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Binnenschifffahrt

Lehrzeit
3 Jahre
Einstiegsgehalt nach der Lehre
ca. 2.200,- bis 2.550,- €
Berufskategorie
Hauptberuf

Fachkräfte für Binnenschifffahrt (Matrosen und Matrosinnen für Binnenschifffahrt) steuern und bedienen Schiffe zur Personen- und Güterbeförderung in Binnengewässern (Flüsse, Seen). Sie be- und entladen die zu befördernden Güter („Löschen“) und verankern das Schiff im Hafen. Außerdem reinigen sie das Schiff und erledigen Wartungsarbeiten. Während der Fahrten führen sie Wachdienste (vor allem in der Nacht) und sonstige für die Fahrt erforderliche Tätigkeiten wie Schleusenarbeiten durch und führen Signal- und Flaggendienste aus. Im Rahmen der Personenbeförderung betreuen sie Fahrgäste, sie assistieren beim Check-In, beim Verladen von Gepäck und stehen für Fragen und Anliegen zur Verfügung.

Matrosen und Matrosinnen für Binnenschifffahrt arbeiten auf Gütertransportschiffen und auf Personenschiffen, die Binnenwasserstraßen befahren. Dabei arbeiten sie mit Berufskolleg*innen, Vorgesetzten und Hilfskräften zusammen. Je nach Unternehmen und Einsatzgebiet sind sie auch für längere Zeiträume unterwegs.

Wo man arbeitet

Eine der wichtigsten Aufgaben von Fachkräften für Binnenschifffahrt (im weiteren Matrose / Matrosin) im Bereich der Güterbeförderung ist das Be- und Entladen („Löschen“) des Schiffes. Dabei kontrollieren sie regelmäßig den Ladetiefgang anhand von Skalen an der Außenseite des Schiffes, um einseitige Gewichtsverteilungen zu vermeiden. Bei der Zusammenstellung eines Schiffsverbandes werden antriebslose Lastkähne (Fracht- oder Tankkähne) mittels dicker Stahldrahtseile mit einem Antriebsschiff verkoppelt („verheftet“). Je nachdem, ob das Antriebsschiff vorne oder hinten platziert ist, handelt es sich um einen Schleppschiff- oder um einen Schubschiffverband.

Auf Personenschiffen assistieren Matrosen und Matrosinnen im laufenden Schiffsbetrieb, beim An- und Ablegen, und helfen darüber hinaus bei der Betreuung der Fahrgäste mit, insbesondere beim Boarding. Für den Aus- und Einstieg der Fahrgäste legen sie im Hafen einen Steg zwischen Schiff und Anlegestelle. Sie nehmen Gebäck entgegen und verstauen dieses sachgerecht im Laderaum. Bei Unfällen und Notfällen sind sie in der Lage Erste Hilfe zu leisten und andere Notmaßnahmen (wie z. B. Schutzausrüstung und Rettungsmittel zur Verfügung stellen, Rettungsboote klar machen) in die Wege zu leiten.

Matrosen und Matrosinnen kennen die wichtigsten Strom- und Fahrwasserverhältnisse der Binnengewässer, führen Signal- und Flaggendienste aus und wissen über die Bestimmungen des Binnenschifffahrtsgesetzes und der Schifffahrts- und Wasserpolizeivorschriften Bescheid.

Womit man arbeitet

Matrosen und Matrosinnen für Binnenschifffahrt verwenden Navigationshilfen (z. B. Echolot, Kompass, Funk, Karten). Sie sind bestens mit den elektronischen, elektrischen und mechanischen Anlagen eines Schiffes vertraut und arbeiten mit Wurf- und Stahldrahtseilen, Schmier- und Treibstoffen und diverser Sicherheitsausrüstung. Sie be- und entladen das Schiff oder antriebslose Lastkähne mit Frachten. Bei Wartungsarbeiten benutzen sie z. B. Lacke, Frostschutzmittel und Pinsel.

Wie man arbeitet

Matrosen und Matrosinnen für Binnenschifffahrt arbeiten sowohl an Deck als auch im Maschinenraum, im Frachtraum und in den Passagierbereichen gemeinsam mit der restlichen Schiffscrew, z. B. mit °Schiffsmaschinist*in#nen, °Schiffskapitän*in#nen aber auch mit Maschinenbautechniker*innen (siehe °Metalltechnik (Modullehrberuf)#) sowie mit Hilfskräften zusammen. Auf Personenschiffen haben sie Kontakt zu den Passagieren.

Ja nach Betrieb bei dem der Matrose / die Matrosin angeheuert hat (Frachtschifffahrt, Personenschifffahrt auf Kurzstrecken/Linienstrecken oder Kreuzfahrtschiffe, bringt der Beruf viel Reisetätigkeit mit sich.

Was man macht
  • beim Führen von Schiffen mit und ohne Triebkraft auf Wasserstraßen und im Hafen mitwirken
  • Schiffe zur Fahrt fertigmachen
  • Maschinen, Anlagen und Einrichtungen an Bord betreiben
  • Schiff mit Wurfleinen und Drahtseilen an den Anlegeplätzen im Hafen befestigen
  • Lade- und Löscharbeiten durchführen
  • Schiffsverbände zusammenstellen und -koppeln
  • Nachrichtenübertragungsanlagen (z. B. Schiffsfunk) bedienen
  • regelmäßige Funktionskontrollen an elektrischen und mechanischen Anlagen durchführen
  • Reinigungs-, Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten (z. B. Streichen der Schiffsteile mit Holz- und Rostschutzmitteln) durchführen
  • äußere Einflüsse, Gegebenheiten und unvorhergesehen auftretende Gefahren erkennen und darauf rasch und richtig reagieren
  • Rettungsmaßnahmen und Sicherheitsmaßnahmen durchführen
  • Umgang mit Kund*innen (z. B. Speditionen, Frächtern), Behörden und mit Passagieren
Für wen man arbeitet
  • Binnenschifffahrtsunternehmen der Fracht- und Personenschifffahrt
Ausbildungsinhalte / Was man lernt

Wichtige Ausbildungsinhalte:

Wie man sich weiterbilden kann

Fachkräfte für Binnenschifffahrt (Matrosen / Matrosinnen für Binnenschifffahrt) sind beruflich immer wieder vor neue Herausforderungen gestellt. Voraussetzung für Erfolg in diesem Beruf ist es, immer auf dem neuesten Stand der Entwicklung zu bleiben und das Fachwissen, die Methodenkompetenzen und sozialen Kompetenzen laufend zu ergänzen und zu vertiefen.

Weiterbildungseinrichtungen wie das Berufsförderungsinstitut (BFI), das Wirtschaftsförderungsinstitut (WIFI) bieten Weiterbildungsmöglichkeiten für Matrosen und Matrosinnen im technischen Bereich, z. B. in GPS-Technik, Navigation, Arbeits- und Betriebssicherheit, aber auch im kaufmännichen/betriebswirtschaftlichen Bereichen, wie z. B. Buchhaltung und Kostenrechnung an. Vergleiche dazu beispielsweise die aktuellen Kursbücher des Berufsförderungsinstitutes (BFI) sowie des Wirtschaftsförderungsinstitutes (WIFI).

In vielen Betrieben der Binnenschifffahrt werden innerbetriebliche Kurse und Schulungen, z. B. in Schiffstechnik, Bordtechnik, nautische Kommunikation, Schiffsmanöver usw. durchgeführt. Auch die Ausbildung zum/zur Schiffskapitän*in oder Schiffssteuermann / Schiffssteuerfrau stellt eine berufliche Weiterentwicklung dar.

Möglichkeiten zur beruflichen Höherqualifizierung bieten facheinschlägige Vorbereitungs- und Aufbaulehrgänge an berufsbildenden höheren Schulen (Höhere Technische Lehranstalt, HTLs) sowie Werkmeisterschulen für Berufstätige. Mit dem Abschluss eines Aufbaulehrganges ist neben einer höheren Fachqualifikation außerdem die Matura verbunden, die ein Studium an Fachhochschulen und Universitäten ermöglicht.

Studium ohne Matura:

Für ein Studium an einer Fachhochschule, Universität oder Pädagogischen Hochschulen ist normalerweise die Matura einer Allgemeinbildenden (AHS) oder Berufsbildenden Höheren Schule (BHS) erforderlich.
Es bestehen aber auch andere Zugangsmöglichkeiten:

  • Berufsreifeprüfung (Lehre mit Matura): Die Berufsreifeprüfung, die du bereits während deiner Lehrzeit beginnen kannst, ist eine vollwertige Matura, mit der du uneingeschränkten Zugang zum Studium hast.
  • Studienberechtigungsprüfung: Die Studienberechtigungsprüfung kannst du vor Beginn eines Studiums ablegen. Sie ermöglicht den Zugang zu einem bestimmten Studium.
  • ohne Matura mit Berufsausbildung und Berufserfahrung: Fachhochschulen bieten außerdem meist die Möglichkeit mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung (insb. Lehre oder Berufsbildender Mittlerer Schule (BMS)) und mehrjähriger Berufserfahrung auch ohne Matura ein facheinschlägiges (d. h. mit der Berufsausbildung fachlich verwandtes) Bachelorstudien zu beginnen. Meist müssen dazu einzelne Zusatzprüfungen absolviert werden.

Weiterführende Bildungsmöglichkeiten und Höherqualifizierung:

Was du mitbringen solltest

In jedem Beruf brauchst du spezielles fachliches Know-how, das in der Aus- und Weiterbildung vermittelt wird. In den beiden Menüpunkten Ausbildung und Weiterbildung findest du Informationen zu Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten für diesen Beruf.

Es gibt auch Kompetenzen, Fähigkeiten und Eigenschaften, die in allen Berufen wichtig sind. Dazu gehören besonders:

  • Zuverlässigkeit und Pünktlichkeit
  • genaues und sorgfältiges Arbeiten
  • selbstständiges Arbeiten
  • Einsatzfreude
  • Verantwortungsbewusstsein
  • Fähigkeit und Bereitschaft mit anderen zusammen zu arbeiten (Teamfähigkeit)
  • Lernbereitschaft

Die folgende Liste gibt dir einen Überblick über weitere allgemeine Anforderungen, die in DIESEM Beruf häufig gestellt werden. Diese können natürlich je nach Betrieb, Institution oder Organisation sehr unterschiedlich sein.

DENK DARAN: Viele dieser Anforderungen sind auch Bestandteil der Ausbildung.

Hinweis: Die Begriffe werden in alphabetischer Reihenfolge aufgelistet.

Körperliche Anforderungen: Welche körperlichen Eigenschaften sind wichtig?
  • gute körperliche Verfassung
  • gute Reaktionsfähigkeit
  • gutes Sehvermögen
  • Kraft
  • Wetterfest

 

Fachkompetenz: Welche Fähigkeiten und Kenntnisse werden von mir erwartet?
  • gute Beobachtungsgabe
  • guter Orientierungssinn
  • handwerkliche Geschicklichkeit
  • technisches Verständnis

 

Sozialkompetenz: Was brauche ich im Umgang mit anderen?
  • Kommunikationsfähigkeit
  • Kund*innenorientierung

 

Selbstkompetenz: Welche persönlichen Eigenschaften sollte ich mitbringen?
  • Aufmerksamkeit
  • Flexibilität / Veränderungsbereitschaft
  • Freundlichkeit
  • Sicherheitsbewusstsein

 

Weitere Anforderungen: Was ist sonst noch wichtig?
  • Mobilität (wechselnde Arbeitsorte)
Was es noch gibt
Verwandte Lehrberufe

Durch die Verwandtschaftsregelung wird die Ausbildung in einem Lehrberuf auf Teile der Lehrzeit in anderen (verwandten) Lehrberufen angerechnet. Dadurch verkürzt sich die Lehrzeit bei der Ausbildung in einem weiteren Lehrberuf (oder auch beim Wechsel auf einen verwandten Lehrberuf). In manchen Fällen wird die Lehrzeit und die Lehrabschlussprüfung auch vollkommen ersetzt.

Bei folgenden verwandten Lehrberufen verkürzt sich die Lehrzeit im Ausmaß der angegebenen Lehrjahre. (Beispiel: Der Eintrag „1. voll“ bedeutet z. B., dass sich die Lehrzeit im verwandten Lehrberuf um ein Jahr verkürzt.)

  • °Berufskraftfahrer*in – Personenbeförderung (Lehrberuf)#
  • °Betriebslogistikkaufmann / Betriebslogistikkauffrau (Lehrberuf)#
  • °Bootbauer*in (Lehrberuf)#
  • °Mobilitätsservice (Lehrberuf)#
  • °Speditionslogistik (Lehrberuf)#
Alternativen (Auswahl)

Alternative Berufe sind Berufe, die entweder eine ähnliche Ausbildung oder ähnliche Aufgaben- oder Tätigkeitsbereiche haben, wie der Beruf, über den du dich gerade informierst. Die Ähnlichkeit kann auch in den Arbeitsmaterialien, den Arbeitsumgebungen liegen oder in der Art, wie du mit anderen Menschen zusammenarbeitest.

Diese Liste soll dir bei der Überlegung helfen, welche Berufe und Ausbildungen für dich noch interessant sein könnten und dich auf weitere Ideen bringen.

  • °Berufskraftfahrer*in – Personenbeförderung (Lehrberuf)#
  • °Betriebslogistikkaufmann / Betriebslogistikkauffrau (Lehrberuf)#
  • °Bootbauer*in (Lehrberuf)#
  • °Flugbegleiter*in#
  • °Flughafenarbeiter*in#
  • °Fluglotse / Fluglotsin#
  • °Hafenmeister*in#
  • °Logistiker*in#
  • °Luftfahrzeugtechniker*in – Wartungstechnik#
  • °Matrose / Matrosin#
  • °Mobilitätsservice (Lehrberuf)#
  • °Schiffsbautechniker*in#
  • °Schiffskapitän*in#
  • °Schiffsmaschinist*in#
  • °Schiffssteuermann / Schiffssteuerfrau#
  • °Speditionslogistik (Lehrberuf)#
  • °Zugbegleiter*in#
Lehre und Matura

Mit einer erfolgreich abgeschlossenen Lehre und vier weiteren Prüfungen erlangst du die Berufsmatura (Berufsreifeprüfung). Diese öffnet dir den Zugang zu Universitäts- und Fachhochschulstudien. Außerdem ermöglicht sie zusätzliche Karrierewege im erlernten Beruf, aber auch außerhalb des bisherigen Berufsfeldes.

Und so geht es:

Die Berufsmatura besteht aus vier Teilprüfungen: Deutsch (schriftlich und mündlich) und Mathematik (schriftlich), eine lebende Fremdsprache (schriftlich oder mündlich) und ein Fachbereich (schriftliche Prüfung oder Projektarbeit und mündliche Prüfung). Der Fachbereich ist ein Thema aus dem Berufsfeld des Kandidaten/der Kandidatin.

Wie funktioniert die Vorbereitung?

Die Vorbereitung auf die Berufsreifeprüfung erfolgt in Vorbereitungskursen, die von Erwachsenenbildungseinrichtungen (z. B. WIFI, BFI, Volkshochschulen), Berufsschulen oder höheren Schulen (z. B. AHS, HAK, HTL, HLW) angeboten werden. In solchen Lehrgängen können auch die jeweiligen Teilprüfungen abgelegt werden. Drei der vier Teilprüfungen können bereits während der Lehre abgelegt werden. Zur letzten Teilprüfung kannst du nach erfolgreichem Lehrabschluss, aber nicht vor dem 19. Geburtstag antreten.

Durch ein Förderprogramm, können die Vorbereitungskurse und die Prüfung seit September 2008 in ganz Österreich kostenlos angeboten werden. Zur konkreten Ausgestaltung der Vorbereitung auf die Berufsreifeprüfung bestehen in den einzelnen Bundesländern unterschiedliche Modelle. Informationen bieten u. a. die Bildungseinrichtungen und die Lehrlingsstellen der Wirtschaftskammern.

Link: Häufig gestellte Fragen!

WKO-Bildungspfade:

Die WKO-Bildungspfade geben dir einen Überblick über durchgängige Entwicklungs- und Karrieremöglichkeiten in unterschiedlichen Berufen am Beispiel der WKO Bildungsangebote. Der Bildungspfad Berufsreifeprüfung steht in allen Lehrberufen offen:

Selbstständigkeit
Selbstständigkeit

Die Möglichkeit einer selbstständigen Berufsausübung ist beispielsweise gegeben durch:

Reglementierte Gewerbe:

Binnenschifffahrtsgewerbe gemäß Schifffahrtsgesetz (SchFG), BGBl. In Nr. 62/1997.Im Rahmen dieses Gewerbes können Konzessionen für folgende Arten der Schifffahrt erteilt werden:

  • Personenbeförderung im Linienverkehr
  • Personenbeförderung im Gelegenheitsverkehr
  • Güterbeförderung
  • Remork
  • Fährverkehr
  • Personenbeförderung im Gelegenheitsverkehr mit Schwimmkörpern
  • Erbringung sonstiger Leistungen mit Fahrzeugen (z. B. Bugsieren in Häfen, Schleppen von Wasserschifahrern oder Fluggeräten, Eisbrecherdienste)

Nähere Informationen dazu finden Sie z. B. auf der Infoseite zur Schifffahrt des österreichischen Bundesministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (bmk).

Information zum „Reglementierten Gewerbe“:

Für die Ausübung eines reglementierten Gewerbes sind, neben der Erfüllung der allgemeinen Voraussetzungen, Befähigungsnachweise zu erbringen, die in den angeführten Bundesgesetzblättern festgelegt sind, einsehbar unter: Rechtsinformationssystem Österreich

ALLGEMEINE HINWEISE:

Für jede Tätigkeit, die Sie selbstständig, regelmäßig und mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, ausüben wollen, brauchen Sie eine Gewerbeberechtigung (Ausnahme: Freie Berufe). Diese erhalten Sie durch Anmeldung bei der Gewerbebehörde (Bezirkshauptmannschaft, Magistrat).
Unabhängig von einem etwaigen Befähigungsnachweis müssen sie dafür folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • das 18. Lebensjahr muss vollendet sein
  • österreichische Staatsbürgerschaft oder Staatsbürgerschaft eines anderen EU-Mitgliedstaates (oder eines Staates, mit dem ein entsprechender Staatsvertrag besteht) oder es liegt ein gültiger Aufenthaltstitel vor, der zur selbstständigen Tätigkeit berechtigt
  • keine Ausschließungsgründe (z. B. abgewiesene Konkursanträge, Bestrafung wegen Finanzstrafdelikten)

Weitere Informationen und Kontakte:

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