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Faserverbundtechnik

Lehrzeit
3 Jahre
Einstiegsgehalt nach der Lehre
ca. 1.950,- €
Berufskategorie
Hauptberuf

Faserverbundtechniker*innen sind mit der Herstellung, Veredelung und Nachbearbeitung von Faserverbundprodukten beschäftigt. Dazu bearbeiten sie die Rohstoffen (z. B. Harze, Fasern, Härter), Additive (Hilfsstoffe, Zusatzstoffe), Kunststoffblockmaterialien und Kunststoffhalbzeuge mithilfe von Maschinen, Formen und Werkzeugen. Faserverbundwerkstoffe sind mit ihrer Leichtigkeit und Stabilität eine zunehmende Alternative für den Standard-Werkstoff Metall.

Faserverbundtechniker*innen sind in Werkstätten und Produktionshallen von kunststoffbe- und verarbeitenden Betrieben sowie Betrieben des Maschinen-, Anlagen- und Fahrzeugbau tätig. Sie arbeiten im Team mit Berufskolleg*innen und verschiedenen Fach- und Hilfskräften dieser Bereiche (z. B. °Kunststofftechnologie (Lehrberuf)#, °Kunststofftechniker*in#, °Chemiker*in#, °Verfahrenstechniker*in#, °Werkstofftechniker*in#, °Verbundstofftechniker*in#).

Wo man arbeitet

Faserverbundwerkstoffe bestehen aus zwei oder mehreren Materialkomponenten, deren Eigenschaften durch die Kombination verbessert werden. Dieses Prinzip entstammt der Natur und hat viele technische Bereiche revolutioniert. Faserverbundwerkstoffe stellen damit eine wichtige Alternative für Metalle dar, die lange Zeit der Standard-Werkstoff für leichte und stabile Strukturen waren. Klassische Einsatzgebiete sind der Maschinen-, Anlagen- und Fahrzeugbau sowie die Erzeugung von Produkten der Sport- und Freizeitwirtschaft (z. B. Pools, Modellbau, Bootsbau, Skier).

Faserverbundtechniker*innen übernehmen und prüfen die gelieferten Rohstoffe, Additive (Hilfsstoffe, Zusatzstoffe), Kunststoffblockmaterialien und Kunststoffhalbzeuge. Anschließend werden diese entweder eingelagert oder für die Produktion bereitgestellt. Manchmal müssen Rohstoffe und Additive zuvor noch aufbereitet oder weiterverarbeitet werden. In diesen Fällen nutzen Faserverbundtechniker*innen technische Unterlagen und berechnen z. B. die Mischungen von Rohstoffen und Additiven anhand vorliegender Rezepturen. Auf Basis dieser Berechnungen werden die Rohstoffen und Additive dann gemischt und homogenisiert.

Vor Produktionsbeginn bereiten Faserverbundtechniker*innen die jeweils notwendigen Maschinen, Formen und Werkzeuge vor, beispielsweise mittels Sicht- und Funktionskontrollen. Nach Produktionsende führen sie einfache Wartungsarbeiten an Formen oder Werkzeugen aus und beseitigen Störungen an Kunststoffmaschinen.

Faserverbundprodukte können manuell oder maschinell hergestellt werden. Die manuelle Herstellung erfolgt durch Handlaminieren oder Vakuumverfahren. Dabei werden die Kunststoffblockmaterialien, Kunststoffhalbzeuge (z. B. Platten, Rohre, Stangen, Glasmatten, Prepregs) oder Faserverbundprodukte spanend und spanlos bearbeitet, warm umgeformt oder (chemisch/thermisch) gefügt. Bei der maschinellen Herstellung bereiten Faserverbundtechniker*innen zunächst die Kunststoffmaschinen durch vor. Je nach Produkt werden unterschiedliche Produktionsverfahren eingesetzt, z. B. Faser-Harz-Spritzen, Pultrusion, Wickeln, Resin Transfer Moulding (RTM), Fiber-Placement, Prepreg (preimpregnated fibers, vor-imprägnierte Verstärkungsmaterialien) oder Verfahren zur Herstellung von Organoblechen. Faserverbundtechniker*innen steuern und überwachen die Maschinen, um einen sicheren und störungsfreien Betrieb sicherzustellen. Außerdem dokumentieren sie betriebsspezifische Prozessdaten.

Um den Faserverbundprodukten die gewünschten Effekte oder Eigenschaften zu verleihen, veredeln Faserverbundtechniker*innen die Erzeugnisse z. B. durch UV-/Ozon-Vorbehandlung, Polieren, Gravieren, Metallisieren, Bedrucken, Laserbeschriften, Lackieren. Abschließend setzen Faserverbundtechniker*innen unterschiedliche Prüfmittel zur Kontrolle von Zwischen- und Endprodukten ein. Die Ergebnisse dieser optische, mechanischen, thermischen oder akustischen Prüfungen werden in Prüfberichten dokumentiert.

Womit man arbeitet

Faserverbundtechniker*innen arbeiten mit unterschiedlichen Rohstoffen (z. B. Harze, Fasern, Härter), Additiven (Hilfs- und Zusatzstoffen), Kunststoffblockmaterialien und Kunststoffhalbzeugen (z. B. Platten, Rohre, Stangen, Glasmatten, Prepregs). Sie verwenden Formen, Werkzeuge und Kunststoffmaschinen für die Herstellung, Veredelung und Nachbearbeitung ihrer Erzeugnisse. Zur Qualitätskontrolle der fertigen Produkte verwenden sie verschiedene Prüfmittel und Laborgerätschaften. Sie führen Betriebsbücher, Material-, Lager- und Stücklisten zur Dokumentation der Vorgänge. Insbesondere in der Wärmebehandlung tragen sie Schutzkleidung und Schutzbrillen.

Wie man arbeitet

Faserverbundtechniker*innen sind in Werkstätten, Produktionshallen sowie Entwicklungs- und Prüflabors von Unternehmen tätig. Sie arbeiten im Team mit Berufskolleg*innen und verschiedenen Fach- und Hilfskräften aus allen Bereichen der Produktion, Forschung und Entwicklung in der Werkstofftechnologie sowie dem Maschinen- und Fahrzeugbau (z. B. °Kunststofftechnologie (Lehrberuf)#, °Kunststofftechniker*in#, °Chemiker*in#, °Verfahrenstechniker*in#, °Werkstofftechniker*in#, °Verbundstofftechniker*in#).

Die Arbeitszeiten von Faserverbundtechniker*innen entsprechen den üblichen (gesetzlichen) Normalarbeitszeiten der Betriebe, in denen sie tätig sind. In der Produktion kann das auch Schichtbetrieb bedeuten, der frühe und späte Arbeitsstunden umfasst.

Was man macht
  • angelieferte Rohstoffe, Additive, Kunststoffblockmaterialien und Kunststoffhalbzeuge übernehmen, prüfen und einlagern
  • Materialien aufbereiten und weiterverarbeiten, z. B. Rohstoffe und Additive anhand von Rezepturen mischen
  • Maschinen, Formen und Werkzeuge für die Produktion vorbereiten
  • Kunststoffblockmaterialien, Kunststoffhalbzeuge (z. B. Platten, Rohre, Stangen) bearbeiten
  • Faserverbundprodukte durch Handlaminieren oder Vakuumverfahren manuell herstellen
  • Kunststoffmaschinen für die maschinelle Herstellung der Produkte reinigen, rüsten, anfahren, bedienen und überwachen
  • Produktionsverfahren durchführen, z. B. Faser-Harz-Spritzen, Pultrusion, Wickeln, Resin Transfer Moulding (RTM), Fiber-Placement, Prepreg oder Verfahren zur Herstellung von Organoblechen
  • Störungen an Kunststoffmaschinen beseitigen
  • Veredelungsprozesse an den Produktion durchführen, z. B. UV-/Ozon-Vorbehandlung, Polieren, Gravieren, Bedrucken, Laserbeschriften, Lackieren
  • Qualitätskontrollen durchführen
Für wen man arbeitet

Beschäftigungsmöglichkeiten für Faserverbundtechniker*innen bieten

  • kunststoffbe- und -verarbeitende Betriebe,
  • Betriebe des Maschinen-, Anlagen- und Fahrzeugbaus sowie
  • Betriebe, die Produkte im Bereich der Sport- und Freizeitwirtschaft herstellen (z. B. Pools, Modellbau, Skier).
Ausbildungsinhalte / Was man lernt

Die Ausbildung im Lehrberuf Faserverbundtechnik ist seit 1. Juli 2024 möglich.

Wie man sich weiterbilden kann

Faserverbundtechniker*innen sind beruflich immer wieder vor neue Herausforderungen gestellt. Voraussetzung für Erfolg in diesem Beruf ist es, immer auf dem neuesten Stand der Entwicklung zu bleiben und das Fachwissen, die Methodenkompetenzen und sozialen Kompetenzen laufend zu ergänzen und zu vertiefen.

Weiterbildungseinrichtungen wie z. B. das Berufsförderungsinstitut (BFI) und das Wirtschaftsförderungsinstitut (WIFI) sowie zahlreiche Universitäts- und Fachhochschullehrgänge bieten eine gute Möglichkeit sich in relevanten Bereichen weiterzubilden und höher zu qualifizieren.

Außerdem ist für Faserverbundtechniker*innen die laufende Lektüre von Fachzeitschriften, der Besuch von facheinschlägigen Seminaren, die Vernetzung bei Veranstaltungen und Kongressen und die Teilnahme an Expert*innennetzwerken (online und offline) eine wichtige Möglichkeit, um sich auf dem neuesten Stand zu halten.

Möglichkeiten zur beruflichen Höherqualifizierung bieten außerdem Vorbereitungs- und Aufbaulehrgänge für Berufstätige an Berufsbildenden Höheren Schulen, insbesondere an Höhere Technische Lehranstalten sowie Werkmeisterschulen für Berufstätigen. Mit dem Abschluss eines Aufbaulehrganges (3 Jahre) ist neben einer höheren Fachqualifikation außerdem die Matura verbunden, die ein Studium an Fachhochschulen und Universitäten ermöglicht.

Studium ohne Matura:

Für ein Studium an einer Fachhochschule, Universität oder Pädagogischen Hochschulen ist normalerweise die Matura einer Allgemeinbildenden (AHS) oder Berufsbildenden Höheren Schule (BHS) erforderlich.
Es bestehen aber auch andere Zugangsmöglichkeiten:

  • Berufsreifeprüfung (Lehre mit Matura): Die Berufsreifeprüfung, die du bereits während deiner Lehrzeit beginnen kannst, oder nach der Lehre oder berufsbildenden mittleren Schulen absolvierst, ist eine vollwertige Matura, mit der du uneingeschränkten Zugang zum Studium hast.
  • Studienberechtigungsprüfung: Die Studienberechtigungsprüfung kannst du vor Beginn eines Studiums ablegen. Sie ermöglicht den Zugang zu einem bestimmten Studium.
  • ohne Matura mit Berufsausbildung und Berufserfahrung: Fachhochschulen bieten außerdem meist die Möglichkeit mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung (insbesondere Lehre oder Berufsbildender Mittlerer Schule (BMS)) und mehrjähriger Berufserfahrung auch ohne Matura ein facheinschlägiges (d. h. mit der Berufsausbildung fachlich verwandtes) Bachelorstudien zu beginnen. Meist müssen dazu einzelne Zusatzprüfungen absolviert werden.

Weiterführende Bildungsmöglichkeiten und Höherqualifizierung:

Was du mitbringen solltest

In jedem Beruf brauchst du spezielles fachliches Know-how, das in der Aus- und Weiterbildung vermittelt wird. In den beiden Menüpunkten Ausbildung und Weiterbildung findest du Informationen zu Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten für diesen Beruf.

Es gibt auch Kompetenzen, Fähigkeiten und Eigenschaften, die in allen Berufen wichtig sind. Dazu gehören besonders:

  • Zuverlässigkeit und Pünktlichkeit
  • genaues und sorgfältiges Arbeiten
  • selbstständiges Arbeiten
  • Einsatzfreude
  • Verantwortungsbewusstsein
  • Fähigkeit und Bereitschaft mit anderen zusammen zu arbeiten (Teamfähigkeit)
  • Lernbereitschaft

Die folgende Liste gibt dir einen Überblick über weitere allgemeine Anforderungen, die in DIESEM Beruf häufig gestellt werden. Diese können natürlich je nach Betrieb, Institution oder Organisation sehr unterschiedlich sein.

DENK DARAN: Viele dieser Anforderungen sind auch Bestandteil der Ausbildung.

Hinweis: Die Begriffe werden in alphabetischer Reihenfolge aufgelistet.

Körperliche Anforderungen: Welche körperlichen Eigenschaften sind wichtig?
  • Auge-Hand-Koordination
  • Unempfindlichkeit gegenüber chemischen Stoffen

 

Fachkompetenz: Welche Fähigkeiten und Kenntnisse werden von mir erwartet?
  • Anwendung und Bedienung digitaler Tools
  • chemisches Verständnis
  • Datensicherheit und Datenschutz
  • gute Beobachtungsgabe
  • handwerkliche Geschicklichkeit
  • räumliches Vorstellungsvermögen
  • technisches Verständnis
  • Zahlenverständnis und Rechnen

 

Sozialkompetenz: Was brauche ich im Umgang mit anderen?
  • Aufgeschlossenheit
  • Kommunikationsfähigkeit

 

Selbstkompetenz: Welche persönlichen Eigenschaften sollte ich mitbringen?
  • Aufmerksamkeit
  • Beurteilungsvermögen / Entscheidungsfähigkeit
  • Flexibilität / Veränderungsbereitschaft
  • Geduld
  • Konzentrationsfähigkeit
  • Sicherheitsbewusstsein
  • Umweltbewusstsein

 

Methodenkompetenz: Welche Arbeits- und Denkweisen sind wichtig?
  • logisch-analytisches Denken / Kombinationsfähigkeit
  • Problemlösungsfähigkeit
  • Prozessverständnis
  • systematische Arbeitsweise
Was es noch gibt
Verwandte Lehrberufe

Durch die Verwandtschaftsregelung wird die Ausbildung in einem Lehrberuf auf Teile der Lehrzeit in anderen (verwandten) Lehrberufen angerechnet. Dadurch verkürzt sich die Lehrzeit bei der Ausbildung in einem weiteren Lehrberuf (oder auch beim Wechsel auf einen verwandten Lehrberuf). In manchen Fällen wird die Lehrzeit und die Lehrabschlussprüfung auch vollkommen ersetzt.

Bei folgenden verwandten Lehrberufen verkürzt sich die Lehrzeit im Ausmaß der angegebenen Lehrjahre. (Beispiel: Der Eintrag „1. voll“ bedeutet z. B., dass sich die Lehrzeit im verwandten Lehrberuf um ein Jahr verkürzt.)

  • °Kunststofftechnologie (Lehrberuf)#, „1., 2. voll“
  • °Kunststoffverfahrenstechnik (Lehrberuf)#, „1., 2. voll“
  • °Oberflächentechnik (Lehrberuf)#
  • °Prozesstechnik (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Reifen- und Vulkanisationstechnik (Lehrberuf)#
  • °Skibautechnik (Lehrberuf)#, „1., 2. voll“
  • °Tischlereitechnik – Modell- und Formenbau (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Werkstofftechnik (Modullehrberuf)#
Alternativen (Auswahl)

Alternative Berufe sind Berufe, die entweder eine ähnliche Ausbildung oder ähnliche Aufgaben- oder Tätigkeitsbereiche haben, wie der Beruf, über den du dich gerade informierst. Die Ähnlichkeit kann auch in den Arbeitsmaterialien, den Arbeitsumgebungen liegen oder in der Art, wie du mit anderen Menschen zusammenarbeitest.

Diese Liste soll dir bei der Überlegung helfen, welche Berufe und Ausbildungen für dich noch interessant sein könnten und dich auf weitere Ideen bringen.

  • °Kunststofftechniker*in#
  • °Kunststofftechnologie (Lehrberuf)#, „1., 2. voll“
  • °Kunststoffverfahrenstechnik (Lehrberuf)#, „1., 2. voll“
  • °Material- und Verarbeitungstechniker*in#
  • °Oberflächentechnik (Lehrberuf)#
  • °Prozesstechnik (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Qualitätssicherungstechniker*in#
  • °Reifen- und Vulkanisationstechnik (Lehrberuf)#
  • °Skibautechnik (Lehrberuf)#, „1., 2. voll“
  • °Tischlereitechnik – Modell- und Formenbau (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Verbundstofftechniker*in#
  • °Verfahrenstechniker*in#
  • °Werkstofftechnik (Modullehrberuf)#
  • °Werkstofftechniker*in#
  • °Zellstofftechniker*in#
Lehre und Matura

Mit einer erfolgreich abgeschlossenen Lehre und vier weiteren Prüfungen erlangst du die Berufsmatura (Berufsreifeprüfung). Diese öffnet dir den Zugang zu Universitäts- und Fachhochschulstudien. Außerdem ermöglicht sie zusätzliche Karrierewege im erlernten Beruf, aber auch außerhalb des bisherigen Berufsfeldes.

Und so geht es:

Die Berufsmatura besteht aus vier Teilprüfungen: Deutsch (schriftlich und mündlich) und Mathematik (schriftlich), eine lebende Fremdsprache (schriftlich oder mündlich) und ein Fachbereich (schriftliche Prüfung oder Projektarbeit und mündliche Prüfung). Der Fachbereich ist ein Thema aus dem Berufsfeld des Kandidaten/der Kandidatin.

Wie funktioniert die Vorbereitung?

Die Vorbereitung auf die Berufsreifeprüfung erfolgt in Vorbereitungskursen, die von Erwachsenenbildungseinrichtungen (z. B. WIFI, BFI, Volkshochschulen), Berufsschulen oder höheren Schulen (z. B. AHS, HAK, HTL, HLW) angeboten werden. In solchen Lehrgängen können auch die jeweiligen Teilprüfungen abgelegt werden. Drei der vier Teilprüfungen können bereits während der Lehre abgelegt werden. Zur letzten Teilprüfung kannst du nach erfolgreichem Lehrabschluss, aber nicht vor dem 19. Geburtstag antreten.

Durch ein Förderprogramm, können die Vorbereitungskurse und die Prüfung seit September 2008 in ganz Österreich kostenlos angeboten werden. Zur konkreten Ausgestaltung der Vorbereitung auf die Berufsreifeprüfung bestehen in den einzelnen Bundesländern unterschiedliche Modelle. Informationen bieten u. a. die Bildungseinrichtungen und die Lehrlingsstellen der Wirtschaftskammern.

Link: Häufig gestellte Fragen!

WKO-Bildungspfade:

Die WKO-Bildungspfade geben dir einen Überblick über durchgängige Entwicklungs- und Karrieremöglichkeiten in unterschiedlichen Berufen am Beispiel der WKO Bildungsangebote. Der Bildungspfad Berufsreifeprüfung steht in allen Lehrberufen offen:

Selbstständigkeit
Selbstständigkeit

Die Möglichkeit einer selbstständigen Berufsausübung ist zum Beispiel gegeben durch:

a) reglementierte Gewerbe:

  • Kunststoffverarbeitung (Handwerk) (BGBl. Nr. II 66/2003; Novelle mit Art. 29 BGBl. II Nr. 399/2008)

Für die Ausübung eines reglementierten Gewerbes oder Handwerks sind, neben der Erfüllung der allgemeinen Voraussetzungen, Befähigungsnachweise zu erbringen, die in den angeführten Bundesgesetzblättern festgelegt sind.
Downloadmöglichkeit der Zugangsvoraussetzung und Prüfungsordnungen (Bundesgesetzblätter): Wirtschaftskammer Österreich: Prüfungs- und Befähigungsnachweise für reglementierte Gewerbe
Liste der reglementierten Gewerbe: Bundeseinheitliche Liste der reglementierten Gewerbe

b) Rechtskraftgewerbe:

  • Chemische Laboratorien (BGBl. II Nr. 36/2003; Novelle mit Art. 6 BGBl. II Nr. 399/2008)

Einer Gewerbeberechtigung für das Gewerbe der Chemischen Laboratorien bedarf es für die Herstellung von Chemikalien und Reagenzien oder zur Durchführung chemischer Analysen und chemischer Untersuchungen.

Rechtskraftgewerbe sind reglementierte Gewerbe, bei denen die Zuverlässigkeit des Gewerbeanmelders / der Gewerbeanmelderin durch die Gewerbebehörde (Bezirksverwaltungsbehörde bzw. Magistrat) geprüft und festgestellt wird.

ALLGEMEINE HINWEISE:

Selbstständige Tätigkeiten sind alle Tätigkeit, die du in eigener Verantwortung (also nicht angestellt), regelmäßig und mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, ausüben willst. Für viele dieser Tätigkeiten brauchst du eine Gewerbeberechtigung. Es gibt aber auch sogenannte Freie Berufe (freiberufliche Tätigkeiten) und land- und forstwirtschaftliche Tätigkeiten, die nicht der Gewerbeordnung unterliegen. Auch für viele dieser Tätigkeiten gibt es eigene Rechtsvorschriften für die selbstständige Berufsausübung, manche können aber auch ohne besondere Voraussetzungen selbstständig ausgeübt werden.

In allen Fällen einer selbstständigen Berufsausübung (egal, ob im Rahmen eines Gewerbes, als freiberufliche Tätigkeit, im Rahmen eines Land- und forstwirtschaftlichen Betriebes) musst du diese bei der zuständigen Sozialversicherungsanstalt und dem zuständigen Finanzamt melden. Je nach selbstständiger Tätigkeit gibt es noch andere Meldepflichten oder Register, in die du dich eintragen musst.

Selbstständige Tätigkeiten, für die eine Gewerbeberechtigung erforderlich ist, musst du außerdem bei der Gewerbebehörde (Bezirkshauptmannschaft, Magistrat) anmelden.
Unabhängig von einem oft notwendigen Befähigungsnachweis musst du dafür folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • das 18. Lebensjahr muss vollendet sein
  • österreichische Staatsbürgerschaft oder Staatsbürgerschaft eines anderen EU-Mitgliedstaates (oder eines Staates, mit dem ein entsprechender Staatsvertrag besteht) oder es liegt ein gültiger Aufenthaltstitel vor, der zur selbstständigen Tätigkeit berechtigt
  • keine Ausschließungsgründe (z. B. abgewiesene Konkursanträge, Bestrafung wegen Finanzstrafdelikten)

Für weitere Informationen schau dir unseren Thementext Im Fokus: Selbstständigkeit an oder nutze eine der folgenden Quellen und Kontakte:

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Bei der Lehrstellenbörse AMS & WKO kannst du dir offene Lehrstellen bei konkreten Betrieben anschauen. Schau auch mal hier rein:

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