Glasbläser*innen und Glasinstrumentenerzeuger*innen verarbeiten Glasstäbe und Glasröhren zu Apparaten und Instrumenten für den Laborbedarf und für Thermometer, Messgeräte und Neonschriften. Sie verarbeiten Normal- und Hartglas mit verschiedenen Techniken der Warm- und Kaltbehandlung. Glasbläser*innen und Glasinstrumentenerzeuger*innen arbeiten in gewerblichen Werkstätten an und mit speziellen Glasmessern und Schneidemaschinen, Gasbrennern und Temperöfen. Sie arbeiten mit Berufskolleg*innen und Vorgesetzten zusammen und haben Kontakt zu Kund*innen.
Wo man arbeitet
Glas ist ein Werkstoff, dessen Grundbestandteile die Natur vor Jahrmillionen in Vulkanen erschaffen hat und dessen Herstellung vor über dreitausend Jahren entdeckt wurde. Hergestellt wird Glas zu über 50% aus Quarzsand. Im Gemenge, so nennt man das Gemisch der Glasrohstoffe, sind außerdem noch mineralische Naturstoffe wie Feldspat, Dolomit, Soda, Kalk, Salpeter u. a. enthalten. Bei einer Temperatur von 1500 Grad Celsius, der Temperatur flüssiger Lava, schmilzt dieses Gemisch zu Glas.
Glasbläser*innen und Glasinstrumentenerzeuger*innen verarbeiten Glasstäbe und Glasröhren zu Destillationsapparate, Instrumente für den Laborbedarf wie Reagenzgläser und Glaskolben, für Thermometer, Messgeräte und Neonschriften. Sie verarbeiten Normalglas zu Neonröhren, verwenden Hartglas wie Quarzglas für Apparate und Instrumente, die starker Hitze und Chemikalien aushalten müssen. Bei der Glasbearbeitung wenden sie verschiedene Techniken der Warm- und Kaltbehandlung an.
Bei der Kaltbearbeitung schneiden Glasbläser*innen und Glasinstrumentenerzeuger*innen das Glas mit Glasmessern oder Abschneidemaschinen aus, schleifen und bohren es. Bei der Warmbehandlung bringen sie das Glas mit einem Gasbrenner in zähflüssigen Zustand, um es durch Feilen, Blasen, Biegen und andere Arbeitstechniken zu verformen. Beim „Spitzenziehen“ ziehen sie die erwärmten Glasröhren unter ständigem Drehen in die Länge. Beim Erweitern von Glasröhren zu Kugeln verschmelzen sie das eine Ende der Röhre und erhitzen die zu erweiternde Stelle.
Beim „Auftreiben“ erweitern Glasbläser*innen und Glasinstrumentenerzeuger*innen das erhitzte Ende des Werkstückes trichterförmig. Beim Biegen formen sie die zu biegende Werkstücklänge über der Flamme. Beim Zusammensetzen von zwei Glasteilen fügen sie die entsprechenden Stellen nach dem Erwärmen aneinander, dadurch sind die beiden Glasteile nach dem Erstarren dauerhaft miteinander verbunden.
Glasbläser*innen und Glasinstrumentenerzeuger*innen erzeugen bei der Ver- und Bearbeitung der Apparate und Instrumente nicht unbedingt alle Teile selbst, sondern verwenden auch Fertigteile aus der industriellen Produktion.
Womit man arbeitet
Glasbläser*innen und Glasinstrumentenerzeuger*innen arbeiten nach Werkzeichnungen mit speziellen Glasmessern und Abschneidemaschinen, mit Gasbrennern, verschiedenen Werkzeugen zum Feilen, Blasen und Biegen, arbeiten an Temperöfen und verwenden optische Spannungsprüfer. Sie erstellen und lesen Werkzeichnungen und Konstruktionspläne.
Wie man arbeitet
Glasbläser*innen und Glasinstrumentenerzeuger*innen arbeiten in Werkstätten von Betrieben der gewerblichen Hohlglaserzeugung, teilweise auch in Geschäftsräumen der angeschlossenen Handelsbetriebe. Sie arbeiten mit Berufskolleg*innen und Vorgesetzten zusammen und haben Kontakt zu ihren Kund*innen.
Glasbläser*innen und Glasinstrumentenerzeuger*innen haben meist regelmäßige Arbeitszeiten während der üblichen Betriebszeiten ihres Betriebes.
Was man macht
- Werkzeichnungen anfertigen und erforderliche Glasstäbe und -röhren auswählen
- verschiedene Kalt- und Warmbehandlungstechniken anwenden
- Glasrohre ausmessen, zuschneiden, schleifen und bohren
- Glasrohre durch Feilen, Blasen und Biegen verformen
- Glaselementen polieren, verspiegeln und einfärben
- Gläser mit Säuren reinigen
- Glasgefäße durch Ätzen skalieren
- defekte Glasapparate und Geräte reparieren
Für wen man arbeitet
- Betriebe der Hohlglaserzeugung
Ausbildungsinhalte / Was man lernt
Wichtige Ausbildungsinhalte:
- Glasbläserei
- Glasinstrumentenerzeugung
- Arbeitsvorbereitung
- Kalt- und Warmbehandlungstechniken
- Werkzeug- und Gerätekunde
- Materialienkunde
- technische Dokumentation
- Wartung und Reparatur
- Buchführung
- Kund*innenbetreuung und -beratung
Wie man sich weiterbilden kann
Glasbläser*innen und Glasinstrumentenerzeuger*innen sind beruflich immer wieder vor neue Herausforderungen gestellt. Voraussetzung für Erfolg in diesem Beruf ist es, immer auf dem neuesten Stand der Entwicklung zu bleiben und das Fachwissen, die Methodenkompetenzen und sozialen Kompetenzen laufend zu ergänzen und zu vertiefen.
Weiterbildungseinrichtungen wie z. B. das Berufsförderungsinstitut (BFI) und das Wirtschaftsförderungsinstitut (WIFI) bieten in relevanten Bereichen wie z. B. Glasbearbeitungstechniken, Oberflächenbehandlung, Qualitätsmanagement und dergleichen einschlägige Kurse und Lehrgänge an.
Auch der Besuch einer Werkmeisterschule oder die Vorbereitung auf die Meister*innenprüfung sowie Weiterbildungsangebote in anderen Bereichen der Glaserzeugung (Glasbau, Glasmacherei Hohlglasveredelung usw.), kommen als Weiterbildung und Höherqualifizierung in Frage.
Möglichkeiten zur beruflichen Höherqualifizierung bieten außerdem Vorbereitungs- und Aufbaulehrgänge für Berufstätige an berufsbildenden höheren Schulen, insbesondere an Höheren Technischen Lehranstalten (HTL).
Mit dem Abschluss eines Aufbaulehrganges (3 Jahre) ist neben einer höheren Fachqualifikation außerdem die Matura verbunden, die ein Studium an Fachhochschulen und Universitäten (Metallgestaltung, Metalltechnik) ermöglicht.
Studium ohne Matura:
Für ein Studium an einer Fachhochschule, Universität oder Pädagogischen Hochschulen ist normalerweise die Matura einer Allgemeinbildenden (AHS) oder Berufsbildenden Höheren Schule (BHS) erforderlich.
Es bestehen aber auch andere Zugangsmöglichkeiten:
- Berufsreifeprüfung (Lehre mit Matura): Die Berufsreifeprüfung, die du bereits während deiner Lehrzeit beginnen kannst, ist eine vollwertige Matura, mit der du uneingeschränkten Zugang zum Studium hast.
- Studienberechtigungsprüfung: Die Studienberechtigungsprüfung kannst du vor Beginn eines Studiums ablegen. Sie ermöglicht den Zugang zu einem bestimmten Studium.
- ohne Matura mit Berufsausbildung und Berufserfahrung: Fachhochschulen bieten außerdem meist die Möglichkeit mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung (insb. Lehre oder Berufsbildender Mittlerer Schule (BMS)) und mehrjähriger Berufserfahrung auch ohne Matura ein facheinschlägiges (d. h. mit der Berufsausbildung fachlich verwandtes) Bachelorstudien zu beginnen. Meist müssen dazu einzelne Zusatzprüfungen absolviert werden.
Weiterführende Bildungsmöglichkeiten und Höherqualifizierung:
Was du mitbringen solltest
In jedem Beruf brauchst du spezielles fachliches Know-how, das in der Aus- und Weiterbildung vermittelt wird. In den beiden Menüpunkten Ausbildung und Weiterbildung findest du Informationen zu Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten für diesen Beruf.
Es gibt auch Kompetenzen, Fähigkeiten und Eigenschaften, die in allen Berufen wichtig sind. Dazu gehören besonders:
- Zuverlässigkeit und Pünktlichkeit
- genaues und sorgfältiges Arbeiten
- selbstständiges Arbeiten
- Einsatzfreude
- Verantwortungsbewusstsein
- Fähigkeit und Bereitschaft mit anderen zusammen zu arbeiten (Teamfähigkeit)
- Lernbereitschaft
Die folgende Liste gibt dir einen Überblick über weitere allgemeine Anforderungen, die in DIESEM Beruf häufig gestellt werden. Diese können natürlich je nach Betrieb, Institution oder Organisation sehr unterschiedlich sein.
DENK DARAN: Viele dieser Anforderungen sind auch Bestandteil der Ausbildung.
Hinweis: Die Begriffe werden in alphabetischer Reihenfolge aufgelistet.
Körperliche Anforderungen: Welche körperlichen Eigenschaften sind wichtig?
- Auge-Hand-Koordination
- Fingerfertigkeit
- gutes Sehvermögen
- Unempfindlichkeit gegenüber chemischen Stoffen
- Unempfindlichkeit gegenüber Gerüchen
Fachkompetenz: Welche Fähigkeiten und Kenntnisse werden von mir erwartet?
- gestalterische Fähigkeit
- gutes Augenmaß
- handwerkliche Geschicklichkeit
- technisches Verständnis
Sozialkompetenz: Was brauche ich im Umgang mit anderen?
- Kommunikationsfähigkeit
- Kund*innenorientierung
Selbstkompetenz: Welche persönlichen Eigenschaften sollte ich mitbringen?
- Aufmerksamkeit
- Beurteilungsvermögen / Entscheidungsfähigkeit
- Flexibilität / Veränderungsbereitschaft
- Umweltbewusstsein
Methodenkompetenz: Welche Arbeits- und Denkweisen sind wichtig?
- Kreativität
- systematische Arbeitsweise
Was es noch gibt
Verwandte Lehrberufe
Durch die Verwandtschaftsregelung wird die Ausbildung in einem Lehrberuf auf Teile der Lehrzeit in anderen (verwandten) Lehrberufen angerechnet. Dadurch verkürzt sich die Lehrzeit bei der Ausbildung in einem weiteren Lehrberuf (oder auch beim Wechsel auf einen verwandten Lehrberuf). In manchen Fällen wird die Lehrzeit und die Lehrabschlussprüfung auch vollkommen ersetzt.
Bei folgenden verwandten Lehrberufen verkürzt sich die Lehrzeit im Ausmaß der angegebenen Lehrjahre. (Beispiel: Der Eintrag „1. voll“ bedeutet z. B., dass sich die Lehrzeit im verwandten Lehrberuf um ein Jahr verkürzt.)
- °Chirurgieinstrumentenerzeuger*in (Lehrberuf)#
- °Glasbautechnik (Modullehrberuf)#, „1. voll“
- °Glasmacherei (Lehrberuf)#, „1. voll“
- °Glasverfahrenstechnik – Flachglasveredelung (Lehrberuf)#
- °Glasverfahrenstechnik – Hohlglasproduktion (Lehrberuf)#
- °Hohlglasveredler*in – Glasmalerei (Lehrberuf)#
- °Hohlglasveredler*in – Gravur (Lehrberuf)#, „1. voll“
- °Hohlglasveredler*in – Kugeln (Lehrberuf)#, „1. voll“
- °Keramiker*in – Baukeramik (Lehrberuf)#
- °Keramiker*in – Gebrauchskeramik (Lehrberuf)#
- °Keramiker*in – Industriekeramik (Lehrberuf)#
Alternativen (Auswahl)
Alternative Berufe sind Berufe, die entweder eine ähnliche Ausbildung oder ähnliche Aufgaben- oder Tätigkeitsbereiche haben, wie der Beruf, über den du dich gerade informierst. Die Ähnlichkeit kann auch in den Arbeitsmaterialien, den Arbeitsumgebungen liegen oder in der Art, wie du mit anderen Menschen zusammenarbeitest.
Diese Liste soll dir bei der Überlegung helfen, welche Berufe und Ausbildungen für dich noch interessant sein könnten und dich auf weitere Ideen bringen.
- °Chirurgieinstrumentenerzeuger*in (Lehrberuf)#
- °Dekorateur*in#
- °Glasbautechnik (Modullehrberuf)#, „1. voll“
- °Glasgestalter*in#
- °Glashüttentechniker*in#
- °Glasmacherei (Lehrberuf)#, „1. voll“
- °Glasverfahrenstechnik – Flachglasveredelung (Lehrberuf)#
- °Glasverfahrenstechnik – Hohlglasproduktion (Lehrberuf)#
- °Hohlglasveredler*in – Glasmalerei (Lehrberuf)#
- °Hohlglasveredler*in – Gravur (Lehrberuf)#, „1. voll“
- °Hohlglasveredler*in – Kugeln (Lehrberuf)#, „1. voll“
- °Industrial-Designer*in#
- °Keramiker*in – Baukeramik (Lehrberuf)#
- °Keramiker*in – Gebrauchskeramik (Lehrberuf)#
- °Keramiker*in – Industriekeramik (Lehrberuf)#
- °Produktdesigner*in#
- °Steingutdesigner*in#
Lehre und Matura
Mit einer erfolgreich abgeschlossenen Lehre und vier weiteren Prüfungen erlangst du die Berufsmatura (Berufsreifeprüfung). Diese öffnet dir den Zugang zu Universitäts- und Fachhochschulstudien. Außerdem ermöglicht sie zusätzliche Karrierewege im erlernten Beruf, aber auch außerhalb des bisherigen Berufsfeldes.
Und so geht es:
Die Berufsmatura besteht aus vier Teilprüfungen: Deutsch (schriftlich und mündlich) und Mathematik (schriftlich), eine lebende Fremdsprache (schriftlich oder mündlich) und ein Fachbereich (schriftliche Prüfung oder Projektarbeit und mündliche Prüfung). Der Fachbereich ist ein Thema aus dem Berufsfeld des Kandidaten/der Kandidatin.
Wie funktioniert die Vorbereitung?
Die Vorbereitung auf die Berufsreifeprüfung erfolgt in Vorbereitungskursen, die von Erwachsenenbildungseinrichtungen (z. B. WIFI, BFI, Volkshochschulen), Berufsschulen oder höheren Schulen (z. B. AHS, HAK, HTL, HLW) angeboten werden. In solchen Lehrgängen können auch die jeweiligen Teilprüfungen abgelegt werden. Drei der vier Teilprüfungen können bereits während der Lehre abgelegt werden. Zur letzten Teilprüfung kannst du nach erfolgreichem Lehrabschluss, aber nicht vor dem 19. Geburtstag antreten.
Durch ein Förderprogramm, können die Vorbereitungskurse und die Prüfung seit September 2008 in ganz Österreich kostenlos angeboten werden. Zur konkreten Ausgestaltung der Vorbereitung auf die Berufsreifeprüfung bestehen in den einzelnen Bundesländern unterschiedliche Modelle. Informationen bieten u. a. die Bildungseinrichtungen und die Lehrlingsstellen der Wirtschaftskammern.
Link: Häufig gestellte Fragen!
WKO-Bildungspfade:
Die WKO-Bildungspfade geben dir einen Überblick über durchgängige Entwicklungs- und Karrieremöglichkeiten in unterschiedlichen Berufen am Beispiel der WKO Bildungsangebote. Der Bildungspfad Berufsreifeprüfung steht in allen Lehrberufen offen:
Selbstständigkeit
Selbstständigkeit
Die Möglichkeit einer selbstständigen Berufsausübung ist gegeben durch:
Reglementierte Gewerbe/Handwerke:
- Handwerk der Glasbläser und Glasinstrumentenerzeugung, BGBl. II Nr. 53/2003, Novelle mit Artikel 18 BGBl. II Nr. 399/2008
- Handwerk der Glaser, Glasbeleger und Flachglasschleifer, BGBl. II Nr. 53/2003, Novelle Art. 18 BGBl. II Nr. 399/2008
- Handwerk der Hohlglasschleifer und Hohlglasveredler, BGBl. II Nr. 53/2003, Novelle durch Art. 18, BGBl. II Nr. 399/2008
Für die Ausübung eines reglementierten Gewerbes sind, neben der Erfüllung der allgemeinen Voraussetzungen, Befähigungsnachweise zu erbringen, die in den angeführten Bundesgesetzblättern festgelegt sind.
Downloadmöglichkeit der Zugangsvoraussetzung und Prüfungsordnungen (Bundesgesetzblätter): Wirtschaftskammer Österreich: Prüfungs- und Befähigungsnachweise für reglementierte Gewerbe.
ALLGEMEINE HINWEISE:
Für jede Tätigkeit, die Sie selbstständig, regelmäßig und mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, ausüben wollen, brauchen Sie eine Gewerbeberechtigung (Ausnahme: Freie Berufe). Diese erhalten Sie durch Anmeldung bei der Gewerbebehörde (Bezirkshauptmannschaft, Magistrat).
Unabhängig von einem etwaigen Befähigungsnachweis müssen Sie dafür folgende Voraussetzungen erfüllen:
- das 18. Lebensjahr muss vollendet sein
- österreichische Staatsbürgerschaft oder Staatsbürgerschaft eines anderen EU-Mitgliedstaates (oder eines Staates, mit dem ein entsprechender Staatsvertrag besteht) oder es liegt ein gültiger Aufenthaltstitel vor, der zur selbstständigen Tätigkeit berechtigt
- keine Ausschließungsgründe (z. B. abgewiesene Konkursanträge, Bestrafung wegen Finanzstrafdelikten)
In allen Fällen einer selbstständigen Berufsausübung (ob im Rahmen eines Gewerbes oder als freiberufliche Tätigkeit) ist diese bei der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft und dem zuständigen Finanzamt zu melden.
Weitere Informationen und Kontakte:
- Weitere Informationen über die Gewerbeordnung, Befähigungsnachweise, Kontaktmöglichkeiten usw. finden Sie unter Wirtschaftskammer Österreich – Gewerberecht.
- Weitere Informationen zur Unternehmensgründung, Kontaktmöglichkeiten usw. finden Sie unter Gründerservice der Wirtschaftskammer Österreich.