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Fassbinder*in

Lehrzeit
3 Jahre
Einstiegsgehalt nach der Lehre
ca. 1.880,- bis 2.310,- €
Berufskategorie
Hauptberuf

Fassbinder*innen erzeugen und reparieren hauptsächlich Holzgefäße wie z. B. Fässer für die Wein-, Most-, Spirituosen- und Bierlagerung, aber auch Holzkübel und Bottiche, Waschtröge und Saunageschirr. Nach langer Lagerung und Trocknung des Holzes werden die Bretter zu Fassdauben geformt und in Eisenreifen eingepasst. Nach dem Biegen und Bereifen der Dauben werden die Fässer noch nachbehandelt und auf Kundenwunsch mit kunstvollen Schnitzereien verziert.

Fassbinder*innen bearbeiten Materialien wie Holz, Metalle und Kunststoffe auf unterschiedliche Weise (Messen, Schneiden, Biegen, Leimen, Nageln, Dübeln, Nieten etc.). Diese Tätigkeiten führen sie mit Handwerkzeugen und mit Maschinen der Holz-, Metall- und Kunststoffbearbeitung durch. Sie arbeiten gemeinsam mit ihren Kolleg*innen in den Werkstätten von Binderbetrieben, bei der Montage von Großbehältern auch vor Ort bei ihren Kund*innen.

Wo man arbeitet

Fassbinder*innen fertigen und reparieren Fässer und Behälter unterschiedlichster Art und Ausführung aus Holz, Metall und Kunststoffen. Sie erzeugen Produkte der Kellereiwirtschaft. D. h. hauptsächlich Fässer für die Lagerung von Wein, Most, Spirituosen und Bier. Zum Teil produzieren sie auch Produkte der Geschirrbinderei, wie z. B. Holzkübel, Bottiche, Waschtröge und Saunageschirr. Fassbinder*innen stellen weiters Souvenirartikel aus Holz (kleine Fässchen und Bottiche) sowie Bauern- und Gartenmöbel (vor allem Spezialmöbel für Heurigenlokale und Kellerstuben) her.

Für die Herstellung der gewölbten Behälter verwenden sie sogenannte Dauben. Das Biegen der Hölzer wird durch Ausfeuern (hier wird ein Feuer im Inneren des Rumpfes entzündet) oder durch Kochen und Dämpfen erreicht. Nach der Herstellung müssen sie Zubehörteile, wie Hähne, Stutzen und Ventile einpassen und abdichten. Je nach Verwendungszweck werden die Innen- und Außenseiten der Gefäße und Behälter mit Kunststoffen, Harzen oder Lacken behandelt. Weitere Arbeitstechniken sind: Messen, Anreißen, Aufreißen, Raspeln, Feilen, Bohren, Hobeln, Sägen, Fügen, Fräsen, Hämmern etc., wofür Fassbinder*innen entsprechende Arbeitsmittel einsetzen.

Womit man arbeitet

Fassbinder*innen verwenden für die Herstellung ihrer Produkte meist Harthölzer wie Eiche oder Akazie und Weichhölzer wie Fichte oder Tanne, außerdem werden Kunststoffe und Metalle (z. B. Metallreifen zum Zusammenhalten der Fassdauben) verwendet. Sie arbeiten mit Holz-, Metall- und Kunststoffbearbeitungsmaschinen (z. B. Bohr-, Säge-, Schleif-, Fräs- und Hobelmaschinen) und mit verschiedenen Handwerkzeugen und Hilfsmaterialien (Hämmer, Feilen, Handhobeln, Messer, Maßbänder, Schleifpapier, Nieten, Schrauben, Nägel usw.). Die Arbeit der Fassbinder*innen erfolgt nach wie vor weitgehend handwerklich. In größeren Betrieben werden vor allem beim Prüfen der Fässer auch halbautomatische und automatische Anlagen eingesetzt.

Wie man arbeitet

Fassbinder*innen arbeiten gemeinsam mit ihren Kolleg*innen in Werkstätten des Fassbindergewerbes. Bei der Beratung, Montage oder beim Verkauf ihrer Erzeugnisse haben sie auch direkten Kontakt zu ihren Kund*innen. Fassbinder*innen arbeiten üblicherweise zu geregelten Arbeitszeiten, Überstunden sind eher die Ausnahmen.

Was man macht
  • Skizzen, Werkzeichnungen und technische Unterlagen lesen und anwenden
  • Arbeitsabläufe planen und steuern, Arbeitsergebnisse beurteilen
  • Werk- und Hilfsstoffe fachgerecht auswählen, überprüfen, lagern und entsorgen
  • Werk- und Hilfsstoffe unter Berücksichtigung der einschlägigen Sicherheitsvorschriften, Normen und Sicherheitsstandards bearbeiten
  • Lehren (Modeln) herstellen
  • Gebinde herstellen, einrichten und aufstellen
  • Gebinde reinigen, warten und reparieren
  • Funktionsprüfung und Qualitätskontrolle durchführen
  • Kund*innen beraten insbesondere über Gebindeformen in der Kellereiwirtschaft
Für wen man arbeitet
  • Klein- und Mittelbetriebe des Fassbindergewerbes
Wie man sich weiterbilden kann

Fassbinder*innen sind beruflich immer wieder vor neue Herausforderungen gestellt. Voraussetzung für Erfolg in diesem Beruf ist es, immer auf dem neuesten Stand der Entwicklung zu bleiben und das Fachwissen, die Methodenkompetenzen und sozialen Kompetenzen laufend zu ergänzen und zu vertiefen.

Weiterbildungseinrichtungen wie das Berufsförderungsinstitut (BFI) oder das Wirtschaftsförderungsinstitut (WIFI) bieten in verschiedenen Bereichen Weiterbildungsmöglichkeiten für Fassbinder*innen an, z. B. Holzbearbeitungstechnik, Oberflächentechnik, Produktionstechnik, CNC-Technik, Qualitätsmanagement usw., aber auch in kaufmännisch-betriebswirtschaftlichen Bereichen wie Kostenrechnung, Controlling, Marketing; siehe beispielsweise die aktuellen Kursbücher des Berufsförderungsinstitutes (BFI) sowie des Wirtschaftsförderungsinstitutes (WIFI).

In größeren Fassbindereien und Betrieben der Holzbe- und verarbeitung werden innerbetriebliche Kurse und Schulungen zur beruflichen Weiterbildung der Mitarbeiter*innen durchgeführt.
Auch der Besuch einer Werkmeisterschule oder die Vorbereitung auf die Meister*innenprüfung sowie diverse Weiterbildungsangebote für Tischler*innen kommen als Weiterbildung und Höherqualifizierung in Frage.

Möglichkeiten zur beruflichen Höherqualifizierung bieten außerdem facheinschlägige Vorbereitungs- und Aufbaulehrgänge an berufsbildenden höheren Schulen (Höhere Technische Lehranstalt, HTLs) sowie Werkmeisterschulen für Berufstätige. Mit dem Abschluss eines Aufbaulehrganges ist neben einer höheren Fachqualifikation außerdem die Matura verbunden, die ein Studium an Fachhochschulen und Universitäten ermöglicht.

Studium ohne Matura:

Für ein Studium an einer Fachhochschule, Universität oder Pädagogischen Hochschulen ist normalerweise die Matura einer Allgemeinbildenden (AHS) oder Berufsbildenden Höheren Schule (BHS) erforderlich.
Es bestehen aber auch andere Zugangsmöglichkeiten:

  • Berufsreifeprüfung (Lehre mit Matura): Die Berufsreifeprüfung, die du bereits während deiner Lehrzeit beginnen kannst, ist eine vollwertige Matura, mit der du uneingeschränkten Zugang zum Studium hast.
  • Studienberechtigungsprüfung: Die Studienberechtigungsprüfung kannst du vor Beginn eines Studiums ablegen. Sie ermöglicht den Zugang zu einem bestimmten Studium.
  • ohne Matura mit Berufsausbildung und Berufserfahrung: Fachhochschulen bieten außerdem meist die Möglichkeit mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung (insb. Lehre oder Berufsbildender Mittlerer Schule (BMS)) und mehrjähriger Berufserfahrung auch ohne Matura ein facheinschlägiges (d. h. mit der Berufsausbildung fachlich verwandtes) Bachelorstudien zu beginnen. Meist müssen dazu einzelne Zusatzprüfungen absolviert werden.

Weiterführende Bildungsmöglichkeiten und Höherqualifizierung:

Was du mitbringen solltest

In jedem Beruf brauchst du spezielles fachliches Know-how, das in der Aus- und Weiterbildung vermittelt wird. In den beiden Menüpunkten Ausbildung und Weiterbildung findest du Informationen zu Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten für diesen Beruf.

Es gibt auch Kompetenzen, Fähigkeiten und Eigenschaften, die in allen Berufen wichtig sind. Dazu gehören besonders:

  • Zuverlässigkeit und Pünktlichkeit
  • genaues und sorgfältiges Arbeiten
  • selbstständiges Arbeiten
  • Einsatzfreude
  • Verantwortungsbewusstsein
  • Fähigkeit und Bereitschaft mit anderen zusammen zu arbeiten (Teamfähigkeit)
  • Lernbereitschaft

Die folgende Liste gibt dir einen Überblick über weitere allgemeine Anforderungen, die in DIESEM Beruf häufig gestellt werden. Diese können natürlich je nach Betrieb, Institution oder Organisation sehr unterschiedlich sein.

DENK DARAN: Viele dieser Anforderungen sind auch Bestandteil der Ausbildung.

Hinweis: Die Begriffe werden in alphabetischer Reihenfolge aufgelistet.

Körperliche Anforderungen: Welche körperlichen Eigenschaften sind wichtig?
  • Fingerfertigkeit
  • gute körperliche Verfassung
  • Kraft

 

Fachkompetenz: Welche Fähigkeiten und Kenntnisse werden von mir erwartet?
  • gestalterische Fähigkeit
  • gutes Augenmaß
  • handwerkliche Geschicklichkeit
  • räumliches Vorstellungsvermögen
  • technisches Verständnis

 

Sozialkompetenz: Was brauche ich im Umgang mit anderen?
  • Kommunikationsfähigkeit
  • Kund*innenorientierung

 

Selbstkompetenz: Welche persönlichen Eigenschaften sollte ich mitbringen?
  • Aufmerksamkeit
  • Beurteilungsvermögen / Entscheidungsfähigkeit
  • Flexibilität / Veränderungsbereitschaft
  • Geduld

 

Methodenkompetenz: Welche Arbeits- und Denkweisen sind wichtig?
  • Kreativität
  • systematische Arbeitsweise
Was es noch gibt
Verwandte Lehrberufe

Durch die Verwandtschaftsregelung wird die Ausbildung in einem Lehrberuf auf Teile der Lehrzeit in anderen (verwandten) Lehrberufen angerechnet. Dadurch verkürzt sich die Lehrzeit bei der Ausbildung in einem weiteren Lehrberuf (oder auch beim Wechsel auf einen verwandten Lehrberuf). In manchen Fällen wird die Lehrzeit und die Lehrabschlussprüfung auch vollkommen ersetzt.

Bei folgenden verwandten Lehrberufen verkürzt sich die Lehrzeit im Ausmaß der angegebenen Lehrjahre. (Beispiel: Der Eintrag „1. voll“ bedeutet z. B., dass sich die Lehrzeit im verwandten Lehrberuf um ein Jahr verkürzt.)

  • °Brunnen- und Grundbau (Lehrberuf)#
  • °Holztechnik (Modullehrberuf)#
  • °Hufschmied*in (Lehrberuf)#
  • °Steinmetz*in (Lehrberuf)#
  • °Tischlerei (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Tischlereitechnik – Planung (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Tischlereitechnik – Produktion (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Wagner*in (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Weinbau und Kellerwirtschaft (Lehrberuf)#
  • °Zimmerei (Lehrberuf)#
  • °Zimmereitechnik (Lehrberuf)#
Alternativen (Auswahl)

Alternative Berufe sind Berufe, die entweder eine ähnliche Ausbildung oder ähnliche Aufgaben- oder Tätigkeitsbereiche haben, wie der Beruf, über den du dich gerade informierst. Die Ähnlichkeit kann auch in den Arbeitsmaterialien, den Arbeitsumgebungen liegen oder in der Art, wie du mit anderen Menschen zusammenarbeitest.

Diese Liste soll dir bei der Überlegung helfen, welche Berufe und Ausbildungen für dich noch interessant sein könnten und dich auf weitere Ideen bringen.

  • °Brunnen- und Grundbau (Lehrberuf)#
  • °Holztechnik (Modullehrberuf)#
  • °Holztechniker*in#
  • °Hufschmied*in (Lehrberuf)#
  • °Steinmetz*in (Lehrberuf)#
  • °Tischlerei (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Tischlereitechnik – Planung (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Tischlereitechnik – Produktion (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Wagner*in (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Weinbau und Kellerwirtschaft (Lehrberuf)#
  • °Weinbauer / Weinbäuerin#
  • °Weinbautechniker*in#
  • °Zimmerei (Lehrberuf)#
  • °Zimmereitechnik (Lehrberuf)#
Lehre und Matura

Mit einer erfolgreich abgeschlossenen Lehre und vier weiteren Prüfungen erlangst du die Berufsmatura (Berufsreifeprüfung). Diese öffnet dir den Zugang zu Universitäts- und Fachhochschulstudien. Außerdem ermöglicht sie zusätzliche Karrierewege im erlernten Beruf, aber auch außerhalb des bisherigen Berufsfeldes.

Und so geht es:

Die Berufsmatura besteht aus vier Teilprüfungen: Deutsch (schriftlich und mündlich) und Mathematik (schriftlich), eine lebende Fremdsprache (schriftlich oder mündlich) und ein Fachbereich (schriftliche Prüfung oder Projektarbeit und mündliche Prüfung). Der Fachbereich ist ein Thema aus dem Berufsfeld des Kandidaten/der Kandidatin.

Wie funktioniert die Vorbereitung?

Die Vorbereitung auf die Berufsreifeprüfung erfolgt in Vorbereitungskursen, die von Erwachsenenbildungseinrichtungen (z. B. WIFI, BFI, Volkshochschulen), Berufsschulen oder höheren Schulen (z. B. AHS, HAK, HTL, HLW) angeboten werden. In solchen Lehrgängen können auch die jeweiligen Teilprüfungen abgelegt werden. Drei der vier Teilprüfungen können bereits während der Lehre abgelegt werden. Zur letzten Teilprüfung kannst du nach erfolgreichem Lehrabschluss, aber nicht vor dem 19. Geburtstag antreten.

Durch ein Förderprogramm, können die Vorbereitungskurse und die Prüfung seit September 2008 in ganz Österreich kostenlos angeboten werden. Zur konkreten Ausgestaltung der Vorbereitung auf die Berufsreifeprüfung bestehen in den einzelnen Bundesländern unterschiedliche Modelle. Informationen bieten u. a. die Bildungseinrichtungen und die Lehrlingsstellen der Wirtschaftskammern.

Link: Häufig gestellte Fragen!

WKO-Bildungspfade:

Die WKO-Bildungspfade geben dir einen Überblick über durchgängige Entwicklungs- und Karrieremöglichkeiten in unterschiedlichen Berufen am Beispiel der WKO Bildungsangebote. Der Bildungspfad Berufsreifeprüfung steht in allen Lehrberufen offen:

Selbstständigkeit
Selbstständigkeit

Die Möglichkeit einer selbstständigen Berufsausübung ist z. B. gegeben durch:

a) Reglementierte Gewerbe/Handwerke:

  • Handwerk der Binder, BGBl. Nr. II 91/2003, Novelle mit Artikel 44 BGBl. II Nr. 399/2008

Für die Ausübung eines reglementierten Gewerbes sind, neben der Erfüllung der allgemeinen Voraussetzungen, Befähigungsnachweise zu erbringen, die in den angeführten Bundesgesetzblättern festgelegt sind.
Downloadmöglichkeit der Zugangsvoraussetzung und Prüfungsordnungen (Bundesgesetzblätter): Wirtschaftskammer Österreich: Prüfungs- und Befähigungsnachweise für reglementierte Gewerbe.

b) Freie Gewerbe:

  • Wagner

In jedem Fall muss die Aufnahme einer freiberuflichen Tätigkeit aber der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft und dem zuständigen Finanzamt gemeldet werden.

Liste der Freien Gewerbe:

 

ALLGEMEINE HINWEISE:

ALLGEMEINE HINWEISE:

Für jede Tätigkeit, die Sie selbstständig, regelmäßig und mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, ausüben wollen, brauchen Sie eine Gewerbeberechtigung (Ausnahme: Freie Berufe). Diese erhalten Sie durch Anmeldung bei der Gewerbebehörde (Bezirkshauptmannschaft, Magistrat).
Unabhängig von einem etwaigen Befähigungsnachweis müssen Sie dafür folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • das 18. Lebensjahr muss vollendet sein
  • österreichische Staatsbürgerschaft oder Staatsbürgerschaft eines anderen EU-Mitgliedstaates (oder eines Staates, mit dem ein entsprechender Staatsvertrag besteht) oder es liegt ein gültiger Aufenthaltstitel vor, der zur selbstständigen Tätigkeit berechtigt
  • keine Ausschließungsgründe (z. B. abgewiesene Konkursanträge, Bestrafung wegen Finanzstrafdelikten)

In allen Fällen einer selbstständigen Berufsausübung (ob im Rahmen eines Gewerbes oder als freiberufliche Tätigkeit) ist diese bei der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft und dem zuständigen Finanzamt zu melden.

Weitere Informationen und Kontakte:

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Bei der Lehrstellenbörse AMS & WKO kannst du dir offene Lehrstellen bei konkreten Betrieben anschauen. Schau auch mal hier rein: