„Ich habe mich schon immer für Beauty und Schönheitspflege interessiert und kann diese Leidenschaft nun voll in meinem Beruf ausleben. Als Kosmetikerin und Fußpflegerin kann ich Kunden glücklich machen. Ich freue mich besonders, wenn ich das Lächeln meiner Kunden sehe, wenn sie mit meinen Leistungen zufrieden sind. Das ist die schönste Bestätigung für mich.“
Melanie Chalupsky, Lehrling bei dm drogerie markt GmbH, ibw Fotowettbewerb 2007
Fußpfleger*innen (Podolog*innen) arbeiten im kosmetischen und podologischen (= Heilkunde am Fuß) Bereich und dürfen all jene Behandlungen durchführen, die nicht ausdrücklich in den Bereich ärztlicher bzw. orthopädischer Behandlung fallen.
Wichtige Bereiche der Fußpflege sind das Entfernen von Hautverhärtungen (Hornhaut, Hühneraugen, Schwielen), das Kürzen und Formen der Zehennägel („Pediküre“) sowie die Behandlung eingewachsener und deformierter (ungestalteter) Zehennägel, die Fußmassage und gegebenenfalls die Anfertigung von Nagelprothetik und Korrektur- bzw. Stützteilen („Orthesen“) zur Korrektur von Fuß- und Zehenveränderungen.
Einer Fußbehandlung geht zunächst ein Fußbad voran, das die Fußpfleger*innen (Podolog*innen) mit verschiedenen Badezusätzen (Badesalz, Kräuteröl, Desinfektionsmittel usw.) zubereiten. Das Fußbad dient der Reinigung, Desinfektion (Hautpilzerkrankungen) und der Erweichung von Zehennägeln und Hornhautbildungen. Bei der Entfernung von Hornhautbildungen und Hühneraugen lösen die Fußpfleger*innen (Podolog*innen) zunächst die abgestorbenen Hautteile mit verschiedenen Instrumenten (z. B. Skalpell, Hornhauthobel, Spezialscheren). Bei der Nagelpflege schneiden sie die Zehennägel, reinigen den Nagelrand und das Nagelbett. Weiters entfernen sie mit einer Hautschere oder einer Hautzange abgestorbene Hautteilchen und feilen die Nagelränder mit einer Feile oder einem Fräsgerät (vor allem bei verdickten Nägeln) ab. Auf Wunsch ihrer Kund*innen lackieren sie die Nägel mit Nagellack und führen andere dekorative Gestaltungsarbeiten durch.
Druckstellen und Wunden an den Füßen und Beinen versorgen Fußpfleger*innen (Podolog*innen) mit Druckentlastungsmaterialien und -produkten. Soweit erforderlich legen sie zur Erstversorgung geeignete Verbände an und verweisen die Kund*innen zur weiteren Wundversorgung an Ärzt*innen, Diplomiertes Gesundheits- und Krankenpflegepersonal oder andere Gesundheitsdienstanbieter*innen.
Nach der Behandlung cremen sie den Fuß mit einer Salbe ein, die das Austrocknen der Haut und das Nachwachsen der Hornhaut verhindern soll. Fußpfleger*innen führen außerdem Fußmassagen durch, die der Durchblutungsförderung und der Lockerung der Fußmuskeln dienen.
Zum Aufgabenbereich der Fußpfleger*innen (Podolog*innen) gehört aber auch die Hand- und Armpflege. Sie führen Hand- und Armbehandlungen, wie z. B. Handmasken oder Paraffinpackungen durch, massieren Hände und pflegen, lackieren und gestalten Fingernägel.
Fußpfleger*innen (Podolog*innen) beraten ihre Kund*innen über erforderliche Behandlungen und die Wirkung der Behandlung und erklären vorbeugende Maßnahmen zur kosmetischen Gesunderhaltung der Gefäße, der Füße, Beine und Hände, und wie sich Kund*innen verhalten sollten, um die Ergebnisse der Fußpflege möglichst lange zu erhalten.
Sie empfehlen Pflegeprodukte und verkaufen diese, wickeln die Zahlungen ab, vereinbaren und koordinieren Folgetermine und arbeiten beispielsweise an verkaufsfördernden Maßnahmen in ihrem Betrieb und an Hygieneplänen mit.