Friedhofs- und Ziergärtner*innen gestalten Park- und Grünflächen und die Grabstätten in Friedhöfen. In meist eigenen Friedhofsgärtnereien ziehen sie Schnittblumen und Topfpflanzen, die sie an Friedhofsbesucher*innen verkaufen und mit denen sie auch die Friedhofsflächen bepflanzen. Dafür verwenden sie einfache Handwerksgeräte, sie bedienen aber auch technische Anlagen (Rasenmäher, Bewässerungsanlagen). Bei der Neuanlage von Gräbern beraten sie die Angehörigen über die Grabgestaltung und führen diese dann aus. Friedhofs- und Ziergärtner*innen arbeiten für Betriebe der Friedhofs- und Ziergärtnerei und im öffentlichen Dienst (Bundes- und Stadtgärten). Sie haben Kontakt zu ihren Berufskolleg*innen und zu den Friedhofsbesucher*innen.
Wo man arbeitet
Friedhofs- und Ziergärtner*innen gestalten, bepflanzen und pflegen Park- und Grünflächen und Grabstätten von Friedhöfen. Sie züchten, kultivieren und setzen Zierpflanzen für die Grabgestaltung sowie Schnittblumen und Topfpflanzen für den Ladenverkauf.
Die Arbeit auf Friedhöfen verlangt Einfühlungsvermögen von den Friedhofs- und Ziergärtner*innen. Bei der Gestaltung von Gräbern haben sie engen Kontakt mit trauernden Menschen. Das Andenken an die Verstorbenen soll durch die passende Grabgestaltung bewahrt werden. Zumeist haben die Hinterbliebenen genaue Vorstellungen von der Gestaltung des Grabes, andererseits fließt auch die Erfahrung und das Wissen der Friedhofs- und Ziergärtner*innen in die Gestaltung mit ein. Sie informieren ihre Kundinnen und Kunden über die Vor- und Nachteile der jeweiligen Pflanzen, über Blütezeiten und Witterungsempfindlichkeit und geben ihnen Tipps zur richtigen Pflege der Pflanzen. Auf Wunsch der Kundinnen und Kunden übernehmen sie die Grabpflege auch selbst.
Womit man arbeitet
Für ihre Arbeit verwenden Friedhofs- und Ziergärtner*innen Handwerkzeuge wie Scheren, Harken, Spaten oder Schaufeln. Auch Maschinen und technische Anlagen, wie z. B. Bewässerungs- und Belüftungsanlagen, Transport- oder Gießfahrzeuge aber auch Rasenmäher und elektrische Pflegegeräte werden eingesetzt. Außerdem arbeiten sie mit Dünge- und Pflanzenschutzmitteln.
Im Verkauf und im Büro und in der Planung arbeiten sie mit Computern oder Laptops/Notebooks mit Büro- aber auch Planungssoftware, verwenden Telefone und Mobiltelefone und führen Kundenkarteien und Datenbanken.
Wie man arbeitet
Friedhofs- und Ziergärtner*innen arbeiten in Friedhofs- und Zierpflanzengärtnereien und direkt auf Friedhöfen. Sie arbeiten überwiegend im Freien oder in den Gewächshäusern, aber auch in den Verkaufsräumen des Gärtnereibetriebes. Sie arbeiten im Team mit Berufskolleg*innen und Hilfskräften und haben Kontakt zu ihren Kund*innen und zu Mitarbeiter*innen von Bestattungsunternehmen (siehe z. B. °Bestatter*in#).
Was man macht
- Blumen und Pflanzen in den Glashäusern oder Freiflächen der Gärtnereien ziehen und kultivieren
- Grabstätten gestalten: je nach Kundenwunsch Fläche mit Rasen oder bodenbedeckenden Pflanzen, Hecken oder Blumen wie Chrysanthemen, Begonien etc. bepflanzen
- Fertigrasen aus der Gärtnerei setzen: mit einem Rasenmesser zuschneiden, Rasenkanten mit dem Hammer befestigen, anschließend bewässern
- Grabpflanzen düngen und gießen, Unkraut ausjäten und gegebenenfalls Pflanzenschutzmittel einsetzen
- allgemeine Grünflächen der Friedhöfe durch regelmäßiges Rasenmähen pflegen und Hecken und Bäume zurechtschneiden
- Kränze und Grabschmuck für Begräbnisse herstellen, öffentliche Park- und Grünflächen gestalten, vorher Pläne anfertigen
- Blumensetzlinge auswählen, je nach Saison Tulpen, Stiefmütterchen, Narzissen etc.
- gesetzte Blumen und Pflanzen düngen und pflegen
Für wen man arbeitet
- kleine und mittlere gewerbliche Friedhofs- und Ziergärtnereien
- Bundes- und Stadtgärten, Friedhofsgärtnereien der Gemeinden
Ausbildungsinhalte / Was man lernt
Friedhofs- und Ziergärtner*innen gestalten Park- und Grünflächen und die Grabstätten in Friedhöfen. In meist eigenen Friedhofsgärtnereien ziehen sie Schnittblumen und Topfpflanzen, die sie an Friedhofsbesucher*innen verkaufen und mit denen sie auch die Friedhofsflächen bepflanzen. Dafür verwenden sie einfache Handwerksgeräte, sie bedienen aber auch technische Anlagen (Rasenmäher, Bewässerungsanlagen). Bei der Neuanlage von Gräbern beraten sie die Angehörigen über die Grabgestaltung und führen diese dann aus. Friedhofs- und Ziergärtner*innen arbeiten für Betriebe der Friedhofs- und Ziergärtnerei und im öffentlichen Dienst (Bundes- und Stadtgärten). Sie haben Kontakt zu ihren Berufskolleg*innen und zu den Friedhofsbesucher*innen. Ein gewisses Maß an Taktgefühl ist in diesem Beruf unerlässlich.
Wichtige Ausbildungsinhalte:
- Biologie, Botanik und Pflanzenkunde
- Park- und Grünflächengestaltung
- Friedhofs- und Ziergartengestaltung
- Grabgestaltung
- Zierblumen- und Ziersträucherkunde
- Dünge- und Pflanzenschutzmittel
- Kranz- und Grabschmuckherstellung
- Glashausbetrieb
- Werkzeug- und Gerätekunde
- Reinigung, Wartung, Reparatur
- Buchhaltung, Kostenrechnung
Wie man sich weiterbilden kann
Friedhofs- und Ziergärtner*innen sind beruflich immer wieder vor neue Herausforderungen gestellt. Voraussetzung für Erfolg in diesem Beruf ist es, immer auf dem neuesten Stand der Entwicklung zu bleiben und das Fachwissen, die Methodenkompetenzen und sozialen Kompetenzen laufend zu ergänzen und zu vertiefen.
Weiterbildungseinrichtungen wie das Berufsförderungsinstitut (BFI), das Wirtschaftsförderungsinstitut (WIFI) bieten neben einigen fachspezifischen Weiterbildungsmöglichkeiten für Friedhofs- und Ziergärtner*innen, z. B. in Pflanzenzucht, Pflanzenschutz, Ökologie und Umweltschutz, vor allem auch kaufmännisch-betriebswirtschaftliche Themenbereiche an, z. B. Buchhaltung, Kostenrechnung, Marketing, Unternehmensführung usw., siehe beispielsweise die aktuellen Kursbücher des Berufsförderungsinstitutes (BFI) sowie des Wirtschaftsförderungsinstitutes (WIFI).
Viele Gartenbaubetriebe und Gärtnereien führen zur beruflichen Weiterbildung ihrer Mitarbeiter*innen innerbetriebliche Kurse und Schulungen durch, z. B. an neuen Maschinen und Geräten oder zu neuen Gestaltungsformen, Pflanzen und Produkten (z. B. Bioprodukte) oder bieten Saatgut-, Maschinen-, Service- und Zulieferbetrieben die Möglichkeit diverse Schulungen durchzuführen.
Darüber hinaus führen die Landesinnungen der Gärtner z. B. Baumschnittkurse oder Kurse über Rasen- und Bodenbearbeitung durch.
Die
Landwirtschaftskammern und die Landarbeiterkammern organisieren in Zusammenarbeit mit den Ländlichen Fortbildungsinstituten (LFI) Kurse für einzelne Bereiche und Betriebszweige im landwirtschaftlichen Bereich, die auch für den gewerblichen Garten- und Grünflächengestaltung interessant sein können, z. B. in Gartenbau oder Arbeits- und Betriebssicherheit.
Auch die Höhere Lehranstalt für Gartenbau in Wien führt im Rahmen der Schönbrunner Akademie Kurse zu verschiedenen Themen des Gartenbaus durch.
Möglichkeiten zur beruflichen Höherqualifizierung bieten facheinschlägige Vorbereitungs- und Aufbaulehrgänge an berufsbildenden höheren Schulen (Höhere Lehranstalten) für Berufstätige. Mit dem Abschluss eines Aufbaulehrganges ist neben einer höheren Fachqualifikation außerdem die Matura verbunden, die ein Studium an Fachhochschulen und Universitäten ermöglicht.
Studium ohne Matura:
Für ein Studium an einer Fachhochschule, Universität oder Pädagogischen Hochschulen ist normalerweise die Matura einer Allgemeinbildenden (AHS) oder Berufsbildenden Höheren Schule (BHS) erforderlich.
Es bestehen aber auch andere Zugangsmöglichkeiten:
- Berufsreifeprüfung (Lehre mit Matura): Die Berufsreifeprüfung, die du bereits während deiner Lehrzeit beginnen kannst, ist eine vollwertige Matura, mit der du uneingeschränkten Zugang zum Studium hast.
- Studienberechtigungsprüfung: Die Studienberechtigungsprüfung kannst du vor Beginn eines Studiums ablegen. Sie ermöglicht den Zugang zu einem bestimmten Studium.
- ohne Matura mit Berufsausbildung und Berufserfahrung: Fachhochschulen bieten außerdem meist die Möglichkeit mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung (insb. Lehre oder Berufsbildender Mittlerer Schule (BMS)) und mehrjähriger Berufserfahrung auch ohne Matura ein facheinschlägiges (d. h. mit der Berufsausbildung fachlich verwandtes) Bachelorstudien zu beginnen. Meist müssen dazu einzelne Zusatzprüfungen absolviert werden.
Siehe auch die Weiterbildungsmöglichkeiten im verwandten Lehrberuf:
- °Garten- und Grünflächengestaltung – Landschaftsgärtnerei (Lehrberuf)#.
Weiterführende Bildungsmöglichkeiten und Höherqualifizierung:
Was du mitbringen solltest
In jedem Beruf brauchst du spezielles fachliches Know-how, das in der Aus- und Weiterbildung vermittelt wird. In den beiden Menüpunkten Ausbildung und Weiterbildung findest du Informationen zu Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten für diesen Beruf.
Es gibt auch Kompetenzen, Fähigkeiten und Eigenschaften, die in allen Berufen wichtig sind. Dazu gehören besonders:
- Zuverlässigkeit und Pünktlichkeit
- genaues und sorgfältiges Arbeiten
- selbstständiges Arbeiten
- Einsatzfreude
- Verantwortungsbewusstsein
- Fähigkeit und Bereitschaft mit anderen zusammen zu arbeiten (Teamfähigkeit)
- Lernbereitschaft
Die folgende Liste gibt dir einen Überblick über weitere allgemeine Anforderungen, die in DIESEM Beruf häufig gestellt werden. Diese können natürlich je nach Betrieb, Institution oder Organisation sehr unterschiedlich sein.
DENK DARAN: Viele dieser Anforderungen sind auch Bestandteil der Ausbildung.
Hinweis: Die Begriffe werden in alphabetischer Reihenfolge aufgelistet.
Körperliche Anforderungen: Welche körperlichen Eigenschaften sind wichtig?
- gute körperliche Verfassung
- Wetterfest
Fachkompetenz: Welche Fähigkeiten und Kenntnisse werden von mir erwartet?
- Gefühl für Farben und Formen
- gestalterische Fähigkeit
- gutes Augenmaß
- handwerkliche Geschicklichkeit
- mit Pflanzen umgehen können
- räumliches Vorstellungsvermögen
Sozialkompetenz: Was brauche ich im Umgang mit anderen?
- Einfühlungsvermögen
- Hilfsbereitschaft
- Kommunikationsfähigkeit
- Kund*innenorientierung
Selbstkompetenz: Welche persönlichen Eigenschaften sollte ich mitbringen?
- Aufmerksamkeit
- Beurteilungsvermögen / Entscheidungsfähigkeit
- Flexibilität / Veränderungsbereitschaft
- Freundlichkeit
- Umweltbewusstsein
Weitere Anforderungen: Was ist sonst noch wichtig?
- gepflegtes Erscheinungsbild
Methodenkompetenz: Welche Arbeits- und Denkweisen sind wichtig?
- Kreativität
- systematische Arbeitsweise
Was es noch gibt
Verwandte Lehrberufe
Durch die Verwandtschaftsregelung wird die Ausbildung in einem Lehrberuf auf Teile der Lehrzeit in anderen (verwandten) Lehrberufen angerechnet. Dadurch verkürzt sich die Lehrzeit bei der Ausbildung in einem weiteren Lehrberuf (oder auch beim Wechsel auf einen verwandten Lehrberuf). In manchen Fällen wird die Lehrzeit und die Lehrabschlussprüfung auch vollkommen ersetzt.
Bei folgenden verwandten Lehrberufen verkürzt sich die Lehrzeit im Ausmaß der angegebenen Lehrjahre. (Beispiel: Der Eintrag „1. voll“ bedeutet z. B., dass sich die Lehrzeit im verwandten Lehrberuf um ein Jahr verkürzt.)
- °Florist*in (Lehrberuf)#, „1. voll, 2. halb“
- °Forstgarten- und Forstpflegewirtschaft (Lehrberuf)#
- °Forsttechnik (Lehrberuf)#
- °Forstwirtschaft (Lehrberuf)#
- °Garten- und Grünflächengestaltung – Greenkeeping (Lehrberuf)#, „1., 2. voll“
- °Garten- und Grünflächengestaltung – Landschaftsgärtnerei (Lehrberuf)#, „1., 2. voll“
- °Gartenbau (Lehrberuf)#
- °Klimagärtnerin / Klimagärtner (Lehrberuf)#, „1., 2. voll“
- °Steinmetz*in (Lehrberuf)#
Alternativen (Auswahl)
Alternative Berufe sind Berufe, die entweder eine ähnliche Ausbildung oder ähnliche Aufgaben- oder Tätigkeitsbereiche haben, wie der Beruf, über den du dich gerade informierst. Die Ähnlichkeit kann auch in den Arbeitsmaterialien, den Arbeitsumgebungen liegen oder in der Art, wie du mit anderen Menschen zusammenarbeitest.
Diese Liste soll dir bei der Überlegung helfen, welche Berufe und Ausbildungen für dich noch interessant sein könnten und dich auf weitere Ideen bringen.
- °Botaniker*in#
- °Einzelhandel – Gartencenter (Lehrberuf)#
- °Florist*in (Lehrberuf)#, „1. voll, 2. halb“
- °Forstgarten- und Forstpflegewirtschaft (Lehrberuf)#
- °Forsttechnik (Lehrberuf)#
- °Forstwirtschaft (Lehrberuf)#
- °Friedhofsaufseher*in#
- °Garten- und Grünflächengestaltung – Greenkeeping (Lehrberuf)#, „1., 2. voll“
- °Garten- und Grünflächengestaltung – Landschaftsgärtnerei (Lehrberuf)#, „1., 2. voll“
- °Gartenbau (Lehrberuf)#
- °Gartenbautechniker*in#
- °Klimagärtnerin / Klimagärtner (Lehrberuf)#, „1., 2. voll“
- °Landschaftsplaner*in#
- °Steinmetz*in (Lehrberuf)#
Lehre und Matura
Mit einer erfolgreich abgeschlossenen Lehre und vier weiteren Prüfungen erlangst du die Berufsmatura (Berufsreifeprüfung). Diese öffnet dir den Zugang zu Universitäts- und Fachhochschulstudien. Außerdem ermöglicht sie zusätzliche Karrierewege im erlernten Beruf, aber auch außerhalb des bisherigen Berufsfeldes.
Und so geht es:
Die Berufsmatura besteht aus vier Teilprüfungen: Deutsch (schriftlich und mündlich) und Mathematik (schriftlich), eine lebende Fremdsprache (schriftlich oder mündlich) und ein Fachbereich (schriftliche Prüfung oder Projektarbeit und mündliche Prüfung). Der Fachbereich ist ein Thema aus dem Berufsfeld des Kandidaten/der Kandidatin.
Wie funktioniert die Vorbereitung?
Die Vorbereitung auf die Berufsreifeprüfung erfolgt in Vorbereitungskursen, die von Erwachsenenbildungseinrichtungen (z. B. WIFI, BFI, Volkshochschulen), Berufsschulen oder höheren Schulen (z. B. AHS, HAK, HTL, HLW) angeboten werden. In solchen Lehrgängen können auch die jeweiligen Teilprüfungen abgelegt werden. Drei der vier Teilprüfungen können bereits während der Lehre abgelegt werden. Zur letzten Teilprüfung kannst du nach erfolgreichem Lehrabschluss, aber nicht vor dem 19. Geburtstag antreten.
Durch ein Förderprogramm, können die Vorbereitungskurse und die Prüfung seit September 2008 in ganz Österreich kostenlos angeboten werden. Zur konkreten Ausgestaltung der Vorbereitung auf die Berufsreifeprüfung bestehen in den einzelnen Bundesländern unterschiedliche Modelle. Informationen bieten u. a. die Bildungseinrichtungen und die Lehrlingsstellen der Wirtschaftskammern.
Link: Häufig gestellte Fragen!
WKO-Bildungspfade:
Die WKO-Bildungspfade geben dir einen Überblick über durchgängige Entwicklungs- und Karrieremöglichkeiten in unterschiedlichen Berufen am Beispiel der WKO Bildungsangebote. Der Bildungspfad Berufsreifeprüfung steht in allen Lehrberufen offen:
Selbstständigkeit
Selbstständigkeit
Die Möglichkeit einer selbstständigen Berufsausübung ist gegeben durch:
a) Reglementierte Gewerbe/Handwerke:
- Handwerk der Gärtner, BGBl. II Nr. 49/2003 (Novelle Art. 15 BGBl. II Nr. 399/2008),
- Handwerk der Blumenbinder (Floristen), BGBl. II Nr. 49/2003 (Novelle Art. 15 BGBl. II Nr. 399/2008),
Für die Ausübung eines reglementierten Gewerbes sind, neben der Erfüllung der allgemeinen Voraussetzungen, Befähigungsnachweise zu erbringen, die in den angeführten Bundesgesetzblättern festgelegt sind.
Downloadmöglichkeit der Zugangsvoraussetzung und Prüfungsordnungen (Bundesgesetzblätter): Wirtschaftskammer Österreich: Prüfungs- und Befähigungsnachweise für reglementierte Gewerbe
b) Freies Gewerbe:
- Friedhofsgärtnerei
Informationen zum „Freien Gewerbe“: freie Gewerbe erfordern in der Regel keinen Befähigungsnachweis, sondern lediglich eine Anmeldung bei der Gewerbebehörde. Grundsätzlich richtet sich der Gewerbeumfang nach dem Wortlaut der Gewerbeanmeldung.
Liste der Freien Gewerbe:
ALLGEMEINE HINWEISE:
Für jede Tätigkeit, die Sie selbstständig, regelmäßig und mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, ausüben wollen, brauchen Sie eine Gewerbeberechtigung (Ausnahme: Freie Berufe). Diese erhalten Sie durch Anmeldung bei der Gewerbebehörde (Bezirkshauptmannschaft, Magistrat).
Unabhängig von einem etwaigen Befähigungsnachweis müssen sie dafür folgende Voraussetzungen erfüllen:
- das 18. Lebensjahr muss vollendet sein
- österreichische Staatsbürgerschaft oder Staatsbürgerschaft eines anderen EU-Mitgliedstaates (oder eines Staates, mit dem ein entsprechender Staatsvertrag besteht) oder es liegt ein gültiger Aufenthaltstitel vor, der zur selbstständigen Tätigkeit berechtigt
- keine Ausschließungsgründe (z. B. abgewiesene Konkursanträge, Bestrafung wegen Finanzstrafdelikten)
Freie Berufe sind selbstständige (freiberufliche) Tätigkeiten, die nicht der Gewerbeordnung unterliegen (z. B. Arzt/Ärztin und andere Gesundheitsberufe, Rechtsanwalt/-anwältin, Musiker*in, Schriftsteller*in und andere Künstlerberufe). Für einige freie Berufe ist die Berufsausübung durch eigene Rechtsvorschriften (Ärztegesetz, Rechtsanwaltsordnung, Ziviltechnikergesetz etc.) geregelt und es bestehen eigene Interessensvertretungen (Kammern oder Berufsverbände), denen die Aufnahme der selbstständigen Berufstätigkeit gemeldet werden muss. Für andere freie Berufe, wie z. B. Künstler*in, Schriftsteller*in, Journalist/Journalistin, bestehen keine besonderen Rechtsvorschriften und Meldepflichten.
In allen Fällen einer selbstständigen Berufsausübung (ob im Rahmen eines Gewerbes oder als freiberufliche Tätigkeit) ist diese bei der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft und dem zuständigen Finanzamt zu melden.
Weitere Informationen und Kontakte:
- Weitere Informationen über die Gewerbeordnung, Befähigungsnachweise, Kontaktmöglichkeiten usw. finden Sie unter Wirtschaftskammer Österreich – Gewerberecht.
- Weitere Informationen zur Unternehmensgründung, Kontaktmöglichkeiten usw. finden Sie unter Gründerservice der Wirtschaftskammer Österreich.