Betriebsdienstleister*innen sind in kaufmännisch-administrativen Aufgabenfelder der Haus- und Betriebswirtschaft tätig. Sie arbeiten z. B. in Altenheimen, Krankenhäusern, Jugendheimen oder in Tourismusbetrieben wie Hotels, Pensionen oder Wellness-Centern. Als umsichtige Manager*innen sind sie für das Wohlbefinden der Kundinnen und Kunden zuständig. Sie sorgen für die reibungslose Zusammenarbeit und Koordination der betrieblichen Bereiche wie z. B. Lager, Küche/Kantine (Gastronomie), Zimmerservice und Raumreinigung. Sie arbeiten im Team mit verschiedenen Fach- und Hilfskräften bzw. betrieblichen Mitarbeiter*innen wie z. B. Küchenpersonal oder Pflegepersonal.
Wo man arbeitet
Betriebsdienstleister*innen sind vorwiegend in der Tourismusbranche, in Betrieben des Sozial- und Gesundheitswesens (z. B. Alten- und Pflegeheime, Jugendheime, Jugendherbergen, Krankenhäuser, Rehab-Zentren und dergleichen) und im Bildungs- und Trainingsbereich (Seminaranbieter, Weiterbildungsanbieter) tätig. Ihre Aufgabenfelder sind breit gestreut und reichen von kaufmännischen Tätigkeiten (wie Buchhaltung, Personalwirtschaft, Controlling), über Arbeiten im Bereich der Warenwirtschaft (Einkauf), der Lagerhaltung (Vorratshaltung für Lebensmittel, div. Verbrauchsmaterialien) bis hin zur Hausbetreuung (Gestaltung und Pflege von Räumen wie Hotel- oder Krankenhauszimmer).
Betriebsdienstleister*innen sorgen dafür, dass organisatorisch alles glatt läuft, d. h. sie bestellen Waren (z. B. Nahrungsmittel, Getränke, Wäsche- und Gebrauchsmittel), kontrollieren regelmäßig den Bestand und führen Reklamationen durch. Speziell im Bereich der Lebensmittelbeschaffung kommt ihnen eine wichtige Aufgabe zu. Hier sind sie für die Organisation und Umsetzung wichtiger Hygienevorschriften zur Vermeidung von gesundheitlichen Gefährdungen durch Lebensmittel zuständig.
Weiters veranlassen sie Reparaturen, Instandhaltungsarbeiten und Reinigungsarbeiten. Sie sind aber auch für Personaleinsatzpläne bzw. Personaldienstpläne oder die rechtzeitige Buchung von Seminar- und Besprechungsräumen zuständig. Betriebsdienstleister*innen sind sozusagen die Profis hinter den Kulissen und sorgen mit ihrer kaufmännischen, organisatorischen und administrativen Arbeit ebenso für das menschliche Wohlbefinden der Gäste, Bewohner*innen oder Kundinnen/Kunden, wie ihrer Kolleginnen/Kollegen, die in direktem Kontakt mit diesen stehen.
Womit man arbeitet
Betriebsdienstleister*innen arbeiten mit Computer und Bürokommunikationsgeräten wie z. B. Mobiltelefon, Telefon, Drucker, Kopierer. Sie führen Lagerdatenbanken, Bestellverzeichnisse, Speisepläne, aber auch Personaldienstpläne, Zimmerbelegungspläne usw. und verwenden die dafür notwendige Software. Bei der Annahme von Lieferungen hantieren sie mit Waren für Küche, Büro und alle anderen betrieblichen Bereiche.
Bei ihrer Arbeit kommen sie sowohl mit Kolleginnen/Kollegen aus allen möglichen Bereichen, als auch mit Kundinnen/Kunden bzw. Gästen oder Patientinnen/Patienten in Kontakt. Dabei ist vor allem sicheres und kompetentes Auftreten sowie Freundlichkeit gefragt.
Wie man arbeitet
Betriebsdienstleister*innen arbeiten vorwiegend in Büros und den Räumlichkeiten ihrer Betriebe. Sie arbeiten im Team mit Kolleginnen und Kollegen aus den einzelnen betrieblichen Abteilungen. Sie müssen z. B. das Küchenpersonal, das Pflegepersonal (z. B. in Alten- oder Pflegeheimen) oder das Reinigungspersonal koordinieren. Je nach Betrieb haben sie außerdem Kontakt zu den Mitarbeiter*innen aus den unterschiedlichsten, zum Beispiel im Rahmen ihren kaufmännischen Tätigkeiten zu Fachkräften aus Rechnungswesen und Controlling. Außerdem haben sie Kontakt zu den Kundinnen und Kunden des Betriebes/der Einrichtung, beispielsweise zu Gästen, Studierenden, Seminarteilnehmer*innen, Heimbewohner*innen usw.
Als Betriebsdienstleister*innen bist du für die unterschiedlichsten kaufmännischen und organisatorischen Aufgaben zuständig. Dazu gehört es insbesondere auch, gut erreichbar zu sein und rasch einspringen zu können, wenn irgendwo im Haus etwas nicht wie geplant läuft.
Was man macht
Warenbeschaffung und Lagerung:
- Warenbedarf ermitteln und Bestellungen durchführen
- Lieferungen kontrollieren
- mit Lieferanten verhandeln
- Waren richtig lagern
Hausbetreuung:
- Gestaltung und Dekoration der Räume planen und organisieren
- Pläne für Reinigungsarbeiten erstellen
- Personal einteilen
- Reparaturen veranlassen und überwachen
Umgang mit Gästen, Bewohner*innen bzw. Kundinnen/Kunden:
- Gäste, Bewohner*innen bzw. Kundinnen/Kunden richtig beraten und betreuen
- Wünsche ermitteln, mit Beschwerden richtig umgehen
Büro:
- Geschäftsbriefe und E-Mails verfassen
- Angebote erstellen, Rechnungen ausstellen und Zahlungen abwickeln
- Präsentationen erstellen
Für wen man arbeitet
- Pflegeheime
- Krankenhäuser
- Bildungshäuser
- Alten-/Seniorenheime
- Erholungsheime/-zentren
- Rehab-Zentren
- Kuranstalten
- Jugendheime, Jugendherbergen
- Tourismusbetriebe, Hotels
- Seminaranbieter
Ausbildungsinhalte / Was man lernt
Betriebsdienstleister*innen sind vorwiegend in der Tourismusbranche, in Betrieben des Sozial- und Gesundheitswesens (z. B. Alten- und Pflegeheime, Jugendheime, Jugendherbergen, Krankenhäuser, Rehab-Zentren und dergleichen) und im Bildungs- und Trainingsbereich (Seminaranbieter, Weiterbildungsanbieter) tätig. Ihre Aufgabenfelder sind breit gestreut und reichen von kaufmännischen Tätigkeiten (wie Buchhaltung, Personalwirtschaft, Controlling), über Arbeiten im Bereich der Warenwirtschaft (Einkauf), der Lagerhaltung (Vorratshaltung für Lebensmittel, div. Verbrauchsmaterialien) bis hin zur Hausbetreuung (Gestaltung und Pflege von Räumen wie Hotel- oder Krankenhauszimmer).
Wichtige Ausbildungsinhalte:
- Betriebswirtschaft
- Management, Betriebsführung
- Betriebsdienstleistung
- Buchhaltung, Rechnungswesen, Controlling
- Kalkulation und Kostenrechnung
- Personalrechnung, Personalmanagement
- Planung und Organisation
- betriebliche Softwareprogramme (Textverarbeitung, Buchhaltungsprogramme)
- Fremdsprachen
Wie man sich weiterbilden kann
Betriebsdienstleister*innen sind beruflich immer wieder vor neue Herausforderungen gestellt. Voraussetzung für Erfolg in diesem Beruf ist es, immer auf dem neuesten Stand der Entwicklung zu bleiben und das Fachwissen, die Methodenkompetenzen und sozialen Kompetenzen laufend zu ergänzen und weiter zu entwickeln.
Weiterbildungseinrichtungen wie z. B. das Berufsförderungsinstitut (bfi) und das Wirtschaftsförderungsinstitut (WIFI) führen für viele Tätigkeitsbereiche der Betriebsdienstleister*innen Weiterbildungskurse und Lehrgänge durch. Darüber hinaus bieten zahlreiche private Weiterbildungsanbieter facheinschlägige kaufmännische Weiterbildungsmöglichkeiten an.
In größeren Betrieben werden für Mitarbeiter*innen zur kaufmännischen Weiterbildung auch innerbetriebliche Kurse, Seminare und Schulungen durchgeführt.
Möglichkeiten zur beruflichen Höherqualifizierung bieten Vorbereitungs- und Aufbaulehrgänge für Berufstätige an berufsbildenden höheren Schulen, insb. Handelsakademine. Mit dem Abschluss eines Aufbaulehrganges (3 Jahre) ist neben einer höheren Fachqualifikation außerdem die Matura verbunden, die ein Studium an Fachhochschulen und Universitäten ermöglicht.
Studium ohne Matura:
Für ein Studium an einer Fachhochschule, Universität oder Pädagogischen Hochschulen ist normalerweise die Matura einer Allgemeinbildenden (AHS) oder Berufsbildenden Höheren Schule (BHS) erforderlich.
Es bestehen aber auch andere Zugangsmöglichkeiten:
- Berufsreifeprüfung (Lehre mit Matura): Die Berufsreifeprüfung, die du bereits während deiner Lehrzeit beginnen kannst, ist eine vollwertige Matura, mit der du uneingeschränkten Zugang zum Studium hast.
- Studienberechtigungsprüfung: Die Studienberechtigungsprüfung kannst du vor Beginn eines Studiums ablegen. Sie ermöglicht den Zugang zu einem bestimmten Studium.
- ohne Matura mit Berufsausbildung und Berufserfahrung: Fachhochschulen bieten außerdem meist die Möglichkeit mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung (insb. Lehre oder Berufsbildender Mittlerer Schule (BMS)) und mehrjähriger Berufserfahrung auch ohne Matura ein facheinschlägiges (d. h. mit der Berufsausbildung fachlich verwandtes) Bachelorstudien zu beginnen. Meist müssen dazu einzelne Zusatzprüfungen absolviert werden.
Weiterführende Bildungsmöglichkeiten und Höherqualifizierung:
Was du mitbringen solltest
In jedem Beruf brauchst du spezielles fachliches Know-how, das in der Aus- und Weiterbildung vermittelt wird. In den beiden Menüpunkten Ausbildung und Weiterbildung findest du Informationen zu Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten für diesen Beruf.
Es gibt auch Kompetenzen, Fähigkeiten und Eigenschaften, die in allen Berufen wichtig sind. Dazu gehören besonders:
- Zuverlässigkeit und Pünktlichkeit
- genaues und sorgfältiges Arbeiten
- selbstständiges Arbeiten
- Einsatzfreude
- Verantwortungsbewusstsein
- Fähigkeit und Bereitschaft mit anderen zusammen zu arbeiten (Teamfähigkeit)
- Lernbereitschaft
Die folgende Liste gibt dir einen Überblick über weitere allgemeine Anforderungen, die in DIESEM Beruf häufig gestellt werden. Diese können natürlich je nach Betrieb, Institution oder Organisation sehr unterschiedlich sein.
DENK DARAN: Viele dieser Anforderungen sind auch Bestandteil der Ausbildung.
Hinweis: Die Begriffe werden in alphabetischer Reihenfolge aufgelistet.
Fachkompetenz: Welche Fähigkeiten und Kenntnisse werden von mir erwartet?
- Anwendung und Bedienung digitaler Tools
- Datensicherheit und Datenschutz
- gestalterische Fähigkeit
- gute Beobachtungsgabe
- gute Deutschkenntnisse
- kaufmännisches Verständnis
Sozialkompetenz: Was brauche ich im Umgang mit anderen?
- Aufgeschlossenheit
- Kommunikationsfähigkeit
- Kontaktfreude
- Kund*innenorientierung
- Motivationsfähigkeit
- soziales Engagement
Selbstkompetenz: Welche persönlichen Eigenschaften sollte ich mitbringen?
- Aufmerksamkeit
- Eigeninitiative
- Flexibilität / Veränderungsbereitschaft
- Freundlichkeit
- Selbstvertrauen / Selbstbewusstsein
Weitere Anforderungen: Was ist sonst noch wichtig?
- gepflegtes Erscheinungsbild
- Hygienebewusstsein
Methodenkompetenz: Welche Arbeits- und Denkweisen sind wichtig?
- Koordinationsfähigkeit
- Organisationsfähigkeit
- Planungsfähigkeit
- unternehmerisches Denken
Was es noch gibt
Verwandte Lehrberufe
Durch die Verwandtschaftsregelung wird die Ausbildung in einem Lehrberuf auf Teile der Lehrzeit in anderen (verwandten) Lehrberufen angerechnet. Dadurch verkürzt sich die Lehrzeit bei der Ausbildung in einem weiteren Lehrberuf (oder auch beim Wechsel auf einen verwandten Lehrberuf). In manchen Fällen wird die Lehrzeit und die Lehrabschlussprüfung auch vollkommen ersetzt.
Bei folgenden verwandten Lehrberufen verkürzt sich die Lehrzeit im Ausmaß der angegebenen Lehrjahre. (Beispiel: Der Eintrag „1. voll“ bedeutet z. B., dass sich die Lehrzeit im verwandten Lehrberuf um ein Jahr verkürzt.)
- °Assistent*in in der Sicherheitsverwaltung (Lehrberuf)#, „1. voll“
- °Bahnreise- und Mobilitätsservice (Lehrberuf)#, „1., 2. voll“
- °Bankkaufmann / Bankkauffrau (Lehrberuf)#, „1. voll“
- °Betriebslogistikkaufmann / Betriebslogistikkauffrau (Lehrberuf)#, „1., 2. voll“
- °Buch- und Medienwirtschaft – Buch- und Musikalienhandel (Lehrberuf)#, „1. voll“
- °Buch- und Medienwirtschaft – Buch- und Pressegroßhandel (Lehrberuf)#, „1. voll“
- °Buch- und Medienwirtschaft – Verlag (Lehrberuf)#, „1. voll“
- °Bürokaufmann / Bürokauffrau (Lehrberuf)#, „1., 2., 3. voll“
- °Drogist*in (Lehrberuf)#, „1. voll“
- °E-Commerce-Kaufmann / E-Commerce-Kauffrau (Lehrberuf)#, „1. voll“
- °EDV-Kaufmann / EDV-Kauffrau (Lehrberuf)#, „1. voll“
- °Einkäufer*in (Lehrberuf)#, „1., 2. voll“
- °Eventkaufmann / Eventkauffrau (Lehrberuf)#, „1., 2. voll“
- °Finanz- und Rechnungswesenassistenz (Lehrberuf)#, „1. voll“
- °Finanzdienstleistungskaufmann / Finanzdienstleistungskauffrau (Lehrberuf)#, „1. voll“
- °Foto- und Multimediakaufmann / Foto- und Multimediakauffrau (Lehrberuf)#, „1. voll“
- °Gastronomiefachmann / Gastronomiefachfrau (Lehrberuf)#
- °Großhandelskaufmann / Großhandelskauffrau (Lehrberuf)#, „1., 2. voll“
- °Hotel- und Gastgewerbeassistent*in (Lehrberuf)#, „1., 2., 3. voll“
- °Hotel- und Restaurantfachmann / Hotel- und Restaurantfachfrau (Lehrberuf)#, „1. voll“
- °Hotelkaufmann / Hotelkauffrau (Lehrberuf)#, „1., 2., 3. voll“
- °Immobilienkaufmann / Immobilienkauffrau (Lehrberuf)#, „1. voll“
- °Industriekaufmann / Industriekauffrau (Lehrberuf)#, „1. voll“
- °Kanzleiassistent*in – Notariatskanzlei (Lehrberuf)#, „1. voll“
- °Kanzleiassistent*in – Rechtsanwaltskanzlei (Lehrberuf)#, „1. voll“
- °Ländliches Betriebs- und Haushaltsmanagement (Lehrberuf)#, „1., 2., 3. voll“
- °Mobilitätsservice (Lehrberuf)#, „1., 2. voll“
- °Personaldienstleistung (Lehrberuf)#, „1., 2. voll“
- °Pharmazeutisch-kaufmännische Assistenz (Lehrberuf)#, „1. voll“
- °Reisebüroassistent*in (Lehrberuf)#, „1., 2. voll“
- °Restaurantfachmann / Restaurantfachfrau (Lehrberuf)#
- °Speditionskaufmann / Speditionskauffrau (Lehrberuf)#, „1. voll“
- °Speditionslogistik (Lehrberuf)#, „1. voll“
- °Sportadministration (Lehrberuf)#, „1., 2. voll“
- °Steuerassistenz (Lehrberuf)#, „1. voll“
- °Versicherungskaufmann / Versicherungskauffrau (Lehrberuf)#, „1. voll“
- °Verwaltungsassistent*in (Lehrberuf)#, „1., 2. voll“
- °Waffen- und Munitionshändler*in (Lehrberuf)#, „1. voll“
- °Zahnärztliche Fachassistenz (Lehrberuf)#
Alternativen (Auswahl)
Alternative Berufe sind Berufe, die entweder eine ähnliche Ausbildung oder ähnliche Aufgaben- oder Tätigkeitsbereiche haben, wie der Beruf, über den du dich gerade informierst. Die Ähnlichkeit kann auch in den Arbeitsmaterialien, den Arbeitsumgebungen liegen oder in der Art, wie du mit anderen Menschen zusammenarbeitest.
Diese Liste soll dir bei der Überlegung helfen, welche Berufe und Ausbildungen für dich noch interessant sein könnten und dich auf weitere Ideen bringen.
- °Assistent*in in der Sicherheitsverwaltung (Lehrberuf)#, „1. voll“
- °Bahnreise- und Mobilitätsservice (Lehrberuf)#, „1., 2. voll“
- °Bankkaufmann / Bankkauffrau (Lehrberuf)#, „1. voll“
- °Betriebslogistikkaufmann / Betriebslogistikkauffrau (Lehrberuf)#, „1., 2. voll“
- °Buch- und Medienwirtschaft – Buch- und Musikalienhandel (Lehrberuf)#, „1. voll“
- °Buch- und Medienwirtschaft – Buch- und Pressegroßhandel (Lehrberuf)#, „1. voll“
- °Buch- und Medienwirtschaft – Verlag (Lehrberuf)#, „1. voll“
- °Bürokaufmann / Bürokauffrau (Lehrberuf)#, „1., 2., 3. voll“
- °Drogist*in (Lehrberuf)#, „1. voll“
- °E-Commerce-Kaufmann / E-Commerce-Kauffrau (Lehrberuf)#, „1. voll“
- °EDV-Kaufmann / EDV-Kauffrau (Lehrberuf)#, „1. voll“
- °Einkäufer*in (Lehrberuf)#, „1., 2. voll“
- °Eventkaufmann / Eventkauffrau (Lehrberuf)#, „1., 2. voll“
- °Facility-Manager*in#
- °Finanz- und Rechnungswesenassistenz (Lehrberuf)#, „1. voll“
- °Finanzdienstleistungskaufmann / Finanzdienstleistungskauffrau (Lehrberuf)#, „1. voll“
- °Foto- und Multimediakaufmann / Foto- und Multimediakauffrau (Lehrberuf)#, „1. voll“
- °Gastronomiefachmann / Gastronomiefachfrau (Lehrberuf)#
- °Großhandelskaufmann / Großhandelskauffrau (Lehrberuf)#, „1., 2. voll“
- °Hausverwalter*in#
- °Hotel- und Gastgewerbeassistent*in (Lehrberuf)#, „1., 2., 3. voll“
- °Hotel- und Restaurantfachmann / Hotel- und Restaurantfachfrau (Lehrberuf)#, „1. voll“
- °Hotelkaufmann / Hotelkauffrau#
- °Hotelkaufmann / Hotelkauffrau (Lehrberuf)#, „1., 2., 3. voll“
- °Immobilienkaufmann / Immobilienkauffrau (Lehrberuf)#, „1. voll“
- °Industriekaufmann / Industriekauffrau (Lehrberuf)#, „1. voll“
- °Kanzleiassistent*in – Notariatskanzlei (Lehrberuf)#, „1. voll“
- °Kanzleiassistent*in – Rechtsanwaltskanzlei (Lehrberuf)#, „1. voll“
- °Kinderbetreuer*in#
- °Ländliches Betriebs- und Haushaltsmanagement (Lehrberuf)#, „1., 2., 3. voll“
- °Managementassistent*in#
- °Mobilitätsservice (Lehrberuf)#, „1., 2. voll“
- °Ordinationsassistent*in#
- °Pädagogischer Assistent / Pädagogische Assistentin (PA)#
- °Personaldienstleistung (Lehrberuf)#, „1., 2. voll“
- °Pharmazeutisch-kaufmännische Assistenz (Lehrberuf)#, „1. voll“
- °Reisebüroassistent*in (Lehrberuf)#, „1., 2. voll“
- °Restaurantfachmann / Restaurantfachfrau (Lehrberuf)#
- °Rezeptionist*in (Hotel)#
- °Sachbearbeiter*in#
- °Sekretär*in#
- °Speditionskaufmann / Speditionskauffrau (Lehrberuf)#, „1. voll“
- °Speditionslogistik (Lehrberuf)#, „1. voll“
- °Sportadministration (Lehrberuf)#, „1., 2. voll“
- °Steuerassistenz (Lehrberuf)#, „1. voll“
- °Tourismusberater*in#
- °Tourismuskaufmann / Tourismuskauffrau#
- °Versicherungskaufmann / Versicherungskauffrau (Lehrberuf)#, „1. voll“
- °Verwaltungsassistent*in (Lehrberuf)#, „1., 2. voll“
- °Waffen- und Munitionshändler*in (Lehrberuf)#, „1. voll“
- °Zahnärztliche Fachassistenz (Lehrberuf)#
Lehre und Matura
Mit einer erfolgreich abgeschlossenen Lehre und vier weiteren Prüfungen erlangst du die Berufsmatura (Berufsreifeprüfung). Diese öffnet dir den Zugang zu Universitäts- und Fachhochschulstudien. Außerdem ermöglicht sie zusätzliche Karrierewege im erlernten Beruf, aber auch außerhalb des bisherigen Berufsfeldes.
Und so geht es:
Die Berufsmatura besteht aus vier Teilprüfungen: Deutsch (schriftlich und mündlich) und Mathematik (schriftlich), eine lebende Fremdsprache (schriftlich oder mündlich) und ein Fachbereich (schriftliche Prüfung oder Projektarbeit und mündliche Prüfung). Der Fachbereich ist ein Thema aus dem Berufsfeld des Kandidaten/der Kandidatin.
Wie funktioniert die Vorbereitung?
Die Vorbereitung auf die Berufsreifeprüfung erfolgt in Vorbereitungskursen, die von Erwachsenenbildungseinrichtungen (z. B. WIFI, BFI, Volkshochschulen), Berufsschulen oder höheren Schulen (z. B. AHS, HAK, HTL, HLW) angeboten werden. In solchen Lehrgängen können auch die jeweiligen Teilprüfungen abgelegt werden. Drei der vier Teilprüfungen können bereits während der Lehre abgelegt werden. Zur letzten Teilprüfung kannst du nach erfolgreichem Lehrabschluss, aber nicht vor dem 19. Geburtstag antreten.
Durch ein Förderprogramm, können die Vorbereitungskurse und die Prüfung seit September 2008 in ganz Österreich kostenlos angeboten werden. Zur konkreten Ausgestaltung der Vorbereitung auf die Berufsreifeprüfung bestehen in den einzelnen Bundesländern unterschiedliche Modelle. Informationen bieten u. a. die Bildungseinrichtungen und die Lehrlingsstellen der Wirtschaftskammern.
Link: Häufig gestellte Fragen!
WKO-Bildungspfade:
Die WKO-Bildungspfade geben dir einen Überblick über durchgängige Entwicklungs- und Karrieremöglichkeiten in unterschiedlichen Berufen am Beispiel der WKO Bildungsangebote. Der Bildungspfad Berufsreifeprüfung steht in allen Lehrberufen offen:
Selbstständigkeit
Selbstständigkeit
Viele Betriebe lagern bestimmte Tätigkeiten, wie z. B. das Facility Management oder die Buchhaltung an externe Dienstleister aus. Dadurch ergibt sich auch für selbstständige Betriebsdienstleister*innen ein mögliches Betätigungsfeld.
Je nach dem welche Dienstleistung angeboten werden soll, ist es möglich, dass diese in den Bereich der so genannten „reglementierten Gewerbe“ fallen und ein entsprechender Befähigungsnachweis erforderlich ist. Downloadmöglichkeit der Zugangsvoraussetzung und Prüfungsordnungen (Bundesgesetzblätter) der reglementierten Gewerbe: Wirtschaftskammer Österreich: Prüfungs- und Befähigungsnachweise für reglementierte Gewerbe
Informationen zum „Freien Gewerbe“:
freie Gewerbe erfordern in der Regel keinen Befähigungsnachweis, sondern lediglich eine Anmeldung bei der Gewerbebehörde (Bezirksverwaltungsbehörde). Grundsätzlich richtet sich der Gewerbeumfang nach dem Wortlaut der Gewerbeanmeldung.
Liste der Freien Gewerbe:
ALLGEMEINE HINWEISE:
Für jede Tätigkeit, die Sie selbstständig, regelmäßig und mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, ausüben wollen, brauchen Sie eine Gewerbeberechtigung (Ausnahme: Freie Berufe). Diese erhalten Sie durch Anmeldung bei der Gewerbebehörde (Bezirkshauptmannschaft, Magistrat).
Unabhängig von einem etwaigen Befähigungsnachweis müssen sie dafür folgende Voraussetzungen erfüllen:
- das 18. Lebensjahr muss vollendet sein
- österreichische Staatsbürgerschaft oder Staatsbürgerschaft eines anderen EU-Mitgliedstaates (oder eines Staates, mit dem ein entsprechender Staatsvertrag besteht) oder es liegt ein gültiger Aufenthaltstitel vor, der zur selbstständigen Tätigkeit berechtigt
- keine Ausschließungsgründe (z. B. abgewiesene Konkursanträge, Bestrafung wegen Finanzstrafdelikten)
Freie Berufe sind selbstständige (freiberufliche) Tätigkeiten, die nicht der Gewerbeordnung unterliegen (z. B. Arzt/Ärztin und andere Gesundheitsberufe, Rechtsanwalt/-anwältin, Musiker*in, Schriftsteller*in und andere Künstlerberufe). Für einige freie Berufe ist die Berufsausübung durch eigene Rechtsvorschriften (Ärztegesetz, Rechtsanwaltsordnung, Ziviltechnikergesetz etc.) geregelt und es bestehen eigene Interessensvertretungen (Kammern oder Berufsverbände), denen die Aufnahme der selbstständigen Berufstätigkeit gemeldet werden muss. Für andere freie Berufe, wie z. B. Künstler*in, Schriftsteller*in, Journalist/Journalistin, bestehen keine besonderen Rechtsvorschriften und Meldepflichten.
In allen Fällen einer selbstständigen Berufsausübung (ob im Rahmen eines Gewerbes oder als freiberufliche Tätigkeit) ist diese bei der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft und dem zuständigen Finanzamt zu melden.
Weitere Informationen und Kontakte:
- Weitere Informationen über die Gewerbeordnung, Befähigungsnachweise, Kontaktmöglichkeiten usw. finden Sie unter Wirtschaftskammer Österreich – Gewerberecht.
- Weitere Informationen zur Unternehmensgründung, Kontaktmöglichkeiten usw. finden Sie unter Gründerservice der Wirtschaftskammer Österreich.