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Chirurgieinstrumentenerzeuger*in

Lehrzeit
3 1/2 Jahre
Einstiegsgehalt nach der Lehre
ca. 1.950,- bis 2.640,- €
Berufskategorie
Hauptberuf

Chirurgieinstrumentenerzeuger*innen stellen chirurgische Instrumente, wie zum Beispiel Scheren, Skalpelle, Klemmen, chirurgische Spiegel und dergleichen her. Zur Herstellung dieser Instrumente verwenden sie vorwiegend Metalle wie Aluminium, Titan, Kupfer und Stahl. Chirurgieinstrumentenerzeuger*innen fertigen die Instrumente nach Werkskizzen und technischen Zeichnungen an, stellen die Materialien zusammen und bearbeiten sie mit Hilfe von speziellen Metallbearbeitungsmaschinen in unterschiedlichen Arbeitsschritten. Weiters halten sie die chirurgischen Instrumente und Geräte instand und reparieren sie. Sie arbeiten vor allem in Werkstätten von Gewerbebetrieben und in Werkshallen von spezialisierten Industriebetrieben. Sie haben Kontakt zu ihren Kolleg*innen sowie auch zu Fachkräften im medizinisch-technischen Bereich.

Wo man arbeitet

Die Chirurgieinstrumentenerzeugung ist ein Beruf, der sich aus der Feinwerktechnik heraus entwickelt hat. Die Verfahren chirurgischer Eingriffe werden technisch immer anspruchsvoller (z. B. Mikrochirurgie, minimalinvasive Chirurgie), dementsprechend anspruchsvoller werden auch die chirurgischen Instrumente und Geräte, welche in höchster Präzisionsarbeit hergestellt werden.

Chirurgieinstrumentenerzeuger*innen fertigen, warten und reparieren chirurgische Instrumente und medizinische Geräte, wie etwa Scheren, Skalpelle und andere Schneideinstrumente und Klemmen. In der Regel stellen sie die Rohformen der Instrumente nicht selbst her, sondern bearbeiten industriell vorgefertigte Rohlinge. Auch bei Spezialanfertigungen kommen Rohlinge zum Einsatz, die von der Norm abweichenden Maße erzeugen Chirurgieinstrumentenerzeuger*innen, indem sie sie abschleifen und abfeilen.

Im Rahmen von Wartungs- und Reparaturarbeiten schleifen sie Schneideinstrumente nach, tauschen schadhafte Teile aus, ersetzen Schrauben und Nieten und führen diverse Reinigungs- und Polierarbeiten durch. Weiters beraten sie das Krankenhauspersonal und führen Schulungen und Trainings zur Handhabung der Instrumente und Geräte durch.

Womit man arbeitet

Chirurgieinstrumentenerzeuger*innen arbeiten mit medizinischen/chirurgischen Instrumenten und Geräten aller Art: zu chirurgischen Instrumenten zählen Instrumente der Allgemeinchirurgie, wie Scheren, Pinzetten, Zangen, aber auch Instrumente der speziellen Chirurgie, wie etwa Feilen, Meißel für die Knochenchirurgie und Klemmen für die Herzchirurgie. Zu den medizinischen Instrumenten zählen hier Stethoskope und spezielle medizinische Untersuchungsinstrumente, zum Beispiel für Magen/Darmspiegelungen und für Hals-Nasen-Ohren Untersuchungen. Zu den medizinischen Geräten gehören beispielsweise Inhalatoren oder Blutdruckmessgeräte.

Zur Herstellung ihrer Produkte verwenden Chirurgieinstrumentenerzeuger*innen Präzisionswerkzeuge der Feinwerktechnik, wie Pinzetten, Lupen, Mikroskope, Fräs-, Polier-, Bohr- und Schleifmaschinen, Lötwerkzeuge und Schweißgeräte, voll- und halbautomatische Werkzeugmaschinen sowie computergesteuerte Metallbearbeitungsmaschinen. Sie lesen und verwenden Werkskizzen, technische Zeichnungen, Konstruktionspläne und führen Materiallisten und Arbeitsprotokolle.

Wie man arbeitet

Chirurgieinstrumentenerzeuger*innen arbeiten vorwiegend in Werkstätten und Werkshallen. Bei ihrer Arbeit haben sie Kontakt zu ihren Berufskolleg*innen und anderen technischen Fachkräften, weiters auch zu Fachkräften im medizinischen und medizinisch-technischen Bereich, siehe: °Arzt / Ärztin#, °Diplomierte*r Gesundheits- und Krankenpfleger*in#, °Diplomierte*r medizinische*r Fachassistent*in (MFA)#, °Medizintechniker*in#, °Medizintechnische*r Fachberater*in# oder °Feinwerktechniker*in#.

Was man macht
  • Kund*innen und Auftraggeber*innen beraten
  • Werkskizzen anfertigen, Entwürfe und Modelle erstellen
  • Materialien wie Edelmetalle, Kupfer, Stahl, Aluminium auswählen und bereitstellen
  • Werkzeuge zusammenstellen, Rohlinge aufspannen, Fräsmaschinen einrichten
  • CNC-Maschinen programmieren
  • Werkstoffe sowohl von Hand als auch maschinell be- und verarbeiten
  • verschiedene chirurgische Instrumente und Geräte in Präzisionsarbeit herstellen
  • Maßnahmen zur Qualitätskontrolle und Qualitätssicherung durchführen
  • Endkontrolle der hergestellten Produkte durchführen
  • im Rahmen von Wartungs- und Reparaturarbeiten: Schneideinstrumente schleifen, schadhafte Teile austauschen
  • Reinigungs- und Polierarbeiten durchführen
Für wen man arbeitet
  • Klein- und Mittelbetriebe des Chirurgieinstrumentenerzeugergewerbes
  • Betriebe der Medizintechnik
  • Industriebetriebe der Medizintechnik
Ausbildungsinhalte / Was man lernt

Wichtige Ausbildungsinhalte:

  • Chirurgieinstrumententechnik
  • Instrumenten- und Gerätekunde
  • Feinwerktechnik, Feinoptik
  • Konstruktion, Fertigungstechnik
  • Arbeitsvorbereitung
  • CAD (Computer Aided Design)-Systeme anwenden
  • CAM-, CIM-Systeme anwenden
  • CNC-Kenntnisse, CNC-Programmieren
  • Mess-, Steuer-, Regeltechnik (MSR)
  • Mechatronik, Mikrotechnologie
  • Qualitätsprüfung, Qualitätssicherung
  • Wartung und Reparatur
  • Kund*innenberatung und -betreuung
  • technische Dokumentation, Projektmanagement
Wie man sich weiterbilden kann

Chirurgieinstrumentenerzeuger*innen sind beruflich immer wieder vor neue Herausforderungen gestellt. Voraussetzung für Erfolg in diesem Beruf ist es, immer auf dem neuesten Stand der Entwicklung zu bleiben und das Fachwissen, die Methodenkompetenzen und sozialen Kompetenzen laufend zu ergänzen und zu vertiefen.

Weiterbildungseinrichtungen wie z. B. das Berufsförderungsinstitut (BFI) und das Wirtschaftsförderungsinstitut (WIFI) bieten zahlreiche relevante Kurse und Lehrgänge z. B. in den Bereichen Metallbearbeitung, Optik/Feinoptik, CAD- und CNC-Technik, aber auch Betriebswirtschaft und Unternehmensführung an.
Auch der Besuch einer Werkmeisterschule oder die Vorbereitung auf die Meister*innenprüfung sowie Weiterbildungsangebote in verwandten Berufen kommen als Weiterbildung und Höherqualifizierung in Frage.

Möglichkeiten zur beruflichen Höherqualifizierung bieten außerdem Vorbereitungs- und Aufbaulehrgänge für Berufstätige an berufsbildenden höheren Schulen, insbesondere an Höheren Technischen Lehranstalten.
Mit dem Abschluss eines Aufbaulehrganges (3 Jahre) ist neben einer höheren Fachqualifikation außerdem die Matura verbunden, die ein Studium an Fachhochschulen und Universitäten (z. B. in Feinwerktechnik, Metallgestaltung, Metalldesign) ermöglicht.

Studium ohne Matura:

Für ein Studium an einer Fachhochschule, Universität oder Pädagogischen Hochschulen ist normalerweise die Matura einer Allgemeinbildenden (AHS) oder Berufsbildenden Höheren Schule (BHS) erforderlich.
Es bestehen aber auch andere Zugangsmöglichkeiten:

  • Berufsreifeprüfung (Lehre mit Matura): Die Berufsreifeprüfung, die du bereits während deiner Lehrzeit beginnen kannst, ist eine vollwertige Matura, mit der du uneingeschränkten Zugang zum Studium hast.
  • Studienberechtigungsprüfung: Die Studienberechtigungsprüfung kannst du vor Beginn eines Studiums ablegen. Sie ermöglicht den Zugang zu einem bestimmten Studium.
  • ohne Matura mit Berufsausbildung und Berufserfahrung: Fachhochschulen bieten außerdem meist die Möglichkeit mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung (insb. Lehre oder Berufsbildender Mittlerer Schule (BMS)) und mehrjähriger Berufserfahrung auch ohne Matura ein facheinschlägiges (d. h. mit der Berufsausbildung fachlich verwandtes) Bachelorstudien zu beginnen. Meist müssen dazu einzelne Zusatzprüfungen absolviert werden.

Weiterführende Bildungsmöglichkeiten und Höherqualifizierung:

Was du mitbringen solltest

In jedem Beruf brauchst du spezielles fachliches Know-how, das in der Aus- und Weiterbildung vermittelt wird. In den beiden Menüpunkten Ausbildung und Weiterbildung findest du Informationen zu Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten für diesen Beruf.

Es gibt auch Kompetenzen, Fähigkeiten und Eigenschaften, die in allen Berufen wichtig sind. Dazu gehören besonders:

  • Zuverlässigkeit und Pünktlichkeit
  • genaues und sorgfältiges Arbeiten
  • selbstständiges Arbeiten
  • Einsatzfreude
  • Verantwortungsbewusstsein
  • Fähigkeit und Bereitschaft mit anderen zusammen zu arbeiten (Teamfähigkeit)
  • Lernbereitschaft

Die folgende Liste gibt dir einen Überblick über weitere allgemeine Anforderungen, die in DIESEM Beruf häufig gestellt werden. Diese können natürlich je nach Betrieb, Institution oder Organisation sehr unterschiedlich sein.

DENK DARAN: Viele dieser Anforderungen sind auch Bestandteil der Ausbildung.

Hinweis: Die Begriffe werden in alphabetischer Reihenfolge aufgelistet.

Körperliche Anforderungen: Welche körperlichen Eigenschaften sind wichtig?
  • Auge-Hand-Koordination
  • Fingerfertigkeit
  • gutes Sehvermögen

 

Fachkompetenz: Welche Fähigkeiten und Kenntnisse werden von mir erwartet?
  • gutes Augenmaß
  • handwerkliche Geschicklichkeit
  • medizinisches Verständnis
  • räumliches Vorstellungsvermögen
  • technisches Verständnis

 

Sozialkompetenz: Was brauche ich im Umgang mit anderen?
  • Kommunikationsfähigkeit
  • Kund*innenorientierung

 

Selbstkompetenz: Welche persönlichen Eigenschaften sollte ich mitbringen?
  • Aufmerksamkeit
  • Belastbarkeit / Resilienz
  • Flexibilität / Veränderungsbereitschaft
  • Geduld
  • Sicherheitsbewusstsein

 

Methodenkompetenz: Welche Arbeits- und Denkweisen sind wichtig?
  • systematische Arbeitsweise
Was es noch gibt
Verwandte Lehrberufe

Durch die Verwandtschaftsregelung wird die Ausbildung in einem Lehrberuf auf Teile der Lehrzeit in anderen (verwandten) Lehrberufen angerechnet. Dadurch verkürzt sich die Lehrzeit bei der Ausbildung in einem weiteren Lehrberuf (oder auch beim Wechsel auf einen verwandten Lehrberuf). In manchen Fällen wird die Lehrzeit und die Lehrabschlussprüfung auch vollkommen ersetzt.

Bei folgenden verwandten Lehrberufen verkürzt sich die Lehrzeit im Ausmaß der angegebenen Lehrjahre. (Beispiel: Der Eintrag „1. voll“ bedeutet z. B., dass sich die Lehrzeit im verwandten Lehrberuf um ein Jahr verkürzt.)

  • °Hörgeräteakustiker*in (Lehrberuf)#
  • °Konstrukteur*in – Maschinenbautechnik (Lehrberuf)#, „1., 2. voll“
  • °Konstrukteur*in – Werkzeugbautechnik (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Mechatronik (Modullehrberuf)#
  • °Medizinproduktekaufmann / Medizinproduktekauffrau (Lehrberuf)#
  • °Metallbearbeitung (Lehrberuf)#
  • °Metalldesign (Lehrberuf)#
  • °Metalltechnik (Modullehrberuf)#, „1. voll“
  • °Orthopädietechnik (Lehrberuf)#
  • °Pharmazeutisch-kaufmännische Assistenz (Lehrberuf)#
  • °Prozesstechnik (Lehrberuf)#
  • °Zahntechnik (Lehrberuf)#
  • °Zahntechnische Fachassistenz (Lehrberuf – auslaufend)#
Alternativen (Auswahl)

Alternative Berufe sind Berufe, die entweder eine ähnliche Ausbildung oder ähnliche Aufgaben- oder Tätigkeitsbereiche haben, wie der Beruf, über den du dich gerade informierst. Die Ähnlichkeit kann auch in den Arbeitsmaterialien, den Arbeitsumgebungen liegen oder in der Art, wie du mit anderen Menschen zusammenarbeitest.

Diese Liste soll dir bei der Überlegung helfen, welche Berufe und Ausbildungen für dich noch interessant sein könnten und dich auf weitere Ideen bringen.

  • °Augenoptik (Lehrberuf)#
  • °Feinwerktechniker*in#
  • °Hörgeräteakustiker*in (Lehrberuf)#
  • °Konstrukteur*in – Maschinenbautechnik (Lehrberuf)#, „1., 2. voll“
  • °Konstrukteur*in – Werkzeugbautechnik (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Konstruktionstechniker*in#
  • °Material- und Verarbeitungstechniker*in#
  • °Mechatronik (Modullehrberuf)#
  • °Medizinproduktekaufmann / Medizinproduktekauffrau (Lehrberuf)#
  • °Medizintechniker*in#
  • °Medizintechnische*r Fachberater*in#
  • °Metallbearbeitung (Lehrberuf)#
  • °Metalldesign (Lehrberuf)#
  • °Metalltechnik (Modullehrberuf)#, „1. voll“
  • °Nanotechnologe / Nanotechnologin#
  • °Orthopädietechnik (Lehrberuf)#
  • °Pharmazeutisch-kaufmännische Assistenz (Lehrberuf)#
  • °Prozesstechnik (Lehrberuf)#
  • °Verfahrenstechniker*in#
  • °Zahntechnik (Lehrberuf)#
  • °Zahntechnische Fachassistenz (Lehrberuf – auslaufend)#
Lehre und Matura

Mit einer erfolgreich abgeschlossenen Lehre und vier weiteren Prüfungen erlangst du die Berufsmatura (Berufsreifeprüfung). Diese öffnet dir den Zugang zu Universitäts- und Fachhochschulstudien. Außerdem ermöglicht sie zusätzliche Karrierewege im erlernten Beruf, aber auch außerhalb des bisherigen Berufsfeldes.

Und so geht es:

Die Berufsmatura besteht aus vier Teilprüfungen: Deutsch (schriftlich und mündlich) und Mathematik (schriftlich), eine lebende Fremdsprache (schriftlich oder mündlich) und ein Fachbereich (schriftliche Prüfung oder Projektarbeit und mündliche Prüfung). Der Fachbereich ist ein Thema aus dem Berufsfeld des Kandidaten/der Kandidatin.

Wie funktioniert die Vorbereitung?

Die Vorbereitung auf die Berufsreifeprüfung erfolgt in Vorbereitungskursen, die von Erwachsenenbildungseinrichtungen (z. B. WIFI, BFI, Volkshochschulen), Berufsschulen oder höheren Schulen (z. B. AHS, HAK, HTL, HLW) angeboten werden. In solchen Lehrgängen können auch die jeweiligen Teilprüfungen abgelegt werden. Drei der vier Teilprüfungen können bereits während der Lehre abgelegt werden. Zur letzten Teilprüfung kannst du nach erfolgreichem Lehrabschluss, aber nicht vor dem 19. Geburtstag antreten.

Durch ein Förderprogramm, können die Vorbereitungskurse und die Prüfung seit September 2008 in ganz Österreich kostenlos angeboten werden. Zur konkreten Ausgestaltung der Vorbereitung auf die Berufsreifeprüfung bestehen in den einzelnen Bundesländern unterschiedliche Modelle. Informationen bieten u. a. die Bildungseinrichtungen und die Lehrlingsstellen der Wirtschaftskammern.

Link: Häufig gestellte Fragen!

WKO-Bildungspfade:

Die WKO-Bildungspfade geben dir einen Überblick über durchgängige Entwicklungs- und Karrieremöglichkeiten in unterschiedlichen Berufen am Beispiel der WKO Bildungsangebote. Der Bildungspfad Berufsreifeprüfung steht in allen Lehrberufen offen:

Selbstständigkeit
Selbstständigkeit

Die Möglichkeit einer selbständigen Berufsausübung ist gegeben durch:

Reglementierte Gewerbe/Handwerke:

  • Handwerk der Schlosser, Metalltechnik für Metall- und Maschinenbau, BGBl. Nr. II 79/2003 (Novelle durch Art. 37 BGBl. Nr. II 399/2008),
  • Handwerk der Schmiede, Metalltechnik für Schmiede u Fahrzeugbau, BGBl. Nr. II 79/2003 (Novelle durch Art. 37 BGBl. Nr. II 399/2008),
  • Mechatroniker für Medizingerätetechnik, BGBl. II Nr. 129/2003 (Novelle Art. 22 BGBl. II Nr. 399/2008.

Für die Ausübung eines reglementierten Gewerbes sind, neben der Erfüllung der allgemeinen Voraussetzungen, Befähigungsnachweise zu erbringen, die in den angeführten Bundesgesetzblättern festgelegt sind.
Downloadmöglichkeit der Zugangsvoraussetzung und Prüfungsordnungen (Bundesgesetzblätter): Wirtschaftskammer Österreich: Prüfungs- und Befähigungsnachweise für reglementierte Gewerbe

 

ALLGEMEINE HINWEISE:

Für jede Tätigkeit, die du selbstständig, regelmäßig und mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, ausüben willst, brauchst du eine Gewerbeberechtigung (Ausnahme: Freie Berufe). Diese erhältst du durch Anmeldung bei der Gewerbebehörde (Bezirkshauptmannschaft, Magistrat).
Unabhängig von einem etwaigen Befähigungsnachweis musst du dafür folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • das 18. Lebensjahr muss vollendet sein
  • österreichische Staatsbürgerschaft oder Staatsbürgerschaft eines anderen EU-Mitgliedstaates (oder eines Staates, mit dem ein entsprechender Staatsvertrag besteht) oder es liegt ein gültiger Aufenthaltstitel vor, der zur selbstständigen Tätigkeit berechtigt
  • keine Ausschließungsgründe (z. B. abgewiesene Konkursanträge, Bestrafung wegen Finanzstrafdelikten)

Freie Berufe sind selbstständige (freiberufliche) Tätigkeiten, die nicht der Gewerbeordnung unterliegen (z. B. Arzt/Ärztin und andere Gesundheitsberufe, Rechtsanwalt/-anwältin, Musiker*in, Schriftsteller*in und andere Künstlerberufe). Für einige freie Berufe ist die Berufsausübung durch eigene Rechtsvorschriften (Ärztegesetz, Rechtsanwaltsordnung, Ziviltechnikergesetz etc.) geregelt und es bestehen eigene Interessensvertretungen (Kammern oder Berufsverbände), denen die Aufnahme der selbstständigen Berufstätigkeit gemeldet werden muss. Für andere freie Berufe, wie z. B. Künstler*in, Schriftsteller*in, Journalist/Journalistin, bestehen keine besonderen Rechtsvorschriften und Meldepflichten.

In allen Fällen einer selbstständigen Berufsausübung (ob im Rahmen eines Gewerbes oder als freiberufliche Tätigkeit) ist diese bei der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft und dem zuständigen Finanzamt zu melden.

Weitere Informationen und Kontakte:

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