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Blechblasinstrumentenerzeugung

Lehrzeit
3 Jahre
Einstiegsgehalt nach der Lehre
ca. 1.840,- €
Berufskategorie
Hauptberuf

Blechblasinstrumentenerzeuger*innen stellen Metallblasinstrumente, wie z. B. Trompeten, Posaunen, Tuba, Horn und dergleichen her. Mitunter sind sie auch mit der Herstellung oder Restauration von historischen Blasinstrumenten (z. B. auch Alphorn) befasst. Im Rahmen von Servicearbeiten führen sie die Wartung, Reinigung und Reparatur dieser Instrumente durch. Sie arbeiten im Team mit Berufskolleg*innen (Mitarbeiter*innen und Vorgesetzte) in Gewerbebetrieben der Blechblasinstrumentenerzeugung und haben Kontakt zu ihren Kund*innen.

Wo man arbeitet

Blechblasinstrumentenerzeuger*innen stellen alle Arten von Blechblasinstrumenten her. Hierzu gehören z. B. Hörner, Trompeten, Tuben, Posaunen und dergleichen mehr. Zuerst werden nach technischen Plänen und Zeichnungen die jeweiligen Bauteile für das Instrument hergestellt und mit verschiedenen manuellen und maschinellen Werkzeugen und Geräten bearbeitet (z. B. mit Dreh-, Bohr-, Schleif- und Fräsmaschinen). Anschließend werden die einzelnen Teile zusammengelötet oder zusammengeschweißt und in die richtige Form gebracht.

Viele dieser Arbeitsschritte werden von den Blechblasinstrumentenerzeuger*innen mit größter Genauigkeit händisch ausgeführt, wie z. B. das Zusammensetzen der Mechaniken von Saxophonen oder das Polieren der Innenteile der Instrumente. Abschließend werden die Instrumente geprüft und genau eingestimmt.

Ein weiterer Aufgabenbereich ist die Wartung und Reparatur der Blechblasinstrumente. Dazu tauschen sie einzelne Komponenten und Teile aus, Reinigen und Polieren die Instrumente und führen verschiedene, von den Kund*innen gewünschte Änderungen (z. B. Umstimmung auf eine andere Tonart) durch.

Womit man arbeitet

Blechblasinstrumentenerzeuger*innen arbeiten mit Metallen und Edelmetallen aller Art (veredelte Bleche, Aluminium, Messing, Silber etc.). Zur Metallbearbeitung verwenden sie Handwerkzeuge, wie Bohrer, Zangen, Feilen, Blechscheren, Sägen, Maßbänder sowie Maschinen und Werkzeuge, wie z. B. Löt- und Schweißgeräte, Gewindeschneider, Schleifgeräte, Drehbänke und dergleichen mehr. Sie lesen technische Pläne, Werkskizzen und Zeichnungen und führen Betriebsbücher, technische Dokumentationen, Arbeitsprotokolle, Kund*innenkarteien, Listen und Journale.

Wie man arbeitet

Blechblasinstrumentenerzeuger*innen arbeiten in Werkstätten von Betrieben des Blechinstrumentenbau-Gewerbes, aber auch in Verkaufslokalen, wo sie ihre Kund*innen (z. B. °Instrumentalmusiker*in#nen) beraten und z. B. Sonder- und Einzelanfertigungen besprechen. Sie arbeiten eigenständig sowie im Team mit Berufskolleg*innen und Vorgesetzten und haben Kontakt zu Lieferant*innen von Instrumentenzubehör sowie zu Mitarbeiter*innen des Musikalienhandels.

Was man macht
  • Blechblasinstrumente verschiedenster Art herstellen, reparieren und warten
  • technische Pläne, Werksskizzen und Zeichnungen anfertigen/anwenden
  • Einzelteile wie Schallstücke, Rohre, Ventile, Tastaturen usw. anfertigen
  • Umrisse der Instrumente auf Metallblech auftragen, mit Blechscheren zuschneiden
  • Metallteile bearbeiten, hämmern und zurechtbiegen
  • Formen herstellen und mit heißem Blei ausgießen
  • Unebenheiten und Falten ausklopfen und abfeilen
  • einzelne Instrumententeile zusammenfügen und verlöten, Mundstücke und Ventilteile einbauen
  • Oberfläche der fertigen Instrumente reinigen, polieren und schleifen (händisch oder mit Schleif- und Poliermaschinen)
  • Instrumente einstimmen
  • Qualitätskontrollen durchführen; Funktionen, Stimmung und Klangqualität der Instrumente überprüfen
  • Instrumente warten und reparieren, Generalüberholungen durchführen
  • historische Blechblasinstrumente restaurieren
  • technische Dokumentationen, Betriebsbücher, Arbeitsprotokolle etc. führen
Für wen man arbeitet
  • Klein- und Mittelbetriebe des Blechblasinstrumentenerzeuger-Gewerbes
  • Betriebe der industriellen Serienfertigung (in Österreich nur ein Betrieb)
Ausbildungsinhalte / Was man lernt

Wichtige Ausbildungsinhalte:

  • Instrumentenkunde
  • Werkstoffkunde
  • Metallbearbeitung
  • Löt- und Schweißtechniken
  • technisches Zeichen (mittels CAD)
  • Instrumentenstimmung
  • Wartung und Reparatur
  • Restauration
  • Qualitätssicherung
  • Projektmanagement
Wie man sich weiterbilden kann

Blechblasinstrumentenerzeuger*innen sind beruflich immer wieder vor neue Herausforderungen gestellt. Voraussetzung für Erfolg in diesem Beruf ist es, immer auf dem neuesten Stand der Entwicklung zu bleiben und das Fachwissen, die Methodenkompetenzen und sozialen Kompetenzen laufend zu ergänzen und zu vertiefen.

Weiterbildungseinrichtungen wie z. B. das Berufsförderungsinstitut (BFI) und das Wirtschaftsförderungsinstitut (WIFI) bieten in relevanten Bereichen (z. B. Metallbearbeitung, Schweiß- und Löttechniken) zahlreiche Kurse, Lehrgänge und Werkmeisterschulen in der Metallbearbeitung an.

Möglichkeiten zur beruflichen Höherqualifizierung bieten außerdem Vorbereitungs- und Aufbaulehrgänge für Berufstätige an berufsbildenden höheren Schulen, insbesondere an Höheren Technischen Lehranstalten (HTL).Mit dem Abschluss eines Aufbaulehrganges (3 Jahre) ist neben einer höheren Fachqualifikation außerdem die Matura verbunden, die ein Studium an Fachhochschulen und Universitäten (Metallgestaltung, Metalltechnik) ermöglicht.

Studium ohne Matura:

Für ein Studium an einer Fachhochschule, Universität oder Pädagogischen Hochschulen ist normalerweise die Matura einer Allgemeinbildenden (AHS) oder Berufsbildenden Höheren Schule (BHS) erforderlich.
Es bestehen aber auch andere Zugangsmöglichkeiten:

  • Berufsreifeprüfung (Lehre mit Matura): Die Berufsreifeprüfung, die du bereits während deiner Lehrzeit beginnen kannst, ist eine vollwertige Matura, mit der du uneingeschränkten Zugang zum Studium hast.
  • Studienberechtigungsprüfung: Die Studienberechtigungsprüfung kannst du vor Beginn eines Studiums ablegen. Sie ermöglicht den Zugang zu einem bestimmten Studium.
  • ohne Matura mit Berufsausbildung und Berufserfahrung: Fachhochschulen bieten außerdem meist die Möglichkeit mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung (insb. Lehre oder Berufsbildender Mittlerer Schule (BMS)) und mehrjähriger Berufserfahrung auch ohne Matura ein facheinschlägiges (d. h. mit der Berufsausbildung fachlich verwandtes) Bachelorstudien zu beginnen. Meist müssen dazu einzelne Zusatzprüfungen absolviert werden.

Weiterführende Bildungsmöglichkeiten und Höherqualifizierung:

Was du mitbringen solltest

In jedem Beruf brauchst du spezielles fachliches Know-how, das in der Aus- und Weiterbildung vermittelt wird. In den beiden Menüpunkten Ausbildung und Weiterbildung findest du Informationen zu Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten für diesen Beruf.

Es gibt auch Kompetenzen, Fähigkeiten und Eigenschaften, die in allen Berufen wichtig sind. Dazu gehören besonders:

  • Zuverlässigkeit und Pünktlichkeit
  • genaues und sorgfältiges Arbeiten
  • selbstständiges Arbeiten
  • Einsatzfreude
  • Verantwortungsbewusstsein
  • Fähigkeit und Bereitschaft mit anderen zusammen zu arbeiten (Teamfähigkeit)
  • Lernbereitschaft

Die folgende Liste gibt dir einen Überblick über weitere allgemeine Anforderungen, die in DIESEM Beruf häufig gestellt werden. Diese können natürlich je nach Betrieb, Institution oder Organisation sehr unterschiedlich sein.

DENK DARAN: Viele dieser Anforderungen sind auch Bestandteil der Ausbildung.

Hinweis: Die Begriffe werden in alphabetischer Reihenfolge aufgelistet.

Körperliche Anforderungen: Welche körperlichen Eigenschaften sind wichtig?
  • Auge-Hand-Koordination
  • Fingerfertigkeit
  • gutes Hörvermögen

 

Fachkompetenz: Welche Fähigkeiten und Kenntnisse werden von mir erwartet?
  • gestalterische Fähigkeit
  • gutes Augenmaß
  • handwerkliche Geschicklichkeit
  • räumliches Vorstellungsvermögen
  • technisches Verständnis

 

Sozialkompetenz: Was brauche ich im Umgang mit anderen?
  • Kommunikationsfähigkeit
  • Kund*innenorientierung

 

Selbstkompetenz: Welche persönlichen Eigenschaften sollte ich mitbringen?
  • Aufmerksamkeit
  • Beurteilungsvermögen / Entscheidungsfähigkeit
  • Flexibilität / Veränderungsbereitschaft
  • Geduld
  • Musikalität

 

Methodenkompetenz: Welche Arbeits- und Denkweisen sind wichtig?
  • systematische Arbeitsweise
Was es noch gibt
Verwandte Lehrberufe

Durch die Verwandtschaftsregelung wird die Ausbildung in einem Lehrberuf auf Teile der Lehrzeit in anderen (verwandten) Lehrberufen angerechnet. Dadurch verkürzt sich die Lehrzeit bei der Ausbildung in einem weiteren Lehrberuf (oder auch beim Wechsel auf einen verwandten Lehrberuf). In manchen Fällen wird die Lehrzeit und die Lehrabschlussprüfung auch vollkommen ersetzt.

Bei folgenden verwandten Lehrberufen verkürzt sich die Lehrzeit im Ausmaß der angegebenen Lehrjahre. (Beispiel: Der Eintrag „1. voll“ bedeutet z. B., dass sich die Lehrzeit im verwandten Lehrberuf um ein Jahr verkürzt.)

  • °Harmonikamacher*in (Lehrberuf)#
  • °Klavierbau (Lehrberuf)#
  • °Metallbearbeitung (Lehrberuf)#
  • °Metalldesign – Gravur (Lehrberuf)#
  • °Metalldesign – Gürtlerei (Lehrberuf)#
  • °Metalldesign – Metalldrückerei (Lehrberuf)#
  • °Metalltechnik – Metallbau- und Blechtechnik (Modullehrberuf)#
  • °Orgelbau (Lehrberuf)#
  • °Streich- und Saiteninstrumentenbau – Bogen (Lehrberuf)#
  • °Streich- und Saiteninstrumentenbau – Streichinstrumente (Lehrberuf)#
Alternativen (Auswahl)

Alternative Berufe sind Berufe, die entweder eine ähnliche Ausbildung oder ähnliche Aufgaben- oder Tätigkeitsbereiche haben, wie der Beruf, über den du dich gerade informierst. Die Ähnlichkeit kann auch in den Arbeitsmaterialien, den Arbeitsumgebungen liegen oder in der Art, wie du mit anderen Menschen zusammenarbeitest.

Diese Liste soll dir bei der Überlegung helfen, welche Berufe und Ausbildungen für dich noch interessant sein könnten und dich auf weitere Ideen bringen.

  • °Harmonikamacher*in (Lehrberuf)#
  • °Industrial-Designer*in#
  • °Instrumentalmusiker*in#
  • °Klavierbau (Lehrberuf)#
  • °Metallbearbeitung (Lehrberuf)#
  • °Metalldesign – Gravur (Lehrberuf)#
  • °Metalldesign – Gürtlerei (Lehrberuf)#
  • °Metalldesign – Metalldrückerei (Lehrberuf)#
  • °Metallgestalter*in#
  • °Metalltechnik – Metallbau- und Blechtechnik (Modullehrberuf)#
  • °Orgelbau (Lehrberuf)#
  • °Streich- und Saiteninstrumentenbau – Bogen (Lehrberuf)#
  • °Streich- und Saiteninstrumentenbau – Streichinstrumente (Lehrberuf)#
Lehre und Matura

Mit einer erfolgreich abgeschlossenen Lehre und vier weiteren Prüfungen erlangst du die Berufsmatura (Berufsreifeprüfung). Diese öffnet dir den Zugang zu Universitäts- und Fachhochschulstudien. Außerdem ermöglicht sie zusätzliche Karrierewege im erlernten Beruf, aber auch außerhalb des bisherigen Berufsfeldes.

Und so geht es:

Die Berufsmatura besteht aus vier Teilprüfungen: Deutsch (schriftlich und mündlich) und Mathematik (schriftlich), eine lebende Fremdsprache (schriftlich oder mündlich) und ein Fachbereich (schriftliche Prüfung oder Projektarbeit und mündliche Prüfung). Der Fachbereich ist ein Thema aus dem Berufsfeld des Kandidaten/der Kandidatin.

Wie funktioniert die Vorbereitung?

Die Vorbereitung auf die Berufsreifeprüfung erfolgt in Vorbereitungskursen, die von Erwachsenenbildungseinrichtungen (z. B. WIFI, BFI, Volkshochschulen), Berufsschulen oder höheren Schulen (z. B. AHS, HAK, HTL, HLW) angeboten werden. In solchen Lehrgängen können auch die jeweiligen Teilprüfungen abgelegt werden. Drei der vier Teilprüfungen können bereits während der Lehre abgelegt werden. Zur letzten Teilprüfung kannst du nach erfolgreichem Lehrabschluss, aber nicht vor dem 19. Geburtstag antreten.

Durch ein Förderprogramm, können die Vorbereitungskurse und die Prüfung seit September 2008 in ganz Österreich kostenlos angeboten werden. Zur konkreten Ausgestaltung der Vorbereitung auf die Berufsreifeprüfung bestehen in den einzelnen Bundesländern unterschiedliche Modelle. Informationen bieten u. a. die Bildungseinrichtungen und die Lehrlingsstellen der Wirtschaftskammern.

Link: Häufig gestellte Fragen!

WKO-Bildungspfade:

Die WKO-Bildungspfade geben dir einen Überblick über durchgängige Entwicklungs- und Karrieremöglichkeiten in unterschiedlichen Berufen am Beispiel der WKO Bildungsangebote. Der Bildungspfad Berufsreifeprüfung steht in allen Lehrberufen offen:

Selbstständigkeit
Selbstständigkeit

Die Möglichkeit einer selbstständigen Berufsausübung ist gegeben durch:

Reglementierte Gewerbe/Handwerke:

  • Musikinstrumentenerzeuger – Blechblasinstrumentenerzeuger, BGBl. Nr. 72/2003 (Novelle Art. 34 BGBl. Nr. 399/2008).

Für die Ausübung eines reglementierten Gewerbes (einschleißlich Rechtskraftgewerbe) sind, neben der Erfüllung der allgemeinen Voraussetzungen, Befähigungsnachweise zu erbringen, die in den angeführten Bundesgesetzblättern festgelegt sind.
Downloadmöglichkeit der Zugangsvoraussetzung und Prüfungsordnungen (Bundesgesetzblätter): Wirtschaftskammer Österreich: Prüfungs- und Befähigungsnachweise für reglementierte Gewerbe

ALLGEMEINE HINWEISE:

Für jede Tätigkeit, die Sie selbstständig, regelmäßig und mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, ausüben wollen, brauchen Sie eine Gewerbeberechtigung (Ausnahme: Freie Berufe). Diese erhalten Sie durch Anmeldung bei der Gewerbebehörde (Bezirkshauptmannschaft, Magistrat).
Unabhängig von einem etwaigen Befähigungsnachweis müssen sie dafür folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • das 18. Lebensjahr muss vollendet sein
  • österreichische Staatsbürgerschaft oder Staatsbürgerschaft eines anderen EU-Mitgliedstaates (oder eines Staates, mit dem ein entsprechender Staatsvertrag besteht) oder es liegt ein gültiger Aufenthaltstitel vor, der zur selbstständigen Tätigkeit berechtigt
  • keine Ausschließungsgründe (z. B. abgewiesene Konkursanträge, Bestrafung wegen Finanzstrafdelikten)

Freie Berufe sind selbstständige (freiberufliche) Tätigkeiten, die nicht der Gewerbeordnung unterliegen (z. B. Arzt/Ärztin und andere Gesundheitsberufe, Rechtsanwalt/-anwältin, Musiker*in, Schriftsteller*in und andere Künstlerberufe). Für einige freie Berufe ist die Berufsausübung durch eigene Rechtsvorschriften (Ärztegesetz, Rechtsanwaltsordnung, Ziviltechnikergesetz etc.) geregelt und es bestehen eigene Interessensvertretungen (Kammern oder Berufsverbände), denen die Aufnahme der selbstständigen Berufstätigkeit gemeldet werden muss. Für andere freie Berufe, wie z. B. Künstler*in, Schriftsteller*in, Journalist/Journalistin, bestehen keine besonderen Rechtsvorschriften und Meldepflichten.

In allen Fällen einer selbstständigen Berufsausübung (ob im Rahmen eines Gewerbes oder als freiberufliche Tätigkeit) ist diese bei der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft und dem zuständigen Finanzamt zu melden.

Weitere Informationen und Kontakte:

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