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Gartenbau

Lehrzeit
3 Jahre
Einstiegsgehalt nach der Lehre
ca. 1.690,- bis 2.260,- €
Berufskategorie
Hauptberuf

Die Berufsausbildung in Gartenbau bildet die Basis für den Beruf Gärtner*in.

Gärtner*innen bauen Gemüse-, Zierpflanzen und Gehölze an. Sie pflegen und veredeln die Pflanzenkulturen und verkaufen sie an Endverbraucher*innen oder Großhändler*innen. Sie legen auch Grün- und Blumenflächen in privaten und öffentlichen Parks und Gärten an und pflegen diese.

Sie arbeiten mit gartentechnischen Werkzeugen, bedienen Bewässerungsanlagen und überwachen unter anderem Temperatur- und Luftfeuchtigkeitsmessgeräte. Gärtner*innen sind in Gärtnereibetrieben, Gemüsebaubetrieben, Baumschulen, Botanischen Gärten, Versuchs- und Forschungsanstalten sowie in Bundes- und Stadtgärtnereien beschäftigt. Sie arbeiten mit Berufskolleg*innen zusammen und stehen in Kontakt mit Kund*innen und Lieferant*innen.

Wo man arbeitet

Gärtner*innen bauen Gemüse-, Zierpflanzen und Gehölze (Bäume, Sträucher, Obstgehölze) in Glashäusern und auf Freilandflächen an. Sie sind meist in den gesamten Arbeitsablauf, wie der Pflanzenvermehrung, der laufenden Pflege und den Verkauf, eingebunden. Daneben führen sie Qualitätskontrollen an den Produkten und Arbeiten durch und planen Maßnahmen zur Qualitätssicherung. In diesem Zusammenhang werden Umweltschutz, ökologischer Anbau und die Reduzierung des Einsatzes von Chemikalien (als Dünge- und Pflanzenschutzmittel) immer wichtiger.

Gärtner*innen im Bereich Zierpflanzenbau kultivieren Schnittblumen und Topfpflanzen ganzjährig und vorwiegend in Gewächshäusern. In modernen Zierpflanzenbaubetrieben gehören schwere körperliche Tätigkeiten heute weitgehend der Vergangenheit an, da technische Hilfsmittel die Arbeit unterstützen. Automatische Bewässerung, Lüftung, Heizung und Schattierung sind heute Standard, trotzdem ist die manuelle Tätigkeit noch immer von großer Bedeutung. Da viele Zierpflanzenbaubetriebe ihre Produkte direkt an Endverbraucher*innen verkaufen, ergeben sich Überschneidungen im Tätigkeitsbereich mit artverwandten gewerblichen Berufen (Blumenbinder*in und Florist*in, Garten- und Grünflächengestalter*in sowie Friedhofs- und Ziergärtner*in).

Gärtner*innen in Baumschulen sind spezialisiert auf die Kultur von Gehölzen. Das Sortiment besteht aus Zier- und Obstgehölzen, Rosen, Kletterpflanzen, Blüten- und Blattstauden. Neben der Vermehrung durch Stecklinge, Steckhölzer und Samen spielt die Veredlung eine große Rolle. Sie arbeiten vorwiegend im Freien und sind körperlichen Belastungen ausgesetzt. Freude am Arbeiten in der Natur und eine gute körperliche Verfassung sind deshalb unerlässlich. Ebenso wichtig ist technisches Verständnis, weil oft mit Maschinen und Fahrzeugen gearbeitet wird.

Gärtner*innen im Gemüsebau leisten einen wichtigen Beitrag zur Versorgung der Menschen mit Lebensmitteln. Salat, Tomaten, Paprika, Gurken und Radieschen sind nur einige Beispiele für Gemüse, das in österreichischen Gemüsebaubetrieben herangezogen wird. Umweltschonende Kulturverfahren mit Nützlingseinsatz und moderner Klimatechnik sind heute ebenso selbstverständlich wie die Arbeitserleichterung durch Maschineneinsatz. Trotz aller Hilfsmittel ist bei der Produktion und der Ernte von Gemüse nach wie vor manuelle Tätigkeit notwendig, wobei fachliches Wissen nicht nur für die Produktion, sondern auch für die richtige Lagerung der Ernteprodukte unerlässlich ist.
Hinweis:Im Feldgemüsebau sind Feldgemüsebauern und -bäuerinnen tätig, für die ein eigener Lehrberuf eingerichtet ist.

Womit man arbeitet

Gärtner*innen hantieren mit Pflanzen, Erde und Düngemittel. Sie bedienen verschiedene Maschinen und Geräte, z. B. Topfmaschinen und hantieren mit Werkzeugen wie z. B. Spaten, Hacken, Rechen, Messern, Scheren, Sägen und Schaufeln. In Gewächshäusern stellen sie Anlagen zur Temperatur-, Belichtungs-, Belüftungs- und Bewässerungssteuerung ein. Für Arbeiten im Büro verwenden sie Computer und Laptops, betriebliche Softwareprogramme sowie Telefon und Kopiergeräte.

Wie man arbeitet

Gärtner*innen arbeiten in Glashäusern und je nach Spezialisierung auch viel im Freien. Sie arbeiten mit Berufskolleg*innen zusammen und stehen in Kontakt mit Kund*innen und Lieferant*innen.

Was man macht
  • Vermehrung, z. B. Aussaat, Stecklinge, Veredelung
  • Pflanzenpflege, z. B. gießen, düngen, jäten, umsetzen, umtopfen
  • Schädlingsbekämpfung
  • die erzeugten Produkte für den Verkauf aufbereiten und verkaufen
  • Reinigung und Wartung der gartentechnischen Werkzeuge und Gerätschaften
Für wen man arbeitet
  • Klein-, Mittel- und Großbetriebe des Gartenbaus (Gemüse- und Zierpflanzenbau, Baumschulen)
  • Bundes- und Stadtgärten
  • Botanische Gärten
  • Versuchs- und Forschungsanstalten

HINWEIS:
Wenn du einen landwirtschaftlichen Betrieb (Bauernhof) oder landwirtschaftlichen Flächen kaufen willst, um deinen eigenen Bauernhof zu führen, solltest du dich über die im jeweiligen Bundesland geltenden Ausbildungsnachweise informieren. Beispielsweise kann es erforderlich sein, dass du einen Facharbeiter*innenbrief, also eine erfolgreich abgeschlossene Ausbildung zum/zur landwirtschaftlichen Facharbeiter*in hast. Rechtsgrundlage dafür ist das jeweilige Grundverkehrsgesetz deines Bundeslandes. (vgl. www.lehrlingsstelle.at)

Ausbildungsinhalte / Was man lernt

Der Lehrberuf Gartenbau ist ein land- und forstwirtschaftlicher Lehrberuf.

Die Lehre ist in einem anerkannten Lehrbetrieb zu absolvieren. Sie ist mit dem Besuch einer Berufsschule oder von Fachkursen verbunden, deren Abschluss die Voraussetzung für die Facharbeiterprüfung (Lehrabschlussprüfung) ist. Häufig erfolgt die Ausbildung in diesem Lehrberuf über den zweiten Bildungsweg (siehe unten).

Weitere Informationen zu den Lehrlingsausbildungsmöglichkeiten in deinem Bundesland bekommst du bei der für das Bundesland zuständigen Land- und forstwirtschaftlichen Lehrlings- und Fachausbildungsstelle.

Facharbeiter*innenqualifikation im zweiten Bildungsweg:

Für Personen, die keine formale Berufsausbildung (Lehre, Schule) haben, aber beispielsweise durch Mitarbeit am elterlichen Hof praktische Berufserfahrung gesammelt haben, besteht die Möglichkeit zur Facharbeiterprüfung im 2. Bildungsweg anzutreten und damit einen formalen Abschluss zu bekommen, der z. B. für den Erwerb eines landwirtschaftlichen Betriebes Voraussetzung sein kann.
Voraussetzung für den Prüfungsantritt:

  • Vollendung des 20. Lebensjahres
  • Nachweis einer mindestens zweijährigen praktischen Tätigkeit im Ausbildungsgebiet
  • Besuch des Vorbereitungslehrganges für die Facharbeiterprüfung

Die Lehrgänge können je nach Bundesland etwas unterschiedlich gestaltet sein und werden von der Land- und forstwirtschaftlichen Lehrlings- und Fachausbildungsstelle (LFA) des Bundeslandes gemeinsam mit dem Ländlichen Fortbildungsinstitut (LFI) durchgeführt. Informationen über den Kursen, Kursorten und Kontaktdaten im jeweiligen Bundesland findest du unter: https://www.lehrlingsstelle.at/ausbildungen/

Meister*innenqualifikation:

Die Meisterausbildung ist die höchste Stufe der beruflichen Ausbildung in der land- und forstwirtschaftlichen Berufsausbildung und ermöglicht folgende zusätzliche Berechtigungen:

  • Berechtigung, sich als „Meister*in“ zu bezeichnen
  • Ausbildung von Lehrlingen
  • Ersatz der gewerblichen Unternehmer*innenprüfung und des Fachbereichs bei der Berufsreifeprüfung
  • Bezug des Meister*innenlohns bei unselbständiger Tätigkeit
  • Bezug von meisterspezifischen Förderungen des landwirtschaftlichen Förderwesens (z. B. Bezug des Meisterbonus bei der Existenzgründungsbeihilfe)

Voraussetzungen für die Meister*innenprüfung sind:

    • Vollendung des 20. Lebensjahres, mindestens dreijährige Verwendung als Facharbeiter*in, und Besuch eines Vorbereitungslehrganges

oder

    • Vollendung des 24. Lebensjahres, mindestens dreijährige Führung eins land- und forstwirtschaftlichen Betriebes, und Besuch eines Vorbereitungslehrganges

oder

  • mindestens siebenjährige Praxis im betreffenden Ausbildungsgebiet und Besuch eines Vorbereitungslehrganges

Nachsichtsregelung: Betriebsleiter*innen und Praktiker*innen können die Meister*innenprüfung ohne Facharbeiter*innenausbildung, aber mit entsprechender Praxis in der jeweiligen Sparte und erfolgreicher Absolvierung des Vorbereitungslehrganges abgelegen)

Die Vorbereitungslehrgänge können je nach Bundesland etwas unterschiedlich gestaltet sein und werden von der Land- und forstwirtschaftlichen Lehrlings- und Fachausbildungsstelle (LFA) des Bundeslandes gemeinsam mit dem Ländlichen Fortbildungsinstitut (LFI) durchgeführt. Informationen über die Lehrgänge, Kursorte und Kontaktdaten im jeweiligen Bundesland findest du unter: https://www.lehrlingsstelle.at/ausbildungen/

HINWEIS: Siehe auch die Informationen im Menüpunkt Weiterbildung

Wie man sich weiterbilden kann

Gärtner*innen sind beruflich immer wieder vor neue Herausforderungen gestellt. Voraussetzung für Erfolg in diesem Beruf ist es, immer auf dem neuesten Stand der Entwicklung zu bleiben und das Fachwissen, die Methodenkompetenzen und sozialen Kompetenzen laufend zu ergänzen und zu vertiefen.

Im Bereich der Land- und Forstwirtschaft führen vor allem die Landwirtschaftskammern und die Landarbeiterkammern gemeinsam mit den Ländlichen Fortbildungsinstituten (LFI) Kurse und Lehrgänge für die einzelnen Betriebszweige durch, wie z. B.: Biolandbau, Bodenökologie, Düngungsplanung und -technik, Pflanzenschutz, Unkraut- und Schädlingsbekämpfung, Gesundheit, Ernährung; aber auch zu Themenbereichen wie z. B. IT und Internet, Recht, Unternehmensführung, Personalverrechnung, Sicherheitsvertrauenspersonenausbildung, Staplerkurs, Verkaufstraining, Unfallverhütung.

Darüber hinaus gibt es teilweise in manchen Bereichen auch berufspezifische Verbände, die gemeinsame Weiterbildungen organisieren und anbieten. Der Bundesverband der Erwerbsgärtner Österreichs und der Bundesgemüsebauverband Österreichs halten Kurse zu verschiedenen Themen des Gemüse- und Gartenbaus ab.

Außerdem sind viele Landwirtschaftlichen Schulen auch in der Weiterbildung tätig. Beispielsweise bietet die Landwirtschaftliche Fachschule, Fachrichtung Landwirtschaft mit Feldgemüsebau in Obersiebenbrunn, NÖ Gemüsebaukurse an, und die Höhere Lehranstalt für Gartenbau, Wien (im Rahmen der Schönbrunner Akademie) führt Kurse zu verschiedenen Themen des Gemüse- und Gartenbaus durch.

Die Landwirtschaftskammern in Zusammenarbeit mit den land- und forstwirtschaftlichen Lehrlings- und Fachausbildungsstellen bieten Fachfortbildungskurse (diese sind für Lehrlinge, die während der Lehrzeit keine einschlägige Berufs- oder Fachschule besuchen, gesetzlich vorgeschrieben) und Vorbereitungskurse für die Lehrabschlussprüfung oder die Meister*innenprüfung sowie verschiedene Meister*innenlehrgänge.

Weiterbildungseinrichtungen wie das Berufsförderungsinstitut (BFI), das Wirtschaftsförderungsinstitut (WIFI) bieten zahlreiche berufsübergreifende Weiterbildungsmöglichkeiten, die für landwirtschaftliche Berufe relevant sein können an, beispielsweise zu kaufmännisch-betriebswirtschaftlichen Themen (Betriebswirtschaft, Buchhaltung, Personalmanagement), zu touristischen oder technischen Themenbereichen. Siehe beispielsweise die aktuellen Kursbücher des Berufsförderungsinstitutes (BFI) sowie des Wirtschaftsförderungsinstitutes (WIFI).

Größere Gartenbaubetriebe und Gärtnereien führen zur beruflichen Weiterbildung ihrer Mitarbeiter*innen innerbetriebliche Kurse und Schulungen durch, z. B. an neuen Maschinen und Geräten, oder im Rahmen von neuen Verfahren und Produkten (z. B. Bioprodukte) oder bieten landwirtschaftlichen Maschinen-, Service- und Zulieferbetrieben die Möglichkeit Produktschulungen durchzuführen.

Für weitere Informationen zu Weiterbildungsmöglichkeiten siehe die Bundesinnung der Gärtner und Floristen.

Möglichkeiten zur beruflichen Höherqualifizierung bieten facheinschlägige Vorbereitungs- und Aufbaulehrgänge an berufsbildenden höheren Schulen (Höhere Landwirtschaftliche Lehranstalten). Mit dem Abschluss eines Aufbaulehrganges ist neben einer höheren Fachqualifikation außerdem die Matura verbunden, die ein Studium an Fachhochschulen und Universitäten ermöglicht (z.B. Agrartechnik, Ökologie).

Studium ohne Matura:

Für ein Studium an einer Fachhochschule, Universität oder Pädagogischen Hochschulen ist normalerweise die Matura einer Allgemeinbildenden (AHS) oder Berufsbildenden Höheren Schule (BHS) erforderlich.
Es bestehen aber auch andere Zugangsmöglichkeiten:

  • Berufsreifeprüfung (Lehre mit Matura): Die Berufsreifeprüfung, die du bereits während deiner Lehrzeit beginnen kannst, ist eine vollwertige Matura, mit der du uneingeschränkten Zugang zum Studium hast.
  • Studienberechtigungsprüfung: Die Studienberechtigungsprüfung kannst du vor Beginn eines Studiums ablegen. Sie ermöglicht den Zugang zu einem bestimmten Studium.
  • ohne Matura mit Berufsausbildung und Berufserfahrung: Fachhochschulen bieten außerdem meist die Möglichkeit mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung (insb. Lehre oder Berufsbildender Mittlerer Schule (BMS)) und mehrjähriger Berufserfahrung auch ohne Matura ein facheinschlägiges (d. h. mit der Berufsausbildung fachlich verwandtes) Bachelorstudien zu beginnen. Meist müssen dazu einzelne Zusatzprüfungen absolviert werden.

Für weitere Informationen zu Weiterbildungsmöglichkeiten siehe die Bundesinnung der Gärtner und Floristen.

Weiterführende Bildungsmöglichkeiten und Höherqualifizierung:

Was du mitbringen solltest

In jedem Beruf brauchst du spezielles fachliches Know-how, das in der Aus- und Weiterbildung vermittelt wird. In den beiden Menüpunkten Ausbildung und Weiterbildung findest du Informationen zu Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten für diesen Beruf.

Es gibt auch Kompetenzen, Fähigkeiten und Eigenschaften, die in allen Berufen wichtig sind. Dazu gehören besonders:

  • Zuverlässigkeit und Pünktlichkeit
  • genaues und sorgfältiges Arbeiten
  • selbstständiges Arbeiten
  • Einsatzfreude
  • Verantwortungsbewusstsein
  • Fähigkeit und Bereitschaft mit anderen zusammen zu arbeiten (Teamfähigkeit)
  • Lernbereitschaft

Die folgende Liste gibt dir einen Überblick über weitere allgemeine Anforderungen, die in DIESEM Beruf häufig gestellt werden. Diese können natürlich je nach Betrieb, Institution oder Organisation sehr unterschiedlich sein.

DENK DARAN: Viele dieser Anforderungen sind auch Bestandteil der Ausbildung.

Hinweis: Die Begriffe werden in alphabetischer Reihenfolge aufgelistet.

Körperliche Anforderungen: Welche körperlichen Eigenschaften sind wichtig?
  • Auge-Hand-Koordination
  • Beweglichkeit
  • gute körperliche Verfassung
  • Trittsicherheit
  • Wetterfest

 

Fachkompetenz: Welche Fähigkeiten und Kenntnisse werden von mir erwartet?
  • gestalterische Fähigkeit
  • handwerkliche Geschicklichkeit
  • mit Pflanzen umgehen können
  • räumliches Vorstellungsvermögen

 

Sozialkompetenz: Was brauche ich im Umgang mit anderen?
  • Aufgeschlossenheit
  • Kommunikationsfähigkeit
  • Kund*innenorientierung

 

Selbstkompetenz: Welche persönlichen Eigenschaften sollte ich mitbringen?
  • Aufmerksamkeit
  • Belastbarkeit / Resilienz
  • Beurteilungsvermögen / Entscheidungsfähigkeit
  • Flexibilität / Veränderungsbereitschaft
  • Geduld
  • Naturliebe
  • Umweltbewusstsein

 

Weitere Anforderungen: Was ist sonst noch wichtig?
  • Mobilität (wechselnde Arbeitsorte)

 

Methodenkompetenz: Welche Arbeits- und Denkweisen sind wichtig?
  • Koordinationsfähigkeit
  • Kreativität
  • Organisationsfähigkeit
  • Planungsfähigkeit
Was es noch gibt
Alternativen (Auswahl)

Alternative Berufe sind Berufe, die entweder eine ähnliche Ausbildung oder ähnliche Aufgaben- oder Tätigkeitsbereiche haben, wie der Beruf, über den du dich gerade informierst. Die Ähnlichkeit kann auch in den Arbeitsmaterialien, den Arbeitsumgebungen liegen oder in der Art, wie du mit anderen Menschen zusammenarbeitest.

Diese Liste soll dir bei der Überlegung helfen, welche Berufe und Ausbildungen für dich noch interessant sein könnten und dich auf weitere Ideen bringen.

  • °Feldgemüsebau (Lehrberuf)#
  • °Florist*in (Lehrberuf)#
  • °Forstgarten- und Forstpflegewirtschaft (Lehrberuf)#
  • °Friedhofs- und Ziergärtner*in (Lehrberuf)#
  • °Garten- und Grünflächengestaltung – Greenkeeping (Lehrberuf)#
  • °Garten- und Grünflächengestaltung – Landschaftsgärtnerei (Lehrberuf)#
  • °Gartenbautechniker*in#
  • °Landschaftsplaner*in#
  • °Landwirt*in#
  • °Landwirtschaft (Lehrberuf)#
  • °Obstbau und Obstverwertung (Lehrberuf)#
  • °Weinbau und Kellerwirtschaft (Lehrberuf)#
Lehre und Matura

Mit einer erfolgreich abgeschlossenen Lehre und vier weiteren Prüfungen erlangst du die Berufsmatura (Berufsreifeprüfung). Diese öffnet dir den Zugang zu Universitäts- und Fachhochschulstudien. Außerdem ermöglicht sie zusätzliche Karrierewege im erlernten Beruf, aber auch außerhalb des bisherigen Berufsfeldes.

Und so geht es:

Die Berufsmatura besteht aus vier Teilprüfungen: Deutsch (schriftlich und mündlich) und Mathematik (schriftlich), eine lebende Fremdsprache (schriftlich oder mündlich) und ein Fachbereich (schriftliche Prüfung oder Projektarbeit und mündliche Prüfung). Der Fachbereich ist ein Thema aus dem Berufsfeld des Kandidaten/der Kandidatin.

Wie funktioniert die Vorbereitung?

Die Vorbereitung auf die Berufsreifeprüfung erfolgt in Vorbereitungskursen, die von Erwachsenenbildungseinrichtungen (z. B. WIFI, BFI, Volkshochschulen), Berufsschulen oder höheren Schulen (z. B. AHS, HAK, HTL, HLW) angeboten werden. In solchen Lehrgängen können auch die jeweiligen Teilprüfungen abgelegt werden. Drei der vier Teilprüfungen können bereits während der Lehre abgelegt werden. Zur letzten Teilprüfung kannst du nach erfolgreichem Lehrabschluss, aber nicht vor dem 19. Geburtstag antreten.

Durch ein Förderprogramm, können die Vorbereitungskurse und die Prüfung seit September 2008 in ganz Österreich kostenlos angeboten werden. Zur konkreten Ausgestaltung der Vorbereitung auf die Berufsreifeprüfung bestehen in den einzelnen Bundesländern unterschiedliche Modelle. Informationen bieten u. a. die Bildungseinrichtungen und die Lehrlingsstellen der Wirtschaftskammern.

Link: Häufig gestellte Fragen!

WKO-Bildungspfade:

Die WKO-Bildungspfade geben dir einen Überblick über durchgängige Entwicklungs- und Karrieremöglichkeiten in unterschiedlichen Berufen am Beispiel der WKO Bildungsangebote. Der Bildungspfad Berufsreifeprüfung steht in allen Lehrberufen offen:

Selbstständigkeit
Selbstständigkeit

Die Möglichkeit einer selbstständigen Berufsausübung ist gegeben durch:

a) Betriebe der Land- und Forstwirtschaft:

  • Land- und forstwirtschaftlicher Betrieb
  • Nebengewerbe der Land- und Forstwirtschaft, z. B. Ver- und Bearbeitung des eigenen Naturproduktes, Dienstleistungen mit land- und forstwirtschaftlichen Betriebsmitteln, die im eigenen Betrieb verwendet werden usw.
  • Land- und forstwirtschaftliche Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaft, soweit kein Handelsgewerbe oder Lohnverarbeitung für andere Genossenschaften oder Nicht-Genossenschaftsmitgliedern vorliegt

Informationen zu „Betrieben der Land- und Forstwirtschaft“:
Die Land- und Forstwirtschaft und ihre Nebengewerbe unterliegen nicht der Gewerbeordnung und für die selbstständige Berufsausübung in diesem Bereich sind grundsätzlich keine Befähigungsnachweise zu erbringen.
Beim Kauf eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebes ist allerdings eine Bewilligung erforderlich, für die u. a. der*die Käufer*in eine Fachausbildung in der Land- und Forstwirtschaft nachweisen muss. Auch für den Bezug diverser Förderungen ist der Nachweis einer landwirtschaftliche Berufsausbildung erforderlich.

b) Reglementierte Gewerbe/Handwerke:

  • Handwerk der Gärtner, BGBl. II Nr. 49/2003 (Novelle mit Artikel 15 BGBl. II Nr. 399/2008)
  • Handwerk der Floristen, BGBl. II Nr. 49/2003 (Novelle mit Artikel 15 BGBl. II Nr. 399/2008)

Für die Ausübung eines reglementierten Gewerbes sind, neben der Erfüllung der allgemeinen Voraussetzungen, Befähigungsnachweise zu erbringen, die in den angeführten Bundesgesetzblättern festgelegt sind.
Downloadmöglichkeit der Zugangsvoraussetzung und Prüfungsordnungen (Bundesgesetzblätter): Wirtschaftskammer Österreich: Prüfungs- und Befähigungsnachweise für reglementierte Gewerbe

ALLGEMEINE HINWEISE:

In allen Fällen einer selbstständigen Berufsausübung (ob im Rahmen eines Gewerbes, als freiberufliche Tätigkeit oder in der Land- und Forstwirtschaft) ist diese bei der zuständigen Sozialversicherungsanstalt (z. B. Sozialversicherungsanstalt der Bauern oder Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft) und dem zuständigen Finanzamt zu melden.

Weitere Informationen und Kontakte:

Noch nichts Richtiges gefunden?

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Bei der Lehrstellenbörse AMS & WKO kannst du dir offene Lehrstellen bei konkreten Betrieben anschauen. Schau auch mal hier rein: