Hafner*innen stellen Öfen, Kachelöfen und andere Heizungsanlagen für verschiedene Brennstoffe (z. B. Holz, Strom, Öl und Gas und alternative Energieträger) aber auch Grill- oder Pizzaöfen her. Sie planen nach den Wünschen der Kund*innen die Öfen hinsichtlich Größe, Aussehen und Farbe und berechnen die benötigten Materialien. Sie führen z. B. Wärmebedarfsberechnungen durch und erstellen Energieausweise für die von ihnen erstellen Öfen. Außerdem reinigen und reparieren sie Öfen, verlegen keramische Wand- und Bodenbeläge (z. B. Fliesen und Mosaike) und führen Beratungsgespräche über energiesparendes Heizen durch. Hafner*innen arbeiten gemeinsam mit Berufskolleg*innen in Werkstätten von Hafnerbetrieben und direkt bei ihren Kund*innen vor Ort.
Wo man arbeitet
Die Bezeichnung „Hafner*in“ ist die in Österreich gebräuchliche Bezeichnung für den Beruf des/der Ofensetzer*in oder Kachelofenbauer*in und kommt vom umgangssprachlichen Ausdruck „Häfen“. Kachelöfen bestehen aus wärmespeichernden Materialien. Die Hitze wird nicht sofort an die Umgebung abgegeben, sondern im Inneren des Kachelofens gespeichert. Der Raum wird dadurch langsam und gleichmäßig erwärmt.
Hafner*innen stellen Kachelöfen für alle Brennstoffe wie Holz, Strom, Gas und Öl, aber auch alternative Energieträger und andere Feuerungsstätten (z. B. offene Kamine, Zentralheizungs- und Warmluftkachelöfen, Pizza- und Grillöfen usw.) her. Sie führen heizungstechnische Berechnungen (Wärmebedarfsberechnungen, Ofen- und Zugberechnungen) durch, erstellen zeichnerische Entwürfen und verlegen keramische Wand- und Bodenbeläge (Fliesen, Mosaike usw.). Außerdem erstellen sie für die von ihnen errichteten Öfen Energieausweise.
Wichtiger Bestandteil der Tätigkeit ist es inzwischen, dass Hafner*innen moderne Mess-, Steuer- und Regelsysteme für die elektronische Steuerung der Öfen und Heizungsanlagen einbauen.
Nachdem sie eine Konstruktionszeichnung unter Berücksichtigung der heiztechnischen Raumgegebenheiten angefertigt haben, berechnen sie den Materialbedarf. Je nach Aufstellungsort tragen sie eine Schicht aus Zementmörtel („Estrich“) auf, auf den wiederum ein Sockel („Gesims“) aufgemauert wird. Das Gesims dient als Basis für den Ofen. Darauf setzen sie dann die einzelnen Kachelreihen sowie die Ofentür. Die Kacheln schneiden sie zuvor mit einer elektrischen Handschneidemaschine zurecht und bringen auf der Innenseite der Kacheln hitzebeständige Schamotteplatten an. Mit Drahtklammern werden die Teile verbunden. Diesen Vorgang setzen sie solange fort, bis die gewünschte Höhe des Ofens erreicht ist. Zuletzt bringen sie eine Endabdeckung an und verbinden den Ofen durch ein Abzugsrohr mit dem Kamin.
Aber auch industriell hergestellte Heizanlagen oder Nachtspeicheröfen werden von Hafner*innen mit Kacheln verkleidet. Weiters führen sie die Reinigung und Reparatur von Kachelöfen durch und beraten die Kund*innen über Energie sparendes Heizen.
Insbesondere in Zusammenhang mit höherer Energieeffizienz und verbessertem Umweltschutz entwickelt sich die gesamte Heiztechnik und damit auch der Kachelofenbau ständig weiter. Mit Berechnungsprogrammen kann der Kachelofen z. B. perfekt an den Rauchfang angepasst werden und eine deutliche Verminderung von Emissionen erzielt werden.
Womit man arbeitet
Typische Arbeitsgegenstände und -behelfe von Hafner*innen sind Kacheln, Fliesen, Schamottesteine, Drahtklammern und Handschneidemaschinen. Sie verwenden aber auch Maurerutensilien wie Zement, Spachtel, Kelle etc., hantieren mit Wasserwaagen und lesen Konstruktionspläne und -zeichnungen oder fertigen diese selbst an. Regelmäßig kommen auch elektronische Bauteile für Mess-, Steuer- und Regelsysteme zum Einsatz.
Beim Entwurf von Kachelöfen verwenden sie Computer-Zeichenprogramme wie z. B. CAD (Computer Aided Design) und Rechenprogramme für die Berechnung und Erstellung von Energieausweisen.
Wie man arbeitet
Hafner*innen arbeiten in Werkstätten von Hafnerbetrieben und häufig direkt bei ihren Kund*innen. Je nach Auftrag arbeiten sie alleine oder gemeinsam mit Berufskolleg*innen und Hilfskräften und fallweise gemeinsam mit anderen Gewerken wie Fliesenleger*innen, Bodenleger*innen, Installations- und Gebäudetechniker*innen usw. (siehe z. B. °Platten- und Fliesenleger*in (Lehrberuf)#, °Bodenleger*in (Lehrberuf)#, °Installations- und Gebäudetechnik (Modullehrberuf)#). Sie haben direkten Kontakt zu ihren Kund*innen und Auftraggeber*innen sowie zu Lieferanten.
Die Tätigkeit von Hafner*innen ist trotz technischer Unterstützung durch viel Handarbeit gekennzeichnet, das kann auch körperlich anstrengend sein (viel Stehen, Bücken, Knien).
Was man macht
- Kundinnen und Kunden über Öfen und insbesondere über energiesparendes Heizen beraten
- Konstruktionszeichnungen unter Berücksichtigung der Verhältnisse des zu beheizenden Raumes anfertigen; z. B. Ofen- und Montagepläne, Luftleitungssysteme
- Wärmebedarfsberechnungen, Ofenberechnungen und Zugberechnungen durchführen
- Energieausweise erstellen
- Materialbedarf berechnen
- Öfen, offene Kamine und Heizungsanlagen für Einzelräume, Mehrräume und Häuser für unterschiedliche Brennstoffe (fest, flüssig, gasförmig) und andere Energieträger planen und bauen
- Unterboden (Estrich) sowie Sockel (Gesims) am Aufstellungsort herstellen
- Kachelreihen aufsetzen
- Ofentüren einsetzen
- Ofen bis zur gewünschten Höhe und Wölbung mit Kacheln und Schamotteziegeln aufbauen
- Rauchabzug am Dach des Ofens einbauen, dieser wird mit dem Kamin verbunden
- Innenseite mit Spezialmörtel und Schamotteplatten auskleiden
- Dämm- und Isolierstoffe anwenden
- elektronische Mess-, Steuer- und Regelsysteme einbauen und einstellen
- Funktionsanalysen und Abgasanalysen durchführen
- Öfen warten und reparieren, Servicearbeiten durchführen
- industrielle Heizanlagen mit Kacheln verkleiden
- Operationssäle oder Badeanstalten mit dekorativen Kachelmustern verkleiden und verfliesen
Für wen man arbeitet
- Klein- und Mittelbetriebe des Hafnergewerbes
Ausbildungsinhalte / Was man lernt
Wichtige Ausbildungsinhalte:
- Ofenbau, Kachelofenbau
- Allgemeine Physik
- Werkzeichnen, Skizzen fertigen (von Hand)
- CAD (Computer Aided Design)
- Kennzahlen berechnen, Messen und Prüfen
- Mess-, Steuer- und Regelsysteme
- Klima- und Heizungstechnik
- Estrichbau
- Dämm- und Isolierstoffe
- Kachelsetzen
- Inbetriebnahme, Wartung und Reparatur
- technische Dokumentation
- Kundenberatung und -betreuung
Wie man sich weiterbilden kann
Hafner*innen sind beruflich immer wieder vor neue Herausforderungen gestellt. Voraussetzung für Erfolg in diesem Beruf ist es, immer auf dem neuesten Stand der Entwicklung zu bleiben und das Fachwissen, Methodenkompetenzen und soziale Kompetenzen laufend zu ergänzen und zu vertiefen.
Weiterbildungsmöglichkeiten werden beispielsweise vom Berufsförderungsinstitut (BFI) und vom Wirtschaftsförderungsinstitut (WIFI) angeboten, z. B. ein zweiteiliger Lehrgang für Heizungsbau und Klimatechnik für Ofenbau- und Verlegetechniker*innen, aber auch allgemeine Kurse über Heizungs- und Klimatechnik und allgemeine betriebswirtschaftliche Themen.
Möglichkeiten zur beruflichen Höherqualifizierung bieten auch facheinschlägige Vorbereitungs- und Aufbaulehrgänge an berufsbildenden höheren Schulen (Höhere Technische Lehranstalten, HTLs) sowie Werkmeisterschulen für Berufstätige. Mit dem Abschluss eines Aufbaulehrganges ist neben einer höheren Fachqualifikation außerdem die Matura verbunden, die ein Studium an Fachhochschulen und Universitäten ermöglicht. Auch die Berufsreifeprüfung (insb. Lehre mit Matura) oder eine Studienberechtigungsprüfung ermöglichen den Zugang zum Studium.
Studium ohne Matura:
Für ein Studium an einer Fachhochschule, Universität oder Pädagogischen Hochschulen ist normalerweise die Matura einer Allgemeinbildenden (AHS) oder Berufsbildenden Höheren Schule (BHS) erforderlich.
Es bestehen aber auch andere Zugangsmöglichkeiten:
- Berufsreifeprüfung (Lehre mit Matura): Die Berufsreifeprüfung, die du bereits während deiner Lehrzeit beginnen kannst, ist eine vollwertige Matura, mit der du uneingeschränkten Zugang zum Studium hast.
- Studienberechtigungsprüfung: Die Studienberechtigungsprüfung kannst du vor Beginn eines Studiums ablegen. Sie ermöglicht den Zugang zu einem bestimmten Studium.
- ohne Matura mit Berufsausbildung und Berufserfahrung: Fachhochschulen bieten außerdem meist die Möglichkeit mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung (insb. Lehre oder Berufsbildender Mittlerer Schule (BMS)) und mehrjähriger Berufserfahrung auch ohne Matura ein facheinschlägiges (d. h. mit der Berufsausbildung fachlich verwandtes) Bachelorstudien zu beginnen. Meist müssen dazu einzelne Zusatzprüfungen absolviert werden.
Eine häufige Kombinationsmöglichkeit und Doppelausbildung für Hafner*innen ist mit dem Lehrberuf Platten- und Fliesenleger*in gegeben. Im Lehrberuf °Ofenbau- und Verlegetechnik (Lehrberuf)# sind Tätigkeiten beider Berufe verbunden.
Weiterführende Bildungsmöglichkeiten und Höherqualifizierung:
Was du mitbringen solltest
In jedem Beruf brauchst du spezielles fachliches Know-how, das in der Aus- und Weiterbildung vermittelt wird. In den beiden Menüpunkten Ausbildung und Weiterbildung findest du Informationen zu Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten für diesen Beruf.
Es gibt auch Kompetenzen, Fähigkeiten und Eigenschaften, die in allen Berufen wichtig sind. Dazu gehören besonders:
- Zuverlässigkeit und Pünktlichkeit
- genaues und sorgfältiges Arbeiten
- selbstständiges Arbeiten
- Einsatzfreude
- Verantwortungsbewusstsein
- Fähigkeit und Bereitschaft mit anderen zusammen zu arbeiten (Teamfähigkeit)
- Lernbereitschaft
Die folgende Liste gibt dir einen Überblick über weitere allgemeine Anforderungen, die in DIESEM Beruf häufig gestellt werden. Diese können natürlich je nach Betrieb, Institution oder Organisation sehr unterschiedlich sein.
DENK DARAN: Viele dieser Anforderungen sind auch Bestandteil der Ausbildung.
Hinweis: Die Begriffe werden in alphabetischer Reihenfolge aufgelistet.
Körperliche Anforderungen: Welche körperlichen Eigenschaften sind wichtig?
- Fingerfertigkeit
- gute Reaktionsfähigkeit
Fachkompetenz: Welche Fähigkeiten und Kenntnisse werden von mir erwartet?
- Anwendung und Bedienung digitaler Tools
- Datensicherheit und Datenschutz
- Gefühl für Farben und Formen
- gestalterische Fähigkeit
- gutes Augenmaß
- handwerkliche Geschicklichkeit
- räumliches Vorstellungsvermögen
- technisches Verständnis
- Zahlenverständnis und Rechnen
Sozialkompetenz: Was brauche ich im Umgang mit anderen?
- Aufgeschlossenheit
- Kommunikationsfähigkeit
- Kund*innenorientierung
Selbstkompetenz: Welche persönlichen Eigenschaften sollte ich mitbringen?
- Aufmerksamkeit
- Flexibilität / Veränderungsbereitschaft
- Sicherheitsbewusstsein
- Umweltbewusstsein
Weitere Anforderungen: Was ist sonst noch wichtig?
- Mobilität (wechselnde Arbeitsorte)
Methodenkompetenz: Welche Arbeits- und Denkweisen sind wichtig?
- Kreativität
- Planungsfähigkeit
- systematische Arbeitsweise
Was es noch gibt
Verwandte Lehrberufe
Durch die Verwandtschaftsregelung wird die Ausbildung in einem Lehrberuf auf Teile der Lehrzeit in anderen (verwandten) Lehrberufen angerechnet. Dadurch verkürzt sich die Lehrzeit bei der Ausbildung in einem weiteren Lehrberuf (oder auch beim Wechsel auf einen verwandten Lehrberuf). In manchen Fällen wird die Lehrzeit und die Lehrabschlussprüfung auch vollkommen ersetzt.
Bei folgenden verwandten Lehrberufen verkürzt sich die Lehrzeit im Ausmaß der angegebenen Lehrjahre. (Beispiel: Der Eintrag „1. voll“ bedeutet z. B., dass sich die Lehrzeit im verwandten Lehrberuf um ein Jahr verkürzt.)
- °Bodenleger*in (Lehrberuf)#
- °Keramiker*in – Baukeramik (Lehrberuf)#, „1. voll“
- °Keramiker*in – Gebrauchskeramik (Lehrberuf)#, „1. voll“
- °Keramiker*in – Industriekeramik (Lehrberuf)#, „1. voll“
- °Maler*in und Beschichtungstechniker*in – Dekormaltechnik (Lehrberuf)#
- °Maler*in und Beschichtungstechniker*in – Funktionsbeschichtungen (Lehrberuf)#
- °Maler*in und Beschichtungstechniker*in – Historische Maltechnik (Lehrberuf)#
- °Maler*in und Beschichtungstechniker*in – Korrosionsschutz (Lehrberuf)#
- °Ofenbau- und Verlegetechnik (Lehrberuf)#, „1., 2. voll“
- °Platten- und Fliesenleger*in (Lehrberuf)#, „1. voll“
- °Steinmetz*in (Lehrberuf)#
- °Steinmetztechnik (Lehrberuf)#
- °Stuckateur*in und Trockenausbauer*in (Lehrberuf)#
Alternativen (Auswahl)
Alternative Berufe sind Berufe, die entweder eine ähnliche Ausbildung oder ähnliche Aufgaben- oder Tätigkeitsbereiche haben, wie der Beruf, über den du dich gerade informierst. Die Ähnlichkeit kann auch in den Arbeitsmaterialien, den Arbeitsumgebungen liegen oder in der Art, wie du mit anderen Menschen zusammenarbeitest.
Diese Liste soll dir bei der Überlegung helfen, welche Berufe und Ausbildungen für dich noch interessant sein könnten und dich auf weitere Ideen bringen.
- °Bildhauerei (Lehrberuf)#
- °Bodenleger*in (Lehrberuf)#
- °Innenausbauer*in#
- °Keramiker*in – Baukeramik (Lehrberuf)#, „1. voll“
- °Keramiker*in – Gebrauchskeramik (Lehrberuf)#, „1. voll“
- °Keramiker*in – Industriekeramik (Lehrberuf)#, „1. voll“
- °Maler*in und Beschichtungstechniker*in – Dekormaltechnik (Lehrberuf)#
- °Maler*in und Beschichtungstechniker*in – Funktionsbeschichtungen (Lehrberuf)#
- °Maler*in und Beschichtungstechniker*in – Historische Maltechnik (Lehrberuf)#
- °Maler*in und Beschichtungstechniker*in – Korrosionsschutz (Lehrberuf)#
- °Ofenbau- und Verlegetechnik (Lehrberuf)#, „1., 2. voll“
- °Platten- und Fliesenleger*in (Lehrberuf)#, „1. voll“
- °Steinmetz*in (Lehrberuf)#
- °Steinmetztechnik (Lehrberuf)#
- °Stuckateur*in und Trockenausbauer*in (Lehrberuf)#
Lehre und Matura
Mit einer erfolgreich abgeschlossenen Lehre und vier weiteren Prüfungen erlangst du die Berufsmatura (Berufsreifeprüfung). Diese öffnet dir den Zugang zu Universitäts- und Fachhochschulstudien. Außerdem ermöglicht sie zusätzliche Karrierewege im erlernten Beruf, aber auch außerhalb des bisherigen Berufsfeldes.
Und so geht es:
Die Berufsmatura besteht aus vier Teilprüfungen: Deutsch (schriftlich und mündlich) und Mathematik (schriftlich), eine lebende Fremdsprache (schriftlich oder mündlich) und ein Fachbereich (schriftliche Prüfung oder Projektarbeit und mündliche Prüfung). Der Fachbereich ist ein Thema aus dem Berufsfeld des Kandidaten/der Kandidatin.
Wie funktioniert die Vorbereitung?
Die Vorbereitung auf die Berufsreifeprüfung erfolgt in Vorbereitungskursen, die von Erwachsenenbildungseinrichtungen (z. B. WIFI, BFI, Volkshochschulen), Berufsschulen oder höheren Schulen (z. B. AHS, HAK, HTL, HLW) angeboten werden. In solchen Lehrgängen können auch die jeweiligen Teilprüfungen abgelegt werden. Drei der vier Teilprüfungen können bereits während der Lehre abgelegt werden. Zur letzten Teilprüfung kannst du nach erfolgreichem Lehrabschluss, aber nicht vor dem 19. Geburtstag antreten.
Durch ein Förderprogramm, können die Vorbereitungskurse und die Prüfung seit September 2008 in ganz Österreich kostenlos angeboten werden. Zur konkreten Ausgestaltung der Vorbereitung auf die Berufsreifeprüfung bestehen in den einzelnen Bundesländern unterschiedliche Modelle. Informationen bieten u. a. die Bildungseinrichtungen und die Lehrlingsstellen der Wirtschaftskammern.
Link: Häufig gestellte Fragen!
WKO-Bildungspfade:
Die WKO-Bildungspfade geben dir einen Überblick über durchgängige Entwicklungs- und Karrieremöglichkeiten in unterschiedlichen Berufen am Beispiel der WKO Bildungsangebote. Der Bildungspfad Berufsreifeprüfung steht in allen Lehrberufen offen:
Selbstständigkeit
Selbstständigkeit
Die Möglichkeit einer selbstständigen Berufsausübung ist gegeben durch:
Reglementierte Gewerbe/Handwerke:
- Handwerk der Hafner*innen, BGBl. II Nr. 55/2003 (Novelle mit Artikel 20 BGBl. II Nr. 399/2008)
Für die Ausübung eines reglementierten Gewerbes sind, neben der Erfüllung der allgemeinen Voraussetzungen, Befähigungsnachweise zu erbringen, die in den angeführten Bundesgesetzblättern festgelegt sind.
Downloadmöglichkeit der Zugangsvoraussetzung und Prüfungsordnungen (Bundesgesetzblätter): Wirtschaftskammer Österreich: Prüfungs- und Befähigungsnachweise für reglementierte Gewerbe
Allgemeine Hinweise:
Für jede Tätigkeit, die Sie selbstständig, regelmäßig und mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, ausüben wollen, brauchen Sie eine Gewerbeberechtigung (Ausnahme: Freie Berufe). Diese erhalten Sie durch Anmeldung bei der Gewerbebehörde (Bezirkshauptmannschaft, Magistrat).
Unabhängig von einem etwaigen Befähigungsnachweis müssen sie dafür folgende Voraussetzungen erfüllen:
- das 18. Lebensjahr muss vollendet sein
- österreichische Staatsbürgerschaft oder Staatsbürgerschaft eines anderen EU-Mitgliedstaates (oder eines Staates, mit dem ein entsprechender Staatsvertrag besteht) oder es liegt ein gültiger Aufenthaltstitel vor, der zur selbstständigen Tätigkeit berechtigt
- keine Ausschließungsgründe (z. B. abgewiesene Konkursanträge, Bestrafung wegen Finanzstrafdelikten)
In allen Fällen einer selbstständigen Berufsausübung (ob im Rahmen eines Gewerbes oder als freiberufliche Tätigkeit) ist diese bei der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft und dem zuständigen Finanzamt zu melden.
Weitere Informationen und Kontakte:
- Weitere Informationen über die Gewerbeordnung, Befähigungsnachweise, Kontaktmöglichkeiten usw. finden Sie unter Wirtschaftskammer Österreich – Gewerberecht.
- Weitere Informationen zur Unternehmensgründung, Kontaktmöglichkeiten usw. finden Sie unter Gründerservice der Wirtschaftskammer Österreich.