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Drechsler*in (Lehrberuf – auslaufend)

Lehrzeit
3 Jahre
Einstiegsgehalt nach der Lehre
ca. 2.180,- bis 2.430,- €
Berufskategorie
Hauptberuf

Der Lehrberuf Drechsler*in wurde per 1. September 2022 durch den Lehrberuf Tischlerei – Drechslerei ersetzt.

Drechsler*innen sind Spezialist*innen für die kunstvolle Bearbeitung von Holz und stellen z. B. Spielzeug, Figuren, Souvenirartikel, Kleinmöbel oder Treppengeländer her. Drechsler*innen wählen das passende Rohmaterial aus, trocknen und bearbeiten es. Sie stellen runde (gedrehte) Werkstücke aus Holz aber auch aus Kunststoffen, Elfenbein, Horn oder Harz her. Sie bearbeiten die Rohmaterialien (Rohlinge) an einer Drehbank, mit der das Werkstück in schnelle Drehung versetzt und mit verschiedenen Schneid-, Schleif- und Poliergeräten in die gewünschte Form gebracht wird.

Drechsler*innen arbeiten in Werkstätten von Klein- und Mittelbetrieben des Drechslergewerbes. Sie arbeiten gemeinsam mit Berufskolleg*innen und mit anderen Fachkräften zusammen.

Wo man arbeitet

Vor Beginn der Arbeit legen Drechsler*innen die Arbeitsschritte fest, wählen die Materialien aus (meist Holz, aber auch Kunststoff, Elfenbein oder Horn) und stellen die Werkzeuge und Geräte bereit. Mit einer Kreissäge schneiden sie aus dem Material eine Rohform aus und glätten sie mit der Hobelmaschine. Das vorbereitete Material spannen sie in die Einspannvorrichtung einer Drehbank und versetzen das Werkstück in schnelle Drehung.

Sie bearbeiten das rotierende (= sich drehende) Werkstück mit Schneidwerkzeugen und Stahlmessern, bis es die endgültige Form erreicht hat. Abschließend schleifen und polieren sie das Werkstück mit Schleifpapier und führen verschiedene Oberflächenbehandlungen durch, z. B. Lackieren, Beizen, Polieren, Versiegeln.

Im Bereich der Serienfertigung kommen größtenteils vollautomatische Drehbänke zum Einsatz. Drechsler*innen stellen Musterwerkstücke her, nach denen die Drehmaschinen programmiert werden. Während der Produktion steuern und überwachen sie die computergesteuerten Maschinen und führen verschiedene Qualitätskontrollen und Nachbehandlungsarbeiten an den Werkstücken durch.

Womit man arbeitet

Drechsler*innen arbeiten überwiegend mit dem Rohmaterial Holz, aber z. B. auch mit Kunststoff oder Horn. Sie verwenden und bedienen Maschinen wie Kreissägen, Hobelmaschinen und Drehbänke (zunehmend auch computergesteuert) und verschiedene Werkzeuge und Geräte (z. B. Schneidewerkzeuge, Stahl- und Schnitzereimesser, Schleif- und Poliergeräte). Für die Nachbearbeitung setzen sie Schleif- und Politurmittel, Lacke, Öle, Wachs usw. ein.

Wie man arbeitet

Drechsler*innen arbeiten in Werkstätten oder Werkhallen von kleinen und mittleren Betrieben des Drechslergewerbes. Sie arbeiten im Team mit Berufskolleg*innen und mit verschiedenen Fach- und Hilfskräften, siehe z. B. die Berufe °Wagner*in (Lehrberuf)#, °Tischlerei (Lehrberuf)#.

Drechsler*innen arbeiten üblicherweise zu geregelten Arbeitszeiten, Überstunden sind eher die Ausnahmen. Bei ihrer Arbeit sind sie manchmal Staubbelastung ausgesetzt und tragen gegebenenfalls Mundschutz.

Was man macht
  • Skizzen, Werkzeichnungen und technische Unterlagen lesen und anwenden
  • Arbeitsschritte, Arbeitsmittel und Arbeitsmethoden festlegen
  • Arbeitsabläufe planen und steuern, Arbeitsergebnisse beurteilen
  • Arbeitsmaterialien fachgerecht auswählen, überprüfen, lagern und entsorgen
  • Arbeitsmaterialien unter Berücksichtigung der einschlägigen Sicherheitsvorschriften bearbeiten
  • Drechslerwaren insbesondere durch Lang- und Formdrechseln, Querholzdrechseln herstellen
  • Oberflächen behandeln (schleifen, polieren, ätzen, ölen, wachsen usw.)
  • Funktionsprüfung und Qualitätskontrollen durchführen
  • Kund*innen beraten und betreuen
Für wen man arbeitet
  • Klein- und Mittelbetriebe des Drechslergewerbes
  • Kunstdrechslereien
  • „Automatendrechslereien“ (Zulieferbetriebe für holzverarbeitende Industriebetriebe)
Ausbildungsinhalte / Was man lernt

Der Lehrberuf Drechsler*in wurde per 1. September 2022 durch den Lehrberuf Tischlerei – Drechslerei ersetzt. Die Ausbildung zum*zur Drechsler*in erfolgt ab 1. September 2022 im Schwerpunkt Drechslerei im Lehrberuf Tischlerei, siehe: °Tischlerei – Drechslerei (Lehrberuf)#.

Wie man sich weiterbilden kann

Drechsler*innen sind beruflich immer wieder vor neue Herausforderungen gestellt. Voraussetzung für Erfolg in diesem Beruf ist es, immer auf dem neuesten Stand der Entwicklung zu bleiben und das Fachwissen, die Methodenkompetenzen und sozialen Kompetenzen laufend zu ergänzen und zu vertiefen.

Weiterbildungseinrichtungen wie das Berufsförderungsinstitut (BFI) oder das Wirtschaftsförderungsinstitut (WIFI) bieten in verschiedenen Bereichen Weiterbildungsmöglichkeiten für Drechsler*innen an, z. B. Holzbearbeitungstechnik, Oberflächentechnik, Produktionstechnik, CNC-Technik, Qualitätsmanagement usw., aber auch in kaufmännisch-betriebswirtschaftlichen Bereichen wie Kostenrechnung, Controlling, Marketing; siehe beispielsweise die aktuellen Kursbücher des Berufsförderungsinstitutes (BFI) sowie des Wirtschaftsförderungsinstitutes (WIFI).

In vielen Betrieben der Holzbe- und verarbeitung werden zur beruflichen Weiterbildung der Mitarbeiter*innen innerbetriebliche Kurse zur Schulungen durchgeführt.
Auch der Besuch einer Werkmeisterschule oder die Vorbereitung auf die Meister*innenprüfung kommen als Weiterbildung und Höherqualifizierung in Frage.

Möglichkeiten zur beruflichen Höherqualifizierung bieten außerdem facheinschlägige Vorbereitungs- und Aufbaulehrgänge an berufsbildenden höheren Schulen (Höhere Technische Lehranstalt, HTLs) sowie Werkmeisterschulen für Berufstätige. Mit dem Abschluss eines Aufbaulehrganges ist neben einer höheren Fachqualifikation außerdem die Matura verbunden, die ein Studium an Fachhochschulen und Universitäten ermöglicht.

Studium ohne Matura:

Für ein Studium an einer Fachhochschule, Universität oder Pädagogischen Hochschulen ist normalerweise die Matura einer Allgemeinbildenden (AHS) oder Berufsbildenden Höheren Schule (BHS) erforderlich.
Es bestehen aber auch andere Zugangsmöglichkeiten:

  • Berufsreifeprüfung (Lehre mit Matura): Die Berufsreifeprüfung, die du bereits während deiner Lehrzeit beginnen kannst, ist eine vollwertige Matura, mit der du uneingeschränkten Zugang zum Studium hast.
  • Studienberechtigungsprüfung: Die Studienberechtigungsprüfung kannst du vor Beginn eines Studiums ablegen. Sie ermöglicht den Zugang zu einem bestimmten Studium.
  • ohne Matura mit Berufsausbildung und Berufserfahrung: Fachhochschulen bieten außerdem meist die Möglichkeit mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung (insb. Lehre oder Berufsbildender Mittlerer Schule (BMS)) und mehrjähriger Berufserfahrung auch ohne Matura ein facheinschlägiges (d. h. mit der Berufsausbildung fachlich verwandtes) Bachelorstudien zu beginnen. Meist müssen dazu einzelne Zusatzprüfungen absolviert werden.

Weiterführende Bildungsmöglichkeiten und Höherqualifizierung:

Was du mitbringen solltest

In jedem Beruf brauchst du spezielles fachliches Know-how, das in der Aus- und Weiterbildung vermittelt wird. In den beiden Menüpunkten Ausbildung und Weiterbildung findest du Informationen zu Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten für diesen Beruf.

Es gibt auch Kompetenzen, Fähigkeiten und Eigenschaften, die in allen Berufen wichtig sind. Dazu gehören besonders:

  • Zuverlässigkeit und Pünktlichkeit
  • genaues und sorgfältiges Arbeiten
  • selbstständiges Arbeiten
  • Einsatzfreude
  • Verantwortungsbewusstsein
  • Fähigkeit und Bereitschaft mit anderen zusammen zu arbeiten (Teamfähigkeit)
  • Lernbereitschaft

Die folgende Liste gibt dir einen Überblick über weitere allgemeine Anforderungen, die in DIESEM Beruf häufig gestellt werden. Diese können natürlich je nach Betrieb, Institution oder Organisation sehr unterschiedlich sein.

DENK DARAN: Viele dieser Anforderungen sind auch Bestandteil der Ausbildung.

Hinweis: Die Begriffe werden in alphabetischer Reihenfolge aufgelistet.

Körperliche Anforderungen: Welche körperlichen Eigenschaften sind wichtig?
  • Fingerfertigkeit
  • gute körperliche Verfassung
  • Unempfindlichkeit gegenüber Staub

 

Fachkompetenz: Welche Fähigkeiten und Kenntnisse werden von mir erwartet?
  • gestalterische Fähigkeit
  • gutes Augenmaß
  • handwerkliche Geschicklichkeit
  • räumliches Vorstellungsvermögen
  • technisches Verständnis

 

Sozialkompetenz: Was brauche ich im Umgang mit anderen?
  • Kommunikationsfähigkeit
  • Kund*innenorientierung

 

Selbstkompetenz: Welche persönlichen Eigenschaften sollte ich mitbringen?
  • Beurteilungsvermögen / Entscheidungsfähigkeit
  • Flexibilität / Veränderungsbereitschaft
  • Sicherheitsbewusstsein
  • Umweltbewusstsein

 

Methodenkompetenz: Welche Arbeits- und Denkweisen sind wichtig?
  • Kreativität
  • systematische Arbeitsweise
Was es noch gibt
Verwandte Lehrberufe

Durch die Verwandtschaftsregelung wird die Ausbildung in einem Lehrberuf auf Teile der Lehrzeit in anderen (verwandten) Lehrberufen angerechnet. Dadurch verkürzt sich die Lehrzeit bei der Ausbildung in einem weiteren Lehrberuf (oder auch beim Wechsel auf einen verwandten Lehrberuf). In manchen Fällen wird die Lehrzeit und die Lehrabschlussprüfung auch vollkommen ersetzt.

Bei folgenden verwandten Lehrberufen verkürzt sich die Lehrzeit im Ausmaß der angegebenen Lehrjahre. (Beispiel: Der Eintrag „1. voll“ bedeutet z. B., dass sich die Lehrzeit im verwandten Lehrberuf um ein Jahr verkürzt.)

  • °Holzblasinstrumentenerzeugung (Lehrberuf)#
  • °Holztechnik (Modullehrberuf)#
  • °Kunststoffformgebung (Lehrberuf – auslaufend)#
  • °Metallbearbeitung (Lehrberuf)#
  • °Metallgießer*in (Lehrberuf)#
  • °Metalltechnik – Zerspanungstechnik (Modullehrberuf)#
  • °Tischlerei (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Tischlereitechnik – Planung (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Tischlereitechnik – Produktion (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Wagner*in (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Zimmerei (Lehrberuf)#
  • °Zimmereitechnik (Lehrberuf)#
Alternativen (Auswahl)

Alternative Berufe sind Berufe, die entweder eine ähnliche Ausbildung oder ähnliche Aufgaben- oder Tätigkeitsbereiche haben, wie der Beruf, über den du dich gerade informierst. Die Ähnlichkeit kann auch in den Arbeitsmaterialien, den Arbeitsumgebungen liegen oder in der Art, wie du mit anderen Menschen zusammenarbeitest.

Diese Liste soll dir bei der Überlegung helfen, welche Berufe und Ausbildungen für dich noch interessant sein könnten und dich auf weitere Ideen bringen.

  • °Holzblasinstrumentenerzeugung (Lehrberuf)#
  • °Holzspielzeugmacher*in#
  • °Holztechnik (Modullehrberuf)#
  • °Holztechniker*in#
  • °Kunststoffformgebung (Lehrberuf – auslaufend)#
  • °Metallbearbeitung (Lehrberuf)#
  • °Metallgestalter*in#
  • °Metallgießer*in (Lehrberuf)#
  • °Metalltechnik – Zerspanungstechnik (Modullehrberuf)#
  • °Möbelbautechniker*in#
  • °Tischlerei (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Tischlereitechnik – Planung (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Tischlereitechnik – Produktion (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Wagner*in (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Zimmerei (Lehrberuf)#
  • °Zimmereitechnik (Lehrberuf)#
Lehre und Matura

Mit einer erfolgreich abgeschlossenen Lehre und vier weiteren Prüfungen erlangst du die Berufsmatura (Berufsreifeprüfung). Diese öffnet dir den Zugang zu Universitäts- und Fachhochschulstudien. Außerdem ermöglicht sie zusätzliche Karrierewege im erlernten Beruf, aber auch außerhalb des bisherigen Berufsfeldes.

Und so geht es:

Die Berufsmatura besteht aus vier Teilprüfungen: Deutsch (schriftlich und mündlich) und Mathematik (schriftlich), eine lebende Fremdsprache (schriftlich oder mündlich) und ein Fachbereich (schriftliche Prüfung oder Projektarbeit und mündliche Prüfung). Der Fachbereich ist ein Thema aus dem Berufsfeld des Kandidaten/der Kandidatin.

Wie funktioniert die Vorbereitung?

Die Vorbereitung auf die Berufsreifeprüfung erfolgt in Vorbereitungskursen, die von Erwachsenenbildungseinrichtungen (z. B. WIFI, BFI, Volkshochschulen), Berufsschulen oder höheren Schulen (z. B. AHS, HAK, HTL, HLW) angeboten werden. In solchen Lehrgängen können auch die jeweiligen Teilprüfungen abgelegt werden. Drei der vier Teilprüfungen können bereits während der Lehre abgelegt werden. Zur letzten Teilprüfung kannst du nach erfolgreichem Lehrabschluss, aber nicht vor dem 19. Geburtstag antreten.

Durch ein Förderprogramm, können die Vorbereitungskurse und die Prüfung seit September 2008 in ganz Österreich kostenlos angeboten werden. Zur konkreten Ausgestaltung der Vorbereitung auf die Berufsreifeprüfung bestehen in den einzelnen Bundesländern unterschiedliche Modelle. Informationen bieten u. a. die Bildungseinrichtungen und die Lehrlingsstellen der Wirtschaftskammern.

Link: Häufig gestellte Fragen!

WKO-Bildungspfade:

Die WKO-Bildungspfade geben dir einen Überblick über durchgängige Entwicklungs- und Karrieremöglichkeiten in unterschiedlichen Berufen am Beispiel der WKO Bildungsangebote. Der Bildungspfad Berufsreifeprüfung steht in allen Lehrberufen offen:

Selbstständigkeit
Selbstständigkeit

Die Möglichkeit einer selbstständigen Berufsausübung ist z. B. gegeben durch:

a) Reglementierte Gewerbe/Handwerke:

  • Handwerk der Drechsler*innen, BGBl. Nr. II 91/2003, Novelle mit Artikel 44 BGBl. II Nr. 399/2008

Für die Ausübung eines reglementierten Gewerbes sind, neben der Erfüllung der allgemeinen Voraussetzungen, Befähigungsnachweise zu erbringen, die in den angeführten Bundesgesetzblättern festgelegt sind.
Downloadmöglichkeit der Zugangsvoraussetzung und Prüfungsordnungen (Bundesgesetzblätter): Wirtschaftskammer Österreich: Prüfungs- und Befähigungsnachweise für reglementierte Gewerbe.

b) Freie Gewerbe:

  • Wagner
  • Erzeugung von Holzschuhen
  • Erzeugung von Spielzeug

Liste der Freien Gewerbe:

ALLGEMEINE HINWEISE:

Für jede Tätigkeit, die Sie selbstständig, regelmäßig und mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, ausüben wollen, brauchen Sie eine Gewerbeberechtigung (Ausnahme: Freie Berufe). Diese erhalten Sie durch Anmeldung bei der Gewerbebehörde (Bezirkshauptmannschaft, Magistrat).
Unabhängig von einem etwaigen Befähigungsnachweis müssen Sie dafür folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • das 18. Lebensjahr muss vollendet sein
  • österreichische Staatsbürgerschaft oder Staatsbürgerschaft eines anderen EU-Mitgliedstaates (oder eines Staates, mit dem ein entsprechender Staatsvertrag besteht) oder es liegt ein gültiger Aufenthaltstitel vor, der zur selbstständigen Tätigkeit berechtigt
  • keine Ausschließungsgründe (z. B. abgewiesene Konkursanträge, Bestrafung wegen Finanzstrafdelikten)

In allen Fällen einer selbstständigen Berufsausübung (ob im Rahmen eines Gewerbes oder als freiberufliche Tätigkeit) ist diese bei der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft und dem zuständigen Finanzamt zu melden.

Weitere Informationen und Kontakte:

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