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Gold- und Silberschmied*in und Juwelier*in

Lehrzeit
3 1/2 Jahre
Einstiegsgehalt nach der Lehre
ca. 2.560,- €
Berufskategorie
Hauptberuf

Gold- und Silberschmied*innen und Juwelier*innen stellen Schmuckstücke wie Ringe, Armbänder, Ketten und Gebrauchsgegenstände mit Schmuckcharakter wie Pokale, Schlüsselringe u. ä. aus Edelmetallen und deren Legierungen her. Sie verzieren die Schmuckflächen durch Fräsen, Stechen, Ätzen oder Ziselieren (Herausarbeiten von Figuren und Ornamenten). Außerdem bedienen sie bei ihren Arbeiten verschiedene Maschinen und Geräte wie Walzen oder Gravier- und Schleifgeräte zum Kratzen oder Schleifen. Zuletzt reinigen und polieren sie die Schmuckstücke mit Ultraschall- oder Poliergeräten. Sie arbeiten in den Werkstätten und Verkaufsräumen von Goldschmieden oder Juwelier- und Schmuckgeschäften. Gegebenenfalls arbeiten sie auch mit Fachkräften aus dem Bereich Schmuckdesign und Metallbearbeitung zusammen.

Wo man arbeitet

Gold- und Silberschmied*innen und Juwelier*innen verarbeiten händisch die Werkstücke nach eigenen oder fremden Entwürfen. Neben der individuellen Einzelanfertigung ist auch die serielle Produktion von Schmuck üblich.

Sie verwenden bei ihrer Arbeit spezielle Gusstechniken, z. B. den Kokillenguss, wobei eine metallische Gussform zur Herstellung von formgerechten Schmuckstückteilen (z. B. Glieder von Halsketten) verwendet wird, oder mit dem Schleuderguss, dem wichtigsten Gussverfahren zur Herstellung von Serienprodukten (z. B. Fingerringe). Beim Schleudergussverfahren stellen die Gold- und Silberschmied*innen und Juwelier*innen zunächst ein Wachsmodell des Schmuckstückes her. Das Modell bestreichen sie mit einer Einbettmasse (z. B. Alabaster oder Gips), legen es in einen Gusszylinder (Küvette) und gießen diesen mit Einbettmasse aus. Nachdem die Masse eingetrocknet ist, entfernen sie das Wachsmodell durch langsames Ausglühen in einem Wachsschmelzofen. In den so entstandenen Hohlraum schleudern sie mit einer Schleudergussanlage das geschmolzene Edelmetall ein. Den Ringrohguss bearbeiten sie durch Feilen, Hämmern, Schmirgeln, Schleifen und Polieren.
Hals- und Uhrketten werden meist vollautomatisch erzeugt.

Weitere Aufgabenbereiche von Gold- und Silberschmied*innen und Juwelier*innen sind die Oberflächenveredelung von Schmuckstücken mit verschiedenen Techniken des Gravierens und Galvanisierens (Versilbern oder Vergolden von Schmuckstücken), Reparatur- und Änderungsarbeiten und die Kund*innenberatung.

Womit man arbeitet

Gold- und Silberschmied*innen und Juwelier*innen setzen bei ihrer Arbeit unterschiedliche Edelmetalle und Juwelen ein. Zur Bearbeitung der Materialien verwenden sie Werkzeugen wie Hämmerchen, Bohrer, Feilen, Winkelmesser, Metallscheren, Zangen, Sägen, Gravurstifte usw. Sie arbeiten mit Maschinen wie Walzen, Gravier- und Schleifgeräte, Ultraschall- und Poliergeräte und verwenden Hilfsgeräte wie z. B. Lupenleuchten, Mikroskope, Waagen und div. Mess- und Testgeräte. Außerdem verwenden und lesen sie Zeichnungen, Vorlagen und Muster.

Für die Erstellung von Zeichnungen und Vorlagen arbeiten sie auch mit speziellen Softwareanwendungen (CAD = Computer Aided Design). In modernen Werkstätten und Fertigungsstellen benutzen sie computergestützte Maschinen (CAM = Computer Aided Manufacturing).

Wie man arbeitet

Gold- und Silberschmied*innen und Juwelier*innen sind in Werkstätten von kleinen gewerblichen Gold- und Silberschmieden oder Betrieben der Schmuckindustrie tätig. Sie arbeiten gemeinsam mit ihren Berufskolleg*innen und Vorgesetzten. Gegebenenfalls haben sie auch Kontakte zu Metalldesigner*innen, siehe hierzu die Berufe °Metalldesign – Gürtlerei (Lehrberuf)#, °Metalldesign – Gravur (Lehrberuf)# oder Künstler*innen, die Mustervorlagen entwerfen.

Was man macht
  • eine Werkskizze oder ein Modell nach eigenen oder vorgegebenen Entwürfen erstellen
  • benötigte Materialien: Edelmetall, Edel- und Schmucksteine und Hilfsstoffe auswählen und vorbereiten
  • ein Stück Edelmetallblech auf die benötigte Breite bzw. Stärke des Schmuckstückes auswalzen
  • die genauen Maße des Schmuckstückes mit einem Winkelmesser anzeichnen („Anreißen“)
  • das Werkstück mit einer Metallschere oder Säge ausschneiden
  • das Werkstück mit einer Schienenzange zu einem Kreis („Ringschiene“) biegen
  • die beiden Enden zusammenlöten
  • verkrustete oder oxidierte Teile mit einer aus verdünnten Schwefelsäure hergestellten Beize reinigen
  • die „Ringschiene“ durch Klopfen und Feilen bis zur gewünschten Form des Schmuckstückes bearbeiten
  • Edel- und Schmucksteine, Perlen einsetzen und fassen
  • Verschlüsse, Manschetten oder Broschierungen anfertigen
  • lösbare und unlösbare Verbindungen und bewegliche Verbindungen herstellen
  • abschließend die Oberfläche des Schmuckstückes schmirgeln und polieren
  • Punzieren: die Feingehaltsangabe einprägen
Für wen man arbeitet
  • Kleinbetriebe des Gold- und Silberschmiedegewerbes und des Schmuckhandels
  • Schmuckindustrie
Ausbildungsinhalte / Was man lernt

Wichtige Ausbildungsinhalte:

  • Gold- und Silberschmieden
  • Arbeitsvorbereitung
  • Gestaltung und Design
  • Werkskizzenerstellung, von Hand und mit CAD
  • Schneid-, Schleif-, Bohr- und Trenntechniken
  • Maschinen- und Gerätekunde
  • Werkzeug- und Materialienkunde
  • Edelsteinkunde
  • Schmuck- und Juwelenhandel
  • Betriebsführung, Buchführung
  • Kund*innenberatung und -betreuung
Wie man sich weiterbilden kann

Gold- und Silberschmied*innen und Juwelier*innen sind beruflich immer wieder vor neue Herausforderungen gestellt. Voraussetzung für Erfolg in diesem Beruf ist es, immer auf dem neuesten Stand der Entwicklung zu bleiben und das Fachwissen, die Methodenkompetenzen und sozialen Kompetenzen laufend zu ergänzen und zu vertiefen.

Für Gold- und Silberschmied*innen und Juwelier*innen gibt es nur relativ wenige fachspezifische Weiterbildungsmöglichkeiten. Weiterbildungseinrichtungen wie z. B. das Berufsförderungsinstitut (BFI) und das Wirtschaftsförderungsinstitut (WIFI) bieten vielen relevanten Bereichen, insb. zu kaufmännisch-betriebswirtschaftlichen Themen (z. B. Betriebsführung, Verkauf und Marketing), aber auch zu verwandten handwerklichen Bereichen Kurse und Lehrgänge an.

Zur Vermittlung von Anwendungskenntnissen neuer Fertigungs- und Designtechniken (z. B. Design-Software, digitale Maschinensteuerung) bieten viele Herstellerfirmen eigene Schulungen an. Die meisten Weiterbildungsmöglichkeiten werden betriebsintern durchgeführt.
Auch der Besuch von Messen, Verkaufsveranstaltungen und Branchenevents ermöglicht Weiterbildung hinsichtlich neuer Entwicklungen in dem Bereich.

Möglichkeiten zur beruflichen Höherqualifizierung bieten außerdem Vorbereitungs- und Aufbaulehrgänge für Berufstätige an berufsbildenden höheren Schulen, z. B. Höhere Lehranstalten für Kunst bzw. Kunst und Gestaltung.
Mit dem Abschluss eines Aufbaulehrganges (3 Jahre) ist neben einer höheren Fachqualifikation außerdem die Matura verbunden, die ein Studium an Fachhochschulen und Universitäten ermöglicht.

Studium ohne Matura:

Für ein Studium an einer Fachhochschule, Universität oder Pädagogischen Hochschulen ist normalerweise die Matura einer Allgemeinbildenden (AHS) oder Berufsbildenden Höheren Schule (BHS) erforderlich.
Es bestehen aber auch andere Zugangsmöglichkeiten:

  • Berufsreifeprüfung (Lehre mit Matura): Die Berufsreifeprüfung, die du bereits während deiner Lehrzeit beginnen kannst, ist eine vollwertige Matura, mit der du uneingeschränkten Zugang zum Studium hast.
  • Studienberechtigungsprüfung: Die Studienberechtigungsprüfung kannst du vor Beginn eines Studiums ablegen. Sie ermöglicht den Zugang zu einem bestimmten Studium.
  • ohne Matura mit Berufsausbildung und Berufserfahrung: Fachhochschulen bieten außerdem meist die Möglichkeit mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung (insb. Lehre oder Berufsbildender Mittlerer Schule (BMS)) und mehrjähriger Berufserfahrung auch ohne Matura ein facheinschlägiges (d. h. mit der Berufsausbildung fachlich verwandtes) Bachelorstudien zu beginnen. Meist müssen dazu einzelne Zusatzprüfungen absolviert werden.

Weiterführende Bildungsmöglichkeiten und Höherqualifizierung:

Was du mitbringen solltest

In jedem Beruf brauchst du spezielles fachliches Know-how, das in der Aus- und Weiterbildung vermittelt wird. In den beiden Menüpunkten Ausbildung und Weiterbildung findest du Informationen zu Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten für diesen Beruf.

Es gibt auch Kompetenzen, Fähigkeiten und Eigenschaften, die in allen Berufen wichtig sind. Dazu gehören besonders:

  • Zuverlässigkeit und Pünktlichkeit
  • genaues und sorgfältiges Arbeiten
  • selbstständiges Arbeiten
  • Einsatzfreude
  • Verantwortungsbewusstsein
  • Fähigkeit und Bereitschaft mit anderen zusammen zu arbeiten (Teamfähigkeit)
  • Lernbereitschaft

Die folgende Liste gibt dir einen Überblick über weitere allgemeine Anforderungen, die in DIESEM Beruf häufig gestellt werden. Diese können natürlich je nach Betrieb, Institution oder Organisation sehr unterschiedlich sein.

DENK DARAN: Viele dieser Anforderungen sind auch Bestandteil der Ausbildung.

Hinweis: Die Begriffe werden in alphabetischer Reihenfolge aufgelistet.

Körperliche Anforderungen: Welche körperlichen Eigenschaften sind wichtig?
  • Auge-Hand-Koordination
  • Fingerfertigkeit
  • gutes Sehvermögen

 

Fachkompetenz: Welche Fähigkeiten und Kenntnisse werden von mir erwartet?
  • Datensicherheit und Datenschutz
  • gestalterische Fähigkeit
  • gutes Augenmaß
  • handwerkliche Geschicklichkeit
  • Kunstverständnis
  • räumliches Vorstellungsvermögen
  • technisches Verständnis

 

Sozialkompetenz: Was brauche ich im Umgang mit anderen?
  • Aufgeschlossenheit
  • Kommunikationsfähigkeit
  • Kund*innenorientierung

 

Selbstkompetenz: Welche persönlichen Eigenschaften sollte ich mitbringen?
  • Aufmerksamkeit
  • Beurteilungsvermögen / Entscheidungsfähigkeit
  • Flexibilität / Veränderungsbereitschaft
  • Geduld
  • Modebewusstsein

 

Methodenkompetenz: Welche Arbeits- und Denkweisen sind wichtig?
  • Kreativität
Was es noch gibt
Verwandte Lehrberufe

Durch die Verwandtschaftsregelung wird die Ausbildung in einem Lehrberuf auf Teile der Lehrzeit in anderen (verwandten) Lehrberufen angerechnet. Dadurch verkürzt sich die Lehrzeit bei der Ausbildung in einem weiteren Lehrberuf (oder auch beim Wechsel auf einen verwandten Lehrberuf). In manchen Fällen wird die Lehrzeit und die Lehrabschlussprüfung auch vollkommen ersetzt.

Bei folgenden verwandten Lehrberufen verkürzt sich die Lehrzeit im Ausmaß der angegebenen Lehrjahre. (Beispiel: Der Eintrag „1. voll“ bedeutet z. B., dass sich die Lehrzeit im verwandten Lehrberuf um ein Jahr verkürzt.)

  • °Einzelhandel – Uhren- und Juwelenberatung (Lehrberuf)#
  • °Feinoptik (Lehrberuf)#
  • °Kupferschmied*in (Lehrberuf)#
  • °Metalldesign – Gravur (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Metalldesign – Gürtlerei (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Metalldesign – Metalldrückerei (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Uhrmacher*in – Zeitmesstechniker*in (Lehrberuf)#
  • °Vergolden und Staffieren (Lehrberuf)#
Alternativen (Auswahl)

Alternative Berufe sind Berufe, die entweder eine ähnliche Ausbildung oder ähnliche Aufgaben- oder Tätigkeitsbereiche haben, wie der Beruf, über den du dich gerade informierst. Die Ähnlichkeit kann auch in den Arbeitsmaterialien, den Arbeitsumgebungen liegen oder in der Art, wie du mit anderen Menschen zusammenarbeitest.

Diese Liste soll dir bei der Überlegung helfen, welche Berufe und Ausbildungen für dich noch interessant sein könnten und dich auf weitere Ideen bringen.

  • °Chirurgieinstrumentenerzeuger*in (Lehrberuf)#
  • °Einzelhandel – Uhren- und Juwelenberatung (Lehrberuf)#
  • °Feinoptik (Lehrberuf)#
  • °Feinwerktechniker*in#
  • °Grafikdesigner*in#
  • °Kupferschmied*in (Lehrberuf)#
  • °Metalldesign – Gravur (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Metalldesign – Gürtlerei (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Metalldesign – Metalldrückerei (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Metallgestalter*in#
  • °Schmuckdesigner*in#
  • °Uhrmacher*in – Zeitmesstechniker*in (Lehrberuf)#
  • °Vergolden und Staffieren (Lehrberuf)#
Lehre und Matura

Mit einer erfolgreich abgeschlossenen Lehre und vier weiteren Prüfungen erlangst du die Berufsmatura (Berufsreifeprüfung). Diese öffnet dir den Zugang zu Universitäts- und Fachhochschulstudien. Außerdem ermöglicht sie zusätzliche Karrierewege im erlernten Beruf, aber auch außerhalb des bisherigen Berufsfeldes.

Und so geht es:

Die Berufsmatura besteht aus vier Teilprüfungen: Deutsch (schriftlich und mündlich) und Mathematik (schriftlich), eine lebende Fremdsprache (schriftlich oder mündlich) und ein Fachbereich (schriftliche Prüfung oder Projektarbeit und mündliche Prüfung). Der Fachbereich ist ein Thema aus dem Berufsfeld des Kandidaten/der Kandidatin.

Wie funktioniert die Vorbereitung?

Die Vorbereitung auf die Berufsreifeprüfung erfolgt in Vorbereitungskursen, die von Erwachsenenbildungseinrichtungen (z. B. WIFI, BFI, Volkshochschulen), Berufsschulen oder höheren Schulen (z. B. AHS, HAK, HTL, HLW) angeboten werden. In solchen Lehrgängen können auch die jeweiligen Teilprüfungen abgelegt werden. Drei der vier Teilprüfungen können bereits während der Lehre abgelegt werden. Zur letzten Teilprüfung kannst du nach erfolgreichem Lehrabschluss, aber nicht vor dem 19. Geburtstag antreten.

Durch ein Förderprogramm, können die Vorbereitungskurse und die Prüfung seit September 2008 in ganz Österreich kostenlos angeboten werden. Zur konkreten Ausgestaltung der Vorbereitung auf die Berufsreifeprüfung bestehen in den einzelnen Bundesländern unterschiedliche Modelle. Informationen bieten u. a. die Bildungseinrichtungen und die Lehrlingsstellen der Wirtschaftskammern.

Link: Häufig gestellte Fragen!

WKO-Bildungspfade:

Die WKO-Bildungspfade geben dir einen Überblick über durchgängige Entwicklungs- und Karrieremöglichkeiten in unterschiedlichen Berufen am Beispiel der WKO Bildungsangebote. Der Bildungspfad Berufsreifeprüfung steht in allen Lehrberufen offen:

Selbstständigkeit
Selbstständigkeit

Die Möglichkeit einer selbstständigen Berufsausübung ist gegeben durch:

a) Reglementierte Gewerbe/Handwerke:

  • Handwerk der Gold- und Silberschmiede, BGBl. Nr. II 54/2003 (Novelle Art. 19 BGBl. II Nr. 399/2008)
  • Handwerk der Gold-, Silber- und Metallschläger, BGBl. Nr. II 54/2003.

Information zu REGLEMENTIERTEN HANDWERKEN UND GEWERBEN:

Für die Ausübung eines reglementierten Gewerbes (einschließlich Rechtskraftgewerbe) sind, neben der Erfüllung der allgemeinen Voraussetzungen, Befähigungsnachweise zu erbringen, die in den angeführten Bundesgesetzblättern festgelegt sind.
Downloadmöglichkeit der Zugangsvoraussetzung und Prüfungsordnungen (Bundesgesetzblätter): Wirtschaftskammer Österreich: Prüfungs- und Befähigungsnachweise für reglementierte Gewerbe

 

b) Freies Gewerbe:

  • Graveur

Informationen zum „Freien Gewerbe“:
freie Gewerbe erfordern in der Regel keinen Befähigungsnachweis, sondern lediglich eine Anmeldung bei der Gewerbebehörde. Grundsätzlich richtet sich der Gewerbeumfang nach dem Wortlaut der Gewerbeanmeldung.

Liste der Freien Gewerbe:

ALLGEMEINE HINWEISE:

Für jede Tätigkeit, die Sie selbstständig, regelmäßig und mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, ausüben wollen, brauchen Sie eine Gewerbeberechtigung (Ausnahme: Freie Berufe). Diese erhalten Sie durch Anmeldung bei der Gewerbebehörde (Bezirkshauptmannschaft, Magistrat).
Unabhängig von einem etwaigen Befähigungsnachweis müssen sie dafür folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • das 18. Lebensjahr muss vollendet sein
  • österreichische Staatsbürgerschaft oder Staatsbürgerschaft eines anderen EU-Mitgliedstaates (oder eines Staates, mit dem ein entsprechender Staatsvertrag besteht) oder es liegt ein gültiger Aufenthaltstitel vor, der zur selbstständigen Tätigkeit berechtigt
  • keine Ausschließungsgründe (z. B. abgewiesene Konkursanträge, Bestrafung wegen Finanzstrafdelikten)

Freie Berufe sind selbstständige (freiberufliche) Tätigkeiten, die nicht der Gewerbeordnung unterliegen (z. B. Arzt/Ärztin und andere Gesundheitsberufe, Rechtsanwalt/-anwältin, Musiker*in, Schriftsteller*in und andere Künstlerberufe). Für einige freie Berufe ist die Berufsausübung durch eigene Rechtsvorschriften (Ärztegesetz, Rechtsanwaltsordnung, Ziviltechnikergesetz etc.) geregelt und es bestehen eigene Interessensvertretungen (Kammern oder Berufsverbände), denen die Aufnahme der selbstständigen Berufstätigkeit gemeldet werden muss. Für andere freie Berufe, wie z. B. Künstler*in, Schriftsteller*in, Journalist/Journalistin, bestehen keine besonderen Rechtsvorschriften und Meldepflichten.

In allen Fällen einer selbstständigen Berufsausübung (ob im Rahmen eines Gewerbes oder als freiberufliche Tätigkeit) ist diese bei der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft und dem zuständigen Finanzamt zu melden.

Weitere Informationen und Kontakte:

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Bei der Lehrstellenbörse AMS & WKO kannst du dir offene Lehrstellen bei konkreten Betrieben anschauen. Schau auch mal hier rein:

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