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Fernwärmetechnik

Lehrzeit
3 1/2 Jahre
Berufskategorie
Hauptberuf

Fernwärmetechniker*innen errichten, bedienen, überwachen und warten Anlagen zur Fernwärme- und Fernkälteerzeugung und -verteilung sowie Heizungs-, Kühlungs- und Warmwasseranlagen. Sie arbeiten an allen damit zusammenhängende Aufgaben mit, z. B. steuern und optimieren sie Energieflüsse, bedienen Wasseraufbereitungsanlagen, damit das Prozesswasser die passende Wasserqualität hat oder lesen Zählerstände ab. Außerdem erkennen sie Störungen an den Anlagen und leiten die entsprechenden Maßnahmen zur Behebung ein.

Fernwärmetechniker*innen sind in Unternehmen der Fernwärme- und Fernkälteversorgung beschäftigt. Sie arbeiten mit anderen Fachkräften im Bereich der Energieerzeugung und -versorgung bzw. der Gebäudetechnik zusammen (z. B. °Installations- und Gebäudetechnik (Modullehrberuf)#, °Elektrotechnik (Modullehrberuf)#, °Kälteanlagentechnik (Lehrberuf)#, °Mechatronik (Modullehrberuf)#).

Wo man arbeitet

Fernwärmetechniker*innen sind mit der Errichtung, Bedienung, Überwachung und Instandhaltung von Anlagen zur Fernwärme- und Fernkälteerzeugung und -verteilung sowie von Heizungs-, Kühlungs- und Warmwasseranlagen befasst. Dazu planen sie beispielsweise Instandhaltungsmaßnahmen oder verwalten und überwachen den Lagerbestand an Ersatzteilen und anderen Bauteilen, um die Versorgungssicherheit und rasche Maßnahmen zur Reparatur gewährleisten zu können.

Die Fernwärme- und Fernkältetechnik benötigt Prozesswasser in entsprechender Qualität (z. B. hinsichtlich Härte, Leitwert, pH-Wert, Ammonium). Durch das Bedienen entsprechender Wasseraufbereitungsanlagen (Härtestabilisierung, Enthärtung, Entsalzung) sorgen Fernwärmetechniker*innen dafür, dass das Wasser in der benötigten Qualität zur Verfügung steht.

Die Anlagen zu Fernwärme- und Fernkälteerzeugung (Heizkraftwerk, Heizwerk, Absorptionskältemaschinen, Kompressionskälteanlagen) und deren Komponenten (z. B. Kesselanlage, Brennstoffspeicherung, Brennstoffversorgung, Wasseraufbereitung, Rauchgasreinigung, Dampfturbine, Generator usw.) werden aus unterschiedlichen Energiequellen gespeist (z. B. Müll, Biomasse, Gas, Kraft-Wärme-Kopplung, Wasser, Abwärme). Fernwärmetechniker*innen bedienen und überwachen diese Anlagen, teilweise mit computergestützter Leittechnik und Fernüberwachung. Sie halten die Anlagen in Stand und führen dabei einfache Montage- und Demontagearbeiten durch. Außerdem steuern und optimieren Fernwärmetechniker*innen die Energieströme. Dabei werden auch externe Energien (z. B. Abwärme aus Produktionsbetrieben) in Fernwärme- und Fernkälteversorgungssysteme eingespeist.

Im Bereich der Systeme zur Fernwärme- und Fernkälteverteilung sind Fernwärmetechniker*innen an der Errichtung beteiligt. Sie arbeiten beim Herstellen von Künetten mit und beim Vorbereiten zur Verlegung von Rohrsystemen mit (z. B. Unterbau herstellen). Sie verlegen und verbinden die Rohrsysteme (z. B. Freileitungen in Gebäuden, Rohre aus Kunststoff, Stahl und anderen Metallen) gemeinsam mit Fachkräften aus verschiedenen Handwerken und unter Anwendung verschiedener Verbindungstechniken (z. B. Schweißen, Löten, Press- und Kompressionskupplung). Zum Verlegen von Rohrsystemen zählen auch die Installation von Armaturen, Dehnungsausgleichern, Entlüftungs- und Entleerungseinrichtungen sowie Arbeiten zum Feuchtigkeits-, Festigkeitsschutz und zur Wärmedämmung.
Die verlegten Rohrsysteme werden dann in einem Geoinformationssystem (GIS-Anwendungen) erfasst, die von Fernwärmetechniker*innen eingerichtet, laufend bedient und überwacht werden. Ebenso halten sie die Anlagen in Stand, beispielsweise durch Befahren von Schachtbauwerken.

Auf ähnliche Weise errichten Fernwärmetechniker*innen Fernwärme- und Fernkälteübergangsstationen. Sie bauen deren Bauteile und Komponenten zusammen, montieren sie, schließen sie unter Anwendung geeigneter Montage- und Verbindungstechniken an und nehmen sie in Betrieb. Im Rahmen der Anschlusstätigkeiten stellen sie auch Wand- und Deckendurchführungen für z. B. Rohrleitungen her.

Ein weiteres Aufgabenfeld von Fernwärmetechniker*innen ist der Service von Gewerbe-, Industrie- und Verwaltungsanlagen. Darunter fallen etwa Zähler und andere Messeinrichtungen (analog/digital). Fernwärmetechniker*innen installieren diese, lesen die Daten ab und beurteilen deren Validität. Zur Eichung tauschen sie Zähler und andere Messeinrichtungen aus.

Fernwärmetechniker*innen befassen sich mit Heizungsanlagen (für unterschiedliche Energiequellen wie Fernwärme, Wärmepumpen, Gas, Solar, Photovoltaik) Kühlungsanlagen und Warmwasseranlagen inklusive aller Bauteile und Komponenten (z. B. Heizungen, Pumpen, Konvektoren, Kühldecken, Thermostate, Abgasanlagen, Warmwasserspeicher) sowie Sicherheitseinrichtungen. Sie halten diese gemäß den Plänen in Stand, spülen sie, führen Dichtheits- und Druckproben mit geeigneten Messgeräten sowie Funktionskontrollen durch. Außerdem bestimmen Fernwärmetechniker*innen die Wasserqualität bezüglich Hygiene.

In allen Tätigkeitsbereich führen Fernwärmetechniker*innen Qualitätskontrollen durch, überprüfen die Leitungssysteme, Erzeugungs- und Verteilungsanlagen und ihr Komponenten auf ihre Funktion oder beteiligen sich z. B. an der Suche nach Leitungslecks, Undichtheiten, elektrischen und hydraulischen Fehler, Maschinenstörungen. Bei allen Kontroll- und Überwachungsaufgaben setzen sie computergestützten Systemen ein (z. B. mit Tablets zur Überwachung und für Störungsmeldung und Messgeräten). Sie erkennen Störungen und veranlassen deren Behebung bzw. arbeiten selbst dabei mit.

Womit man arbeitet

Fernwärmetechniker*innen bearbeiten verschiedenste Werkstoffe wie z. B. Stahl, Kupfer, Kunststoffe, Metallverbundstoffe. Dafür sowie für unterschiedliche Installations-, Montage- und Instandhaltungstätigkeiten setzen sie Handwerkzeuge und handgeführte Maschinen ein. Außerdem verwenden Fernwärmetechniker*innen unterschiedliche Mess-, Steuerungs- und Regelungseinrichtungen an den Anlagen und Systemen und Mess- und Prüfinstrumente zur Qualitätssicherung und zum Auffinden von Störungen. Sie hantieren mit Tablets, lesen diverse technische Unterlagen und erstellen selbst Skizzen sowie einfache Leitungs- und Montagepläne (per Hand oder computerunterstützt).

Wie man arbeitet

Fernwärmetechniker*innen sind direkt an den Anlagen zur Fernwärme- und Fernkälteerzeugung und -verteilung sowie an Heizungs-, Kühlungs- und Warmwasseranlagen tätig, d. h. im eigenen Betrieb oder bei Kund*innen vor Ort. Sie arbeiten im Team mit ihren Kolleg*innen und Vorgesetzten sowie mit unterschiedlichen Fach- und Hilfskräften des Energie- und Baubereiches (z. B. °Installations- und Gebäudetechnik (Modullehrberuf)#, °Bautechniker*in#, °Energietechniker*in#). Sie haben Kontakt zu Kund*innen und je nach Art und Größe des Unternehmens zu Mitarbeiter*innen von Lieferfirmen sowie von Bau- und Umweltbehörden.

Fernwärmetechniker*innen arbeiten bei Installationen und Montagen auf Baustellen und sind dabei unterschiedlichen Temperaturen (Hitze, Kälte) und verschiedenen Wetterbedingungen (Zugluft, Nässe) ausgesetzt. Bei Baustellenarbeiten kann es außerdem staubig und laut werden und es sind zum Teil schwerere Gegenstände zu heben und zu tragen. Viele Erschwernisse werden heute schon gut durch assistierende Technologien und Schutzvorrichtungen verringert.

Was man macht
  • Skizzen, einfache Leitungs- und Montagepläne erstellen
  • Handwerkzeuge und handgeführte Maschinen sowie Montagematerial, Bauteile und Komponenten auswählen und vorbereiten
  • Werkstoffe manuell oder maschinell bearbeiten, z. B. Stahl, Kupfer, Kunststoffe, Metallverbundstoffe
  • Rohre, Rohrbefestigungen und Unterkonstruktionen zurichten, Rohre und Rohrsysteme verlegen
  • Verbindungen durch Schweißen, Weich- und Hartlöten herstellen
  • Maßnahmen zum aktiven Korrosionsschutz sowie für Abdichtungen ausführen
  • Mess-, Steuerungs- und Regelungseinrichtungen sowie speicherprogrammierbare Steuerungen für z. B. Heizungs- und Lüftungsanlagen, Gas- und Abgasanlagen errichten, programmieren und prüfen
  • Ersatzteilen und anderen Bauteilen bestellen, Lagerbestand verwalten und kontrollieren
  • Instandhaltung von Anlagen planen
  • Fernwärme- und Fernkälteverteilungssysteme errichten: Künetten herstellen, Rohrsysteme verlegen und verbinden, verlegte Rohrsystem dokumentieren
  • Fernwärme- und Fernkälteübergangsstationen errichten: Bauteile und Komponenten zusammenbauen, montieren, anschließen und in Betrieb nehmen
  • Anlagen zur Fernwärme- und Fernkälteerzeugung und -verteilung / Wasseraufbereitungsanlagen / Heizungs-, Kühlungs- und Warmwasseranlagen bedienen, überwachen und in Stand halten
  • Fehler, Mängel und Störungen an den Anlagen und Leitungen erkennen und beheben
  • Energieströme steuern und optimieren
  • Zähler und andere Messeinrichtungen installieren, austauschen und die Daten ablesen und deren Validität beurteilen
  • Wasserqualität bezüglich Hygiene für Warmwasseranlagen bestimmen
Für wen man arbeitet

Beschäftigungsmöglichkeiten für Fernwärmetechniker*innen bieten Unternehmen der Fernwärme- und Fernkälteversorgung.

Ausbildungsinhalte / Was man lernt

Die Ausbildung im Lehrberuf Fernwärmetechnik ist seit 1. Juli 2024 möglich.

Wie man sich weiterbilden kann

Fernwärmetechniker*innen sind beruflich immer wieder vor neue Herausforderungen gestellt. Voraussetzung für Erfolg in diesem Beruf ist es, immer auf dem neuesten Stand der Entwicklung zu bleiben und das Fachwissen, die Methodenkompetenzen und sozialen Kompetenzen laufend zu ergänzen und zu vertiefen.

Weiterbildungsmöglichkeiten zu verschiedenen relevanten Bereichen bieten unter anderem das Berufsförderungsinstitutes (BFI), das Wirtschaftsförderungsinstitutes(WIFI) und spezialisierte Kursanbieter, mit Kursen und Lehrgängen für z. B. Mess-, Steuerungs-, Regelungs- und Automatisierungstechnik, Hydraulik, Pneumatik, Metallbearbeitung und -verbindungstechniken.

In vielen Betrieben der Fernwärmetechnik werden auch innerbetriebliche Kurse zur Schulung an neuen Anlagen, Materialien und technischen Zusatzeinrichtungen oder neuer Verfahren und Methoden durchgeführt. Viele Betriebe bieten außerdem Zuliefer- und Servicebetrieben, Maschinen-, System-Ausstattern die Möglichkeit Produktschulungen durchzuführen.

Angebote rund um die Themenbereiche Energieeffizienz, Bauen und Energie, ökologisches/nachhaltiges Bauen, Bausanierung usw., einschließlich des klimaaktiv e-Learning Tools, findest du über die Webseite der klimaaktiv Bildungskoordination.

Möglichkeiten zur beruflichen Höherqualifizierung bieten außerdem Vorbereitungs- und Aufbaulehrgänge für Berufstätige an Berufsbildenden Höheren Schulen, insbesondere an Höhere Technische Lehranstalten sowie Werkmeisterschulen für Berufstätigen.

Studium ohne Matura:

Für ein Studium an einer Fachhochschule, Universität oder Pädagogischen Hochschulen ist normalerweise die Matura einer Allgemeinbildenden (AHS) oder Berufsbildenden Höheren Schule (BHS) erforderlich.
Es bestehen aber auch andere Zugangsmöglichkeiten:

  • Berufsreifeprüfung (Lehre mit Matura): Die Berufsreifeprüfung, die du bereits während deiner Lehrzeit beginnen kannst, oder nach der Lehre oder berufsbildenden mittleren Schulen absolvierst, ist eine vollwertige Matura, mit der du uneingeschränkten Zugang zum Studium hast.
  • Studienberechtigungsprüfung: Die Studienberechtigungsprüfung kannst du vor Beginn eines Studiums ablegen. Sie ermöglicht den Zugang zu einem bestimmten Studium.
  • ohne Matura mit Berufsausbildung und Berufserfahrung: Fachhochschulen bieten außerdem meist die Möglichkeit mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung (insbesondere Lehre oder Berufsbildender Mittlerer Schule (BMS)) und mehrjähriger Berufserfahrung auch ohne Matura ein facheinschlägiges (d. h. mit der Berufsausbildung fachlich verwandtes) Bachelorstudien zu beginnen. Meist müssen dazu einzelne Zusatzprüfungen absolviert werden.

Weiterführende Bildungsmöglichkeiten und Höherqualifizierung:

Was du mitbringen solltest

In jedem Beruf brauchst du spezielles fachliches Know-how, das in der Aus- und Weiterbildung vermittelt wird. In den beiden Menüpunkten Ausbildung und Weiterbildung findest du Informationen zu Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten für diesen Beruf.

Es gibt auch Kompetenzen, Fähigkeiten und Eigenschaften, die in allen Berufen wichtig sind. Dazu gehören besonders:

  • Zuverlässigkeit und Pünktlichkeit
  • genaues und sorgfältiges Arbeiten
  • selbstständiges Arbeiten
  • Einsatzfreude
  • Verantwortungsbewusstsein
  • Fähigkeit und Bereitschaft mit anderen zusammen zu arbeiten (Teamfähigkeit)
  • Lernbereitschaft

Die folgende Liste gibt dir einen Überblick über weitere allgemeine Anforderungen, die in DIESEM Beruf häufig gestellt werden. Diese können natürlich je nach Betrieb, Institution oder Organisation sehr unterschiedlich sein.

DENK DARAN: Viele dieser Anforderungen sind auch Bestandteil der Ausbildung.

Hinweis: Die Begriffe werden in alphabetischer Reihenfolge aufgelistet.

    Körperliche Anforderungen: Welche körperlichen Eigenschaften sind wichtig?
  • Auge-Hand-Koordination
  • gute körperliche Verfassung

     

    Fachkompetenz: Welche Fähigkeiten und Kenntnisse werden von mir erwartet?
  • Anwendung und Bedienung digitaler Tools
  • Datensicherheit und Datenschutz
  • gutes Augenmaß
  • handwerkliche Geschicklichkeit
  • räumliches Vorstellungsvermögen
  • technisches Verständnis
  • Zahlenverständnis und Rechnen

     

    Sozialkompetenz: Was brauche ich im Umgang mit anderen?
  • Kommunikationsfähigkeit
  • Kund*innenorientierung

     

    Selbstkompetenz: Welche persönlichen Eigenschaften sollte ich mitbringen?
  • Aufmerksamkeit
  • Beurteilungsvermögen / Entscheidungsfähigkeit
  • Flexibilität / Veränderungsbereitschaft
  • Konzentrationsfähigkeit
  • Sicherheitsbewusstsein
  • Umweltbewusstsein

     

    Weitere Anforderungen: Was ist sonst noch wichtig?
  • Mobilität (wechselnde Arbeitsorte)

     

    Methodenkompetenz: Welche Arbeits- und Denkweisen sind wichtig?
  • Informationsrecherche und Wissensmanagement
  • logisch-analytisches Denken / Kombinationsfähigkeit
  • Problemlösungsfähigkeit
  • Prozessverständnis
  • systematische Arbeitsweise
Was es noch gibt
Verwandte Lehrberufe

Durch die Verwandtschaftsregelung wird die Ausbildung in einem Lehrberuf auf Teile der Lehrzeit in anderen (verwandten) Lehrberufen angerechnet. Dadurch verkürzt sich die Lehrzeit bei der Ausbildung in einem weiteren Lehrberuf (oder auch beim Wechsel auf einen verwandten Lehrberuf). In manchen Fällen wird die Lehrzeit und die Lehrabschlussprüfung auch vollkommen ersetzt.

Bei folgenden verwandten Lehrberufen verkürzt sich die Lehrzeit im Ausmaß der angegebenen Lehrjahre. (Beispiel: Der Eintrag „1. voll“ bedeutet z. B., dass sich die Lehrzeit im verwandten Lehrberuf um ein Jahr verkürzt.)

  • °Elektrotechnik – Energietechnik (Modullehrberuf)#
  • °Elektrotechnik (Modullehrberuf)#, „1. voll“
  • °Installations- und Gebäudetechnik – Gas- und Sanitärtechnik (Modullehrberuf)#, „1. voll“
  • °Installations- und Gebäudetechnik – Heizungstechnik (Modullehrberuf)#, „1. voll“
  • °Installations- und Gebäudetechnik – Lüftungstechnik (Modullehrberuf)#, „1. voll“
  • °Kälteanlagentechnik (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Konstrukteur*in – Installations- und Gebäudetechnik (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Konstrukteur*in – Maschinenbautechnik (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Konstrukteur*in – Metallbautechnik (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Konstrukteur*in – Stahlbautechnik (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Mechatronik (Modullehrberuf)#, „1. voll“
  • °Metallbearbeitung (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Metalltechnik (Modullehrberuf)#, „1. voll“
  • °Spengler*in (Lehrberuf)#, „1. voll“
Alternativen (Auswahl)

Alternative Berufe sind Berufe, die entweder eine ähnliche Ausbildung oder ähnliche Aufgaben- oder Tätigkeitsbereiche haben, wie der Beruf, über den du dich gerade informierst. Die Ähnlichkeit kann auch in den Arbeitsmaterialien, den Arbeitsumgebungen liegen oder in der Art, wie du mit anderen Menschen zusammenarbeitest.

Diese Liste soll dir bei der Überlegung helfen, welche Berufe und Ausbildungen für dich noch interessant sein könnten und dich auf weitere Ideen bringen.

  • °Elektrotechnik – Elektro- und Gebäudetechnik (Modullehrberuf)#
  • °Elektrotechnik – Energietechnik (Modullehrberuf)#
  • °Elektrotechnik (Modullehrberuf)#, „1. voll“
  • °Energietechniker*in#
  • °Erdöltechniker*in#
  • °Gebäudetechniker*in#
  • °Haustechniker*in#
  • °Installations- und Gebäudetechnik – Gas- und Sanitärtechnik (Modullehrberuf)#, „1. voll“
  • °Installations- und Gebäudetechnik – Heizungstechnik (Modullehrberuf)#, „1. voll“
  • °Installations- und Gebäudetechnik – Lüftungstechnik (Modullehrberuf)#, „1. voll“
  • °Kälteanlagentechnik (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Konstrukteur*in – Installations- und Gebäudetechnik (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Konstrukteur*in – Maschinenbautechnik (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Konstrukteur*in – Metallbautechnik (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Konstrukteur*in – Stahlbautechnik (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Mechatronik (Modullehrberuf)#, „1. voll“
  • °Metallbearbeitung (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Metalltechnik (Modullehrberuf)#, „1. voll“
  • °Ökoenergieinstallationstechniker*in#
  • °Solartechniker*in#
  • °Spengler*in (Lehrberuf)#, „1. voll“
Lehre und Matura

Mit einer erfolgreich abgeschlossenen Lehre und vier weiteren Prüfungen erlangst du die Berufsmatura (Berufsreifeprüfung). Diese öffnet dir den Zugang zu Universitäts- und Fachhochschulstudien. Außerdem ermöglicht sie zusätzliche Karrierewege im erlernten Beruf, aber auch außerhalb des bisherigen Berufsfeldes.

Und so geht es:

Die Berufsmatura besteht aus vier Teilprüfungen: Deutsch (schriftlich und mündlich) und Mathematik (schriftlich), eine lebende Fremdsprache (schriftlich oder mündlich) und ein Fachbereich (schriftliche Prüfung oder Projektarbeit und mündliche Prüfung). Der Fachbereich ist ein Thema aus dem Berufsfeld des Kandidaten/der Kandidatin.

Wie funktioniert die Vorbereitung?

Die Vorbereitung auf die Berufsreifeprüfung erfolgt in Vorbereitungskursen, die von Erwachsenenbildungseinrichtungen (z. B. WIFI, BFI, Volkshochschulen), Berufsschulen oder höheren Schulen (z. B. AHS, HAK, HTL, HLW) angeboten werden. In solchen Lehrgängen können auch die jeweiligen Teilprüfungen abgelegt werden. Drei der vier Teilprüfungen können bereits während der Lehre abgelegt werden. Zur letzten Teilprüfung kannst du nach erfolgreichem Lehrabschluss, aber nicht vor dem 19. Geburtstag antreten.

Durch ein Förderprogramm, können die Vorbereitungskurse und die Prüfung seit September 2008 in ganz Österreich kostenlos angeboten werden. Zur konkreten Ausgestaltung der Vorbereitung auf die Berufsreifeprüfung bestehen in den einzelnen Bundesländern unterschiedliche Modelle. Informationen bieten u. a. die Bildungseinrichtungen und die Lehrlingsstellen der Wirtschaftskammern.

Link: Häufig gestellte Fragen!

WKO-Bildungspfade:

Die WKO-Bildungspfade geben dir einen Überblick über durchgängige Entwicklungs- und Karrieremöglichkeiten in unterschiedlichen Berufen am Beispiel der WKO Bildungsangebote. Der Bildungspfad Berufsreifeprüfung steht in allen Lehrberufen offen:

Selbstständigkeit
Selbstständigkeit

Die Möglichkeit einer selbstständigen Berufsausübung ist zum Beispiel gegeben durch:

a) reglementierte Gewerbe:

  • Gas- und Sanitärtechnik (BGBl. II Nr. 50/2003; Novelle mit Art. 16 BGBl. II Nr. 399/2008)
  • Heizungstechnik (verbundenes Handwerk) (BGBl. II Nr. 56/2003; Novelle mit Art. 21 BGBl. II Nr. 399/2008)
  • Lüftungstechnik (verbundenes Handwerk) (BGBl. II Nr. 56/2003; Novelle mit Art. 21 BGBl. II Nr. 399/2008)
  • Kälte- und Klimatechnik (Handwerk) (BGBl. II Nr. 60/2003; Novelle mit Art. 23 BGBl. II Nr. 399/2008)
  • Ingenieurbüros (Beratende Ingenieure) (BGBl. II Nr. 89/2003; Novelle mit Art. 58 BGBl. II Nr. 399/2008)

Für die Ausübung eines reglementierten Gewerbes oder Handwerks sind, neben der Erfüllung der allgemeinen Voraussetzungen, Befähigungsnachweise zu erbringen, die in den angeführten Bundesgesetzblättern festgelegt sind.
Downloadmöglichkeit der Zugangsvoraussetzung und Prüfungsordnungen (Bundesgesetzblätter): Wirtschaftskammer Österreich: Prüfungs- und Befähigungsnachweise für reglementierte Gewerbe
Liste der reglementierten Gewerbe: Bundeseinheitliche Liste der reglementierten Gewerbe

b) freie Gewerbe:

  • Erfassung von Zählerständen und deren Weitergabe betreffend Energie- und andere Gewinnungs- und Versorgungsanlagen sowie Erstellung von diesbezüglichen Abrechnungen
  • Erzeugung und Lieferung von Wärme und Kälte

Informationen zum „Freien Gewerbe“: freie Gewerbe erfordern in der Regel keinen Befähigungsnachweis, sondern lediglich eine Anmeldung bei der Gewerbebehörde. Grundsätzlich richtet sich der Gewerbeumfang nach dem Wortlaut der Gewerbeanmeldung.
Liste der freien Gewerbe: Bundeseinheitliche Liste der freien Gewerbe

ALLGEMEINE HINWEISE:

Selbstständige Tätigkeiten sind alle Tätigkeit, die du in eigener Verantwortung (also nicht angestellt), regelmäßig und mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, ausüben willst. Für viele dieser Tätigkeiten brauchst du eine Gewerbeberechtigung. Es gibt aber auch sogenannte Freie Berufe (freiberufliche Tätigkeiten) und land- und forstwirtschaftliche Tätigkeiten, die nicht der Gewerbeordnung unterliegen. Auch für viele dieser Tätigkeiten gibt es eigene Rechtsvorschriften für die selbstständige Berufsausübung, manche können aber auch ohne besondere Voraussetzungen selbstständig ausgeübt werden.

In allen Fällen einer selbstständigen Berufsausübung (egal, ob im Rahmen eines Gewerbes, als freiberufliche Tätigkeit, im Rahmen eines Land- und forstwirtschaftlichen Betriebes) musst du diese bei der zuständigen Sozialversicherungsanstalt und dem zuständigen Finanzamt melden. Je nach selbstständiger Tätigkeit gibt es noch andere Meldepflichten oder Register, in die du dich eintragen musst.

Selbstständige Tätigkeiten, für die eine Gewerbeberechtigung erforderlich ist, musst du außerdem bei der Gewerbebehörde (Bezirkshauptmannschaft, Magistrat) anmelden.
Unabhängig von einem oft notwendigen Befähigungsnachweis musst du dafür folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • das 18. Lebensjahr muss vollendet sein
  • österreichische Staatsbürgerschaft oder Staatsbürgerschaft eines anderen EU-Mitgliedstaates (oder eines Staates, mit dem ein entsprechender Staatsvertrag besteht) oder es liegt ein gültiger Aufenthaltstitel vor, der zur selbstständigen Tätigkeit berechtigt
  • keine Ausschließungsgründe (z. B. abgewiesene Konkursanträge, Bestrafung wegen Finanzstrafdelikten)

Für weitere Informationen schau dir unseren Thementext Im Fokus: Selbstständigkeit an oder nutze eine der folgenden Quellen und Kontakte:

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