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Elektrotechnik – Elektro- und Gebäudetechnik (Modullehrberuf)

Lehrzeit
3 1/2 bzw. 4 Jahre
Einstiegsgehalt nach der Lehre
ca. 2.630,- bis 2.650,- €
Berufskategorie
Hauptberuf

Elektrotechniker*innen in der Elektro- und Gebäudetechnik sind mit der Installation, Wartung und Reparatur von versorgungstechnischen Anlagen in Bürohäusern, Wohnbauten, Betrieben sowie auf Flughäfen, Bahnhöfen und in anderen öffentlichen Einrichtungen befasst. Ihre Arbeits- und Aufgabengebiete umfassen die Bereiche Stromversorgung, Heizungs- und Klimatechnik, Lifttechnik, Licht- und Alarmanlagen, elektrische Schließanlagen und Gegensprechanlagen. Elektro- und Gebäudetechniker*innen stellen diese Anlagen und Systeme ein, warten und reparieren sie. In regelmäßigen Abständen überprüfen sie die gebäudetechnischen Anlagen und dokumentieren die Ergebnisse in Wartungsprotokollen.

Sie arbeiten in Betrieben des Elektroinstallationsgewerbes, in Industriebetrieben aller Branchen, in Verkehrsbetrieben und Energieversorgungsunternehmen sowie für spezielle Wartungs- und Serviceunternehmen. Je nach Aufgabenbereich arbeiten sie im Team mit Berufskolleginnen und -kollegen sowie mit Fachkräften der Energietechnik, Elektronik und mit Fach- und Hilfskräften auf Baustellen und haben Kontakt zu ihren Kundinnen und Kunden.

Wo man arbeitet

Fachkräfte im Lehrberuf Elektrotechnik – Elektro- und Gebäudetechnik sind mit der Errichtung, Prüfung, Dokumentation und Inbetriebnahme von elektrischen Anlagen der Gebäudetechnik betraut. Zu diesen zählen die Stromversorgung und Verteilsysteme in Gebäuden sowie elektrischen Anlagen (wie Beleuchtungs-, Kommunikations-, Gefahrenmelde-, Erdungs- und Blitzschutzanlagen, elektrische Maschinen, Elektrogeräte usw.). Weiters sind sie für die Automatisierung dieser Anlagen zuständig bzw. führen auch Änderungen und Erweiterungen an diesen Anlagen durch.

Die Fachkräfte sind darüber hinaus für die technische Betreuung von elektrischen Anlagen der Gebäudetechnik verantwortlich. Dies beinhaltet die laufende Instandhaltung aber auch das systematische Eingrenzen, Auffinden und Beheben von Fehlern, Mängeln und Störungen.

Um ihre Tätigkeiten fachgerecht ausführen zu können, lesen die Fachkräfte elektrische Zeichnungen sowie Pläne und bedienen unterschiedlichste Handwerkzeuge, handgeführte Maschinen sowie Messgeräte unter Einhaltung von Sicherheitsbestimmungen und Sicherheitsstandards.

Zu ihren Aufgaben zählt außerdem das Errichten, Prüfen und Dokumentieren von Schutzmaßnahmen zur Verhütung von Personen- und Sachschäden. Die Fachkräfte sind dadurch maßgeblich sowohl für die Sicherheit in Gebäudeanlagen als auch in Haushalten mitverantwortlich.

 

Unter folgenden Links finden Sie Kurzbeschreibungen zu den Spezialisierungsmöglichkeiten im Bereich Eisenbahntechnik:

  • °Eisenbahnbetriebstechnik#
  • °Eisenbahntransporttechnik#
  • °Eisenbahnfahrzeugtechnik#
  • °Eisenbahnelektrotechnik#
  • °Eisenbahnfahrzeuginstandhaltungstechnik#
  • °Eisenbahnsicherungstechnik#
Womit man arbeitet

Elektrotechniker*innen in der Elektro- und Gebäudetechnik arbeiten mit gebäudetechnischen Anlagen aller Art. Dazu gehören Anlagen der Gas-, Wasser- und Energieversorgung, Kühlanlagen, Licht- und Alarmanlagen, Lift- und Aufzugsanlagen, Schließ- und Sicherheitssystemen usw. Beim Prüfen und Warten der Gebäudesysteme sowie bei der Suche nach Störungen und Fehlerquellen verwenden sie verschiedene mechanische, optische und elektronische Mess- und Prüfgeräte. Sie lesen technische Unterlagen, Baupläne, Installationspläne, Betriebsanleitungen und dergleichen.

Elektrotechniker*innen in der Elektro- und Gebäudetechnik verwenden Werkstoffe wie Metalle und Kunststoffe, diverse Bauteile und Hilfsmittel wie Kabel, Drähte, Stromschienen, Strom- und Datenleitungen, Wicklungen, Klemmen, Schalter, Steckdosen, Rohre, Schaltschränke und Sicherungskästen, Sicherungen usw. Dabei hantieren sie mit unterschiedlichen Werkzeugen und Geräten, z. B. mit Schraubenziehern, Hämmern, Sägen, Zangen, Abisolierzangen, Strommessgeräten, aber auch Bohrmaschinen, Stemmeisen, Elektroschweißgeräten, Lötgeräten, Gewindeschneidern und dergleichen mehr.

In vielen Tätigkeitsbereichen (z. B. Baugruppen und Steuerungen programmieren, Funktionsprüfungen durchführen) ist der Computer als Hilfs- und Arbeitsmittel nicht mehr wegzudenken. Sie lesen, verwenden und zeichnen Montage-, Stromlauf- und Schaltpläne und arbeiten dabei mit speziellen Softwareprogrammen.

Wie man arbeitet

Elektrotechniker*innen in der Elektro- und Gebäudetechnik arbeiten auf Baustellen sowie bei ihren Kundinnen und Kunden vor Ort und führen Montagen und Installationen durch. Zu ihren wechselnden Arbeitsorten zählen z. B.: Wohnanlagen, Industrieanlagen, Bürohäuser, öffentliche Anlagen, Krankenhäuser, Bahnhöfe oder Flughäfen. Sie sind aber auch in den Werkstätten und Büros ihrer Betriebe tätig.

Sie arbeiten im Team mit Berufskolleginnen und -kollegen, technischen Fachkräften und Spezialistinnen/Spezialisten aus den Bereichen Elektro- und Energietechnik, Sicherheitstechnik, Kommunikationstechnik, Regel- und Steuertechnik usw., siehe z. B.: °Mechatronik (Modullehrberuf)#, °Kommunikationstechniker*in# oder °Energietechniker*in#. Außerdem stehen sie in Kontakt zu Fach- und Hilfskräften des Bauwesens, zu Mitarbeiter*innen von Gebäude- und Immobilienverwaltungen sowie zu ihren Kundinnen und Kunden sowie Auftraggeber*innen.

Was man macht
  • gebäudetechnische Anlagen und Systeme wie z. B. Energieversorgung, Kühlanlagen, Licht- und Alarmanlagen, Lift- und Aufzugsanlagen, Blitzschutzanlagen und Erdungen sowie die elektrischen Komponenten von Wasser-, Gas-, Lüftungs- und Heizungsanlagen errichten, zusammenbauen, montieren, einstellen, prüfen und in Betrieb nehmen
  • computer- und sensorgesteuerte Kontroll- und Steuer-Anlagen (z. B. Alarmanlagen, automatische Türe und Tore) montieren und einstellen
  • Kabel, Leitungen und Tragsysteme verlegen, prüfen und in Betrieb nehmen
  • Stromlauf-, Schalt- und Montagepläne lesen, zum Teil auch selbst anfertigen
  • Materiallisten erstellen, Hilfsmittel wie Kabel, Leitungen, Klemmen, Schalter etc. zusammenstellen
  • Sonderbauteile durch Feilen, Sägen, Bohren, Löten, Schweißen etc. anfertigen
  • Anschlüsse und Sicherungen installieren
  • Schaltkästen mit Sicherungen installieren und einstellen
  • Brandschutzeinrichtungen, Blitzableiter, Fernsteuereinrichtungen installieren und konfigurieren
  • Videokameras und Monitore installieren, einstellen, überwachen
  • Fehler, Mängel und Störungen an elektrischen und elektronischen Bauelementen, Geräten und Anlagen suchen, eingrenzen und beheben
  • Schutzmaßnahmen, wie z. B. elektrische Schutzschalter, automatische Geräte- und Maschinenabschaltungen montieren
  • Wartungsarbeiten und Reparaturen an gebäudetechnischen Anlagen vornehmen
  • Wartungspläne, Wartungslisten und -protokolle führen
  • Handwerkzeuge und Gerätschaften reinigen und sachgerecht lagern
  • technische Unterlagen und Dokumentationen, Betriebsanleitungen, Installationspläne führen
  • Kundinnen und Kunden beraten und in die Nutzung der Geräte und Steuerungen einweisen
Für wen man arbeitet
  • Elektroinstallations- und Gebäudetechnikunternehmen
  • Betriebe des Maschinen- und Anlagenbaus
  • gebäudetechnische Servicefirmen
  • Betriebe der Immobilien- und Gebäudewirtschaft, Hausverwaltungen
  • Flughafenbetriebe, Bahnhöfe, öffentliche Großanlagen
Ausbildungsinhalte / Was man lernt

Für Maturantinnen und Maturanten besteht die Möglichkeit den Beruf im Rahmen der Duale Akademie zu erlernen.

Die Ausbildung im Modullehrberuf Elektrotechnik – Elektro- und Gebäudetechnik umfasst verpflichtend eine 2jährige Ausbildung im Grundmodul Elektrotechnik und eine eineinhalbjährige Ausbildung im Hauptmodul Elektro- und Gebäudetechnik.

Zusätzlich kann in einem weiteren halben Ausbildungsjahr ein zweites Hauptmodul oder eines der folgenden Spezialmodule gewählt werden:

  • Smart Home
  • Gebäudetechnik
  • Erneuerbare Energien und Elektromobilität
  • Netzwerktechnik

Das Hauptmodul Elektro- und Gebäudetechnik kann mit KEINEN anderen Hauptmodulen aber mit allen angeführten Spezialmodulen kombiniert werden.

Dauer der Lehrzeit:

  • 3,5 Jahre: Grundmodul + Hauptmodul
  • 4 Jahre: Grundmodul + Hauptmodul + ein Spezialmodul

Kombinationsmöglichkeiten: Es sind NICHT alle Haupt- und Spezialmodule miteinander kombinierbar. Die zulässigen Kombinationsmöglichkeiten sind aus der Ausbildungsordnung ersichtlich: Ausbildungsordnung Elektrotechnik 2023

Wie man sich weiterbilden kann

Elektrotechniker*innen sind beruflich immer wieder vor neue Herausforderungen gestellt. Voraussetzung für Erfolg in diesem Beruf ist es, immer auf dem neuesten Stand der Entwicklung zu bleiben und das Fachwissen, die Methodenkompetenzen und sozialen Kompetenzen laufend zu ergänzen und zu vertiefen.

Weiterbildungsmöglichkeiten zu verschiedenen relevanten Bereichen bieten unter anderem das Berufsförderungsinstitutes (BFI), das Wirtschaftsförderungsinstitutes(WIFI) und das Kuratorium für Elektrotechnik (KFE).

Viele Betriebe der Elektrotechnik führen außerdem regelmäßig interne Schulungen zu Produkten, Materialien und Verarbeitungsmethoden durch oder bieten Herstellerbetrieben die Möglichkeit Produktschulungen durchzuführen.

klimaaktiv: Angebote rund um die Themenbereiche Energieeffizienz, Bauen und Energie, ökologisches/nachhaltiges Bauen, Bausanierung usw. können über die Webseite der klimaaktiv Bildungskoordination gefunden werden, einschließlich dem klimaaktiv e-Learning Tool: www.klimaaktiv.at/bildung.html

Möglichkeiten zur beruflichen Höherqualifizierung bieten außerdem Vorbereitungs- und Aufbaulehrgänge an berufsbildenden höheren Schulen (Höhere technische Lehranstalten, HTLs) oder Werkmeisterschulen für Berufstätige, z.B in den Bereichen Elektrotechnik, Elektronik, Mechatronik oder Maschinenbau. Mit dem Abschluss eines Aufbaulehrganges ist neben einer höheren Fachqualifikation außerdem die Matura verbunden, die ein Studium an Fachhochschulen und Universitäten ermöglicht.

Studium ohne Matura:

Für ein Studium an einer Fachhochschule, Universität oder Pädagogischen Hochschulen ist normalerweise die Matura einer Allgemeinbildenden (AHS) oder Berufsbildenden Höheren Schule (BHS) erforderlich.
Es bestehen aber auch andere Zugangsmöglichkeiten:

  • Berufsreifeprüfung (Lehre mit Matura): Die Berufsreifeprüfung, die du bereits während deiner Lehrzeit beginnen kannst, ist eine vollwertige Matura, mit der du uneingeschränkten Zugang zum Studium hast.
  • Studienberechtigungsprüfung: Die Studienberechtigungsprüfung kannst du vor Beginn eines Studiums ablegen. Sie ermöglicht den Zugang zu einem bestimmten Studium.
  • ohne Matura mit Berufsausbildung und Berufserfahrung: Fachhochschulen bieten außerdem meist die Möglichkeit mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung (insb. Lehre oder Berufsbildender Mittlerer Schule (BMS)) und mehrjähriger Berufserfahrung auch ohne Matura ein facheinschlägiges (d. h. mit der Berufsausbildung fachlich verwandtes) Bachelorstudien zu beginnen. Meist müssen dazu einzelne Zusatzprüfungen absolviert werden.

Weiterführende Bildungsmöglichkeiten und Höherqualifizierung:

Was du mitbringen solltest

In jedem Beruf brauchst du spezielles fachliches Know-how, das in der Aus- und Weiterbildung vermittelt wird. In den beiden Menüpunkten Ausbildung und Weiterbildung findest du Informationen zu Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten für diesen Beruf.

Es gibt auch Kompetenzen, Fähigkeiten und Eigenschaften, die in allen Berufen wichtig sind. Dazu gehören besonders:

  • Zuverlässigkeit und Pünktlichkeit
  • genaues und sorgfältiges Arbeiten
  • selbstständiges Arbeiten
  • Einsatzfreude
  • Verantwortungsbewusstsein
  • Fähigkeit und Bereitschaft mit anderen zusammen zu arbeiten (Teamfähigkeit)
  • Lernbereitschaft

Die folgende Liste gibt dir einen Überblick über weitere allgemeine Anforderungen, die in DIESEM Beruf häufig gestellt werden. Diese können natürlich je nach Betrieb, Institution oder Organisation sehr unterschiedlich sein.

DENK DARAN: Viele dieser Anforderungen sind auch Bestandteil der Ausbildung.

Hinweis: Die Begriffe werden in alphabetischer Reihenfolge aufgelistet.

Körperliche Anforderungen: Welche körperlichen Eigenschaften sind wichtig?
  • Auge-Hand-Koordination
  • Farbsehen
  • Fingerfertigkeit
  • gute körperliche Verfassung

 

Fachkompetenz: Welche Fähigkeiten und Kenntnisse werden von mir erwartet?
  • Anwendung und Bedienung digitaler Tools
  • Datensicherheit und Datenschutz
  • gutes Gedächtnis
  • handwerkliche Geschicklichkeit
  • räumliches Vorstellungsvermögen
  • technisches Verständnis
  • Zahlenverständnis und Rechnen

 

Sozialkompetenz: Was brauche ich im Umgang mit anderen?
  • Kommunikationsfähigkeit
  • Kund*innenorientierung

 

Selbstkompetenz: Welche persönlichen Eigenschaften sollte ich mitbringen?
  • Aufmerksamkeit
  • Belastbarkeit / Resilienz
  • Beurteilungsvermögen / Entscheidungsfähigkeit
  • Flexibilität / Veränderungsbereitschaft
  • Geduld
  • Sicherheitsbewusstsein
  • Umweltbewusstsein

 

Weitere Anforderungen: Was ist sonst noch wichtig?
  • Mobilität (wechselnde Arbeitsorte)

 

Methodenkompetenz: Welche Arbeits- und Denkweisen sind wichtig?
  • Kreativität
  • logisch-analytisches Denken / Kombinationsfähigkeit
  • Planungsfähigkeit
  • Prozessverständnis
  • systematische Arbeitsweise
Was es noch gibt
Verwandte Lehrberufe

Durch die Verwandtschaftsregelung wird die Ausbildung in einem Lehrberuf auf Teile der Lehrzeit in anderen (verwandten) Lehrberufen angerechnet. Dadurch verkürzt sich die Lehrzeit bei der Ausbildung in einem weiteren Lehrberuf (oder auch beim Wechsel auf einen verwandten Lehrberuf). In manchen Fällen wird die Lehrzeit und die Lehrabschlussprüfung auch vollkommen ersetzt.

Bei folgenden verwandten Lehrberufen verkürzt sich die Lehrzeit im Ausmaß der angegebenen Lehrjahre. (Beispiel: Der Eintrag „1. voll“ bedeutet z. B., dass sich die Lehrzeit im verwandten Lehrberuf um ein Jahr verkürzt.)

  • °Fernwärmetechnik (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Installations- und Gebäudetechnik (Modullehrberuf)#
  • °Kälteanlagentechnik (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Konstrukteur*in – Elektroinstallationstechnik (Lehrberuf)#, „1., 2. voll“
  • °Konstrukteur*in – Maschinenbautechnik (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Konstrukteur*in – Metallbautechnik (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Luftfahrzeugtechnik (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Mechatronik (Modullehrberuf)#, „1., 2. voll“
  • °Metallbearbeitung (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Metalltechnik (Modullehrberuf)#, „1. voll“
  • °Prozesstechnik (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Seilbahntechnik (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Sonnenschutztechnik (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Veranstaltungstechnik (Lehrberuf)#, „1. voll“
Alternativen (Auswahl)

Alternative Berufe sind Berufe, die entweder eine ähnliche Ausbildung oder ähnliche Aufgaben- oder Tätigkeitsbereiche haben, wie der Beruf, über den du dich gerade informierst. Die Ähnlichkeit kann auch in den Arbeitsmaterialien, den Arbeitsumgebungen liegen oder in der Art, wie du mit anderen Menschen zusammenarbeitest.

Diese Liste soll dir bei der Überlegung helfen, welche Berufe und Ausbildungen für dich noch interessant sein könnten und dich auf weitere Ideen bringen.

  • °Automatisierungstechniker*in#
  • °Elektronik (Modullehrberuf)#, „1. voll“
  • °Elektroniker*in#
  • °Elektrotechniker*in#
  • °Energietechniker*in#
  • °Fernwärmetechnik (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Fertigungstechniker*in – Produktionstechnik#
  • °Gebäudetechniker*in#
  • °Innovationstechniker*in#
  • °Installations- und Gebäudetechnik (Modullehrberuf)#
  • °Kälteanlagentechnik (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Konstrukteur*in – Elektroinstallationstechnik (Lehrberuf)#, „1., 2. voll“
  • °Konstrukteur*in – Maschinenbautechnik (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Konstrukteur*in – Metallbautechnik (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Luftfahrzeugtechnik (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Mechatronik (Modullehrberuf)#, „1., 2. voll“
  • °Mechatroniker*in#
  • °Metallbearbeitung (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Metalltechnik (Modullehrberuf)#, „1. voll“
  • °Prozesstechnik (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Seilbahntechnik (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Sonnenschutztechnik (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Veranstaltungstechnik (Lehrberuf)#, „1. voll“
Lehre und Matura

Mit einer erfolgreich abgeschlossenen Lehre und vier weiteren Prüfungen erlangst du die Berufsmatura (Berufsreifeprüfung). Diese öffnet dir den Zugang zu Universitäts- und Fachhochschulstudien. Außerdem ermöglicht sie zusätzliche Karrierewege im erlernten Beruf, aber auch außerhalb des bisherigen Berufsfeldes.

Und so geht es:

Die Berufsmatura besteht aus vier Teilprüfungen: Deutsch (schriftlich und mündlich) und Mathematik (schriftlich), eine lebende Fremdsprache (schriftlich oder mündlich) und ein Fachbereich (schriftliche Prüfung oder Projektarbeit und mündliche Prüfung). Der Fachbereich ist ein Thema aus dem Berufsfeld des Kandidaten/der Kandidatin.

Wie funktioniert die Vorbereitung?

Die Vorbereitung auf die Berufsreifeprüfung erfolgt in Vorbereitungskursen, die von Erwachsenenbildungseinrichtungen (z. B. WIFI, BFI, Volkshochschulen), Berufsschulen oder höheren Schulen (z. B. AHS, HAK, HTL, HLW) angeboten werden. In solchen Lehrgängen können auch die jeweiligen Teilprüfungen abgelegt werden. Drei der vier Teilprüfungen können bereits während der Lehre abgelegt werden. Zur letzten Teilprüfung kannst du nach erfolgreichem Lehrabschluss, aber nicht vor dem 19. Geburtstag antreten.

Durch ein Förderprogramm, können die Vorbereitungskurse und die Prüfung seit September 2008 in ganz Österreich kostenlos angeboten werden. Zur konkreten Ausgestaltung der Vorbereitung auf die Berufsreifeprüfung bestehen in den einzelnen Bundesländern unterschiedliche Modelle. Informationen bieten u. a. die Bildungseinrichtungen und die Lehrlingsstellen der Wirtschaftskammern.

Link: Häufig gestellte Fragen!

WKO-Bildungspfade:

Die WKO-Bildungspfade geben dir einen Überblick über durchgängige Entwicklungs- und Karrieremöglichkeiten in unterschiedlichen Berufen am Beispiel der WKO Bildungsangebote. Der Bildungspfad Berufsreifeprüfung steht in allen Lehrberufen offen:

Selbstständigkeit
Selbstständigkeit

Die Möglichkeit einer selbstständigen Berufsausübung ist gegeben durch:

a) Rechtskraftgewerbe:

  • Elektrotechnik, BGBl. II Nr. 41/2003 (Novelle Art. 10 BGBl. II Nr. 399/2008).

Rechtskraftgewerbe sind reglementierte Gewerbe, bei denen die Zuverlässigkeit des Gewerbeanmelders/der Gewerbeanmelderin durch die Gewerbebehörde (Bezirksverwaltungsbehörde bzw. Magistrat) geprüft und festgestellt wird.

 

b) Reglementierte Gewerbe/Handwerke:

  • Kälte- und Klimatechnik, BGBl. II Nr. 60/2003 (Novelle Art. 23 BGBl. II Nr. 399/2008),
  • Mechatroniker für Maschinen- und Fertigungstechnik, BGBl. II Nr. 69/2003 (Novelle Art. 31 BGBl. II Nr. 399/2008),
  • Mechatroniker für Elektronik, Büro- und EDV-Systemtechnik, BGBl. II Nr. 69/2003 (Novelle Art. 31 BGBl. II Nr. 399/2008),
  • Mechatroniker für Elektromaschinenbau und Automatisierung, BGBl. II Nr. 69/2003 (Novelle Art. 31 BGBl. II Nr. 399/2008),
  • Mechatroniker für Medizingerätetechnik, BGBl. II Nr. 69/2003 (Novelle Art. 31 BGBl. II Nr. 399/2008).

Für die Ausübung eines reglementierten Gewerbes (einschließlich Rechtskraftgewerbe) sind, neben der Erfüllung der allgemeinen Voraussetzungen, Befähigungsnachweise zu erbringen, die in den angeführten Bundesgesetzblättern festgelegt sind.
Downloadmöglichkeit der Zugangsvoraussetzung und Prüfungsordnungen (Bundesgesetzblätter): Wirtschaftskammer Österreich: Prüfungs- und Befähigungsnachweise für reglementierte Gewerbe

 

c) Freie Gewerbe:

  • Einbau von Radios, Telefonen und Alarmanlagen in Kraftfahrzeuge
  • Fahrradtechnik
  • Nähmaschinentechnik

Informationen zum „Freien Gewerbe“: freie Gewerbe erfordern in der Regel keinen Befähigungsnachweis, sondern lediglich eine Anmeldung bei der Gewerbebehörde. Grundsätzlich richtet sich der Gewerbeumfang nach dem Wortlaut der Gewerbeanmeldung.

Liste der Freien Gewerbe:

 

ALLGEMEINE HINWEISE:

Für jede Tätigkeit, die Sie selbstständig, regelmäßig und mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, ausüben wollen, brauchen Sie eine Gewerbeberechtigung (Ausnahme: Freie Berufe). Diese erhalten Sie durch Anmeldung bei der Gewerbebehörde (Bezirkshauptmannschaft, Magistrat).
Unabhängig von einem etwaigen Befähigungsnachweis müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • das 18. Lebensjahr muss vollendet sein
  • österreichische Staatsbürgerschaft oder Staatsbürgerschaft eines anderen EU-Mitgliedstaates (oder eines Staates, mit dem ein entsprechender Staatsvertrag besteht) oder es liegt ein gültiger Aufenthaltstitel vor, der zur selbstständigen Tätigkeit berechtigt
  • keine Ausschließungsgründe (z. B. abgewiesene Konkursanträge, Bestrafung wegen Finanzstrafdelikten)

In allen Fällen einer selbstständigen Berufsausübung (ob im Rahmen eines Gewerbes oder als freiberufliche Tätigkeit) ist diese bei der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft und dem zuständigen Finanzamt zu melden.

Weitere Informationen und Kontakte:

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Bei der Lehrstellenbörse AMS & WKO kannst du dir offene Lehrstellen bei konkreten Betrieben anschauen. Schau auch mal hier rein: