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Berufskraftfahrer*in – Personenbeförderung

Lehrzeit
3 Jahre
Einstiegsgehalt nach der Lehre
ca. 1.700,- bis 2.670,- €
Berufskategorie
Hauptberuf

Berufskraftfahrer*innen im Schwerpunkt Personenbeförderung lenken Fahrzeuge der Personenbeförderung (Omnibusse) im Fern- und Nahverkehr. Beim Personentransport betreuen sie außerdem die Fahrgäste. Berufskraftfahrer*innen verbringen ihre Arbeitszeit vorwiegend in ihren Fahrzeugen, teilweise auch in Werkstätten, Busbahnhöfen und im Freien. Sie arbeiten mit Berufskolleg*innen und Vorgesetzten zusammen. Berufskraftfahrer*innen haben Kontakt zu Fahrgästen, zu Reiseleiter*innen, zur Polizei, zu Mitarbeiter*innen der Zollverwaltung und zu Werkstatt- und Wartungspersonal.

Wo man arbeitet

Berufskraftfahrer*innen im Personenverkehr lenken Omnibusse im öffentlichen Nahverkehr und bei Rund- und Fernreisen (grenzüberschreitend). Ihr Tätigkeitsbereich ist abhängig vom Unternehmen, für das sie arbeiten, in der Regel arbeiten sie für Reise- oder Linienbusunternehmen.

Im Linienverkehr lenken Berufskraftfahrer*innen ihre Fahrzeuge nach genauen Fahrplänen auf vorgegebenen Fahrtrouten. Sie verkaufen und kontrollieren Fahrausweise und sorgen für die Einhaltung der Verhaltens- und Sicherheitsvorschriften. Bei Busreisen planen sie die Fahrtrouten zu den Reisezielen teilweise selbst und planen außerdem auch Rundfahrten zur Besichtigung von Sehenswürdigkeiten. Vor Fahrtantritt überprüfen sie die Vollständigkeit ihrer persönlichen Ausweispapiere sowie der Fahrzeugpapiere. Dann lenken sie das Fahrzeug zum Bestimmungsort. Sie kümmern sich um die Gepäckverladung und kontrollieren Fahrausweise bzw. Teilnahmescheine der Reisegäste und betreuen und informieren die Reisegäste.

Während der Fahrt organisieren sie in regelmäßigen Abständen Essens- und Rastpausen. Moderne Reisebusse sind häufig mit einer kleinen Bordbar ausgestattet. Reisebusfahrer*innen verkaufen dann verschiedene Getränke und sorgen für die Einhaltung der Verhaltensvorschriften im Bus (z. B. Rauchverbot, Abfallbeseitigung). Bei langen Überlandfahrten sind Reisebusse mit zwei Fahrer*innen belegt, die sich abwechseln.

Berufskraftfahrer*innen führen an den Fahrzeugen in regelmäßigen Abständen Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten durch. Dabei überprüfen sie alle Funktionen des Fahrzeuges wie die Bremsanlage, die Elektronik, die Lichtanlage oder den Motor. Können sie Reparaturarbeiten nicht selbst durchführen, veranlassen sie die Abholung durch eine Reparaturwerkstätte.

Womit man arbeitet

Berufskraftfahrer*innen im Personenverkehr lenken Autobusse unterschiedlicher Größe unter Beachtung der jeweils rechtlichen Bestimmungen. Sie hantieren mit Reparaturwerkzeugen (z. B. Schraubenschlüssel, Wagenheber), mit Mess- und Prüfgeräten und bedienen Reinigungsgeräte, Fahrausweiskassen- und Automaten. Sie lesen Straßenkarten und bedienen elektronische Routenplaner (GPS). Im Personentransport handhaben sie außerdem spezielle Gepäckvorrichtungen.

Wie man arbeitet

Berufskraftfahrer*innen verbringen ihre Arbeitszeit vorwiegend in Fahrzeugen. Sie sind auch in Fahrzeughallen (Remisen, Garagen), in Werkstätten und im Freien tätig. Berufskraftfahrer*innen haben Kontakt zu ihren Fahrgästen und Reiseleiter*innen (siehe °Reiseleiter*in#), zu Werkstatt- und Wartungspersonal, zur Polizei (siehe z. B. °Exekutivbedienstete*r im Polizeidienst#) und zu Reiseveranstalter*innen (siehe z. B. °Reisebüroassistent*in (Lehrberuf)#).

Bei langen Routen halten sie die vorgegebenen Pausenzeiten ein und wechseln sich fallweise mit Berufskolleg*innen ab. Bei großen Reisegesellschaften fahren sie teilweise auch im Konvoi.

Was man macht
  • das Kraftfahrzeug auf Fahrbereitschaft, Betriebssicherheit und Verkehrssicherheit prüfen
  • Vollständigkeit der persönlichen Ausweispapiere, wie Führerschein, Reisepass, Firmenausweis, Fahrzeugpapiere überprüfen
  • Strecken und Termine planen
  • Fahrgäste unter Berücksichtigung der Besonderheit der Beförderung bestimmter Fahrgastgruppen und deren Sicherheit und Komfort befördern; gegebenenfalls Zollformalitäten erledigen
  • Fahrgäste betreuen, Gepäckverladung durchführen, Sitzplätze zuteilen, Fahrausweise und Teilnahmescheine kontrollieren
  • auf die Einhaltung der Verhaltens- und Sicherheitsvorschriften während der Fahrt achten
  • Reiseleitertätigkeiten während der Fahrt übernehmen, Essens- und Fahrpausen organisieren
  • Fahrpläne und Fahrtrouten (Liniendienst) einhalten
  • Störungen am Fahrzeug systematisch erkennen und beurteilen; einfache Störungen beheben
  • bei Verkehrsunfällen, sonstigen Zwischenfällen und außergewöhnlichen Situationen im Straßenverkehr richtig reagieren; Erste Hilfe leisten
  • Meldungen über Beschädigungen, Verletzungen und andere Vorkommnisse abfassen und weitergeben
  • Fahrzeug warten und instand halten
  • Kund*innen bzw. Fahrgäste beraten und betreuen
Für wen man arbeitet
  • Personenbeförderungsunternehmen wie z. B. Reisebusunternehmen
  • Österreichische Post und Bundesbahn
  • Verkehrsbetriebe der Gemeinden
Ausbildungsinhalte / Was man lernt

Wichtige Ausbildungsinhalte:

    • Personenbeförderung
    • Routenplanung, Logistik
    • Autobus-Führerschein
    • KFZ-Technik, KFZ-Elektronik, GPS
    • Arbeitsrecht, Betriebssicherheit
    • Wartung, Reinigung und Reparatur

Fahrtenbuchführung

  • Kund*innenbetreuung (Informationen geben, Fahrkartenverkauf)
  • Erste Hilfe

 

Wie man sich weiterbilden kann

Regelungen zur verpflichtenden Weiterbildung:
Alle Berufskraftfahrer*innen (Personenverkehr, Warenverkehr) müssen in einem Zeitraum von jeweils 5 Jahren Weiterbildungen im Mindestausmaß von 35 Stunden nachweisen und in ihren Führerschein eintragen lassen.

Weiterbildungseinrichtungen wie das Berufsförderungsinstitut (BFI), das Wirtschaftsförderungsinstitut (WIFI) bieten sowohl im kaufmännischen wie auch im technischen Bereich relevante Weiterbildungsmöglichkeiten für Berufskraftfahrer*innen an, z. B. in Kraftfahrzeugtechnik, Kraftfahrzeugelektronik, GPS, Bordcomputer, Gefahrguttransport und dergleichen, insbesondere auch Weiterbildungen, die der Erfüllung der gesetzlichen Weiterbildungspflicht dienen. Vergleiche dazu beispielsweise die aktuellen Kursbücher des Berufsförderungsinstitutes (BFI) sowie des Wirtschaftsförderungsinstitutes (WIFI).

Auch eine Ausbildung zum/zur °Fahrlehrer*in# bietet eine Weiterbildungsmöglichkeit für Berufskraftfahrer*innen – Personenbeförderung.

Möglichkeiten zur beruflichen Höherqualifizierung bieten facheinschlägige Vorbereitungs- und Aufbaulehrgänge an berufsbildenden höheren Schulen (Höhere Technische Lehranstalt, HTLs) sowie Werkmeisterschulen für Berufstätige. Mit dem Abschluss eines Aufbaulehrganges ist neben einer höheren Fachqualifikation außerdem die Matura verbunden, die ein Studium an Fachhochschulen und Universitäten ermöglicht.

Studium ohne Matura:

Für ein Studium an einer Fachhochschule, Universität oder Pädagogischen Hochschulen ist normalerweise die Matura einer Allgemeinbildenden (AHS) oder Berufsbildenden Höheren Schule (BHS) erforderlich.
Es bestehen aber auch andere Zugangsmöglichkeiten:

  • Berufsreifeprüfung (Lehre mit Matura): Die Berufsreifeprüfung, die du bereits während deiner Lehrzeit beginnen kannst, ist eine vollwertige Matura, mit der du uneingeschränkten Zugang zum Studium hast.
  • Studienberechtigungsprüfung: Die Studienberechtigungsprüfung kannst du vor Beginn eines Studiums ablegen. Sie ermöglicht den Zugang zu einem bestimmten Studium.
  • ohne Matura mit Berufsausbildung und Berufserfahrung: Fachhochschulen bieten außerdem meist die Möglichkeit mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung (insb. Lehre oder Berufsbildender Mittlerer Schule (BMS)) und mehrjähriger Berufserfahrung auch ohne Matura ein facheinschlägiges (d. h. mit der Berufsausbildung fachlich verwandtes) Bachelorstudien zu beginnen. Meist müssen dazu einzelne Zusatzprüfungen absolviert werden.

Weiterführende Bildungsmöglichkeiten und Höherqualifizierung:

Was du mitbringen solltest

In jedem Beruf brauchst du spezielles fachliches Know-how, das in der Aus- und Weiterbildung vermittelt wird. In den beiden Menüpunkten Ausbildung und Weiterbildung findest du Informationen zu Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten für diesen Beruf.

Es gibt auch Kompetenzen, Fähigkeiten und Eigenschaften, die in allen Berufen wichtig sind. Dazu gehören besonders:

  • Zuverlässigkeit und Pünktlichkeit
  • genaues und sorgfältiges Arbeiten
  • selbstständiges Arbeiten
  • Einsatzfreude
  • Verantwortungsbewusstsein
  • Fähigkeit und Bereitschaft mit anderen zusammen zu arbeiten (Teamfähigkeit)
  • Lernbereitschaft

Die folgende Liste gibt dir einen Überblick über weitere allgemeine Anforderungen, die in DIESEM Beruf häufig gestellt werden. Diese können natürlich je nach Betrieb, Institution oder Organisation sehr unterschiedlich sein.

DENK DARAN: Viele dieser Anforderungen sind auch Bestandteil der Ausbildung.

Hinweis: Die Begriffe werden in alphabetischer Reihenfolge aufgelistet.

Körperliche Anforderungen: Welche körperlichen Eigenschaften sind wichtig?
  • gute körperliche Verfassung
  • gute Reaktionsfähigkeit
  • gutes Sehvermögen

 

Fachkompetenz: Welche Fähigkeiten und Kenntnisse werden von mir erwartet?
  • Fremdsprachenkenntnisse
  • guter Orientierungssinn
  • technisches Verständnis

 

Sozialkompetenz: Was brauche ich im Umgang mit anderen?
  • Aufgeschlossenheit
  • Durchsetzungsvermögen
  • Hilfsbereitschaft
  • Kommunikationsfähigkeit
  • Kontaktfreude
  • Kund*innenorientierung
  • Verständnis für Jugendliche und Kinder

 

Selbstkompetenz: Welche persönlichen Eigenschaften sollte ich mitbringen?
  • Aufmerksamkeit
  • Ausdauer / Durchhaltevermögen
  • Flexibilität / Veränderungsbereitschaft
  • Freundlichkeit
  • Selbstorganisation
  • Sicherheitsbewusstsein
  • Umweltbewusstsein

 

Weitere Anforderungen: Was ist sonst noch wichtig?
  • gepflegtes Erscheinungsbild
  • Reisebereitschaft

 

Methodenkompetenz: Welche Arbeits- und Denkweisen sind wichtig?
  • Koordinationsfähigkeit
  • Organisationsfähigkeit
  • Planungsfähigkeit
Was es noch gibt
Verwandte Lehrberufe

Durch die Verwandtschaftsregelung wird die Ausbildung in einem Lehrberuf auf Teile der Lehrzeit in anderen (verwandten) Lehrberufen angerechnet. Dadurch verkürzt sich die Lehrzeit bei der Ausbildung in einem weiteren Lehrberuf (oder auch beim Wechsel auf einen verwandten Lehrberuf). In manchen Fällen wird die Lehrzeit und die Lehrabschlussprüfung auch vollkommen ersetzt.

Bei folgenden verwandten Lehrberufen verkürzt sich die Lehrzeit im Ausmaß der angegebenen Lehrjahre. (Beispiel: Der Eintrag „1. voll“ bedeutet z. B., dass sich die Lehrzeit im verwandten Lehrberuf um ein Jahr verkürzt.)

  • °Kraftfahrzeugtechnik (Modullehrberuf)#, „1. voll“
  • °Land- und Baumaschinentechnik – Baumaschinen (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Land- und Baumaschinentechnik – Landmaschinen (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Mobilitätsservice (Lehrberuf)#
  • °Speditionskaufmann / Speditionskauffrau (Lehrberuf)#, „1. voll, 2. 1.Hälfte voll“
Alternativen (Auswahl)

Alternative Berufe sind Berufe, die entweder eine ähnliche Ausbildung oder ähnliche Aufgaben- oder Tätigkeitsbereiche haben, wie der Beruf, über den du dich gerade informierst. Die Ähnlichkeit kann auch in den Arbeitsmaterialien, den Arbeitsumgebungen liegen oder in der Art, wie du mit anderen Menschen zusammenarbeitest.

Diese Liste soll dir bei der Überlegung helfen, welche Berufe und Ausbildungen für dich noch interessant sein könnten und dich auf weitere Ideen bringen.

  • °Betriebslogistikkaufmann / Betriebslogistikkauffrau (Lehrberuf)#
  • °Bote/Botin#
  • °Chauffeur*in#
  • °Fahrdienstleiter*in#
  • °Fahrlehrer*in#
  • °Fremdenführer*in#
  • °Gefahrgutbeauftragte*r#
  • °Kraftfahrzeugtechnik (Modullehrberuf)#, „1. voll“
  • °Land- und Baumaschinentechnik – Baumaschinen (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Land- und Baumaschinentechnik – Landmaschinen (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Logistiker*in#
  • °Mobilitätsberater*in#
  • °Mobilitätsservice (Lehrberuf)#
  • °Pilot*in#
  • °Reiseleiter*in#
  • °Spediteur*in#
  • °Speditionskaufmann / Speditionskauffrau (Lehrberuf)#, „1. voll, 2. 1.Hälfte voll“
  • °Straßenbahnfahrer*in#
  • °Taxifahrer*in#
  • °Triebfahrzeugführer*in#
  • °U-Bahn-Fahrer*in#
  • °Zugbegleiter*in#
Lehre und Matura

Mit einer erfolgreich abgeschlossenen Lehre und vier weiteren Prüfungen erlangst du die Berufsmatura (Berufsreifeprüfung). Diese öffnet dir den Zugang zu Universitäts- und Fachhochschulstudien. Außerdem ermöglicht sie zusätzliche Karrierewege im erlernten Beruf, aber auch außerhalb des bisherigen Berufsfeldes.

Und so geht es:

Die Berufsmatura besteht aus vier Teilprüfungen: Deutsch (schriftlich und mündlich) und Mathematik (schriftlich), eine lebende Fremdsprache (schriftlich oder mündlich) und ein Fachbereich (schriftliche Prüfung oder Projektarbeit und mündliche Prüfung). Der Fachbereich ist ein Thema aus dem Berufsfeld des Kandidaten/der Kandidatin.

Wie funktioniert die Vorbereitung?

Die Vorbereitung auf die Berufsreifeprüfung erfolgt in Vorbereitungskursen, die von Erwachsenenbildungseinrichtungen (z. B. WIFI, BFI, Volkshochschulen), Berufsschulen oder höheren Schulen (z. B. AHS, HAK, HTL, HLW) angeboten werden. In solchen Lehrgängen können auch die jeweiligen Teilprüfungen abgelegt werden. Drei der vier Teilprüfungen können bereits während der Lehre abgelegt werden. Zur letzten Teilprüfung kannst du nach erfolgreichem Lehrabschluss, aber nicht vor dem 19. Geburtstag antreten.

Durch ein Förderprogramm, können die Vorbereitungskurse und die Prüfung seit September 2008 in ganz Österreich kostenlos angeboten werden. Zur konkreten Ausgestaltung der Vorbereitung auf die Berufsreifeprüfung bestehen in den einzelnen Bundesländern unterschiedliche Modelle. Informationen bieten u. a. die Bildungseinrichtungen und die Lehrlingsstellen der Wirtschaftskammern.

Link: Häufig gestellte Fragen!

WKO-Bildungspfade:

Die WKO-Bildungspfade geben dir einen Überblick über durchgängige Entwicklungs- und Karrieremöglichkeiten in unterschiedlichen Berufen am Beispiel der WKO Bildungsangebote. Der Bildungspfad Berufsreifeprüfung steht in allen Lehrberufen offen:

Selbstständigkeit
Selbstständigkeit

Die Transportbranche bietet zahlreiche Möglichkeiten für eine selbstständige Berufsausübung. Zu beachten sind allenfalls die rechtlichen Bestimmungen. Informationen dazu findest du z. B. auf der Website der Sparte Transport und Verkehr der österreichischen Wirtschaftskammer (WKO).

Die Möglichkeit einer selbstständigen Berufsausübung ist beispielsweise gegeben durch:

a) Reglementierte Gewerbe:

1. Auf Basis einer Konzession:

  • Gewerbe nach dem Gelegenheitsverkehrs-Gesetz, (Gelegenheitsverkehrs-Gesetz 1996 – GelverkG in der Fassung BGBl. Nr In 63/2014); das umfasst folgende Gewerbe:
    – Ausflugswagen-(Stadtrundfahrten-)Gewerbe mit Omnibusssen
    – Mietwagengewerbe mit Omnibussen oder Personenkraftwagen
    – Gästewagen-Gewerbe mit Omnibussen oder Personenkraftwagen
    – Taxi-Gewerbe
  • Gewerbe nach dem Kraftfahrliniengesetz (Personenbeförderung im Linienverkehr), BGBl. In Nr. 203/1999 (in der Fassung BGBl. I/2006/12)
  • Gewerbe nach dem Güterbeförderungsgesetz (Güterbeförderungsgesetz 1995 – GütbefG in der Fassung BGBl. In Nr. 153/2006); das umfasst folgende Gewerbe:
    – Beförderung von Gütern mit Kraftfahrzeugen im innerstaatlichen Verkehr
    – Beförderung von Gütern mit Kraftfahrzeugen im grenzüberschreitenden Verkehr

2. Auf Basis einer Befähigungsprüfung:

  • Spediteure einschließlich der Transportagenten, BGBl. Nr.II 83/2003 (Novelle mit Art. 53 BGBl. II Nr. 399/2008)

Für die Ausübung eines reglementierten Gewerbes sind, neben der Erfüllung der allgemeinen Voraussetzungen, Befähigungsnachweise zu erbringen, die in den angeführten Bundesgesetzblättern festgelegt sind.

Die Konzession im Sinne des Güterbeförderungsgesetzes und des Gelegenheitsverkehrs-Gesetz darf nur erteilt werden, wenn neben den allgemeinen Voraussetzungen für die Ausübung eines reglementierten Gewerbes
– die Zuverlässigkeit,
– die finanzielle Leistungsfähigkeit und
– die fachliche Eignung (Befähigungsnachweis)
vorliegen. Ähnliches gilt für die Konzession gemäß Kraftfahrliniengesetz.
Der Antrag auf eine Konzession ist bei der jeweils zuständigen Gewerbebehörde (Bezirksverwaltungsbehörde) einzubringen; eine Konzessionen für den Linienverkehr wird beim jeweiligen Landeshauptmann beantragt. Für grenzüberschreitenden Linienverkehr ist der Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie zuständig.

Downloadmöglichkeit des Bundesgesetzes mit detaillierten Regelungen über Arten, Umfang und Voraussetzungen für die Konzession finden Sie z. B. im Rechtsinformationssystem des Bundeskanzleramts (RIS).

b) Freies Gewerbe:

  • Güterbeförderung mit Kraftfahrzeugen oder Kraftfahrzeugen mit Anhängern, deren höchst zulässiges Gesamtgewicht insgesamt 3.500 kg nicht übersteigt

Informationen zum „Freien Gewerbe“: freie Gewerbe erfordern in der Regel keinen Befähigungsnachweis, sondern lediglich eine Anmeldung bei der Gewerbebehörde. Grundsätzlich richtet sich der Gewerbeumfang nach dem Wortlaut der Gewerbeanmeldung.

Liste der Freien Gewerbe:

ALLGEMEINE HINWEISE:

Selbstständige Tätigkeiten sind alle Tätigkeit, die du in eigener Verantwortung (also nicht angestellt), regelmäßig und mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, ausüben willst. Für viele dieser Tätigkeiten brauchst du eine Gewerbeberechtigung. Es gibt aber auch sogenannte Freie Berufe (freiberufliche Tätigkeiten) und land- und forstwirtschaftliche Tätigkeiten, die nicht der Gewerbeordnung unterliegen. Auch für viele dieser Tätigkeiten gibt es eigene Rechtsvorschriften für die selbstständige Berufsausübung, manche können aber auch ohne besondere Voraussetzungen selbstständig ausgeübt werden.

In allen Fällen einer selbstständigen Berufsausübung (egal, ob im Rahmen eines Gewerbes, als freiberufliche Tätigkeit, im Rahmen eines Land- und forstwirtschaftlichen Betriebes) musst du diese bei der zuständigen Sozialversicherungsanstalt und dem zuständigen Finanzamt melden. Je nach selbstständiger Tätigkeit gibt es noch andere Meldepflichten oder Register, in die du dich eintragen musst.

Selbstständige Tätigkeiten, für die eine Gewerbeberechtigung erforderlich ist, musst du außerdem bei der Gewerbebehörde (Bezirkshauptmannschaft, Magistrat) anmelden.
Unabhängig von einem oft notwendigen Befähigungsnachweis musst du dafür folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • das 18. Lebensjahr muss vollendet sein
  • österreichische Staatsbürgerschaft oder Staatsbürgerschaft eines anderen EU-Mitgliedstaates (oder eines Staates, mit dem ein entsprechender Staatsvertrag besteht) oder es liegt ein gültiger Aufenthaltstitel vor, der zur selbstständigen Tätigkeit berechtigt
  • keine Ausschließungsgründe (z. B. abgewiesene Konkursanträge, Bestrafung wegen Finanzstrafdelikten)

Für weitere Informationen schau dir unseren Thementext Im Fokus: Selbstständigkeit an oder nutze eine der folgenden Quellen und Kontakte:

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