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Glasbautechnik – Glaskonstruktion (Modullehrberuf)

Lehrzeit
3 bzw. 4 Jahre
Einstiegsgehalt nach der Lehre
ca. 2.180,- bis 2.500,- €
Berufskategorie
Hauptberuf

Die Ausbildung zum/zur Glaskonstrukteur*in erfolgt im Modullehrberuf Glasbautechnik im Hauptmodul Glaskonstruktion.

Glasbautechniker*innen im Hauptmodul Glaskonstruktion sind in der Herstellung, Montage und Reparatur von Glaskonstruktionen beispielsweise im Innenausbau oder Fahrzeugbau tätig. Sie konstruieren und montieren beispielsweise Dach- und Fassadenelemente, Wintergärten und andere Glasbauten, aber auch Schiebetüren, Wandverkleidungen aus Glas, Verglasungen an Fahrzeugen usw.

Glaskonstrukteur*innen stellen Werkzeichnungen und Entwürfe für Glaskonstruktionen händisch oder rechnergestützt mittels CAD her. Bei der Herstellung steuern und überwachen sie vielfach computergesteuerte Produktions- und Bearbeitungsmaschinen, arbeiten aber auch mit Glasschneidemaschinen, Glassägen, Glasbohrern und anderen glasbearbeitenden Maschinen und Geräten. Sie arbeiten gemeinsam mit ihren Kolleginnen und Kollegen in den Werkstätten und Produktionshallen von Betrieben des Glasereigewerbes und der glasbe- und -verarbeitenden Industriebetrieben sowie bei ihren Kundinnen und Kunden vor Ort.

Wo man arbeitet

Glasbautechniker*innen im Hauptmodul Glaskonstruktion stellen vor allem Glaskonstruktionen wie Wand- und Türverkleidungen aus Glas, Portale, Fassaden und Eingänge sowie Wand- und Deckenteile oder ganze Glasbauten her. Teilweise fertigen sie auch dekorative Kunstverglasungen, Spiegel oder Glasschriften und Glasmosaike an. Auch Duschkabinen, Glastüren und Vitrinen gehören zu ihren Erzeugnissen.

Glaskonstrukteur*innen steuern und überwachen computergesteuerte Produktions- und Bearbeitungsmaschinen in der gewerblichen und industriellen Glas- und Glassubstitutenfertigung. Sie richten die Maschinen ein, beheben Störungen und sorgen für einen reibungslosen Produktionsablauf. Sie behandeln die Glasoberflächen z. B. mit Beschichtungen (etwa zum Sonnenschutz). In den Werkstätten führen sie Vormontagen durch, bevor die Glaskonstruktionen bei den Kundinnen und Kunden vor Ort zusammengebaut werden.
Außerdem führen sie Qualitätsprüfungen durch und reparieren beschädigten Glaskonstruktionen.

Bei ihrer Arbeit wenden Glaskonstrukteur*innen facheinschlägige Schneidetechniken, Schleiftechniken, Bohrtechniken, Befestigungstechniken, Trenntechniken für Glas und Glassubstitute und Verbindungstechniken für Holz, Metall und Kunststoffen an. Sie stellen Unterkonstruktionen her, auf denen die Glasflächen befestigt werden. Die Glaskonstruktion wählen sie je nach erforderlichen Eigenschaften aus, z. B. Anforderungen an Wärme-, Brand- und Schallschutz oder Sicherheit. Bei der Montage verarbeiten sie Dicht-, Kleb- und Dämmstoffe und bringen z. B. Beschläge und Halteprofile an.
Glaskonstrukteur*innen müssen sehr sorgfältig und genau arbeiten. Das Einpassen von Gläsern in z. B. Rahmenkonstruktionen ist Millimeterarbeit und muss exakt und ohne Lufteinschlüsse passen.

Womit man arbeitet

Glasbautechniker*innen im Hauptmodul Glaskonstruktion bedienen und überwachen bei ihrer Arbeit computergesteuerte Produktions- und Bearbeitungsmaschinen. Sie verwenden aber auch Werkzeuge und Maschinen, wie z. B. Glasschneider, Glassägen, Gehrungssägen, Glasbohrmaschinen, Diamantbohrer und Schleifmaschinen. Beim Zusammenbau von Einzelteilen setzen sie verschiedene Klebstoffe, Metalle, Holz, Kunststoffe usw. zur Herstellung von Verbindungen ein, aber auch Schleif- und Poliermittel, Dicht- und Dämmstoffe sowie Reinigungsmittel. Sie erstellen und lesen Skizzen, Konstruktionspläne und Montageanleitungen und tragen Sicherheitsschuhe mit Stahlkappen, um vor Glasbruch geschützt zu sein.

Wie man arbeitet

Glasbautechniker*innen im Hauptmodul Glaskonstruktion sind in Werkstätten von Betrieben des Glasereigewerbes, in Produktionshallen der glasbe- und -verarbeitenden Industrie, in Konstruktions- und Planungsbüros sowie direkt bei ihren Kundinnen und Kunden vor Ort tätig. Sie arbeiten zusammen mit Berufskolleginnen und -kollegen, mit Produktionsfachkräften und auf Baustellen mit verschiedenen Fachkräften des Bau- und Baunebengewerbes (z. B. °Spengler*in (Lehrberuf)#, °Dachdecker*in (Lehrberuf)#, °Zimmerei (Lehrberuf)#, °Maurer*in (Lehrberuf)#).

Glaskonstrukteur*innen haben Kontakt zu Kundinnen und Kunden und beraten diese über die Eigenschaften und Verwendbarkeit unterschiedlicher Glasbaulösungen.

In der Produktion sind sie zum Teil im Schichtdienst tätig und müssen auch mit Maschinenlärm rechnen. Bei Montagen auf Baustellen, sind sie bei unterschiedlicher Witterung z. B. auch bei großer Hitze tätig.

Was man macht
  • Skizzen, Werkzeichnungen und Entwürfe für Glaskonstruktionen von Hand und unter Verwendung rechnergestützter Systeme (CAD) herstellen
  • Einzelbauteile oder ganze Glaskonstruktionen nach eigenen Ideen oder Kundenwünschen entwerfen und gestalten
  • Materialbedarf für die Glaskonstruktionen berechnen
  • Arbeitsschritte, Arbeitsmittel und Arbeitsmethoden festlegen
  • Glas, Glaserzeugnisse und Glassubstitute und andere Werkstoffe, manuell und maschinell be- und verarbeiten
  • Produktionsmaschinen zur Glas- und Glassubstitutenbearbeitung einrichten, bedienen und überwachen
  • Glaskonstruktionen herstellen, zusammenbauen und montieren (mittels Halteprofilen, Beschlägen, Verklebungen) und demontieren
  • Glas und Glaskonstruktionen mittels Schneiden, Brechen, Sägen, Bohren, Schleifen und Polieren manuell und maschinell bearbeiten
  • Oberflächenbearbeitungstechniken und Beschichtungsverfahren anwenden
  • Fehler und Schäden feststellen, Glaskonstruktionen instandsetzen und reparieren
  • Glaskonstruktionen und Glasprodukte sachgerecht verpacken, lagern, transportieren
  • Arbeiten unter Berücksichtigung von facheinschlägigen Sicherheitsvorschriften, Normen und Umweltstandards ausführen
  • Qualitätssicherung und Reklamationsbearbeitung durchführen
  • Kundinnen und Kunden in Fragen der Gestaltung von Glaskonstruktionen beraten und informieren
Für wen man arbeitet
  • Klein-, Mittel- und Großbetriebe des Glasergewerbes
  • Glasbe- und -verarbeitende Industriebetriebe
Ausbildungsinhalte / Was man lernt

Die Ausbildung im Modullehrberuf Glasbautechnik im Hauptmodul Glaskonstruktion umfasst verpflichtend eine 2jährige Ausbildung im Grundmodul Glasbautechnik und eine einjährige Ausbildung im Hauptmodul Glaskonstruktion:

Zusätzlich kann in einem weiteren Ausbildungsjahr ein zweites Hauptmodul oder das Spezialmodul Planung und Konstruktion gewählt werden.

Dauer der Lehrzeit:

  • 3 Jahre: Grundmodul + ein Hauptmodul
  • 4 Jahre: Grundmodul + ein Hauptmodul + ein Spezialmodul
  • 4 Jahre: Grundmodul + zwei Hauptmodule

Wichtige Ausbildungsinhalte:

  • Glasbautechnik – Glaskonstruktion
  • Angewandte Mathematik
  • Werkstoffe und Hilfsstoffe
  • Arbeitsvorbereitung, Arbeitsverfahren
  • Fachzeichnen
  • Schneid-, Schleif-, Bohr- und Trenntechniken
  • Verglasung, Montage
  • Glasveredelung
  • Maschinen- und Gerätekunde
  • Werkzeug- und Materialienkunde
  • Buchführung
  • Kundenberatung und -betreuung
Wie man sich weiterbilden kann

Glasbautechniker*innen sind beruflich immer wieder vor neue Herausforderungen gestellt. Voraussetzung für Erfolg in diesem Beruf ist es, immer auf dem neuesten Stand der Entwicklung zu bleiben und das Fachwissen, die Methodenkompetenzen und sozialen Kompetenzen laufend zu ergänzen und zu vertiefen.

Weiterbildungsmöglichkeiten zu den genannten Bereiche bieten unter anderem das Berufsförderungsinstitutes (BFI), das Wirtschaftsförderungsinstitutes(WIFI).

Viele Unternehmen für Glasbau führen außerdem regelmäßig interne Schulungen zu Produkten, Materialien und Verarbeitungsmethoden durch oder bieten Herstellerbetrieben die Möglichkeit Produktschulungen durchzuführen.

Möglichkeiten zur beruflichen Höherqualifizierung bieten weiters Vorbereitungs- und Aufbaulehrgänge an berufsbildenden höheren Schulen (Höhere Technische Lehranstalten, HTLs). Mit dem Abschluss eines Aufbaulehrganges ist neben einer höheren Fachqualifikation außerdem die Matura verbunden, die ein Studium an Fachhochschulen und Universitäten ermöglicht.

Studium ohne Matura:

Für ein Studium an einer Fachhochschule, Universität oder Pädagogischen Hochschulen ist normalerweise die Matura einer Allgemeinbildenden (AHS) oder Berufsbildenden Höheren Schule (BHS) erforderlich.
Es bestehen aber auch andere Zugangsmöglichkeiten:

  • Berufsreifeprüfung (Lehre mit Matura): Die Berufsreifeprüfung, die du bereits während deiner Lehrzeit beginnen kannst, ist eine vollwertige Matura, mit der du uneingeschränkten Zugang zum Studium hast.
  • Studienberechtigungsprüfung: Die Studienberechtigungsprüfung kannst du vor Beginn eines Studiums ablegen. Sie ermöglicht den Zugang zu einem bestimmten Studium.
  • ohne Matura mit Berufsausbildung und Berufserfahrung: Fachhochschulen bieten außerdem meist die Möglichkeit mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung (insb. Lehre oder Berufsbildender Mittlerer Schule (BMS)) und mehrjähriger Berufserfahrung auch ohne Matura ein facheinschlägiges (d. h. mit der Berufsausbildung fachlich verwandtes) Bachelorstudien zu beginnen. Meist müssen dazu einzelne Zusatzprüfungen absolviert werden.

Weiterführende Bildungsmöglichkeiten und Höherqualifizierung:

Was du mitbringen solltest

In jedem Beruf brauchst du spezielles fachliches Know-how, das in der Aus- und Weiterbildung vermittelt wird. In den beiden Menüpunkten Ausbildung und Weiterbildung findest du Informationen zu Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten für diesen Beruf.

Es gibt auch Kompetenzen, Fähigkeiten und Eigenschaften, die in allen Berufen wichtig sind. Dazu gehören besonders:

  • Zuverlässigkeit und Pünktlichkeit
  • genaues und sorgfältiges Arbeiten
  • selbstständiges Arbeiten
  • Einsatzfreude
  • Verantwortungsbewusstsein
  • Fähigkeit und Bereitschaft mit anderen zusammen zu arbeiten (Teamfähigkeit)
  • Lernbereitschaft

Die folgende Liste gibt dir einen Überblick über weitere allgemeine Anforderungen, die in DIESEM Beruf häufig gestellt werden. Diese können natürlich je nach Betrieb, Institution oder Organisation sehr unterschiedlich sein.

DENK DARAN: Viele dieser Anforderungen sind auch Bestandteil der Ausbildung.

Hinweis: Die Begriffe werden in alphabetischer Reihenfolge aufgelistet.

Körperliche Anforderungen: Welche körperlichen Eigenschaften sind wichtig?
  • Auge-Hand-Koordination
  • gute körperliche Verfassung

 

Fachkompetenz: Welche Fähigkeiten und Kenntnisse werden von mir erwartet?
  • Anwendung und Bedienung digitaler Tools
  • gestalterische Fähigkeit
  • gutes Augenmaß
  • handwerkliche Geschicklichkeit
  • räumliches Vorstellungsvermögen
  • technisches Verständnis

 

Sozialkompetenz: Was brauche ich im Umgang mit anderen?
  • Kommunikationsfähigkeit
  • Kund*innenorientierung

 

Selbstkompetenz: Welche persönlichen Eigenschaften sollte ich mitbringen?
  • Aufmerksamkeit
  • Ausdauer / Durchhaltevermögen
  • Beurteilungsvermögen / Entscheidungsfähigkeit
  • Flexibilität / Veränderungsbereitschaft
  • Sicherheitsbewusstsein
  • Umweltbewusstsein

 

Weitere Anforderungen: Was ist sonst noch wichtig?
  • Mobilität (wechselnde Arbeitsorte)

 

Methodenkompetenz: Welche Arbeits- und Denkweisen sind wichtig?
  • Kreativität
  • Prozessverständnis
  • systematische Arbeitsweise
Was es noch gibt
Verwandte Lehrberufe

Durch die Verwandtschaftsregelung wird die Ausbildung in einem Lehrberuf auf Teile der Lehrzeit in anderen (verwandten) Lehrberufen angerechnet. Dadurch verkürzt sich die Lehrzeit bei der Ausbildung in einem weiteren Lehrberuf (oder auch beim Wechsel auf einen verwandten Lehrberuf). In manchen Fällen wird die Lehrzeit und die Lehrabschlussprüfung auch vollkommen ersetzt.

Bei folgenden verwandten Lehrberufen verkürzt sich die Lehrzeit im Ausmaß der angegebenen Lehrjahre. (Beispiel: Der Eintrag „1. voll“ bedeutet z. B., dass sich die Lehrzeit im verwandten Lehrberuf um ein Jahr verkürzt.)

  • °Glasmacherei (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Glasverfahrenstechnik – Flachglasveredelung (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Glasverfahrenstechnik – Hohlglasproduktion (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Hohlglasveredler*in – Gravur (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Hohlglasveredler*in – Kugeln (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Holztechnik – Fertigteilproduktion (Modullehrberuf)#
  • °Keramiker*in – Baukeramik (Lehrberuf)#
  • °Keramiker*in – Gebrauchskeramik (Lehrberuf)#
  • °Keramiker*in – Industriekeramik (Lehrberuf)#
  • °Tischlerei (Lehrberuf)#
  • °Tischlereitechnik – Produktion (Lehrberuf)#
  • °Zimmerei (Lehrberuf)#
  • °Zimmereitechnik (Lehrberuf)#
Alternativen (Auswahl)

Alternative Berufe sind Berufe, die entweder eine ähnliche Ausbildung oder ähnliche Aufgaben- oder Tätigkeitsbereiche haben, wie der Beruf, über den du dich gerade informierst. Die Ähnlichkeit kann auch in den Arbeitsmaterialien, den Arbeitsumgebungen liegen oder in der Art, wie du mit anderen Menschen zusammenarbeitest.

Diese Liste soll dir bei der Überlegung helfen, welche Berufe und Ausbildungen für dich noch interessant sein könnten und dich auf weitere Ideen bringen.

  • °Glasgestalter*in#
  • °Glashüttentechniker*in#
  • °Glasmacherei (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Glasverfahrenstechnik – Flachglasveredelung (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Glasverfahrenstechnik – Hohlglasproduktion (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Hohlglasveredler*in – Gravur (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Hohlglasveredler*in – Kugeln (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Holztechnik – Fertigteilproduktion (Modullehrberuf)#
  • °Holztechniker*in#
  • °Keramiker*in – Baukeramik (Lehrberuf)#
  • °Keramiker*in – Gebrauchskeramik (Lehrberuf)#
  • °Keramiker*in – Industriekeramik (Lehrberuf)#
  • °Tischlerei (Lehrberuf)#
  • °Tischlereitechnik – Produktion (Lehrberuf)#
  • °Zimmerei (Lehrberuf)#
  • °Zimmereitechnik (Lehrberuf)#
Lehre und Matura

Mit einer erfolgreich abgeschlossenen Lehre und vier weiteren Prüfungen erlangst du die Berufsmatura (Berufsreifeprüfung). Diese öffnet dir den Zugang zu Universitäts- und Fachhochschulstudien. Außerdem ermöglicht sie zusätzliche Karrierewege im erlernten Beruf, aber auch außerhalb des bisherigen Berufsfeldes.

Und so geht es:

Die Berufsmatura besteht aus vier Teilprüfungen: Deutsch (schriftlich und mündlich) und Mathematik (schriftlich), eine lebende Fremdsprache (schriftlich oder mündlich) und ein Fachbereich (schriftliche Prüfung oder Projektarbeit und mündliche Prüfung). Der Fachbereich ist ein Thema aus dem Berufsfeld des Kandidaten/der Kandidatin.

Wie funktioniert die Vorbereitung?

Die Vorbereitung auf die Berufsreifeprüfung erfolgt in Vorbereitungskursen, die von Erwachsenenbildungseinrichtungen (z. B. WIFI, BFI, Volkshochschulen), Berufsschulen oder höheren Schulen (z. B. AHS, HAK, HTL, HLW) angeboten werden. In solchen Lehrgängen können auch die jeweiligen Teilprüfungen abgelegt werden. Drei der vier Teilprüfungen können bereits während der Lehre abgelegt werden. Zur letzten Teilprüfung kannst du nach erfolgreichem Lehrabschluss, aber nicht vor dem 19. Geburtstag antreten.

Durch ein Förderprogramm, können die Vorbereitungskurse und die Prüfung seit September 2008 in ganz Österreich kostenlos angeboten werden. Zur konkreten Ausgestaltung der Vorbereitung auf die Berufsreifeprüfung bestehen in den einzelnen Bundesländern unterschiedliche Modelle. Informationen bieten u. a. die Bildungseinrichtungen und die Lehrlingsstellen der Wirtschaftskammern.

Link: Häufig gestellte Fragen!

WKO-Bildungspfade:

Die WKO-Bildungspfade geben dir einen Überblick über durchgängige Entwicklungs- und Karrieremöglichkeiten in unterschiedlichen Berufen am Beispiel der WKO Bildungsangebote. Der Bildungspfad Berufsreifeprüfung steht in allen Lehrberufen offen:

Selbstständigkeit
Selbstständigkeit

Die Möglichkeit einer selbstständigen Berufsausübung ist gegeben durch:

Reglementierte Gewerbe/Handwerke:

  • Glaser, BGBl. II Nr. 53/2003 (Novelle Art. 18 BGBl. II Nr. 399/2008),
  • Glasbeleger und Flachglasschleifer, BGBl. II Nr. 53/2003 (Novelle Art. 18 BGBl. II Nr. 399/2008)

Für die Ausübung eines reglementierten Gewerbes sind, neben der Erfüllung der allgemeinen Voraussetzungen, Befähigungsnachweise zu erbringen, die in den angeführten Bundesgesetzblättern festgelegt sind.
Downloadmöglichkeit der Zugangsvoraussetzung und Prüfungsordnungen (Bundesgesetzblätter): Wirtschaftskammer Österreich: Prüfungs- und Befähigungsnachweise für reglementierte Gewerbe

 

ALLGEMEINE HINWEISE:

Für jede Tätigkeit, die Sie selbstständig, regelmäßig und mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, ausüben wollen, brauchen Sie eine Gewerbeberechtigung (Ausnahme: Freie Berufe). Diese erhalten Sie durch Anmeldung bei der Gewerbebehörde (Bezirkshauptmannschaft, Magistrat).
Unabhängig von einem etwaigen Befähigungsnachweis müssen sie dafür folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • das 18. Lebensjahr muss vollendet sein
  • österreichische Staatsbürgerschaft oder Staatsbürgerschaft eines anderen EU-Mitgliedstaates (oder eines Staates, mit dem ein entsprechender Staatsvertrag besteht) oder es liegt ein gültiger Aufenthaltstitel vor, der zur selbstständigen Tätigkeit berechtigt
  • keine Ausschließungsgründe (z. B. abgewiesene Konkursanträge, Bestrafung wegen Finanzstrafdelikten)

Freie Berufe sind selbstständige (freiberufliche) Tätigkeiten, die nicht der Gewerbeordnung unterliegen (z. B. Arzt/Ärztin und andere Gesundheitsberufe, Rechtsanwalt/-anwältin, Musiker*in, Schriftsteller*in und andere Künstlerberufe). Für einige freie Berufe ist die Berufsausübung durch eigene Rechtsvorschriften (Ärztegesetz, Rechtsanwaltsordnung, Ziviltechnikergesetz etc.) geregelt und es bestehen eigene Interessensvertretungen (Kammern oder Berufsverbände), denen die Aufnahme der selbstständigen Berufstätigkeit gemeldet werden muss. Für andere freie Berufe, wie z. B. Künstler*in, Schriftsteller*in, Journalist/Journalistin, bestehen keine besonderen Rechtsvorschriften und Meldepflichten.

In allen Fällen einer selbstständigen Berufsausübung (ob im Rahmen eines Gewerbes oder als freiberufliche Tätigkeit) ist diese bei der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft und dem zuständigen Finanzamt zu melden.

Weitere Informationen und Kontakte:

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Bei der Lehrstellenbörse AMS & WKO kannst du dir offene Lehrstellen bei konkreten Betrieben anschauen. Schau auch mal hier rein:

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