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Hohlglasveredler*in – Glasmalerei

Lehrzeit
3 Jahre
Einstiegsgehalt nach der Lehre
ca. 1.790,- bis 2.190,- €
Berufskategorie
Hauptberuf

Hohlglasveredler*innen im Bereich Glasmalerei bemalen und restaurieren Glasfenster von Kirchen, Festhallen und öffentlichen Gebäuden. Sie stellen auch Ornamente aus buntem Glas her, bemalen Flachglas (z. B. Glastafeln) und Hohlglas (z. B. Trinkgläser) und erzeugen Glasmosaike aus nichttransparenten Glassteinen. Hohlglasveredler*innen im Bereich Glasmalerei arbeiten händisch mit Pinseln oder maschinell mit Siebdruckmaschinen oder Spritzanlagen. Sie arbeiten gemeinsam mit ihren Kolleg*innen und Vorgesetzten in Werkstatträumen (z. B. Ätzraum, Spritzkabine).

Wo man arbeitet

Hohlglasveredler*innen im Bereich Glasmalerei üben kunsthandwerklich-gestalterische Tätigkeiten aus. Der Tätigkeitsbereich der Hohlglasveredler*innen – Glasmalerei umfasst u. a. die Herstellung und Restaurierung von bunten Glasfenstern für Kirchen, Festhallen und öffentlichen Gebäuden sowie von Ornamenten aus buntem Glas, die Bemalung von Flach- und Hohlglas und die Herstellung von Glasmosaiken aus nichttransparenten Glassteinen.

Neben den künstlerisch-handwerklichen Fertigkeiten sind für die Hohlglasveredler*innen in der Glasmalerei Kenntnisse des Materials und die Behandlungs- und Anwendungsmöglichkeiten von Glas (z. B. von Gussglas oder Spiegelglas) von grundlegender Bedeutung; z. B. muss der Brennvorgang auf die Eigenschaften des Materials und auf die Farbmaterialien abgestimmt werden.

Womit man arbeitet

Durch eine fortwährende technische Entwicklung und Verfeinerung der Farbrezepturen stehen den Hohlglasveredler*innen – Glasmalerei heute eine große Anzahl guter Farben und Präparate zur Verfügung. Die Hohlgläser werden manuell mit Hilfe von Anzeichenmaterialien, diversen Malwerkzeugen wie z. B. Pinseln und maschinell z. B. durch den Einsatz von Siebdruckmaschinen oder Spritzanlagen bearbeitet. Zur Nachbehandlung verwenden sie Schmelzfarben, Metall- und Edelmetallpräparaten oder Oberflächenbeizen.

Wie man arbeitet

Hohlglasveredler*innen arbeiten gemeinsam mit ihren Kolleg*innen und Vorgesetzten in den Werkstätten ihrer Betriebe. Bei speziellen Einzelanfertigungen besprechen sie die Aufträge mit ihren Auftraggeber*innen. Gegebenenfalls arbeiten sie auch gemeinsam mit Designer*innen (siehe z. B. °Industrial-Designer*in#) oder Künstler*innen, die in der Glasgestaltung tätig sind.

Was man macht
  • Muster, Formen und Dekore entwerfen
  • Schriften, Dekore, Muster und Vorlagen einteilen, anzeichnen und skizzieren
  • Schriften, Dekore, Muster und Vorlagen mit Email- und Transparentfarben auslegen
  • Mal-, Pinsel-, Pinseldruck- und Federtechniken anwenden
  • Schattierungs- und Schwarzlötarbeiten durchführen
  • Schwemmen und Fassen
Für wen man arbeitet
  • Glasmalbetriebe, die auch Kunstglaserarbeiten durchführen
Ausbildungsinhalte / Was man lernt

Wichtige Ausbildungsinhalte:

  • Hohlglasveredeln – Glasmalerei
  • Arbeitsvorbereitung
  • Gestaltung und Design
  • Modelle und Werkskizzenerstellung, von Hand und mit CAD
  • Maschinen- und Gerätekunde
  • Werkzeug- und Materialienkunde
  • Fertigungstechniken
  • Mal- und Pinseltechniken
  • Wartung und Reparatur
  • Glaswarenhandel
  • Betriebsführung, Buchführung
  • Kund*innenberatung und -betreuung
Wie man sich weiterbilden kann

Hohlglasveredler*innen – Glasmalerei sind beruflich immer wieder vor neue Herausforderungen gestellt. Voraussetzung für Erfolg in diesem Beruf ist es, immer auf dem neuesten Stand der Entwicklung zu bleiben und das Fachwissen, die Methodenkompetenzen und sozialen Kompetenzen laufend zu ergänzen und zu vertiefen.

Weiterbildungseinrichtungen wie z. B. das Berufsförderungsinstitut (BFI) oder das Wirtschaftsförderungsinstitut (WIFI) bieten Kurse und Lehrgänge in relevanten Bereichen an. Auch die Vorbereitung auf die Meister*innenprüfung sowie Weiterbildungsangebote in anderen Bereichen der Glaserzeugung, Glasbau, Glasverfahrenstechnik usw. kommen als Weiterbildung und Höherqualifizierung in Frage.

Größere Unternehmen für Hohlglasveredelung führen zur beruflichen Weiterbildung ihrer Mitarbeiter*innen regelmäßig interne Schulungen zu Produkten, Materialien und Verarbeitungsmethoden durch oder bieten Herstellerbetrieben die Möglichkeit Produktschulungen vor Ort durchzuführen.

Möglichkeiten zur beruflichen Höherqualifizierung bieten weiters Vorbereitungs- und Aufbaulehrgänge an berufsbildenden höheren Schulen (Höhere Technische Lehranstalten, HTLs). Mit dem Abschluss eines Aufbaulehrganges ist neben einer höheren Fachqualifikation außerdem die Matura verbunden, die ein Studium an Fachhochschulen und Universitäten ermöglicht.

Studium ohne Matura:

Für ein Studium an einer Fachhochschule, Universität oder Pädagogischen Hochschulen ist normalerweise die Matura einer Allgemeinbildenden (AHS) oder Berufsbildenden Höheren Schule (BHS) erforderlich.
Es bestehen aber auch andere Zugangsmöglichkeiten:

  • Berufsreifeprüfung (Lehre mit Matura): Die Berufsreifeprüfung, die du bereits während deiner Lehrzeit beginnen kannst, ist eine vollwertige Matura, mit der du uneingeschränkten Zugang zum Studium hast.
  • Studienberechtigungsprüfung: Die Studienberechtigungsprüfung kannst du vor Beginn eines Studiums ablegen. Sie ermöglicht den Zugang zu einem bestimmten Studium.
  • ohne Matura mit Berufsausbildung und Berufserfahrung: Fachhochschulen bieten außerdem meist die Möglichkeit mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung (insb. Lehre oder Berufsbildender Mittlerer Schule (BMS)) und mehrjähriger Berufserfahrung auch ohne Matura ein facheinschlägiges (d. h. mit der Berufsausbildung fachlich verwandtes) Bachelorstudien zu beginnen. Meist müssen dazu einzelne Zusatzprüfungen absolviert werden.

Weiterführende Bildungsmöglichkeiten und Höherqualifizierung:

Was du mitbringen solltest

In jedem Beruf brauchst du spezielles fachliches Know-how, das in der Aus- und Weiterbildung vermittelt wird. In den beiden Menüpunkten Ausbildung und Weiterbildung findest du Informationen zu Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten für diesen Beruf.

Es gibt auch Kompetenzen, Fähigkeiten und Eigenschaften, die in allen Berufen wichtig sind. Dazu gehören besonders:

  • Zuverlässigkeit und Pünktlichkeit
  • genaues und sorgfältiges Arbeiten
  • selbstständiges Arbeiten
  • Einsatzfreude
  • Verantwortungsbewusstsein
  • Fähigkeit und Bereitschaft mit anderen zusammen zu arbeiten (Teamfähigkeit)
  • Lernbereitschaft

Die folgende Liste gibt dir einen Überblick über weitere allgemeine Anforderungen, die in DIESEM Beruf häufig gestellt werden. Diese können natürlich je nach Betrieb, Institution oder Organisation sehr unterschiedlich sein.

DENK DARAN: Viele dieser Anforderungen sind auch Bestandteil der Ausbildung.

Hinweis: Die Begriffe werden in alphabetischer Reihenfolge aufgelistet.

Körperliche Anforderungen: Welche körperlichen Eigenschaften sind wichtig?
  • Auge-Hand-Koordination
  • Fingerfertigkeit
  • gutes Sehvermögen
  • Unempfindlichkeit gegenüber chemischen Stoffen
  • Unempfindlichkeit gegenüber Gerüchen

 

Fachkompetenz: Welche Fähigkeiten und Kenntnisse werden von mir erwartet?
  • Gefühl für Farben und Formen
  • gestalterische Fähigkeit
  • gutes Augenmaß
  • handwerkliche Geschicklichkeit
  • räumliches Vorstellungsvermögen

 

Sozialkompetenz: Was brauche ich im Umgang mit anderen?
  • Aufgeschlossenheit
  • Kommunikationsfähigkeit
  • Kund*innenorientierung

 

Selbstkompetenz: Welche persönlichen Eigenschaften sollte ich mitbringen?
  • Beurteilungsvermögen / Entscheidungsfähigkeit
  • Flexibilität / Veränderungsbereitschaft
  • Geduld

 

Methodenkompetenz: Welche Arbeits- und Denkweisen sind wichtig?
  • Kreativität
Was es noch gibt
Verwandte Lehrberufe

Durch die Verwandtschaftsregelung wird die Ausbildung in einem Lehrberuf auf Teile der Lehrzeit in anderen (verwandten) Lehrberufen angerechnet. Dadurch verkürzt sich die Lehrzeit bei der Ausbildung in einem weiteren Lehrberuf (oder auch beim Wechsel auf einen verwandten Lehrberuf). In manchen Fällen wird die Lehrzeit und die Lehrabschlussprüfung auch vollkommen ersetzt.

Bei folgenden verwandten Lehrberufen verkürzt sich die Lehrzeit im Ausmaß der angegebenen Lehrjahre. (Beispiel: Der Eintrag „1. voll“ bedeutet z. B., dass sich die Lehrzeit im verwandten Lehrberuf um ein Jahr verkürzt.)

  • °Glasbautechnik – Glaskonstruktion (Modullehrberuf)#
  • °Glasbläser*in und Glasinstrumentenerzeuger*in (Lehrberuf)#
  • °Glasmacherei (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Glasverfahrenstechnik – Flachglasveredelung (Lehrberuf)#
  • °Glasverfahrenstechnik – Hohlglasproduktion (Lehrberuf)#
  • °Hohlglasveredler*in – Gravur (Lehrberuf)#, „1., 2., 3. voll“
  • °Hohlglasveredler*in – Kugeln (Lehrberuf)#, „1., 2., 3. voll“
  • °Holztechnik (Modullehrberuf)#
  • °Keramiker*in (Lehrberuf)#
  • °Kerammaler*in (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Labortechnik (Modullehrberuf)#
  • °Lackiertechnik (Lehrberuf)#
  • °Maler*in und Beschichtungstechniker*in (Lehrberuf)#
  • °Metalldesign (Lehrberuf)#
  • °Tischlerei (Lehrberuf)#
Alternativen (Auswahl)

Alternative Berufe sind Berufe, die entweder eine ähnliche Ausbildung oder ähnliche Aufgaben- oder Tätigkeitsbereiche haben, wie der Beruf, über den du dich gerade informierst. Die Ähnlichkeit kann auch in den Arbeitsmaterialien, den Arbeitsumgebungen liegen oder in der Art, wie du mit anderen Menschen zusammenarbeitest.

Diese Liste soll dir bei der Überlegung helfen, welche Berufe und Ausbildungen für dich noch interessant sein könnten und dich auf weitere Ideen bringen.

  • °Glasbautechnik – Glaskonstruktion (Modullehrberuf)#
  • °Glasbläser*in und Glasinstrumentenerzeuger*in (Lehrberuf)#
  • °Glasgestalter*in#
  • °Glashüttentechniker*in#
  • °Glasmacherei (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Glasverfahrenstechnik – Flachglasveredelung (Lehrberuf)#
  • °Glasverfahrenstechnik – Hohlglasproduktion (Lehrberuf)#
  • °Hohlglasveredler*in – Gravur (Lehrberuf)#, „1., 2., 3. voll“
  • °Hohlglasveredler*in – Kugeln (Lehrberuf)#, „1., 2., 3. voll“
  • °Holztechnik (Modullehrberuf)#
  • °Industrial-Designer*in#
  • °Keramiker*in (Lehrberuf)#
  • °Kerammaler*in (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Labortechnik (Modullehrberuf)#
  • °Lackiertechnik (Lehrberuf)#
  • °Maler*in und Beschichtungstechniker*in (Lehrberuf)#
  • °Metalldesign (Lehrberuf)#
  • °Produktdesigner*in#
  • °Steingutdesigner*in#
  • °Tischlerei (Lehrberuf)#
Lehre und Matura

Mit einer erfolgreich abgeschlossenen Lehre und vier weiteren Prüfungen erlangst du die Berufsmatura (Berufsreifeprüfung). Diese öffnet dir den Zugang zu Universitäts- und Fachhochschulstudien. Außerdem ermöglicht sie zusätzliche Karrierewege im erlernten Beruf, aber auch außerhalb des bisherigen Berufsfeldes.

Und so geht es:

Die Berufsmatura besteht aus vier Teilprüfungen: Deutsch (schriftlich und mündlich) und Mathematik (schriftlich), eine lebende Fremdsprache (schriftlich oder mündlich) und ein Fachbereich (schriftliche Prüfung oder Projektarbeit und mündliche Prüfung). Der Fachbereich ist ein Thema aus dem Berufsfeld des Kandidaten/der Kandidatin.

Wie funktioniert die Vorbereitung?

Die Vorbereitung auf die Berufsreifeprüfung erfolgt in Vorbereitungskursen, die von Erwachsenenbildungseinrichtungen (z. B. WIFI, BFI, Volkshochschulen), Berufsschulen oder höheren Schulen (z. B. AHS, HAK, HTL, HLW) angeboten werden. In solchen Lehrgängen können auch die jeweiligen Teilprüfungen abgelegt werden. Drei der vier Teilprüfungen können bereits während der Lehre abgelegt werden. Zur letzten Teilprüfung kannst du nach erfolgreichem Lehrabschluss, aber nicht vor dem 19. Geburtstag antreten.

Durch ein Förderprogramm, können die Vorbereitungskurse und die Prüfung seit September 2008 in ganz Österreich kostenlos angeboten werden. Zur konkreten Ausgestaltung der Vorbereitung auf die Berufsreifeprüfung bestehen in den einzelnen Bundesländern unterschiedliche Modelle. Informationen bieten u. a. die Bildungseinrichtungen und die Lehrlingsstellen der Wirtschaftskammern.

Link: Häufig gestellte Fragen!

WKO-Bildungspfade:

Die WKO-Bildungspfade geben dir einen Überblick über durchgängige Entwicklungs- und Karrieremöglichkeiten in unterschiedlichen Berufen am Beispiel der WKO Bildungsangebote. Der Bildungspfad Berufsreifeprüfung steht in allen Lehrberufen offen:

Selbstständigkeit
Selbstständigkeit

Die Möglichkeit einer selbstständigen Berufsausübung ist gegeben durch:

a) Reglementierte Gewerbe/Handwerke:

  • Handwerk der Hohlglasschleifer und Hohlglasveredler, BGBl. II Nr. 53/2003, Novelle durch Art. 18, BGBl. II Nr. 399/2008)

Für die Ausübung eines reglementierten Gewerbes sind, neben der Erfüllung der allgemeinen Voraussetzungen, Befähigungsnachweise zu erbringen, die in den angeführten Bundesgesetzblättern festgelegt sind.
Downloadmöglichkeit der Zugangsvoraussetzung und Prüfungsordnungen (Bundesgesetzblätter): Wirtschaftskammer Österreich: Prüfungs- und Befähigungsnachweise für reglementierte Gewerbe.

b) freie Berufstätigkeit als Künstler*in

Freie Berufe sind selbstständige (freiberufliche) Tätigkeiten, die nicht der Gewerbeordnung unterliegen (z. B. Arzt/Ärztin und andere Gesundheitsberufe, Rechtsanwalt/-anwältin, Musiker*in, Schriftsteller*in und andere Künstlerberufe). Für einige freie Berufe ist die Berufsausübung durch eigene Rechtsvorschriften (Ärztegesetz, Rechtsanwaltsordnung, Ziviltechnikergesetz etc.) geregelt und es bestehen eigene Interessensvertretungen (Kammern oder Berufsverbände), denen die Aufnahme der selbstständigen Berufstätigkeit gemeldet werden muss. Für andere freie Berufe, wie z. B. Künstler*in, Schriftsteller*in, Journalist/Journalistin, bestehen keine besonderen Rechtsvorschriften und Meldepflichten.

In jedem Fall muss die Aufnahme einer freiberuflichen Tätigkeit aber der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft und dem zuständigen Finanzamt gemeldet werden.

ALLGEMEINE HINWEISE:

Für jede Tätigkeit, die Sie selbstständig, regelmäßig und mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, ausüben wollen, brauchen Sie eine Gewerbeberechtigung (Ausnahme: Freie Berufe). Diese erhalten Sie durch Anmeldung bei der Gewerbebehörde (Bezirkshauptmannschaft, Magistrat).
Unabhängig von einem etwaigen Befähigungsnachweis müssen Sie dafür folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • das 18. Lebensjahr muss vollendet sein
  • österreichische Staatsbürgerschaft oder Staatsbürgerschaft eines anderen EU-Mitgliedstaates (oder eines Staates, mit dem ein entsprechender Staatsvertrag besteht) oder es liegt ein gültiger Aufenthaltstitel vor, der zur selbstständigen Tätigkeit berechtigt
  • keine Ausschließungsgründe (z. B. abgewiesene Konkursanträge, Bestrafung wegen Finanzstrafdelikten)

Freie Berufe sind selbstständige (freiberufliche) Tätigkeiten, die nicht der Gewerbeordnung unterliegen (z. B. Arzt/Ärztin und andere Gesundheitsberufe, Rechtsanwalt/-anwältin, Musiker*in, Schriftsteller*in und andere Künstlerberufe). Für einige freie Berufe ist die Berufsausübung durch eigene Rechtsvorschriften (Ärztegesetz, Rechtsanwaltsordnung, Ziviltechnikergesetz etc.) geregelt und es bestehen eigene Interessensvertretungen (Kammern oder Berufsverbände), denen die Aufnahme der selbstständigen Berufstätigkeit gemeldet werden muss. Für andere freie Berufe, wie z. B. Künstler*in, Schriftsteller*in, Journalist/Journalistin, bestehen keine besonderen Rechtsvorschriften und Meldepflichten.

In allen Fällen einer selbstständigen Berufsausübung (ob im Rahmen eines Gewerbes oder als freiberufliche Tätigkeit) ist diese bei der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft und dem zuständigen Finanzamt zu melden.

Weitere Informationen und Kontakte:

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