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Geflügelwirtschaft

Lehrzeit
3 Jahre
Berufskategorie
Hauptberuf

Die Berufsausbildung in Geflügelwirtschaft bildet die Basis für den Beruf Geflügelbauer/Geflügelbäuerin

Geflügelbauern und -bäuerinnen sind mit Aufgaben befasst, die im Rahmen der Brut, Aufzucht und Haltung von Geflügel anfallen. Sie kontrollieren und pflegen die Geflügelbestände, füttern und tränken die Tiere. Sie kontrollieren in Eier produzierenden Betrieben z. B. die Förderbänder, die die Eier einsammeln, sortieren und verpacken. Außerdem reinigen und desinfizieren die Geflügelbauern und -bäuerinnen die technischen Anlagen und Einrichtungen, warten und kontrollieren sie. Geflügelbauern und -bäuerinnen sind gemeinsam mit ihren Kolleg*innen in Geflügelzuchtbetrieben tätig. Sie haben Kontakt zu Lieferant*innen, Kund*innen und Tierärzt*innen.

Wo man arbeitet

Geflügelbauern und -bäuerinnen sind für diverse Aufgaben im Rahmen der Geflügelzucht zuständig. Die Geflügelwirtschaft umfasst die Haltung von Hühnern, Enten, Gänsen und Truthühnern zum Zwecke der Eier- und Fleischproduktion. Die Geflügelhaltung gliedert sich in verschiedene Produktionszweige: Legehennenbetriebe für die Eierproduktion, Mastgeflügelbetriebe zur Fleischgewinnung sowie Junghennenaufzucht und Elterntierhaltung zur Vermehrung. Je nach Betrieb können die Aufgaben der Geflügelbauern und -bäuerinnen also etwas unterschiedlich aussehen.

Sie ziehen die Tiere auf, füttern und tränken sie nach Plan, kontrollieren ihre Entwicklung und regulieren das Stallklima (Temperatur, Luftfeuchtigkeit, Belüftung). In Betrieben der Eiererzeugung nehmen Geflügelbauern und -bäuerinnen den Hennen die Eier ab, prüfen und sortieren sie, kennzeichnen die Eier nach Haltungsform und Handelsklasse und verpacken sie. In Mastbetrieben gehört gegebenenfalls auch das Schlachten und Aufbereiten der geschlachteten Tiere zu ihren Aufgaben.

Besonders wichtig sind in den Ställen Sauberkeit und Hygiene: Geflügelbauern und -bäuerinnen reinigen und desinfizieren daher in regelmäßigen Abständen die Stallungen. Um Erkrankungen gleich zu erkennen, beobachten sie die Tierbestände genau, führen Gewichts- und Gesundheitskontrollen durch und verständigen bei Krankheitsanzeichen den Tierarzt/die Tierärztin.

Die Fütterung der Tiere erfolgt in großen Geflügelzuchtbetrieben vollautomatisch durch Fließbänder oder Rohrfütterungsanlagen. Auch das Einsammeln, Sortieren und Verpacken der Eier erfolgt durch Förderbänder, die entlang der Käfige oder Nester laufen und die gelegten Eier in den Sortierraum weiterbefördern, wo sie automatisch nach Größe und Gewicht sortiert und verpackt werden. Geflügelbauern und -bäuerinnen sind dabei für die Kontrolle und Regelung der Maschinen zuständig.

Alle wesentlichen Daten vermerken Geflügelbauern und -bäuerinnen in Kontrollunterlagen: Brutdaten, erzielte Leistungen oder die Verabreichung von Medikamenten. Dazu benützen sie immer häufiger Computer und spezielle Software.

Womit man arbeitet

Geflügelbauern und -bäuerinnen haben Umgang mit Hühnern, Enten, Gänsen und Truthühnern, sie bedienen Förderbänder, Fütterungsanlagen und Belüftungsanlagen und verwenden Waagen, Thermometer, Brutkästen, Kisten und Container. Bei der Reinigung der Stallungen arbeiten sie mit Schubkarren, Mistschaufeln und Einstreu oder stellen automatische Entmistungssysteme ein. Sie setzen Desinfektionsmittel ein und verabreichen auf Anweisung von Tierärzt*innen Medikamente. Zur Dokumentation ihrer Arbeit verwenden sie Listen und Ordner bzw. Computer.

Wie man arbeitet

Geflügelbauern und -bäuerinnen sind in Stallungen und im Freien von landwirtschaftlichen Betrieben und Großbetrieben der Geflügelwirtschaft tätig. Sie arbeiten mit Berufskolleg*innen und Hilfskräften zusammen und stehen in Kontakt mit Lieferant*innen, Kund*innen und Tierärzt*innen (siehe °Tierarzt / Tierärztin#).

Was man macht
  • Geflügel pflegen, betreuen und versorgen (Lüftungs-, Futter- und Tränkeanlagen und Entmistungssysteme einstellen und kontrollieren)
  • Bruteier einsammeln, sortieren und verpacken, Bruteier an Brütereien ausliefern
  • Küken in Brütereien ausbrüten und aufziehen: Brutvorgang vorbereiten und kontrollieren, das Geschlecht der geschlüpften Küken bestimmen; Küken sortieren und an Zucht- oder Brutbetriebe ausliefern
  • Küken aufziehen, Junggeflügel verkaufen
  • Junggeflügel halten und pflegen (z. B. Lege- oder Masthennen)
  • Futtermittel beschaffen, lagern und zubereiten
  • Ställe und Käfiganlagen reinigen und desinfizieren
  • Tiere beobachten, Gesundheits- und Gewichtskontrollen durchführen
  • Konsumeier einsammeln, sortieren und verpacken
  • Futtermittelberechnungen durchführen, Aufzeichnungen über Legeleistung führen
Für wen man arbeitet
  • landwirtschaftliche Klein- und Mittelbetriebe (in der Regel spezialisiert auf Lege-, Mast-, Zucht- oder Brutbetrieb)
  • Großbetriebe der Geflügelwirtschaft
  • Integrations- und Kopfbetriebe (Betriebe, die Geflügel und Eier verarbeiten und verkaufen)

HINWEIS:
Wenn du einen landwirtschaftlichen Betrieb (Bauernhof) oder landwirtschaftlichen Flächen kaufen willst, um deinen eigenen Bauernhof zu führen, solltest du dich über die im jeweiligen Bundesland geltenden Ausbildungsnachweise informieren. Beispielsweise kann es erforderlich sein, dass du einen Facharbeiter*innenbrief, also eine erfolgreich abgeschlossene Ausbildung zum/zur landwirtschaftlichen Facharbeiter*in hast. Rechtsgrundlage dafür ist das jeweilige Grundverkehrsgesetz deines Bundeslandes. (vgl. www.lehrlingsstelle.at)

Ausbildungsinhalte / Was man lernt

Der Lehrberuf Geflügelwirtschaft ist ein land- und forstwirtschaftlicher Lehrberuf.

Die Lehre ist in einem anerkannten Lehrbetrieb zu absolvieren. Sie ist mit dem Besuch einer Berufsschule oder von Fachkursen verbunden, deren Abschluss die Voraussetzung für die Facharbeiterprüfung (Lehrabschlussprüfung) ist. Häufig erfolgt die Ausbildung in diesem Lehrberuf über den zweiten Bildungsweg (siehe unten).

Für den Lehrberuf Geflügelwirtschaft ist derzeit keine Berufsschule eingerichtet. Ersatzbildungsmaßnahmen werden an den Kursorten durchgeführt:

  • Schlierbach, OÖ
  • Hatzendorf, Stmk.
  • Edelhof, NÖ

Weitere Informationen zu den Lehrlingsausbildungsmöglichkeiten in deinem Bundesland bekommst du bei der für das Bundesland zuständigen Land- und forstwirtschaftlichen Lehrlings- und Fachausbildungsstelle.

Facharbeiter*innenqualifikation im zweiten Bildungsweg:

Für Personen, die keine formale Berufsausbildung (Lehre, Schule) haben, aber beispielsweise durch Mitarbeit am elterlichen Hof praktische Berufserfahrung gesammelt haben, besteht die Möglichkeit zur Facharbeiterprüfung im 2. Bildungsweg anzutreten und damit einen formalen Abschluss zu bekommen, der z. B. für den Erwerb eines landwirtschaftlichen Betriebes Voraussetzung sein kann.
Voraussetzung für den Prüfunganstritt:

  • Vollendung des 20. Lebensjahres
  • Nachweis einer mindestens zweijährigen praktischen Tätigkeit im Ausbildungsgebiet
  • Besuch des Vorbereitungslehrganges für die Facharbeiterprüfung

Die Lehrgänge können je nach Bundesland etwas unterschiedlich gestaltet sein und werden von der Land- und forstwirtschaftlichen Lehrlings- und Fachausbildungsstelle (LFA) des Bundeslandes gemeinsam mit dem Ländlichen Fortbildungsinstitut (LFI) durchgeführt. Informationen über den Kursen, Kursorten und Kontaktdaten im jeweiligen Bundesland findest du unter: https://www.lehrlingsstelle.at/ausbildungen/

Meister*innenqualifikation:

Die Meisterausbildung ist die höchste Stufe der beruflichen Ausbildung in der land- und forstwirtschaftlichen Berufsausbildung und ermöglicht folgende zusätzliche Berechtigungen:

  • Berechtigung, sich als „Meister*in“ zu bezeichnen
  • Ausbildung von Lehrlingen
  • Ersatz der gewerblichen Unternehmer*innenprüfung und des Fachbereichs bei der Berufsreifeprüfung
  • Bezug des Meister*innenlohns bei unselbständiger Tätigkeit
  • Bezug von meisterspezifischen Förderungen des landwirtschaftlichen Förderwesens (z. B. Bezug des Meisterbonus bei der Existenzgründungsbeihilfe)

Voraussetzungen für die Meister*innenprüfung sind:

  • Vollendung des 20. Lebensjahres, mindestens dreijährige Verwendung als Facharbeiter*in, und Besuch eines Vorbereitungslehrganges
  • oder

  • Vollendung des 24. Lebensjahres, mindestens dreijährige Führung eins land- und forstwirtschaftlichen Betriebes, und Besuch eines Vorbereitungslehrganges
  • oder

  • mindestens siebenjährige Praxis im betreffenden Ausbildungsgebiet und Besuch eines Vorbereitungslehrganges

Nachsichtsregelung: Betriebsleiter*innen und Praktiker*innen können die Meister*innenprüfung ohne Facharbeiter*innenausbildung, aber mit entsprechender Praxis in der jeweiligen Sparte und erfolgreicher Absolvierung des Vorbereitungslehrganges abgelegen)

Die Vorbereitungslehrgänge können je nach Bundesland etwas unterschiedlich gestaltet sein und werden von der Land- und forstwirtschaftlichen Lehrlings- und Fachausbildungsstelle (LFA) des Bundeslandes gemeinsam mit dem Ländlichen Fortbildungsinstitut (LFI) durchgeführt. Informationen über die Lehrgänge, Kursorte und Kontaktdaten im jeweiligen Bundesland findest du unter: https://www.lehrlingsstelle.at/ausbildungen/

HINWEIS: Siehe auch die Informationen im Menüpunkt Weiterbildung

Wie man sich weiterbilden kann

Geflügelbauern und -bäuerinnen sind beruflich immer wieder vor neue Herausforderungen gestellt. Voraussetzung für Erfolg in diesem Beruf ist es, immer auf dem neuesten Stand der Entwicklung zu bleiben und das Fachwissen, die Methodenkompetenzen und sozialen Kompetenzen laufend zu ergänzen und zu vertiefen.

Im Bereich der Land- und Forstwirtschaft führen vor allem die Landwirtschaftskammern und die Landarbeiterkammern gemeinsam mit den Ländlichen Fortbildungsinstituten (LFI) Kurse und Lehrgänge für die einzelnen Betriebszweige durch, wie z. B.: Biolandbau, Gesundheit, Ernährung, Recht, Unternehmensführung, Gemüsebau; aber auch zu Themenbereichen wie z. B. IT und Internet, Personalverrechnung, Sicherheitsvertrauenspersonenausbildung, Staplerkurs, Verkaufstraining.

Auch die Landesverbände der landwirtschaftlichen Geflügelwirtschaft führen gemeinsam mit den Ländlichen Fortbildungsinstituten (LFI) und der Nachhaltigen Tierhaltung Österreich Kurse für einzelne Betriebszweige der Geflügelwirtschaft durch.

Die Landwirtschaftskammern in Zusammenarbeit mit den land- und forstwirtschaftlichen Lehrlings- und Fachausbildungsstellen bieten Fachfortbildungskurse (diese sind für Lehrlinge, die während der Lehrzeit keine einschlägige Berufs- oder Fachschule besuchen, gesetzlich vorgeschrieben) und Vorbereitungskurse für die Lehrabschlussprüfung oder die Meister*innenprüfung sowie verschiedene Meister*innenlehrgänge.

Außerdem sind viele Landwirtschaftlichen Fachschulen auch in der Weiterbildung tätig.

Weiterbildungseinrichtungen wie das Berufsförderungsinstitut (BFI), das Wirtschaftsförderungsinstitut (WIFI) bieten zahlreiche berufsübergreifende Weiterbildungsmöglichkeiten, die für landwirtschaftliche Berufe relevant sein können an, beispielsweise zu kaufmännisch-betriebswirtschaftlichen Themen (Betriebswirtschaft, Buchhaltung, Personalmanagement), zu touristischen oder technischen Themenbereichen. Siehe beispielsweise die aktuellen Kursbücher des Berufsförderungsinstitutes (BFI) sowie des Wirtschaftsförderungsinstitutes (WIFI).

Große landwirtschaftliche Betriebe führen zur beruflichen Weiterbildung ihrer Mitarbeiter*innen innerbetriebliche Kurse und Schulungen durch, z. B. an neuen Maschinen und Geräten, oder im Rahmen von neuen Verfahren und Produkten (z. B. Bioprodukte) oder bieten landwirtschaftlichen Maschinen-, Service- und Zulieferbetrieben die Möglichkeit Produktschulungen durchzuführen.

Möglichkeiten zur beruflichen Höherqualifizierung bieten facheinschlägige Vorbereitungs- und Aufbaulehrgänge an berufsbildenden höheren Schulen (Höhere Landwirtschaftliche Lehranstalten). Mit dem Abschluss eines Aufbaulehrganges ist neben einer höheren Fachqualifikation außerdem die Matura verbunden, die ein Studium an Fachhochschulen und Universitäten ermöglicht (z.B. Agrartechnik, Ökologie).

Studium ohne Matura:

Für ein Studium an einer Fachhochschule, Universität oder Pädagogischen Hochschulen ist normalerweise die Matura einer Allgemeinbildenden (AHS) oder Berufsbildenden Höheren Schule (BHS) erforderlich.
Es bestehen aber auch andere Zugangsmöglichkeiten:

  • Berufsreifeprüfung (Lehre mit Matura): Die Berufsreifeprüfung, die du bereits während deiner Lehrzeit beginnen kannst, ist eine vollwertige Matura, mit der du uneingeschränkten Zugang zum Studium hast.
  • Studienberechtigungsprüfung: Die Studienberechtigungsprüfung kannst du vor Beginn eines Studiums ablegen. Sie ermöglicht den Zugang zu einem bestimmten Studium.
  • ohne Matura mit Berufsausbildung und Berufserfahrung: Fachhochschulen bieten außerdem meist die Möglichkeit mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung (insb. Lehre oder Berufsbildender Mittlerer Schule (BMS)) und mehrjähriger Berufserfahrung auch ohne Matura ein facheinschlägiges (d. h. mit der Berufsausbildung fachlich verwandtes) Bachelorstudien zu beginnen. Meist müssen dazu einzelne Zusatzprüfungen absolviert werden.

Weiterführende Bildungsmöglichkeiten und Höherqualifizierung:

Was du mitbringen solltest

In jedem Beruf brauchst du spezielles fachliches Know-how, das in der Aus- und Weiterbildung vermittelt wird. In den beiden Menüpunkten Ausbildung und Weiterbildung findest du Informationen zu Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten für diesen Beruf.

Es gibt auch Kompetenzen, Fähigkeiten und Eigenschaften, die in allen Berufen wichtig sind. Dazu gehören besonders:

  • Zuverlässigkeit und Pünktlichkeit
  • genaues und sorgfältiges Arbeiten
  • selbstständiges Arbeiten
  • Einsatzfreude
  • Verantwortungsbewusstsein
  • Fähigkeit und Bereitschaft mit anderen zusammen zu arbeiten (Teamfähigkeit)
  • Lernbereitschaft

Die folgende Liste gibt dir einen Überblick über weitere allgemeine Anforderungen, die in DIESEM Beruf häufig gestellt werden. Diese können natürlich je nach Betrieb, Institution oder Organisation sehr unterschiedlich sein.

DENK DARAN: Viele dieser Anforderungen sind auch Bestandteil der Ausbildung.

Hinweis: Die Begriffe werden in alphabetischer Reihenfolge aufgelistet.

    Körperliche Anforderungen: Welche körperlichen Eigenschaften sind wichtig?
  • gute körperliche Verfassung
  • gute Reaktionsfähigkeit
  • Lärmunempfindlichkeit
  • Unempfindlichkeit gegenüber Gerüchen
  • Wetterfest

     

    Fachkompetenz: Welche Fähigkeiten und Kenntnisse werden von mir erwartet?
  • gute Beobachtungsgabe
  • mit Tieren umgehen können
  • technisches Verständnis

     

    Sozialkompetenz: Was brauche ich im Umgang mit anderen?
  • Kommunikationsfähigkeit

     

    Selbstkompetenz: Welche persönlichen Eigenschaften sollte ich mitbringen?
  • Aufmerksamkeit
  • Belastbarkeit / Resilienz
  • Beurteilungsvermögen / Entscheidungsfähigkeit
  • Flexibilität / Veränderungsbereitschaft
  • Gesundheitsbewusstsein
  • Umweltbewusstsein

     

    Weitere Anforderungen: Was ist sonst noch wichtig?
  • Hygienebewusstsein

     

    Methodenkompetenz: Welche Arbeits- und Denkweisen sind wichtig?
  • Organisationsfähigkeit
Was es noch gibt
Alternativen (Auswahl)

Alternative Berufe sind Berufe, die entweder eine ähnliche Ausbildung oder ähnliche Aufgaben- oder Tätigkeitsbereiche haben, wie der Beruf, über den du dich gerade informierst. Die Ähnlichkeit kann auch in den Arbeitsmaterialien, den Arbeitsumgebungen liegen oder in der Art, wie du mit anderen Menschen zusammenarbeitest.

Diese Liste soll dir bei der Überlegung helfen, welche Berufe und Ausbildungen für dich noch interessant sein könnten und dich auf weitere Ideen bringen.

  • °Feldgemüsebau (Lehrberuf)#
  • °Fischereiwirtschaft (Lehrberuf)#
  • °Fleischverkauf (Lehrberuf)#
  • °Fleischwarenarbeiter*in#
  • °Landwirt*in#
  • °Landwirtschaft (Lehrberuf)#
  • °Landwirtschaftliche*r Berater*in#
  • °Lebensmitteltechnik (Lehrberuf)#
  • °Molkerei- und Käsereiwirtschaft (Lehrberuf)#
  • °Pferdewirtschaft (Lehrberuf)#
Lehre und Matura

Mit einer erfolgreich abgeschlossenen Lehre und vier weiteren Prüfungen erlangst du die Berufsmatura (Berufsreifeprüfung). Diese öffnet dir den Zugang zu Universitäts- und Fachhochschulstudien. Außerdem ermöglicht sie zusätzliche Karrierewege im erlernten Beruf, aber auch außerhalb des bisherigen Berufsfeldes.

Und so geht es:

Die Berufsmatura besteht aus vier Teilprüfungen: Deutsch (schriftlich und mündlich) und Mathematik (schriftlich), eine lebende Fremdsprache (schriftlich oder mündlich) und ein Fachbereich (schriftliche Prüfung oder Projektarbeit und mündliche Prüfung). Der Fachbereich ist ein Thema aus dem Berufsfeld des Kandidaten/der Kandidatin.

Wie funktioniert die Vorbereitung?

Die Vorbereitung auf die Berufsreifeprüfung erfolgt in Vorbereitungskursen, die von Erwachsenenbildungseinrichtungen (z. B. WIFI, BFI, Volkshochschulen), Berufsschulen oder höheren Schulen (z. B. AHS, HAK, HTL, HLW) angeboten werden. In solchen Lehrgängen können auch die jeweiligen Teilprüfungen abgelegt werden. Drei der vier Teilprüfungen können bereits während der Lehre abgelegt werden. Zur letzten Teilprüfung kannst du nach erfolgreichem Lehrabschluss, aber nicht vor dem 19. Geburtstag antreten.

Durch ein Förderprogramm, können die Vorbereitungskurse und die Prüfung seit September 2008 in ganz Österreich kostenlos angeboten werden. Zur konkreten Ausgestaltung der Vorbereitung auf die Berufsreifeprüfung bestehen in den einzelnen Bundesländern unterschiedliche Modelle. Informationen bieten u. a. die Bildungseinrichtungen und die Lehrlingsstellen der Wirtschaftskammern.

Link: Häufig gestellte Fragen!

WKO-Bildungspfade:

Die WKO-Bildungspfade geben dir einen Überblick über durchgängige Entwicklungs- und Karrieremöglichkeiten in unterschiedlichen Berufen am Beispiel der WKO Bildungsangebote. Der Bildungspfad Berufsreifeprüfung steht in allen Lehrberufen offen:

Selbstständigkeit
Selbstständigkeit

Die Möglichkeit einer selbstständigen Berufsausübung ist gegeben durch:

Betriebe der Land- und Forstwirtschaft:

  • Land- und forstwirtschaftlicher Betrieb
  • Nebengewerbe der Land- und Forstwirtschaft, z. B. Ver- und Bearbeitung des eigenen Naturproduktes, Dienstleistungen mit land- und forstwirtschaftlichen Betriebsmitteln, die im eigenen Betrieb verwendet werden usw.
  • Land- und forstwirtschaftliche Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaft, soweit kein Handelsgewerbe oder Lohnverarbeitung für andere Genossenschaften oder Nicht-Genossenschaftsmitgliedern vorliegt

Informationen zu „Betrieben der Land- und Forstwirtschaft“:
Die Land- und Forstwirtschaft und ihre Nebengewerbe unterliegen nicht der Gewerbeordnung und für die selbstständige Berufsausübung in diesem Bereich sind grundsätzlich keine Befähigungsnachweise zu erbringen.
Beim Kauf eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebes ist allerdings eine Bewilligung erforderlich, für die u. a. der*die Käufer*in eine Fachausbildung in der Land- und Forstwirtschaft nachweisen muss. Auch für den Bezug diverser Förderungen ist der Nachweis einer landwirtschaftliche Berufsausbildung erforderlich.
Mehr Informationen über die möglichen Tätigkeitsbereiche in der Land- und Forstwirtschaft bietet ein Infoblatt der Wirtschaftskammer Österreich.

ALLGEMEINE HINWEISE:

In allen Fällen einer selbstständigen Berufsausübung (ob im Rahmen eines Gewerbes oder als freiberufliche Tätigkeit) ist diese bei der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft und dem zuständigen Finanzamt zu melden.

Weitere Informationen und Kontakte:

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