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Elektronik – Angewandte Elektronik (Modullehrberuf)

Lehrzeit
3 1/2 bzw. 4 Jahre
Einstiegsgehalt nach der Lehre
ca. 2.560,- bis 2.640,- €
Berufskategorie
Hauptberuf

Elektroniker*innen in der Angewandten Elektronik entwickeln, erzeugen, montieren und reparieren elektronische Geräte, Maschinen und Anlagen aller Art, wie z. B. Mess-, Steuer-, Regel- und Signalanlagen, Leiterplatten und Sensoren, Komponenten der optischen Elektronik, Hochfrequenzanlagen wie Funkanlagen, Antennen- und Satellitenanlagen, aber auch Geräte der Video- und Audiotechnik.
Sie stellen elektrische, elektronische und mikrotechnische Bauelemente (z. B. Leiterplatten, Sensoren) her und bauen diese in Geräte und größere Anlagen (z. B. Industrieanlagen, Produktionsanlagen) ein, setzen diese in Betrieb und stellen die Funktionen ein. Sie montieren und verdrahten Geräte, bestücken und löten Leiterplatten, beheben Störungen oder messen elektronische Schaltungen.

Elektroniker*innen in der Angewandten Elektronik arbeiten mit Berufskolleg*innen und Spezialist*innen aus den verschiedenen Anwendungsbereichen zusammen, z. B. mit Mikrotechniker*innen, °Mechatroniker*in#nen, °Kommunikationstechniker*in#nen oder °Informatiker*in#nen. Sie arbeiten in Forschungs- und Entwicklungslabors an und mit Laborgeräten sowie in industriellen Produktions- und Fertigungshallen oder bei Montagearbeiten direkt bei ihren Kund*innen vor Ort.

Wo man arbeitet

Elektroniker*innen in der Angewandten Elektronik stellen elektrische, elektronische und mikrotechnische Bauteile, Komponenten und Systeme für Geräte, Maschinen und Anlagen aller Art her. Zu den wichtigsten Erzeugnissen der Elektroniker*innen gehören z. B. Regel- und Steuereinheiten für Fertigungsmaschinen, Leiterplatten und Sensoren, Signalanlagen, elektronische Mess- und Prüfgeräte, Sende- und Empfangsanlagen, Funkanlagen, Antennen- und Satellitenanlagen oder Geräte der Video- und Audiotechnik.

Sie bauen elektronische Teile und Komponenten zusammen, montieren diese in die Geräte und Anlagen ein und führen alle Vorarbeiten zur Inbetriebnahme durch. Weiters warten und reparieren sie die elektronischen Systeme, suchen nach Fehlern, grenzen diese ein und beheben die Störungen.

Elektroniker*innen in der Angewandten Elektronik sind außerdem in der Entwicklung und Planung von elektronischen Komponenten und Systemen tätig. Sie entwerfen Schaltpläne und bauen Prototypen von elektronischen Schaltungen auf und testen diese. Zu ihren Aufgaben gehören häufig auch die Bedienung und Überwachung automatisierter Produktionsanlagen sowie das Justieren und Kalibrieren von Mess- und Steuergeräten.

Sie wenden unterschiedliche Verfahren (Ätzverfahren, Siebdruckverfahren, Fräsverfahren) zur Herstellung von Leiterplatten an und bestücken diese gemäß Schaltplänen oder Mustern mit SMD-Bauteilen (Surface Mounted Device) oder THT-Bauteilen (Through-Hole-Technology). Dabei benutzen sie geeignete Werkzeuge, Bestückungshilfen (z. B. Vakuumpipette) und Geräte. Anschließend finalisieren sie die Leiterplatten mit einem passenden Lötverfahren und prüfen diese auf ihre Funktion. Sie führen Funktions- oder Mängelkontrollen an bestehenden elektronischen Schaltungen durch oder passen elektronische Schaltungen an neue Anforderungen an.

Elektroniker*innen in der Angewandten Elektronik legen anhand technischer Unterlagen Arbeitsmittel und Produktionsschritte fest und achten auf die Einhaltung von Qualitäts- und Umweltstandards und Sicherheitsrichtlinien. Sie stellen die Werkzeuge und Geräte für den Einsatz bereit, bedienen, beschicken, prüfen und überwachen die Produktionsanlagen, z. B. Mess-, Steuer- und Regelungsanlagen, und protokollieren den Produktionsprozess anhand prozessbegleitender Kontrollen. Sie führen Prüfungen und Endtests durch, beispielsweise durch optische, elektrische und mechanische Messungen, ermitteln elektrische und nichtelektrische Kennwerte von Bauelementen und halten die Daten in technischen Dokumentationen fest.

Im Kund*innenservice warten und reparieren sie Geräte, Systeme und Anlagen und führen Beratungen und Schulungen durch.

Womit man arbeitet

Elektroniker*innen in der Angewandten Elektronik verwenden bei ihrer Tätigkeit die verschiedensten analogen und digitalen Mess- und Prüfgeräte (z. B. Oszilloskop, Voltmeter, pH-Meter, Aräometer). Sie arbeiten mit mikrotechnischen Bauteilen und Komponenten, mit Mikrochips, Leiterplatten, Mikrosensoren, Schaltungen, Schaltkreisen, Mikroleitungen und dergleichen. Sie verwenden verschiedene Mess- und Prüfgeräte, lesen Installations- und Montage-, Schalt- und Bestückungspläne und hantieren mit den verschiedensten Geräten, Systemen und Anlagen, die mit mikrotechnischen Bauteile und Komponenten ausgestattet sind. Sie stellen elektronische Schaltungen her und bestücken Leiterplatten mit Widerständen, Dioden, Kondensatoren, Steckverbindungen und hantieren mit SMD-Bauteilen (Surface Mounted Device).

Elektroniker*innen in der Angewandten Elektronik arbeiten unter Einhaltung der betrieblichen Qualitäts-, Umwelt- und Sicherheitsstandards mit Gasen, Ätzmitteln, Klebstoffen und anderen Arbeitsstoffen. Sie verwenden Werkzeuge wie Schraubenzieher, Pinzetten, Zangen, Printbohrmaschinen, Lötgeräte und diverse Fein- und Spezialwerkzeuge. Computer und Kommunikationsanlagen gehören ebenso zum Arbeitsalltag. In Reinräumen tragen sie spezielle Arbeits- und Schutzkleidung, Schutzbrillen, chemikalienbeständige Handschuhe usw.

Wie man arbeitet

Elektroniker*innen in der Angewandten Elektronik arbeiten in Werkstätten, Produktions- und Fertigungshallen sowie in Forschungs- und Entwicklungslabors (Reinräumen). Bei Montage-, Einstellungs- und Servicearbeiten sind sie an wechselnden Arbeitsorten bei ihren Kund*innen im Einsatz. Je nach betrieblicher Funktion sind sie dabei im Team mit Berufskolleg*innen, Vorgesetzten und Fachkräften anderer Abteilungen bzw. Spezialist*innen der unterschiedlichen Anwendungsbereiche der Elektronik tätig, z. B. °Mikrotechniker*in / Mikrosystemtechniker*in#, °Elektrotechniker*in#, °Mechatroniker*in#, °Regelungs- und Automatisierungstechniker*in#, °Medizintechniker*in#, °Kommunikationstechniker*in#, °Telematiker*in#, °Informatiker*in#, °Produktionsleiter*in#.

Was man macht
  • elektrische, elektronische und mikrotechnische Bauelemente, Bauteile und Baugruppen für Geräte, Maschinen und Anlagen herstellen, prüfen und instand setzen
  • Arbeitsvorbereitung: Arbeitsschritte und Methoden festlegen, Materialien vorbereiten
  • elektrische, elektronische und elektropneumatische Steuerungen einrichten und in Betrieb nehmen
  • Fehler und Störungen an Steuerungen suchen, eingrenzen und beheben
  • blanke und isolierte Leitungen sowie kabelähnlichen Leitungen und Kabel verlegen und anschließen
  • Klemm-, Löt-, Steck- und andere leitende Verbindungen herstellen
  • analoge und digitale Schaltungen mit komplexen Halbleiterbauelementen herstellen
  • Schaltungen mit elektromechanischen und elektronischen Bauelementen entwickeln und herstellen
  • Leiterplatten und Printplatten herstellen, bestücken, zusammenbauen, prüfen und instand setzen
  • Mess-, Steuer-, Regel- und Signalanlagen zusammenbauen, prüfen und instand setzen
  • Produktionsanlagen und -prozesse programmieren, steuern, überwachen und optimieren
  • prozessbegleitende Prüfungen und Endtests durchführen
  • Maßnahmen zur elektrostatischen (ESV) und elektromagnetischen (EMV) Verträglichkeit durchführen
  • Maßnahmen zur Qualitätskontrolle und Qualitätssicherung durchführen
  • Service-, Wartungs- und Reparaturarbeiten durchführen
  • Schutzmaßnahmen zur Verhütung von Personenschäden und Sachschäden sowie von Störungen und Beeinträchtigungen (Elektrostatik, Elektromagnetik) einrichten, prüfen und dokumentieren
  • Betriebsbücher und Dokumentationen führen
  • Beratungen, Kund*innenservice und Schulungen durchführen, Verkaufsgespräche führen
Für wen man arbeitet

Beschäftigungsmöglichkeiten für Elektroniker*innen in der Angewandten Elektronik bieten

  • Betriebe in der Erzeugung, Montage und Reparatur von elektronischen, kommunikations- und informationstechnischen Geräten, Maschinen und Anlagen (Elektro-, Elektronik-, Telekommunikationsbetriebe),
  • Handelsbetriebe für Elektro- und Elektronikgeräte mit Service- und Reparaturwerkstätten sowie
  • Verkehrsbetriebe und Energieversorgungsunternehmen.
Ausbildungsinhalte / Was man lernt

Die Ausbildung im Modullehrberuf Elektroniker*in in der Angewandten Elektronik umfasst verpflichtend eine zweijährige Ausbildung im Grundmodul Elektronik und eine eineinhalbjährige Ausbildung im Hauptmodul Angewandte Elektronik.

Zusätzlich kann in einem weiteren halben Ausbildungsjahr eines der folgenden Spezialmodule gewählt werden:

  • Netzwerktechnik
  • Eisenbahntelekommunikationstechnik

Das Hauptmodul Angewandte Elektronik ist nicht mit dem Spezialmodul Satellitenempfangstechnik und Breitbandkabelnetze kombinierbar.

Dauer der Lehrzeit:

  • 3,5 Jahre: Grundmodul + ein Hauptmodul
  • 4 Jahre: Grundmodul + ein Hauptmodul + ein Spezialmodul
Wie man sich weiterbilden kann

Elektroniker*innen in der Angewandten Elektronik sind beruflich immer wieder vor neue Herausforderungen gestellt. Voraussetzung für Erfolg in diesem Beruf ist es, immer auf dem neuesten Stand der Entwicklung zu bleiben und das Fachwissen, die Methodenkompetenzen und sozialen Kompetenzen laufend zu ergänzen und zu vertiefen.

Weiterbildungseinrichtungen wie z. B. das Berufsförderungsinstitut (BFI) und das Wirtschaftsförderungsinstitut (WIFI) bieten in vielen relevanten Bereichen Kurse und Lehrgänge an (z. B. Mikrocomputertechnik/Mikroprozessoren, Speicherprogrammierbare Steuerungstechnik, Europäischer Installationsbus, Verkabelungstechnik).

Viele Betriebe führen zur beruflichen Weiterbildung der Mitarbeiter*innen auch regelmäßig innerbetriebliche Kurse, Seminare und Schulungen durch, größere Betriebe haben dazu zum Teil eigene Weiterbildungsakademien eingerichtet.

Außerdem ist für Elektroniker*innen die laufende Lektüre von Fachzeitschriften und anderen Publikationen, die Vernetzung bei Fachmessen und Veranstaltungen und die Teilnahme an beruflichen Netzwerken (online und offline) eine wichtige Möglichkeit, um sich auf dem neuesten Stand zu halten.

Möglichkeiten zur beruflichen Höherqualifizierung bieten außerdem Vorbereitungs- und Aufbaulehrgänge für Berufstätige an Berufsbildenden Höheren Schulen, insbesondere an Höheren Technischen Lehranstalten, sowie der Besuch von Werkmeisterschulen.
Mit dem Abschluss eines Aufbaulehrganges (3 Jahre) ist neben einer höheren Fachqualifikation außerdem die Matura verbunden, die ein Studium an Fachhochschulen und Universitäten (z. B. Communication Engineering, Mikrosystemtechnik) ermöglicht.

Studium ohne Matura:

Für ein Studium an einer Fachhochschule, Universität oder Pädagogischen Hochschulen ist normalerweise die Matura einer Allgemeinbildenden (AHS) oder Berufsbildenden Höheren Schule (BHS) erforderlich.
Es bestehen aber auch andere Zugangsmöglichkeiten:

  • Berufsreifeprüfung (Lehre mit Matura): Die Berufsreifeprüfung, die du bereits während deiner Lehrzeit beginnen kannst, ist eine vollwertige Matura, mit der du uneingeschränkten Zugang zum Studium hast.
  • Studienberechtigungsprüfung: Die Studienberechtigungsprüfung kannst du vor Beginn eines Studiums ablegen. Sie ermöglicht den Zugang zu einem bestimmten Studium.
  • ohne Matura mit Berufsausbildung und Berufserfahrung: Fachhochschulen bieten außerdem meist die Möglichkeit mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung (insbesondere Lehre oder Berufsbildender Mittlerer Schule (BMS)) und mehrjähriger Berufserfahrung auch ohne Matura ein facheinschlägiges (d. h. mit der Berufsausbildung fachlich verwandtes) Bachelorstudien zu beginnen. Meist müssen dazu einzelne Zusatzprüfungen absolviert werden.

Weiterführende Bildungsmöglichkeiten und Höherqualifizierung:

Was du mitbringen solltest

In jedem Beruf brauchst du spezielles fachliches Know-how, das in der Aus- und Weiterbildung vermittelt wird. In den beiden Menüpunkten Ausbildung und Weiterbildung findest du Informationen zu Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten für diesen Beruf.

Es gibt auch Kompetenzen, Fähigkeiten und Eigenschaften, die in allen Berufen wichtig sind. Dazu gehören besonders:

  • Zuverlässigkeit und Pünktlichkeit
  • genaues und sorgfältiges Arbeiten
  • selbstständiges Arbeiten
  • Einsatzfreude
  • Verantwortungsbewusstsein
  • Fähigkeit und Bereitschaft mit anderen zusammen zu arbeiten (Teamfähigkeit)
  • Lernbereitschaft

Die folgende Liste gibt dir einen Überblick über weitere allgemeine Anforderungen, die in DIESEM Beruf häufig gestellt werden. Diese können natürlich je nach Betrieb, Institution oder Organisation sehr unterschiedlich sein.

DENK DARAN: Viele dieser Anforderungen sind auch Bestandteil der Ausbildung.

Hinweis: Die Begriffe werden in alphabetischer Reihenfolge aufgelistet.

Körperliche Anforderungen: Welche körperlichen Eigenschaften sind wichtig?
  • Auge-Hand-Koordination
  • Farbsehen
  • Fingerfertigkeit

 

Fachkompetenz: Welche Fähigkeiten und Kenntnisse werden von mir erwartet?
  • Anwendung und Bedienung digitaler Tools
  • Datensicherheit und Datenschutz
  • gutes Augenmaß
  • handwerkliche Geschicklichkeit
  • mathematisches Verständnis
  • räumliches Vorstellungsvermögen
  • technisches Verständnis

 

Sozialkompetenz: Was brauche ich im Umgang mit anderen?
  • Kommunikationsfähigkeit
  • Kund*innenorientierung

 

Selbstkompetenz: Welche persönlichen Eigenschaften sollte ich mitbringen?
  • Aufmerksamkeit
  • Belastbarkeit / Resilienz
  • Beurteilungsvermögen / Entscheidungsfähigkeit
  • Flexibilität / Veränderungsbereitschaft
  • Geduld
  • Sicherheitsbewusstsein
  • Umweltbewusstsein

 

Methodenkompetenz: Welche Arbeits- und Denkweisen sind wichtig?
  • Kreativität
  • logisch-analytisches Denken / Kombinationsfähigkeit
  • Problemlösungsfähigkeit
  • Prozessverständnis
  • systematische Arbeitsweise
Was es noch gibt
Verwandte Lehrberufe

Durch die Verwandtschaftsregelung wird die Ausbildung in einem Lehrberuf auf Teile der Lehrzeit in anderen (verwandten) Lehrberufen angerechnet. Dadurch verkürzt sich die Lehrzeit bei der Ausbildung in einem weiteren Lehrberuf (oder auch beim Wechsel auf einen verwandten Lehrberuf). In manchen Fällen wird die Lehrzeit und die Lehrabschlussprüfung auch vollkommen ersetzt.

Bei folgenden verwandten Lehrberufen verkürzt sich die Lehrzeit im Ausmaß der angegebenen Lehrjahre. (Beispiel: Der Eintrag „1. voll“ bedeutet z. B., dass sich die Lehrzeit im verwandten Lehrberuf um ein Jahr verkürzt.)

  • °Kälteanlagentechnik (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Konstrukteur*in – Elektroinstallationstechnik (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Konstrukteur*in – Maschinenbautechnik (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Konstrukteur*in – Werkzeugbautechnik (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Kraftfahrzeugtechnik (Modullehrberuf)#, „1. voll“
  • °Mechatronik (Modullehrberuf)#, „1. voll“
  • °Metalltechnik (Modullehrberuf)#, „1. voll“
  • °Prozesstechnik (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Veranstaltungstechnik (Lehrberuf)#, „1. voll“
Alternativen (Auswahl)

Alternative Berufe sind Berufe, die entweder eine ähnliche Ausbildung oder ähnliche Aufgaben- oder Tätigkeitsbereiche haben, wie der Beruf, über den du dich gerade informierst. Die Ähnlichkeit kann auch in den Arbeitsmaterialien, den Arbeitsumgebungen liegen oder in der Art, wie du mit anderen Menschen zusammenarbeitest.

Diese Liste soll dir bei der Überlegung helfen, welche Berufe und Ausbildungen für dich noch interessant sein könnten und dich auf weitere Ideen bringen.

  • °Automatisierungstechniker*in#
  • °Computertechniker*in#
  • °Elektrotechnik (Modullehrberuf)#, „1. voll“
  • °Fahrzeugbautechniker*in#
  • °Hardware-Entwickler*in#
  • °IT-Systemelektroniker*in#
  • °Kälteanlagentechnik (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Kommunikationstechniker*in#
  • °Konstrukteur*in – Elektroinstallationstechnik (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Konstrukteur*in – Maschinenbautechnik (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Konstrukteur*in – Werkzeugbautechnik (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Kraftfahrzeugtechnik (Modullehrberuf)#, „1. voll“
  • °Maschinenbautechniker*in#
  • °Mechatronik (Modullehrberuf)#, „1. voll“
  • °Mechatroniker*in#
  • °Medizintechniker*in#
  • °Metalltechnik (Modullehrberuf)#, „1. voll“
  • °Mikrotechniker*in / Mikrosystemtechniker*in#
  • °Nachrichtentechniker*in#
  • °Prozesstechnik (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Robotiktechniker*in#
  • °Telematiker*in#
  • °Veranstaltungstechnik (Lehrberuf)#, „1. voll“
Lehre und Matura

Mit einer erfolgreich abgeschlossenen Lehre und vier weiteren Prüfungen erlangst du die Berufsmatura (Berufsreifeprüfung). Diese öffnet dir den Zugang zu Universitäts- und Fachhochschulstudien. Außerdem ermöglicht sie zusätzliche Karrierewege im erlernten Beruf, aber auch außerhalb des bisherigen Berufsfeldes.

Und so geht es:

Die Berufsmatura besteht aus vier Teilprüfungen: Deutsch (schriftlich und mündlich) und Mathematik (schriftlich), eine lebende Fremdsprache (schriftlich oder mündlich) und ein Fachbereich (schriftliche Prüfung oder Projektarbeit und mündliche Prüfung). Der Fachbereich ist ein Thema aus dem Berufsfeld des Kandidaten/der Kandidatin.

Wie funktioniert die Vorbereitung?

Die Vorbereitung auf die Berufsreifeprüfung erfolgt in Vorbereitungskursen, die von Erwachsenenbildungseinrichtungen (z. B. WIFI, BFI, Volkshochschulen), Berufsschulen oder höheren Schulen (z. B. AHS, HAK, HTL, HLW) angeboten werden. In solchen Lehrgängen können auch die jeweiligen Teilprüfungen abgelegt werden. Drei der vier Teilprüfungen können bereits während der Lehre abgelegt werden. Zur letzten Teilprüfung kannst du nach erfolgreichem Lehrabschluss, aber nicht vor dem 19. Geburtstag antreten.

Durch ein Förderprogramm, können die Vorbereitungskurse und die Prüfung seit September 2008 in ganz Österreich kostenlos angeboten werden. Zur konkreten Ausgestaltung der Vorbereitung auf die Berufsreifeprüfung bestehen in den einzelnen Bundesländern unterschiedliche Modelle. Informationen bieten u. a. die Bildungseinrichtungen und die Lehrlingsstellen der Wirtschaftskammern.

Link: Häufig gestellte Fragen!

WKO-Bildungspfade:

Die WKO-Bildungspfade geben dir einen Überblick über durchgängige Entwicklungs- und Karrieremöglichkeiten in unterschiedlichen Berufen am Beispiel der WKO Bildungsangebote. Der Bildungspfad Berufsreifeprüfung steht in allen Lehrberufen offen:

Selbstständigkeit
Selbstständigkeit

Die Möglichkeit einer selbstständigen Berufsausübung ist z. B. gegeben durch:

a) reglementierte Gewerbe:

  • Ingenieurbüros (Beratende Ingenieure) (BGBl. II Nr. 89/2003; Novelle mit Art. 58 BGBl. II Nr. 399/2008)
  • Mechatronik für Maschinen- und Fertigungstechnik (verbundenes Handwerk) (BGBl. II Nr. 69/2003; Novelle mit Art. 31 BGBl. II Nr. 399/2008)
  • Mechatronik für Elektronik, Büro- und EDV-Systemtechnik (verbundenes Handwerk) (BGBl. II Nr. 69/2003; Novelle mit Art. 31 BGBl. II Nr. 399/2008)
  • Mechatronik für Elektromaschinenbau und Automatisierung (verbundenes Handwerk) (BGBl. II Nr. 69/2003; Novelle mit Art. 31 BGBl. II Nr. 399/2008)
  • Mechatronik für Medizingerätetechnik (verbundenes Handwerk) (BGBl. II Nr. 69/2003; Novelle mit Art. 31 BGBl. II Nr. 399/2008)
  • Kommunikationselektronik (Handwerk) (BGBl. Nr. II 62/2003; Novelle mit Art. 25 BGBl. II Nr. 399/2008)

Für die Ausübung eines reglementierten Gewerbes oder Handwerks sind, neben der Erfüllung der allgemeinen Voraussetzungen, Befähigungsnachweise zu erbringen, die in den angeführten Bundesgesetzblättern festgelegt sind.
Downloadmöglichkeit der Zugangsvoraussetzung und Prüfungsordnungen (Bundesgesetzblätter): Wirtschaftskammer Österreich: Prüfungs- und Befähigungsnachweise für reglementierte Gewerbe
Liste der reglementierten Gewerbe: Bundeseinheitliche Liste der reglementierten Gewerbe

 

b) Rechtskraftgewerbe:

  • Elektrotechnik (BGBl. II Nr. 41/2003; Novelle Art. 10 BGBl. II Nr. 399/2008)

Rechtskraftgewerbe sind reglementierte Gewerbe, bei denen die Zuverlässigkeit des Gewerbeanmelders / der Gewerbeanmelderin durch die Gewerbebehörde (Bezirksverwaltungsbehörde bzw. Magistrat) geprüft und festgestellt wird.

ALLGEMEINE HINWEISE:

Selbstständige Tätigkeiten sind alle Tätigkeit, die du in eigener Verantwortung (also nicht angestellt), regelmäßig und mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, ausüben willst. Für viele dieser Tätigkeiten brauchst du eine Gewerbeberechtigung. Es gibt aber auch sogenannte Freie Berufe (freiberufliche Tätigkeiten) und land- und forstwirtschaftliche Tätigkeiten, die nicht der Gewerbeordnung unterliegen. Auch für viele dieser Tätigkeiten gibt es eigene Rechtsvorschriften für die selbstständige Berufsausübung, manche können aber auch ohne besondere Voraussetzungen selbstständig ausgeübt werden.

In allen Fällen einer selbstständigen Berufsausübung (egal, ob im Rahmen eines Gewerbes, als freiberufliche Tätigkeit, im Rahmen eines Land- und forstwirtschaftlichen Betriebes) musst du diese bei der zuständigen Sozialversicherungsanstalt und dem zuständigen Finanzamt melden. Je nach selbstständiger Tätigkeit gibt es noch andere Meldepflichten oder Register, in die du dich eintragen musst.

Selbstständige Tätigkeiten, für die eine Gewerbeberechtigung erforderlich ist, musst du außerdem bei der Gewerbebehörde (Bezirkshauptmannschaft, Magistrat) anmelden.
Unabhängig von einem oft notwendigen Befähigungsnachweis musst du dafür folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • das 18. Lebensjahr muss vollendet sein
  • österreichische Staatsbürgerschaft oder Staatsbürgerschaft eines anderen EU-Mitgliedstaates (oder eines Staates, mit dem ein entsprechender Staatsvertrag besteht) oder es liegt ein gültiger Aufenthaltstitel vor, der zur selbstständigen Tätigkeit berechtigt
  • keine Ausschließungsgründe (z. B. abgewiesene Konkursanträge, Bestrafung wegen Finanzstrafdelikten)

Für weitere Informationen schau dir unseren Thementext Im Fokus: Selbstständigkeit an oder nutze eine der folgenden Quellen und Kontakte:

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