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Gießereitechnik – Nichteisenmetallguss

Lehrzeit
4 Jahre
Einstiegsgehalt nach der Lehre
ca. 2.560,- bis 2.570,- €
Berufskategorie
Hauptberuf

Gießereitechniker*innen im Schwerpunkt Nichteisenmetallguss arbeiten in Betrieben des Gießereigewerbes und der Leichtmetall-, Buntmetallgießereiindustrie und Maschinenbauindustrie und stellen Gussteile aus Nichteisenmetallen und Legierungen, wie z. B. Aluminium, Messing, Bronze, Kupfer her. Ihre Erzeugnisse sind z. B. Maschinen- und Motorteile, Gleitelement, Schieber für die Autoindustrie. Sie stellen die erforderlichen Formen und Kerne her, rüsten, steuern und warten die meist automatischen Produktionsanlagen und bearbeiten die Gussteile weiter. Gießereitechniker*innen wirken bei der Erstellung von Werkzeichnungen mit und führen die erforderlichen Werkstoffberechnungen und Qualitätskontrollen durch.

Gießereitechniker*innen arbeiten in Werks- und Maschinenhallen im Team mit Berufskolleg*innen und anderen Fachkräften der Metallverarbeitung und des Maschinenbaus.

Wo man arbeitet

Für die Erzeugung von Gussteilen müssen zunächst Gussformen und Kerne angefertigt werden. Diese Formen und Kerne werden von den Gießereitechniker*innen aufgrund vorgegebener Skizzen, Werk- und Konstruktionszeichnungen mit verschiedenen Fertigungsmethoden wie Drehen, Schweißen, Löten usw. hergestellt. Danach müssen die Formen ausgebessert und zusammengebaut werden. Schließlich werden die Formenteile für den Gießvorgang gesäubert, beschwert, verklammert, verschraubt und anschließend mit verschiedenen flüssigen Metallen befüllt (im Nichteisenmetallguss z. B. Aluminium, Kupfer, Bronze, Messing). Nach dem Guss erfolgt das Trocknen der Teile. Die getrockneten und entkernten Gussteile werden auf Gussfehler, Maßhaltigkeit und Dichtheit überprüft (Gusskontrolle) und mit speziellen Putzmitteln geputzt und durch Strahlen, Schleifen, Entgraten usw. weiterbearbeitet.

Gießereitechniker*innen sind bei allen Produktionsschritten beteiligt. Im Nichteisenmetallguss steuern sie vor allem Druck- und Kokillengusseinrichtungen. Sie wirken außerdem bei der Erstellung der Werkzeichnungen mit und führen die erforderlichen Werkstoffberechnungen durch (Anschnitt-, Modul- und Speiserberechnungen). Durch genaue Prüfungen, z. B. mit Ultraschallprüfung, Radioskopie, Schmelzbeurteilung etc., erkennen und analysieren sie Gussfehler und setzen selbstständig Maßnahmen, um diese in weiterer Folge zu vermeiden bzw. zu beheben.

Außerdem arbeiten Gießereitechniker*innen beim Schmelzvorgang der Nichteisenmetalllegierungen mit. Sie unterstützen bei der Schmelzführung und Schmelzbehandlung und überwachen den Schmelzvorgang. In der Nachbehandlung setzen sie entsprechende Wärme- und Nachbehandlungsmethoden für den Nichteisenmetallguss ein.

Zu den verschiedenen Techniken des Gießens zählen der Form-, Schmelz- oder der Legierungsguss. In der industriellen Fertigung steuern und bedienen Gießereitechniker*innen vollautomatische Maschinen und Produktionsanlagen (CNC-Maschinen) bis hin zu Industrierobotern.

Womit man arbeitet

Gießereitechniker*innen im Schwerpunkt Nichteisenmetallguss brauchen für die manuelle Herstellung von Gussformen eine Reihe von Werkzeugen, wie z. B. Messgeräte, Bohrer, Feilen, Schleif- und Schweißgeräte. Für die Gussteile verwenden sie verschiedene flüssige Metalle und Legierungen, wie Aluminium, Kupfer, Bronze, Messing. Hilfsgeräte sind Waagen und Öfen. Meist bedienen Gießereitechniker*innen CNC-gesteuerte Anlagen und Maschinen, teilweise auch Industrieroboter. Sie bedienen aber auch Hebe- und Transporteinrichtungen (Stapler, Kräne) und spezielle Prüfanlagen für die Qualitätskontrolle (z. B. Ultraschall- und Radioskopieprüfanlagen).

Sie arbeiten mit Schmelz- und Warmhalteeinrichtungen (z. B. Elektroöfen, Kupolöfen, Flammöfen, Lichtbogenöfen, Induktionsöfen). Für die Formgebung verwenden sie Vorrichtungen wie Formkästen und Modellplatten. Das wichtigste Arbeitsmittel für das Formen ist das Modell des zu gießenden Werkstücks. Außerdem lesen und erstellen Gießereitechniker*innen technische Zeichnungen und Konstruktionspläne.

Wie man arbeitet

Gießereitechniker*innen im Schwerpunkt Nichteisenmetallguss arbeiten in Werk- bzw. Maschinenhallen von Gewerbe- und Industriebetrieben der Metallverarbeitenden Industrie und des Maschinenbaus. Sie arbeiten im Team mit Berufskolleginnen und anderen Fachkräften der Metallverarbeitung und des Maschinenbaus (siehe z. B. °Metallgießer*in (Lehrberuf)#), mit Konstrukteur*innen, Modellbauer*innen usw. Je nach Betrieb arbeiten sie auch mit den Mitarbeiter*innen anderer Abteilungen zusammen, z. B. aus dem Werkstofflabor, siehe z. B. °Werkstofftechniker*in#, °Werkstofftechnik (Modullehrberuf)#.

Was man macht
  • Holz-, Metall- oder Kunststoffmodelle vorbereiten
  • Kanäle („Anguss“ und „Steiger“) zum Eingießen der Schmelze und zur Entlüftung einschneiden
  • Gussformen zusammenbauen
  • die für den Guss benötigten Metalle abwiegen
  • Metalle zu einer Legierung zusammenmischen
  • Metalle im Schmelzofen schmelzen
  • Schmelze in die Gussform einschmelzen
  • Druckguss- oder Kokillengusseinrichtungen steuern und bedienen
  • Gussstücke mit einem Strahlsandgebläse reinigen
  • Metallgrate an den Eingieß- und Verbindungsstellen abschneiden und abschleifen
  • mehrteilige Gussstücke zusammenschweißen und -löten
  • Produktionsanlagen rüsten, steuern und prüfen
  • Qualität der Gussteile prüfen und erforderlichenfalls Korrekturen im Modell oder im Produktionsprozess vornehmen
  • Konstruktions- und Werkzeichnungen anfertigen
  • Werkstoffberechnungen durchführen
Für wen man arbeitet
  • Klein- und Mittelbetriebe des Gießereigewerbes
  • Großbetriebe der Gießereiindustrie (z. B. Leichtmetall-, Buntmetallgießereien, Maschinenbauindustrie)
Ausbildungsinhalte / Was man lernt

Wichtige Ausbildungsinhalte:

    • Gießereitechnik – Nichteisenmetallguss
    • Handwerkliche Methoden und Verfahren
    • Steuerungs- und Regelungstechnik
    • CNC- und NC-Maschinen
    • Produkt- und Warenkunde

Werkstoffe und Materialienkunde

  • Maschinen-, Werkzeug- und Gerätekunde
  • Wartung und Reparatur
  • Betriebs- und Arbeitssicherheit
  • Qualitätssicherung, Qualitätskontrolle
  • technische Dokumentation

 

Wie man sich weiterbilden kann

Gießereitechniker*innen – Nichteisenmetallguss sind beruflich immer wieder vor neue Herausforderungen gestellt. Voraussetzung für Erfolg in diesem Beruf ist es, immer auf dem neuesten Stand der Entwicklung zu bleiben und das Fachwissen, die Methodenkompetenzen und sozialen Kompetenzen laufend zu ergänzen und zu vertiefen.

Weiterbildungseinrichtungen wie z. B. das Berufsförderungsinstitut (BFI) und das Wirtschaftsförderungsinstitut (WIFI) bieten zahlreiche Kurse und Lehrgänge zu relevanten technischen und kaufmännischen Themenbereichen an, z. B. in den Bereichen Metallbearbeitung, Maschinensteuerung, CAD- und CNC-Technik oder Betriebswirtschaft und Unternehmensführung an. Spezialisierte Anbieter wie z. B. die Schweißtechnische Zentralanstalt (SZA) bieten beispielsweise Kurse in Schweißtechniken und anderen Spezialgebieten an.
Auch der Besuch einer Werkmeisterschule oder die Vorbereitung auf die Meister*innenprüfung sowie Weiterbildungsangebote in verwandten Berufen kommen als Weiterbildung und Höherqualifizierung in Frage.

In vielen Betrieben der Metalltechnik werden auch innerbetriebliche Kurse zur Schulung an neuen Maschinen und technischen Zusatzeinrichtungen oder neuer Verfahren und Methoden durchgeführt. Viele Betriebe bieten außerdem Zuliefer- und Servicebetrieben, Maschinen-, Hardware- und Software-Ausstattern die Möglichkeit Produktschulungen durchzuführen.

Möglichkeiten zur beruflichen Höherqualifizierung bieten außerdem Vorbereitungs- und Aufbaulehrgänge für Berufstätige an berufsbildenden höheren Schulen, insbesondere an Höheren Technischen Lehranstalten.
Mit dem Abschluss eines Aufbaulehrganges (3 Jahre) ist neben einer höheren Fachqualifikation außerdem die Matura verbunden, die ein Studium an Fachhochschulen und Universitäten ermöglicht.

Studium ohne Matura:

Für ein Studium an einer Fachhochschule, Universität oder Pädagogischen Hochschulen ist normalerweise die Matura einer Allgemeinbildenden (AHS) oder Berufsbildenden Höheren Schule (BHS) erforderlich.
Es bestehen aber auch andere Zugangsmöglichkeiten:

  • Berufsreifeprüfung (Lehre mit Matura): Die Berufsreifeprüfung, die du bereits während deiner Lehrzeit beginnen kannst, ist eine vollwertige Matura, mit der du uneingeschränkten Zugang zum Studium hast.
  • Studienberechtigungsprüfung: Die Studienberechtigungsprüfung kannst du vor Beginn eines Studiums ablegen. Sie ermöglicht den Zugang zu einem bestimmten Studium.
  • ohne Matura mit Berufsausbildung und Berufserfahrung: Fachhochschulen bieten außerdem meist die Möglichkeit mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung (insb. Lehre oder Berufsbildender Mittlerer Schule (BMS)) und mehrjähriger Berufserfahrung auch ohne Matura ein facheinschlägiges (d. h. mit der Berufsausbildung fachlich verwandtes) Bachelorstudien zu beginnen. Meist müssen dazu einzelne Zusatzprüfungen absolviert werden.

Weiterführende Bildungsmöglichkeiten und Höherqualifizierung:

Was du mitbringen solltest

In jedem Beruf brauchst du spezielles fachliches Know-how, das in der Aus- und Weiterbildung vermittelt wird. In den beiden Menüpunkten Ausbildung und Weiterbildung findest du Informationen zu Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten für diesen Beruf.

Es gibt auch Kompetenzen, Fähigkeiten und Eigenschaften, die in allen Berufen wichtig sind. Dazu gehören besonders:

  • Zuverlässigkeit und Pünktlichkeit
  • genaues und sorgfältiges Arbeiten
  • selbstständiges Arbeiten
  • Einsatzfreude
  • Verantwortungsbewusstsein
  • Fähigkeit und Bereitschaft mit anderen zusammen zu arbeiten (Teamfähigkeit)
  • Lernbereitschaft

Die folgende Liste gibt dir einen Überblick über weitere allgemeine Anforderungen, die in DIESEM Beruf häufig gestellt werden. Diese können natürlich je nach Betrieb, Institution oder Organisation sehr unterschiedlich sein.

DENK DARAN: Viele dieser Anforderungen sind auch Bestandteil der Ausbildung.

Hinweis: Die Begriffe werden in alphabetischer Reihenfolge aufgelistet.

Körperliche Anforderungen: Welche körperlichen Eigenschaften sind wichtig?
  • gute körperliche Verfassung
  • gute Reaktionsfähigkeit
  • Unempfindlichkeit gegen Hitze

 

Fachkompetenz: Welche Fähigkeiten und Kenntnisse werden von mir erwartet?
  • gute Beobachtungsgabe
  • gutes Augenmaß
  • handwerkliche Geschicklichkeit
  • räumliches Vorstellungsvermögen
  • technisches Verständnis

 

Sozialkompetenz: Was brauche ich im Umgang mit anderen?
  • Kommunikationsfähigkeit

 

Selbstkompetenz: Welche persönlichen Eigenschaften sollte ich mitbringen?
  • Aufmerksamkeit
  • Beurteilungsvermögen / Entscheidungsfähigkeit
  • Flexibilität / Veränderungsbereitschaft
  • Sicherheitsbewusstsein
  • Umweltbewusstsein

 

Methodenkompetenz: Welche Arbeits- und Denkweisen sind wichtig?
  • systematische Arbeitsweise
Was es noch gibt
Verwandte Lehrberufe

Durch die Verwandtschaftsregelung wird die Ausbildung in einem Lehrberuf auf Teile der Lehrzeit in anderen (verwandten) Lehrberufen angerechnet. Dadurch verkürzt sich die Lehrzeit bei der Ausbildung in einem weiteren Lehrberuf (oder auch beim Wechsel auf einen verwandten Lehrberuf). In manchen Fällen wird die Lehrzeit und die Lehrabschlussprüfung auch vollkommen ersetzt.

Bei folgenden verwandten Lehrberufen verkürzt sich die Lehrzeit im Ausmaß der angegebenen Lehrjahre. (Beispiel: Der Eintrag „1. voll“ bedeutet z. B., dass sich die Lehrzeit im verwandten Lehrberuf um ein Jahr verkürzt.)

  • °Konstrukteur*in – Maschinenbautechnik (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Konstrukteur*in – Metallbautechnik (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Konstrukteur*in – Stahlbautechnik (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Konstrukteur*in – Werkzeugbautechnik (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Metallbearbeitung (Lehrberuf)#
  • °Metallgießer*in (Lehrberuf)#, „1., 2., 3. voll“
  • °Metalltechnik (Modullehrberuf)#, „1. voll“
  • °Metallurgie und Umformtechnik (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Tischlereitechnik – Modell- und Formenbau (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Werkstofftechnik (Modullehrberuf)#
Alternativen (Auswahl)

Alternative Berufe sind Berufe, die entweder eine ähnliche Ausbildung oder ähnliche Aufgaben- oder Tätigkeitsbereiche haben, wie der Beruf, über den du dich gerade informierst. Die Ähnlichkeit kann auch in den Arbeitsmaterialien, den Arbeitsumgebungen liegen oder in der Art, wie du mit anderen Menschen zusammenarbeitest.

Diese Liste soll dir bei der Überlegung helfen, welche Berufe und Ausbildungen für dich noch interessant sein könnten und dich auf weitere Ideen bringen.

  • °Glasbautechnik (Modullehrberuf)#
  • °Konstrukteur*in – Maschinenbautechnik (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Konstrukteur*in – Metallbautechnik (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Konstrukteur*in – Stahlbautechnik (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Konstrukteur*in – Werkzeugbautechnik (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Konstruktionstechniker*in#
  • °Maschinenbautechniker*in#
  • °Metallbearbeitung (Lehrberuf)#
  • °Metallgestalter*in#
  • °Metallgießer*in (Lehrberuf)#, „1., 2., 3. voll“
  • °Metalltechnik (Modullehrberuf)#, „1. voll“
  • °Metallurg*in#
  • °Metallurgie und Umformtechnik (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Tischlereitechnik – Modell- und Formenbau (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Verbundstofftechniker*in#
  • °Verfahrenstechniker*in#
  • °Werkstofftechnik (Modullehrberuf)#
  • °Werkstofftechniker*in#
Lehre und Matura

Mit einer erfolgreich abgeschlossenen Lehre und vier weiteren Prüfungen erlangst du die Berufsmatura (Berufsreifeprüfung). Diese öffnet dir den Zugang zu Universitäts- und Fachhochschulstudien. Außerdem ermöglicht sie zusätzliche Karrierewege im erlernten Beruf, aber auch außerhalb des bisherigen Berufsfeldes.

Und so geht es:

Die Berufsmatura besteht aus vier Teilprüfungen: Deutsch (schriftlich und mündlich) und Mathematik (schriftlich), eine lebende Fremdsprache (schriftlich oder mündlich) und ein Fachbereich (schriftliche Prüfung oder Projektarbeit und mündliche Prüfung). Der Fachbereich ist ein Thema aus dem Berufsfeld des Kandidaten/der Kandidatin.

Wie funktioniert die Vorbereitung?

Die Vorbereitung auf die Berufsreifeprüfung erfolgt in Vorbereitungskursen, die von Erwachsenenbildungseinrichtungen (z. B. WIFI, BFI, Volkshochschulen), Berufsschulen oder höheren Schulen (z. B. AHS, HAK, HTL, HLW) angeboten werden. In solchen Lehrgängen können auch die jeweiligen Teilprüfungen abgelegt werden. Drei der vier Teilprüfungen können bereits während der Lehre abgelegt werden. Zur letzten Teilprüfung kannst du nach erfolgreichem Lehrabschluss, aber nicht vor dem 19. Geburtstag antreten.

Durch ein Förderprogramm, können die Vorbereitungskurse und die Prüfung seit September 2008 in ganz Österreich kostenlos angeboten werden. Zur konkreten Ausgestaltung der Vorbereitung auf die Berufsreifeprüfung bestehen in den einzelnen Bundesländern unterschiedliche Modelle. Informationen bieten u. a. die Bildungseinrichtungen und die Lehrlingsstellen der Wirtschaftskammern.

Link: Häufig gestellte Fragen!

WKO-Bildungspfade:

Die WKO-Bildungspfade geben dir einen Überblick über durchgängige Entwicklungs- und Karrieremöglichkeiten in unterschiedlichen Berufen am Beispiel der WKO Bildungsangebote. Der Bildungspfad Berufsreifeprüfung steht in allen Lehrberufen offen:

Selbstständigkeit
Selbstständigkeit

Die Möglichkeit einer selbstständigen Berufsausübung ist gegeben durch:

a) Freie Gewerbe:

  • Metall- und Eisengießen
  • Erzeugung von Zinngussformen und Zinnwaren (Zinngießer)
  • Anfertigung von Schlüsseln mittels Kopierfräsmaschinen
  • Fahrradtechnik
  • Nähmaschinentechnik
  • Schleifen von Schneidwaren

Informationen zum „Freien Gewerbe“: freie Gewerbe erfordern in der Regel keinen Befähigungsnachweis, sondern lediglich eine Anmeldung bei der Gewerbebehörde. Grundsätzlich richtet sich der Gewerbeumfang nach dem Wortlaut der Gewerbeanmeldung.

Liste der Freien Gewerbe:

 

b) Reglementierte Gewerbe/Handwerke:

  • Handwerk der Mechatroniker für Maschinen- und Fertigungstechnik, BGBl. II Nr. 69/2003 (Novelle Art. 31 BGBl. II Nr. 399/2008),
  • Metalltechnik für Metall- und Maschinenbau, Schlosser, BGBl. II Nr. 79/2003 (Novelle Art. 37 BGBl. II Nr. 399/2008).

Für die Ausübung eines reglementierten Gewerbes sind, neben der Erfüllung der allgemeinen Voraussetzungen, Befähigungsnachweise zu erbringen, die in den angeführten Bundesgesetzblättern festgelegt sind.
Downloadmöglichkeit der Zugangsvoraussetzung und Prüfungsordnungen (Bundesgesetzblätter): Wirtschaftskammer Österreich: Prüfungs- und Befähigungsnachweise für reglementierte Gewerbe

ALLGEMEINE HINWEISE:

Für jede Tätigkeit, die du selbstständig, regelmäßig und mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, ausüben willst, brauchst du eine Gewerbeberechtigung (Ausnahme: Freie Berufe). Diese erhältst du durch Anmeldung bei der Gewerbebehörde (Bezirkshauptmannschaft, Magistrat).
Unabhängig von einem etwaigen Befähigungsnachweis musst du dafür folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • das 18. Lebensjahr muss vollendet sein
  • österreichische Staatsbürgerschaft oder Staatsbürgerschaft eines anderen EU-Mitgliedstaates (oder eines Staates, mit dem ein entsprechender Staatsvertrag besteht) oder es liegt ein gültiger Aufenthaltstitel vor, der zur selbstständigen Tätigkeit berechtigt
  • keine Ausschließungsgründe (z. B. abgewiesene Konkursanträge, Bestrafung wegen Finanzstrafdelikten)

Freie Berufe sind selbstständige (freiberufliche) Tätigkeiten, die nicht der Gewerbeordnung unterliegen (z. B. Arzt/Ärztin und andere Gesundheitsberufe, Rechtsanwalt/-anwältin, Musiker*in, Schriftsteller*in und andere Künstlerberufe). Für einige freie Berufe ist die Berufsausübung durch eigene Rechtsvorschriften (Ärztegesetz, Rechtsanwaltsordnung, Ziviltechnikergesetz etc.) geregelt und es bestehen eigene Interessensvertretungen (Kammern oder Berufsverbände), denen die Aufnahme der selbstständigen Berufstätigkeit gemeldet werden muss. Für andere freie Berufe, wie z. B. Künstler*in, Schriftsteller*in, Journalist/Journalistin, bestehen keine besonderen Rechtsvorschriften und Meldepflichten.

In allen Fällen einer selbstständigen Berufsausübung (ob im Rahmen eines Gewerbes oder als freiberufliche Tätigkeit) ist diese bei der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft und dem zuständigen Finanzamt zu melden.

Weitere Informationen und Kontakte:

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