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Bienenwirtschaft

Lehrzeit
3 Jahre
Berufskategorie
Hauptberuf

Die Berufsausbildung in Bienenwirtschaft bildet die Basis für den Beruf Imker*in.

Imker*innen züchten und betreuen Bienenvölker zur Honig- und Wachsgewinnung. Die wichtigsten Erzeugnisse sind Honigprodukte, Bienenwachs, Blütenpollen, Propolis (Bienenkittharz) oder Gelee Royal (Futtersaft für Bienenköniginnen). Sie züchten Bienenvölker für den Eigenbedarf oder Verkauf, erzeugen aber auch transportable Bienenkörbe und Wagenrahmen. Die verschiedenen Tätigkeiten der Imker*innen richten sich stark nach der jeweiligen Jahreszeit. Imker*innen arbeiten häufig in landwirtschaftlichen Familienbetrieben mit angeschlossener Imkerei, sie stehen in Kontakt mit Berufskolleg*innen, Lieferant*innen und Kund*innen.

Wo man arbeitet

Imker*innen führen im Frühjahr Reinigungs- und Instandsetzungsarbeiten an den Bienenstöcken durch. Sie überprüfen den Gesundheitszustand der Bienenvölker, tote Bienen werden auf mögliche Krankheitsanzeichen (z. B. Schädlings- oder Virenbefall) hin untersucht. Durch Zufütterung von Pollen oder Pollenersatzstoffen unterstützen die Imker*innen das Wachstum der Bienenvölker, die im Frühjahr brüten und mit dem Sammeln der Pollen beginnen.
Der erste Honig kann bereits nach dem Abblühen der ersten Frühjahrspflanzen gewonnen werden: Dazu nehmen die Imker*innen die mit Honig gefüllten Waben aus den Bienenstöcken und bringen sie zur Honigschleuder, eine Zentrifuge, die den Honig aus den Waben schleudert. Nach dem Schleudervorgang setzen sie die leeren Waben in den Bienenstock zur Wiederbefüllung ein. Zusätzlich zum Honig wird aus der Wachsschicht, die die Honigwaben abdeckt, Bienenwachs gewonnen.

Im Sommer überwachen und kontrollieren die Imker*innen die Entwicklung der Bienenvölker. Sie führen Zucht- und Pflegemaßnahmen, wenn nötig auch Maßnahmen zur Krankheitsbekämpfung (Verabreichung von Medikamenten, Begasen mit Chemikalien), durch. Nachdem die Bienen ihre Sammeltätigkeit im Spätsommer beendet haben, gewinnen die Imker*innen den letzten Honig und bereiten die Bienenvölker auf die Überwinterung vor. Sie füttern sie mit speziellen Futtermitteln und transportieren die Bienenstöcke zu den Überwinterungsplätzen.

Im Winter sind Imker*innen vor allem mit Reparatur- und Wartungsarbeiten an den Bienenstöcken befasst und stellen Honigprodukte durch verschiedene Schleudertechniken und Zugabe von Aromen, Früchten, Nüssen etc. zum Verkauf her. Außerdem verarbeiten sie das Bienenwachs zu Kerzen und Dekorgegenständen. Propolis und Gelee Royal verkaufen sie zu medizinischen oder kosmetischen Zwecken, oder sie stellen Cremes und Salben selbst her.
Imker*innen arbeiten jedoch auch am Schreibtisch: Zu ihrer Arbeit gehören ebenso Verwaltungs- und Abrechnungsarbeiten und die Dokumentation der Honigproduktion.

Womit man arbeitet

Für die Honiggewinnung und Zucht werden Waben und Rahmen, Königinnenkäfige und Begattungskästchen benötigt. Zu den gebräuchlichsten Geräten der Imker*innen zählen eine Imker-Pfeife oder Smoker (Rauchapparat), um die Stechbereitschaft der Bienen zu senken, eine Wabenzange (Metallhaken zur Entnahme der Waben), ein Abkehrbesen, um z. B. bei Honigentnahme die Bienen von der Wabe abzukehren und eine Honigschleuder. Zusätzlich zur Imker-Pfeife tragen Imker*innen beim Hantieren mit den Bienenstöcken häufig Schutzkleidung, insbesondere Gesichtsmasken. Für Planungsaufgaben und Dokumentationen benutzen sie Formulare, Vordrucke, Tabellen und Computer.

Wie man arbeitet

Imkereien werden heute vorwiegend in landwirtschaftlichen Familienbetrieben im Nebenerwerb geführt. Imker*innen arbeiten mit Berufskolleg*innen (Mitarbeiter*innen von landwirtschaftlichen Betrieben und Imkereien), Hilfskräften und Familienangehörigen zusammen und stehen meist direkt in Kontakt mit Kund*innen und Lieferant*innen für Imkereibedarf.

Was man macht
  • Bienenstöcke und Wabenrahmen anfertigen, warten und reinigen
  • Bienenvölker züchten und betreuen
  • Pflegemaßnahmen (Zufüttern von Pollen und Zusatzstoffen) und Maßnahmen zur Krankheits- und Virenbekämpfung (Einsatz von Medikamenten, Begasen der Bienenstöcke mit bestimmten Chemikalien) durchführen
  • Waben aus den Bienenkästen entnehmen und in Honigschleudern zur Honiggewinnung ausschleudern
  • Leerwaben in die Bienenstöcke einsetzen
  • Honig in Gläser abfüllen, verschiedene Honigprodukte herstellen, z. B. durch Zusetzen von Früchten, Nüssen, Aromastoffen
  • Wachsprodukte aus dem Honigwachs der Waben fertigen (z. B. Kerzen, Dekorstücke)
  • Propolis und Gelee Royal, Cremes und Salben herstellen
  • Imkereiprodukte verkaufen
Für wen man arbeitet
  • kleine landwirtschaftliche Betriebe / Imkereien (häufig Familienbetriebe)
  • größere Betriebe der Land- und Forstwirtschaft mit angeschlossenen Imkereien
  • größere Imkereien
  • Bundesinstitut für Bienenkunde
  • Berufsschulen (Fachrichtung Bienenwirtschaft), Imkerschulen

HINWEIS:
Wenn du einen landwirtschaftlichen Betrieb (Bauernhof) oder landwirtschaftlichen Flächen kaufen willst, um deinen eigenen Bauernhof zu führen, solltest du dich über die im jeweiligen Bundesland geltenden Ausbildungsnachweise informieren. Beispielsweise kann es erforderlich sein, dass du einen Facharbeiter*innenbrief, also eine erfolgreich abgeschlossene Ausbildung zum/zur landwirtschaftlichen Facharbeiter*in hast. Rechtsgrundlage dafür ist das jeweilige Grundverkehrsgesetz deines Bundeslandes. (vgl. www.lehrlingsstelle.at)

Ausbildungsinhalte / Was man lernt

Der Lehrberuf Bienenwirtschaft ist ein landwirtschaftlicher Lehrberuf.

Die Lehre ist in einem anerkannten Lehrbetrieb zu absolvieren. Sie ist mit dem Besuch einer Berufsschule oder von Fachkursen verbunden, deren Abschluss die Voraussetzung für die Facharbeiterprüfung (Lehrabschlussprüfung) ist. Häufig erfolgt die Ausbildung in diesem Lehrberuf über den zweiten Bildungsweg (siehe unten).

Weitere Informationen zu den Lehrlingsausbildungsmöglichkeiten in deinem Bundesland bekommst du bei der für das Bundesland zuständigen Land- und forstwirtschaftlichen Lehrlings- und Fachausbildungsstelle.

Facharbeiter*innenqualifikation im zweiten Bildungsweg:

Für Personen, die keine formale Berufsausbildung (Lehre, Schule) haben, aber beispielsweise durch Mitarbeit am elterlichen Hof praktische Berufserfahrung gesammelt haben, besteht die Möglichkeit zur Facharbeiterprüfung im 2. Bildungsweg anzutreten und damit einen formalen Abschluss zu bekommen, der z. B. für den Erwerb eines landwirtschaftlichen Betriebes Voraussetzung sein kann.
Voraussetzung für den Prüfungsantritt:

  • Vollendung des 20. Lebensjahres
  • Nachweis einer mindestens zweijährigen praktischen Tätigkeit im Ausbildungsgebiet
  • Besuch des Vorbereitungslehrganges für die Facharbeiterprüfung

Die Lehrgänge können je nach Bundesland etwas unterschiedlich gestaltet sein und werden von der Land- und forstwirtschaftlichen Lehrlings- und Fachausbildungsstelle (LFA) des Bundeslandes gemeinsam mit dem Ländlichen Fortbildungsinstitut (LFI) durchgeführt. Informationen über den Kursen, Kursorten und Kontaktdaten im jeweiligen Bundesland findest du unter: https://www.lehrlingsstelle.at/ausbildungen/

Meister*innenqualifikation:

Die Meisterausbildung ist die höchste Stufe der beruflichen Ausbildung in der land- und forstwirtschaftlichen Berufsausbildung und ermöglicht folgende zusätzliche Berechtigungen:

  • Berechtigung, sich als „Meister*in“ zu bezeichnen
  • Ausbildung von Lehrlingen
  • Ersatz der gewerblichen Unternehmer*innenprüfung und des Fachbereichs bei der Berufsreifeprüfung
  • Bezug des Meister*innenlohns bei unselbständiger Tätigkeit
  • Bezug von meisterspezifischen Förderungen des landwirtschaftlichen Förderwesens (z. B. Bezug des Meisterbonus bei der Existenzgründungsbeihilfe)

Voraussetzungen für die Meister*innenprüfung sind:

  • Vollendung des 20. Lebensjahres, mindestens dreijährige Verwendung als Facharbeiter*in, und Besuch eines Vorbereitungslehrganges
  • oder

  • Vollendung des 24. Lebensjahres, mindestens dreijährige Führung eins land- und forstwirtschaftlichen Betriebes, und Besuch eines Vorbereitungslehrganges
  • oder

  • mindestens siebenjährige Praxis im betreffenden Ausbildungsgebiet und Besuch eines Vorbereitungslehrganges

Nachsichtsregelung: Betriebsleiter*innen und Praktiker*innen können die Meister*innenprüfung ohne Facharbeiter*innenausbildung, aber mit entsprechender Praxis in der jeweiligen Sparte und erfolgreicher Absolvierung des Vorbereitungslehrganges abgelegen)

Die Vorbereitungslehrgänge können je nach Bundesland etwas unterschiedlich gestaltet sein und werden von der Land- und forstwirtschaftlichen Lehrlings- und Fachausbildungsstelle (LFA) des Bundeslandes gemeinsam mit dem Ländlichen Fortbildungsinstitut (LFI) durchgeführt. Informationen über die Lehrgänge, Kursorte und Kontaktdaten im jeweiligen Bundesland findest du unter: https://www.lehrlingsstelle.at/ausbildungen/

HINWEIS: Siehe auch die Informationen im Menüpunkt Weiterbildung

Wie man sich weiterbilden kann

Imker*innen sind beruflich immer wieder vor neue Herausforderungen gestellt. Voraussetzung für Erfolg in diesem Beruf ist es, immer auf dem neuesten Stand der Entwicklung zu bleiben und das Fachwissen, die Methodenkompetenzen und sozialen Kompetenzen laufend zu ergänzen und zu vertiefen.

Im Bereich der Land- und Forstwirtschaft führen vor allem die Landwirtschaftskammern und die Landarbeiterkammern gemeinsam mit den Ländlichen Fortbildungsinstituten (LFI) Kurse und Lehrgänge für die einzelnen Betriebszweige durch, wie z. B.: Biolandbau, Gesundheit, Ernährung, Recht, Unternehmensführung, Gemüsebau; aber auch zu Themenbereichen wie z. B. IT und Internet, Personalverrechnung, Sicherheitsvertrauenspersonenausbildung, Staplerkurs, Verkaufstraining.
Darüber hinaus gibt es teilweise auch berufspezifische Verbände (Bienenzüchter*innenverbände), die gemeinsame Weiterbildungen organisieren und anbieten.

Die Landwirtschaftskammern in Zusammenarbeit mit den land- und forstwirtschaftlichen Lehrlings- und Fachausbildungsstellen bieten Fachfortbildungskurse (diese sind für Lehrlinge, die während der Lehrzeit keine einschlägige Berufs- oder Fachschule besuchen, gesetzlich vorgeschrieben) und Vorbereitungskurse für die Lehrabschlussprüfung oder die Meister*innenprüfung sowie verschiedene Meister*innenlehrgänge.

Außerdem sind viele Landwirtschaftlichen Fachschulen auch in der Weiterbildung tätig.

Weiterbildungseinrichtungen wie das Berufsförderungsinstitut (BFI), das Wirtschaftsförderungsinstitut (WIFI) bieten zahlreiche berufsübergreifende Weiterbildungsmöglichkeiten, die für landwirtschaftliche Berufe relevant sein können an, beispielsweise zu kaufmännisch-betriebswirtschaftlichen Themen (Betriebswirtschaft, Buchhaltung, Personalmanagement), zu touristischen oder technischen Themenbereichen. Siehe beispielsweise die aktuellen Kursbücher des Berufsförderungsinstitutes (BFI) sowie des Wirtschaftsförderungsinstitutes (WIFI).

Möglichkeiten zur beruflichen Höherqualifizierung bieten facheinschlägige Vorbereitungs- und Aufbaulehrgänge an berufsbildenden höheren Schulen (Höhere Landwirtschaftliche Lehranstalten). Mit dem Abschluss eines Aufbaulehrganges ist neben einer höheren Fachqualifikation außerdem die Matura verbunden, die ein Studium an Fachhochschulen und Universitäten ermöglicht (z.B. Agrartechnik, Ökologie).

Studium ohne Matura:

Für ein Studium an einer Fachhochschule, Universität oder Pädagogischen Hochschulen ist normalerweise die Matura einer Allgemeinbildenden (AHS) oder Berufsbildenden Höheren Schule (BHS) erforderlich.
Es bestehen aber auch andere Zugangsmöglichkeiten:

  • Berufsreifeprüfung (Lehre mit Matura): Die Berufsreifeprüfung, die du bereits während deiner Lehrzeit beginnen kannst, ist eine vollwertige Matura, mit der du uneingeschränkten Zugang zum Studium hast.
  • Studienberechtigungsprüfung: Die Studienberechtigungsprüfung kannst du vor Beginn eines Studiums ablegen. Sie ermöglicht den Zugang zu einem bestimmten Studium.
  • ohne Matura mit Berufsausbildung und Berufserfahrung: Fachhochschulen bieten außerdem meist die Möglichkeit mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung (insb. Lehre oder Berufsbildender Mittlerer Schule (BMS)) und mehrjähriger Berufserfahrung auch ohne Matura ein facheinschlägiges (d. h. mit der Berufsausbildung fachlich verwandtes) Bachelorstudien zu beginnen. Meist müssen dazu einzelne Zusatzprüfungen absolviert werden.

Weiterführende Bildungsmöglichkeiten und Höherqualifizierung:

Was du mitbringen solltest

In jedem Beruf brauchst du spezielles fachliches Know-how, das in der Aus- und Weiterbildung vermittelt wird. In den beiden Menüpunkten Ausbildung und Weiterbildung findest du Informationen zu Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten für diesen Beruf.

Es gibt auch Kompetenzen, Fähigkeiten und Eigenschaften, die in allen Berufen wichtig sind. Dazu gehören besonders:

  • Zuverlässigkeit und Pünktlichkeit
  • genaues und sorgfältiges Arbeiten
  • selbstständiges Arbeiten
  • Einsatzfreude
  • Verantwortungsbewusstsein
  • Fähigkeit und Bereitschaft mit anderen zusammen zu arbeiten (Teamfähigkeit)
  • Lernbereitschaft

Die folgende Liste gibt dir einen Überblick über weitere allgemeine Anforderungen, die in DIESEM Beruf häufig gestellt werden. Diese können natürlich je nach Betrieb, Institution oder Organisation sehr unterschiedlich sein.

DENK DARAN: Viele dieser Anforderungen sind auch Bestandteil der Ausbildung.

Hinweis: Die Begriffe werden in alphabetischer Reihenfolge aufgelistet.

    Körperliche Anforderungen: Welche körperlichen Eigenschaften sind wichtig?
  • Fingerfertigkeit
  • gute körperliche Verfassung
  • Wetterfest

     

    Fachkompetenz: Welche Fähigkeiten und Kenntnisse werden von mir erwartet?
  • gute Beobachtungsgabe
  • handwerkliche Geschicklichkeit
  • kaufmännisches Verständnis
  • mit Tieren umgehen können

     

    Sozialkompetenz: Was brauche ich im Umgang mit anderen?
  • Kommunikationsfähigkeit
  • Kund*innenorientierung

     

    Selbstkompetenz: Welche persönlichen Eigenschaften sollte ich mitbringen?
  • Aufmerksamkeit
  • Beurteilungsvermögen / Entscheidungsfähigkeit
  • Flexibilität / Veränderungsbereitschaft
  • Selbstmotivation
  • Sicherheitsbewusstsein
  • Umweltbewusstsein

     

    Weitere Anforderungen: Was ist sonst noch wichtig?
  • Mobilität (wechselnde Arbeitsorte)

     

    Methodenkompetenz: Welche Arbeits- und Denkweisen sind wichtig?
  • systematische Arbeitsweise
Was es noch gibt
Alternativen (Auswahl)

Alternative Berufe sind Berufe, die entweder eine ähnliche Ausbildung oder ähnliche Aufgaben- oder Tätigkeitsbereiche haben, wie der Beruf, über den du dich gerade informierst. Die Ähnlichkeit kann auch in den Arbeitsmaterialien, den Arbeitsumgebungen liegen oder in der Art, wie du mit anderen Menschen zusammenarbeitest.

Diese Liste soll dir bei der Überlegung helfen, welche Berufe und Ausbildungen für dich noch interessant sein könnten und dich auf weitere Ideen bringen.

  • °Fischereiwirtschaft (Lehrberuf)#
  • °Forstgarten- und Forstpflegewirtschaft (Lehrberuf)#
  • °Garten- und Grünflächengestaltung – Landschaftsgärtnerei (Lehrberuf)#
  • °Gartenbau (Lehrberuf)#
  • °Ländliches Betriebs- und Haushaltsmanagement (Lehrberuf)#
  • °Landwirt*in#
  • °Landwirtschaft (Lehrberuf)#
  • °Landwirtschaftliche*r Berater*in#
  • °Landwirtschaftliche*r Haushaltsberater*in#
  • °Obstbau und Obstverwertung (Lehrberuf)#
  • °Pferdewirtschaft (Lehrberuf)#
  • °Weinbau und Kellerwirtschaft (Lehrberuf)#
Lehre und Matura

Mit einer erfolgreich abgeschlossenen Lehre und vier weiteren Prüfungen erlangst du die Berufsmatura (Berufsreifeprüfung). Diese öffnet dir den Zugang zu Universitäts- und Fachhochschulstudien. Außerdem ermöglicht sie zusätzliche Karrierewege im erlernten Beruf, aber auch außerhalb des bisherigen Berufsfeldes.

Und so geht es:

Die Berufsmatura besteht aus vier Teilprüfungen: Deutsch (schriftlich und mündlich) und Mathematik (schriftlich), eine lebende Fremdsprache (schriftlich oder mündlich) und ein Fachbereich (schriftliche Prüfung oder Projektarbeit und mündliche Prüfung). Der Fachbereich ist ein Thema aus dem Berufsfeld des Kandidaten/der Kandidatin.

Wie funktioniert die Vorbereitung?

Die Vorbereitung auf die Berufsreifeprüfung erfolgt in Vorbereitungskursen, die von Erwachsenenbildungseinrichtungen (z. B. WIFI, BFI, Volkshochschulen), Berufsschulen oder höheren Schulen (z. B. AHS, HAK, HTL, HLW) angeboten werden. In solchen Lehrgängen können auch die jeweiligen Teilprüfungen abgelegt werden. Drei der vier Teilprüfungen können bereits während der Lehre abgelegt werden. Zur letzten Teilprüfung kannst du nach erfolgreichem Lehrabschluss, aber nicht vor dem 19. Geburtstag antreten.

Durch ein Förderprogramm, können die Vorbereitungskurse und die Prüfung seit September 2008 in ganz Österreich kostenlos angeboten werden. Zur konkreten Ausgestaltung der Vorbereitung auf die Berufsreifeprüfung bestehen in den einzelnen Bundesländern unterschiedliche Modelle. Informationen bieten u. a. die Bildungseinrichtungen und die Lehrlingsstellen der Wirtschaftskammern.

Link: Häufig gestellte Fragen!

WKO-Bildungspfade:

Die WKO-Bildungspfade geben dir einen Überblick über durchgängige Entwicklungs- und Karrieremöglichkeiten in unterschiedlichen Berufen am Beispiel der WKO Bildungsangebote. Der Bildungspfad Berufsreifeprüfung steht in allen Lehrberufen offen:

Selbstständigkeit
Selbstständigkeit

Die Möglichkeit einer selbstständigen Berufsausübung ist gegeben durch:

a) Betriebe der Land- und Forstwirtschaft:

  • Land- und forstwirtschaftlicher Betrieb
  • Nebengewerbe der Land- und Forstwirtschaft, z. B. Ver- und Bearbeitung des eigenen Naturproduktes, Dienstleistungen mit land- und forstwirtschaftlichen Betriebsmitteln, die im eigenen Betrieb verwendet werden usw.
  • Land- und forstwirtschaftliche Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaft, soweit kein Handelsgewerbe oder Lohnverarbeitung für andere Genossenschaften oder Nicht-Genossenschaftsmitgliedern vorliegt

Informationen zu „Betrieben der Land- und Forstwirtschaft“:
Die Land- und Forstwirtschaft und ihre Nebengewerbe unterliegen nicht der Gewerbeordnung und für die selbstständige Berufsausübung in diesem Bereich sind grundsätzlich keine Befähigungsnachweise zu erbringen.
Beim Kauf eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebes ist allerdings eine Bewilligung erforderlich, für die u. a. der*die Käufer*in eine Fachausbildung in der Land- und Forstwirtschaft nachweisen muss. Auch für den Bezug diverser Förderungen ist der Nachweis einer landwirtschaftliche Berufsausbildung erforderlich.

b) Freies Gewerbe:

  • Handelsgewerbe
  • Direktvertrieb

Informationen zum „Freien Gewerbe“:
Freie Gewerbe erfordern in der Regel keinen Befähigungsnachweis, sondern lediglich eine Anmeldung bei der Gewerbebehörde (Bezirksverwaltungsbehörde). Grundsätzlich richtet sich der Gewerbeumfang nach dem Wortlaut der Gewerbeanmeldung.

Liste der Freien Gewerbe:

ALLGEMEINE HINWEISE:

In allen Fällen einer selbstständigen Berufsausübung (ob im Rahmen eines Gewerbes, als freiberufliche Tätigkeit oder in der Land- und Forstwirtschaft) ist diese bei der zuständigen Sozialversicherungsanstalt (z. B. Sozialversicherungsanstalt der Bauern oder Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft) und dem zuständigen Finanzamt zu melden.

Weitere Informationen und Kontakte:

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Bei der Lehrstellenbörse AMS & WKO kannst du dir offene Lehrstellen bei konkreten Betrieben anschauen. Schau auch mal hier rein: