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Fußpflege (Podologie)

Lehrzeit
3 Jahre
Einstiegsgehalt nach der Lehre
ab 1.750,- €
Berufskategorie
Hauptberuf

Fußpfleger*innen (Podolog*innen) (Fußpflege = Pediküre) kümmern sich um die Erhaltung der Fuß- und Beingesundheit. Sie beurteilen die Haut des Fußes, stellen Veränderungen und Erkrankungen fest, beraten ihre Kund*innen und stimmen die erforderlichen Pflegemaßnahmen auf die individuellen Bedürfnisse der Kund*innen ab. Dabei behandeln sie Fußprobleme (z. B. Schwielen, verhornte Hautstellen oder Hühneraugen) unter Verwendung von Scheren, Feilen und kleinen Zangen, führen Fußmassagen durch, Verabreichung Fußbädern und lackieren und gestalten Nägel nach Kundenwunsch. Daneben führen Hand- und Armbehandlungen („Maniküre“) durch, die beispielsweise Handmasken, Paraffinpackungen, Handmassagen und die dekorative Nagelpflege umfasst.

Fußpfleger*innen arbeiten gemeinsam mit ihren Kolleginnen und Kollegen in speziellen Fußpflege- und Kosmetiksalons, in Spas und Wellnesseinrichtungen, teilweise aber auch bei den Kundinnen und Kunden zu Hause.

Wo man arbeitet

„Ich habe mich schon immer für Beauty und Schönheitspflege interessiert und kann diese Leidenschaft nun voll in meinem Beruf ausleben. Als Kosmetikerin und Fußpflegerin kann ich Kunden glücklich machen. Ich freue mich besonders, wenn ich das Lächeln meiner Kunden sehe, wenn sie mit meinen Leistungen zufrieden sind. Das ist die schönste Bestätigung für mich.“
Melanie Chalupsky, Lehrling bei dm drogerie markt GmbH, ibw Fotowettbewerb 2007

Fußpfleger*innen (Podolog*innen) arbeiten im kosmetischen und podologischen (= Heilkunde am Fuß) Bereich und dürfen all jene Behandlungen durchführen, die nicht ausdrücklich in den Bereich ärztlicher bzw. orthopädischer Behandlung fallen.

Wichtige Bereiche der Fußpflege sind das Entfernen von Hautverhärtungen (Hornhaut, Hühneraugen, Schwielen), das Kürzen und Formen der Zehennägel („Pediküre“) sowie die Behandlung eingewachsener und deformierter (ungestalteter) Zehennägel, die Fußmassage und gegebenenfalls die Anfertigung von Nagelprothetik und Korrektur- bzw. Stützteilen („Orthesen“) zur Korrektur von Fuß- und Zehenveränderungen.

Einer Fußbehandlung geht zunächst ein Fußbad voran, das die Fußpfleger*innen (Podolog*innen) mit verschiedenen Badezusätzen (Badesalz, Kräuteröl, Desinfektionsmittel usw.) zubereiten. Das Fußbad dient der Reinigung, Desinfektion (Hautpilzerkrankungen) und der Erweichung von Zehennägeln und Hornhautbildungen. Bei der Entfernung von Hornhautbildungen und Hühneraugen lösen die Fußpfleger*innen (Podolog*innen) zunächst die abgestorbenen Hautteile mit verschiedenen Instrumenten (z. B. Skalpell, Hornhauthobel, Spezialscheren). Bei der Nagelpflege schneiden sie die Zehennägel, reinigen den Nagelrand und das Nagelbett. Weiters entfernen sie mit einer Hautschere oder einer Hautzange abgestorbene Hautteilchen und feilen die Nagelränder mit einer Feile oder einem Fräsgerät (vor allem bei verdickten Nägeln) ab. Auf Wunsch ihrer Kund*innen lackieren sie die Nägel mit Nagellack und führen andere dekorative Gestaltungsarbeiten durch.

Druckstellen und Wunden an den Füßen und Beinen versorgen Fußpfleger*innen (Podolog*innen) mit Druckentlastungsmaterialien und -produkten. Soweit erforderlich legen sie zur Erstversorgung geeignete Verbände an und verweisen die Kund*innen zur weiteren Wundversorgung an Ärzt*innen, Diplomiertes Gesundheits- und Krankenpflegepersonal oder andere Gesundheitsdienstanbieter*innen.

Nach der Behandlung cremen sie den Fuß mit einer Salbe ein, die das Austrocknen der Haut und das Nachwachsen der Hornhaut verhindern soll. Fußpfleger*innen führen außerdem Fußmassagen durch, die der Durchblutungsförderung und der Lockerung der Fußmuskeln dienen.

Zum Aufgabenbereich der Fußpfleger*innen (Podolog*innen) gehört aber auch die Hand- und Armpflege. Sie führen Hand- und Armbehandlungen, wie z. B. Handmasken oder Paraffinpackungen durch, massieren Hände und pflegen, lackieren und gestalten Fingernägel.

Fußpfleger*innen (Podolog*innen) beraten ihre Kund*innen über erforderliche Behandlungen und die Wirkung der Behandlung und erklären vorbeugende Maßnahmen zur kosmetischen Gesunderhaltung der Gefäße, der Füße, Beine und Hände, und wie sich Kund*innen verhalten sollten, um die Ergebnisse der Fußpflege möglichst lange zu erhalten.
Sie empfehlen Pflegeprodukte und verkaufen diese, wickeln die Zahlungen ab, vereinbaren und koordinieren Folgetermine und arbeiten beispielsweise an verkaufsfördernden Maßnahmen in ihrem Betrieb und an Hygieneplänen mit.

Womit man arbeitet

Fußpfleger*innen (Podolog*innen) verwenden bei ihrer Arbeit beispielsweise Feilen, Spezialscheren, Hautscheren, Hautzangen, Skalpelle, Fräsgeräte (vor allem bei verdickten Nägeln), Hornhautschwämme, Hornhauthobel, Nagelprothetik und Korrektur- bzw. Stützteile („Orthesen“). Sie setzen kosmetische und gesundheitsfördernde Produkte (z. B. Badesalze, Kräuteröle, Salben, Nagellacke) ein und arbeiten mit sogenannten Leuchtlupen, um die zu behandelnden Stellen gut sehen zu können.

Hygiene ist in der Fußpflege ein unbedingtes Muss. Desinfektionsmittel, Mundschutz und Einweghandschuhe gehören daher ebenso zu den Arbeitsmitteln von Fußpfleger*innen wie Desinfektionsgeräte wie z. B. Ultraschall für die verwendeten Instrumente. In Fußpflegeinstituten behandeln sie ihre Kundinnen und Kunden auf speziellen Fußpflegestühlen.

Im Rahmen von kaufmännischen und verwaltenden Tätigkeiten arbeiten sie mit Computern, Laptops, Tabletts und entsprechender Bürosoftware sowie mit die betriebsüblichen Kommunikationsgeräten.

Wie man arbeitet

Fußpfleger*innen (Podolog*innen) arbeiten in Salons kleiner Gewerbebetriebe oder in Kosmetiksalons, aber auch in Wellnesseinrichtungen, Thermen, Kurbädern und Spitälern. Häufig sind Fußpfleger*innen auch mobil tätig und besuchen ihre Kundinnen und Kunden zu Hause oder in Alten- und Pflegeheimen. Teilweise arbeiten sie im Team mit Masseur*innen (°Masseur*in (Lehrberuf)#), Kosmetiker*innen (°Kosmetik (Kosmetologie) (Lehrberuf)#) und Friseur*innen (°Friseur*in (Stylist*in) (Lehrberuf)#).
Sie haben Kontakt zu ihren Kundinnen und Kunden, bei älteren Kundinnen und Kunden häufig auch zu deren Familienmitgliedern, zu Heimhelfer*innen oder zu Pflegefachkräften in Alters- und Pflegeheimen.

Die Arbeitszeiten von Fußpfleger*innen (Podolog*innen) richten sich nach den geregelten Öffnungszeiten der Kosmetiksalons bzw. Fußpflegeinstitute. Speziell in der mobilen Fußpflege und als selbstständige*r Fußpfleger*in sind auch davon abweichende Arbeitszeiten möglich.

Was man macht
  • den Hautzustand aus kosmetischer und podologischer (fußpflegerischer) Sicht beurteilen
  • Instrumente, Apparate, Geräte, Einrichtungen und Arbeitsbehelfe bedienen und gemäß den Hygienevorschriften reinigen und desinfizieren bzw. sterilisieren
  • Kundinnen und Kunden fachkundig und fallbezogen beraten, Verkaufsgespräche führen
  • Füße, Beine, Hände und Arme massieren (aber keine Massage zu Heilzwecken)
  • Fuß- und Handbäder verabreichen
  • physikalische Fußpflege (Elektrizität, Wasser, Licht, Wärme und Kälte) anwenden
  • Nagelveränderungen und Nageldeformationen an den Zehen- und Fingernägeln behandeln und normalisieren
  • Nägel schneiden, schleifen, feilen, fräsen und lackieren
  • Verhärtungen, Schwielen, Hühneraugen und verhornte Hautstellen entfernen
  • eingewachsene Nägel behandeln, Nagelspangen anwenden
  • Druckschutzverbände, Schmetterlingsverbände und andere Verbände zur Erstversorgung bei Druckstellen und Wunden anlegen
  • Hände und Nägel pflegen
  • spezielle Behandlungen des Diabetesfußes anwenden
Für wen man arbeitet
  • Kleinbetriebe des Fußpflegegewerbes (Fußpflegesalons, Kosmetiksalons)
  • Drogeriemärkte mit angeschlossenen Kosmetiksalons
  • Krankenhäuser, Alten- und Pflegeheime
  • Kurbäder, Thermen und Thermalbäder, Wellnessresorts
  • Sozialdienste mit mobiler Fußpflege
Ausbildungsinhalte / Was man lernt

Der Lehrberuf Fußpfleger*in wurde im Dezember 2023 modernisiert und heißt jetzt Fußpflege (Podologie). Die Lehrzeit beträgt nach der Modernisierung 3 Jahre.

Wie man sich weiterbilden kann

Das steigende Körper- und Gesundheitsbewusstsein der Bevölkerung wirkt sich günstig auf die Auftragslage im Fußpflegegewerbe aus. Fußpfleger*innen (Podolog*innen) sind dabei beruflich immer wieder vor neue Herausforderungen gestellt. Voraussetzung für Erfolg in diesem Beruf ist es, immer auf dem neuesten Stand der Entwicklung zu bleiben und das Fachwissen, die Methodenkompetenzen und sozialen Kompetenzen laufend zu ergänzen und zu vertiefen.

Als Weiterbildungsmöglichkeit für Fußpfleger*innen (Podolog*innen) stehen Kurse über z. B. Fußreflexzonenmassage und Fußpflege bei Diabetes zur Verfügung, die beispielsweise von Weiterbildungseinrichtungen wie dem Wirtschaftsförderungsinstitut (WIFI) und dem Berufsförderungsinstitut (BFI) angeboten werden. Diese Weiterbildungseinrichtungen bieten außerdem in relevanten kaufmännisch-betriebswirtschaftlichen Bereichen Kurse und Lehrgänge an.

Besonders in größeren Betrieben der Branche werden zur Weiterbildung und Höherqualifizierung der Mitarbeiter*innen auch innerbetriebliche Kurse und Lehrgänge durchgeführt.

Studium ohne Matura:

Für ein Studium an einer Fachhochschule, Universität oder Pädagogischen Hochschulen ist normalerweise die Matura einer Allgemeinbildenden (AHS) oder Berufsbildenden Höheren Schule (BHS) erforderlich.
Es bestehen aber auch andere Zugangsmöglichkeiten:

  • Berufsreifeprüfung (Lehre mit Matura): Die Berufsreifeprüfung, die du bereits während deiner Lehrzeit beginnen kannst, ist eine vollwertige Matura, mit der du uneingeschränkten Zugang zum Studium hast.
  • Studienberechtigungsprüfung: Die Studienberechtigungsprüfung kannst du vor Beginn eines Studiums ablegen. Sie ermöglicht den Zugang zu einem bestimmten Studium.
  • ohne Matura mit Berufsausbildung und Berufserfahrung: Fachhochschulen bieten außerdem meist die Möglichkeit mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung (insb. Lehre oder Berufsbildender Mittlerer Schule (BMS)) und mehrjähriger Berufserfahrung auch ohne Matura ein facheinschlägiges (d. h. mit der Berufsausbildung fachlich verwandtes) Bachelorstudien zu beginnen. Meist müssen dazu einzelne Zusatzprüfungen absolviert werden.

Weiterführende Bildungsmöglichkeiten und Höherqualifizierung:

Was du mitbringen solltest

In jedem Beruf brauchst du spezielles fachliches Know-how, das in der Aus- und Weiterbildung vermittelt wird. In den beiden Menüpunkten Ausbildung und Weiterbildung findest du Informationen zu Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten für diesen Beruf.

Es gibt auch Kompetenzen, Fähigkeiten und Eigenschaften, die in allen Berufen wichtig sind. Dazu gehören besonders:

  • Zuverlässigkeit und Pünktlichkeit
  • genaues und sorgfältiges Arbeiten
  • selbstständiges Arbeiten
  • Einsatzfreude
  • Verantwortungsbewusstsein
  • Fähigkeit und Bereitschaft mit anderen zusammen zu arbeiten (Teamfähigkeit)
  • Lernbereitschaft

Die folgende Liste gibt dir einen Überblick über weitere allgemeine Anforderungen, die in DIESEM Beruf häufig gestellt werden. Diese können natürlich je nach Betrieb, Institution oder Organisation sehr unterschiedlich sein.

DENK DARAN: Viele dieser Anforderungen sind auch Bestandteil der Ausbildung.

Hinweis: Die Begriffe werden in alphabetischer Reihenfolge aufgelistet.

Körperliche Anforderungen: Welche körperlichen Eigenschaften sind wichtig?
  • ausgeprägter Tastsinn
  • Fingerfertigkeit
  • gutes Sehvermögen

 

Fachkompetenz: Welche Fähigkeiten und Kenntnisse werden von mir erwartet?
  • Datensicherheit und Datenschutz
  • gestalterische Fähigkeit
  • gute Beobachtungsgabe
  • gute Deutschkenntnisse
  • gutes Augenmaß
  • handwerkliche Geschicklichkeit

 

Sozialkompetenz: Was brauche ich im Umgang mit anderen?
  • Aufgeschlossenheit
  • Bereitschaft zum Zuhören
  • Einfühlungsvermögen
  • Kommunikationsfähigkeit
  • Kontaktfreude
  • Kund*innenorientierung

 

Selbstkompetenz: Welche persönlichen Eigenschaften sollte ich mitbringen?
  • Aufmerksamkeit
  • Beurteilungsvermögen / Entscheidungsfähigkeit
  • Flexibilität / Veränderungsbereitschaft
  • Freundlichkeit
  • Geduld
  • Gesundheitsbewusstsein
  • Verschwiegenheit / Diskretion

 

Weitere Anforderungen: Was ist sonst noch wichtig?
  • gepflegtes Erscheinungsbild
  • Hygienebewusstsein
  • Infektionsfreiheit

 

Methodenkompetenz: Welche Arbeits- und Denkweisen sind wichtig?
  • Organisationsfähigkeit
  • systematische Arbeitsweise
Was es noch gibt
Verwandte Lehrberufe

Durch die Verwandtschaftsregelung wird die Ausbildung in einem Lehrberuf auf Teile der Lehrzeit in anderen (verwandten) Lehrberufen angerechnet. Dadurch verkürzt sich die Lehrzeit bei der Ausbildung in einem weiteren Lehrberuf (oder auch beim Wechsel auf einen verwandten Lehrberuf). In manchen Fällen wird die Lehrzeit und die Lehrabschlussprüfung auch vollkommen ersetzt.

Bei folgenden verwandten Lehrberufen verkürzt sich die Lehrzeit im Ausmaß der angegebenen Lehrjahre. (Beispiel: Der Eintrag „1. voll“ bedeutet z. B., dass sich die Lehrzeit im verwandten Lehrberuf um ein Jahr verkürzt.)

  • °Friseur*in (Stylist*in) (Lehrberuf)#
  • °Kosmetik (Kosmetologie) (Lehrberuf)#, „1., 2. voll“
  • °Kosmetik (Kosmetologie) / Fußpflege (Podologie) (Lehrberuf)#, „1., 2., 3. voll“
  • °Maskenbildner*in (Lehrberuf)#
  • °Masseur*in (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Medizinproduktekaufmann / Medizinproduktekauffrau (Lehrberuf)#
  • °Orthopädietechnik (Lehrberuf)#
Alternativen (Auswahl)

Alternative Berufe sind Berufe, die entweder eine ähnliche Ausbildung oder ähnliche Aufgaben- oder Tätigkeitsbereiche haben, wie der Beruf, über den du dich gerade informierst. Die Ähnlichkeit kann auch in den Arbeitsmaterialien, den Arbeitsumgebungen liegen oder in der Art, wie du mit anderen Menschen zusammenarbeitest.

Diese Liste soll dir bei der Überlegung helfen, welche Berufe und Ausbildungen für dich noch interessant sein könnten und dich auf weitere Ideen bringen.

  • °Farb- und Typberater*in#
  • °Friseur*in (Stylist*in) (Lehrberuf)#
  • °Kosmetik (Kosmetologie) (Lehrberuf)#, „1., 2. voll“
  • °Kosmetik (Kosmetologie) / Fußpflege (Podologie) (Lehrberuf)#, „1., 2., 3. voll“
  • °Maskenbildner*in (Lehrberuf)#
  • °Masseur*in (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Medizinische*r Masseur*in#
  • °Medizinproduktekaufmann / Medizinproduktekauffrau (Lehrberuf)#
  • °Orthopädietechnik (Lehrberuf)#
  • °Physiotherapeut*in#
  • °Tätowierer*in und Piercer*in#
  • °Visagist*in#
Lehre und Matura

Mit einer erfolgreich abgeschlossenen Lehre und vier weiteren Prüfungen erlangst du die Berufsmatura (Berufsreifeprüfung). Diese öffnet dir den Zugang zu Universitäts- und Fachhochschulstudien. Außerdem ermöglicht sie zusätzliche Karrierewege im erlernten Beruf, aber auch außerhalb des bisherigen Berufsfeldes.

Und so geht es:

Die Berufsmatura besteht aus vier Teilprüfungen: Deutsch (schriftlich und mündlich) und Mathematik (schriftlich), eine lebende Fremdsprache (schriftlich oder mündlich) und ein Fachbereich (schriftliche Prüfung oder Projektarbeit und mündliche Prüfung). Der Fachbereich ist ein Thema aus dem Berufsfeld des Kandidaten/der Kandidatin.

Wie funktioniert die Vorbereitung?

Die Vorbereitung auf die Berufsreifeprüfung erfolgt in Vorbereitungskursen, die von Erwachsenenbildungseinrichtungen (z. B. WIFI, BFI, Volkshochschulen), Berufsschulen oder höheren Schulen (z. B. AHS, HAK, HTL, HLW) angeboten werden. In solchen Lehrgängen können auch die jeweiligen Teilprüfungen abgelegt werden. Drei der vier Teilprüfungen können bereits während der Lehre abgelegt werden. Zur letzten Teilprüfung kannst du nach erfolgreichem Lehrabschluss, aber nicht vor dem 19. Geburtstag antreten.

Durch ein Förderprogramm, können die Vorbereitungskurse und die Prüfung seit September 2008 in ganz Österreich kostenlos angeboten werden. Zur konkreten Ausgestaltung der Vorbereitung auf die Berufsreifeprüfung bestehen in den einzelnen Bundesländern unterschiedliche Modelle. Informationen bieten u. a. die Bildungseinrichtungen und die Lehrlingsstellen der Wirtschaftskammern.

Link: Häufig gestellte Fragen!

WKO-Bildungspfade:

Die WKO-Bildungspfade geben dir einen Überblick über durchgängige Entwicklungs- und Karrieremöglichkeiten in unterschiedlichen Berufen am Beispiel der WKO Bildungsangebote. Der Bildungspfad Berufsreifeprüfung steht in allen Lehrberufen offen:

Selbstständigkeit
Selbstständigkeit

Die Möglichkeit einer selbstständigen Berufsausübung ist gegeben durch:

a) Reglementiertes Gewerbe:

  • Gewerbe der Fußpflege, BGBl. II Nr. 48/2003 (Ausübungsregeln gemäß BGBl. II Nr. 262/2008)

Für die Ausübung eines reglementierten Gewerbes sind, neben der Erfüllung der allgemeinen Voraussetzungen, Befähigungsnachweise zu erbringen, die in den angeführten Bundesgesetzblättern festgelegt sind.
Downloadmöglichkeit der Zugangsvoraussetzung und Prüfungsordnungen (Bundesgesetzblätter): Wirtschaftskammer Österreich: Prüfungs- und Befähigungsnachweise für reglementierte Gewerbe

b) Freies Gewerbe:

  • Modellieren von Fingernägeln (Nagelstudio)

BITTE BEACHTEN: das freie Gewerbe umfasst keine Berechtigung zur Ausübung von Tätigkeiten der Fußpflege, sondern ist ausschließlich auf das Modellieren von Fingernägeln begrenzt.

Informationen zum „Freien Gewerbe“: freie Gewerbe erfordern in der Regel keinen Befähigungsnachweis, sondern lediglich eine Anmeldung bei der Gewerbebehörde. Grundsätzlich richtet sich der Gewerbeumfang nach dem Wortlaut der Gewerbeanmeldung, d. h. freie Gewerbe sind auf die Tätigkeiten laut Gewerbebezeichnung beschränkt.

Liste der Freien Gewerbe:

ALLGEMEINE HINWEISE:

Selbstständige Tätigkeiten sind alle Tätigkeit, die du in eigener Verantwortung (also nicht angestellt), regelmäßig und mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, ausüben willst. Für viele dieser Tätigkeiten brauchst du eine Gewerbeberechtigung. Es gibt aber auch sogenannte Freie Berufe (freiberufliche Tätigkeiten) und land- und forstwirtschaftliche Tätigkeiten, die nicht der Gewerbeordnung unterliegen. Auch für viele dieser Tätigkeiten gibt es eigene Rechtsvorschriften für die selbstständige Berufsausübung, manche können aber auch ohne besondere Voraussetzungen selbstständig ausgeübt werden.

In allen Fällen einer selbstständigen Berufsausübung (egal, ob im Rahmen eines Gewerbes, als freiberufliche Tätigkeit, im Rahmen eines Land- und forstwirtschaftlichen Betriebes) musst du diese bei der zuständigen Sozialversicherungsanstalt und dem zuständigen Finanzamt melden. Je nach selbstständiger Tätigkeit gibt es noch andere Meldepflichten oder Register, in die du dich eintragen musst.

Selbstständige Tätigkeiten, für die eine Gewerbeberechtigung erforderlich ist, musst du außerdem bei der Gewerbebehörde (Bezirkshauptmannschaft, Magistrat) anmelden.
Unabhängig von einem oft notwendigen Befähigungsnachweis musst du dafür folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • das 18. Lebensjahr muss vollendet sein
  • österreichische Staatsbürgerschaft oder Staatsbürgerschaft eines anderen EU-Mitgliedstaates (oder eines Staates, mit dem ein entsprechender Staatsvertrag besteht) oder es liegt ein gültiger Aufenthaltstitel vor, der zur selbstständigen Tätigkeit berechtigt
  • keine Ausschließungsgründe (z. B. abgewiesene Konkursanträge, Bestrafung wegen Finanzstrafdelikten)

Für weitere Informationen schau dir unseren Thementext Im Fokus: Selbstständigkeit an oder nutze eine der folgenden Quellen und Kontakte:

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