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Brunnen- und Grundbau

Lehrzeit
3 Jahre
Einstiegsgehalt nach der Lehre
ca. 2.960,- €
Berufskategorie
Hauptberuf

Brunnen- und Grundbauer*innen bauen Brunnenanlagen und Schachtwerke sowie Entwässerungsanlagen, Wasserkanäle, Kläranlagen oder Tiefsilos. Sie führen Bohrungen bis zum Grundwasserspiegel durch und prüfen die Wassergüte. Sie erstellen den Brunnenschacht in Betonbauweise, dichten Wassereinbruchstellen ab, montieren Pumpen, Filter, Schalt- und Belüftungsanlagen und verlegen Rohre. Weiters sind sie auch für Wartungs- und Reparaturarbeiten an Brunnen und Abwassersystemen zuständig. Brunnen- und Grundbauer*innen arbeiten mit Berufskolleg*innen und mit verschiedenen Fach- und Hilfskräften im Bereich Bauwesen zusammen.

Wo man arbeitet

Brunnen- und Grundbauer*innen stellen Brunnen-, Kanal- und Schachtanlagen jeder Art her, z. B. Schacht-, Bohr- und Horizontalfilterbrunnen, Entwässerungsanlagen, Abwasserleitungen und Kläranlagen. Beim Bau eines Brunnens führen die Brunnen- und Grundbauer*innen zunächst Aufschlussbohrungen durch, um festzustellen, wie tief der Grundwasserspiegel liegt und wie sich die Bodenschichten zusammensetzen. Weiters prüfen und messen sie die Wassergüte. Sie führen Flächen- und Rauminhaltsberechnungen durch und fertigen Konstruktionszeichnungen von der zu bauenden Anlage an. Bei ihrer Arbeit wenden sie modernste Bohrverfahren an.

Je nach Grundwassertiefe, Wasserbedarf und Zusammensetzung der Gesteinsschichten wenden sie verschiedene Brunnenbauweisen an. Schachtbrunnen (z. B. für Bauernhöfe oder Kleinbetriebe) bestehen aus einem Schacht (max. 20 m Tiefe), aus dem mit Pumpen und Wasserleitungsrohren das Wasser befördert wird. Bohrbrunnen werden vor allem bei tiefliegendem Grundwasserspiegel sowie bei großen Wasserbedarfsmengen errichtet. Bei großem Wasserbedarf und einem Grundwasserspiegel in geringer Tiefe werden sogenannte Horizontalfilterbrunnen (ein Schacht mit mehreren waagrechten Rohren) errichtet.

Weitere Aufgabenbereiche von Brunnen- und Grundbauer*innen sind die Planung und Errichtung von Abwasserkanälen, Drainagen, Kläranlagen oder Tiefsilos. Außerdem führen sie die Reinigung, Wartung und Pflege der verwendeten Maschinen und Geräte durch (z. B. Bohrmaschinen, Betonmischmaschinen, Schaufel, Hacken etc.).

Womit man arbeitet

Brunnen- und Grundbauer*innen lesen Zeichnungen, Skizzen und Verlegpläne und fertigen diese teilweise selbst an. Sie arbeiten mit Beton und Betonmischmaschinen, mit Bohrgeräten und -anlagen, Schaufel und Hacke und montieren Pumpen, Filter, Schalt- und Belüftungsanlagen und Leitungsrohre.

Wie man arbeitet

Brunnen- und Grundbauer*innen arbeiten auf wechselnden Baustellen überwiegend in kleinen Teams mit Berufskolleginnen und -kollegen sowie mit verschiedenen Fach- und Hilfskräften zusammen (siehe z. B. °Bautechniker*in#, °Betonbau (Lehrberuf)#, °Tiefbau (Lehrberuf)#, °Erdarbeiter*in#).

Was man macht
  • Zeichnungen, Skizzen und Verlegpläne lesen und anfertigen
  • Arbeitsschritte festlegen, Arbeitsmittel und Arbeitsmethoden unter Berücksichtigung der Eigenschaften und der Verwendungsmöglichkeiten der Werk- und Hilfsstoffe bestimmen
  • Arbeitssicherheits- und Umweltschutzvorschriften berücksichtigen
  • Schalungen herstellen
  • Beton und Stahlbeton herstellen und einbringen
  • Schachtbauwerke herstellen
  • Nachbehandlungsarbeiten durchführen
  • Baugruben sichern und pölzen
  • facheinschlägige Bohrungen durchführen, Bohrstellen ausbauen und sichern
  • Versuche zur Bestimmung der Wassergüte durchführen
  • Pumpen und Wasserförderanlagen einbauen und in Betrieb nehmen
  • Behälter und Tiefsilos herstellen, Quellen fassen, Wasserversickerungsanlagen ausführen
  • Kanal- und Wasserleitungen und Drainagen verlegen
  • Werkzeuge, Maschinen und Geräte warten, instand halten und auswählen
Für wen man arbeitet
  • Brunnenmacher- und Tiefbohrunternehmen
  • Bauunternehmen im Tiefbau und Spezialtiefbau
  • Kleinbetriebe des Brunnenmeistergewerbes
Ausbildungsinhalte / Was man lernt

Wichtige Ausbildungsinhalte:

  • Bauphysik
  • Betontechnologie
  • Brunnen- und Grundbau
  • Tiefbau: Schalungsbau, Schachtbau, Kanalbau
  • Baumaschinen-, Werkzeug- und Gerätekunde
  • Pumpen und Wasserförderanlagen, Drainagen
  • Baustellenmanagement
  • Ökologie und Umweltschutz
  • Betriebs- und Arbeitssicherheit
Wie man sich weiterbilden kann

Brunnen- und Grundbauer*innen sind beruflich immer wieder vor neue Herausforderungen gestellt. Voraussetzung für Erfolg in diesem Beruf ist es, immer auf dem neuesten Stand der Entwicklung zu bleiben und das Fachwissen, die Methodenkompetenzen und sozialen Kompetenzen laufend zu ergänzen und zu vertiefen.

Weiterbildungseinrichtungen wie das Wirtschaftsförderungsinstitut (WIFI) und das Berufsförderungsinstitut (bfi) bieten Kurse und Lehrgänge zu vielen relevanten Themen. Die jeweiligen Landesinnungen der Wirtschaftskammer organisieren ebenfalls Seminare und Kurse über neue Techniken und Produkte.

Brunnenbau-Unternehmen führen außerdem regelmäßig interne Schulungen zu Produkten, Materialien und Verarbeitungsmethoden durch oder bieten Zulieferbetrieben die Möglichkeit Produktschulungen durchzuführen.

Möglichkeiten zur beruflichen Höherqualifizierung bieten außerdem facheinschlägige Vorbereitungs- und Aufbaulehrgänge an berufsbildenden höheren Schulen (HTLs). Mit dem Abschluss eines Aufbaulehrganges ist neben einer höheren Fachqualifikation außerdem die Matura verbunden, die ein Studium an Fachhochschulen und Universitäten ermöglicht.

Studium ohne Matura:

Für ein Studium an einer Fachhochschule, Universität oder Pädagogischen Hochschulen ist normalerweise die Matura einer Allgemeinbildenden (AHS) oder Berufsbildenden Höheren Schule (BHS) erforderlich.
Es bestehen aber auch andere Zugangsmöglichkeiten:

  • Berufsreifeprüfung (Lehre mit Matura): Die Berufsreifeprüfung, die du bereits während deiner Lehrzeit beginnen kannst, ist eine vollwertige Matura, mit der du uneingeschränkten Zugang zum Studium hast.
  • Studienberechtigungsprüfung: Die Studienberechtigungsprüfung kannst du vor Beginn eines Studiums ablegen. Sie ermöglicht den Zugang zu einem bestimmten Studium.
  • ohne Matura mit Berufsausbildung und Berufserfahrung: Fachhochschulen bieten außerdem meist die Möglichkeit mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung (insb. Lehre oder Berufsbildender Mittlerer Schule (BMS)) und mehrjähriger Berufserfahrung auch ohne Matura ein facheinschlägiges (d. h. mit der Berufsausbildung fachlich verwandtes) Bachelorstudien zu beginnen. Meist müssen dazu einzelne Zusatzprüfungen absolviert werden.

Weiterführende Bildungsmöglichkeiten und Höherqualifizierung:

Was du mitbringen solltest

In jedem Beruf brauchst du spezielles fachliches Know-how, das in der Aus- und Weiterbildung vermittelt wird. In den beiden Menüpunkten Ausbildung und Weiterbildung findest du Informationen zu Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten für diesen Beruf.

Es gibt auch Kompetenzen, Fähigkeiten und Eigenschaften, die in allen Berufen wichtig sind. Dazu gehören besonders:

  • Zuverlässigkeit und Pünktlichkeit
  • genaues und sorgfältiges Arbeiten
  • selbstständiges Arbeiten
  • Einsatzfreude
  • Verantwortungsbewusstsein
  • Fähigkeit und Bereitschaft mit anderen zusammen zu arbeiten (Teamfähigkeit)
  • Lernbereitschaft

Die folgende Liste gibt dir einen Überblick über weitere allgemeine Anforderungen, die in DIESEM Beruf häufig gestellt werden. Diese können natürlich je nach Betrieb, Institution oder Organisation sehr unterschiedlich sein.

DENK DARAN: Viele dieser Anforderungen sind auch Bestandteil der Ausbildung.

Hinweis: Die Begriffe werden in alphabetischer Reihenfolge aufgelistet.

Körperliche Anforderungen: Welche körperlichen Eigenschaften sind wichtig?
  • gute körperliche Verfassung

 

Fachkompetenz: Welche Fähigkeiten und Kenntnisse werden von mir erwartet?
  • handwerkliche Geschicklichkeit
  • räumliches Vorstellungsvermögen
  • technisches Verständnis

 

Sozialkompetenz: Was brauche ich im Umgang mit anderen?
  • Kommunikationsfähigkeit
  • Kund*innenorientierung

 

Selbstkompetenz: Welche persönlichen Eigenschaften sollte ich mitbringen?
  • Beurteilungsvermögen / Entscheidungsfähigkeit
  • Flexibilität / Veränderungsbereitschaft
  • Sicherheitsbewusstsein
  • Umweltbewusstsein

 

Weitere Anforderungen: Was ist sonst noch wichtig?
  • Mobilität (wechselnde Arbeitsorte)

 

Methodenkompetenz: Welche Arbeits- und Denkweisen sind wichtig?
  • Planungsfähigkeit
  • systematische Arbeitsweise
Was es noch gibt
Verwandte Lehrberufe

Durch die Verwandtschaftsregelung wird die Ausbildung in einem Lehrberuf auf Teile der Lehrzeit in anderen (verwandten) Lehrberufen angerechnet. Dadurch verkürzt sich die Lehrzeit bei der Ausbildung in einem weiteren Lehrberuf (oder auch beim Wechsel auf einen verwandten Lehrberuf). In manchen Fällen wird die Lehrzeit und die Lehrabschlussprüfung auch vollkommen ersetzt.

Bei folgenden verwandten Lehrberufen verkürzt sich die Lehrzeit im Ausmaß der angegebenen Lehrjahre. (Beispiel: Der Eintrag „1. voll“ bedeutet z. B., dass sich die Lehrzeit im verwandten Lehrberuf um ein Jahr verkürzt.)

  • °Bautechnischer Zeichner / Bautechnische Zeichnerin (Lehrberuf)#
  • °Betonbau (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Betonfertigteiltechnik (Lehrberuf)#
  • °Garten- und Grünflächengestaltung – Greenkeeping (Lehrberuf)#
  • °Garten- und Grünflächengestaltung – Landschaftsgärtnerei (Lehrberuf)#
  • °Hochbau (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Straßenerhaltungsfachmann / Straßenerhaltungsfachfrau (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Tiefbau (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Tiefbauspezialist*in – Baumaschinenbetrieb (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Tiefbauspezialist*in – Siedlungswasserbau (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Transportbetontechnik (Lehrberuf)#
Alternativen (Auswahl)

Alternative Berufe sind Berufe, die entweder eine ähnliche Ausbildung oder ähnliche Aufgaben- oder Tätigkeitsbereiche haben, wie der Beruf, über den du dich gerade informierst. Die Ähnlichkeit kann auch in den Arbeitsmaterialien, den Arbeitsumgebungen liegen oder in der Art, wie du mit anderen Menschen zusammenarbeitest.

Diese Liste soll dir bei der Überlegung helfen, welche Berufe und Ausbildungen für dich noch interessant sein könnten und dich auf weitere Ideen bringen.

  • °Baustatiker*in#
  • °Bautechniker*in#
  • °Bautechnische Assistenz (Lehrberuf)#
  • °Bautechnischer Zeichner / Bautechnische Zeichnerin (Lehrberuf)#
  • °Betonbau (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Betonfertigteiltechnik (Lehrberuf)#
  • °Garten- und Grünflächengestaltung – Greenkeeping (Lehrberuf)#
  • °Garten- und Grünflächengestaltung – Landschaftsgärtnerei (Lehrberuf)#
  • °Gartenbautechniker*in#
  • °Hochbau (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Landschaftsplaner*in#
  • °Straßenerhaltungsfachmann / Straßenerhaltungsfachfrau (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Tiefbau (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Tiefbauspezialist*in – Baumaschinenbetrieb (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Tiefbauspezialist*in – Siedlungswasserbau (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Transportbetontechnik (Lehrberuf)#
  • °Wasserbautechniker*in#
Lehre und Matura

Mit einer erfolgreich abgeschlossenen Lehre und vier weiteren Prüfungen erlangst du die Berufsmatura (Berufsreifeprüfung). Diese öffnet dir den Zugang zu Universitäts- und Fachhochschulstudien. Außerdem ermöglicht sie zusätzliche Karrierewege im erlernten Beruf, aber auch außerhalb des bisherigen Berufsfeldes.

Und so geht es:

Die Berufsmatura besteht aus vier Teilprüfungen: Deutsch (schriftlich und mündlich) und Mathematik (schriftlich), eine lebende Fremdsprache (schriftlich oder mündlich) und ein Fachbereich (schriftliche Prüfung oder Projektarbeit und mündliche Prüfung). Der Fachbereich ist ein Thema aus dem Berufsfeld des Kandidaten/der Kandidatin.

Wie funktioniert die Vorbereitung?

Die Vorbereitung auf die Berufsreifeprüfung erfolgt in Vorbereitungskursen, die von Erwachsenenbildungseinrichtungen (z. B. WIFI, BFI, Volkshochschulen), Berufsschulen oder höheren Schulen (z. B. AHS, HAK, HTL, HLW) angeboten werden. In solchen Lehrgängen können auch die jeweiligen Teilprüfungen abgelegt werden. Drei der vier Teilprüfungen können bereits während der Lehre abgelegt werden. Zur letzten Teilprüfung kannst du nach erfolgreichem Lehrabschluss, aber nicht vor dem 19. Geburtstag antreten.

Durch ein Förderprogramm, können die Vorbereitungskurse und die Prüfung seit September 2008 in ganz Österreich kostenlos angeboten werden. Zur konkreten Ausgestaltung der Vorbereitung auf die Berufsreifeprüfung bestehen in den einzelnen Bundesländern unterschiedliche Modelle. Informationen bieten u. a. die Bildungseinrichtungen und die Lehrlingsstellen der Wirtschaftskammern.

Link: Häufig gestellte Fragen!

WKO-Bildungspfade:

Die WKO-Bildungspfade geben dir einen Überblick über durchgängige Entwicklungs- und Karrieremöglichkeiten in unterschiedlichen Berufen am Beispiel der WKO Bildungsangebote. Der Bildungspfad Berufsreifeprüfung steht in allen Lehrberufen offen:

Selbstständigkeit
Selbstständigkeit

Die Möglichkeit einer selbstständigen Berufsausübung ist gegeben durch:

Reglementierte Gewerbe/Handwerke:

  • Gewerbe der Brunnenmeister, BGBl. II Nr. 31/2003 (Novelle mit Artikel 3 BGBl. II Nr. 399/2008)

Der Brunnenmeister ist berechtigt, die zur Herstellung eines Brunnens für Trink- und Nutzwasser und die für Quellfassungen erforderlichen Arbeiten zu planen, zu berechnen sowie auszuführen; hiezu gehören das Bohren und Schlagen von Brunnen, das Ausschachten, Ausmauern oder Betonieren des Brunnenschachtes, das Einsetzen der Pumpenrohre und Saugvorrichtungen und das Decken des Schachtes, das Führen des Schlages und Einsetzen der Schlagrohre. Weiters ist der Brunnenmeister zur Aufstellung von Gerüsten, für die statische Kenntnisse erforderlich sind sowie unbeschadet der Rechte der Baumeister zur Durchführung von Tiefbohrungen aller Art berechtigt.
In politischen Bezirken, in denen kein Brunnenmeister seien Standort hat, stehen die angeführten Berechtigungen auch den Baumeistern zu.

Der Brunnenmeister ist auch zur Herstellung des Brunnenhäuschens, der Wasseraufsaugmulde und der Wasserableitungen im erforderlichen Ausmaß sowie zur Herstellung von Abwasserreinigungs- und -beseitigungsanlagen in brunnenmäßiger Ausführung und von nicht freitragenden Silos bis ein Meter über dem Erdboden in brunnenmäßiger Ausführung und von nicht freitragenden Silos bis ein Meter über dem Erdboden in brunnenmäßiger Ausführung berechtigt.

Für die Ausübung eines reglementierten Gewerbes sind, neben der Erfüllung der allgemeinen Voraussetzungen, Befähigungsnachweise zu erbringen, die in den angeführten Bundesgesetzblättern festgelegt sind.
Downloadmöglichkeit der Zugangsvoraussetzung und Prüfungsordnungen (Bundesgesetzblätter): Wirtschaftskammer Österreich: Prüfungs- und Befähigungsnachweise für reglementierte Gewerbe

 

ALLGEMEINE HINWEISE:

Für jede Tätigkeit, die Sie selbstständig, regelmäßig und mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, ausüben wollen, brauchen Sie eine Gewerbeberechtigung (Ausnahme: Freie Berufe). Diese erhalten Sie durch Anmeldung bei der Gewerbebehörde (Bezirkshauptmannschaft, Magistrat).
Unabhängig von einem etwaigen Befähigungsnachweis müssen sie dafür folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • das 18. Lebensjahr muss vollendet sein
  • österreichische Staatsbürgerschaft oder Staatsbürgerschaft eines anderen EU-Mitgliedstaates (oder eines Staates, mit dem ein entsprechender Staatsvertrag besteht) oder es liegt ein gültiger Aufenthaltstitel vor, der zur selbstständigen Tätigkeit berechtigt
  • keine Ausschließungsgründe (z. B. abgewiesene Konkursanträge, Bestrafung wegen Finanzstrafdelikten)

Freie Berufe sind selbstständige (freiberufliche) Tätigkeiten, die nicht der Gewerbeordnung unterliegen (z. B. Arzt/Ärztin und andere Gesundheitsberufe, Rechtsanwalt/-anwältin, Musiker*in, Schriftsteller*in und andere Künstlerberufe). Für einige freie Berufe ist die Berufsausübung durch eigene Rechtsvorschriften (Ärztegesetz, Rechtsanwaltsordnung, Ziviltechnikergesetz etc.) geregelt und es bestehen eigene Interessensvertretungen (Kammern oder Berufsverbände), denen die Aufnahme der selbstständigen Berufstätigkeit gemeldet werden muss. Für andere freie Berufe, wie z. B. Künstler*in, Schriftsteller*in, Journalist/Journalistin, bestehen keine besonderen Rechtsvorschriften und Meldepflichten.

In allen Fällen einer selbstständigen Berufsausübung (ob im Rahmen eines Gewerbes oder als freiberufliche Tätigkeit) ist diese bei der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft und dem zuständigen Finanzamt zu melden.

Weitere Informationen und Kontakte:

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Bei der Lehrstellenbörse AMS & WKO kannst du dir offene Lehrstellen bei konkreten Betrieben anschauen. Schau auch mal hier rein:

Junge Frau mit geschlossenen Augen