Finanzdienstleistungskaufleute sind die Profis rund um Geld und Veranlagung. Ihre Aufgabe ist es, ihre Kund*innen bestmöglich in finanziellen Angelegenheiten zu beraten (z. B. über Geldanlagen, Kreditaufnahmen, private Altersvorsorge). Für ihre Arbeit müssen sie über ausgezeichnete betriebs- und finanzwirtschaftliche Kenntnisse verfügen. Sie arbeiten gemeinsam mit ihren Berufskolleg*innen in Unternehmen der Finanzdienstleistungsbranche (z. B. Vermögensberatungen, Versicherungen, Banken), aber auch regelmäßige Besuche bei ihren Kund*innen gehören zu ihrem Arbeitsalltag.
Wo man arbeitet
Die Finanzdienstleistungsbranche gewinnt immer mehr an Bedeutung. Speziell das Bedürfnis an privater Vorsorge hat in den letzten Jahren stark zugenommen. Finanzdienstleistungskaufleute helfen ihren Kund*innen ihre finanzielle Situation bestmöglich zu gestalten. Diese Tätigkeit umfasst eine Vielzahl von Aufgaben.
Finanzdienstleistungen bezeichnen alle Dienstleistungen die Finanzgeschäfte betreffen. Dazu gehört es z. B. die besten Angebote für Kredite herauszufinden, über die günstigsten Versicherungsmöglichkeiten zu informieren, Angebote für private Altersvorsorge zusammenzustellen, für Neuerwerbungen Leasingkonzepte zu erarbeiten oder die jeweils besten Anlagemöglichkeiten zusammenzustellen (z. B. Wertpapiere wie Fonds oder Aktien). Finanzdienstleistungskaufleute sind meist auf einen oder einige dieser Bereiche spezialisiert.
Womit man arbeitet
Finanzdienstleistungskaufleute arbeiten mit Computern/Laptops und betrieblichen Softwareprogrammen. Sie verwenden alle Formen der Kommunikationsmittel (Telefon, Mobiltelefon, E-Mail, Videotelefonie usw.). Sie lesen und erstellen Kredit- und Versicherungsverträge, Finanzanalysen und -statistiken und hantieren dabei mit Formularen, Prospekten und analysieren Unterlagen des Finanz- und Rechnungswesens, juristische Unterlagen, Finanzmarktberichte und dergleichen.
Da Finanzdienstleistungskaufleute häufig Kontakt zu ihren Kund*innen haben, sollten sie neben ihrem fachspezifischem Know-how auch über ein gepflegtes Erscheinungsbild und ein freundliches, sicheres Auftreten verfügen.
Wie man arbeitet
Finanzdienstleistungskaufleute arbeiten in Büros von Finanzdienstleistungsunternehmen (z. B. Vermögensberatungen, Versicherungen, Banken) gemeinsam mit ihren Kolleg*innen. Für ihre Tätigkeit ist selbstständiges Arbeiten sehr wichtig, sie stehen jedoch auch im regelmäßigen Austausch mit Berufskolleg*innen (z. B. °Finanzberater*in#, °Versicherungskaufmann / Versicherungskauffrau (Lehrberuf)#, °Bankkaufmann / Bankkauffrau (Lehrberuf)#).
Finanzdienstleistungskaufleute sind häufig im „Außendienst“ unterwegs, d. h. das regelmäßige Besuchen ihren Kundinnen und Kunden gehört zu ihrem Arbeitsalltag. Im Innendienst arbeiten sie überwiegend an Computerarbeitsplätzen an Bildschirmen. Ihre Arbeitszeit im Innendienst richtet sich grundsätzlich nach den betriebsüblichen Bürozeiten. Im Außendienst bei der Betreuung von Privatkunden sind Finanzdienstleistungskaufleute auch zu Tagesrandzeiten (vor allem am Abend) und an Wochenenden tätig, dann wenn ihre Kund*innen zu Hause sind.
Was man macht
- Kund*innen empfangen und bedienen, Kund*innenwünsche erfassen
- Kund*innen bei der Inanspruchnahme von Finanzdienstleistungen beraten
- Finanzdienstleistungsinstrumente vermitteln
- die spezifischen Kund*innenbedürfnisse erheben
- Angebote zu Veranlagungen ausarbeiten
- Reklamationen bearbeiten
- Leistungsfälle abwickeln
- administrative Arbeiten mit Hilfe von betrieblichen Informations- und Kommunikationssysteme durchführen
- an der betrieblichen Buchführung und Kostenrechnung mitwirken
- Auswertungen und Datenanalysen durchführen, Statistiken auswerten
Für wen man arbeitet
Finanzdienstleistungskaufleute sind in Finanzdienstleistungsunternehmen beschäftigt, z. B. bei
- Banken und Kreditinstituten,
- Versicherungsgesellschaften,
- Vermögensberatungen.
Wie man sich weiterbilden kann
Finanzdienstleistungskaufleute sind beruflich immer wieder vor neue Herausforderungen gestellt. Voraussetzung für Erfolg in diesem Beruf ist es, immer auf dem neuesten Stand der Entwicklung zu bleiben und das Fachwissen, die Methodenkompetenzen und sozialen Kompetenzen laufend zu ergänzen und zu vertiefen.
Zahlreiche Weiterbildungsanbieter wie z. B. das Berufsförderungsinstitut (BFI) und das Wirtschaftsförderungsinstitut (WIFI) oder die Fachakademie für Finanzdienstleister oder die Fachgruppen der Finanzdienstleister in der Landeswirtschaftskammern führen laufend Kurse, Seminare und Lehrgänge zu relevanten Themenbereichen für Finanzdienstleistungskaufleute durch.
Außerdem bieten viele Finanzinstitute auch innerbetriebliche Weiterbildungsmöglichkeiten in Form von Schulungen und Kursen beispielsweise zu gesetzlichen Änderungen, neuen Veranlagungsprodukten, neuen Softwareanwendungen oder technischen Lösungen an. Viele Banken haben eigene Akademien zur Weiterbildung ihrer Mitarbeiter*innen.
Möglichkeiten zur beruflichen Höherqualifizierung bieten außerdem Vorbereitungs- und Aufbaulehrgänge für Berufstätige an berufsbildenden höheren Schulen, insbesondere Handelsakademien. Mit dem Abschluss eines Aufbaulehrganges (3 Jahre) ist neben einer höheren Fachqualifikation außerdem die Matura verbunden, die ein Studium an Fachhochschulen und Universitäten ermöglicht.
Studium ohne Matura:
Für ein Studium an einer Fachhochschule, Universität oder Pädagogischen Hochschulen ist normalerweise die Matura einer Allgemeinbildenden (AHS) oder Berufsbildenden Höheren Schule (BHS) erforderlich.
Es bestehen aber auch andere Zugangsmöglichkeiten:
- Berufsreifeprüfung (Lehre mit Matura): Die Berufsreifeprüfung, die du bereits während deiner Lehrzeit beginnen kannst, ist eine vollwertige Matura, mit der du uneingeschränkten Zugang zum Studium hast.
- Studienberechtigungsprüfung: Die Studienberechtigungsprüfung kannst du vor Beginn eines Studiums ablegen. Sie ermöglicht den Zugang zu einem bestimmten Studium.
- ohne Matura mit Berufsausbildung und Berufserfahrung: Fachhochschulen bieten außerdem meist die Möglichkeit mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung (insb. Lehre oder Berufsbildender Mittlerer Schule (BMS)) und mehrjähriger Berufserfahrung auch ohne Matura ein facheinschlägiges (d. h. mit der Berufsausbildung fachlich verwandtes) Bachelorstudien zu beginnen. Meist müssen dazu einzelne Zusatzprüfungen absolviert werden.
Weiterführende Bildungsmöglichkeiten und Höherqualifizierung:
Was du mitbringen solltest
In jedem Beruf brauchst du spezielles fachliches Know-how, das in der Aus- und Weiterbildung vermittelt wird. In den beiden Menüpunkten Ausbildung und Weiterbildung findest du Informationen zu Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten für diesen Beruf.
Es gibt auch Kompetenzen, Fähigkeiten und Eigenschaften, die in allen Berufen wichtig sind. Dazu gehören besonders:
- Zuverlässigkeit und Pünktlichkeit
- genaues und sorgfältiges Arbeiten
- selbstständiges Arbeiten
- Einsatzfreude
- Verantwortungsbewusstsein
- Fähigkeit und Bereitschaft mit anderen zusammen zu arbeiten (Teamfähigkeit)
- Lernbereitschaft
Die folgende Liste gibt dir einen Überblick über weitere allgemeine Anforderungen, die in DIESEM Beruf häufig gestellt werden. Diese können natürlich je nach Betrieb, Institution oder Organisation sehr unterschiedlich sein.
DENK DARAN: Viele dieser Anforderungen sind auch Bestandteil der Ausbildung.
Hinweis: Die Begriffe werden in alphabetischer Reihenfolge aufgelistet.
Fachkompetenz: Welche Fähigkeiten und Kenntnisse werden von mir erwartet?
- Anwendung und Bedienung digitaler Tools
- Datensicherheit und Datenschutz
- gute Deutschkenntnisse
- kaufmännisches Verständnis
- wirtschaftliches Verständnis
- Zahlenverständnis und Rechnen
Sozialkompetenz: Was brauche ich im Umgang mit anderen?
- Argumentationsfähigkeit / Überzeugungsfähigkeit
- Aufgeschlossenheit
- Kommunikationsfähigkeit
- Kontaktfreude
- Kund*innenorientierung
- Verhandlungsgeschick
- Verkaufstalent
Selbstkompetenz: Welche persönlichen Eigenschaften sollte ich mitbringen?
- Aufmerksamkeit
- Belastbarkeit / Resilienz
- Beurteilungsvermögen / Entscheidungsfähigkeit
- Flexibilität / Veränderungsbereitschaft
- Freundlichkeit
- Verschwiegenheit / Diskretion
Weitere Anforderungen: Was ist sonst noch wichtig?
- gepflegtes Erscheinungsbild
- Mobilität (wechselnde Arbeitsorte)
Methodenkompetenz: Welche Arbeits- und Denkweisen sind wichtig?
- Informationsrecherche und Wissensmanagement
- logisch-analytisches Denken / Kombinationsfähigkeit
- Organisationsfähigkeit
- systematische Arbeitsweise
Was es noch gibt
Verwandte Lehrberufe
Durch die Verwandtschaftsregelung wird die Ausbildung in einem Lehrberuf auf Teile der Lehrzeit in anderen (verwandten) Lehrberufen angerechnet. Dadurch verkürzt sich die Lehrzeit bei der Ausbildung in einem weiteren Lehrberuf (oder auch beim Wechsel auf einen verwandten Lehrberuf). In manchen Fällen wird die Lehrzeit und die Lehrabschlussprüfung auch vollkommen ersetzt.
Bei folgenden verwandten Lehrberufen verkürzt sich die Lehrzeit im Ausmaß der angegebenen Lehrjahre. (Beispiel: Der Eintrag „1. voll“ bedeutet z. B., dass sich die Lehrzeit im verwandten Lehrberuf um ein Jahr verkürzt.)
- °Assistent*in in der Sicherheitsverwaltung (Lehrberuf)#, „1. voll“
- °Bahnreise- und Mobilitätsservice (Lehrberuf)#, „1. voll“
- °Bankkaufmann / Bankkauffrau (Lehrberuf)#, „1., 2. voll“
- °Betriebsdienstleister*in (Lehrberuf)#, „1. voll“
- °Betriebslogistikkaufmann / Betriebslogistikkauffrau (Lehrberuf)#, „1. voll“
- °Buch- und Medienwirtschaft – Buch- und Musikalienhandel (Lehrberuf)#, „1. voll“
- °Buch- und Medienwirtschaft – Buch- und Pressegroßhandel (Lehrberuf)#, „1. voll“
- °Buch- und Medienwirtschaft – Verlag (Lehrberuf)#, „1. voll“
- °Bürokaufmann / Bürokauffrau (Lehrberuf)#, „1., 2., 3. voll“
- °Drogist*in (Lehrberuf)#, „1. voll“
- °E-Commerce-Kaufmann / E-Commerce-Kauffrau (Lehrberuf)#, „1. voll“
- °EDV-Kaufmann / EDV-Kauffrau (Lehrberuf)#, „1. voll“
- °Einkäufer*in (Lehrberuf)#, „1. voll“
- °Einzelhandel (Lehrberuf)#, „1. voll“
- °Eventkaufmann / Eventkauffrau (Lehrberuf)#, „1., 2. voll“
- °Finanz- und Rechnungswesenassistenz (Lehrberuf)#, „1., 2. voll“
- °Foto- und Multimediakaufmann / Foto- und Multimediakauffrau (Lehrberuf)#, „1. voll“
- °Großhandelskaufmann / Großhandelskauffrau (Lehrberuf)#, „1. voll“
- °Hotel- und Gastgewerbeassistent*in (Lehrberuf)#, „1. voll“
- °Hotel- und Restaurantfachmann / Hotel- und Restaurantfachfrau (Lehrberuf)#, „1. voll“
- °Hotelkaufmann / Hotelkauffrau (Lehrberuf)#, „1. voll“
- °Immobilienkaufmann / Immobilienkauffrau (Lehrberuf)#, „1., 2. voll“
- °Industriekaufmann / Industriekauffrau (Lehrberuf)#, „1. voll“
- °Kanzleiassistent*in – Notariatskanzlei (Lehrberuf)#, „1., 2. voll“
- °Kanzleiassistent*in – Rechtsanwaltskanzlei (Lehrberuf)#, „1., 2. voll“
- °Medizinproduktekaufmann / Medizinproduktekauffrau (Lehrberuf)#, „1. voll“
- °Mobilitätsservice (Lehrberuf)#, „1. voll“
- °Personaldienstleistung (Lehrberuf)#, „1., 2. voll“
- °Pharmazeutisch-kaufmännische Assistenz (Lehrberuf)#, „1. voll“
- °Reisebüroassistent*in (Lehrberuf)#, „1. voll“
- °Speditionskaufmann / Speditionskauffrau (Lehrberuf)#, „1. voll“
- °Speditionslogistik (Lehrberuf)#, „1. voll“
- °Sportadministration (Lehrberuf)#, „1., 2. voll“
- °Steuerassistenz (Lehrberuf)#, „1. voll“
- °Versicherungskaufmann / Versicherungskauffrau (Lehrberuf)#, „1., 2. voll“
- °Verwaltungsassistent*in (Lehrberuf)#, „1., 2. voll“
- °Waffen- und Munitionshändler*in (Lehrberuf)#, „1. voll“
Alternativen (Auswahl)
Alternative Berufe sind Berufe, die entweder eine ähnliche Ausbildung oder ähnliche Aufgaben- oder Tätigkeitsbereiche haben, wie der Beruf, über den du dich gerade informierst. Die Ähnlichkeit kann auch in den Arbeitsmaterialien, den Arbeitsumgebungen liegen oder in der Art, wie du mit anderen Menschen zusammenarbeitest.
Diese Liste soll dir bei der Überlegung helfen, welche Berufe und Ausbildungen für dich noch interessant sein könnten und dich auf weitere Ideen bringen.
- °Assistent*in in der Sicherheitsverwaltung (Lehrberuf)#, „1. voll“
- °Bahnreise- und Mobilitätsservice (Lehrberuf)#, „1. voll“
- °Bankangestellter / Bankangestellte#
- °Bankkaufmann / Bankkauffrau (Lehrberuf)#, „1., 2. voll“
- °Betriebsdienstleister*in (Lehrberuf)#, „1. voll“
- °Betriebslogistikkaufmann / Betriebslogistikkauffrau (Lehrberuf)#, „1. voll“
- °Buch- und Medienwirtschaft – Buch- und Musikalienhandel (Lehrberuf)#, „1. voll“
- °Buch- und Medienwirtschaft – Buch- und Pressegroßhandel (Lehrberuf)#, „1. voll“
- °Buch- und Medienwirtschaft – Verlag (Lehrberuf)#, „1. voll“
- °Bürokaufmann / Bürokauffrau (Lehrberuf)#, „1., 2., 3. voll“
- °Controller*in#
- °Drogist*in (Lehrberuf)#, „1. voll“
- °E-Commerce-Kaufmann / E-Commerce-Kauffrau (Lehrberuf)#, „1. voll“
- °EDV-Kaufmann / EDV-Kauffrau (Lehrberuf)#, „1. voll“
- °Einkäufer*in (Lehrberuf)#, „1. voll“
- °Einzelhandel (Lehrberuf)#, „1. voll“
- °Eventkaufmann / Eventkauffrau (Lehrberuf)#, „1., 2. voll“
- °Finanz- und Rechnungswesenassistenz (Lehrberuf)#, „1., 2. voll“
- °Finanzberater*in#
- °Foto- und Multimediakaufmann / Foto- und Multimediakauffrau (Lehrberuf)#, „1. voll“
- °Großhandelskaufmann / Großhandelskauffrau (Lehrberuf)#, „1. voll“
- °Hotel- und Gastgewerbeassistent*in (Lehrberuf)#, „1. voll“
- °Hotel- und Restaurantfachmann / Hotel- und Restaurantfachfrau (Lehrberuf)#, „1. voll“
- °Hotelkaufmann / Hotelkauffrau (Lehrberuf)#, „1. voll“
- °Immobilienkaufmann / Immobilienkauffrau (Lehrberuf)#, „1., 2. voll“
- °Industriekaufmann / Industriekauffrau (Lehrberuf)#, „1. voll“
- °Kanzleiassistent*in – Notariatskanzlei (Lehrberuf)#, „1., 2. voll“
- °Kanzleiassistent*in – Rechtsanwaltskanzlei (Lehrberuf)#, „1., 2. voll“
- °Managementassistent*in#
- °Medizinproduktekaufmann / Medizinproduktekauffrau (Lehrberuf)#, „1. voll“
- °Mobilitätsservice (Lehrberuf)#, „1. voll“
- °Personaldienstleistung (Lehrberuf)#, „1., 2. voll“
- °Pharmazeutisch-kaufmännische Assistenz (Lehrberuf)#, „1. voll“
- °Reisebüroassistent*in (Lehrberuf)#, „1. voll“
- °Revisionsassistent*in#
- °Risk Manager*in#
- °Speditionskaufmann / Speditionskauffrau (Lehrberuf)#, „1. voll“
- °Speditionslogistik (Lehrberuf)#, „1. voll“
- °Sportadministration (Lehrberuf)#, „1., 2. voll“
- °Steuerassistenz (Lehrberuf)#, „1. voll“
- °Unternehmensberater*in#
- °Versicherungsfachmann / Versicherungsfachfrau#
- °Versicherungskaufmann / Versicherungskauffrau (Lehrberuf)#, „1., 2. voll“
- °Versicherungsvermittler*in#
- °Verwaltungsassistent*in (Lehrberuf)#, „1., 2. voll“
- °Waffen- und Munitionshändler*in (Lehrberuf)#, „1. voll“
- °Wertpapierhändler*in#
Lehre und Matura
Mit einer erfolgreich abgeschlossenen Lehre und vier weiteren Prüfungen erlangst du die Berufsmatura (Berufsreifeprüfung). Diese öffnet dir den Zugang zu Universitäts- und Fachhochschulstudien. Außerdem ermöglicht sie zusätzliche Karrierewege im erlernten Beruf, aber auch außerhalb des bisherigen Berufsfeldes.
Und so geht es:
Die Berufsmatura besteht aus vier Teilprüfungen: Deutsch (schriftlich und mündlich) und Mathematik (schriftlich), eine lebende Fremdsprache (schriftlich oder mündlich) und ein Fachbereich (schriftliche Prüfung oder Projektarbeit und mündliche Prüfung). Der Fachbereich ist ein Thema aus dem Berufsfeld des Kandidaten/der Kandidatin.
Wie funktioniert die Vorbereitung?
Die Vorbereitung auf die Berufsreifeprüfung erfolgt in Vorbereitungskursen, die von Erwachsenenbildungseinrichtungen (z. B. WIFI, BFI, Volkshochschulen), Berufsschulen oder höheren Schulen (z. B. AHS, HAK, HTL, HLW) angeboten werden. In solchen Lehrgängen können auch die jeweiligen Teilprüfungen abgelegt werden. Drei der vier Teilprüfungen können bereits während der Lehre abgelegt werden. Zur letzten Teilprüfung kannst du nach erfolgreichem Lehrabschluss, aber nicht vor dem 19. Geburtstag antreten.
Durch ein Förderprogramm, können die Vorbereitungskurse und die Prüfung seit September 2008 in ganz Österreich kostenlos angeboten werden. Zur konkreten Ausgestaltung der Vorbereitung auf die Berufsreifeprüfung bestehen in den einzelnen Bundesländern unterschiedliche Modelle. Informationen bieten u. a. die Bildungseinrichtungen und die Lehrlingsstellen der Wirtschaftskammern.
Link: Häufig gestellte Fragen!
WKO-Bildungspfade:
Die WKO-Bildungspfade geben dir einen Überblick über durchgängige Entwicklungs- und Karrieremöglichkeiten in unterschiedlichen Berufen am Beispiel der WKO Bildungsangebote. Der Bildungspfad Berufsreifeprüfung steht in allen Lehrberufen offen:
Selbstständigkeit
Selbstständigkeit
Die Möglichkeit einer selbstständigen Berufsausübung ist beispielsweise durch folgende Gewerbe gegeben:
a) Rechtskraftgewerbe:
- gewerbliche Vermögensberatung: Beratung bei Aufbau und Erhalt von Vermögen und der Finanzierung unter Einschluss insbesondere der Vermittlung von Veranlagungen, Investitionen, Personalkrediten, Hypothekarkrediten und Finanzierungen (BGBl. II Nr. 87/2012)
Rechtskraftgewerbe sind reglementierte Gewerbe, bei denen die Zuverlässigkeit des Gewerbeanmelders / der Gewerbeanmelderin durch die Gewerbebehörde (Bezirksverwaltungsbehörde bzw. Magistrat) geprüft und festgestellt wird.
b) reglementierte Gewerbe:
- Wertpapiervermittler*in (BGBl. II Nr. 88/2012)
Für die Ausübung eines reglementierten Gewerbes oder Handwerks sind, neben der Erfüllung der allgemeinen Voraussetzungen, Befähigungsnachweise zu erbringen, die in den angeführten Bundesgesetzblättern festgelegt sind.
Downloadmöglichkeit der Zugangsvoraussetzung und Prüfungsordnungen (Bundesgesetzblätter): Wirtschaftskammer Österreich: Prüfungs- und Befähigungsnachweise für reglementierte Gewerbe
Liste der reglementierten Gewerbe: Bundeseinheitliche Liste der reglementierten Gewerbe
ALLGEMEINE HINWEISE:
Selbstständige Tätigkeiten sind alle Tätigkeit, die du in eigener Verantwortung (also nicht angestellt), regelmäßig und mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, ausüben willst. Für viele dieser Tätigkeiten brauchst du eine Gewerbeberechtigung. Es gibt aber auch sogenannte Freie Berufe (freiberufliche Tätigkeiten) und land- und forstwirtschaftliche Tätigkeiten, die nicht der Gewerbeordnung unterliegen. Auch für viele dieser Tätigkeiten gibt es eigene Rechtsvorschriften für die selbstständige Berufsausübung, manche können aber auch ohne besondere Voraussetzungen selbstständig ausgeübt werden.
In allen Fällen einer selbstständigen Berufsausübung (egal, ob im Rahmen eines Gewerbes, als freiberufliche Tätigkeit, im Rahmen eines Land- und forstwirtschaftlichen Betriebes) musst du diese bei der zuständigen Sozialversicherungsanstalt und dem zuständigen Finanzamt melden. Je nach selbstständiger Tätigkeit gibt es noch andere Meldepflichten oder Register, in die du dich eintragen musst.
Selbstständige Tätigkeiten, für die eine Gewerbeberechtigung erforderlich ist, musst du außerdem bei der Gewerbebehörde (Bezirkshauptmannschaft, Magistrat) anmelden.
Unabhängig von einem oft notwendigen Befähigungsnachweis musst du dafür folgende Voraussetzungen erfüllen:
- das 18. Lebensjahr muss vollendet sein
- österreichische Staatsbürgerschaft oder Staatsbürgerschaft eines anderen EU-Mitgliedstaates (oder eines Staates, mit dem ein entsprechender Staatsvertrag besteht) oder es liegt ein gültiger Aufenthaltstitel vor, der zur selbstständigen Tätigkeit berechtigt
- keine Ausschließungsgründe (z. B. abgewiesene Konkursanträge, Bestrafung wegen Finanzstrafdelikten)
Für weitere Informationen schau dir unseren Thementext Im Fokus: Selbstständigkeit an oder nutze eine der folgenden Quellen und Kontakte:
- Weitere Informationen über die Gewerbeordnung, Befähigungsnachweise, Kontaktmöglichkeiten usw. findest du unter Wirtschaftskammer Österreich – Gewerberecht.
- Weitere Informationen zur Unternehmensgründung, Kontaktmöglichkeiten usw. findest du unter Gründerservice der Wirtschaftskammer Österreich.
- Liste freier und reglementierter Gewerbe: Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft – Gewerbetätigkeiten