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Glasverfahrenstechnik – Flachglasveredelung

Lehrzeit
3 1/2 Jahre
Einstiegsgehalt nach der Lehre
ca. 2.490,- bis 3.080,- €
Berufskategorie
Hauptberuf

Glasverfahrenstechniker*innen mit Schwerpunkt Flachglasveredelung stellen mittels hochtechnisierten und großteils automatisierten Maschinen und Anlagen Flachglasprodukte für die Bereiche Bau, Wohnräume sowie Brandschutz und Sicherheit her. Isolierglas, Sicherheitsglas, Brandschutz- oder Sonnenschutzglas benötigt spezielle Bearbeitung (Veredelung) um das Roh-Flachglas hitzebeständiger, stabiler oder weniger lichtdurchlässig zu machen. Durch Schneiden, Brechen oder Schleifen wird das Flachglas in die richtige Form gebracht und durch verschiedene Techniken (Hitze, Folien, Drucke) den Flachglasprodukten zusätzliche Eigenschaften verliehen.

Glasverfahrenstechniker*innen mit Schwerpunkt Flachglasveredelung programmieren, steuern, beschicken und rüsten die dazu notwendigen Maschinen und Anlagen bzw. bearbeiten das Flachglas manuell. Sie überwachen den Produktionsprozess und kontrollieren die Qualität und den Produktionsfortschritt.

Glasverfahrenstechniker*innen arbeiten zusammen mit Berufskolleg*innen und Hilfskräften.

Wo man arbeitet

Flachglasprodukte z. B. Einscheiben-Sicherheitsglas, Verbund-Sicherheitsglas, Mehrscheiben-Isolierglas werden im Bau (Fenster, Wände), in der Innenausstattung (Türen, Geländer), als Brand- oder Sonnenschutz oder als Sicherheitsglas eingesetzt. Mit Hilfe von automatisierten Maschinen und hochtechnisierten Anlagen produzieren Glasverfahrenstechniker*innen im Schwerpunkt Flachglasveredelung die Flachglasprodukte und führen die notwendigen Verfahren zur Veredelung durch. Durch Veredelung wird das Flachglas beispielsweise hitzebeständig, stabiler und härter gemacht oder bedruckt.

Vor der Veredelung reinigen, trocknen und überprüfen Glasverfahrenstechniker*innen im Schwerpunkt Flachglasveredelung das zu bearbeitende Flachglas. Zum Veredeln bearbeiten sie das Flachglas mit Hilfe von Maschinen und Anlagen, die sie programmieren, einstellen oder steuern oder arbeiten manuell daran. Sie schneiden, brechen, säumen, schleifen oder polieren die Glasbauteile bzw. bestimmte -ausschnitte. Je nach gewünschten Eigenschaften wird das Glas speziell erhitzt und wieder gekühlt, gehärtet, mit Folien beklebt, poliert, bedruckt, beschichtet, etc. Bestimmte Flachglasveredelungen verbinden zwei oder mehrere Flachgläser miteinander und enthalten dann bestimmte Folien, Gelees oder Gase, Klebe-, Dicht oder Dämmstoffe.

Glasverfahrenstechniker*innen mit Schwerpunkt Flachglasveredelung überwachen den gesamten Produktionsprozess. Sie programmieren die Arbeitsprozesse, nehmen Einstellungen vor, beseitigen Ablaufstörungen, optimieren den Produktionsprozess und stellen so sicher, dass der Materialfluss eingehalten wird. Dabei führen sie auch Instandhaltungsarbeiten durch und warten und pflegen die Anlagen und überprüfen laufend die Produktqualität.

Glasverfahrenstechniker*innen mit Schwerpunkt Flachglasveredelung planen die Arbeitsschritte, Prozessabläufe, Personalbedarf und Mengen, dokumentieren den Prozess und führen Berechnungen und Analysen zur Prozessoptimierung durch. Außerdem kontrollieren und prüfen sie die Ausgangsmaterialien genauso wie die Endprodukte auf Qualität und regulieren den Lagerbestand.

Womit man arbeitet

Glasverfahrenstechniker*innen mit Schwerpunkt Flachglasveredelung arbeiten mit Flachglasprodukten und den Veredelungsmaterialien und -stoffen (Klebe-, Dicht-, und Dämmstoffe, Schleif- und Poliermittel). Für die Veredelung bedienen sie Schneide-, Schleif,- Polier-, Bohrmaschinen und CNC-Maschinen sowie Geräte und Anlagen zum Waschen und Trocknen, Luftkissenpufferstationen, Gasfüllpressen, Autoklaven, Öfen, Kontrollstationen und verwenden manuelle Glasbearbeitungswerkzeuge wie Glasschneider, Glassägen, Gehrungssägen, Glasbohrmaschinen, Diamantbohrer und Schleifmaschinen, etc.

Für die Steuerung, Wartung, Einstellung und Instandhaltungsarbeiten verwenden sie Spezial- und Hilfswerkzeuge und Softwareanwendungen der Anlagen.

Für die Organisation und Administration verwenden sie die üblichen Bürogeräte (Computer/Laptop, Tablet, Telefon, Drucker) sowie branchenspezifische, CAD- oder CAM-Software.

Während der Tätigkeiten in der Fertigung tragen sie Schutzkleidung (Helm, Schutzbrille, Gehörschutz und Schutzhandschuhe).

Wie man arbeitet

Glasverfahrenstechniker*innen mit Schwerpunkt Flachglasveredelung arbeiten in Büroräumen sowie in Werkstätten, Produktions- und Verpackungshallen zusammen mit Berufskolleg*innen, Fachpersonal in der Glasbautechnik (°Glasbautechnik – Glasbau (Modullehrberuf)#, °Glasbautechnik – Glaskonstruktion (Modullehrberuf)#, Glasherstellung (°Glasmacherei (Lehrberuf)#) und der Automatisierungstechnik (°Mechatronik – Automatisierungstechnik (Modullehrberuf)#, °Automatisierungstechniker*in#, °Elektrotechnik – Automatisierungs- und Prozessleittechnik (Modullehrberuf)#), Maschinen- und Anlagentechnik (°Anlagenbautechniker*in#, °Metalltechnik – Maschinenbautechnik (Modullehrberuf)#, °Prozesstechnik (Lehrberuf)#) sowie Hilfsarbeiter*innen (z. B. °Maschinenbediener*in#nen).

Für die Planung der Produktion arbeiten sie zusammen mit °Produktionsleiter*in#nen und °Produktdesigner*in#nen.

In der Produktion sind sie zum Teil im Schichtdienst tätig und müssen mitunter auch mit Maschinenlärm rechnen.

Was man macht
  • Ausgangsprodukte, Zusatz- und Hilfsstoffe auswählen und auf Verwendbarkeit prüfen
  • Flachglastafeln reinigen, trocknen, kontrollieren, markieren, einteilen, anzeichnen
  • Produktionsprozesse (Arbeitsschritte, Materialbedarf, Personaleinsätze) planen
  • Maschinen und Anlagen programmieren, einstellen, beschicken, rüsten bzw. bedienen
  • Flachglas mit Hilfe von Maschinen oder manuell schneiden, brechen, schleifen, polieren
  • Herstellen von Ausschnitten
  • Flachglasprodukte folieren, kleben, schleifen, erhitzen, kühlen, bedrucken
  • Verbundglas aus mehreren Flachgläsern und Kunststofffolie herstellen
  • Mehrfachglas aus mehreren Flachgläsern und Kunststofffolie oder Gasfüllungen herstellen
  • Flachglasveredelung überwachen, Materialfluss sicherstellen, Ablaufstörungen beseitigen
  • Qualitätskontrollen durchführen
  • Maschinen und Anlagen warten, reinigen und Instandhaltungsarbeiten durchführen
  • Produktionsprozess dokumentieren und optimieren
Für wen man arbeitet

Beschäftigungsmöglichkeiten für Glasverfahrenstechniker*innen mit Schwerpunkt Flachglasveredelung bieten

  • Betriebe in der Glasbe- und -verarbeitung sowie
  • Betriebe in der Flachglasveredelung.
Wie man sich weiterbilden kann

Glasverfahrenstechnikner*innen mit Schwerpunkt Flachglasveredelung sind beruflich immer wieder vor neue Herausforderungen gestellt. Voraussetzung für Erfolg in diesem Beruf ist es, immer auf dem neuesten Stand der Entwicklung zu bleiben und das Fachwissen, die Methodenkompetenzen und sozialen Kompetenzen laufend zu ergänzen und zu vertiefen.

Weiterbildungseinrichtungen wie z. B. das Berufsförderungsinstitut (BFI) und das Wirtschaftsförderungsinstitut (WIFI) bieten Kurse und Lehrgänge in relevanten technischen und handwerklichen, aber auch kaufmännischen und betriebswirtschaftlichen Bereichen an. Auch der Besuch einer Werkmeisterschule oder die Vorbereitung auf die Meister*innenprüfung sowie Weiterbildungsangebote in anderen Bereichen der Glaserzeugung und des Glasbaus kommen als Weiterbildung und Höherqualifizierung in Frage.

Größere Unternehmen führen außerdem zur beruflichen Weiterbildung ihrer Mitarbeiter*innen regelmäßig interne Schulungen zu Produkten, Materialien und Verarbeitungsmethoden durch oder bieten Herstellerbetrieben die Möglichkeit Produktschulungen vor Ort durchzuführen.

Möglichkeiten zur beruflichen Höherqualifizierung bieten weiters Vorbereitungs- und Aufbaulehrgänge an Berufsbildenden Höheren Schulen (Höhere Technische Lehranstalten, HTLs) oder Werkmeisterschulen. Mit dem Abschluss eines Aufbaulehrganges ist neben einer höheren Fachqualifikation außerdem die Matura verbunden, die ein Studium an Fachhochschulen und Universitäten ermöglicht.

Studium ohne Matura:

Für ein Studium an einer Fachhochschule, Universität oder Pädagogischen Hochschulen ist normalerweise die Matura einer Allgemeinbildenden (AHS) oder Berufsbildenden Höheren Schule (BHS) erforderlich.
Es bestehen aber auch andere Zugangsmöglichkeiten:

  • Berufsreifeprüfung (Lehre mit Matura): Die Berufsreifeprüfung, die du bereits während deiner Lehrzeit beginnen kannst, ist eine vollwertige Matura, mit der du uneingeschränkten Zugang zum Studium hast.
  • Studienberechtigungsprüfung: Die Studienberechtigungsprüfung kannst du vor Beginn eines Studiums ablegen. Sie ermöglicht den Zugang zu einem bestimmten Studium.
  • ohne Matura mit Berufsausbildung und Berufserfahrung: Fachhochschulen bieten außerdem meist die Möglichkeit mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung (insbesondere Lehre oder Berufsbildender Mittlerer Schule (BMS)) und mehrjähriger Berufserfahrung auch ohne Matura ein facheinschlägiges (d. h. mit der Berufsausbildung fachlich verwandtes) Bachelorstudien zu beginnen. Meist müssen dazu einzelne Zusatzprüfungen absolviert werden.

Weiterführende Bildungsmöglichkeiten und Höherqualifizierung:

Was du mitbringen solltest

In jedem Beruf brauchst du spezielles fachliches Know-how, das in der Aus- und Weiterbildung vermittelt wird. In den beiden Menüpunkten Ausbildung und Weiterbildung findest du Informationen zu Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten für diesen Beruf.

Es gibt auch Kompetenzen, Fähigkeiten und Eigenschaften, die in allen Berufen wichtig sind. Dazu gehören besonders:

  • Zuverlässigkeit und Pünktlichkeit
  • genaues und sorgfältiges Arbeiten
  • selbstständiges Arbeiten
  • Einsatzfreude
  • Verantwortungsbewusstsein
  • Fähigkeit und Bereitschaft mit anderen zusammen zu arbeiten (Teamfähigkeit)
  • Lernbereitschaft

Die folgende Liste gibt dir einen Überblick über weitere allgemeine Anforderungen, die in DIESEM Beruf häufig gestellt werden. Diese können natürlich je nach Betrieb, Institution oder Organisation sehr unterschiedlich sein.

DENK DARAN: Viele dieser Anforderungen sind auch Bestandteil der Ausbildung.

Hinweis: Die Begriffe werden in alphabetischer Reihenfolge aufgelistet.

Körperliche Anforderungen: Welche körperlichen Eigenschaften sind wichtig?
  • gute körperliche Verfassung
  • Lärmunempfindlichkeit
  • Unempfindlichkeit gegen Hitze
  • Unempfindlichkeit gegenüber chemischen Stoffen

 

Fachkompetenz: Welche Fähigkeiten und Kenntnisse werden von mir erwartet?
  • Anwendung und Bedienung digitaler Tools
  • chemisches Verständnis
  • gutes Augenmaß
  • handwerkliche Geschicklichkeit
  • technisches Verständnis
  • Zahlenverständnis und Rechnen

 

Sozialkompetenz: Was brauche ich im Umgang mit anderen?
  • Aufgeschlossenheit
  • Kommunikationsfähigkeit

 

Selbstkompetenz: Welche persönlichen Eigenschaften sollte ich mitbringen?
  • Aufmerksamkeit
  • Belastbarkeit / Resilienz
  • Beurteilungsvermögen / Entscheidungsfähigkeit
  • Flexibilität / Veränderungsbereitschaft
  • Sicherheitsbewusstsein
  • Umweltbewusstsein

 

Methodenkompetenz: Welche Arbeits- und Denkweisen sind wichtig?
  • Koordinationsfähigkeit
  • Planungsfähigkeit
  • Problemlösungsfähigkeit
  • Prozessverständnis
Was es noch gibt
Verwandte Lehrberufe

Durch die Verwandtschaftsregelung wird die Ausbildung in einem Lehrberuf auf Teile der Lehrzeit in anderen (verwandten) Lehrberufen angerechnet. Dadurch verkürzt sich die Lehrzeit bei der Ausbildung in einem weiteren Lehrberuf (oder auch beim Wechsel auf einen verwandten Lehrberuf). In manchen Fällen wird die Lehrzeit und die Lehrabschlussprüfung auch vollkommen ersetzt.

Bei folgenden verwandten Lehrberufen verkürzt sich die Lehrzeit im Ausmaß der angegebenen Lehrjahre. (Beispiel: Der Eintrag „1. voll“ bedeutet z. B., dass sich die Lehrzeit im verwandten Lehrberuf um ein Jahr verkürzt.)

  • °Glasbautechnik (Modullehrberuf)#, „1. voll“
  • °Glasbläser*in und Glasinstrumentenerzeuger*in (Lehrberuf)#
  • °Glasmacherei (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Keramiker*in – Baukeramik (Lehrberuf)#
  • °Keramiker*in – Industriekeramik (Lehrberuf)#
  • °Kunststoffformgebung (Lehrberuf – auslaufend)#
  • °Kunststofftechnologie (Lehrberuf)#
  • °Kunststoffverfahrenstechnik (Lehrberuf)#
  • °Lackiertechnik (Lehrberuf)#
  • °Lebensmitteltechnik (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Metallbearbeitung (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Metalltechnik (Modullehrberuf)#, „1. voll“
  • °Prozesstechnik (Lehrberuf)#, „1., 2. voll“
  • °Verfahrenstechnik für die Getreidewirtschaft (Lehrberuf)#
  • °Verpackungstechnik (Lehrberuf)#, „1. voll“
Alternativen (Auswahl)

Alternative Berufe sind Berufe, die entweder eine ähnliche Ausbildung oder ähnliche Aufgaben- oder Tätigkeitsbereiche haben, wie der Beruf, über den du dich gerade informierst. Die Ähnlichkeit kann auch in den Arbeitsmaterialien, den Arbeitsumgebungen liegen oder in der Art, wie du mit anderen Menschen zusammenarbeitest.

Diese Liste soll dir bei der Überlegung helfen, welche Berufe und Ausbildungen für dich noch interessant sein könnten und dich auf weitere Ideen bringen.

  • °Chemieverfahrenstechnik (Lehrberuf)#
  • °Glasbautechnik (Modullehrberuf)#, „1. voll“
  • °Glasbläser*in und Glasinstrumentenerzeuger*in (Lehrberuf)#
  • °Glasmacherei (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Holztechniker*in#
  • °Industrial-Designer*in#
  • °Industrietechniker*in#
  • °Innovationstechniker*in#
  • °Keramiker*in – Baukeramik (Lehrberuf)#
  • °Keramiker*in – Industriekeramik (Lehrberuf)#
  • °Konstruktionstechniker*in#
  • °Kunststoffformgebung (Lehrberuf – auslaufend)#
  • °Kunststofftechnologie (Lehrberuf)#
  • °Kunststoffverfahrenstechnik (Lehrberuf)#
  • °Lackiertechnik (Lehrberuf)#
  • °Lebensmitteltechnik (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Metallbearbeitung (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Metalltechnik (Modullehrberuf)#, „1. voll“
  • °Prozesstechnik (Lehrberuf)#, „1., 2. voll“
  • °Verbundstofftechniker*in#
  • °Verfahrenstechnik für die Getreidewirtschaft (Lehrberuf)#
  • °Verfahrenstechniker*in#
  • °Verpackungstechnik (Lehrberuf)#, „1. voll“
Lehre und Matura

Mit einer erfolgreich abgeschlossenen Lehre und vier weiteren Prüfungen erlangst du die Berufsmatura (Berufsreifeprüfung). Diese öffnet dir den Zugang zu Universitäts- und Fachhochschulstudien. Außerdem ermöglicht sie zusätzliche Karrierewege im erlernten Beruf, aber auch außerhalb des bisherigen Berufsfeldes.

Und so geht es:

Die Berufsmatura besteht aus vier Teilprüfungen: Deutsch (schriftlich und mündlich) und Mathematik (schriftlich), eine lebende Fremdsprache (schriftlich oder mündlich) und ein Fachbereich (schriftliche Prüfung oder Projektarbeit und mündliche Prüfung). Der Fachbereich ist ein Thema aus dem Berufsfeld des Kandidaten/der Kandidatin.

Wie funktioniert die Vorbereitung?

Die Vorbereitung auf die Berufsreifeprüfung erfolgt in Vorbereitungskursen, die von Erwachsenenbildungseinrichtungen (z. B. WIFI, BFI, Volkshochschulen), Berufsschulen oder höheren Schulen (z. B. AHS, HAK, HTL, HLW) angeboten werden. In solchen Lehrgängen können auch die jeweiligen Teilprüfungen abgelegt werden. Drei der vier Teilprüfungen können bereits während der Lehre abgelegt werden. Zur letzten Teilprüfung kannst du nach erfolgreichem Lehrabschluss, aber nicht vor dem 19. Geburtstag antreten.

Durch ein Förderprogramm, können die Vorbereitungskurse und die Prüfung seit September 2008 in ganz Österreich kostenlos angeboten werden. Zur konkreten Ausgestaltung der Vorbereitung auf die Berufsreifeprüfung bestehen in den einzelnen Bundesländern unterschiedliche Modelle. Informationen bieten u. a. die Bildungseinrichtungen und die Lehrlingsstellen der Wirtschaftskammern.

Link: Häufig gestellte Fragen!

WKO-Bildungspfade:

Die WKO-Bildungspfade geben dir einen Überblick über durchgängige Entwicklungs- und Karrieremöglichkeiten in unterschiedlichen Berufen am Beispiel der WKO Bildungsangebote. Der Bildungspfad Berufsreifeprüfung steht in allen Lehrberufen offen:

Selbstständigkeit
Selbstständigkeit

Die Möglichkeit einer selbstständigen Berufsausübung ist beispielsweise durch das folgende reglementierte Gewerbe gegeben:

  • Glaser*in, Glasbeleger*in und Flachglasschleifer*in (verbundenes Handwerk) (BGBl. II Nr. 53/2003; Novelle mit Art. 18 BGBl. II Nr. 399/2008)

Für die Ausübung eines reglementierten Gewerbes oder Handwerks sind, neben der Erfüllung der allgemeinen Voraussetzungen, Befähigungsnachweise zu erbringen, die in den angeführten Bundesgesetzblättern festgelegt sind.
Downloadmöglichkeit der Zugangsvoraussetzung und Prüfungsordnungen (Bundesgesetzblätter): Wirtschaftskammer Österreich: Prüfungs- und Befähigungsnachweise für reglementierte Gewerbe
Liste der reglementierten Gewerbe: Bundeseinheitliche Liste der reglementierten Gewerbe

ALLGEMEINE HINWEISE:

Selbstständige Tätigkeiten sind alle Tätigkeit, die du in eigener Verantwortung (also nicht angestellt), regelmäßig und mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, ausüben willst. Für viele dieser Tätigkeiten brauchst du eine Gewerbeberechtigung. Es gibt aber auch sogenannte Freie Berufe (freiberufliche Tätigkeiten) und land- und forstwirtschaftliche Tätigkeiten, die nicht der Gewerbeordnung unterliegen. Auch für viele dieser Tätigkeiten gibt es eigene Rechtsvorschriften für die selbstständige Berufsausübung, manche können aber auch ohne besondere Voraussetzungen selbstständig ausgeübt werden.

In allen Fällen einer selbstständigen Berufsausübung (egal, ob im Rahmen eines Gewerbes, als freiberufliche Tätigkeit, im Rahmen eines Land- und forstwirtschaftlichen Betriebes) musst du diese bei der zuständigen Sozialversicherungsanstalt und dem zuständigen Finanzamt melden. Je nach selbstständiger Tätigkeit gibt es noch andere Meldepflichten oder Register, in die du dich eintragen musst.

Selbstständige Tätigkeiten, für die eine Gewerbeberechtigung erforderlich ist, musst du außerdem bei der Gewerbebehörde (Bezirkshauptmannschaft, Magistrat) anmelden.
Unabhängig von einem oft notwendigen Befähigungsnachweis musst du dafür folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • das 18. Lebensjahr muss vollendet sein
  • österreichische Staatsbürgerschaft oder Staatsbürgerschaft eines anderen EU-Mitgliedstaates (oder eines Staates, mit dem ein entsprechender Staatsvertrag besteht) oder es liegt ein gültiger Aufenthaltstitel vor, der zur selbstständigen Tätigkeit berechtigt
  • keine Ausschließungsgründe (z. B. abgewiesene Konkursanträge, Bestrafung wegen Finanzstrafdelikten)

Für weitere Informationen schau dir unseren Thementext Im Fokus: Selbstständigkeit an oder nutze eine der folgenden Quellen und Kontakte:

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Bei der Lehrstellenbörse AMS & WKO kannst du dir offene Lehrstellen bei konkreten Betrieben anschauen. Schau auch mal hier rein: