Selbstständigkeit
Die selbstständige Berufsausübung ist im Rahmen folgender freier Berufe möglich:
- Bilanzbuchalter*in (BiBuG, BGBl. I Nr. 191/2013)
- Buchhalter*in (BiBuG, BGBl. I Nr. 191/2013)
- Personalverrechner*in (BiBuG, BGBl. I Nr. 191/2013)
Selbstständige Bilanzbuchhalter*innen sind zur uneingeschränkten Finanzbuchhaltung, Kostenrechnung, Personalverrechnung sowie zu einschlägigen Beratungen berechtigt. Sie dürfen außerdem Arbeitnehmerveranlagungen (= Lohnsteuerausgleich) durchführen und an die Abgabenbehörden übermitteln. Die Erstellung von Bilanzen ist bis zu einem Umsatz von rund EUR 360.000 möglich. Buchhalter*innen sind zur laufenden Finanzbuchhaltung und Kostenrechnung sowie einschlägigen Beratungen berechtigt. Personalverrechner*innen dürfen Personalverrechnung, einschlägige Beratungen sowie Arbeitnehmerveranlagungen durchführen und an die Abgabenbehörden übermitteln.
Neben diesen Buchführungs-, Abrechnungs- und Bilanzierungsrechten bestehen jeweils entsprechende Vertretungsrechte (z. B. Einbringen von Rückzahlungsanträgen an die Finanzämter, Vertretungsrechte in Zusammenhang mit der Lohnverrechnung) sowie das Recht auf Akteneinsicht auf elektronischem Weg bei den Abgabenbehörden des Bundes zu. Ausführliche Informationen zu den jeweiligen Berufsrechtsrechten findest du auf den Seiten des Fachverbandes UBIT der Wirtschaftskammer Österreich.
Neben den allgemeinen Voraussetzung ist für die Berufsausübung als Selbstständige*r Bilanzbuchhalter*in, Buchhalter*in oder Personalverrechner*in eine öffentliche Bestellung durch die paritätische Kommission notwendig. Dafür sind folgende Bedingungen zu erfüllen:
- persönliche Voraussetzungen: volle Handlungsfähigkeit, besondere Vertrauenswürdigkeit
- wirtschaftliche Voraussetzungen: geordnete wirtschaftliche Verhältnisse, eine aufrechte Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung, ein Berufssitz
- eine erfolgreich abgelegte Fachprüfung für Bilanzbuchhalter*innen, Buchhalter*innen oder Personalverrechner*innen
- für Bilanzbuchhalter*innen die Erklärung über die Mitgliedschaft zu den Wirtschaftskammern oder zur Kammer der Steuerberater:innen und Wirtschaftsprüfer:innen
Die Zulassung zur Fachprüfung setzt entsprechende Berufserfahrung voraus, für Bilanzbuchhalter*innen eine mindestens dreijährige berufliche fachliche Tätigkeit, für Buchhalter*innen und Personalverrechner*innen eine mindestens eineinhalbjährige berufliche fachliche Tätigkeit.
Für die bis 2007 selbstständigen Berufsausübungen als „Selbstständige*r Buchhalter*in“ oder „Gewerbliche*r Buchhalter*in“ gibt es Upgrading-Lehrgänge zum/zur „Selbstständigen Bilanzbuchalter*in“, die z. B. von BFI, WIFI oder der Akademie der Steuerberater:innen und Wirtschaftsprüfer:innen angeboten werden.
ALLGEMEINE HINWEISE:
Selbstständige Tätigkeiten sind alle Tätigkeit, die du in eigener Verantwortung (also nicht angestellt), regelmäßig und mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, ausüben willst. Für viele dieser Tätigkeiten brauchst du eine Gewerbeberechtigung. Es gibt aber auch sogenannte Freie Berufe (freiberufliche Tätigkeiten) und land- und forstwirtschaftliche Tätigkeiten, die nicht der Gewerbeordnung unterliegen. Auch für viele dieser Tätigkeiten gibt es eigene Rechtsvorschriften für die selbstständige Berufsausübung, manche können aber auch ohne besondere Voraussetzungen selbstständig ausgeübt werden.
In allen Fällen einer selbstständigen Berufsausübung (egal, ob im Rahmen eines Gewerbes, als freiberufliche Tätigkeit, im Rahmen eines Land- und forstwirtschaftlichen Betriebes) musst du diese bei der zuständigen Sozialversicherungsanstalt und dem zuständigen Finanzamt melden. Je nach selbstständiger Tätigkeit gibt es noch andere Meldepflichten oder Register, in die du dich eintragen musst.
Selbstständige Tätigkeiten, für die eine Gewerbeberechtigung erforderlich ist, musst du außerdem bei der Gewerbebehörde (Bezirkshauptmannschaft, Magistrat) anmelden.
Unabhängig von einem oft notwendigen Befähigungsnachweis musst du dafür folgende Voraussetzungen erfüllen:
- das 18. Lebensjahr muss vollendet sein
- österreichische Staatsbürgerschaft oder Staatsbürgerschaft eines anderen EU-Mitgliedstaates (oder eines Staates, mit dem ein entsprechender Staatsvertrag besteht) oder es liegt ein gültiger Aufenthaltstitel vor, der zur selbstständigen Tätigkeit berechtigt
- keine Ausschließungsgründe (z. B. abgewiesene Konkursanträge, Bestrafung wegen Finanzstrafdelikten)
Für weitere Informationen schau dir unseren Thementext Im Fokus: Selbstständigkeit an oder nutze eine der folgenden Quellen und Kontakte: