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Augenoptik

Lehrzeit
3 1/2 Jahre
Einstiegsgehalt nach der Lehre
ca. 2.560,-
Berufskategorie
Hauptberuf

Augenoptiker*innen arbeiten in Optikfachgeschäften und unter Umständen in Augenarztpraxen. Sie beraten und informieren ihre Kund*innen, bestellen oder fertigen Sehbehelfe (wie z. B. Brillen, Brillengläser, Kontaktlinsen) nach Verordnung eines Augenarztes/einer Augenärztin bzw. nach eigenen Messungen. Solche augenoptischen Messungen führen sie mit Hilfe von speziellen Messgeräten sorgfältig durch. Für die Anfertigung von Brillengläsern verwenden sie computergesteuerte Schleifapparate. Neben den herkömmlichen Produkten verkaufen sie auch Lupen, Mikroskope, Ferngläser und meteorologische Geräte. Außerdem warten und reparieren sie all diese Produkte. Je nach Arbeitsplatz arbeiten sie im Team mit Berufskolleg*innen und Augenärzt*innen.

Wo man arbeitet

Bereits 2000 v.Chr. wurden in Griechenland polierte Halbkugeln aus Quarz gefertigt, mit denen sich die Schrift vergrößern ließ. Mittlerweile setzen Augenoptiker*innen zur optischen Vergrößerung moderne Technologien und Computer ein. Ob Zentrierdaten erfasst, Kund*innendaten gewartet, Gläser digital geschliffen oder online bestellt werden müssen: spezielle Softwareprogramme und computergesteuerte Geräte sind heute fester Bestandteil des Berufsalltags von Augenoptiker*innen.

Die Herstellung von Brillen und Kontaktlinsen erfordert viel Fingerspitzengefühl. Augenoptiker*innen berechnen und messen optische Werte mit Hilfe von verschiedenen Instrumenten und Messgeräten. Sie schleifen Brillengläser mit modernen computergesteuerten Maschinen, bei Spezialanfertigungen teilweise auch von Hand. Sie fügen die Brillengläser in Fassungen ein und passen die fertige Brille individuell dem Gesicht und der Kopfform der Kundschaft an und sorgen dafür, dass sie perfekt sitzt. Weiters warten und reparieren sie alle optischen und augenoptischen Produkte.

Augenoptiker*innen beraten ihre Kund*innen über Neuentwicklungen, Glas- und Kunststoffgläser, Härte und Entspiegelung und Lesehilfen, beispielsweise verschiedene Formen von Lupen. Sie rechnen ebenso mit Krankenkassen ab. Weiters verkaufen sie Neben- und Zusatzprodukte, wie etwa Brillenputzmittel, Linsenaufbewahrungs- und Reinigungsflüssigkeiten, Etuis, aber vor allem auch Sonnenbrillen und weitere optische Geräte, wie zum Beispiel Mikroskope.

Womit man arbeitet

Augenoptiker*innen arbeiten und hantieren mit Brillen, Sportbrillen, Schwimmbrillen, Sonnenbrillen, Schutzbrillen, Kontaktlinsen, Lupen und Mikroskopen, Fernrohren, Feldstechern und Operngläsern. Sie steuern und bedienen verschiedene Messinstrumente, Schleifapparate sowie computergesteuerte Präzisionsgeräte. Sie haben ebenfalls mit Brillenputztüchern und Werkzeugen zu tun, wie zum Beispiel Feinschraubenzieher und speziellen Zangen, um Fassungen einstellen und biegen zu können.

Wie man arbeitet

Augenoptiker*innen arbeiten in Verkaufsräumen, Werkstätten und Büros des Optikerfachhandels, manchmal auch in Praxisräumen bei Augenärzt*innen. Sie arbeiten im Team mit Berufskolleg*innen und haben direkten Kontakt zu ihren Kund*innen und Lieferant*innen.

Was man macht
  • Kund*innen beim Kauf von Brillen und optischen Geräten beraten
  • Brillenglas und -stärke durch Messung der Fehlsichtigkeit bestimmen oder
  • Verschreibungen (Rezepte) von Augenärzt*innen übernehmen und sachgerecht ausführen
  • Brillengläser in Fassungen einschleifen und formen, unter Berücksichtigung der vorher gemessenen Zentrierdaten wie Augenabstand, Höhe, Achse
  • die Brille an die anatomische Kopfform der Träger*innen anpassen
  • Brillen reparieren oder neu anpassen
  • Werbeaktionen durchführen und Verkaufsräume dekorieren
  • kaufmännische Tätigkeiten durchführen, wie z. B. Aufträge dokumentieren, Betriebsbücher führen, Bestellungen durchführen
  • Telefonate, E-Mail- und Schriftverkehr führen
  • Abrechnungen mit Krankenkassen durchführen
Für wen man arbeitet
  • Optikgewerbebetriebe und Werkstätten, Augenoptik-Fachgeschäfte
  • Arztpraxen für Augenheilkunde
  • mittlere Industrieunternehmen, z. B. der Elektronen- und Lichtoptik
Wie man sich weiterbilden kann

Augenoptiker*innen sind beruflich immer wieder vor neue Herausforderungen gestellt. Voraussetzung für Erfolg in diesem Beruf ist es, immer auf dem neuesten Stand der Entwicklung zu bleiben und das Fachwissen, die Methodenkompetenzen und sozialen Kompetenzen laufend zu ergänzen und zu vertiefen.

Weiterbildungseinrichtungen wie z. B. das Berufsförderungsinstitut (BFI) und das Wirtschaftsförderungsinstitut (WIFI) bieten facheinschlägige Weiterbildungsmöglichkeiten z. B. in den Bereichen Optik, Feinoptik, optische Geräte und Instrumente, im Bereich Kundenberatung, Qualitätsmanagement oder zu kaufmännisch-betriebswirtschaftlichen Themen wie Unternehmensführung, Buchhaltung, Controlling, Marketing usw.; siehe beispielsweise die aktuellen Kursbücher des Berufsförderungsinstitutes (BFI) sowie des Wirtschaftsförderungsinstitutes (WIFI).
Auch die Innung der Augenoptiker bietet Weiterbildungskurse, etwa Kurse zur Vorbereitung auf die Meisterprüfung „Augenoptik“ und „Kontaktlinsenoptik“ an. Danach kann zusätzlich die Befähigungsprüfung zum/zur Kontaktlinsenanpasser*in absolviert werden.

In vielen Betrieben der Augenoptik werden zur beruflichen Weiterbildung der Mitarbeiter*innen innerbetriebliche Kurse zur Schulungen durchgeführt.

Möglichkeiten zur beruflichen Höherqualifizierung bieten facheinschlägige Vorbereitungs- und Aufbaulehrgänge an berufsbildenden höheren Schulen (Höhere Technische Lehranstalt, HTLs) – siehe z. B. Aufbaulehrgang für Optometrie.
Mit dem Abschluss eines Aufbaulehrganges ist neben einer höheren Fachqualifikation außerdem die Matura verbunden, die ein Studium an Fachhochschulen und Universitäten ermöglicht.

Studium ohne Matura:

Für ein Studium an einer Fachhochschule, Universität oder Pädagogischen Hochschulen ist normalerweise die Matura einer Allgemeinbildenden (AHS) oder Berufsbildenden Höheren Schule (BHS) erforderlich.
Es bestehen aber auch andere Zugangsmöglichkeiten:

  • Berufsreifeprüfung (Lehre mit Matura): Die Berufsreifeprüfung, die du bereits während deiner Lehrzeit beginnen kannst, ist eine vollwertige Matura, mit der du uneingeschränkten Zugang zum Studium hast.
  • Studienberechtigungsprüfung: Die Studienberechtigungsprüfung kannst du vor Beginn eines Studiums ablegen. Sie ermöglicht den Zugang zu einem bestimmten Studium.
  • ohne Matura mit Berufsausbildung und Berufserfahrung: Fachhochschulen bieten außerdem meist die Möglichkeit mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung (insb. Lehre oder Berufsbildender Mittlerer Schule (BMS)) und mehrjähriger Berufserfahrung auch ohne Matura ein facheinschlägiges (d. h. mit der Berufsausbildung fachlich verwandtes) Bachelorstudien zu beginnen. Meist müssen dazu einzelne Zusatzprüfungen absolviert werden.

Weiterführende Bildungsmöglichkeiten und Höherqualifizierung:

Was du mitbringen solltest

In jedem Beruf brauchst du spezielles fachliches Know-how, das in der Aus- und Weiterbildung vermittelt wird. In den beiden Menüpunkten Ausbildung und Weiterbildung findest du Informationen zu Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten für diesen Beruf.

Es gibt auch Kompetenzen, Fähigkeiten und Eigenschaften, die in allen Berufen wichtig sind. Dazu gehören besonders:

  • Zuverlässigkeit und Pünktlichkeit
  • genaues und sorgfältiges Arbeiten
  • selbstständiges Arbeiten
  • Einsatzfreude
  • Verantwortungsbewusstsein
  • Fähigkeit und Bereitschaft mit anderen zusammen zu arbeiten (Teamfähigkeit)
  • Lernbereitschaft

Die folgende Liste gibt dir einen Überblick über weitere allgemeine Anforderungen, die in DIESEM Beruf häufig gestellt werden. Diese können natürlich je nach Betrieb, Institution oder Organisation sehr unterschiedlich sein.

DENK DARAN: Viele dieser Anforderungen sind auch Bestandteil der Ausbildung.

Hinweis: Die Begriffe werden in alphabetischer Reihenfolge aufgelistet.

Körperliche Anforderungen: Welche körperlichen Eigenschaften sind wichtig?
  • Auge-Hand-Koordination
  • Fingerfertigkeit
  • gutes Sehvermögen (viel Lesen bzw. Arbeiten am Computer)

 

Fachkompetenz: Welche Fähigkeiten und Kenntnisse werden von mir erwartet?
  • Datensicherheit und Datenschutz
  • gute Beobachtungsgabe
  • gute Deutschkenntnisse
  • handwerkliche Geschicklichkeit
  • kaufmännisches Verständnis
  • medizinisches Verständnis
  • räumliches Vorstellungsvermögen

 

Sozialkompetenz: Was brauche ich im Umgang mit anderen?
  • Argumentationsfähigkeit / Überzeugungsfähigkeit
  • Hilfsbereitschaft
  • Kommunikationsfähigkeit
  • Kontaktfreude
  • Kund*innenorientierung
  • Motivationsfähigkeit

 

Selbstkompetenz: Welche persönlichen Eigenschaften sollte ich mitbringen?
  • Aufmerksamkeit
  • Beurteilungsvermögen / Entscheidungsfähigkeit
  • Flexibilität / Veränderungsbereitschaft
  • Freundlichkeit
  • Geduld
  • Gesundheitsbewusstsein

 

Weitere Anforderungen: Was ist sonst noch wichtig?
  • gepflegtes Erscheinungsbild

 

Methodenkompetenz: Welche Arbeits- und Denkweisen sind wichtig?
  • Organisationsfähigkeit
Was es noch gibt
Verwandte Lehrberufe

Durch die Verwandtschaftsregelung wird die Ausbildung in einem Lehrberuf auf Teile der Lehrzeit in anderen (verwandten) Lehrberufen angerechnet. Dadurch verkürzt sich die Lehrzeit bei der Ausbildung in einem weiteren Lehrberuf (oder auch beim Wechsel auf einen verwandten Lehrberuf). In manchen Fällen wird die Lehrzeit und die Lehrabschlussprüfung auch vollkommen ersetzt.

Bei folgenden verwandten Lehrberufen verkürzt sich die Lehrzeit im Ausmaß der angegebenen Lehrjahre. (Beispiel: Der Eintrag „1. voll“ bedeutet z. B., dass sich die Lehrzeit im verwandten Lehrberuf um ein Jahr verkürzt.)

  • °Feinoptik (Lehrberuf)#, „1., 2. voll“
  • °Foto- und Multimediakaufmann / Foto- und Multimediakauffrau (Lehrberuf)#
  • °Großhandelskaufmann / Großhandelskauffrau (Lehrberuf)#
  • °Hörgeräteakustiker*in (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Industriekaufmann / Industriekauffrau (Lehrberuf)#
  • °Medizinproduktekaufmann / Medizinproduktekauffrau (Lehrberuf)#
  • °Orthopädietechnik – Orthesentechnik (Lehrberuf)#
  • °Orthopädietechnik – Prothesentechnik (Lehrberuf)#
  • °Orthopädietechnik – Rehabilitationstechnik (Lehrberuf)#
  • °Pharmazeutisch-kaufmännische Assistenz (Lehrberuf)#
  • °Uhrmacher*in – Zeitmesstechniker*in (Lehrberuf)#
  • °Zahnärztliche Fachassistenz (Lehrberuf)#
  • °Zahntechnik (Lehrberuf)#
Alternativen (Auswahl)

Alternative Berufe sind Berufe, die entweder eine ähnliche Ausbildung oder ähnliche Aufgaben- oder Tätigkeitsbereiche haben, wie der Beruf, über den du dich gerade informierst. Die Ähnlichkeit kann auch in den Arbeitsmaterialien, den Arbeitsumgebungen liegen oder in der Art, wie du mit anderen Menschen zusammenarbeitest.

Diese Liste soll dir bei der Überlegung helfen, welche Berufe und Ausbildungen für dich noch interessant sein könnten und dich auf weitere Ideen bringen.

  • °Feinoptik (Lehrberuf)#, „1., 2. voll“
  • °Foto- und Multimediakaufmann / Foto- und Multimediakauffrau (Lehrberuf)#
  • °Großhandelskaufmann / Großhandelskauffrau (Lehrberuf)#
  • °Hörgeräteakustiker*in (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Industriekaufmann / Industriekauffrau (Lehrberuf)#
  • °Medizinproduktekaufmann / Medizinproduktekauffrau (Lehrberuf)#
  • °Medizintechniker*in#
  • °Medizintechnische*r Fachberater*in#
  • °Ocularist*in#
  • °Optotechniker*in#
  • °Orthopädietechnik – Orthesentechnik (Lehrberuf)#
  • °Orthopädietechnik – Prothesentechnik (Lehrberuf)#
  • °Orthopädietechnik – Rehabilitationstechnik (Lehrberuf)#
  • °Pharmazeutisch-kaufmännische Assistenz (Lehrberuf)#
  • °Uhrmacher*in – Zeitmesstechniker*in (Lehrberuf)#
  • °Zahnärztliche Fachassistenz (Lehrberuf)#
  • °Zahntechnik (Lehrberuf)#
Lehre und Matura

Mit einer erfolgreich abgeschlossenen Lehre und vier weiteren Prüfungen erlangst du die Berufsmatura (Berufsreifeprüfung). Diese öffnet dir den Zugang zu Universitäts- und Fachhochschulstudien. Außerdem ermöglicht sie zusätzliche Karrierewege im erlernten Beruf, aber auch außerhalb des bisherigen Berufsfeldes.

Und so geht es:

Die Berufsmatura besteht aus vier Teilprüfungen: Deutsch (schriftlich und mündlich) und Mathematik (schriftlich), eine lebende Fremdsprache (schriftlich oder mündlich) und ein Fachbereich (schriftliche Prüfung oder Projektarbeit und mündliche Prüfung). Der Fachbereich ist ein Thema aus dem Berufsfeld des Kandidaten/der Kandidatin.

Wie funktioniert die Vorbereitung?

Die Vorbereitung auf die Berufsreifeprüfung erfolgt in Vorbereitungskursen, die von Erwachsenenbildungseinrichtungen (z. B. WIFI, BFI, Volkshochschulen), Berufsschulen oder höheren Schulen (z. B. AHS, HAK, HTL, HLW) angeboten werden. In solchen Lehrgängen können auch die jeweiligen Teilprüfungen abgelegt werden. Drei der vier Teilprüfungen können bereits während der Lehre abgelegt werden. Zur letzten Teilprüfung kannst du nach erfolgreichem Lehrabschluss, aber nicht vor dem 19. Geburtstag antreten.

Durch ein Förderprogramm, können die Vorbereitungskurse und die Prüfung seit September 2008 in ganz Österreich kostenlos angeboten werden. Zur konkreten Ausgestaltung der Vorbereitung auf die Berufsreifeprüfung bestehen in den einzelnen Bundesländern unterschiedliche Modelle. Informationen bieten u. a. die Bildungseinrichtungen und die Lehrlingsstellen der Wirtschaftskammern.

Link: Häufig gestellte Fragen!

WKO-Bildungspfade:

Die WKO-Bildungspfade geben dir einen Überblick über durchgängige Entwicklungs- und Karrieremöglichkeiten in unterschiedlichen Berufen am Beispiel der WKO Bildungsangebote. Der Bildungspfad Berufsreifeprüfung steht in allen Lehrberufen offen:

Selbstständigkeit
Selbstständigkeit

Die Möglichkeit einer selbstständigen Berufsausübung ist gegeben durch:

Reglementierte Gewerbe/Handwerke:

  • Handwerk der Augenoptik, BGBl. II Nr. 27/2003,
  • Gewerbe der Kontaktlinsenoptik, BGBl. II Nr. 127/2003

Für die Ausübung eines reglementierten Gewerbes sind, neben der Erfüllung der allgemeinen Voraussetzungen, Befähigungsnachweise zu erbringen, die in den angeführten Bundesgesetzblättern festgelegt sind.
Downloadmöglichkeit der Zugangsvoraussetzung und Prüfungsordnungen (Bundesgesetzblätter): Wirtschaftskammer Österreich: Prüfungs- und Befähigungsnachweise für reglementierte Gewerbe

Allgemeine Hinweise:

Für jede Tätigkeit, die Sie selbstständig, regelmäßig und mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, ausüben wollen, brauchen Sie eine Gewerbeberechtigung (Ausnahme: Freie Berufe). Diese erhalten Sie durch Anmeldung bei der Gewerbebehörde (Bezirkshauptmannschaft, Magistrat).
Unabhängig von einem etwaigen Befähigungsnachweis müssen sie dafür folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • das 18. Lebensjahr muss vollendet sein
  • österreichische Staatsbürgerschaft oder Staatsbürgerschaft eines anderen EU-Mitgliedstaates (oder eines Staates, mit dem ein entsprechender Staatsvertrag besteht) oder es liegt ein gültiger Aufenthaltstitel vor, der zur selbstständigen Tätigkeit berechtigt
  • keine Ausschließungsgründe (z. B. abgewiesene Konkursanträge, Bestrafung wegen Finanzstrafdelikten)

Freie Berufe sind selbstständige (freiberufliche) Tätigkeiten, die nicht der Gewerbeordnung unterliegen (z. B. Arzt/Ärztin und andere Gesundheitsberufe, Rechtsanwalt/-anwältin, Musiker*in, Schriftsteller*in und andere Künstlerberufe). Für einige frei Berufe ist die Berufsausübung durch eigene Rechtsvorschriften (Ärztegesetz, Rechtsanwaltsordnung, Ziviltechnikergesetz etc.) geregelt und es bestehen eigene Interessensvertretungen (Kammern oder Berufsverbände), denen die Aufnahme der selbstständigen Berufstätigkeit gemeldet werden muss. Für andere freie Berufe, wie z. B. Künstler*in, Schriftsteller*in, Journalist/Journalistin, bestehen keine besonderen Rechtsvorschriften und Meldepflichten.

In allen Fällen einer selbstständigen Berufsausübung (ob im Rahmen eines Gewerbes oder als freiberufliche Tätigkeit) ist diese bei der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft und dem zuständigen Finanzamt zu melden.

 

Weitere Informationen und Kontakte:

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