Worum es geht
Hochbauspezialistinnen und -spezialisten arbeiten, je nach Schwerpunkt, entweder an der Errichtung von Neubauten (z. B. Wohn- und Bürogebäude, Neubausiedlungen, Industriebauten) oder an der Sanierung von bestehenden Gebäuden (z. B. ältere Wohn-, Geschäfts- und Bürogebäude, öffentliche Bauten). Dabei verarbeiten sie Natursteine, Ziegel oder Beton, bauen oder sanieren Mauern, Treppen und Wände und führen Dämmarbeiten durch (z. B. Wärmeschutz). Zuerst planen sie die Arbeiten, richten die Baustelle ein und sichern sie ab, bevor sie an der Erstellung von Neubauten bzw. der Sanierung von Altbauten arbeiten.
Hochbauspezialistinnen und -spezialisten arbeiten auf Baustellen im Team mit Berufskolleginnen und -kollegen, Vorarbeiter*innen und Polier*innen und haben Kontakt mit Bautechniker*innen und Baumeister*innen sowie mit Fach- und Hilfskräften aus verschiedenen Bereichen des Bauwesens.
Der Lehrberuf Hochbauspezialist*in ist ein Schwerpunktlehrberuf. Nähere Beschreibung zum Berufsprofil, Ausbildung, Alternativen etc. findest du bei den folgenden Schwerpunkten:
- Hochbauspezialist*in – Neubau (Lehrberuf)
- Hochbauspezialist*in – Sanierung (Lehrberuf)
Was du mitbringen solltest
Jeder Beruf erfordert ganz spezielle Sach- und Fachkenntnisse, die in der Ausbildung vermittelt werden. Daneben gibt es auch eine Reihe von Anforderungen, die praktisch in allen Berufen wichtig sind. Dazu gehören: Zuverlässigkeit, Ehrlichkeit und Pünktlichkeit, genaues und sorgfältiges Arbeiten, selbstständiges Arbeiten, Einsatzfreude und Verantwortungsbewusstsein. Auch die Fähigkeit und Bereitschaft mit anderen zusammen zu arbeiten (Teamfähigkeit) und Lernbereitschaft sind heute kaum noch wegzudenken.
Welche Fähigkeiten und Eigenschaften in DIESEM Beruf sonst noch erwartet werden, kann von Betrieb zu Betrieb sehr unterschiedlich sein. Die folgende Liste gibt dir einen Überblick über weitere Anforderungen, die häufig gestellt werden.
Denk daran: Viele dieser Anforderungen sind auch Bestandteil der Ausbildung.
Körperliche Anforderungen: Welche körperlichen Eigenschaften sind wichtig?
- gute körperliche Verfassung
- Kraft
- Schwindelfreiheit
- Trittsicherheit
- Wetterfest
Sachkompetenz: Welche Fähigkeiten und Kenntnisse werden von mir erwartet?
- Anwendung und Bedienung digitaler Tools
- Gefühl für Farben und Formen
- gestalterische Fähigkeit
- gutes Augenmaß
- handwerkliche Geschicklichkeit
- räumliches Vorstellungsvermögen
- technisches Verständnis
- Zahlenverständnis und Rechnen
Sozialkompetenz: Was brauche ich im Umgang mit anderen?
- Kommunikationsfähigkeit
Selbstkompetenz: Welche persönlichen Eigenschaften sollte ich mitbringen?
- Aufmerksamkeit
- Ausdauer / Durchhaltevermögen
- Flexibilität / Veränderungsbereitschaft
- Sicherheitsbewusstsein
- Umweltbewusstsein
Weitere Anforderungen: Was ist sonst noch wichtig?
- Mobilität (wechselnde Arbeitsorte)
Methodenkompetenz: Welche Arbeits- und Denkweisen sind wichtig?
- Kreativität
- Planungsfähigkeit
- Problemlösungsfähigkeit
- Prozessverständnis
- systematische Arbeitsweise
Was es noch gibt
Zu den verwandten Lehrberufen vergleiche die Beschreibungen bei den Schwerpunkten:
Ersatz von Lehrabschlussprüfungen
Die abgelegte Lehrabschlussprüfung im Lehrberuf HochbauspezialistIn mit Schwerpunkg Sanierung ersetzt die Lehrabschlussprüfung in den Lehrberufen
- Hochbau (Lehrberuf)
- MaurerIn (Lehrberuf)
Verwandte Lehrberufe
Durch die Verwandtschaftsregelung wird die Ausbildung in einem Lehrberuf auf Teile der Lehrzeit in anderen (verwandten) Lehrberufen angerechnet. Dadurch verkürzt sich die Lehrzeit bei der Ausbildung in einem weiteren Lehrberuf (oder auch beim Wechsel auf einen verwandten Lehrberuf).
Bei folgenden verwandten Lehrberufen verkürzt sich die Lehrzeit im Ausmaß der angegebenen Lehrjahre. (Beispiel: Der Eintrag „1. voll“ bedeutet z. B., dass sich die Lehrzeit im verwandten Lehrberuf um ein Jahr verkürzt.)
- ?Bauwerksabdichtungstechnik (Lehrberuf)
- Bodenleger*in (Lehrberuf)
- Einzelhandel – Baustoffhandel (Lehrberuf)
- Ofenbau- und Verlegetechnik (Lehrberuf)
- Pflasterer / Pflasterin (Lehrberuf)
- Platten- und Fliesenleger*in (Lehrberuf)
Alternativen (Auswahl)
Alternative Berufe sind Berufe, die entweder eine ähnliche Ausbildung oder ähnliche Aufgaben- oder Tätigkeitsbereiche haben, wie der Beruf, über den du dich gerade informierst. Die Ähnlichkeit kann auch in den Arbeitsmaterialien, den Arbeitsumgebungen liegen oder in der Art, wie du mit anderen Menschen zusammenarbeitest.
Diese Liste soll dir bei der Überlegung helfen, welche Berufe und Ausbildungen für dich noch interessant sein könnten und dich auf weitere Ideen bringen.
- Bauarbeiter*in
- Baukaufmann / Baukauffrau
- Baumaschinenführer*in
- Baumeister*in
- Bauökologe / Bauökologin
- Baustatiker*in
- Bautechniker*in
- Bautechnischer Zeichner / Bautechnische Zeichnerin (Lehrberuf)
- Bauwerksabdichtungstechnik (Lehrberuf)
- Bodenleger*in (Lehrberuf)
- Denkmal- und Ensembelschützer*in
- Einzelhandel – Baustoffhandel (Lehrberuf)
- Innenausbauer*in
- Ofenbau- und Verlegetechnik (Lehrberuf)
- Pflasterer / Pflasterin (Lehrberuf)
- Platten- und Fliesenleger*in (Lehrberuf)
- Polier*in
Spezialisierungsmöglichkeiten (Auswahl):
- Building Information Modeling (BIM) Manager*in
Lehre und Matura
Mit einer erfolgreich abgeschlossenen Lehre und vier weiteren Prüfungen erlangst du die Berufsmatura (Berufsreifeprüfung). Diese öffnet dir den Zugang zu Universitäts- und Fachhochschulstudien. Außerdem ermöglicht sie zusätzliche Karrierewege im erlernten Beruf, aber auch außerhalb des bisherigen Berufsfeldes.
Und so geht es:
Die Berufsmatura besteht aus vier Teilprüfungen: Deutsch (schriftlich und mündlich) und Mathematik (schriftlich), eine lebende Fremdsprache (schriftlich oder mündlich) und ein Fachbereich (schriftliche Prüfung oder Projektarbeit und mündliche Prüfung). Der Fachbereich ist ein Thema aus dem Berufsfeld des Kandidaten/der Kandidatin.
Wie funktioniert die Vorbereitung?
Die Vorbereitung auf die Berufsreifeprüfung erfolgt in Vorbereitungskursen, die von Erwachsenenbildungseinrichtungen (z. B. WIFI, BFI, Volkshochschulen), Berufsschulen oder höheren Schulen (z. B. AHS, HAK, HTL, HLW) angeboten werden. In solchen Lehrgängen können auch die jeweiligen Teilprüfungen abgelegt werden. Drei der vier Teilprüfungen können bereits während der Lehre abgelegt werden. Zur letzten Teilprüfung kannst du nach erfolgreichem Lehrabschluss, aber nicht vor dem 19. Geburtstag antreten.
Durch ein Förderprogramm, können die Vorbereitungskurse und die Prüfung seit September 2008 in ganz Österreich kostenlos angeboten werden. Zur konkreten Ausgestaltung der Vorbereitung auf die Berufsreifeprüfung bestehen in den einzelnen Bundesländern unterschiedliche Modelle. Informationen bieten u. a. die Bildungseinrichtungen und die Lehrlingsstellen der Wirtschaftskammern.
Link: Häufig gestellte Fragen!
Selbstständigkeit
Selbstständigkeit
Die Möglichkeit einer selbstständigen Berufsausübung ist gegeben durch:
a) Reglementierte Gewerbe/Handwerke:
- Handwerk der Stuckateure und Trockenausbauer, BGBl. II Nr. 87/2003, Novelle mit Artikel 42 BGBl. II Nr. 399/2008
- Handwerk der Wärme-, Kälte-, Schall- und Branddämmer, BGBl. II Nr. 99/2003, Novelle mit Artikel 47 BGBl. II Nr. 399/2008
Informationen zum „Freien Gewerbe“: freie Gewerbe erfordern in der Regel keinen Befähigungsnachweis, sondern lediglich eine Anmeldung bei der Gewerbebehörde. Grundsätzlich richtet sich der Gewerbeumfang nach dem Wortlaut der Gewerbeanmeldung.
b) Rechtskraftgewerbe:
- Baumeister, BGBl. II Nr. 30/2003, BGBl. II Nr. 160/2004 (1. Novelle) und Novelle mit Artikel 2 BGBl. II Nr. 399/2008
Rechtskraftgewerbe sind reglementierte Gewerbe, bei denen die Zuverlässigkeit des Gewerbeanmelders/der Gewerbeanmelderin durch die Gewerbebehörde (Bezirksverwaltungsbehörde bzw. Magistrat) geprüft und festgestellt wird.
Für die Ausübung eines reglementierten Gewerbes sind, neben der Erfüllung der allgemeinen Voraussetzungen, Befähigungsnachweise zu erbringen, die in den angeführten Bundesgesetzblättern festgelegt sind.
Downloadmöglichkeit der Zugangsvoraussetzung und Prüfungsordnungen (Bundesgesetzblätter): Wirtschaftskammer Österreich: Prüfungs- und Befähigungsnachweise für reglementierte Gewerbe.ALLGEMEINE HINWEISE:
Für jede Tätigkeit, die Sie selbstständig, regelmäßig und mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, ausüben wollen, brauchen Sie eine Gewerbeberechtigung (Ausnahme: Freie Berufe). Diese erhalten Sie durch Anmeldung bei der Gewerbebehörde (Bezirkshauptmannschaft, Magistrat).
Unabhängig von einem etwaigen Befähigungsnachweis müssen Sie dafür folgende Voraussetzungen erfüllen:- das 18. Lebensjahr muss vollendet sein
- österreichische Staatsbürgerschaft oder Staatsbürgerschaft eines anderen EU-Mitgliedstaates (oder eines Staates, mit dem ein entsprechender Staatsvertrag besteht) oder es liegt ein gültiger Aufenthaltstitel vor, der zur selbstständigen Tätigkeit berechtigt
- keine Ausschließungsgründe (z. B. abgewiesene Konkursanträge, Bestrafung wegen Finanzstrafdelikten)
In allen Fällen einer selbstständigen Berufsausübung (ob im Rahmen eines Gewerbes oder als freiberufliche Tätigkeit) ist diese bei der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft und dem zuständigen Finanzamt zu melden.
Weitere Informationen und Kontakte:
- Weitere Informationen über die Gewerbeordnung, Befähigungsnachweise, Kontaktmöglichkeiten usw. finden Sie unter Wirtschaftskammer Österreich – Gewerberecht.
- Weitere Informationen zur Unternehmensgründung, Kontaktmöglichkeiten usw. finden Sie unter Gründerservice der Wirtschaftskammer Österreich.
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