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Fertigungsmesstechnik – Produktmessung

Lehrzeit
4 Jahre
Berufskategorie
Hauptberuf

Fertigungsmesstechniker*innen mit Schwerpunkt Produktmessung arbeiten in der industriellen Fertigung, wo durch die zunehmend automatisierte Produktion Genauigkeit und Qualität durch Messtechnik immer wichtiger werden. Sie sind dabei sowohl an der Herstellung von Produkten (Fertigung) als auch in der Qualitätssicherung (Messung) beteiligt. Sie bearbeiten CAD-Modelle und direkt an den Werkstoffen (z. B. Metallteile), bedienen Maschinen und Produktionsanlagen und überwachen die Produktionsabläufe. Sie bereiten die jeweiligen Messverfahren und Messmittel vor, dokumentieren die Ergebnisse und passen, je nach Bedarf, die Produktionsprozesse an.

Fertigungsmesstechniker*innen in der Produktmessung benötigen ein umfangreiches Wissen über die Produktionsabläufe, die Messtechnik und das Qualitätsmanagement. Im Team mit Berufskolleg*innen und anderen Fachkräften arbeiten sie in der Produktion, in Prüflabors und Entwicklungsabteilungen unterschiedlicher Industriebetriebe, z. B. in Betrieben der Metallverarbeitung, Automobilindustrie und Kunststofftechnik.

Wo man arbeitet

Fertigungsmesstechniker*innen mit Schwerpunkt Produktmessung sind an fast allen Produktionsstufen eines Produktes beteiligt und dafür zuständig, dass Form, Oberfläche, Optik, Beschaffenheit genau stimmen. Sie arbeiten vor allem in Industrieunternehmen der Metallverarbeitung (z. B. Maschinen- und Maschinenteile, Werkzeuge) oder Kunststofftechnik (z. B. Gehäuse, Rohre, Verpackungen).

Fertigungsmesstechniker*innen mit Schwerpunkt Produktmessung bearbeiten die Produktzeichnungen und -modelle (mittels CAD) und passen sie nach Bedarf an, dabei achten sie auf die branchenspezifischen Normen und Standards. Sie bearbeiten die Werkstoffe (z. B. Metalle, Kunststoffe) manuell oder maschinell mittels Drehen, Fräsen, Sägen usw. Außerdem stellen sie sogenannte lösbare (z. B. Schrauben) und unlösbare (z. B. Kleben) Verbindungen zwischen den Werkteilen her. Sie arbeiten an der Vorbereitung, Rüstungen und Beschickung der Produktionsmaschinen und -anlagen mit und überwachen die Produktionsabläufe.

Zur Durchführung der Messungen bereiten sie unterschiedliche Messverfahren (z. B. optische Messung, taktile Messung) und Messmittel (z. B. Streifenlichtprojektor, Rauheitsmessgerät) vor und führen die jeweiligen Messprogramme durch. Fertigungsmesstechniker*innen überwachen die Messungen, achten auf Messunsicherheiten und prüfen die Messdaten auf Plausibilität und Qualität. Sie dokumentieren die Messungen und erstellen Auswertungen, Berichte und visuelle Darstellungen. Auf Basis der Messergebnisse arbeiten sie laufend an den Prozessoptimierungen in der Produktion und dem Qualitätsmanagement der Produkte. Außerdem kümmern sie sich um die Wartung und Instandhaltung ihrer Messgeräte.

Womit man arbeitet

Fertigungsmesstechniker*innen mit Schwerpunkt Produktmessung verwenden durch ihr breites Tätigkeitsfeld verschiedenste Arbeitsmittel. Für die Bearbeitung der Produktmodelle- und Zeichnungen arbeiten sie mit branchenspezifischen CAD-Programmen. Auch für die Dokumentation und Auswertung sowie für die Erstellung von Berichten und Visualisierungen der Messdaten verwenden sie spezielle Software-Programme. Außerdem nützen sie die üblichen Büro-Geräte (Computer, Drucker, Scanner) sowie mobile Geräte (z. B. Tablet, Smartphone).

In der Fertigung bedienen sie sowohl automatisierte Produktionsmaschinen und -anlagen als auch verschiedene Werkzeuge und Maschinen zur manuellen und maschinellen Bearbeitung (Z. B. Fräsen, Sägen, Drehmaschinen).

Für die verschiedenen Messverfahren verwenden sie mechanische, optische und elektronische Messgeräte (z. B. Streifenlichtprojektor, Koordinatenmessgerät, Rauheitsmessgerät, Oberflächenmessgerät).

Wie man arbeitet

Fertigungsmesstechniker*innen mit Schwerpunkt Produktmessung arbeiten in Produktionshallen und Büros von Industriebetrieben. Je nach Betrieb haben sie auch Kontakt zu Kund*innen sowie zu Lieferant*innen.

Sie arbeiten mit verschiedenen Spezialist*innen für die Fertigung z. B. Kunststofftechnolog*innen, Metalltechniker*innen, Karosseriebautechniker*innen, Prozesstechniker*innen, Werkstofftechniker*innen sowie °Produktionsleiter*in#nen, °Maschinenbediener*in#nen und °Qualitätssicherungstechniker*in#nen.

Fertigungsmesstechniker*innen arbeiten hauptsächlich zu den üblichen Produktionszeiten ihres Betriebes. In Industriebetrieben kann das auch Schichtarbeit bedeuten und damit Arbeitszeiten außerhalb der üblichen Tagesarbeitszeit. Sie arbeiten viel bei künstlichem Licht und bei der Arbeit an Maschinen müssen sie auch mit einem gewissen Produktionslärm rechnen.

Was man macht
  • Zeichnungen und Modelle mittels CAD bearbeiten und anpassen
  • Werkstoffe manuell und maschinell bearbeiten sowie (lösbare und unlösbare) Verbindungen herstellen
  • an der Vorbereitung, Rüstung und Beschickung von Produktionsmaschinen und -anlagen mitarbeiten
  • Produktionsabläufe und -anlagen überwachen
  • Messverfahren und Messmittel vorbereiten, Messgeräte warten
  • Messverfahren durchführen, überwachen und Werte prüfen
  • Messungen auswerten, dokumentieren und visualisieren
  • Möglichkeiten zur Prozessoptimierung ableiten
Für wen man arbeitet

Fertigungsmesstechniker*innen mit Schwerpunkt Produktmessung sind in der produktbezogenen Messtechnik und Qualitätssicherung in unterschiedlichen Industriebetrieben tätig, beispielsweise in der

  • Metallverarbeitung,
  • Kunststofftechnik oder
  • Automobilindustrie.
Wie man sich weiterbilden kann

Fertigungsmesstechniker*innen mit Schwerpunkt Produktmessung sind beruflich immer wieder vor neue Herausforderungen gestellt. Voraussetzung für Erfolg in diesem Beruf ist es, immer auf dem neuesten Stand der Entwicklung zu bleiben und das Fachwissen, die Methodenkompetenzen und sozialen Kompetenzen laufend zu ergänzen und zu vertiefen.

Weiterbildungseinrichtungen wie z. B. das Berufsförderungsinstitut (BFI) und das Wirtschaftsförderungsinstitut (WIFI) bieten zahlreiche relevante Kurse und Lehrgänge in technischen und kaufmännischen Themenbereichen, z. B. in den Bereichen Fertigungstechnik, Mess- und Prüftechnik oder Betriebswirtschaft und Unternehmensführung an.
Auch der Besuch einer Werkmeisterschule oder die Vorbereitung auf die Meister*innenprüfung sowie Weiterbildungsangebote in verwandten Berufen kommen als Weiterbildung und Höherqualifizierung in Frage.

Viele Betriebe führen außerdem für ihre Mitarbeiter*innen regelmäßig interne Schulungen zu Produkten, Materialien und neuen Methoden durch oder bieten Zulieferbetrieben die Möglichkeit Produkt- und Methodenschulungen durchzuführen.

Möglichkeiten zur beruflichen Höherqualifizierung bieten außerdem Vorbereitungs- und Aufbaulehrgänge für Berufstätige an Berufsbildenden Höheren Schulen, insbesondere an Höheren Technischen Lehranstalten.
Mit dem Abschluss eines Aufbaulehrganges (3 Jahre) ist neben einer höheren Fachqualifikation außerdem die Matura verbunden, die ein Studium an Fachhochschulen und Universitäten (z. B. in Verfahrenstechnik, Produktionstechnik, technische Chemie) ermöglicht.

Studium ohne Matura:

Für ein Studium an einer Fachhochschule, Universität oder Pädagogischen Hochschulen ist normalerweise die Matura einer Allgemeinbildenden (AHS) oder Berufsbildenden Höheren Schule (BHS) erforderlich.
Es bestehen aber auch andere Zugangsmöglichkeiten:

  • Berufsreifeprüfung (Lehre mit Matura): Die Berufsreifeprüfung, die du bereits während deiner Lehrzeit beginnen kannst, ist eine vollwertige Matura, mit der du uneingeschränkten Zugang zum Studium hast.
  • Studienberechtigungsprüfung: Die Studienberechtigungsprüfung kannst du vor Beginn eines Studiums ablegen. Sie ermöglicht den Zugang zu einem bestimmten Studium.
  • ohne Matura mit Berufsausbildung und Berufserfahrung: Fachhochschulen bieten außerdem meist die Möglichkeit mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung (insbesondere Lehre oder Berufsbildender Mittlerer Schule (BMS)) und mehrjähriger Berufserfahrung auch ohne Matura ein facheinschlägiges (d. h. mit der Berufsausbildung fachlich verwandtes) Bachelorstudien zu beginnen. Meist müssen dazu einzelne Zusatzprüfungen absolviert werden.

Weiterführende Bildungsmöglichkeiten und Höherqualifizierung:

Was du mitbringen solltest

In jedem Beruf brauchst du spezielles fachliches Know-how, das in der Aus- und Weiterbildung vermittelt wird. In den beiden Menüpunkten Ausbildung und Weiterbildung findest du Informationen zu Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten für diesen Beruf.

Es gibt auch Kompetenzen, Fähigkeiten und Eigenschaften, die in allen Berufen wichtig sind. Dazu gehören besonders:

  • Zuverlässigkeit und Pünktlichkeit
  • genaues und sorgfältiges Arbeiten
  • selbstständiges Arbeiten
  • Einsatzfreude
  • Verantwortungsbewusstsein
  • Fähigkeit und Bereitschaft mit anderen zusammen zu arbeiten (Teamfähigkeit)
  • Lernbereitschaft

Die folgende Liste gibt dir einen Überblick über weitere allgemeine Anforderungen, die in DIESEM Beruf häufig gestellt werden. Diese können natürlich je nach Betrieb, Institution oder Organisation sehr unterschiedlich sein.

DENK DARAN: Viele dieser Anforderungen sind auch Bestandteil der Ausbildung.

Hinweis: Die Begriffe werden in alphabetischer Reihenfolge aufgelistet.

    Körperliche Anforderungen: Welche körperlichen Eigenschaften sind wichtig?
  • Auge-Hand-Koordination
  • Farbsehen
  • guter Geruchssinn
  • gutes Sehvermögen
  • Unempfindlichkeit gegenüber chemischen Stoffen

     

    Fachkompetenz: Welche Fähigkeiten und Kenntnisse werden von mir erwartet?
  • Anwendung und Bedienung digitaler Tools
  • chemisches Verständnis
  • mathematisches Verständnis
  • Präsentationsfähigkeit
  • technisches Verständnis
  • Zahlenverständnis und Rechnen

     

    Sozialkompetenz: Was brauche ich im Umgang mit anderen?
  • Argumentationsfähigkeit / Überzeugungsfähigkeit
  • Kommunikationsfähigkeit

     

    Selbstkompetenz: Welche persönlichen Eigenschaften sollte ich mitbringen?
  • Aufmerksamkeit
  • Beurteilungsvermögen / Entscheidungsfähigkeit
  • Geduld
  • Gesundheitsbewusstsein
  • Selbstorganisation
  • Sicherheitsbewusstsein
  • Umweltbewusstsein

     

    Methodenkompetenz: Welche Arbeits- und Denkweisen sind wichtig?
  • logisch-analytisches Denken / Kombinationsfähigkeit
  • Planungsfähigkeit
  • Problemlösungsfähigkeit
  • Prozessverständnis
  • systematische Arbeitsweise
Was es noch gibt
Verwandte Lehrberufe

Durch die Verwandtschaftsregelung wird die Ausbildung in einem Lehrberuf auf Teile der Lehrzeit in anderen (verwandten) Lehrberufen angerechnet. Dadurch verkürzt sich die Lehrzeit bei der Ausbildung in einem weiteren Lehrberuf (oder auch beim Wechsel auf einen verwandten Lehrberuf). In manchen Fällen wird die Lehrzeit und die Lehrabschlussprüfung auch vollkommen ersetzt.

Bei folgenden verwandten Lehrberufen verkürzt sich die Lehrzeit im Ausmaß der angegebenen Lehrjahre. (Beispiel: Der Eintrag „1. voll“ bedeutet z. B., dass sich die Lehrzeit im verwandten Lehrberuf um ein Jahr verkürzt.)

  • °Elektrotechnik (Modullehrberuf)#
  • °Karosseriebautechnik (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Lebensmitteltechnik (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Mechatronik (Modullehrberuf)#
  • °Metalltechnik (Modullehrberuf)#, „1. voll“
  • °Prozesstechnik (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Werkstofftechnik (Modullehrberuf)#, „1. voll“
Alternativen (Auswahl)

Alternative Berufe sind Berufe, die entweder eine ähnliche Ausbildung oder ähnliche Aufgaben- oder Tätigkeitsbereiche haben, wie der Beruf, über den du dich gerade informierst. Die Ähnlichkeit kann auch in den Arbeitsmaterialien, den Arbeitsumgebungen liegen oder in der Art, wie du mit anderen Menschen zusammenarbeitest.

Diese Liste soll dir bei der Überlegung helfen, welche Berufe und Ausbildungen für dich noch interessant sein könnten und dich auf weitere Ideen bringen.

  • °Anlagenbautechniker*in#
  • °Automatisierungstechniker*in#
  • °Elektronik (Modullehrberuf)#
  • °Elektrotechnik (Modullehrberuf)#
  • °Fertigungstechniker*in – Produktionstechnik#
  • °Innovationstechniker*in#
  • °Karosseriebautechnik (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Lebensmitteltechnik (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Maschinenbautechniker*in#
  • °Material- und Verarbeitungstechniker*in#
  • °Mechatronik (Modullehrberuf)#
  • °Messtechniker*in#
  • °Metalltechnik (Modullehrberuf)#, „1. voll“
  • °Produktentwickler*in#
  • °Prozesstechnik (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Qualitätssicherungstechniker*in#
  • °Robotiktechniker*in#
  • °Verfahrenstechniker*in#
  • °Werkstofftechnik (Modullehrberuf)#, „1. voll“
  • °Werkstofftechniker*in#
Lehre und Matura

Mit einer erfolgreich abgeschlossenen Lehre und vier weiteren Prüfungen erlangst du die Berufsmatura (Berufsreifeprüfung). Diese öffnet dir den Zugang zu Universitäts- und Fachhochschulstudien. Außerdem ermöglicht sie zusätzliche Karrierewege im erlernten Beruf, aber auch außerhalb des bisherigen Berufsfeldes.

Und so geht es:

Die Berufsmatura besteht aus vier Teilprüfungen: Deutsch (schriftlich und mündlich) und Mathematik (schriftlich), eine lebende Fremdsprache (schriftlich oder mündlich) und ein Fachbereich (schriftliche Prüfung oder Projektarbeit und mündliche Prüfung). Der Fachbereich ist ein Thema aus dem Berufsfeld des Kandidaten/der Kandidatin.

Wie funktioniert die Vorbereitung?

Die Vorbereitung auf die Berufsreifeprüfung erfolgt in Vorbereitungskursen, die von Erwachsenenbildungseinrichtungen (z. B. WIFI, BFI, Volkshochschulen), Berufsschulen oder höheren Schulen (z. B. AHS, HAK, HTL, HLW) angeboten werden. In solchen Lehrgängen können auch die jeweiligen Teilprüfungen abgelegt werden. Drei der vier Teilprüfungen können bereits während der Lehre abgelegt werden. Zur letzten Teilprüfung kannst du nach erfolgreichem Lehrabschluss, aber nicht vor dem 19. Geburtstag antreten.

Durch ein Förderprogramm, können die Vorbereitungskurse und die Prüfung seit September 2008 in ganz Österreich kostenlos angeboten werden. Zur konkreten Ausgestaltung der Vorbereitung auf die Berufsreifeprüfung bestehen in den einzelnen Bundesländern unterschiedliche Modelle. Informationen bieten u. a. die Bildungseinrichtungen und die Lehrlingsstellen der Wirtschaftskammern.

Link: Häufig gestellte Fragen!

WKO-Bildungspfade:

Die WKO-Bildungspfade geben dir einen Überblick über durchgängige Entwicklungs- und Karrieremöglichkeiten in unterschiedlichen Berufen am Beispiel der WKO Bildungsangebote. Der Bildungspfad Berufsreifeprüfung steht in allen Lehrberufen offen:

Selbstständigkeit
Selbstständigkeit

Die Möglichkeit einer selbstständigen Berufsausübung ist beispielsweise gegeben durch:

a) reglementierte Gewerbe:

  • Ingenieurbüros (Beratende Ingenieure) (BGBl. II Nr. 89/2003; Novelle mit Art. 58 BGBl. II Nr. 399/2008)
  • Kunststoffverarbeitung (Handwerk) (BGBl. Nr. II 66/2003; Novelle mit Art. 29 BGBl. II Nr. 399/2008)
  • Metalltechnik für Land- und Baumaschinen (verbundenes Handwerk) (BGBl. II Nr. 79/2003; Novelle mit Art. 37 BGBl. II Nr. 399/2008)
  • Metalltechnik für Metall- und Maschinenbau (früher: Schlosser) (verbundenes Handwerk) (BGBl. II Nr. 79/2003; Novelle mit Art. 37 BGBl. II Nr. 399/2008)
  • Metalltechnik für Schmiede und Fahrzeugbau (früher: Schmiede) (verbundenes Handwerk) (BGBl. II Nr. 79/2003; Novelle mit Art. 37 BGBl. II Nr. 399/2008)
  • Mechatronik für Maschinen- und Fertigungstechnik (verbundenes Handwerk) (BGBl. II Nr. 69/2003; Novelle mit Art. 31 BGBl. II Nr. 399/2008)
  • Mechatronik für Elektronik, Büro- und EDV-Systemtechnik (verbundenes Handwerk) (BGBl. II Nr. 69/2003; Novelle mit Art. 31 BGBl. II Nr. 399/2008)
  • Mechatronik für Elektromaschinenbau und Automatisierung (verbundenes Handwerk) (BGBl. II Nr. 69/2003; Novelle mit Art. 31 BGBl. II Nr. 399/2008)
  • Mechatronik für Medizingerätetechnik (verbundenes Handwerk) (BGBl. II Nr. 69/2003; Novelle mit Art. 31 BGBl. II Nr. 399/2008)
  • Unternehmensberatung einschließlich der Unternehmensorganisation (BGBl. II Nr. 112/2018)

Für die Ausübung eines reglementierten Gewerbes oder Handwerks sind, neben der Erfüllung der allgemeinen Voraussetzungen, Befähigungsnachweise zu erbringen, die in den angeführten Bundesgesetzblättern festgelegt sind.
Downloadmöglichkeit der Zugangsvoraussetzung und Prüfungsordnungen (Bundesgesetzblätter): Wirtschaftskammer Österreich: Prüfungs- und Befähigungsnachweise für reglementierte Gewerbe
Liste der reglementierten Gewerbe: Bundeseinheitliche Liste der reglementierten Gewerbe

b) Rechtskraftgewerbe:

  • Chemische Laboratorien (BGBl. II Nr. 36/2003; Novelle mit Art. 6 BGBl. II Nr. 399/2008)
  • Elektrotechnik (BGBl. II Nr. 41/2003; Novelle mit Art. 10 BGBl. II Nr. 399/2008)

Rechtskraftgewerbe sind reglementierte Gewerbe, bei denen die Zuverlässigkeit des Gewerbeanmelders / der Gewerbeanmelderin durch die Gewerbebehörde (Bezirksverwaltungsbehörde bzw. Magistrat) geprüft und festgestellt wird.

ALLGEMEINE HINWEISE:

Selbstständige Tätigkeiten sind alle Tätigkeit, die du in eigener Verantwortung (also nicht angestellt), regelmäßig und mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, ausüben willst. Für viele dieser Tätigkeiten brauchst du eine Gewerbeberechtigung. Es gibt aber auch sogenannte Freie Berufe (freiberufliche Tätigkeiten) und land- und forstwirtschaftliche Tätigkeiten, die nicht der Gewerbeordnung unterliegen. Auch für viele dieser Tätigkeiten gibt es eigene Rechtsvorschriften für die selbstständige Berufsausübung, manche können aber auch ohne besondere Voraussetzungen selbstständig ausgeübt werden.

In allen Fällen einer selbstständigen Berufsausübung (egal, ob im Rahmen eines Gewerbes, als freiberufliche Tätigkeit, im Rahmen eines Land- und forstwirtschaftlichen Betriebes) musst du diese bei der zuständigen Sozialversicherungsanstalt und dem zuständigen Finanzamt melden. Je nach selbstständiger Tätigkeit gibt es noch andere Meldepflichten oder Register, in die du dich eintragen musst.

Selbstständige Tätigkeiten, für die eine Gewerbeberechtigung erforderlich ist, musst du außerdem bei der Gewerbebehörde (Bezirkshauptmannschaft, Magistrat) anmelden.
Unabhängig von einem oft notwendigen Befähigungsnachweis musst du dafür folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • das 18. Lebensjahr muss vollendet sein
  • österreichische Staatsbürgerschaft oder Staatsbürgerschaft eines anderen EU-Mitgliedstaates (oder eines Staates, mit dem ein entsprechender Staatsvertrag besteht) oder es liegt ein gültiger Aufenthaltstitel vor, der zur selbstständigen Tätigkeit berechtigt
  • keine Ausschließungsgründe (z. B. abgewiesene Konkursanträge, Bestrafung wegen Finanzstrafdelikten)

Für weitere Informationen schau dir unseren Thementext Im Fokus: Selbstständigkeit an oder nutze eine der folgenden Quellen und Kontakte:

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