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Chemieverfahrenstechnik

Lehrzeit
3 1/2 Jahre
Einstiegsgehalt nach der Lehre
ca. 1.740,- bis 2.870,- €
Berufskategorie
Hauptberuf

Chemieverfahrenstechniker*innen arbeiten in industriellen, gewerblichen und kommunalen chemischen Betrieben, wo sie Anlagen steuern, kontrollieren und warten, um chemische Produkte herzustellen (z. B. Medizinprodukte, Biogas, Erdöl oder Lacke). Die großen und teilweise computergesteuerten Produktionsanlagen für die chemische Verarbeitung werden von ihnen gereinigt, vorbereitet und eingestellt. Sie beschicken die Maschinen mit den benötigten Rohstoffen und bedienen die Anlagen zur mechanischen, physikalisch-chemischen oder thermischen Trennung, Entstaubung oder Gasreinigung und überwachen und dokumentieren den Prozess mittels moderner Prozessleitsysteme und Computertechnik. Sie nehmen Proben für Untersuchung in Betriebslabors, überprüfen Stoff- und Zustandsgrößen und erkennen und beseitigen Störungen im Produktionsablauf.

Chemieverfahrenstechniker*innen arbeiten in Labors und Produktionshallen z. B. an Produktionsmaschinen und -anlagen, Computern, Mikroskopen. Sie arbeiten gemeinsam mit °Chemiker*in#nen, Labortechniker*innen für Chemie, Biolog*innen usw.

Wo man arbeitet

Chemieverfahrenstechniker*innen haben ein breites Einsatzgebiet, denn sie sind in chemischen Betrieben und Betrieben verwandter Industriebereiche wie Agrarchemie (landwirtschaftliche Chemie), Arzneimittelchemie, Baustoffchemie, Nahrungsmittelchemie, Photochemie, Textilchemie, Waschmittelchemie, Kunststofftechnik, Umwelttechnik, Elektronikindustrie, Erdölindustrie, Papier- und Zellstoffindustrie tätig.

Chemieverfahrenstechniker*innen kümmern sich um die reibungslose Produktion der chemischen Produkte, die vielerorts bereits von großen computergesteuerten Anlagen durchgeführt wird. Für den Produktionsverlauf bereiten sie die Anlagen vor, indem sie Einstellungen und einfache Montage- bzw. Demontagearbeiten, aber auch Wartungs- und Reinigungsarbeiten durchführen. Anschließend beschicken sie die Anlagen mit den jeweiligen Rohstoffen und steuern den Produktionsprozess, indem sie die Apparate und Maschinen zur Stoffaufbereitung, mechanischen, physikalisch-chemischen und thermischen Trennung sowie zur Entstaubung und Gasreinigung bedienen.

Während des Verfahrens überwachen Chemieverfahrenstechniker*innen den Prozess mittels Prozessleitsystemen und nehmen laufend an unterschiedlichen Produktionsschritten Proben, die sie in den Betriebslabors selbst untersuchen bzw. von Berufskolleg*innen, Labortechniker*innen oder °Chemiker*in#nen untersuchen lassen. Zusätzlich führen sie Messungen (z. B. Temperatur, Druck, Durchfluss, pH-Wert) durch und passen gegebenenfalls den Produktionsprozess an, um die Produktqualität zu garantieren. Sie beseitigen Störungen, dokumentieren den Produktionsprozess, protokollieren die Betriebsdaten und achten darauf, dass Hygiene- und Sicherheitsvorschriften sowie die Produktionsnormen und Umweltstandards eingehalten werden.

Chemieverfahrenstechniker*innen führen auch selbst einfache chemische oder physikalisch-chemische Analysen und Berechnungen durch, um die Produkte und den Produktionsprozess laufend weiterzuentwickeln und zu verbessern. Dabei führt der Arbeitsprozess von Versuchsanlagen im Labormaßstab über Anlagen im Pilotmaßstab bis zur fertigen technischen Anlage. Chemieverfahrenstechniker*innen bereiten Versuche vor, werten Untersuchungsergebnisse aus und protokollieren diese. Neben dem Produktionsverfahren kümmern sie auch um die bei der Produktion notwendigen Abluft- und Abwasserreinigung und um die ordnungsgemäße Entsorgung von Chemieabfällen.

Womit man arbeitet

Chemieverfahrenstechniker*innen arbeiten an manuell- und computergesteuerten Produktionsmaschinen und -anlagen sowie mit Software zur Prozessüberwachung (Prozessleitsystem), Dokumentation und zum Qualitätsmanagement. Sie verwenden Laborcomputer, Mikroskope, Chromatographiegeräte, Thermometer, Photometer usw. Chemieverfahrenstechniker*innen hantieren bei ihrer Arbeit weiters mit Reagenzgläsern, Kolben, Saugflaschen, Vakuumfiltern etc. und lesen technische Unterlagen.

Bei ihrer Arbeit tragen sie Schutzkleidung, Schutzbrillen, Handschuhe und mitunter auch Mundschutz.

Wie man arbeitet

Chemieverfahrenstechniker*innen sind in Produktionshallen und Betriebslabors tätig. Sie arbeiten mit °Chemiker*in#nen, Labortechniker*innen für Chemie, Biolog*innen und Hilfskräften der Produktion zusammen.

Was man macht
  • technische Unterlagen lesen und anwenden
  • Arbeitsschritte, Arbeitsmittel und Arbeitsmethoden festlegen
  • Arbeitsabläufe planen und steuern, Arbeitsergebnisse beurteilen
  • Apparate, Maschinen und Anlagen warten, reinigen und für den Produktionsprozess vorbereiten
  • einfache Montage- und Demontagearbeiten durchführen
  • Herstellvorschriften anwenden und umsetzen
  • Anlagen (Prozessanlagen, Umweltschutzanlagen, Entsorgungsanlagen) bedienen und überwachen
  • Rohstoffe, Zwischenprodukte, Endprodukte, produktionsrelevante Parameter und umweltsensible Größen durch Probenehmen kontrollieren
  • physikalische, chemische und biologische Prozesse überwachen und steuern, Ablaufstörungen beseitigen
  • technische Daten über den Arbeitsablauf und die Arbeitsergebnisse erfassen
  • Berechnungen physikalischer und chemischer Natur durchführen
  • Einhaltung von Hygiene, Sicherheitsvorschriften, Normen und Umweltstandards kontrollieren
  • Prozessverläufe weiterentwickeln und Produktionsprozess optimieren
Für wen man arbeitet

Chemieverfahrenstechniker*innen sind in

  • Betrieben der chemischen Industrie und
  • Betrieben verwandter Industriebereiche wie Erdöl-, Kunststoff-, Papier-, Zellstoff- und Lebensmittelindustrie beschäftigt.
Wie man sich weiterbilden kann

Chemieverfahrenstechniker*innen sind beruflich immer wieder vor neue Herausforderungen gestellt. Voraussetzung für Erfolg in diesem Beruf ist es, immer auf dem neuesten Stand der Entwicklung zu bleiben und das Fachwissen, die Methodenkompetenzen und sozialen Kompetenzen laufend zu ergänzen und zu vertiefen.

Weiterbildungseinrichtungen wie das Berufsförderungsinstitut (BFI), das Wirtschaftsförderungsinstitut (WIFI) bieten zahlreiche Weiterbildungsmöglichkeiten für Chemieverfahrenstechniker*innen an, z. B. zu den Themen in Umweltschutz, Umwelttechnik, Recycling, Produktions- und Verfahrenstechnik, Prozessleittechnik, Qualitätssicherung, aber auch zur vielen kaufmännisch-betriebswirtschaftlichen Themenbereichen, siehe dazu die aktuellen Kursbücher des Berufsförderungsinstitutes (BFI) sowie des Wirtschaftsförderungsinstitutes (WIFI) sowie anderer Weiterbildungseinrichtungen.

In größeren Betrieben der Chemieverfahrenstechnik werden innerbetriebliche Kurse und Schulung an neuen Maschinen und Einrichtungen oder zu neuen Verfahren, Prozessen und Technologien durchgeführt und Hersteller- und Zulieferbetrieben die Möglichkeit für Anwenderschulungen gegeben.

Möglichkeiten zur beruflichen Höherqualifizierung bieten facheinschlägige Vorbereitungs- und Aufbaulehrgänge an Berufsbildenden Höheren Schulen (Höhere Technische Lehranstalt, HTLs) sowie Werkmeisterschulen für Berufstätige. Mit dem Abschluss eines Aufbaulehrganges ist neben einer höheren Fachqualifikation außerdem die Matura verbunden, die ein Studium an Fachhochschulen und Universitäten ermöglicht, beispielsweise.

Studium ohne Matura:

Für ein Studium an einer Fachhochschule, Universität oder Pädagogischen Hochschulen ist normalerweise die Matura einer Allgemeinbildenden (AHS) oder Berufsbildenden Höheren Schule (BHS) erforderlich.
Es bestehen aber auch andere Zugangsmöglichkeiten:

  • Berufsreifeprüfung (Lehre mit Matura): Die Berufsreifeprüfung, die du bereits während deiner Lehrzeit beginnen kannst, ist eine vollwertige Matura, mit der du uneingeschränkten Zugang zum Studium hast.
  • Studienberechtigungsprüfung: Die Studienberechtigungsprüfung kannst du vor Beginn eines Studiums ablegen. Sie ermöglicht den Zugang zu einem bestimmten Studium.
  • ohne Matura mit Berufsausbildung und Berufserfahrung: Fachhochschulen bieten außerdem meist die Möglichkeit mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung (insbesondere Lehre oder Berufsbildender Mittlerer Schule (BMS)) und mehrjähriger Berufserfahrung auch ohne Matura ein facheinschlägiges (d. h. mit der Berufsausbildung fachlich verwandtes) Bachelorstudien zu beginnen. Meist müssen dazu einzelne Zusatzprüfungen absolviert werden.

Weiterführende Bildungsmöglichkeiten und Höherqualifizierung:

Was du mitbringen solltest

In jedem Beruf brauchst du spezielles fachliches Know-how, das in der Aus- und Weiterbildung vermittelt wird. In den beiden Menüpunkten Ausbildung und Weiterbildung findest du Informationen zu Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten für diesen Beruf.

Es gibt auch Kompetenzen, Fähigkeiten und Eigenschaften, die in allen Berufen wichtig sind. Dazu gehören besonders:

  • Zuverlässigkeit und Pünktlichkeit
  • genaues und sorgfältiges Arbeiten
  • selbstständiges Arbeiten
  • Einsatzfreude
  • Verantwortungsbewusstsein
  • Fähigkeit und Bereitschaft mit anderen zusammen zu arbeiten (Teamfähigkeit)
  • Lernbereitschaft

Die folgende Liste gibt dir einen Überblick über weitere allgemeine Anforderungen, die in DIESEM Beruf häufig gestellt werden. Diese können natürlich je nach Betrieb, Institution oder Organisation sehr unterschiedlich sein.

DENK DARAN: Viele dieser Anforderungen sind auch Bestandteil der Ausbildung.

Hinweis: Die Begriffe werden in alphabetischer Reihenfolge aufgelistet.

Körperliche Anforderungen: Welche körperlichen Eigenschaften sind wichtig?
  • Lärmunempfindlichkeit
  • Unempfindlichkeit gegenüber chemischen Stoffen
  • Unempfindlichkeit gegenüber Gerüchen
  • Unempfindlichkeit gegenüber künstlicher Beleuchtung

 

Fachkompetenz: Welche Fähigkeiten und Kenntnisse werden von mir erwartet?
  • Anwendung und Bedienung digitaler Tools
  • chemisches Verständnis
  • Datensicherheit und Datenschutz
  • mathematisches Verständnis
  • technisches Verständnis

 

Sozialkompetenz: Was brauche ich im Umgang mit anderen?
  • Kommunikationsfähigkeit

 

Selbstkompetenz: Welche persönlichen Eigenschaften sollte ich mitbringen?
  • Aufmerksamkeit
  • Beurteilungsvermögen / Entscheidungsfähigkeit
  • Flexibilität / Veränderungsbereitschaft
  • Geduld
  • Sicherheitsbewusstsein
  • Umweltbewusstsein

 

Weitere Anforderungen: Was ist sonst noch wichtig?
  • Hygienebewusstsein

 

Methodenkompetenz: Welche Arbeits- und Denkweisen sind wichtig?
  • komplexes / vernetztes Denken
  • logisch-analytisches Denken / Kombinationsfähigkeit
  • Organisationsfähigkeit
  • Problemlösungsfähigkeit
  • systematische Arbeitsweise
Was es noch gibt
Verwandte Lehrberufe

Durch die Verwandtschaftsregelung wird die Ausbildung in einem Lehrberuf auf Teile der Lehrzeit in anderen (verwandten) Lehrberufen angerechnet. Dadurch verkürzt sich die Lehrzeit bei der Ausbildung in einem weiteren Lehrberuf (oder auch beim Wechsel auf einen verwandten Lehrberuf). In manchen Fällen wird die Lehrzeit und die Lehrabschlussprüfung auch vollkommen ersetzt.

Bei folgenden verwandten Lehrberufen verkürzt sich die Lehrzeit im Ausmaß der angegebenen Lehrjahre. (Beispiel: Der Eintrag „1. voll“ bedeutet z. B., dass sich die Lehrzeit im verwandten Lehrberuf um ein Jahr verkürzt.)

  • °Entsorgungs- und Recyclingfachkraft (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Gerberei (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Glasverfahrenstechnik (Lehrberuf)#
  • °Kunststoffformgebung (Lehrberuf – auslaufend)#
  • °Kunststofftechnologie (Lehrberuf)#
  • °Kunststoffverfahrenstechnik (Lehrberuf)#
  • °Labortechnik (Modullehrberuf)#, „1., 2. voll“
  • °Lackiertechnik (Lehrberuf)#
  • °Lebensmitteltechnik (Lehrberuf)#
  • °Papiertechnik (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Pharmatechnologie (Lehrberuf)#, „1., 2. voll“
  • °Pharmazeutisch-kaufmännische Assistenz (Lehrberuf)#
  • °Prozesstechnik (Lehrberuf)#, „1., 2. voll“
  • °Schädlingsbekämpfer*in (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Textilchemie (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Verfahrenstechnik für die Getreidewirtschaft (Lehrberuf)#
Alternativen (Auswahl)

Alternative Berufe sind Berufe, die entweder eine ähnliche Ausbildung oder ähnliche Aufgaben- oder Tätigkeitsbereiche haben, wie der Beruf, über den du dich gerade informierst. Die Ähnlichkeit kann auch in den Arbeitsmaterialien, den Arbeitsumgebungen liegen oder in der Art, wie du mit anderen Menschen zusammenarbeitest.

Diese Liste soll dir bei der Überlegung helfen, welche Berufe und Ausbildungen für dich noch interessant sein könnten und dich auf weitere Ideen bringen.

  • °Abwassertechnik (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Biochemiker*in#
  • °Biomedizinische*r Analytiker*in#
  • °Biotechniker*in#
  • °Chemietechniker*in#
  • °Chemiker*in#
  • °Entsorgungs- und Recyclingfachkraft (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Gerberei (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Glasverfahrenstechnik (Lehrberuf)#
  • °Kunststoffformgebung (Lehrberuf – auslaufend)#
  • °Kunststofftechniker*in#
  • °Kunststofftechnologie (Lehrberuf)#
  • °Kunststoffverfahrenstechnik (Lehrberuf)#
  • °Labortechnik (Modullehrberuf)#, „1., 2. voll“
  • °Lackiertechnik (Lehrberuf)#
  • °Lebensmitteltechnik (Lehrberuf)#
  • °Lebensmitteltechniker*in#
  • °Papiertechnik (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Pharmakologe / Pharmakologin#
  • °Pharmatechnologie (Lehrberuf)#, „1., 2. voll“
  • °Pharmazeutisch-kaufmännische Assistenz (Lehrberuf)#
  • °Polymerchemiker*in#
  • °Produktionsleiter*in#
  • °Prozesstechnik (Lehrberuf)#, „1., 2. voll“
  • °Schädlingsbekämpfer*in (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Textilchemie (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Umwelttechniker*in#
  • °Verfahrenstechnik für die Getreidewirtschaft (Lehrberuf)#
  • °Verfahrenstechniker*in#
Lehre und Matura

Mit einer erfolgreich abgeschlossenen Lehre und vier weiteren Prüfungen erlangst du die Berufsmatura (Berufsreifeprüfung). Diese öffnet dir den Zugang zu Universitäts- und Fachhochschulstudien. Außerdem ermöglicht sie zusätzliche Karrierewege im erlernten Beruf, aber auch außerhalb des bisherigen Berufsfeldes.

Und so geht es:

Die Berufsmatura besteht aus vier Teilprüfungen: Deutsch (schriftlich und mündlich) und Mathematik (schriftlich), eine lebende Fremdsprache (schriftlich oder mündlich) und ein Fachbereich (schriftliche Prüfung oder Projektarbeit und mündliche Prüfung). Der Fachbereich ist ein Thema aus dem Berufsfeld des Kandidaten/der Kandidatin.

Wie funktioniert die Vorbereitung?

Die Vorbereitung auf die Berufsreifeprüfung erfolgt in Vorbereitungskursen, die von Erwachsenenbildungseinrichtungen (z. B. WIFI, BFI, Volkshochschulen), Berufsschulen oder höheren Schulen (z. B. AHS, HAK, HTL, HLW) angeboten werden. In solchen Lehrgängen können auch die jeweiligen Teilprüfungen abgelegt werden. Drei der vier Teilprüfungen können bereits während der Lehre abgelegt werden. Zur letzten Teilprüfung kannst du nach erfolgreichem Lehrabschluss, aber nicht vor dem 19. Geburtstag antreten.

Durch ein Förderprogramm, können die Vorbereitungskurse und die Prüfung seit September 2008 in ganz Österreich kostenlos angeboten werden. Zur konkreten Ausgestaltung der Vorbereitung auf die Berufsreifeprüfung bestehen in den einzelnen Bundesländern unterschiedliche Modelle. Informationen bieten u. a. die Bildungseinrichtungen und die Lehrlingsstellen der Wirtschaftskammern.

Link: Häufig gestellte Fragen!

WKO-Bildungspfade:

Die WKO-Bildungspfade geben dir einen Überblick über durchgängige Entwicklungs- und Karrieremöglichkeiten in unterschiedlichen Berufen am Beispiel der WKO Bildungsangebote. Der Bildungspfad Berufsreifeprüfung steht in allen Lehrberufen offen:

Selbstständigkeit
Selbstständigkeit

Die Möglichkeit einer selbstständigen Berufsausübung ist z. B. gegeben durch:

a) Rechtskraftgewerbe:

  • Chemische Laboratorien (BGBl. II Nr. 36/2003; Novelle mit Art. 6 BGBl. II Nr. 399/2008)

Rechtskraftgewerbe sind reglementierte Gewerbe, bei denen die Zuverlässigkeit des Gewerbeanmelders / der Gewerbeanmelderin durch die Gewerbebehörde (Bezirksverwaltungsbehörde bzw. Magistrat) geprüft und festgestellt wird.

Für die Ausübung eines reglementierten Gewerbes oder Handwerks sind, neben der Erfüllung der allgemeinen Voraussetzungen, Befähigungsnachweise zu erbringen, die in den angeführten Bundesgesetzblättern festgelegt sind.
Downloadmöglichkeit der Zugangsvoraussetzung und Prüfungsordnungen (Bundesgesetzblätter): Wirtschaftskammer Österreich: Prüfungs- und Befähigungsnachweise für reglementierte Gewerbe
Liste der reglementierten Gewerbe: Bundeseinheitliche Liste der reglementierten Gewerbe

b) freie Gewerbe:

  • Erzeugung von chemisch-technischen Produkten, die nicht als Gifte im Sinne des § 50 Abs. 4 GewO 1994 einzustufen sind
    (z.B. Pflanzenschutzmittel, Biozidprodukte und Düngemittel, Farben, Lacke, Polituren, Spachtelmassen, Anstrichmittel, Beschichtungsmittel, Dispersionen, Beizen, Klebstoffen, Bauchemikalien, Konservierungsmittel, Dichtungsmittel, Schleifmittel und Frostschutzmittel, Reinigungsmittel, Waschmittel, Desinfektionsmittel, Schwimmbadaufbereitungsmittel und Pflegemittel zur Sachpflege, die nicht als Gifte im Sinne des § 50 Abs. 4 GewO 1994 einzustufen sind, sowie Wachswaren und Schuhcreme)

Informationen zum „Freien Gewerbe“: freie Gewerbe erfordern in der Regel keinen Befähigungsnachweis, sondern lediglich eine Anmeldung bei der Gewerbebehörde. Grundsätzlich richtet sich der Gewerbeumfang nach dem Wortlaut der Gewerbeanmeldung.
Liste der freien Gewerbe: Bundeseinheitliche Liste der freien Gewerbe

ALLGEMEINE HINWEISE:

Selbstständige Tätigkeiten sind alle Tätigkeit, die du in eigener Verantwortung (also nicht angestellt), regelmäßig und mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, ausüben willst. Für viele dieser Tätigkeiten brauchst du eine Gewerbeberechtigung. Es gibt aber auch sogenannte Freie Berufe (freiberufliche Tätigkeiten) und land- und forstwirtschaftliche Tätigkeiten, die nicht der Gewerbeordnung unterliegen. Auch für viele dieser Tätigkeiten gibt es eigene Rechtsvorschriften für die selbstständige Berufsausübung, manche können aber auch ohne besondere Voraussetzungen selbstständig ausgeübt werden.

In allen Fällen einer selbstständigen Berufsausübung (egal, ob im Rahmen eines Gewerbes, als freiberufliche Tätigkeit, im Rahmen eines Land- und forstwirtschaftlichen Betriebes) musst du diese bei der zuständigen Sozialversicherungsanstalt und dem zuständigen Finanzamt melden. Je nach selbstständiger Tätigkeit gibt es noch andere Meldepflichten oder Register, in die du dich eintragen musst.

Selbstständige Tätigkeiten, für die eine Gewerbeberechtigung erforderlich ist, musst du außerdem bei der Gewerbebehörde (Bezirkshauptmannschaft, Magistrat) anmelden.
Unabhängig von einem oft notwendigen Befähigungsnachweis musst du dafür folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • das 18. Lebensjahr muss vollendet sein
  • österreichische Staatsbürgerschaft oder Staatsbürgerschaft eines anderen EU-Mitgliedstaates (oder eines Staates, mit dem ein entsprechender Staatsvertrag besteht) oder es liegt ein gültiger Aufenthaltstitel vor, der zur selbstständigen Tätigkeit berechtigt
  • keine Ausschließungsgründe (z. B. abgewiesene Konkursanträge, Bestrafung wegen Finanzstrafdelikten)

Für weitere Informationen schau dir unseren Thementext Im Fokus: Selbstständigkeit an oder nutze eine der folgenden Quellen und Kontakte:

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Bei der Lehrstellenbörse AMS & WKO kannst du dir offene Lehrstellen bei konkreten Betrieben anschauen. Schau auch mal hier rein:

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