Selbstständigkeit
Die Möglichkeit einer selbstständigen Berufsausübung ist beispielsweise gegeben durch:
a) reglementierte Gewerbe:
- Ingenieurbüros (Beratende Ingenieure) (BGBl. II Nr. 89/2003; Novelle mit Art. 58 BGBl. II Nr. 399/2008)
- Kunststoffverarbeitung (Handwerk) (BGBl. Nr. II 66/2003; Novelle mit Art. 29 BGBl. II Nr. 399/2008)
- Metalltechnik für Land- und Baumaschinen (verbundenes Handwerk) (BGBl. II Nr. 79/2003; Novelle mit Art. 37 BGBl. II Nr. 399/2008)
- Metalltechnik für Metall- und Maschinenbau (früher: Schlosser) (verbundenes Handwerk) (BGBl. II Nr. 79/2003; Novelle mit Art. 37 BGBl. II Nr. 399/2008)
- Metalltechnik für Schmiede und Fahrzeugbau (früher: Schmiede) (verbundenes Handwerk) (BGBl. II Nr. 79/2003; Novelle mit Art. 37 BGBl. II Nr. 399/2008)
- Mechatronik für Maschinen- und Fertigungstechnik (verbundenes Handwerk) (BGBl. II Nr. 69/2003; Novelle mit Art. 31 BGBl. II Nr. 399/2008)
- Mechatronik für Elektronik, Büro- und EDV-Systemtechnik (verbundenes Handwerk) (BGBl. II Nr. 69/2003; Novelle mit Art. 31 BGBl. II Nr. 399/2008)
- Mechatronik für Elektromaschinenbau und Automatisierung (verbundenes Handwerk) (BGBl. II Nr. 69/2003; Novelle mit Art. 31 BGBl. II Nr. 399/2008)
- Mechatronik für Medizingerätetechnik (verbundenes Handwerk) (BGBl. II Nr. 69/2003; Novelle mit Art. 31 BGBl. II Nr. 399/2008)
- Unternehmensberatung einschließlich der Unternehmensorganisation (BGBl. II Nr. 112/2018)
Für die Ausübung eines reglementierten Gewerbes oder Handwerks sind, neben der Erfüllung der allgemeinen Voraussetzungen, Befähigungsnachweise zu erbringen, die in den angeführten Bundesgesetzblättern festgelegt sind.
Downloadmöglichkeit der Zugangsvoraussetzung und Prüfungsordnungen (Bundesgesetzblätter): Wirtschaftskammer Österreich: Prüfungs- und Befähigungsnachweise für reglementierte Gewerbe
Liste der reglementierten Gewerbe: Bundeseinheitliche Liste der reglementierten Gewerbe
b) Rechtskraftgewerbe:
- Chemische Laboratorien (BGBl. II Nr. 36/2003; Novelle mit Art. 6 BGBl. II Nr. 399/2008)
- Elektrotechnik (BGBl. II Nr. 41/2003; Novelle mit Art. 10 BGBl. II Nr. 399/2008)
- Herstellung von Arzneimitteln und Giften und Großhandel mit Arzneimitteln und Giften (BGBl. II Nr. 128/2003)
Rechtskraftgewerbe sind reglementierte Gewerbe, bei denen die Zuverlässigkeit des Gewerbeanmelders / der Gewerbeanmelderin durch die Gewerbebehörde (Bezirksverwaltungsbehörde bzw. Magistrat) geprüft und festgestellt wird.
ALLGEMEINE HINWEISE:
Selbstständige Tätigkeiten sind alle Tätigkeit, die du in eigener Verantwortung (also nicht angestellt), regelmäßig und mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, ausüben willst. Für viele dieser Tätigkeiten brauchst du eine Gewerbeberechtigung. Es gibt aber auch sogenannte Freie Berufe (freiberufliche Tätigkeiten) und land- und forstwirtschaftliche Tätigkeiten, die nicht der Gewerbeordnung unterliegen. Auch für viele dieser Tätigkeiten gibt es eigene Rechtsvorschriften für die selbstständige Berufsausübung, manche können aber auch ohne besondere Voraussetzungen selbstständig ausgeübt werden.
In allen Fällen einer selbstständigen Berufsausübung (egal, ob im Rahmen eines Gewerbes, als freiberufliche Tätigkeit, im Rahmen eines Land- und forstwirtschaftlichen Betriebes) musst du diese bei der zuständigen Sozialversicherungsanstalt und dem zuständigen Finanzamt melden. Je nach selbstständiger Tätigkeit gibt es noch andere Meldepflichten oder Register, in die du dich eintragen musst.
Selbstständige Tätigkeiten, für die eine Gewerbeberechtigung erforderlich ist, musst du außerdem bei der Gewerbebehörde (Bezirkshauptmannschaft, Magistrat) anmelden.
Unabhängig von einem oft notwendigen Befähigungsnachweis musst du dafür folgende Voraussetzungen erfüllen:
- das 18. Lebensjahr muss vollendet sein
- österreichische Staatsbürgerschaft oder Staatsbürgerschaft eines anderen EU-Mitgliedstaates (oder eines Staates, mit dem ein entsprechender Staatsvertrag besteht) oder es liegt ein gültiger Aufenthaltstitel vor, der zur selbstständigen Tätigkeit berechtigt
- keine Ausschließungsgründe (z. B. abgewiesene Konkursanträge, Bestrafung wegen Finanzstrafdelikten)
Für weitere Informationen schau dir unseren Thementext Im Fokus: Selbstständigkeit an oder nutze eine der folgenden Quellen und Kontakte: