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Biomasseproduktion und land- und forstwirtschaftliche Bioenergiegewinnung

Lehrzeit
3 Jahre
Einstiegsgehalt nach der Lehre
ca. 1.830,- bis 2.640,- €
Berufskategorie
Hauptberuf

Die Berufsausbildung in Biomasseproduktion und land- und forstwirtschaftliche Bioenergiegewinnung bildet die Basis für den Beruf Biomasseproduzent*in.

Biomasseproduzent*innen produzieren Biomasse aus Holz (z. B. Hackschnitzel) oder Ackerpflanzen (Energiepflanzen) und bereiten das Rohmaterial für die Energieerzeugung in Biomassekraftwerken vor. Sie sorgen für die fristgerechte Anlieferung der erforderlichen Mengen und betreuen die Kraftwerke. Dazu nehmen sie alle erforderlichen Einstellungen vor und befeuern die Anlagen mit dem jeweiligen Brennstoff.

Biomasseproduzent*innen führen Wartungsarbeiten an den Kraftwerksanlagen und den Erntemaschinen durch, wickeln erforderliche kaufmännische Tätigkeiten selbst ab, wie z. B. Kalkulationen für Produkte und Projekte und sind in der Beratung ihrer Kund*innen sowie in der Öffentlichkeitsarbeit tätig. Sie arbeiten im Team mit anderen land- und forstwirtschaftlichen Fachkräften und haben Kontakt zu Kund*innen und zu Behörden.

Wo man arbeitet

Energie aus Biomasse gewinnt immer mehr an Bedeutung. Biomasseproduzent*innen produzieren die notwendigen Rohstoffe (Energiepflanzen und Energieholz) und betreuen die Heiz- und Kraftwerke. In den Bereich der Bioenergie und Biomasse fallen sowohl kleine Pelletheizungen, Nah- und Fernversorgungsnetze, wie auch große Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen und Biotreibstoffe. Energiepflanzen sind Pflanzen, die zur Herstellung von Biokraftstoffen bzw. zur Erzeugung von elektrischer und thermischer Energie (Wärmenergie) angebaut werden. Prinzipiell eignen sich fast alle Ackerpflanzen als Energiepflanzen. In Österreich entfallen die größten Anbauflächen für die Energie- bzw. Treibstofferzeugung auf Mais, Weichweizen und Raps. Bekannte Energiepflanzen sind aber auch Pappel- und Weidensorten, Elefantengras usw.

Biomasseproduzent*innen produzieren die erforderlichen Rohstoffe. Je nach Bodenbeschaffenheit, Hanglage und Baumbestand bzw. bisheriger Bepflanzung entscheiden sie über die Wahl der anzupflanzenden Jungbäume oder Energiepflanzen und über die erforderliche Pflanztechnik. Sie stellen Schäden und Krankheiten (z. B. durch Witterung, Schädlingsbefall, Wildverbiss, Umwelteinflüsse) fest und setzen Gegenmaßnahmen. Sie erstellen Ernte- und Schlägerungspläne und teilen Arbeitskräfte und Erntemaschinen ein. In der Regel führen sie die Erntearbeiten auch selbst durch.

Die Biomasseproduzent*innen bereiten die geernteten Energiepflanzen und Energiehölzer auf (z. B. zu Hackschnitzel) und sorgen für eine fristgerechte Anlieferung der erforderlichen Mengen zu den Biomassekraftwerken. Dazu nehmen sie alle notwendigen Einstellungen an den Kraftwerksanlagen vor und befeuern die Anlagen mit den jeweiligen Brennstoffen. Sie führen Wartungsarbeiten an den Kraftwerksanlagen und den Erntemaschinen durch und veranlassen Reparaturen.

Biomasseproduzent*innen führen aber auch kaufmännische Tätigkeiten, wie z. B. Kalkulationen für Produkte und Projekte selbst durch und sind in der Beratung ihrer Kund*innen und in der Öffentlichkeitsarbeit tätig.

Womit man arbeitet

Biomasseproduzent*innen arbeiten mit den unterschiedlichsten land- und forstwirtschaftlichen Geräten, Maschinen und Fahrzeugen: Traktoren, Sä- und Erntemaschinen, Motorsägen, Harvester, Mähdrescher usw. Sie bedienen und warten Energiegewinnungsanlagen (Pellets- und Hackgutheizungen, Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen usw.) und hantieren mit verschiedenen land- und forstwirtschaftlichen Pflanzen und Hölzern. Bei Waldarbeiten tragen sie Schutzkleidung, Schutzhelme und festes Schuhwerk. Weiters führen sie Betriebsbücher und Datenbanken, arbeiten mit Computern, Notebooks und Tablets, mit Kalkulations- und Textverarbeitungsprogrammen und verwenden diverse Bürogeräte (Drucker und Kopiermaschinen) und diverse Büromaterialien.

Wie man arbeitet

Biomasseproduzent*innen arbeiten sehr viel im Freien, in Wäldern und auf Äckern, bei jeder Witterung und zu allen Jahreszeiten. Im Gebirge sind sie dabei oft auch in steilem Gelände tätig. Sie sind aber auch in Heizanlagen, auf Lagerplätzen und in Büros tätig.

Sie arbeiten meist im Team mit Berufskolleg*innen und mit anderen Fach- und Hilfskräften im Bereich der Land- und Forstwirtschaft, siehe z. B. °Forstwirtschaft (Lehrberuf)#, °Landwirt*in#, °Landwirtschaft (Lehrberuf)#, °Förster*in#, °Forstwirt*in#. Sie haben Kontakt zu ihren Kund*innen, aber auch zu Mitarbeiter*innen von Gemeinden, Behörden und Kammern.

Was man macht
  • geeignete Energiepflanzen und Baumarten auswählen (nach Ertrag, Wachstum, Bodenbeschaffenheit, Umweltbelastung usw.)
  • Energiepflanzen und Energiehölzer anpflanzen, während des Wachstums pflegen und ernten
  • Pflanzen- und Baumschutzarbeiten durchführen
  • land- und forstwirtschaftliche Maschinen, Fahrzeuge und Geräte fachgerecht bedienen (Traktoren, Sä- und Erntemaschinen, Motorsägen, Harvester usw.)
  • geerntete Energiepflanzen und -hölzer für die weitere Energieerzeugung aufbereiten, trocknen, konservieren und lagern
  • Hackschnitzel erzeugen
  • Anlagen zur Energiegewinnung einstellen, betreuen und warten
  • die laufende Versorgung der Anlagen mit Brennmaterial sicherstellen
  • erforderliche Reparaturen der Energiegewinnungsanlagen und der land- und forstwirtschaftlichen Maschinen und Geräte veranlassen
  • regionale Öffentlichkeitsarbeit für Bioenergie durchführen
  • Kunden und Kundinnen beraten
  • Kostenrechnungen und Kalkulationen durchführen
  • Betriebsbücher, Protokolle, Dokumente, Aufzeichnungen Listen und Journale führen
Für wen man arbeitet
  • eigene land- und forstwirtschaftliche Betriebe
  • land- und forstwirtschaftliche Gutsbetriebe
  • Österreichische Bundesforste
  • Gemeinden, die Biomasseanlagen betreiben
  • private Biomasseanlagenbetreiber

HINWEIS:
Wenn du einen landwirtschaftlichen Betrieb (Bauernhof) oder landwirtschaftlichen Flächen kaufen willst, um deinen eigenen Bauernhof zu führen, solltest du dich über die im jeweiligen Bundesland geltenden Ausbildungsnachweise informieren. Beispielsweise kann es erforderlich sein, dass du einen Facharbeiter*innenbrief, also eine erfolgreich abgeschlossene Ausbildung zum/zur landwirtschaftlichen Facharbeiter*in hast. Rechtsgrundlage dafür ist das jeweilige Grundverkehrsgesetz deines Bundeslandes. (vgl. www.lehrlingsstelle.at)

Ausbildungsinhalte / Was man lernt

Der Lehrberuf Biomasseproduktion und land- und forstwirtschaftliche Bioenergiegewinnung ist ein land- und forstwirtschaftlicher Lehrberuf.

Die Lehre ist in einem anerkannten Lehrbetrieb zu absolvieren. Sie ist mit dem Besuch einer Berufsschule oder von Fachkursen verbunden, deren Abschluss die Voraussetzung für die Facharbeiterprüfung (Lehrabschlussprüfung) ist. Häufig erfolgt die Ausbildung in diesem Lehrberuf über den zweiten Bildungsweg (siehe unten).

Weitere Informationen zu den Lehrlingsausbildungsmöglichkeiten in deinem Bundesland bekommst du bei der für das Bundesland zuständigen Land- und forstwirtschaftlichen Lehrlings- und Fachausbildungsstelle.

Facharbeiter*innenqualifikation im zweiten Bildungsweg:

Für Personen, die keine formale Berufsausbildung (Lehre, Schule) haben, aber beispielsweise durch Mitarbeit am elterlichen Hof praktische Berufserfahrung gesammelt haben, besteht die Möglichkeit zur Facharbeiterprüfung im 2. Bildungsweg anzutreten und damit einen formalen Abschluss zu bekommen, der z. B. für den Erwerb eines landwirtschaftlichen Betriebes Voraussetzung sein kann.
Voraussetzung für den Prüfungsantritt:

  • Vollendung des 20. Lebensjahres
  • Nachweis einer mindestens zweijährigen praktischen Tätigkeit im Ausbildungsgebiet
  • Besuch des Vorbereitungslehrganges für die Facharbeiterprüfung

Die Lehrgänge können je nach Bundesland etwas unterschiedlich gestaltet sein und werden von der Land- und forstwirtschaftlichen Lehrlings- und Fachausbildungsstelle (LFA) des Bundeslandes gemeinsam mit dem Ländlichen Fortbildungsinstitut (LFI) durchgeführt. Informationen über den Kursen, Kursorten und Kontaktdaten im jeweiligen Bundesland findest du unter: https://www.lehrlingsstelle.at/ausbildungen/

Meister*innenqualifikation:

Die Meisterausbildung ist die höchste Stufe der beruflichen Ausbildung in der land- und forstwirtschaftlichen Berufsausbildung und ermöglicht folgende zusätzliche Berechtigungen:

  • Berechtigung, sich als „Meister*in“ zu bezeichnen
  • Ausbildung von Lehrlingen
  • Ersatz der gewerblichen Unternehmer*innenprüfung und des Fachbereichs bei der Berufsreifeprüfung
  • Bezug des Meister*innenlohns bei unselbständiger Tätigkeit
  • Bezug von meisterspezifischen Förderungen des landwirtschaftlichen Förderwesens (z. B. Bezug des Meisterbonus bei der Existenzgründungsbeihilfe)

Voraussetzungen für die Meister*innenprüfung sind:

    • Vollendung des 20. Lebensjahres, mindestens dreijährige Verwendung als Facharbeiter*in, und Besuch eines Vorbereitungslehrganges

oder

    • Vollendung des 24. Lebensjahres, mindestens dreijährige Führung eins land- und forstwirtschaftlichen Betriebes, und Besuch eines Vorbereitungslehrganges

oder

  • mindestens siebenjährige Praxis im betreffenden Ausbildungsgebiet und Besuch eines Vorbereitungslehrganges

Nachsichtsregelung: Betriebsleiter*innen und Praktiker*innen können die Meister*innenprüfung ohne Facharbeiter*innenausbildung, aber mit entsprechender Praxis in der jeweiligen Sparte und erfolgreicher Absolvierung des Vorbereitungslehrganges abgelegen)

Die Vorbereitungslehrgänge können je nach Bundesland etwas unterschiedlich gestaltet sein und werden von der Land- und forstwirtschaftlichen Lehrlings- und Fachausbildungsstelle (LFA) des Bundeslandes gemeinsam mit dem Ländlichen Fortbildungsinstitut (LFI) durchgeführt. Informationen über die Lehrgänge, Kursorte und Kontaktdaten im jeweiligen Bundesland findest du unter: https://www.lehrlingsstelle.at/ausbildungen/

HINWEIS: Siehe auch die Informationen im Menüpunkt Weiterbildung

Wie man sich weiterbilden kann

Biomasseproduzent*innen sind beruflich immer wieder vor neue Herausforderungen gestellt. Voraussetzung für Erfolg in diesem Beruf ist es, immer auf dem neuesten Stand der Entwicklung zu bleiben und das Fachwissen, die Methodenkompetenzen und sozialen Kompetenzen laufend zu ergänzen und zu vertiefen.

Im Bereich der Land- und Forstwirtschaft bieten verschiedene Institutionen und Bildungsträger der land- und forstwirtschaftlichen Interessenvertretungen und Berufsverbände Weiterbildungsmöglichkeiten an. Insbesondere die Landwirtschaftskammern und die Landarbeiterkammern führen gemeinsam mit den Ländlichen Fortbildungsinstituten (LFI) Kurse für einzelne Betriebszweige durch. Wichtige Anbieter in der land- und forstwirtschaftlichen Weiterbildung und Erwachsenenbildung sind auch Landwirtschaftliche Fachschulen, die laufend Kurse und Lehrgänge zu unterschiedlichen relevanten Themenbereichen durchführen.

Die Landwirtschaftskammern in Zusammenarbeit mit den land- und forstwirtschaftlichen Lehrlings- und Fachausbildungsstellen bieten außerdem Fachfortbildungskurse (diese sind für Lehrlinge, die während der Lehrzeit keine einschlägige Berufs- oder Fachschule besuchen, gesetzlich vorgeschrieben) und Vorbereitungskurse für die Lehrabschlussprüfung oder die Meister*innenprüfung sowie verschiedene Meister*innenlehrgänge an.

Größere land- und forstwirtschaftliche Betriebe führen für ihre Mitarbeiter*innen auch innerbetriebliche Kurse und Schulungen zu neuen Maschinen, Anlagen, Anbau- und Erntemethoden durch oder bieten landwirtschaftlichen Maschinen-, Service- und Zulieferbetrieben, Saatguterzeugern, Maschinenringen usw. die Möglichkeit Produkt- und Anwenderschulungen durchzuführen.

Weiterbildungseinrichtungen wie das Berufsförderungsinstitut (BFI), das Wirtschaftsförderungsinstitut (WIFI) bieten für den land- und forstwirtschaftlichen Bereich vor allem zum kaufmännisch-betriebswirtschaftlichen Themenfeld interessante Kurse und Lehrgänge. Siehe dazu die aktuellen Kursbücher des Berufsförderungsinstitutes (BFI), des Wirtschaftsförderungsinstitutes (WIFI) und anderer Weiterbildungseinrichtungen.

Möglichkeiten zur beruflichen Höherqualifizierung bieten außerdem facheinschlägige Vorbereitungs- und Aufbaulehrgänge an berufsbildenden höheren Schulen (Höhere Lehranstalt im Bereich Landwirtschaft, Landtechnik, Ernährungswirtschaft, Forstwirtschaft). Mit dem Abschluss eines Aufbaulehrganges ist neben einer höheren Fachqualifikation außerdem die Matura verbunden, die ein Studium an Fachhochschulen und Universitäten ermöglicht (z. B. Agrartechnik, Ökologie).

Studium ohne Matura:

Für ein Studium an einer Fachhochschule, Universität oder Pädagogischen Hochschulen ist normalerweise die Matura einer Allgemeinbildenden (AHS) oder Berufsbildenden Höheren Schule (BHS) erforderlich.
Es bestehen aber auch andere Zugangsmöglichkeiten:

  • Berufsreifeprüfung (Lehre mit Matura): Die Berufsreifeprüfung, die du bereits während deiner Lehrzeit beginnen kannst, ist eine vollwertige Matura, mit der du uneingeschränkten Zugang zum Studium hast.
  • Studienberechtigungsprüfung: Die Studienberechtigungsprüfung kannst du vor Beginn eines Studiums ablegen. Sie ermöglicht den Zugang zu einem bestimmten Studium.
  • ohne Matura mit Berufsausbildung und Berufserfahrung: Fachhochschulen bieten außerdem meist die Möglichkeit mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung (insb. Lehre oder Berufsbildender Mittlerer Schule (BMS)) und mehrjähriger Berufserfahrung auch ohne Matura ein facheinschlägiges (d. h. mit der Berufsausbildung fachlich verwandtes) Bachelorstudien zu beginnen. Meist müssen dazu einzelne Zusatzprüfungen absolviert werden.

Weiterführende Bildungsmöglichkeiten und Höherqualifizierung:

Was du mitbringen solltest

In jedem Beruf brauchst du spezielles fachliches Know-how, das in der Aus- und Weiterbildung vermittelt wird. In den beiden Menüpunkten Ausbildung und Weiterbildung findest du Informationen zu Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten für diesen Beruf.

Es gibt auch Kompetenzen, Fähigkeiten und Eigenschaften, die in allen Berufen wichtig sind. Dazu gehören besonders:

  • Zuverlässigkeit und Pünktlichkeit
  • genaues und sorgfältiges Arbeiten
  • selbstständiges Arbeiten
  • Einsatzfreude
  • Verantwortungsbewusstsein
  • Fähigkeit und Bereitschaft mit anderen zusammen zu arbeiten (Teamfähigkeit)
  • Lernbereitschaft

Die folgende Liste gibt dir einen Überblick über weitere allgemeine Anforderungen, die in DIESEM Beruf häufig gestellt werden. Diese können natürlich je nach Betrieb, Institution oder Organisation sehr unterschiedlich sein.

DENK DARAN: Viele dieser Anforderungen sind auch Bestandteil der Ausbildung.

Hinweis: Die Begriffe werden in alphabetischer Reihenfolge aufgelistet.

Körperliche Anforderungen: Welche körperlichen Eigenschaften sind wichtig?
  • gute körperliche Verfassung
  • gute Reaktionsfähigkeit
  • Unempfindlichkeit gegenüber Staub
  • Wetterfest

 

Fachkompetenz: Welche Fähigkeiten und Kenntnisse werden von mir erwartet?
  • handwerkliche Geschicklichkeit
  • kaufmännisches Verständnis
  • technisches Verständnis

 

Sozialkompetenz: Was brauche ich im Umgang mit anderen?
  • Kommunikationsfähigkeit
  • Kund*innenorientierung

 

Selbstkompetenz: Welche persönlichen Eigenschaften sollte ich mitbringen?
  • Aufmerksamkeit
  • Belastbarkeit / Resilienz
  • Beurteilungsvermögen / Entscheidungsfähigkeit
  • Flexibilität / Veränderungsbereitschaft
  • Sicherheitsbewusstsein
  • Umweltbewusstsein

 

Methodenkompetenz: Welche Arbeits- und Denkweisen sind wichtig?
  • Organisationsfähigkeit
  • Problemlösungsfähigkeit
  • systematische Arbeitsweise
Was es noch gibt
Alternativen (Auswahl)

Alternative Berufe sind Berufe, die entweder eine ähnliche Ausbildung oder ähnliche Aufgaben- oder Tätigkeitsbereiche haben, wie der Beruf, über den du dich gerade informierst. Die Ähnlichkeit kann auch in den Arbeitsmaterialien, den Arbeitsumgebungen liegen oder in der Art, wie du mit anderen Menschen zusammenarbeitest.

Diese Liste soll dir bei der Überlegung helfen, welche Berufe und Ausbildungen für dich noch interessant sein könnten und dich auf weitere Ideen bringen.

  • °Agrartechniker*in#
  • °Agrarwirt*in – landwirtschaftliche Direktvermarktung#
  • °Energietechniker*in#
  • °Förster*in#
  • °Forstgarten- und Forstpflegewirtschaft (Lehrberuf)#
  • °Forsttechnik (Lehrberuf)#
  • °Forstwirt*in#
  • °Forstwirtschaft (Lehrberuf)#
  • °Holztechnik (Modullehrberuf)#
  • °Landwirt*in#
  • °Landwirtschaft (Lehrberuf)#
  • °Landwirtschaftliche Lagerhaltung (Lehrberuf)#
  • °Landwirtschaftliche*r Berater*in#
  • °Sägetechniker*in#
  • °Umweltberater*in#
  • °Umwelttechniker*in#
Lehre und Matura

Mit einer erfolgreich abgeschlossenen Lehre und vier weiteren Prüfungen erlangst du die Berufsmatura (Berufsreifeprüfung). Diese öffnet dir den Zugang zu Universitäts- und Fachhochschulstudien. Außerdem ermöglicht sie zusätzliche Karrierewege im erlernten Beruf, aber auch außerhalb des bisherigen Berufsfeldes.

Und so geht es:

Die Berufsmatura besteht aus vier Teilprüfungen: Deutsch (schriftlich und mündlich) und Mathematik (schriftlich), eine lebende Fremdsprache (schriftlich oder mündlich) und ein Fachbereich (schriftliche Prüfung oder Projektarbeit und mündliche Prüfung). Der Fachbereich ist ein Thema aus dem Berufsfeld des Kandidaten/der Kandidatin.

Wie funktioniert die Vorbereitung?

Die Vorbereitung auf die Berufsreifeprüfung erfolgt in Vorbereitungskursen, die von Erwachsenenbildungseinrichtungen (z. B. WIFI, BFI, Volkshochschulen), Berufsschulen oder höheren Schulen (z. B. AHS, HAK, HTL, HLW) angeboten werden. In solchen Lehrgängen können auch die jeweiligen Teilprüfungen abgelegt werden. Drei der vier Teilprüfungen können bereits während der Lehre abgelegt werden. Zur letzten Teilprüfung kannst du nach erfolgreichem Lehrabschluss, aber nicht vor dem 19. Geburtstag antreten.

Durch ein Förderprogramm, können die Vorbereitungskurse und die Prüfung seit September 2008 in ganz Österreich kostenlos angeboten werden. Zur konkreten Ausgestaltung der Vorbereitung auf die Berufsreifeprüfung bestehen in den einzelnen Bundesländern unterschiedliche Modelle. Informationen bieten u. a. die Bildungseinrichtungen und die Lehrlingsstellen der Wirtschaftskammern.

Link: Häufig gestellte Fragen!

WKO-Bildungspfade:

Die WKO-Bildungspfade geben dir einen Überblick über durchgängige Entwicklungs- und Karrieremöglichkeiten in unterschiedlichen Berufen am Beispiel der WKO Bildungsangebote. Der Bildungspfad Berufsreifeprüfung steht in allen Lehrberufen offen:

Selbstständigkeit
Selbstständigkeit

Die Möglichkeit einer selbstständigen Berufsausübung ist beispielsweise gegeben durch:

a) Freies Gewerbe (im Wortlaut der Liste der freien Gewerbe):

  • Erzeugung und Lieferung von Wärme und Kälte
  • Holzschlägerung, -bringung und – zerkleinerung
  • Erzeugung von Brennelementen aus Holz und Rinde (Anmerkung: z. B. Hackschnitzel, Pellets, Briketts)
  • Durchführung von Lohnarbeiten und Dienstleistungen für land- und forstwirtschaftliche Betriebe mit Geräten, die typischerweise in solchen Betrieben verwendet werden, bestehend aus Mähen, Pressen von Heu und Silage, Jauchegrube entleeren, Holzhäckselarbeiten, Ausbringen von Dünger, Erntearbeiten, Bodenbearbeitung (Agrardienstleistungen ausgenommen Fuhrwerksdienste)

Informationen zum „Freien Gewerbe“:
Freie Gewerbe erfordern in der Regel keinen Befähigungsnachweis, sondern lediglich eine Anmeldung bei der Gewerbebehörde (Bezirksverwaltungsbehörde). Grundsätzlich richtet sich der Gewerbeumfang nach dem Wortlaut der Gewerbeanmeldung.

Liste der Freien Gewerbe:

b) Betriebe der Land- und Forstwirtschaft:

  • Land- und forstwirtschaftlicher Betrieb
  • Nebengewerbe der Land- und Forstwirtschaft, z. B. Ver- und Bearbeitung des eigenen Naturproduktes, Dienstleistungen mit land- und forstwirtschaftlichen Betriebsmitteln, die im eigenen Betrieb verwendet werden usw.
  • Land- und forstwirtschaftliche Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaft, soweit kein Handelsgewerbe oder Lohnverarbeitung für andere Genossenschaften oder Nicht-Genossenschaftsmitgliedern vorliegt

Informationen zu „Betrieben der Land- und Forstwirtschaft“:

Die Land- und Forstwirtschaft und ihre Nebengewerbe unterliegen nicht der Gewerbeordnung und für die selbstständige Berufsausübung in diesem Bereich sind grundsätzlich keine Befähigungsnachweise zu erbringen.
Beim Kauf eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebes ist allerdings eine Bewilligung erforderlich, für die u. a. der*die Käufer*in eine Fachausbildung in der Land- und Forstwirtschaft nachweisen muss. Auch für den Bezug diverser Förderungen ist der Nachweis einer landwirtschaftliche Berufsausbildung erforderlich.
Mehr Informationen über die möglichen Tätigkeitsbereiche in der Land- und Forstwirtschaft bietet ein Infoblatt der Wirtschaftskammer Österreich.

ALLGEMEINE HINWEISE:

In allen Fällen einer selbstständigen Berufsausübung (ob im Rahmen eines Gewerbes, als freiberufliche Tätigkeit oder in der Land- und Forstwirtschaft) ist diese bei der zuständigen Sozialversicherungsanstalt (z. B. Sozialversicherungsanstalt der Bauern oder Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft) und dem zuständigen Finanzamt zu melden.

Weitere Informationen und Kontakte:

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Bei der Lehrstellenbörse AMS & WKO kannst du dir offene Lehrstellen bei konkreten Betrieben anschauen. Schau auch mal hier rein: