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Glasmacherei

Lehrzeit
3 Jahre
Einstiegsgehalt nach der Lehre
ca. 2.490,- bis 3.080,- €
Berufskategorie
Hauptberuf

Glasmacher*innen stellen Gläser und Glasprodukte (Vasen, Schüsseln, Krüge, Ziergegenstände etc.) aus Glasschmelze her. Man unterscheidet zwischen Handglasmachen (Glasbläserei) und Maschinenglasmachen. Beim Handglasmachen verwenden die Glasmacher*innen die sogenannte Glasmacher*innenpfeife, mit der sie ein Stück der erhitzten Glasschmelze aufnehmen und durch Einblasen von Luft und durch Bearbeiten mit verschiedenen Werkzeugen in die gewünschte Form bringen. Beim Maschinenglasmachen arbeiten sie an teil- und vollautomatisierten Glasherstellungsmaschinen. Glasmacher*innen sind in gewerblichen Werkstätten und industriellen Produktionshallen auf Arbeitsbühnen tätig. Sie arbeiten mit Berufskolleg*innen, Vorgesetzten und weiteren Fach- und Hilfskräften der Fertigung zusammen.

Wo man arbeitet

Glas ist ein Werkstoff, dessen Grundbestandteile die Natur vor Jahrmillionen in Vulkanen erschaffen hat und dessen Herstellung vor über dreitausend Jahren entdeckt wurde. Hergestellt wird Glas zu über 50 % aus Quarzsand. Im Gemenge (=Gemisch der Glasrohstoffe) sind außerdem noch mineralische Naturstoffe wie Feldspat, Dolomit, Soda, Kalk, Salpeter u. a. enthalten. Bei einer Temperatur von 1500 Grad Celsius, der Temperatur flüssiger Lava, schmilzt dieses Gemisch zu Glas.

Beim Glasmachen unterscheidet man zwischen Handglasmachen und Maschinenglasmachen. Beim Handglasmachen entnehmen die Glasmacher*innen mit einer Glasmacher*innenpfeife einen Glastropfen bzw. Glasposten aus der zähflüssigen Glasmasse. Diesen formen sie durch Drehen, Blasen und Kühlen zur gewünschten Form. Dabei setzen sie auch Werkzeuge aus Metall, Holz oder Graphit ein, z. B. unterschiedliche Scheren, Bretter und Rinnen und Formen (Model). Nach diesen Formgebungsarbeiten tragen sie die fertigen Artikel mit langen Eisengabeln in den Kühlofen ein. Fertige Glasprodukte bei diesem Verfahren sind z. B. Trinkgläser oder Vasen.

Beim Maschinenglasmachen arbeiten Glasmacher*innen für die Glaserschmelzung, die Heißformgebung und Verarbeitung und Veredlung des Glases mit technischen Einrichtungen. Dabei bedienen, programmieren und überwachen sie teil- und vollautomatisierte Glasherstellungsmaschinen und -anlagen. Sie führen auch regelmäßig stichprobenartige Kontrollen an den jeweiligen Zwischenprodukten und dem Endprodukt durch und stimmen sich bei Bedarf mit Berufskolleg*innen und Vorgesetzten über Konsequenzen und zu ergreifende Maßnahmen aus den Ergebnissen der Qualitätskontrollen ab.

Womit man arbeitet

Glasmacher*innen verwenden für ihre Arbeit spezielle Automaten und Maschinen zum Glasblasen und -pressen, Heißvergütungsanlagen, Kühlöfen, Kaltvergütungsanlagen usw. Beim Handglasmachen verwenden sie Glasmacher*innenpfeifen, Wulgahölzer (spezielle Formlöffel), Streichhölzer, Eisengabeln (Eintraggabeln), Model, Scheren (z. B. Abschneid- und Rundscheren, Patzelscheren) und weitere Formwerkzeuge und Öfen.

Wie man arbeitet

Glasmacher*innen arbeiten in klein- und mittelbetrieblichen Werkstätten des Glaser*innengewerbes gemeinsam mit Berufskolleg*innen, Vorgesetzten, dem Schmelzpersonal und weiteren Fach- und Hilfskräften der Fertigung zusammen.

In industriellen Produktionshallen arbeiten sie in Gruppen auf Arbeitsbühnen vor Hafenöfen.

Glasmacher*innen haben meist regelmäßige Arbeitszeiten während der üblichen Betriebszeiten ihres Unternehmens. In Industrie arbeiten sie zum Teil auch im Mehrschichtbetrieb zu sehr frühen oder späten Zeiten.

Was man macht
  • Schmelzofen zur Herstellung der Glasschmelze bestücken, einstellen und steuern
  • glühende Glasmasse mit der Glasmacher*innenpfeife oder dem Hefteisen entnehmen und formen
  • Grundform eines Werkstückes mit der Glasmacher*innenpfeife aufblasen
  • Glas mit Formwerkzeugen wie Löffel, Motzklotz usw. formen
  • Stiele, Bodenplatten, Henkel und Verzierungen anbringen
  • Feinarbeiten an Gläsern durchführen
  • fertige Produkte stapeln und verpacken
  • Formen, Maschinen und Anlagen pflegen und instandhalten
Für wen man arbeitet
  • Klein-, Mittelbetriebe des Glaser*innengewerbes
  • Glashütten und Studioabteilungen von Glashütten
Ausbildungsinhalte / Was man lernt

Wichtige Ausbildungsinhalte:

  • Glasmacherei
  • Arbeitsvorbereitung
  • Skizzen- und Schablonenerstellung
  • Schneid-, Schleif-, Bohr- und Trenntechniken
  • Verglasung, Zierverglasung
  • Glasveredelung
  • Maschinen- und Gerätekunde
  • Werkzeug- und Materialienkunde
  • technische Dokumentation
  • Buchführung
  • Kund*innenberatung und -betreuung
Wie man sich weiterbilden kann

Glasmacher*innen sind beruflich immer wieder vor neue Herausforderungen gestellt. Voraussetzung für Erfolg in diesem Beruf ist es, immer auf dem neuesten Stand der Entwicklung zu bleiben und das Fachwissen, die Methodenkompetenzen und sozialen Kompetenzen laufend zu ergänzen und zu vertiefen.

Weiterbildungseinrichtungen wie z. B. das Berufsförderungsinstitut (BFI) und das Wirtschaftsförderungsinstitut (WIFI) bieten für Glasmacher*innen Kurse und Lehrgänge in relevanten Bereichen an. Auch der Besuch einer Werkmeisterschule oder die Vorbereitung auf die Meister*innenprüfung sowie Weiterbildungsangebote in anderen Bereichen der Glaserzeugung (Glasbau, Hohlglasveredelung usw.), kommen als Weiterbildung und Höherqualifizierung in Frage.

Betriebe der Glasmacherei führen außerdem zur beruflichen Weiterbildung ihrer Mitarbeiter*innen regelmäßig interne Schulungen zu Produkten, Materialien und Verarbeitungsmethoden durch oder bieten Herstellerbetrieben die Möglichkeit Produktschulungen vor Ort durchzuführen.

Möglichkeiten zur beruflichen Höherqualifizierung bieten weiters Vorbereitungs- und Aufbaulehrgänge an berufsbildenden höheren Schulen (Höhere Technische Lehranstalten, HTLs) oder Werkmeisterschulen. Mit dem Abschluss eines Aufbaulehrganges ist neben einer höheren Fachqualifikation außerdem die Matura verbunden, die ein Studium an Fachhochschulen und Universitäten ermöglicht.

Studium ohne Matura:

Für ein Studium an einer Fachhochschule, Universität oder Pädagogischen Hochschulen ist normalerweise die Matura einer Allgemeinbildenden (AHS) oder Berufsbildenden Höheren Schule (BHS) erforderlich.
Es bestehen aber auch andere Zugangsmöglichkeiten:

  • Berufsreifeprüfung (Lehre mit Matura): Die Berufsreifeprüfung, die du bereits während deiner Lehrzeit beginnen kannst, ist eine vollwertige Matura, mit der du uneingeschränkten Zugang zum Studium hast.
  • Studienberechtigungsprüfung: Die Studienberechtigungsprüfung kannst du vor Beginn eines Studiums ablegen. Sie ermöglicht den Zugang zu einem bestimmten Studium.
  • ohne Matura mit Berufsausbildung und Berufserfahrung: Fachhochschulen bieten außerdem meist die Möglichkeit mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung (insb. Lehre oder Berufsbildender Mittlerer Schule (BMS)) und mehrjähriger Berufserfahrung auch ohne Matura ein facheinschlägiges (d. h. mit der Berufsausbildung fachlich verwandtes) Bachelorstudien zu beginnen. Meist müssen dazu einzelne Zusatzprüfungen absolviert werden.

Weiterführende Bildungsmöglichkeiten und Höherqualifizierung:

Was du mitbringen solltest

In jedem Beruf brauchst du spezielles fachliches Know-how, das in der Aus- und Weiterbildung vermittelt wird. In den beiden Menüpunkten Ausbildung und Weiterbildung findest du Informationen zu Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten für diesen Beruf.

Es gibt auch Kompetenzen, Fähigkeiten und Eigenschaften, die in allen Berufen wichtig sind. Dazu gehören besonders:

  • Zuverlässigkeit und Pünktlichkeit
  • genaues und sorgfältiges Arbeiten
  • selbstständiges Arbeiten
  • Einsatzfreude
  • Verantwortungsbewusstsein
  • Fähigkeit und Bereitschaft mit anderen zusammen zu arbeiten (Teamfähigkeit)
  • Lernbereitschaft

Die folgende Liste gibt dir einen Überblick über weitere allgemeine Anforderungen, die in DIESEM Beruf häufig gestellt werden. Diese können natürlich je nach Betrieb, Institution oder Organisation sehr unterschiedlich sein.

DENK DARAN: Viele dieser Anforderungen sind auch Bestandteil der Ausbildung.

Hinweis: Die Begriffe werden in alphabetischer Reihenfolge aufgelistet.

Körperliche Anforderungen: Welche körperlichen Eigenschaften sind wichtig?
  • Fingerfertigkeit
  • gute körperliche Verfassung
  • Unempfindlichkeit gegenüber chemischen Stoffen
  • Unempfindlichkeit gegenüber Gerüchen

 

Fachkompetenz: Welche Fähigkeiten und Kenntnisse werden von mir erwartet?
  • gestalterische Fähigkeit
  • gutes Augenmaß
  • handwerkliche Geschicklichkeit
  • räumliches Vorstellungsvermögen
  • technisches Verständnis

 

Sozialkompetenz: Was brauche ich im Umgang mit anderen?
  • Kommunikationsfähigkeit

 

Selbstkompetenz: Welche persönlichen Eigenschaften sollte ich mitbringen?
  • Aufmerksamkeit
  • Flexibilität / Veränderungsbereitschaft
  • Umweltbewusstsein

 

Methodenkompetenz: Welche Arbeits- und Denkweisen sind wichtig?
  • Kreativität
  • Prozessverständnis
  • systematische Arbeitsweise
Was es noch gibt
Verwandte Lehrberufe

Durch die Verwandtschaftsregelung wird die Ausbildung in einem Lehrberuf auf Teile der Lehrzeit in anderen (verwandten) Lehrberufen angerechnet. Dadurch verkürzt sich die Lehrzeit bei der Ausbildung in einem weiteren Lehrberuf (oder auch beim Wechsel auf einen verwandten Lehrberuf). In manchen Fällen wird die Lehrzeit und die Lehrabschlussprüfung auch vollkommen ersetzt.

Bei folgenden verwandten Lehrberufen verkürzt sich die Lehrzeit im Ausmaß der angegebenen Lehrjahre. (Beispiel: Der Eintrag „1. voll“ bedeutet z. B., dass sich die Lehrzeit im verwandten Lehrberuf um ein Jahr verkürzt.)

  • °Glasbläser*in und Glasinstrumentenerzeuger*in (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Glasverfahrenstechnik – Flachglasveredelung (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Glasverfahrenstechnik – Hohlglasproduktion (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Hohlglasveredler*in – Glasmalerei (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Hohlglasveredler*in – Gravur (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Hohlglasveredler*in – Kugeln (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Keramiker*in – Baukeramik (Lehrberuf)#
  • °Keramiker*in – Industriekeramik (Lehrberuf)#
  • °Prozesstechnik (Lehrberuf)#
  • °Werkstofftechnik – Werkstoffprüfung (Modullehrberuf)#
Alternativen (Auswahl)

Alternative Berufe sind Berufe, die entweder eine ähnliche Ausbildung oder ähnliche Aufgaben- oder Tätigkeitsbereiche haben, wie der Beruf, über den du dich gerade informierst. Die Ähnlichkeit kann auch in den Arbeitsmaterialien, den Arbeitsumgebungen liegen oder in der Art, wie du mit anderen Menschen zusammenarbeitest.

Diese Liste soll dir bei der Überlegung helfen, welche Berufe und Ausbildungen für dich noch interessant sein könnten und dich auf weitere Ideen bringen.

  • °Glasbläser*in und Glasinstrumentenerzeuger*in (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Glasgestalter*in#
  • °Glashüttentechniker*in#
  • °Glasverfahrenstechnik – Flachglasveredelung (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Glasverfahrenstechnik – Hohlglasproduktion (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Hohlglasveredler*in – Glasmalerei (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Hohlglasveredler*in – Gravur (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Hohlglasveredler*in – Kugeln (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Industrial-Designer*in#
  • °Keramiker*in – Baukeramik (Lehrberuf)#
  • °Keramiker*in – Industriekeramik (Lehrberuf)#
  • °Produktdesigner*in#
  • °Prozesstechnik (Lehrberuf)#
  • °Verbundstofftechniker*in#
  • °Verfahrenstechniker*in#
  • °Werkstofftechnik – Werkstoffprüfung (Modullehrberuf)#
  • °Werkstofftechniker*in#
Lehre und Matura

Mit einer erfolgreich abgeschlossenen Lehre und vier weiteren Prüfungen erlangst du die Berufsmatura (Berufsreifeprüfung). Diese öffnet dir den Zugang zu Universitäts- und Fachhochschulstudien. Außerdem ermöglicht sie zusätzliche Karrierewege im erlernten Beruf, aber auch außerhalb des bisherigen Berufsfeldes.

Und so geht es:

Die Berufsmatura besteht aus vier Teilprüfungen: Deutsch (schriftlich und mündlich) und Mathematik (schriftlich), eine lebende Fremdsprache (schriftlich oder mündlich) und ein Fachbereich (schriftliche Prüfung oder Projektarbeit und mündliche Prüfung). Der Fachbereich ist ein Thema aus dem Berufsfeld des Kandidaten/der Kandidatin.

Wie funktioniert die Vorbereitung?

Die Vorbereitung auf die Berufsreifeprüfung erfolgt in Vorbereitungskursen, die von Erwachsenenbildungseinrichtungen (z. B. WIFI, BFI, Volkshochschulen), Berufsschulen oder höheren Schulen (z. B. AHS, HAK, HTL, HLW) angeboten werden. In solchen Lehrgängen können auch die jeweiligen Teilprüfungen abgelegt werden. Drei der vier Teilprüfungen können bereits während der Lehre abgelegt werden. Zur letzten Teilprüfung kannst du nach erfolgreichem Lehrabschluss, aber nicht vor dem 19. Geburtstag antreten.

Durch ein Förderprogramm, können die Vorbereitungskurse und die Prüfung seit September 2008 in ganz Österreich kostenlos angeboten werden. Zur konkreten Ausgestaltung der Vorbereitung auf die Berufsreifeprüfung bestehen in den einzelnen Bundesländern unterschiedliche Modelle. Informationen bieten u. a. die Bildungseinrichtungen und die Lehrlingsstellen der Wirtschaftskammern.

Link: Häufig gestellte Fragen!

WKO-Bildungspfade:

Die WKO-Bildungspfade geben dir einen Überblick über durchgängige Entwicklungs- und Karrieremöglichkeiten in unterschiedlichen Berufen am Beispiel der WKO Bildungsangebote. Der Bildungspfad Berufsreifeprüfung steht in allen Lehrberufen offen:

Selbstständigkeit
Selbstständigkeit

Die Möglichkeit einer selbstständigen Berufsausübung ist gegeben durch:

Reglementierte Gewerbe/Handwerke:

  • Glasbläser und Glasinstrumentenerzeugung, BGBl. II Nr. 53/2003 (Novelle Art. 18 BGBl. II Nr. 399/2008),
  • Glaser, BGBl. II Nr. 53/2003 (Novelle Art. 18 BGBl. II Nr. 399/2008),
  • Glasbeleger und Flachglasschleifer, BGBl. II Nr. 53/2003 (Novelle Art. 18 BGBl. II Nr. 399/2008),
  • Hohlglasschleifer und Hohlglasveredler, BGBl. II Nr. 53/2003 (Novelle Art. 18 BGBl. II Nr. 399/2008).

Für die Ausübung eines reglementierten Gewerbes sind, neben der Erfüllung der allgemeinen Voraussetzungen, Befähigungsnachweise zu erbringen, die in den angeführten Bundesgesetzblättern festgelegt sind.
Downloadmöglichkeit der Zugangsvoraussetzung und Prüfungsordnungen (Bundesgesetzblätter): Wirtschaftskammer Österreich: Prüfungs- und Befähigungsnachweise für reglementierte Gewerbe.

ALLGEMEINE HINWEISE:

Für jede Tätigkeit, die Sie selbstständig, regelmäßig und mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, ausüben wollen, brauchen Sie eine Gewerbeberechtigung (Ausnahme: Freie Berufe). Diese erhalten Sie durch Anmeldung bei der Gewerbebehörde (Bezirkshauptmannschaft, Magistrat).
Unabhängig von einem etwaigen Befähigungsnachweis müssen Sie dafür folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • das 18. Lebensjahr muss vollendet sein
  • österreichische Staatsbürgerschaft oder Staatsbürgerschaft eines anderen EU-Mitgliedstaates (oder eines Staates, mit dem ein entsprechender Staatsvertrag besteht) oder es liegt ein gültiger Aufenthaltstitel vor, der zur selbstständigen Tätigkeit berechtigt
  • keine Ausschließungsgründe (z. B. abgewiesene Konkursanträge, Bestrafung wegen Finanzstrafdelikten)

In allen Fällen einer selbstständigen Berufsausübung (ob im Rahmen eines Gewerbes oder als freiberufliche Tätigkeit) ist diese bei der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft und dem zuständigen Finanzamt zu melden.

Weitere Informationen und Kontakte:

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