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Bildhauerei

Lehrzeit
3 Jahre
Einstiegsgehalt nach der Lehre
ca. 2.300,- €
Berufskategorie
Hauptberuf

Bildhauer*innen (Lehrberuf) stellen aus den verschiedensten Materialien (Holz, Stein, Kunststoffe, Modelliermassen usw.) kunsthandwerkliche und künstlerische Gegenstände sowie Gebrauchsgegenstände her (z. B. Holzdecken und Wandvertäfelungen, Verkleidungen, Schmuckelemente für Möbel, Türen, Fassaden sowie Skulpturen, Reliefs, Modelle, Lampen, Leuchter, Luster, Spiegelrahmen, Souvenirs, Grab- und Denkmäler und Freiplastiken). Sie arbeiten händisch mit Hämmern, Meißeln etc. oder maschinell mit Hilfe von Steintrennmaschinen, Torpedosägen oder pressluftbetriebenen Werkzeugen. Bildhauer*innen arbeiten in den Werkstätten von Betrieben der Holz- und Steinverarbeitung, bei Montagearbeiten auch bei ihren Kund*innen vor Ort.

Wo man arbeitet

Der Beruf des Bildhauers/der Bildhauerin hat eine lange Tradition. Handwerkliches Bearbeiten von Holz oder Natursteinen wird seit Jahrhunderten auf unterschiedliche Weise praktiziert. Viele bedeutende Kulturdenkmäler, Bauwerke und Kunstwerke aus Stein oder Holz sind durch die Hände von Bildhauer*innen entstanden. Das Berufsbild des/der Bildhauer*in hat sich durch technische Entwicklungen und Erneuerungen stark modernisiert. Ein kunsthandwerkliches Können gehört jedoch bis heute zur Ausübung des Berufs.

Zu ihren Arbeitsmaterialien gehören vorwiegend Stein, Holz und Kunststoffe. Bildhauer*innen formen Modelle (aus Ton oder Gips), verwandeln sie durch die technische Übertragung in Architekturplastiken, Brunnen, Denkmäler, Reliefs, Rauminstallationen oder Figuren für Kirchen, private oder öffentliche Räume. Sie schnitzen von Hand oder unter Verwendung von Maschinenwerkzeugen Holz und andere Materialien zu Flach- und Hochreliefs verschiedenster Art: Rundplastiken, Schriften und Ornamente, Möbel und Möbelteile, Täfelungen und Wandverkleidungen, Heiligenfiguren oder Beleuchtungskörper.

Sie führen aber auch Instandhaltungs- und Restaurierungsarbeiten an Möbeln, Kunstgegenständen, historischen Gebäuden und Denkmälern durch. Bei Restaurierungsaufträgen müssen sie zunächst ein Schadensgutachten erstellen und Art und Umfang der erforderlichen Restaurierungsarbeiten bestimmen. Dabei werden zuerst die Steinteile durch das Auftragen von chemischen Festigungsmitteln gefestigt. Danach können die erforderlichen Reinigungsarbeiten mit Wasser oder chemischen Reinigungsmitteln durchgeführt werden. Ersatzteile für beschädigte Fassadenteile werden in der Werkstatt angefertigt. Bei der Restaurierung von Figuren, Reliefs und Möbeln ergänzen sie fehlende Stücke und schadhafte Stellen durch Neuanfertigungen bzw. wechseln diese aus.

Womit man arbeitet

Zu den Werkzeugen von Bildhauer*innen gehören Hämmer, Meißel, Schlägel, Scharniereisen, Stockhammer, Schlageisen oder Spitzeisen. Technische Geräte und Maschinen sind längst Bestandteil ihrer Arbeit. Zu den maschinellen Arbeitshilfen gehören Steintrennmaschinen, Torpedosägen oder pressluftbetriebene Werkzeuge. Wenn nötig verwenden Bildhauer*innen auch Gehörschutz, Schutzbrillen und Staubmasken.

Speziell für das Design werden Computer mit speziellen 3-D-Programmen eingesetzt. In der industriellen Fertigung kommen computergesteuerte Maschinen zum Einsatz, z. B. Kopierfräsen. Bei Kopierfräsen handelt es sich um elektronische bzw. computergesteuerte CNC-Fräsen, die in der Lage sind, komplexe 3-D-Strukuren simultan mehrflächig herauszuarbeiten.

Wie man arbeitet

Bildhauer*innen arbeiten gemeinsam mit ihren Kolleg*innen in den Werkstätten von Bildhauereibetrieben. Bei Montage- oder Restaurierungsarbeiten sind sie auch vor Ort bei ihren Auftraggeber*innen tätig. Teilweise arbeiten sie gemeinsam mit Künstler*innen (siehe °Bildhauer*in#) oder Steinmetz*innen (siehe °Steinmetz*in (Lehrberuf)# und °Steinmetztechnik (Lehrberuf)#).

Bildhauer*innen sind bei ihrer Arbeit zum Teil Staub und Lärm ausgesetzt. Manchmal können in der Arbeit von Bildhauer*innen auch Mehrarbeit und Überstunden erforderlich werden, um zum Beispiel einen Liefertermin einzuhalten.

Was man macht
  • Skizzen und Werkzeichnungen anfertigen, technische Unterlagen lesen und anwenden
  • Werk- und Hilfsstoffe (Holz, Stein, Kunststoffe, Modelliermassen) fachgerecht auswählen, überprüfen und lagern
  • Werk- und Hilfsstoffe unter Berücksichtigung der facheinschlägigen Sicherheitsvorschriften, Normen und Sicherheitsstandards bearbeiten
  • Modelle, Formen und Abdrücke herstellen
  • Werkstoffe unter Berücksichtigung von Stilkunde, Proportionslehre und Perspektiven bildhauerisch gestalten
  • Oberflächen behandeln
  • Kund*innenberatung
Für wen man arbeitet
  • Klein- und Mittelbetriebe des Bildhauer-Gewerbes
  • Betriebe der Souvenir-Erzeugung
Ausbildungsinhalte / Was man lernt

Wichtige Ausbildungsinhalte:

  • Arbeitsvorbereitung
  • Werkstoff- und Materialienkunde
  • Maschinen-, Werkzeug- und Gerätekunde
  • Holz- und Steinbildhauerei
  • Handwerkliche Techniken (Schnitzen, Meiseln, Hobeln, Polieren)
  • Flach- und Hochreliefs
  • Denkmalschutz, Restauration
  • Kund*innenbetreuung
  • Möbelbau und plastische Möbeldekoration
  • Wartung und Reparatur
  • technisches/handwerkliches Projektmanagement
Wie man sich weiterbilden kann

Bildhauer*innen sind beruflich immer wieder vor neue Herausforderungen gestellt. Voraussetzung für Erfolg in diesem Beruf ist es, immer auf dem neuesten Stand der Entwicklung zu bleiben und das Fachwissen, die Methodenkompetenzen und sozialen Kompetenzen laufend zu ergänzen und zu vertiefen.

Weiterbildungseinrichtungen wie das Berufsförderungsinstitut (BFI), das Wirtschaftsförderungsinstitut (WIFI) bieten beispielsweise Weiterbildungsmöglichkeiten für Bildhauer*innen in den Bereichen Holz- und Steinbearbeitung, Restauration aber auch kaufmännisch-betriebswirtschaftlichen Bereichen wie Buchhaltung und Kostenrechnung, Unternehmensführung, Marketing an, siehe dazu beispielsweise die aktuellen Kursbücher des Berufsförderungsinstitutes (BFI) sowie des Wirtschaftsförderungsinstitutes (WIFI).

In vielen Betrieben werden innerbetriebliche Kurse zur Schulung an neuen Maschinen und technischen Zusatzeinrichtungen oder neuer Verfahren und Methoden durchgeführt.

Darüber hinaus können für Bildhauer*innen die alljährlich in Venedig stattfindenden Restaurierungskurse und Kurse für Bildhauerei der Künstlerischen Volkshochschule in Wien interessant sein.

Möglichkeiten zur beruflichen Höherqualifizierung bieten außerdem facheinschlägige Vorbereitungs- und Aufbaulehrgänge an berufsbildenden höheren Schulen (Höhere Technische Lehranstalt, HTLs) sowie Werkmeisterschulen für Berufstätige. Mit dem Abschluss eines Aufbaulehrganges ist neben einer höheren Fachqualifikation außerdem die Matura verbunden, die ein Studium an Fachhochschulen und Universitäten ermöglicht.

Insbesondere das Universitätsstudium „Bildhauerei“ an der Universität für künstlerische und industrielle Gestaltung Linz, an der Universität für angewandte Kunst Wien und an der Akademie der bildenden Künste Wien bietet für Bildhauer*innen die Möglichkeit eine künstlerische Richtung und Laufbahn einzuschlagen.

Studium ohne Matura:

Für ein Studium an einer Fachhochschule, Universität oder Pädagogischen Hochschulen ist normalerweise die Matura einer Allgemeinbildenden (AHS) oder Berufsbildenden Höheren Schule (BHS) erforderlich.
Es bestehen aber auch andere Zugangsmöglichkeiten:

  • Berufsreifeprüfung (Lehre mit Matura): Die Berufsreifeprüfung, die du bereits während deiner Lehrzeit beginnen kannst, ist eine vollwertige Matura, mit der du uneingeschränkten Zugang zum Studium hast.
  • Studienberechtigungsprüfung: Die Studienberechtigungsprüfung kannst du vor Beginn eines Studiums ablegen. Sie ermöglicht den Zugang zu einem bestimmten Studium.
  • ohne Matura mit Berufsausbildung und Berufserfahrung: Fachhochschulen bieten außerdem meist die Möglichkeit mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung (insb. Lehre oder Berufsbildender Mittlerer Schule (BMS)) und mehrjähriger Berufserfahrung auch ohne Matura ein facheinschlägiges (d. h. mit der Berufsausbildung fachlich verwandtes) Bachelorstudien zu beginnen. Meist müssen dazu einzelne Zusatzprüfungen absolviert werden.

Weiterführende Bildungsmöglichkeiten und Höherqualifizierung:

Was du mitbringen solltest

In jedem Beruf brauchst du spezielles fachliches Know-how, das in der Aus- und Weiterbildung vermittelt wird. In den beiden Menüpunkten Ausbildung und Weiterbildung findest du Informationen zu Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten für diesen Beruf.

Es gibt auch Kompetenzen, Fähigkeiten und Eigenschaften, die in allen Berufen wichtig sind. Dazu gehören besonders:

  • Zuverlässigkeit und Pünktlichkeit
  • genaues und sorgfältiges Arbeiten
  • selbstständiges Arbeiten
  • Einsatzfreude
  • Verantwortungsbewusstsein
  • Fähigkeit und Bereitschaft mit anderen zusammen zu arbeiten (Teamfähigkeit)
  • Lernbereitschaft

Die folgende Liste gibt dir einen Überblick über weitere allgemeine Anforderungen, die in DIESEM Beruf häufig gestellt werden. Diese können natürlich je nach Betrieb, Institution oder Organisation sehr unterschiedlich sein.

DENK DARAN: Viele dieser Anforderungen sind auch Bestandteil der Ausbildung.

Hinweis: Die Begriffe werden in alphabetischer Reihenfolge aufgelistet.

Körperliche Anforderungen: Welche körperlichen Eigenschaften sind wichtig?
  • ausgeprägter Tastsinn
  • Fingerfertigkeit
  • gute körperliche Verfassung
  • Unempfindlichkeit gegenüber Staub

 

Fachkompetenz: Welche Fähigkeiten und Kenntnisse werden von mir erwartet?
  • gestalterische Fähigkeit
  • gutes Augenmaß
  • handwerkliche Geschicklichkeit
  • Kunstverständnis
  • räumliches Vorstellungsvermögen
  • technisches Verständnis

 

Sozialkompetenz: Was brauche ich im Umgang mit anderen?
  • Aufgeschlossenheit
  • Kommunikationsfähigkeit
  • Kund*innenorientierung

 

Selbstkompetenz: Welche persönlichen Eigenschaften sollte ich mitbringen?
  • Aufmerksamkeit
  • Ausdauer / Durchhaltevermögen
  • Beurteilungsvermögen / Entscheidungsfähigkeit
  • Eigeninitiative
  • Flexibilität / Veränderungsbereitschaft
  • Sicherheitsbewusstsein
  • Umweltbewusstsein
  • Zielstrebigkeit

 

Methodenkompetenz: Welche Arbeits- und Denkweisen sind wichtig?
  • Kreativität
  • Planungsfähigkeit
  • systematische Arbeitsweise
Was es noch gibt
Verwandte Lehrberufe

Durch die Verwandtschaftsregelung wird die Ausbildung in einem Lehrberuf auf Teile der Lehrzeit in anderen (verwandten) Lehrberufen angerechnet. Dadurch verkürzt sich die Lehrzeit bei der Ausbildung in einem weiteren Lehrberuf (oder auch beim Wechsel auf einen verwandten Lehrberuf). In manchen Fällen wird die Lehrzeit und die Lehrabschlussprüfung auch vollkommen ersetzt.

Bei folgenden verwandten Lehrberufen verkürzt sich die Lehrzeit im Ausmaß der angegebenen Lehrjahre. (Beispiel: Der Eintrag „1. voll“ bedeutet z. B., dass sich die Lehrzeit im verwandten Lehrberuf um ein Jahr verkürzt.)

  • °Pflasterer / Pflasterin (Lehrberuf)#
  • °Steinmetz*in (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Steinmetztechnik (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Tapezierer*in und Dekorateur*in (Lehrberuf)#
Alternativen (Auswahl)

Alternative Berufe sind Berufe, die entweder eine ähnliche Ausbildung oder ähnliche Aufgaben- oder Tätigkeitsbereiche haben, wie der Beruf, über den du dich gerade informierst. Die Ähnlichkeit kann auch in den Arbeitsmaterialien, den Arbeitsumgebungen liegen oder in der Art, wie du mit anderen Menschen zusammenarbeitest.

Diese Liste soll dir bei der Überlegung helfen, welche Berufe und Ausbildungen für dich noch interessant sein könnten und dich auf weitere Ideen bringen.

  • °Bautechniker*in#
  • °Bildhauer*in#
  • °Dekorateur*in#
  • °Denkmal- und Ensembelschützer*in#
  • °Einrichtungsberater*in#
  • °Garten- und Grünflächengestaltung – Landschaftsgärtnerei (Lehrberuf)#
  • °Holzspielzeugmacher*in#
  • °Innenarchitekt*in#
  • °Innenausbauer*in#
  • °Landschaftsplaner*in#
  • °Pflasterer / Pflasterin (Lehrberuf)#
  • °Requisiteur*in#
  • °Restaurator*in#
  • °Restaurator*in (Möbel und Holz)#
  • °Steingutdesigner*in#
  • °Steinmetz*in (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Steinmetztechnik (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Tapezierer*in und Dekorateur*in (Lehrberuf)#
Lehre und Matura

Mit einer erfolgreich abgeschlossenen Lehre und vier weiteren Prüfungen erlangst du die Berufsmatura (Berufsreifeprüfung). Diese öffnet dir den Zugang zu Universitäts- und Fachhochschulstudien. Außerdem ermöglicht sie zusätzliche Karrierewege im erlernten Beruf, aber auch außerhalb des bisherigen Berufsfeldes.

Und so geht es:

Die Berufsmatura besteht aus vier Teilprüfungen: Deutsch (schriftlich und mündlich) und Mathematik (schriftlich), eine lebende Fremdsprache (schriftlich oder mündlich) und ein Fachbereich (schriftliche Prüfung oder Projektarbeit und mündliche Prüfung). Der Fachbereich ist ein Thema aus dem Berufsfeld des Kandidaten/der Kandidatin.

Wie funktioniert die Vorbereitung?

Die Vorbereitung auf die Berufsreifeprüfung erfolgt in Vorbereitungskursen, die von Erwachsenenbildungseinrichtungen (z. B. WIFI, BFI, Volkshochschulen), Berufsschulen oder höheren Schulen (z. B. AHS, HAK, HTL, HLW) angeboten werden. In solchen Lehrgängen können auch die jeweiligen Teilprüfungen abgelegt werden. Drei der vier Teilprüfungen können bereits während der Lehre abgelegt werden. Zur letzten Teilprüfung kannst du nach erfolgreichem Lehrabschluss, aber nicht vor dem 19. Geburtstag antreten.

Durch ein Förderprogramm, können die Vorbereitungskurse und die Prüfung seit September 2008 in ganz Österreich kostenlos angeboten werden. Zur konkreten Ausgestaltung der Vorbereitung auf die Berufsreifeprüfung bestehen in den einzelnen Bundesländern unterschiedliche Modelle. Informationen bieten u. a. die Bildungseinrichtungen und die Lehrlingsstellen der Wirtschaftskammern.

Link: Häufig gestellte Fragen!

WKO-Bildungspfade:

Die WKO-Bildungspfade geben dir einen Überblick über durchgängige Entwicklungs- und Karrieremöglichkeiten in unterschiedlichen Berufen am Beispiel der WKO Bildungsangebote. Der Bildungspfad Berufsreifeprüfung steht in allen Lehrberufen offen:

Selbstständigkeit
Selbstständigkeit

Die Möglichkeit einer selbstständigen Berufsausübung ist z. B. gegeben durch:

a) Reglementierte Gewerbe/Handwerke:

  • Handwerk der Bildhauer, BGBl. Nr. II 91/2003, Novelle mit Art. 44 BGBl. II Nr. 399/2008
  • Gewerbe der Steinmetzmeister einschließlich Kunststeinerzeugung und Terrazzomacher, BGBl. Nr. II 86/2003, Novelle mit Art. 41 BGBl. II Nr. 399/2008

Für die Ausübung eines reglementierten Gewerbes sind, neben der Erfüllung der allgemeinen Voraussetzungen, Befähigungsnachweise zu erbringen, die in den angeführten Bundesgesetzblättern festgelegt sind.
Downloadmöglichkeit der Zugangsvoraussetzung und Prüfungsordnungen (Bundesgesetzblätter): Wirtschaftskammer Österreich: Prüfungs- und Befähigungsnachweise für reglementierte Gewerbe.

b) Freie Gewerbe:

  • Herstellung von Bilderrahmen

Informationen zum „Freien Gewerbe“:
Freie Gewerbe erfordern in der Regel keinen Befähigungsnachweis, sondern lediglich eine Anmeldung bei der Gewerbebehörde (Bezirksverwaltungsbehörde). Grundsätzlich richtet sich der Gewerbeumfang nach dem Wortlaut der Gewerbeanmeldung.

Liste der Freien Gewerbe:

 

Freie Berufe sind selbstständige (freiberufliche) Tätigkeiten, die nicht der Gewerbeordnung unterliegen (z. B. Arzt/Ärztin und andere Gesundheitsberufe, Rechtsanwalt/-anwältin, Musiker*in, Schriftsteller*in und andere Künstlerberufe). Für einige freie Berufe ist die Berufsausübung durch eigene Rechtsvorschriften (Ärztegesetz, Rechtsanwaltsordnung, Ziviltechnikergesetz etc.) geregelt und es bestehen eigene Interessensvertretungen (Kammern oder Berufsverbände), denen die Aufnahme der selbstständigen Berufstätigkeit gemeldet werden muss. Für andere freie Berufe, wie z. B. Künstler*in, Schriftsteller*in, Journalist/Journalistin, bestehen keine besonderen Rechtsvorschriften und Meldepflichten.

In jedem Fall muss die Aufnahme einer freiberuflichen Tätigkeit aber der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft und dem zuständigen Finanzamt gemeldet werden.

ALLGEMEINE HINWEISE:

Für jede Tätigkeit, die Sie selbstständig, regelmäßig und mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, ausüben wollen, brauchen Sie eine Gewerbeberechtigung (Ausnahme: Freie Berufe). Diese erhalten Sie durch Anmeldung bei der Gewerbebehörde (Bezirkshauptmannschaft, Magistrat).
Unabhängig von einem etwaigen Befähigungsnachweis müssen Sie dafür folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • das 18. Lebensjahr muss vollendet sein
  • österreichische Staatsbürgerschaft oder Staatsbürgerschaft eines anderen EU-Mitgliedstaates (oder eines Staates, mit dem ein entsprechender Staatsvertrag besteht) oder es liegt ein gültiger Aufenthaltstitel vor, der zur selbstständigen Tätigkeit berechtigt
  • keine Ausschließungsgründe (z. B. abgewiesene Konkursanträge, Bestrafung wegen Finanzstrafdelikten)

In allen Fällen einer selbstständigen Berufsausübung (ob im Rahmen eines Gewerbes oder als freiberufliche Tätigkeit) ist diese bei der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft und dem zuständigen Finanzamt zu melden.

Weitere Informationen und Kontakte:

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Bei der Lehrstellenbörse AMS & WKO kannst du dir offene Lehrstellen bei konkreten Betrieben anschauen. Schau auch mal hier rein:

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