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Entsorgungs- und Recyclingfachkraft

Lehrzeit
3 Jahre
Einstiegsgehalt nach der Lehre
ca. 2.170,- bis 2.870,- €
Berufskategorie
Hauptberuf

Entsorgungs- und Recyclingfachkräfte sorgen für die fachgerechte Behandlung und Verwertung von Abfällen und gefährlichen Problemstoffen wie z. B. Altöle, Lacke, Batterien, Kunststoffe oder Elektronikschrott. Sie beraten und informieren ihre Kund*innen über Mülltrennung und den Umgang mit diesen Problemstoffen.

Entsorgungs- und Recyclingfachkräfte sind bei Entsorgungs- und Recyclingunternehmen (z. B. Müllabfuhr, Großdeponien, Sonderabfallentsorgung, Wiederaufbereitungsanlagen) beschäftigt und arbeiten in allen Bereichen der Abfallbewirtschaftung. Sie arbeiten im Team mit Berufskolleg*innen sowie mit Fachkräften aus dem Bereich Umwelttechnik und Umweltberatung zusammen.

Wo man arbeitet

Recycling bezeichnet alle Verfahren, mit denen wertvolle Rohstoffe, die im Abfall vorhanden sind, zurückgewonnen und einer Wiederverwertung zugeführt werden können. Die Abfallentsorgung erfolgt durch Ablagerung auf Deponien, Kompostierung, chemische und biologische Behandlungen oder thermische Behandlungen (z. B. Verbrennen).

Entsorgungs- und Recyclingfachkräfte kennen alle Möglichkeiten der Trennung, fachgerechten Entsorgung sowie der Aufbereitung und Wiederverwertung von Abfallstoffen und steuern, überwachen und warten abfalltechnische Maschinen und Anlagen. Sie nehmen Abfälle an, beurteilen sie und prüfen die Begleitdokumente. Sie führen einfache physikalische und chemische Analysen an Abfallproben durch und identifiziert und klassifiziert Abfälle. Dabei erkennen sie grundlegende Wechselwirkungen und potenziell gefährliche Reaktionen zwischen Abfallstoffen und leitet gegebenenfalls Maßnahmen zur Vermeidung dieser Probleme ein. Entsorgungs- und Recyclingfachkräfte haben einen guten Überblick über relevante gesetzliche Bestimmungen zur Annahme und Verarbeitung von Abfällen und beachtet diese bei ihren Tätigkeiten. Sie definieren Abfallbehandlungsschritte (z. B. Schreddern, Brechen, Zerkleinern), verarbeiten und sortieren Abfälle. Dazu bedienen und überwachen sie sortier- und fördertechnische Einrichtungen und betriebliche abfalltechnische Anlagen und erkennen und beheben Fehler und Störungen.

Sie transportieren und lagern Abfälle sachgerecht und vorschriftsmäßig und dokumentieren ihre Tätigkeiten. Darüber hinaus führen sie Stoffstromanalysen der wichtigsten betrieblichen Abfallgruppen durch. Sie erkennen betriebliche Abfallvermeidungspotenziale und unterstützen die Betriebe bei der sinnvollen Organisation der Umsetzung von abfallrechtlichen Vorschriften und der Überwachung der Einhaltung dieser Vorschriften.

Entsorgungs- und Recyclingfachkräfte sind qualifiziert für Aufgaben eines/einer Abfallbeauftragten im Sinne des Abfallwirtschaftsgesetzes. Sie erstellen Abfallwirtschaftskonzepte und ermitteln im Zuge dessen die Kosten von Abfallbehandlungen und die Erlöse von Altstoffen.

Womit man arbeitet

Entsorgungs- und Recyclingfachkräfte steuern und überwachen abfalltechnische Maschinen, Geräte und Anlagen wie z. B. Sortiermaschinen, Zerkleinerer, Häckselmaschinen, Verbrennungsanlagen. Sie arbeiten an computergesteuerten und elektronisch gesteuerten Messgeräten sowie mit chemischen und biochemischen Labor-Utensilien wie z. B. Analyseautomaten, Reagenzgläsern, Mikroskopen, Thermometern, Indikatoren und Vakuumfiltern. Sie führen Aufzeichnungen in Listen, Protokollen und Datenbanken.

Wie man arbeitet

Entsorgungs- und Recyclingfachkräfte arbeiten in Sortieranlagen ebenso wie in Labors. Auf Deponien sind sie auch im Freien tätig. Sie arbeiten je nach Größe des Unternehmens eigenständig oder im Team mit Berufskolleg*innen sowie mit Fach- und Hilfskräften im Bereich der Umwelttechnik und Abfallwirtschaft (z. B. °Abfallberater*in#, °Abfallbeauftragte*r#, °Deponiewart*in#, °Umwelttechniker*in#, °Klärwart*in#). Sie haben außerdem Kontakt zu ihren Kund*innen und Auftraggeber*innen.

Was man macht
  • Abfälle und Reststoffe von den Kund*innen entgegennehmen, wiegen, vermerken, registrieren
  • Abfallanalysen und -klassifizierungen durchführen, chemische Proben erstellen
  • abfalltechnische Maschinen, Geräte, Entsorgungs- und Wiederaufbereitungsanlagen bedienen und steuern
  • Transport- und Hebeeinrichtungen, Förderbänder und Krananlagen bedienen
  • während der Abfallentsorgungs- und Recyclingprozesse chemische und physikalische Größen wie Druck, Temperatur etc. messen und regeln
  • Instandhaltungs-, Wartungs- und Reparaturarbeiten an Maschinen und Anlagen durchführen
  • Dokumentationen, Protokolle und Betriebsbücher führen
Für wen man arbeitet

Entsorgungs- und Recyclingkräfte sind in

  • kommunalen und privaten Entsorgungs- und Wiederaufbereitungsunternehmen wie Müllabfuhren, Großdeponien, Sonderabfallentsorgungsbetrieben,
  • Recyclingunternehmen für besondere Abfallstoffe wie Papier, Glas, Altmetall, Biomüll oder
  • Industriebetrieben mit eigenen Entsorgungs- und Wiederaufbereitungsanlagen beschäftigt.
Wie man sich weiterbilden kann

Entsorgungs- und Recyclingfachkräfte sind beruflich immer wieder vor neue Herausforderungen gestellt. Voraussetzung für Erfolg in diesem Beruf ist es, immer auf dem neuesten Stand der Entwicklung zu bleiben und das Fachwissen, die Methodenkompetenzen und sozialen Kompetenzen laufend zu ergänzen und zu vertiefen.

Weiterbildungseinrichtungen wie das Berufsförderungsinstitut (BFI), das Wirtschaftsförderungsinstitut (WIFI) bieten zu verschiedenen relevanten Themenbereichen Kurse und Lehrgänge für Entsorgungs- und Recyclingfachkräfte an, z. B. in Öko-Audit, Abfallberatung, Umweltschutz, Umwelttechnik, Nachhaltigkeitsmanagement usw., aber auch zu kaufmännischen-betriebswirtschaftlichen Themen wie Buchhaltung, Kostenrechnung, Controlling, Marketing, Unternehmensführung. Vergleiche dazu die aktuellen Kursbücher des Berufsförderungsinstitutes (BFI) sowie des Wirtschaftsförderungsinstitutes (WIFI) aber auch anderer Weiterbildungseinrichtungen.

Weiterbildungsveranstaltungen für Entsorgungs- und Recyclingfachkräfte werden auch von Abfallwirtschaftsunternehmen und facheinschlägigen Unternehmensverbänden (Verband Österreichischer Entsorgungsbetriebe (VÖEB), Österreichischer Wasser- und Abfallwirtschaftsverband (ÖWAV)) angeboten.

Möglichkeiten zur beruflichen Höherqualifizierung bieten facheinschlägige Vorbereitungs- und Aufbaulehrgänge an Berufsbildenden Höheren Schulen (Höhere Technische Lehranstalt, HTLs) sowie Werkmeisterschulen für Berufstätige. Mit dem Abschluss eines Aufbaulehrganges ist neben einer höheren Fachqualifikation außerdem die Matura verbunden, die ein Studium an Fachhochschulen und Universitäten ermöglicht.

Studium ohne Matura:

Für ein Studium an einer Fachhochschule, Universität oder Pädagogischen Hochschulen ist normalerweise die Matura einer Allgemeinbildenden (AHS) oder Berufsbildenden Höheren Schule (BHS) erforderlich.
Es bestehen aber auch andere Zugangsmöglichkeiten:

  • Berufsreifeprüfung (Lehre mit Matura): Die Berufsreifeprüfung, die du bereits während deiner Lehrzeit beginnen kannst, ist eine vollwertige Matura, mit der du uneingeschränkten Zugang zum Studium hast.
  • Studienberechtigungsprüfung: Die Studienberechtigungsprüfung kannst du vor Beginn eines Studiums ablegen. Sie ermöglicht den Zugang zu einem bestimmten Studium.
  • ohne Matura mit Berufsausbildung und Berufserfahrung: Fachhochschulen bieten außerdem meist die Möglichkeit mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung (insbesondere Lehre oder Berufsbildender Mittlerer Schule (BMS)) und mehrjähriger Berufserfahrung auch ohne Matura ein facheinschlägiges (d. h. mit der Berufsausbildung fachlich verwandtes) Bachelorstudien zu beginnen. Meist müssen dazu einzelne Zusatzprüfungen absolviert werden.

Weiterführende Bildungsmöglichkeiten und Höherqualifizierung:

Was du mitbringen solltest

In jedem Beruf brauchst du spezielles fachliches Know-how, das in der Aus- und Weiterbildung vermittelt wird. In den beiden Menüpunkten Ausbildung und Weiterbildung findest du Informationen zu Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten für diesen Beruf.

Es gibt auch Kompetenzen, Fähigkeiten und Eigenschaften, die in allen Berufen wichtig sind. Dazu gehören besonders:

  • Zuverlässigkeit und Pünktlichkeit
  • genaues und sorgfältiges Arbeiten
  • selbstständiges Arbeiten
  • Einsatzfreude
  • Verantwortungsbewusstsein
  • Fähigkeit und Bereitschaft mit anderen zusammen zu arbeiten (Teamfähigkeit)
  • Lernbereitschaft

Die folgende Liste gibt dir einen Überblick über weitere allgemeine Anforderungen, die in DIESEM Beruf häufig gestellt werden. Diese können natürlich je nach Betrieb, Institution oder Organisation sehr unterschiedlich sein.

DENK DARAN: Viele dieser Anforderungen sind auch Bestandteil der Ausbildung.

Hinweis: Die Begriffe werden in alphabetischer Reihenfolge aufgelistet.

Körperliche Anforderungen: Welche körperlichen Eigenschaften sind wichtig?
  • gute körperliche Verfassung
  • Unempfindlichkeit gegenüber chemischen Stoffen
  • Unempfindlichkeit gegenüber Gerüchen

 

Fachkompetenz: Welche Fähigkeiten und Kenntnisse werden von mir erwartet?
  • chemisches Verständnis
  • technisches Verständnis

 

Sozialkompetenz: Was brauche ich im Umgang mit anderen?
  • Kommunikationsfähigkeit
  • Kund*innenorientierung

 

Selbstkompetenz: Welche persönlichen Eigenschaften sollte ich mitbringen?
  • Aufmerksamkeit
  • Belastbarkeit / Resilienz
  • Beurteilungsvermögen / Entscheidungsfähigkeit
  • Flexibilität / Veränderungsbereitschaft
  • Gesundheitsbewusstsein
  • Rechtsbewusstsein
  • Sicherheitsbewusstsein
  • Umweltbewusstsein

 

Weitere Anforderungen: Was ist sonst noch wichtig?
  • Hygienebewusstsein

 

Methodenkompetenz: Welche Arbeits- und Denkweisen sind wichtig?
  • Koordinationsfähigkeit
  • systematische Arbeitsweise
Was es noch gibt
Verwandte Lehrberufe

Durch die Verwandtschaftsregelung wird die Ausbildung in einem Lehrberuf auf Teile der Lehrzeit in anderen (verwandten) Lehrberufen angerechnet. Dadurch verkürzt sich die Lehrzeit bei der Ausbildung in einem weiteren Lehrberuf (oder auch beim Wechsel auf einen verwandten Lehrberuf). In manchen Fällen wird die Lehrzeit und die Lehrabschlussprüfung auch vollkommen ersetzt.

Bei folgenden verwandten Lehrberufen verkürzt sich die Lehrzeit im Ausmaß der angegebenen Lehrjahre. (Beispiel: Der Eintrag „1. voll“ bedeutet z. B., dass sich die Lehrzeit im verwandten Lehrberuf um ein Jahr verkürzt.)

  • °Konstrukteur*in – Maschinenbautechnik (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Konstrukteur*in – Metallbautechnik (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Konstrukteur*in – Stahlbautechnik (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Konstrukteur*in – Werkzeugbautechnik (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Labortechnik (Modullehrberuf)#, „1. voll“
  • °Reinigungstechnik (Lehrberuf)#
Alternativen (Auswahl)

Alternative Berufe sind Berufe, die entweder eine ähnliche Ausbildung oder ähnliche Aufgaben- oder Tätigkeitsbereiche haben, wie der Beruf, über den du dich gerade informierst. Die Ähnlichkeit kann auch in den Arbeitsmaterialien, den Arbeitsumgebungen liegen oder in der Art, wie du mit anderen Menschen zusammenarbeitest.

Diese Liste soll dir bei der Überlegung helfen, welche Berufe und Ausbildungen für dich noch interessant sein könnten und dich auf weitere Ideen bringen.

  • °Abfallberater*in#
  • °Biotechniker*in#
  • °Chemietechniker*in#
  • °Chemieverfahrenstechnik (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Konstrukteur*in – Maschinenbautechnik (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Konstrukteur*in – Metallbautechnik (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Konstrukteur*in – Stahlbautechnik (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Konstrukteur*in – Werkzeugbautechnik (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Labortechnik (Modullehrberuf)#, „1. voll“
  • °Nachhaltigkeitsmanager*in#
  • °Ökoenergieinstallationstechniker*in#
  • °Ökologe / Ökologin#
  • °Reinigungstechnik (Lehrberuf)#
  • °Umweltberater*in#
  • °Umweltgutachter*in#
  • °Umwelttechniker*in#
  • °Verfahrenstechniker*in#
Lehre und Matura

Mit einer erfolgreich abgeschlossenen Lehre und vier weiteren Prüfungen erlangst du die Berufsmatura (Berufsreifeprüfung). Diese öffnet dir den Zugang zu Universitäts- und Fachhochschulstudien. Außerdem ermöglicht sie zusätzliche Karrierewege im erlernten Beruf, aber auch außerhalb des bisherigen Berufsfeldes.

Und so geht es:

Die Berufsmatura besteht aus vier Teilprüfungen: Deutsch (schriftlich und mündlich) und Mathematik (schriftlich), eine lebende Fremdsprache (schriftlich oder mündlich) und ein Fachbereich (schriftliche Prüfung oder Projektarbeit und mündliche Prüfung). Der Fachbereich ist ein Thema aus dem Berufsfeld des Kandidaten/der Kandidatin.

Wie funktioniert die Vorbereitung?

Die Vorbereitung auf die Berufsreifeprüfung erfolgt in Vorbereitungskursen, die von Erwachsenenbildungseinrichtungen (z. B. WIFI, BFI, Volkshochschulen), Berufsschulen oder höheren Schulen (z. B. AHS, HAK, HTL, HLW) angeboten werden. In solchen Lehrgängen können auch die jeweiligen Teilprüfungen abgelegt werden. Drei der vier Teilprüfungen können bereits während der Lehre abgelegt werden. Zur letzten Teilprüfung kannst du nach erfolgreichem Lehrabschluss, aber nicht vor dem 19. Geburtstag antreten.

Durch ein Förderprogramm, können die Vorbereitungskurse und die Prüfung seit September 2008 in ganz Österreich kostenlos angeboten werden. Zur konkreten Ausgestaltung der Vorbereitung auf die Berufsreifeprüfung bestehen in den einzelnen Bundesländern unterschiedliche Modelle. Informationen bieten u. a. die Bildungseinrichtungen und die Lehrlingsstellen der Wirtschaftskammern.

Link: Häufig gestellte Fragen!

WKO-Bildungspfade:

Die WKO-Bildungspfade geben dir einen Überblick über durchgängige Entwicklungs- und Karrieremöglichkeiten in unterschiedlichen Berufen am Beispiel der WKO Bildungsangebote. Der Bildungspfad Berufsreifeprüfung steht in allen Lehrberufen offen:

Selbstständigkeit
Selbstständigkeit

Die Möglichkeit einer selbstständigen Berufsausübung ist unter anderem durch die folgenden freien Gewerbe gegeben:

  • Abfallbeauftragte*r gem. § 11 Abfallwirtschaftsgesetz
  • Abfallberatung, eingeschränkt auf die Erteilung von Informationen über Möglichkeiten der Vermeidung, Entsorgung und Lagerung von Abfällen sowie die Abwasserentsorgung und -reinigung unter Ausschluss der Erstellung von Abfallkonzepten
  • Sammeln und Behandeln von Abfällen und Abwässern (zu berücksichtigen sind die Bewilligungspflichten nach § 15 Abfallwirtschaftsgesetz unter anderem betreffend die Genehmigungspflicht für Deponien)
  • Betrieb einer Deponie (zu berücksichtigen sind die Bewilligungspflichten nach § 15 Abfallwirtschaftsgesetz unter anderem betreffend die Genehmigungspflicht für Deponien)

Informationen zum „Freien Gewerbe“: freie Gewerbe erfordern in der Regel keinen Befähigungsnachweis, sondern lediglich eine Anmeldung bei der Gewerbebehörde. Grundsätzlich richtet sich der Gewerbeumfang nach dem Wortlaut der Gewerbeanmeldung.
Liste der freien Gewerbe: Bundeseinheitliche Liste der freien Gewerbe

ALLGEMEINE HINWEISE:

Selbstständige Tätigkeiten sind alle Tätigkeit, die du in eigener Verantwortung (also nicht angestellt), regelmäßig und mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, ausüben willst. Für viele dieser Tätigkeiten brauchst du eine Gewerbeberechtigung. Es gibt aber auch sogenannte Freie Berufe (freiberufliche Tätigkeiten) und land- und forstwirtschaftliche Tätigkeiten, die nicht der Gewerbeordnung unterliegen. Auch für viele dieser Tätigkeiten gibt es eigene Rechtsvorschriften für die selbstständige Berufsausübung, manche können aber auch ohne besondere Voraussetzungen selbstständig ausgeübt werden.

In allen Fällen einer selbstständigen Berufsausübung (egal, ob im Rahmen eines Gewerbes, als freiberufliche Tätigkeit, im Rahmen eines Land- und forstwirtschaftlichen Betriebes) musst du diese bei der zuständigen Sozialversicherungsanstalt und dem zuständigen Finanzamt melden. Je nach selbstständiger Tätigkeit gibt es noch andere Meldepflichten oder Register, in die du dich eintragen musst.

Selbstständige Tätigkeiten, für die eine Gewerbeberechtigung erforderlich ist, musst du außerdem bei der Gewerbebehörde (Bezirkshauptmannschaft, Magistrat) anmelden.
Unabhängig von einem oft notwendigen Befähigungsnachweis musst du dafür folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • das 18. Lebensjahr muss vollendet sein
  • österreichische Staatsbürgerschaft oder Staatsbürgerschaft eines anderen EU-Mitgliedstaates (oder eines Staates, mit dem ein entsprechender Staatsvertrag besteht) oder es liegt ein gültiger Aufenthaltstitel vor, der zur selbstständigen Tätigkeit berechtigt
  • keine Ausschließungsgründe (z. B. abgewiesene Konkursanträge, Bestrafung wegen Finanzstrafdelikten)

Für weitere Informationen schau dir unseren Thementext Im Fokus: Selbstständigkeit an oder nutze eine der folgenden Quellen und Kontakte:

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