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Finanz- und Rechnungswesenassistenz

Lehrzeit
3 Jahre
Berufskategorie
Hauptberuf

Ohne Buchhaltung hätte ein Betrieb kaum einen Überblick über seine Finanzen. Finanz- und Rechnungswesenassistent*innen überwachen alle Geldein- und -ausgänge und sind für die laufende Aufzeichnung (Verbuchung) der Geschäftsvorgänge anhand von Belegen (z. B. Rechnungen, Inventuraufzeichnungen) verantwortlich. Außerdem unterstützen sie bei der Kostenrechnung, der Lohn- und Gehaltsverrechnung sowie der Erstellung von Jahresabschlüssen und sind für die ordnungsgemäße Ablage aller Unterlagen zuständig.

Finanz- und Rechnungswesenassistent*innen arbeiten in Unternehmen aller Branchen und Größen. Für ihre Tätigkeiten verwenden sie spezielle Softwareprogramme (Buchhaltungsprogramme) und wickeln Meldungen an das Finanzamt und an Sozialversicherungen über Onlinemeldesysteme wie FinanzOnline und ELDA ab. Je nach Art und Größe eines Betriebes erledigen sie ihre Aufgaben eigenständig oder gemeinsam mit Kolleg*innen des Finanz- und Rechnungswesens (Finance Operations) und Mitarbeiter*innen anderer Abteilungen.

Wo man arbeitet

Die Buchhaltung steht im Zentrum jedes Unternehmens. Hier laufen alle wichtigen Daten zusammen: Aufwände und Erträge, Informationen über Anlagevermögen und -kapital, Lohn- und Gehaltsverrechnung, Steuerangelegenheiten usw. Auf den Daten der Buchhaltung basiert die Kostenrechnung (Feststellung von Fixkosten, Herstellungskosten usw.). Diese wiederum liefert die Entscheidungsgrundlage der Produktions- und Leistungsplanung und Preiskalkulation.

Die meisten Arbeitsvorgänge in der Buchhaltung werden heute digital durchgeführt: Meldungen an Behörden erfolgen über Onlinemeldesysteme (FinanzOnline und ELDA), die Erfassung und Kontierung von Belegen erfolgt (teil-)automatisiert, die Verbuchung der Geschäftsfälle erfolgt über spezielle Softwareprogramme (z. B. SAP). Umfangreiche generelle und spezifische IT-Kenntnisse sind daher grundlegend für diesen Beruf. Gleichzeitig werden durch die zunehmende Digitalisierung andere Aufgaben immer wichtiger für Finanz- und Rechnungswesenassistent*innen, wie die laufende Kontrolle der teilautomatisierten Abläufe, Erstellung von Auswertungen und Berichten, Unterstützung bei Abschlussarbeiten usw.

Je nach Rechtsform und Umsatzhöhe führen Unternehmen eine Einnahmen-Ausgaben-Rechnung oder eine doppelte Buchführung. Bei der Einnahmen-Ausgaben-Rechnung listen Finanz- und Rechnungswesenassistent*innen alle Zahlungsvorgänge auf. Durch diese einfache Gegenüberstellung von Einnahmen und Ausgaben wird der Gewinn (oder Verlust) des Unternehmens ermittelt. Bei der doppelten Buchführung werden genauere Aufzeichnungen über die Geschäftsvorgänge geführt sowie Vermögen und Kapitel genauer betrachtet. Am Ende des (Geschäfts-)Jahres helfen Finanz- und Rechnungswesenassistent*innen bei den Abschlussbuchungen, erstellen die Bilanz und arbeiten bei der Erstellung von Geschäftsberichten mit.

Finanz- und Rechnungswesenassistent*innen sammeln und ordnen Belege (z. B. Rechnungen, Quittungen, Bankauszüge, Lieferscheine), dadurch wird die Nachvollziehbarkeit der Geschäftsvorgänge sicher gestellt. Sie überprüfen die Richtigkeit der Belege, vergeben laufende Nummern und kontieren die Belege, d. h. die für die Verbuchung erforderlichen Nummern der Buchhaltungskonten werden auf den Belegen vermerkt. Anschließend werden die Buchungen in das verwendete Softwareprogramm (z. B. SAP) übertragen. Am Monatsende bereiten Finanz- und Rechnungswesenassistent*innen die (zumeist digitalen) Formulare und Listen für die Entrichtung von Steuern und Abgaben vor (z. B. Umsatzsteuer, Lohnabgaben) und führen die Meldungen an die Behörden über Onlinemeldesysteme durch (FinanzOnline und ELDA). Sie bereiten regelmäßig Kennzahlen und Zwischenberichte für das Controlling und die Geschäftsführung auf und arbeiten in der Lohn- und Gehaltsabrechnung und der Kostenrechnung mit. Außerdem unterstützen sie °Bilanzbuchhalter*in#nen und °Steuerberater*in#nen bei den Jahresabschlussarbeiten.

Finanz- und Rechnungswesenassistent*innen sorgen dafür, dass die Buchhaltung nicht nur elektronisch gut dokumentiert ist, sondern auch, dass alle schriftlichen Unterlagen (Rechnungen, Bankauszüge, Inventuren, Auswertungen und Statistiken usw.) sorgfältig und nachvollziehbar abgelegt werden, sodass auch nach längerer Zeit leicht darauf zugegriffen werden kann, z. B. im Zuge von externen oder internen Betriebsprüfungen.

Vergleiche dazu auch das allgemeine Berufsprofil °Buchhalter*in#.

Womit man arbeitet

Finanz- und Rechnungswesenassistent*innen verwenden zur Durchführung ihrer Tätigkeiten die üblichen Bürogeräte und Kommunikationsmittel wie Computer/Laptops, (Mobil-)Telefone, Drucker, Scanner, Kopiergeräte, E-Mail, Internet, Videokonferenz- und Onlinemeeting-Tools. Außerdem setzen sie facheinschlägige Software (Buchhaltungs-, Personalverrechnungs- und Kostenrechnungsprogramme) sowie Onlinemeldesysteme (FinanzOnline, ELDA) ein. Sie hantieren mit (meist digitalen) Formularen (z. B. Umsatzsteuervoranmeldungen, Einkommensteuererklärungen) und Belegen (Rechnungen, Zahlungsbelege usw.), erstellen und beurteilen Kennzahlensysteme und Statistiken und führen Ablagesysteme. Zusätzlich arbeiten Finanz- und Rechnungswesenassistent*innen, insbesondere bei der Mitarbeit im Bereich Bilanzierung, häufig mit Fachliteratur und Gesetzestexten.

Wie man arbeitet

Finanz- und Rechnungswesenassistent*innen sind in den Büros von Unternehmen aller Branchen und Größen tätig. Ihre Aufgaben erledigen sie sowohl eigenständig als auch im Team mit ihren Kolleg*innen und Mitarbeiter*innen anderer Abteilungen. Vor allem arbeiten sie mit Kolleg*innen des Finanz- und Rechnungswesens (z. B. °Bilanzbuchhalter*in#, °Lohnverrechner*in#, °Kostenrechner*in#, °Controller*in#), des Personalwesens, der Geschäftsleitungen und der IT zusammen.

Sie haben Kontakt zu Berater*innen (z. B. °Steuerberater*in#nen, °Unternehmensberater*in#nen) und Prüfer*innen (z. B. °Wirtschaftsprüfer*in#nen) sowie Mitarbeiter*innen von Banken (z. B. BankkaufleutenBankangestellten) und Finanzbehörden (z. B. Steuerassistent*innen, Finanzbeamt*innen). Je nach Größe des Unternehmens kommunizieren sie auch mit Kund*innen und Lieferant*innen.

Finanz- und Rechnungswesenassistent*innen arbeiten fast ausschließlich im Sitzen und überwiegend an Computerarbeitsplätzen an Bildschirmen. Während sich ihre Arbeitszeit grundsätzlich nach den betriebsüblichen Bürozeiten richtet, können zu bestimmten Stichtagen (z. B. Bilanzstichtag, Auswertung von Quartalszahlen, Abgabe von Finanzamtsmeldungen) auch Mehrarbeit oder Überstunden notwendig werden, um Fristen einzuhalten.

Was man macht
  • Belege sammeln, ordnen, kontrollieren, mit laufenden Belegnummern versehen und kontieren
  • Daten für die Buchführung und für die Lohn- und Gehaltsverrechnung erfassen und kontrollieren
  • verbuchte Belege ablegen
  • Inventuren durchführen, Bestände erfassen
  • Monats-, Quartals- und Jahresabschlüsse vorbereiten
  • bei Bilanzierungsarbeiten (Jahresabschlussarbeiten) mitwirken
  • Überweisungen tätigen
  • bei der Budgetierung mitarbeiten
  • Zahlen als Entscheidungsgrundlage für die Geschäftsleitung aufbereiten
  • Einhaltung von Budgets überwachen
  • Daten und Kennzahlen auswerten, Statistiken erstellen
  • Lohn- und Gehaltsabrechnungen durchführen
  • digitale Formulare und Listen für Steuern und Abgaben vorbereiten
  • Meldungen an die Behörden über Onlinemeldesysteme (FinanzOnline und ELDA) durchführen
  • Abrechnungen mit Sozialversicherungsanstalten und Steuerbehörden durchführen
  • mit Steuerberater*innen, Wirtschaftsprüfer*innen und Revisor*innen zusammenarbeiten
Für wen man arbeitet

Finanz- und Rechnungswesenassistent*innen sind

  • in Unternehmen aller Branchen und Größen, die ihre Buchhaltung selbst führen,
  • in Wirtschaftstreuhand-, Steuerberatungs- oder Wirtschaftsprüfungskanzleien beschäftigt, oder
  • als selbstständige Bilanzbuchhalter*innen, Buchhalter*innen oder Personalverrechner*innen tätig.
Wie man sich weiterbilden kann

Finanz- und Rechnungswesenassistent*innen sind beruflich immer wieder vor neue Herausforderungen gestellt. Voraussetzung für Erfolg in diesem Beruf ist es, immer auf dem neuesten Stand der Entwicklung zu bleiben und das Fachwissen, die Methodenkompetenzen und sozialen Kompetenzen laufend zu ergänzen und zu vertiefen.

Zahlreiche Weiterbildungsanbieter wie z. B. das Berufsförderungsinstitut (BFI) und das Wirtschaftsförderungsinstitut (WIFI) oder die Akademie der Steuerberater:innen und Wirtschaftsprüfer:innen, die Fachakademie für Finanzdienstleister sowie das Österreichische Controllerinstitut und die Akademie der Österreichischen Personaldienstleister führen laufend Kurse, Seminare und Lehrgänge zu relevanten Themenbereichen für Finanz- und Rechnungswesenassistent*innen durch.

Außerdem bieten viele Betriebe auch innerbetriebliche Weiterbildungsmöglichkeiten in Form von Schulungen und Kursen beispielsweise zu gesetzlichen Änderungen, neuen Softwareanwendungen oder technischen Lösungen an.

Möglichkeiten zur beruflichen Höherqualifizierung bieten außerdem Vorbereitungs- und Aufbaulehrgänge für Berufstätige an berufsbildenden höheren Schulen, insbesondere Handelsakademien. Mit dem Abschluss eines Aufbaulehrganges (3 Jahre) ist neben einer höheren Fachqualifikation außerdem die Matura verbunden, die ein Studium an Fachhochschulen und Universitäten ermöglicht.

Studium ohne Matura:

Für ein Studium an einer Fachhochschule, Universität oder Pädagogischen Hochschulen ist normalerweise die Matura einer Allgemeinbildenden (AHS) oder Berufsbildenden Höheren Schule (BHS) erforderlich.
Es bestehen aber auch andere Zugangsmöglichkeiten:

  • Berufsreifeprüfung (Lehre mit Matura): Die Berufsreifeprüfung, die du bereits während deiner Lehrzeit beginnen kannst, ist eine vollwertige Matura, mit der du uneingeschränkten Zugang zum Studium hast.
  • Studienberechtigungsprüfung: Die Studienberechtigungsprüfung kannst du vor Beginn eines Studiums ablegen. Sie ermöglicht den Zugang zu einem bestimmten Studium.
  • ohne Matura mit Berufsausbildung und Berufserfahrung: Fachhochschulen bieten außerdem meist die Möglichkeit mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung (insb. Lehre oder Berufsbildender Mittlerer Schule (BMS)) und mehrjähriger Berufserfahrung auch ohne Matura ein facheinschlägiges (d. h. mit der Berufsausbildung fachlich verwandtes) Bachelorstudien zu beginnen. Meist müssen dazu einzelne Zusatzprüfungen absolviert werden.

Weiterführende Bildungsmöglichkeiten und Höherqualifizierung:

Was du mitbringen solltest

In jedem Beruf brauchst du spezielles fachliches Know-how, das in der Aus- und Weiterbildung vermittelt wird. In den beiden Menüpunkten Ausbildung und Weiterbildung findest du Informationen zu Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten für diesen Beruf.

Es gibt auch Kompetenzen, Fähigkeiten und Eigenschaften, die in allen Berufen wichtig sind. Dazu gehören besonders:

  • Zuverlässigkeit und Pünktlichkeit
  • genaues und sorgfältiges Arbeiten
  • selbstständiges Arbeiten
  • Einsatzfreude
  • Verantwortungsbewusstsein
  • Fähigkeit und Bereitschaft mit anderen zusammen zu arbeiten (Teamfähigkeit)
  • Lernbereitschaft

Die folgende Liste gibt dir einen Überblick über weitere allgemeine Anforderungen, die in DIESEM Beruf häufig gestellt werden. Diese können natürlich je nach Betrieb, Institution oder Organisation sehr unterschiedlich sein.

DENK DARAN: Viele dieser Anforderungen sind auch Bestandteil der Ausbildung.

Hinweis: Die Begriffe werden in alphabetischer Reihenfolge aufgelistet.

    Fachkompetenz: Welche Fähigkeiten und Kenntnisse werden von mir erwartet?
  • Anwendung und Bedienung digitaler Tools
  • Datensicherheit und Datenschutz
  • gute Deutschkenntnisse
  • kaufmännisches Verständnis
  • wirtschaftliches Verständnis
  • Zahlenverständnis und Rechnen

     

    Sozialkompetenz: Was brauche ich im Umgang mit anderen?
  • Kommunikationsfähigkeit
  • Kund*innenorientierung

     

    Selbstkompetenz: Welche persönlichen Eigenschaften sollte ich mitbringen?
  • Aufmerksamkeit
  • Belastbarkeit / Resilienz
  • Beurteilungsvermögen / Entscheidungsfähigkeit
  • Flexibilität / Veränderungsbereitschaft
  • Rechtsbewusstsein
  • Verschwiegenheit / Diskretion

     

    Weitere Anforderungen: Was ist sonst noch wichtig?
  • gepflegtes Erscheinungsbild

     

    Methodenkompetenz: Welche Arbeits- und Denkweisen sind wichtig?
  • logisch-analytisches Denken / Kombinationsfähigkeit
  • Organisationsfähigkeit
  • Planungsfähigkeit
  • systematische Arbeitsweise
Was es noch gibt
Verwandte Lehrberufe

Durch die Verwandtschaftsregelung wird die Ausbildung in einem Lehrberuf auf Teile der Lehrzeit in anderen (verwandten) Lehrberufen angerechnet. Dadurch verkürzt sich die Lehrzeit bei der Ausbildung in einem weiteren Lehrberuf (oder auch beim Wechsel auf einen verwandten Lehrberuf). In manchen Fällen wird die Lehrzeit und die Lehrabschlussprüfung auch vollkommen ersetzt.

Bei folgenden verwandten Lehrberufen verkürzt sich die Lehrzeit im Ausmaß der angegebenen Lehrjahre. (Beispiel: Der Eintrag „1. voll“ bedeutet z. B., dass sich die Lehrzeit im verwandten Lehrberuf um ein Jahr verkürzt.)

  • °Assistent*in in der Sicherheitsverwaltung (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Bahnreise- und Mobilitätsservice (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Bankkaufmann / Bankkauffrau (Lehrberuf)#, „1., 2. voll“
  • °Betriebsdienstleister*in (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Betriebslogistikkaufmann / Betriebslogistikkauffrau (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Buch- und Medienwirtschaft – Buch- und Musikalienhandel (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Buch- und Medienwirtschaft – Buch- und Pressegroßhandel (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Buch- und Medienwirtschaft – Verlag (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Bürokaufmann / Bürokauffrau (Lehrberuf)#, „1., 2., 3. voll“
  • °E-Commerce-Kaufmann / E-Commerce-Kauffrau (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Einkäufer*in (Lehrberuf)#, „1., 2. voll“
  • °Einzelhandel (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Eventkaufmann / Eventkauffrau (Lehrberuf)#, „1., 2. voll“
  • °Finanzdienstleistungskaufmann / Finanzdienstleistungskauffrau (Lehrberuf)#, „1., 2. voll“
  • °Großhandelskaufmann / Großhandelskauffrau (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Hotel- und Gastgewerbeassistent*in (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Hotel- und Restaurantfachmann / Hotel- und Restaurantfachfrau (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Hotelkaufmann / Hotelkauffrau (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Immobilienkaufmann / Immobilienkauffrau (Lehrberuf)#, „1., 2. voll“
  • °Industriekaufmann / Industriekauffrau (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Kanzleiassistent*in – Notariatskanzlei (Lehrberuf)#, „1., 2. voll“
  • °Kanzleiassistent*in – Rechtsanwaltskanzlei (Lehrberuf)#, „1., 2. voll“
  • °Medizinproduktekaufmann / Medizinproduktekauffrau (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Mobilitätsservice (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Personaldienstleistung (Lehrberuf)#, „1., 2. voll“
  • °Pharmazeutisch-kaufmännische Assistenz (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Reisebüroassistent*in (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Speditionskaufmann / Speditionskauffrau (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Speditionslogistik (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Sportadministration (Lehrberuf)#, „1., 2. voll“
  • °Steuerassistenz (Lehrberuf)#, „1., 2. voll“
  • °Versicherungskaufmann / Versicherungskauffrau (Lehrberuf)#, „1., 2. voll“
  • °Verwaltungsassistent*in (Lehrberuf)#, „1., 2. voll“
Alternativen (Auswahl)

Alternative Berufe sind Berufe, die entweder eine ähnliche Ausbildung oder ähnliche Aufgaben- oder Tätigkeitsbereiche haben, wie der Beruf, über den du dich gerade informierst. Die Ähnlichkeit kann auch in den Arbeitsmaterialien, den Arbeitsumgebungen liegen oder in der Art, wie du mit anderen Menschen zusammenarbeitest.

Diese Liste soll dir bei der Überlegung helfen, welche Berufe und Ausbildungen für dich noch interessant sein könnten und dich auf weitere Ideen bringen.

  • °Assistent*in in der Sicherheitsverwaltung (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Bahnreise- und Mobilitätsservice (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Bankkaufmann / Bankkauffrau (Lehrberuf)#, „1., 2. voll“
  • °Betriebsdienstleister*in (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Betriebslogistikkaufmann / Betriebslogistikkauffrau (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Betriebswirt*in#
  • °Buch- und Medienwirtschaft – Buch- und Musikalienhandel (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Buch- und Medienwirtschaft – Buch- und Pressegroßhandel (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Buch- und Medienwirtschaft – Verlag (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Buchhalter*in#
  • °Bürokaufmann / Bürokauffrau (Lehrberuf)#, „1., 2., 3. voll“
  • °Controller*in#
  • °Data Scientist (m./w./d.)#
  • °E-Commerce-Kaufmann / E-Commerce-Kauffrau (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Einkäufer*in (Lehrberuf)#, „1., 2. voll“
  • °Einzelhandel (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Eventkaufmann / Eventkauffrau (Lehrberuf)#, „1., 2. voll“
  • °Finanzbeamter / Finanzbeamtin#
  • °Finanzberater*in#
  • °Finanzdienstleistungskaufmann / Finanzdienstleistungskauffrau (Lehrberuf)#, „1., 2. voll“
  • °Großhandelskaufmann / Großhandelskauffrau (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Hotel- und Gastgewerbeassistent*in (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Hotel- und Restaurantfachmann / Hotel- und Restaurantfachfrau (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Hotelkaufmann / Hotelkauffrau (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Immobilienkaufmann / Immobilienkauffrau (Lehrberuf)#, „1., 2. voll“
  • °Industriekaufmann / Industriekauffrau (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Kanzleiassistent*in – Notariatskanzlei (Lehrberuf)#, „1., 2. voll“
  • °Kanzleiassistent*in – Rechtsanwaltskanzlei (Lehrberuf)#, „1., 2. voll“
  • °Managementassistent*in#
  • °Medizinproduktekaufmann / Medizinproduktekauffrau (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Mobilitätsservice (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Personaldienstleistung (Lehrberuf)#, „1., 2. voll“
  • °Pharmazeutisch-kaufmännische Assistenz (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Reisebüroassistent*in (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Revisionsassistent*in#
  • °Risk Manager*in#
  • °Speditionskaufmann / Speditionskauffrau (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Speditionslogistik (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Sportadministration (Lehrberuf)#, „1., 2. voll“
  • °Statistiker*in#
  • °Steuerassistenz (Lehrberuf)#, „1., 2. voll“
  • °Steuerberater*in#
  • °Treuhandassistent*in#
  • °Unternehmensberater*in#
  • °Versicherungskaufmann / Versicherungskauffrau (Lehrberuf)#, „1., 2. voll“
  • °Verwaltungsassistent*in (Lehrberuf)#, „1., 2. voll“
  • °Wirtschaftstreuhänder*in#
Lehre und Matura

Mit einer erfolgreich abgeschlossenen Lehre und vier weiteren Prüfungen erlangst du die Berufsmatura (Berufsreifeprüfung). Diese öffnet dir den Zugang zu Universitäts- und Fachhochschulstudien. Außerdem ermöglicht sie zusätzliche Karrierewege im erlernten Beruf, aber auch außerhalb des bisherigen Berufsfeldes.

Und so geht es:

Die Berufsmatura besteht aus vier Teilprüfungen: Deutsch (schriftlich und mündlich) und Mathematik (schriftlich), eine lebende Fremdsprache (schriftlich oder mündlich) und ein Fachbereich (schriftliche Prüfung oder Projektarbeit und mündliche Prüfung). Der Fachbereich ist ein Thema aus dem Berufsfeld des Kandidaten/der Kandidatin.

Wie funktioniert die Vorbereitung?

Die Vorbereitung auf die Berufsreifeprüfung erfolgt in Vorbereitungskursen, die von Erwachsenenbildungseinrichtungen (z. B. WIFI, BFI, Volkshochschulen), Berufsschulen oder höheren Schulen (z. B. AHS, HAK, HTL, HLW) angeboten werden. In solchen Lehrgängen können auch die jeweiligen Teilprüfungen abgelegt werden. Drei der vier Teilprüfungen können bereits während der Lehre abgelegt werden. Zur letzten Teilprüfung kannst du nach erfolgreichem Lehrabschluss, aber nicht vor dem 19. Geburtstag antreten.

Durch ein Förderprogramm, können die Vorbereitungskurse und die Prüfung seit September 2008 in ganz Österreich kostenlos angeboten werden. Zur konkreten Ausgestaltung der Vorbereitung auf die Berufsreifeprüfung bestehen in den einzelnen Bundesländern unterschiedliche Modelle. Informationen bieten u. a. die Bildungseinrichtungen und die Lehrlingsstellen der Wirtschaftskammern.

Link: Häufig gestellte Fragen!

WKO-Bildungspfade:

Die WKO-Bildungspfade geben dir einen Überblick über durchgängige Entwicklungs- und Karrieremöglichkeiten in unterschiedlichen Berufen am Beispiel der WKO Bildungsangebote. Der Bildungspfad Berufsreifeprüfung steht in allen Lehrberufen offen:

Selbstständigkeit
Selbstständigkeit

Die selbstständige Berufsausübung ist im Rahmen folgender freier Berufe möglich:

  • Bilanzbuchalter*in (BiBuG, BGBl. I Nr. 191/2013)
  • Buchhalter*in (BiBuG, BGBl. I Nr. 191/2013)
  • Personalverrechner*in (BiBuG, BGBl. I Nr. 191/2013)

Selbstständige Bilanzbuchhalter*innen sind zur uneingeschränkten Finanzbuchhaltung, Kostenrechnung, Personalverrechnung sowie zu einschlägigen Beratungen berechtigt. Sie dürfen außerdem Arbeitnehmerveranlagungen (= Lohnsteuerausgleich) durchführen und an die Abgabenbehörden übermitteln. Die Erstellung von Bilanzen ist bis zu einem Umsatz von rund EUR 360.000 möglich. Buchhalter*innen sind zur laufenden Finanzbuchhaltung und Kostenrechnung sowie einschlägigen Beratungen berechtigt. Personalverrechner*innen dürfen Personalverrechnung, einschlägige Beratungen sowie Arbeitnehmerveranlagungen durchführen und an die Abgabenbehörden übermitteln.
Neben diesen Buchführungs-, Abrechnungs- und Bilanzierungsrechten bestehen jeweils entsprechende Vertretungsrechte (z. B. Einbringen von Rückzahlungsanträgen an die Finanzämter, Vertretungsrechte in Zusammenhang mit der Lohnverrechnung) sowie das Recht auf Akteneinsicht auf elektronischem Weg bei den Abgabenbehörden des Bundes zu. Ausführliche Informationen zu den jeweiligen Berufsrechtsrechten findest du auf den Seiten des Fachverbandes UBIT der Wirtschaftskammer Österreich.

Neben den allgemeinen Voraussetzung ist für die Berufsausübung als Selbstständige*r Bilanzbuchhalter*in, Buchhalter*in oder Personalverrechner*in eine öffentliche Bestellung durch die paritätische Kommission notwendig. Dafür sind folgende Bedingungen zu erfüllen:

  • persönliche Voraussetzungen: volle Handlungsfähigkeit, besondere Vertrauenswürdigkeit
  • wirtschaftliche Voraussetzungen: geordnete wirtschaftliche Verhältnisse, eine aufrechte Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung, ein Berufssitz
  • eine erfolgreich abgelegte Fachprüfung für Bilanzbuchhalter*innen, Buchhalter*innen oder Personalverrechner*innen
  • für Bilanzbuchhalter*innen die Erklärung über die Mitgliedschaft zu den Wirtschaftskammern oder zur Kammer der Steuerberater:innen und Wirtschaftsprüfer:innen

Die Zulassung zur Fachprüfung setzt entsprechende Berufserfahrung voraus, für Bilanzbuchhalter*innen eine mindestens dreijährige berufliche fachliche Tätigkeit, für Buchhalter*innen und Personalverrechner*innen eine mindestens eineinhalbjährige berufliche fachliche Tätigkeit.

Für die bis 2007 selbstständigen Berufsausübungen als „Selbstständige*r Buchhalter*in“ oder „Gewerbliche*r Buchhalter*in“ gibt es Upgrading-Lehrgänge zum/zur „Selbstständigen Bilanzbuchalter*in“, die z. B. von BFI, WIFI oder der Akademie der Steuerberater:innen und Wirtschaftsprüfer:innen angeboten werden.

ALLGEMEINE HINWEISE:

Selbstständige Tätigkeiten sind alle Tätigkeit, die du in eigener Verantwortung (also nicht angestellt), regelmäßig und mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, ausüben willst. Für viele dieser Tätigkeiten brauchst du eine Gewerbeberechtigung. Es gibt aber auch sogenannte Freie Berufe (freiberufliche Tätigkeiten) und land- und forstwirtschaftliche Tätigkeiten, die nicht der Gewerbeordnung unterliegen. Auch für viele dieser Tätigkeiten gibt es eigene Rechtsvorschriften für die selbstständige Berufsausübung, manche können aber auch ohne besondere Voraussetzungen selbstständig ausgeübt werden.

In allen Fällen einer selbstständigen Berufsausübung (egal, ob im Rahmen eines Gewerbes, als freiberufliche Tätigkeit, im Rahmen eines Land- und forstwirtschaftlichen Betriebes) musst du diese bei der zuständigen Sozialversicherungsanstalt und dem zuständigen Finanzamt melden. Je nach selbstständiger Tätigkeit gibt es noch andere Meldepflichten oder Register, in die du dich eintragen musst.

Selbstständige Tätigkeiten, für die eine Gewerbeberechtigung erforderlich ist, musst du außerdem bei der Gewerbebehörde (Bezirkshauptmannschaft, Magistrat) anmelden.
Unabhängig von einem oft notwendigen Befähigungsnachweis musst du dafür folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • das 18. Lebensjahr muss vollendet sein
  • österreichische Staatsbürgerschaft oder Staatsbürgerschaft eines anderen EU-Mitgliedstaates (oder eines Staates, mit dem ein entsprechender Staatsvertrag besteht) oder es liegt ein gültiger Aufenthaltstitel vor, der zur selbstständigen Tätigkeit berechtigt
  • keine Ausschließungsgründe (z. B. abgewiesene Konkursanträge, Bestrafung wegen Finanzstrafdelikten)

Für weitere Informationen schau dir unseren Thementext Im Fokus: Selbstständigkeit an oder nutze eine der folgenden Quellen und Kontakte:

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