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Einzelhandel – Elektro-Elektronikberatung

Lehrzeit
3 Jahre
Einstiegsgehalt nach der Lehre
ca. 1.940,- bis 2.040,- €
Berufskategorie
Hauptberuf

Einzelhandelskaufleute im Bereich Elektro-Elektronikberatung verkaufen Elektrogeräte und beraten ihre Kundinnen und Kunden. Sie bestellen Waren, übernehmen Lieferungen und sorgen für eine fachgerechte Lagerung. Sie planen verkaufsfördernde Maßnahmen (z. B. Werbung) und setzen diese um. Sie informieren ihre Kundinnen und Kunden über Produktunterschiede, technische Details und die notwendigen Voraussetzungen für die Inbetriebnahme der gewünschten technischen Geräte (z. B. Anschlüsse für Strom und Wasser laut Typenschild bzw. Gebrauchsanleitung und/oder Schaltplan, Einbaumöglichkeiten und Absicherung). Beim Verkauf ihrer Waren wickeln sie den Zahlungsverkehr ab.

Elektro-Elektronikberater*innen arbeiten im Team mit ihren Kolleginnen/Kollegen und haben Kontakt zu Fachkräften aus anderen Abteilungen und zu ihren Kundinnen und Kunden. Sie arbeiten in Elektrofachgeschäften, in Filialen von Elektrohandelsunternehmen oder in den Elektronikabteilungen von Kaufhäusern.

Wo man arbeitet

Einzelhandelskaufleute im Bereich Elektro-Elektronikberatung verkaufen die verschiedensten Produkte der Haushalts- und Unterhaltungselektronik, wie z. B. Fernseher, Audiosysteme, Kühl- und Gefrierschränke, Haushaltsreinigungs- oder Heizgeräte, Wohnraum- und technische Leuchten im privaten und gewerblichen Bereich, Elektroinstallationswaren oder auch elektrische Körperpflegegeräte. Zu ihrem Aufgabenbereich gehören auch der Einkauf, die Lagerung und die Kundenberatung.

Im Geschäft präsentieren und verkaufen sie die Produkte und beraten ihre Kundinnen und Kunden. Sie sind auch zuständig für die Warenbestellung, die Warenannahme und die Warenlagerung. Außerdem planen und realisieren sie verkaufsfördernde Maßnahmen und übernehmen entsprechende betriebswirtschaftliche Aufgaben im Personal- und Rechnungswesen.

Der Schwerpunkt ihrer Tätigkeit ist der Verkauf von Waren (z. B. Kühlschränke, Geschirrspüler, Mikrowellenherde) an die Endabnehmer*innen. Im Einkauf ermitteln die Einzelhandelskaufleute den Warenbedarf des Betriebes anhand des Lagerbestandes und entsprechend der Nachfrage. Bei der Warenübernahme kontrollieren sie, ob Bestellung und Lieferung hinsichtlich Menge, Qualität und Preis übereinstimmen. Bei etwaigen Mängeln der Waren oder bei durch den Transport verursachten Schäden, verständigen sie die Lieferanten. Anschließend nehmen sie die gelieferten Waren in die IT-gestützte Lagerbuchhaltung auf, indem sie die entsprechenden Kenndaten der Waren in den Computer eingegeben bzw. mit entsprechenden Scannern einlesen. Bevor die Waren zum Verkauf angeboten werden, sind die Verkaufspreise auszuzeichnen. Die Preisauszeichnung erfolgt im Lager oder beim Einschlichten der Waren in Verkaufsregale bzw. beim Aufstellen im Verkaufsraum.

Beim Verkauf steht die Beratung der Kundinnen und Kunden bzw. das Verkaufsgespräch im Vordergrund. Sie beraten ihre Kundinnen/Kunden über das Warensortiment, über Eigenschaften, Qualität und Unterschiede der verschiedenen Angebote. Informieren über mögliche Alternativen, Preise, Mengen und wickeln auch die Zahlung ab. Insbesondere bei technischen Produkten nehmen sie Einstellungen vor oder tauschen Verschleißteile aus. Sie informieren über den sachgemäßen Gebrauch und erforderliche Zusatz- und Hilfsmaterialien (z. B. Batterien, Kabel).
Einzelhandelskaufleute bestellen auf Kundenwunsch nicht lagernde Waren bei Produzenten oder Großhändlern oder fordern sie aus anderen Filialen oder Zentrallagern an.

Ist ein Kunde/eine Kundin mit der gekauften/bestellten Ware einmal nicht zufrieden, weil diese z. B. beschädigt ist oder eine falsche Größe, Form, Farbe etc. gewählt wurde, der Packungsinhalt nicht vollständig ist, nehmen Einzelhandelskaufleute die Reklamation entgegen, tauschen die Waren um oder stellen Gutschriften aus.

Immer wichtiger wird im Einzelhandel die Verkaufsabwicklung über E-Commerce – also Verkaufsportale im Internet. Für viele Einzelhandelskaufleute wird daher auch der sichere Umgang mit E-Commerce-Anwendungen immer wichtiger. Dabei spielt sowohl die rasche als auch die richtige Abwicklung der Kundenbestellungen eine besondere Rolle.

Womit man arbeitet

Einzelhandelskaufleute im Bereich Elektro-Elektronikberatung verwenden für ihre Arbeit Kassen-, Bestell- und Lagersysteme, die durch spezielle Computersoftware gesteuert werden (Bestell- und Abrechnungssysteme). Auch der Internethandel gehört für viele Einzelhandelskaufleute mittlerweile zum Arbeitsalltag, d. h. viele Bestellungen werden bereits über das Internet durchgeführt. Wie in allen Handels- und Dienstleistungsbereichen müssen sie auch jederzeit für ihre Kundinnen/Kunden erreichbar sein, dazu ist ein sicherer Umgang mit Telefon, E-Mail etc. besonders wichtig.

Darüber hinaus hantieren Einzelhandelskaufleute in der Elektro-Elektronikberatung mit ihrem vielfältigen Warensortiment.

Wie man arbeitet

Einzelhandelskaufleute im Bereich Elektro-Elektronikberatung arbeiten in Verkaufs- und Büroräumen von Einzelhandelsgeschäften und Filialen des Elektrohandels. Sie arbeiten im Team mit ihren Kolleginnen/Kollegen und haben Kontakt zu Kundinnen und Kunden sowie zu Fachkräften aus anderen Abteilungen wie z. B. Lagerhaltung oder Rechnungswesen. Bei der Warenlieferung haben sie außerdem Kontakt zu den Lieferanten.

Wie in anderen Einzelhandelsberufen arbeiten Elektro- und Elektronikberater*innen häufig in Teilzeit und teilweise auch an Samstagen und am Abend. Im Einzelhandel arbeitet man viel im Stehen, was eine gewisse körperliche Fitness erfordert.

Was man macht
  • Bedarf für die Warenbeschaffung ermitteln
  • Einkauf unter Berücksichtigung neuer Technologien
  • Warenlieferungen überwachen und administrativ bearbeiten
  • Waren übernehmen, kontrollieren, lagern und pflegen
  • betriebliches Warensortiment vorbereiten, bereitstellen und verkaufsgerecht präsentieren
  • die Kundinnen und Kunden bei der Produktauswahl vor allem hinsichtlich der technischen Eigenschaften und der Anwendungsmöglichkeiten beraten
  • Gebrauchsanweisungen und Anleitungen für die Montage und Inbetriebnahme umsetzen
  • Kundinnen und Kunden über Sicherheitsvorschriften, die bei der Produktanwendung zu berücksichtigen sind, informieren
  • Kundinnen und Kunden über Energiebedarf, Energieeffizienz, Wirtschaftlichkeit, Lebensdauer, Entsorgung der Produkte informieren
  • Serviceleistungen anbieten
  • Verkaufsgespräche führen
  • Bestellungen und Aufträge entgegennehmen und abwickeln inklusive Rechnungslegung und Zahlungsverkehr
  • Reklamationen behandeln
Für wen man arbeitet
  • Einzelhandelsunternehmen (Elektrofachgeschäfte)
  • Filialen von Elektrohandelsunternehmen
  • Fachabteilungen in Kaufhäusern
Ausbildungsinhalte / Was man lernt

Wichtige Ausbildungsinhalte:

  • Einzelhandel – Allgemein
  • Einzelhandel – Elektro- und Elektronikberatung
  • Buchhaltung, Kostenrechnung
  • Material- und Warenwirtschaft
  • Waren- und Produktkunde
  • Lagerhaltung und Logistik
  • Werbung, Verkaufsförderung
  • Verkaufsflächengestaltung, Warenpräsentation
  • Kundenberatung, Kundenservice
  • Reklamationswesen
  • Datensicherheit, Datenschutz, Privacy
Wie man sich weiterbilden kann

Einzelhandelskaufleute für Elektro-Elektronikberatung sind beruflich immer wieder vor neue Herausforderungen gestellt. Voraussetzung für Erfolg in diesem Beruf ist es, immer auf dem neuesten Stand der Entwicklung zu bleiben und das Fachwissen, die Methodenkompetenzen und sozialen Kompetenzen laufend zu ergänzen und zu vertiefen.

Weiterbildungseinrichtungen wie zum Beispiel das Berufsförderungsinstitut (BFI) und das Wirtschaftsförderungsinstitut (WIFI) bieten zahlreiche Kurse für den Bereich Handel an.

Viele Handelsbetriebe bieten regelmäßig interne Kurse und Schulungen zur kaufmännischen Weiterbildung oder zu neuen Produkten, Materialien und Sortimenten an.

Möglichkeiten zur beruflichen Höherqualifizierung bieten weiters Vorbereitungs- und Aufbaulehrgänge an berufsbildenden höheren Schulen (insb. Handelsakademien). Mit dem Abschluss eines Aufbaulehrganges ist neben einer höheren Fachqualifikation außerdem die Matura verbunden, die ein Studium an Fachhochschulen und Universitäten ermöglicht.

Studium ohne Matura:

Für ein Studium an einer Fachhochschule, Universität oder Pädagogischen Hochschulen ist normalerweise die Matura einer Allgemeinbildenden (AHS) oder Berufsbildenden Höheren Schule (BHS) erforderlich.
Es bestehen aber auch andere Zugangsmöglichkeiten:

  • Berufsreifeprüfung (Lehre mit Matura): Die Berufsreifeprüfung, die du bereits während deiner Lehrzeit beginnen kannst, ist eine vollwertige Matura, mit der du uneingeschränkten Zugang zum Studium hast.
  • Studienberechtigungsprüfung: Die Studienberechtigungsprüfung kannst du vor Beginn eines Studiums ablegen. Sie ermöglicht den Zugang zu einem bestimmten Studium.
  • ohne Matura mit Berufsausbildung und Berufserfahrung: Fachhochschulen bieten außerdem meist die Möglichkeit mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung (insb. Lehre oder Berufsbildender Mittlerer Schule (BMS)) und mehrjähriger Berufserfahrung auch ohne Matura ein facheinschlägiges (d. h. mit der Berufsausbildung fachlich verwandtes) Bachelorstudien zu beginnen. Meist müssen dazu einzelne Zusatzprüfungen absolviert werden.

Weiterführende Bildungsmöglichkeiten und Höherqualifizierung:

Was du mitbringen solltest

In jedem Beruf brauchst du spezielles fachliches Know-how, das in der Aus- und Weiterbildung vermittelt wird. In den beiden Menüpunkten Ausbildung und Weiterbildung findest du Informationen zu Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten für diesen Beruf.

Es gibt auch Kompetenzen, Fähigkeiten und Eigenschaften, die in allen Berufen wichtig sind. Dazu gehören besonders:

  • Zuverlässigkeit und Pünktlichkeit
  • genaues und sorgfältiges Arbeiten
  • selbstständiges Arbeiten
  • Einsatzfreude
  • Verantwortungsbewusstsein
  • Fähigkeit und Bereitschaft mit anderen zusammen zu arbeiten (Teamfähigkeit)
  • Lernbereitschaft

Die folgende Liste gibt dir einen Überblick über weitere allgemeine Anforderungen, die in DIESEM Beruf häufig gestellt werden. Diese können natürlich je nach Betrieb, Institution oder Organisation sehr unterschiedlich sein.

DENK DARAN: Viele dieser Anforderungen sind auch Bestandteil der Ausbildung.

Hinweis: Die Begriffe werden in alphabetischer Reihenfolge aufgelistet.

Körperliche Anforderungen: Welche körperlichen Eigenschaften sind wichtig?
  • gute körperliche Verfassung – Stehen

 

Fachkompetenz: Welche Fähigkeiten und Kenntnisse werden von mir erwartet?
  • Anwendung und Bedienung digitaler Tools
  • Datensicherheit und Datenschutz
  • gute Beobachtungsgabe
  • gute Deutschkenntnisse
  • gute rhetorische Fähigkeit
  • gutes Gedächtnis
  • kaufmännisches Verständnis
  • technisches Verständnis
  • Zahlenverständnis und Rechnen

 

Sozialkompetenz: Was brauche ich im Umgang mit anderen?
  • Argumentationsfähigkeit / Überzeugungsfähigkeit
  • Aufgeschlossenheit
  • Hilfsbereitschaft
  • Konfliktfähigkeit
  • Kontaktfreude
  • Kund*innenorientierung
  • Verkaufstalent

 

Selbstkompetenz: Welche persönlichen Eigenschaften sollte ich mitbringen?
  • Aufmerksamkeit
  • Flexibilität / Veränderungsbereitschaft
  • Freundlichkeit
  • Selbstvertrauen / Selbstbewusstsein

 

Weitere Anforderungen: Was ist sonst noch wichtig?
  • gepflegtes Erscheinungsbild

 

Methodenkompetenz: Welche Arbeits- und Denkweisen sind wichtig?
  • Organisationsfähigkeit
  • Problemlösungsfähigkeit
  • Prozessverständnis
  • systematische Arbeitsweise
  • Umgang mit sozialen Medien
Was es noch gibt
Verwandte Lehrberufe

Durch die Verwandtschaftsregelung wird die Ausbildung in einem Lehrberuf auf Teile der Lehrzeit in anderen (verwandten) Lehrberufen angerechnet. Dadurch verkürzt sich die Lehrzeit bei der Ausbildung in einem weiteren Lehrberuf (oder auch beim Wechsel auf einen verwandten Lehrberuf). In manchen Fällen wird die Lehrzeit und die Lehrabschlussprüfung auch vollkommen ersetzt.

Bei folgenden verwandten Lehrberufen verkürzt sich die Lehrzeit im Ausmaß der angegebenen Lehrjahre. (Beispiel: Der Eintrag „1. voll“ bedeutet z. B., dass sich die Lehrzeit im verwandten Lehrberuf um ein Jahr verkürzt.)

  • °Assistent*in in der Sicherheitsverwaltung (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Bahnreise- und Mobilitätsservice (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Bankkaufmann / Bankkauffrau (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Betriebslogistikkaufmann / Betriebslogistikkauffrau (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Buch- und Medienwirtschaft – Buch- und Musikalienhandel (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Buch- und Medienwirtschaft – Buch- und Pressegroßhandel (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Buch- und Medienwirtschaft – Verlag (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Bürokaufmann / Bürokauffrau (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Drogist*in (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °E-Commerce-Kaufmann / E-Commerce-Kauffrau (Lehrberuf)#, „1. voll, 2. erste Hälfte“
  • °EDV-Kaufmann / EDV-Kauffrau (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Einkäufer*in (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Eventkaufmann / Eventkauffrau (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Finanz- und Rechnungswesenassistenz (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Finanzdienstleistungskaufmann / Finanzdienstleistungskauffrau (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Fitnessbetreuung (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Fleischverkauf (Lehrberuf)#, „1. voll“ *
    * Anmerkung: Lehrzeiten, die in einem Fleischerbetrieb im Lehrberuf Einzelhandelskaufmann/-frau oder FleischerIn zurückgelegt wurden, sind auf die Lehrzeit im Lehrberuf Fleischverkauf in vollem Ausmaß anzurechnen.
  • °Foto- und Multimediakaufmann / Foto- und Multimediakauffrau (Lehrberuf)#, „1., 2., 3. voll“
  • °Großhandelskaufmann / Großhandelskauffrau (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Hotel- und Gastgewerbeassistent*in (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Hotel- und Restaurantfachmann / Hotel- und Restaurantfachfrau (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Hotelkaufmann / Hotelkauffrau (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Immobilienkaufmann / Immobilienkauffrau (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Industriekaufmann / Industriekauffrau (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Kanzleiassistent*in – Notariatskanzlei (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Kanzleiassistent*in – Rechtsanwaltskanzlei (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Medizinproduktekaufmann / Medizinproduktekauffrau (Lehrberuf)#, „1., 2., 3. voll“
  • °Mobilitätsservice (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Personaldienstleistung (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Pharmazeutisch-kaufmännische Assistenz (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Reisebüroassistent*in (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Speditionskaufmann / Speditionskauffrau (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Speditionslogistik (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Sportadministration (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Sportgerätefachkraft (Lehrberuf)#, „1., 2. voll“
  • °Steuerassistenz (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Versicherungskaufmann / Versicherungskauffrau (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Verwaltungsassistent*in (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Waffen- und Munitionshändler*in (Lehrberuf)#, „1., 2. voll“
Alternativen (Auswahl)

Alternative Berufe sind Berufe, die entweder eine ähnliche Ausbildung oder ähnliche Aufgaben- oder Tätigkeitsbereiche haben, wie der Beruf, über den du dich gerade informierst. Die Ähnlichkeit kann auch in den Arbeitsmaterialien, den Arbeitsumgebungen liegen oder in der Art, wie du mit anderen Menschen zusammenarbeitest.

Diese Liste soll dir bei der Überlegung helfen, welche Berufe und Ausbildungen für dich noch interessant sein könnten und dich auf weitere Ideen bringen.

  • °Antiquitäten- und Kunstgegenständehändler*in#
  • °Anzeigenverkäufer*in#
  • °Archiv-, Bibliotheks- und Informationsassistent*in (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Assistent*in in der Sicherheitsverwaltung (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Autoverkäufer*in#
  • °Bahnreise- und Mobilitätsservice (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Bankkaufmann / Bankkauffrau (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Betriebslogistikkaufmann / Betriebslogistikkauffrau (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Buch- und Medienwirtschaft – Buch- und Musikalienhandel (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Buch- und Medienwirtschaft – Buch- und Pressegroßhandel (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Buch- und Medienwirtschaft – Verlag (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Büroangestellter / Büroangestellte#
  • °Bürokaufmann / Bürokauffrau (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Dekorateur*in#
  • °Direktberater*in#
  • °Disponent*in#
  • °Drogist*in (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °E-Commerce-Kaufmann / E-Commerce-Kauffrau (Lehrberuf)#, „1. voll, 2. erste Hälfte“
  • °E-Commerce-Manager*in#
  • °EDV-Kaufmann / EDV-Kauffrau (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Einkäufer*in#
  • °Einkäufer*in (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Eventkaufmann / Eventkauffrau (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Exportkaufmann / Exportkauffrau#
  • °Finanz- und Rechnungswesenassistenz (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Finanzdienstleistungskaufmann / Finanzdienstleistungskauffrau (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Fitnessbetreuung (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Fleischverkauf (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Foto- und Multimediakaufmann / Foto- und Multimediakauffrau (Lehrberuf)#, „1., 2., 3. voll“
  • °Großhandelskaufmann / Großhandelskauffrau (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Handelsvertreter*in#
  • °Hotel- und Gastgewerbeassistent*in (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Hotel- und Restaurantfachmann / Hotel- und Restaurantfachfrau (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Hotelkaufmann / Hotelkauffrau (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Immobilienkaufmann / Immobilienkauffrau (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Industriekaufmann / Industriekauffrau (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Kanzleiassistent*in – Notariatskanzlei (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Kanzleiassistent*in – Rechtsanwaltskanzlei (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Kund*innenbetreuer*in#
  • °Medizinproduktekaufmann / Medizinproduktekauffrau (Lehrberuf)#, „1., 2., 3. voll“
  • °Mobilitätsservice (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Personaldienstleistung (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Pharmazeutisch-kaufmännische Assistenz (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Reisebüroassistent*in (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Speditionskaufmann / Speditionskauffrau (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Speditionslogistik (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Sportadministration (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Sportgerätefachkraft (Lehrberuf)#, „1., 2. voll“
  • °Steuerassistenz (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Textilkaufmann / Textilkauffrau#
  • °Verkaufstechniker*in / Vertriebstechniker*in#
  • °Versicherungskaufmann / Versicherungskauffrau (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Vertriebswirt*in#
  • °Verwaltungsassistent*in (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Waffen- und Munitionshändler*in (Lehrberuf)#, „1., 2. voll“
Lehre und Matura

Mit einer erfolgreich abgeschlossenen Lehre und vier weiteren Prüfungen erlangst du die Berufsmatura (Berufsreifeprüfung). Diese öffnet dir den Zugang zu Universitäts- und Fachhochschulstudien. Außerdem ermöglicht sie zusätzliche Karrierewege im erlernten Beruf, aber auch außerhalb des bisherigen Berufsfeldes.

Und so geht es:

Die Berufsmatura besteht aus vier Teilprüfungen: Deutsch (schriftlich und mündlich) und Mathematik (schriftlich), eine lebende Fremdsprache (schriftlich oder mündlich) und ein Fachbereich (schriftliche Prüfung oder Projektarbeit und mündliche Prüfung). Der Fachbereich ist ein Thema aus dem Berufsfeld des Kandidaten/der Kandidatin.

Wie funktioniert die Vorbereitung?

Die Vorbereitung auf die Berufsreifeprüfung erfolgt in Vorbereitungskursen, die von Erwachsenenbildungseinrichtungen (z. B. WIFI, BFI, Volkshochschulen), Berufsschulen oder höheren Schulen (z. B. AHS, HAK, HTL, HLW) angeboten werden. In solchen Lehrgängen können auch die jeweiligen Teilprüfungen abgelegt werden. Drei der vier Teilprüfungen können bereits während der Lehre abgelegt werden. Zur letzten Teilprüfung kannst du nach erfolgreichem Lehrabschluss, aber nicht vor dem 19. Geburtstag antreten.

Durch ein Förderprogramm, können die Vorbereitungskurse und die Prüfung seit September 2008 in ganz Österreich kostenlos angeboten werden. Zur konkreten Ausgestaltung der Vorbereitung auf die Berufsreifeprüfung bestehen in den einzelnen Bundesländern unterschiedliche Modelle. Informationen bieten u. a. die Bildungseinrichtungen und die Lehrlingsstellen der Wirtschaftskammern.

Link: Häufig gestellte Fragen!

WKO-Bildungspfade:

Die WKO-Bildungspfade geben dir einen Überblick über durchgängige Entwicklungs- und Karrieremöglichkeiten in unterschiedlichen Berufen am Beispiel der WKO Bildungsangebote. Der Bildungspfad Berufsreifeprüfung steht in allen Lehrberufen offen:

Selbstständigkeit
Selbstständigkeit

Die Möglichkeit einer selbstständigen Berufsausübung ist gegeben durch:

Freies Gewerbe:

  • Handelsgewerbe

Informationen zum „Freien Gewerbe“: freie Gewerbe erfordern in der Regel keinen Befähigungsnachweis, sondern lediglich eine Anmeldung bei der Gewerbebehörde. Grundsätzlich richtet sich der Gewerbeumfang nach dem Wortlaut der Gewerbeanmeldung.

Liste der Freien Gewerbe:

 

ALLGEMEINE HINWEISE:

Für jede Tätigkeit, die Sie selbstständig, regelmäßig und mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, ausüben wollen, brauchen Sie eine Gewerbeberechtigung (Ausnahme: Freie Berufe). Diese erhalten Sie durch Anmeldung bei der Gewerbebehörde (Bezirkshauptmannschaft, Magistrat).
Unabhängig von einem etwaigen Befähigungsnachweis müssen sie dafür folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • das 18. Lebensjahr muss vollendet sein
  • österreichische Staatsbürgerschaft oder Staatsbürgerschaft eines anderen EU-Mitgliedstaates (oder eines Staates, mit dem ein entsprechender Staatsvertrag besteht) oder es liegt ein gültiger Aufenthaltstitel vor, der zur selbstständigen Tätigkeit berechtigt
  • keine Ausschließungsgründe (z. B. abgewiesene Konkursanträge, Bestrafung wegen Finanzstrafdelikten)

Freie Berufe sind selbstständige (freiberufliche) Tätigkeiten, die nicht der Gewerbeordnung unterliegen (z. B. Arzt/Ärztin und andere Gesundheitsberufe, Rechtsanwalt/-anwältin, Musiker*in, Schriftsteller*in und andere Künstlerberufe). Für einige freie Berufe ist die Berufsausübung durch eigene Rechtsvorschriften (Ärztegesetz, Rechtsanwaltsordnung, Ziviltechnikergesetz etc.) geregelt und es bestehen eigene Interessensvertretungen (Kammern oder Berufsverbände), denen die Aufnahme der selbstständigen Berufstätigkeit gemeldet werden muss. Für andere freie Berufe, wie z. B. Künstler*in, Schriftsteller*in, Journalist/Journalistin, bestehen keine besonderen Rechtsvorschriften und Meldepflichten.

In allen Fällen einer selbstständigen Berufsausübung (ob im Rahmen eines Gewerbes oder als freiberufliche Tätigkeit) ist diese bei der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft und dem zuständigen Finanzamt zu melden.

Weitere Informationen und Kontakte:

Noch nichts Richtiges gefunden?

Filtere die Lehrberufe nach A – Z oder stöbere in den Branchen. Vielleicht sagt dir das mehr zu:

Bei der Lehrstellenbörse AMS & WKO kannst du dir offene Lehrstellen bei konkreten Betrieben anschauen. Schau auch mal hier rein: