll“ bedeutet z. B., dass sich die Lehrzeit im verwandten Lehrberuf um ein Jahr verkürzt.)

  • °Gerberei (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Labortechnik (Modullehrberuf)#, „1. voll“
  • °Prozesstechnik (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Reinigungstechnik (Lehrberuf)#
  • °Schädlingsbekämpfer*in (Lehrberuf)#, „1. voll“
Alternativen (Auswahl)

Alternative Berufe sind Berufe, die entweder eine ähnliche Ausbildung oder ähnliche Aufgaben- oder Tätigkeitsbereiche haben, wie der Beruf, über den du dich gerade informierst. Die Ähnlichkeit kann auch in den Arbeitsmaterialien, den Arbeitsumgebungen liegen oder in der Art, wie du mit anderen Menschen zusammenarbeitest.

Diese Liste soll dir bei der Überlegung helfen, welche Berufe und Ausbildungen für dich noch interessant sein könnten und dich auf weitere Ideen bringen.

  • °Abfallberater*in#
  • °Biochemiker*in#
  • °Biotechniker*in#
  • °Chemietechniker*in#
  • °Chemieverfahrenstechnik (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Chemiker*in#
  • °Gerberei (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Labortechnik (Modullehrberuf)#, „1. voll“
  • °Nachhaltigkeitsmanager*in#
  • °Öko-Auditor*in#
  • °Ökologe / Ökologin#
  • °Prozesstechnik (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Reinigungstechnik (Lehrberuf)#
  • °Schädlingsbekämpfer*in (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Umweltberater*in#
  • °Umweltgutachter*in#
  • °Umwelttechniker*in#
  • °Verfahrenstechniker*in#
Lehre und Matura

Mit einer erfolgreich abgeschlossenen Lehre und vier weiteren Prüfungen erlangst du die Berufsmatura (Berufsreifeprüfung). Diese öffnet dir den Zugang zu Universitäts- und Fachhochschulstudien. Außerdem ermöglicht sie zusätzliche Karrierewege im erlernten Beruf, aber auch außerhalb des bisherigen Berufsfeldes.

Und so geht es:

Die Berufsmatura besteht aus vier Teilprüfungen: Deutsch (schriftlich und mündlich) und Mathematik (schriftlich), eine lebende Fremdsprache (schriftlich oder mündlich) und ein Fachbereich (schriftliche Prüfung oder Projektarbeit und mündliche Prüfung). Der Fachbereich ist ein Thema aus dem Berufsfeld des Kandidaten/der Kandidatin.

Wie funktioniert die Vorbereitung?

Die Vorbereitung auf die Berufsreifeprüfung erfolgt in Vorbereitungskursen, die von Erwachsenenbildungseinrichtungen (z. B. WIFI, BFI, Volkshochschulen), Berufsschulen oder höheren Schulen (z. B. AHS, HAK, HTL, HLW) angeboten werden. In solchen Lehrgängen können auch die jeweiligen Teilprüfungen abgelegt werden. Drei der vier Teilprüfungen können bereits während der Lehre abgelegt werden. Zur letzten Teilprüfung kannst du nach erfolgreichem Lehrabschluss, aber nicht vor dem 19. Geburtstag antreten.

Durch ein Förderprogramm, können die Vorbereitungskurse und die Prüfung seit September 2008 in ganz Österreich kostenlos angeboten werden. Zur konkreten Ausgestaltung der Vorbereitung auf die Berufsreifeprüfung bestehen in den einzelnen Bundesländern unterschiedliche Modelle. Informationen bieten u. a. die Bildungseinrichtungen und die Lehrlingsstellen der Wirtschaftskammern.

Link: Häufig gestellte Fragen!

WKO-Bildungspfade:

Die WKO-Bildungspfade geben dir einen Überblick über durchgängige Entwicklungs- und Karrieremöglichkeiten in unterschiedlichen Berufen am Beispiel der WKO Bildungsangebote. Der Bildungspfad Berufsreifeprüfung steht in allen Lehrberufen offen:

Selbstständigkeit
Selbstständigkeit

Die Möglichkeit einer selbstständigen Berufsausübung ist unter anderem durch folgende freie Gewerbe gegeben:

  • Abfallbeauftragte*r gem. § 11 Abfallwirtschaftsgesetz
  • Abfallberatung, eingeschränkt auf die Erteilung von Informationen über Möglichkeiten der Vermeidung, Entsorgung und Lagerung von Abfällen sowie die Abwasserentsorgung und -reinigung unter Ausschluss der Erstellung von Abfallkonzepten
  • Sammeln und Behandeln von Abfällen und Abwässern (zu berücksichtigen sind die Bewilligungspflichten nach § 15 Abfallwirtschaftsgesetz unter anderem betreffend die Genehmigungspflicht für Deponien)
  • Betrieb einer Deponie (zu berücksichtigen sind die Bewilligungspflichten nach § 15 Abfallwirtschaftsgesetz unter anderem betreffend die Genehmigungspflicht für Deponien)

Informationen zum „Freien Gewerbe“: freie Gewerbe erfordern in der Regel keinen Befähigungsnachweis, sondern lediglich eine Anmeldung bei der Gewerbebehörde. Grundsätzlich richtet sich der Gewerbeumfang nach dem Wortlaut der Gewerbeanmeldung.
Liste der freien Gewerbe: Bundeseinheitliche Liste der freien Gewerbe

ALLGEMEINE HINWEISE:

Selbstständige Tätigkeiten sind alle Tätigkeit, die du in eigener Verantwortung (also nicht angestellt), regelmäßig und mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, ausüben willst. Für viele dieser Tätigkeiten brauchst du eine Gewerbeberechtigung. Es gibt aber auch sogenannte Freie Berufe (freiberufliche Tätigkeiten) und land- und forstwirtschaftliche Tätigkeiten, die nicht der Gewerbeordnung unterliegen. Auch für viele dieser Tätigkeiten gibt es eigene Rechtsvorschriften für die selbstständige Berufsausübung, manche können aber auch ohne besondere Voraussetzungen selbstständig ausgeübt werden.

In allen Fällen einer selbstständigen Berufsausübung (egal, ob im Rahmen eines Gewerbes, als freiberufliche Tätigkeit, im Rahmen eines Land- und forstwirtschaftlichen Betriebes) musst du diese bei der zuständigen Sozialversicherungsanstalt und dem zuständigen Finanzamt melden. Je nach selbstständiger Tätigkeit gibt es noch andere Meldepflichten oder Register, in die du dich eintragen musst.

Selbstständige Tätigkeiten, für die eine Gewerbeberechtigung erforderlich ist, musst du außerdem bei der Gewerbebehörde (Bezirkshauptmannschaft, Magistrat) anmelden.
Unabhängig von einem oft notwendigen Befähigungsnachweis musst du dafür folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • das 18. Lebensjahr muss vollendet sein
  • österreichische Staatsbürgerschaft oder Staatsbürgerschaft eines anderen EU-Mitgliedstaates (oder eines Staates, mit dem ein entsprechender Staatsvertrag besteht) oder es liegt ein gültiger Aufenthaltstitel vor, der zur selbstständigen Tätigkeit berechtigt
  • keine Ausschließungsgründe (z. B. abgewiesene Konkursanträge, Bestrafung wegen Finanzstrafdelikten)

Für weitere Informationen schau dir unseren Thementext Im Fokus: Selbstständigkeit an oder nutze eine der folgenden Quellen und Kontakte:

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Bei der Lehrstellenbörse AMS & WKO kannst du dir offene Lehrstellen bei konkreten Betrieben anschauen. Schau auch mal hier rein:

Junge Frau mit geschlossenen Augen