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Immobilienkaufmann / Immobilienkauffrau – Makler

Lehrzeit
3 Jahre
Einstiegsgehalt nach der Lehre
ca. 1.960,- bis 2.210,- €
Berufskategorie
Hauptberuf

Immobilienkaufleute errichten, suchen, vermitteln, kaufen, verkaufen und verwalten Immobilien (z. B. Einfamilienhäuser, Wohnungen, Gewerbeimmobilien). Je nach Ausbildungsschwerpunkt liegt ihr Fokus auf der Immobilienerrichtung (Bauträger), der Immobilienvermittlung (Makler) oder der Immobilienverwaltung (Verwalter).

Immobilienkaufleute im Schwerpunkt Makler arbeiten bei der Vermittlung von Kauf und Verkauf sowie bei der Vermietung und Verpachtung von Immobilien (z. B. Einfamilienhäuser, Wohnhäuser, Büro- und Geschäftsgebäude) mit. Von der ersten Besichtigung bis zum Vertragsabschluss unterstützen sie Immobilienmakler*innen bei allen organisatorischen und kaufmännischen Aufgaben und betreuen ihre Kundinnen und Kunden (Mieter*innen, Vermieter*innen, Eigentümer*innen). Sie holen Angebote ein, bereiten Miet- und Kaufverträge vor, prüfen und berechnen die Kosten und führen alle Büro- und Verwaltungsarbeiten durch.

Immobilienkaufleute arbeiten im Team mit °Hausverwalter*in#nen, °Immobilienmakler*in#nen und weiteren Fachkräften der Immobilienbranche und haben Kontakt zu Handwerker*innen, Behörden, Banken, Versicherungen und natürlich mit Eigentümer*innen, Mieter*innen und Vermieter*innen.

Wo man arbeitet

Immobilienkaufleute mit Schwerpunkt Makler unterstützen Fachleute der Immobilienwirtschaft (°Immobilienmakler*in#nen, °Immobilientreuhänder*in#nen) bei der Analyse, Bewertung und Aufnahme neuer Immobilien in das Portfolio. Sie recherchieren zu neuen Immobilien, erarbeiten Maßnahmen zur Kundenakquise und erledigen Tätigkeiten im Immobilienmarketing, z. B. erstellen sie Verkaufsunterlagen, Verwertungskonzepte und Immobilienannoncen. Darüber hinaus führen sich Besichtigungen durch, informieren und beraten potentielle Mieter*innen, Pächter*innen und Käufer*innen.

Immobilienkaufleute im Schwerpunkt Makler erarbeiten verbindliche Miet-, Pacht- und Kaufanbote sowie Mietverträge und Pachtverträge. Zusätzlich führen sie bei der Vertragsabwicklung anfallende Berechnungen durch, bereiten notwendige Unterlagen für die Übergabe vor, erstellen Honorarnoten über die Maklerprovision und wickeln den Zahlungsverkehr ab. Dafür sind genaue Kenntnisse verschiedener Rechtsgrundlagen erforderlich, insbesondere des Öffentlichen Rechts, Makler-, Fernabsatz- und Auswärtsgeschäfterechts sowie Verbraucherrechte und Richtlinien.

Immobilienkaufleute in allen Schwerpunkten verfügen über Grundkenntnisse im Zivil-, Grundbuch- und Mietrecht, im Wohnungseigentums- und Konsumentenschutzgesetz sowie im Steuer- und Abgabenrecht. Sie kennen sich in den Grundlagen der Gebäudetechnik aus und können so ihre Kund*innen kompetent beraten und externe Handwerker*innen anweisen. Sie erledigen Brief-, E-Mail- und Schriftverkehr in Büros, planen und managen Termine und Besprechungen und verwalten Datenbanken, Akten, Immobilienpläne, Grundbuchauszüge usw. Außerdem wirken Immobilienkaufleute auch bei Marketingarbeiten mit, wie z. B. das Gestalten von Newslettern, Presseaussendungen und Social-Media Beiträgen sowie das Schalten von Anzeigen und Inseraten in Printmedien, Onlinemedien und auf Onlineplattformen. Auch Aufgaben im betrieblichen Rechnungswesen, in der Buchführung, Belegorganisation und Rechnungslegung werden von ihnen übernommen.

Womit man arbeitet

Immobilienkaufleute im Schwerpunkt Makler arbeiten mit Computer, Laptops, Notebooks oder anderen mobilen Devices und verwenden Internetanwendungen und betrieblicher Office-Software sowie speziellen Immobilienverwaltungs- und -planungsprogramme. Sie bedienen Drucker, Scanner, Kopiergeräte, Telefonanlagen und andere Bürogeräte und führen Kund*innendatenbanken, Terminkalender usw.

Immobilienkaufleute hantieren mit Grundrissen, Haus- und Wohnungsplänen sowie Abrechnungen von Hausverwaltungen, Handwerker*innen usw. In der Kommunikation mit Kolleg*innen, Kund*innen, Auftraggeber*innen und Behörden verwenden sie Telefone und Mobiltelefone (Smartphones), Internet- und Videotelefonie und Onlinemeetingtools sowie Messengerdienste. Außerdem kennen und verwenden sie facheinschlägige Gesetzestexte der Immobilienbranche wie z. B. Mietrechtsordnung, Vertragsrecht usw.

Wie man arbeitet

Immobilienkaufleute im Schwerpunkt Makler arbeiten überwiegend in Büros von Immobilienmakler*innen und Immobilientreuhänder*innen sowie bei Immobilienbesichtigungen und -begehungen im Außendienst vor Ort bei Kundinnen und Kunden. Sie arbeiten im Team mit Berufskolleg*innen und verschiedenen Fachkräften der Immobilienwirtschaft (z. B. °Immobilienmakler*in#, °Hausverwalter*in#, °Facility-Manager*in#), aber auch der Baubranchen. Sie haben Kontakt zu Kundinnen und Kunden (Mieter*innen, Eigentümer*innen) sowie zu Mitarbeiter*innen von Banken, Versicherungen, Behörden (z. B. Grundbuchgericht) und Kammern.

Immobilienkaufleute arbeiten einerseits viel am Computer im Sitzen, andererseits müssen sie mobil sein, weil sie viel bei Besichtigungen unterwegs sind. Sie arbeiten oft mit Zahlen und größeren Datenmengen, daher ist Konzentrationsfähigkeit eine wichtige Eigenschaft für sie. Im Kundenkontakt müssen sie auch zeitlich flexibel sein, weil Besichtigungstermine sich zum Teil nach den Wünschen der Kundinnen und Kunden richten müssen.

Was man macht
  • Immobilien recherchieren, analysieren und bewerten
  • Neue Immobilien in das Portfolio aufnehmen
  • Kundenakquise
  • Kundinnen und Kunden betreuen und beraten, Anfragen bearbeiten, Auskünfte geben
  • Korrespondenz, Telefon-, E-Mail- und Schriftverkehr erledigen
  • Immobilien und Grundstücke verwalten
  • Vertragsabschlüsse vorbereiten, Konditionen und Preise verhandeln und festlegen
  • Miet- und Kaufverträge aufsetzen und abschließen
  • Finanzierungskonzepte erstellen und präsentieren
  • Versicherungs-, Bank- und Behördenangelegenheiten erledigen
  • Zahlungsverkehr, Ein- und Auszahlungen durchführen
  • Buchführung, Kostenrechnung und Kostenkontrolle erledigen
  • Kundenkarteien, Datenbanken, Akten führen
  • Marketingmaterialien wie Newsletter, Inserate usw. erstellen
Für wen man arbeitet
  • Immobilienmakler- und Immobilienverwaltungsunternehmen
  • Immobilientreuhänder
  • Banken und andere Unternehmen des Kredit- und Versicherungswesens
Ausbildungsinhalte / Was man lernt

Die Ausbildung im Lehrberuf Immobilienkaufmann/-kauffrau im Schwerpunkt Makler ist seit 1. Mai 2020 möglich.

Wichtige Ausbildungsinhalte:

  • Immobilienakquise, Immobilienanalyse
  • Vertragsabwicklung, Anboterstellung
  • Grundlagen der Immobilienwirtschaft
  • Immobilienrecht
  • Immobilienvermittlung
  • Betriebswirtschaft
  • Rechnungswesen, Buchhaltung
  • Kostenrechnung
  • Kalkulation, Controlling
  • Wirtschaft und Recht
  • Marketing und Werbung
  • Kundenberatung und -betreuung
  • Zielgruppengerechte Kommunikation
  • Datensicherheit und Datenschutz
  • Software und digitale Anwendung
  • Aktenführung, Dateien- und Ablageorganisation
  • Office Management
  • Daten aufbereiten und interpretieren
Wie man sich weiterbilden kann

Immobilienkaufleute im Schwerpunkt Makler sind beruflich immer wieder vor neue Herausforderungen gestellt. Voraussetzung für Erfolg in diesem Beruf ist es, immer auf dem neuesten Stand der Entwicklung zu bleiben und das Fachwissen, die Methodenkompetenzen und sozialen Kompetenzen laufend zu ergänzen und zu vertiefen.

Zur Weiterbildung und Höherqualifizierung von Immobilienkaufleuten werden von der Immobilienwirtschaft Kurse, Seminare oder Lehrgänge (zum Teil innerbetrieblich) durchgeführt. Das Wirtschaftsförderungsinstitut (WIFI) und das Berufsförderungsinstitut (BFI) ebenso wie andere Weiterbildungseinrichtungen bieten beispielsweise Weiterbildungsmöglichkeiten in Form von Kursen und Lehrgängen in den Bereichen IT, Betriebswirtschaft und Organisation, Persönlichkeitsbildung und Fremdsprachen.

Besonders in größeren Betrieben der Immobilienbranche werden zur Weiterbildung und Höherqualifizierung der Mitarbeiter*innen innerbetriebliche Kurse und Lehrgänge durchgeführt.

Möglichkeiten zur beruflichen Höherqualifizierung bieten außerdem Vorbereitungs- und Aufbaulehrgänge an berufsbildenden höheren Schulen (Handelsakademien), z. B. im Bereich Immobilienwirtschaft. Mit dem Abschluss eines Aufbaulehrganges ist neben einer höheren Fachqualifikation außerdem die Matura verbunden, die ein Studium an Fachhochschulen und Universitäten ermöglicht.

Studium ohne Matura:

Für ein Studium an einer Fachhochschule, Universität oder Pädagogischen Hochschulen ist normalerweise die Matura einer Allgemeinbildenden (AHS) oder Berufsbildenden Höheren Schule (BHS) erforderlich.
Es bestehen aber auch andere Zugangsmöglichkeiten:

  • Berufsreifeprüfung (Lehre mit Matura): Die Berufsreifeprüfung, die du bereits während deiner Lehrzeit beginnen kannst, ist eine vollwertige Matura, mit der du uneingeschränkten Zugang zum Studium hast.
  • Studienberechtigungsprüfung: Die Studienberechtigungsprüfung kannst du vor Beginn eines Studiums ablegen. Sie ermöglicht den Zugang zu einem bestimmten Studium.
  • ohne Matura mit Berufsausbildung und Berufserfahrung: Fachhochschulen bieten außerdem meist die Möglichkeit mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung (insb. Lehre oder Berufsbildender Mittlerer Schule (BMS)) und mehrjähriger Berufserfahrung auch ohne Matura ein facheinschlägiges (d. h. mit der Berufsausbildung fachlich verwandtes) Bachelorstudien zu beginnen. Meist müssen dazu einzelne Zusatzprüfungen absolviert werden.

Weiterführende Bildungsmöglichkeiten und Höherqualifizierung:

Was du mitbringen solltest

In jedem Beruf brauchst du spezielles fachliches Know-how, das in der Aus- und Weiterbildung vermittelt wird. In den beiden Menüpunkten Ausbildung und Weiterbildung findest du Informationen zu Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten für diesen Beruf.

Es gibt auch Kompetenzen, Fähigkeiten und Eigenschaften, die in allen Berufen wichtig sind. Dazu gehören besonders:

  • Zuverlässigkeit und Pünktlichkeit
  • genaues und sorgfältiges Arbeiten
  • selbstständiges Arbeiten
  • Einsatzfreude
  • Verantwortungsbewusstsein
  • Fähigkeit und Bereitschaft mit anderen zusammen zu arbeiten (Teamfähigkeit)
  • Lernbereitschaft

Die folgende Liste gibt dir einen Überblick über weitere allgemeine Anforderungen, die in DIESEM Beruf häufig gestellt werden. Diese können natürlich je nach Betrieb, Institution oder Organisation sehr unterschiedlich sein.

DENK DARAN: Viele dieser Anforderungen sind auch Bestandteil der Ausbildung.

Hinweis: Die Begriffe werden in alphabetischer Reihenfolge aufgelistet.

Fachkompetenz: Welche Fähigkeiten und Kenntnisse werden von mir erwartet?
  • Anwendung und Bedienung digitaler Tools
  • Datensicherheit und Datenschutz
  • gute Deutschkenntnisse
  • gute rhetorische Fähigkeit
  • gutes Gedächtnis
  • kaufmännisches Verständnis
  • schriftliches Ausdrucksvermögen
  • Zahlenverständnis und Rechnen

 

Sozialkompetenz: Was brauche ich im Umgang mit anderen?
  • Argumentationsfähigkeit / Überzeugungsfähigkeit
  • Aufgeschlossenheit
  • Kommunikationsfähigkeit
  • Kontaktfreude
  • Kund*innenorientierung
  • Verhandlungsgeschick
  • Verkaufstalent

 

Selbstkompetenz: Welche persönlichen Eigenschaften sollte ich mitbringen?
  • Aufmerksamkeit
  • Belastbarkeit / Resilienz
  • Flexibilität / Veränderungsbereitschaft
  • Freundlichkeit
  • Konzentrationsfähigkeit
  • Rechtsbewusstsein
  • Selbstorganisation
  • Selbstvertrauen / Selbstbewusstsein
  • Verschwiegenheit / Diskretion

 

Weitere Anforderungen: Was ist sonst noch wichtig?
  • gepflegtes Erscheinungsbild

 

Methodenkompetenz: Welche Arbeits- und Denkweisen sind wichtig?
  • Informationsrecherche und Wissensmanagement
  • Koordinationsfähigkeit
  • Organisationsfähigkeit
  • Prozessverständnis
  • systematische Arbeitsweise
  • Umgang mit sozialen Medien
Was es noch gibt
Verwandte Lehrberufe

Durch die Verwandtschaftsregelung wird die Ausbildung in einem Lehrberuf auf Teile der Lehrzeit in anderen (verwandten) Lehrberufen angerechnet. Dadurch verkürzt sich die Lehrzeit bei der Ausbildung in einem weiteren Lehrberuf (oder auch beim Wechsel auf einen verwandten Lehrberuf). In manchen Fällen wird die Lehrzeit und die Lehrabschlussprüfung auch vollkommen ersetzt.

Bei folgenden verwandten Lehrberufen verkürzt sich die Lehrzeit im Ausmaß der angegebenen Lehrjahre. (Beispiel: Der Eintrag „1. voll“ bedeutet z. B., dass sich die Lehrzeit im verwandten Lehrberuf um ein Jahr verkürzt.)

  • °Assistent*in in der Sicherheitsverwaltung (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Bahnreise- und Mobilitätsservice (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Bankkaufmann / Bankkauffrau (Lehrberuf)#, „1., 2. voll“
  • °Bautechnische Assistenz (Lehrberuf)#
  • °Betriebsdienstleister*in (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Betriebslogistikkaufmann / Betriebslogistikkauffrau (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Buch- und Medienwirtschaft – Buch- und Musikalienhandel (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Buch- und Medienwirtschaft – Buch- und Pressegroßhandel (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Buch- und Medienwirtschaft – Verlag (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Bürokaufmann / Bürokauffrau (Lehrberuf)#, „1., 2., 3. voll“
  • °Drogist*in (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °E-Commerce-Kaufmann / E-Commerce-Kauffrau (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °EDV-Kaufmann / EDV-Kauffrau (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Einkäufer*in (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Einzelhandel (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Eventkaufmann / Eventkauffrau (Lehrberuf)#, „1., 2. voll“
  • °Finanz- und Rechnungswesenassistenz (Lehrberuf)#, „1., 2. voll“
  • °Finanzdienstleistungskaufmann / Finanzdienstleistungskauffrau (Lehrberuf)#, „1., 2. voll“
  • °Foto- und Multimediakaufmann / Foto- und Multimediakauffrau (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Großhandelskaufmann / Großhandelskauffrau (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Hotel- und Gastgewerbeassistent*in (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Hotel- und Restaurantfachmann / Hotel- und Restaurantfachfrau (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Hotelkaufmann / Hotelkauffrau (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Industriekaufmann / Industriekauffrau (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Kanzleiassistent*in – Notariatskanzlei (Lehrberuf)#, „1., 2. voll“
  • °Kanzleiassistent*in – Rechtsanwaltskanzlei (Lehrberuf)#, „1., 2. voll“
  • °Medizinproduktekaufmann / Medizinproduktekauffrau (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Mobilitätsservice (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Personaldienstleistung (Lehrberuf)#, „1., 2. voll“
  • °Pharmazeutisch-kaufmännische Assistenz (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Reisebüroassistent*in (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Speditionskaufmann / Speditionskauffrau (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Speditionslogistik (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Sportadministration (Lehrberuf)#, „1., 2. voll“
  • °Steuerassistenz (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Versicherungskaufmann / Versicherungskauffrau (Lehrberuf)#, „1., 2. voll“
  • °Verwaltungsassistent*in (Lehrberuf)#, „1., 2. voll“
  • °Waffen- und Munitionshändler*in (Lehrberuf)#, „1. voll“
Alternativen (Auswahl)

Alternative Berufe sind Berufe, die entweder eine ähnliche Ausbildung oder ähnliche Aufgaben- oder Tätigkeitsbereiche haben, wie der Beruf, über den du dich gerade informierst. Die Ähnlichkeit kann auch in den Arbeitsmaterialien, den Arbeitsumgebungen liegen oder in der Art, wie du mit anderen Menschen zusammenarbeitest.

Diese Liste soll dir bei der Überlegung helfen, welche Berufe und Ausbildungen für dich noch interessant sein könnten und dich auf weitere Ideen bringen.

  • °Assistent*in in der Sicherheitsverwaltung (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Bahnreise- und Mobilitätsservice (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Bankangestellter / Bankangestellte#
  • °Bankkaufmann / Bankkauffrau (Lehrberuf)#, „1., 2. voll“
  • °Baukaufmann / Baukauffrau#
  • °Bautechnische Assistenz (Lehrberuf)#
  • °Betriebsdienstleister*in (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Betriebslogistikkaufmann / Betriebslogistikkauffrau (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Buch- und Medienwirtschaft – Buch- und Musikalienhandel (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Buch- und Medienwirtschaft – Buch- und Pressegroßhandel (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Buch- und Medienwirtschaft – Verlag (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Büroangestellter / Büroangestellte#
  • °Bürokaufmann / Bürokauffrau (Lehrberuf)#, „1., 2., 3. voll“
  • °Direktberater*in#
  • °Drogist*in (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °E-Commerce-Kaufmann / E-Commerce-Kauffrau (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °EDV-Kaufmann / EDV-Kauffrau (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Einkäufer*in (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Einzelhandel (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Eventkaufmann / Eventkauffrau (Lehrberuf)#, „1., 2. voll“
  • °Facility-Manager*in#
  • °Finanz- und Rechnungswesenassistenz (Lehrberuf)#, „1., 2. voll“
  • °Finanzberater*in#
  • °Finanzdienstleistungskaufmann / Finanzdienstleistungskauffrau (Lehrberuf)#, „1., 2. voll“
  • °Foto- und Multimediakaufmann / Foto- und Multimediakauffrau (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Großhandelskaufmann / Großhandelskauffrau (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Haustechniker*in#
  • °Hausverwalter*in#
  • °Hotel- und Gastgewerbeassistent*in (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Hotel- und Restaurantfachmann / Hotel- und Restaurantfachfrau (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Hotelkaufmann / Hotelkauffrau (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Immobilienmakler*in#
  • °Industriekaufmann / Industriekauffrau (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Kanzleiassistent*in – Notariatskanzlei (Lehrberuf)#, „1., 2. voll“
  • °Kanzleiassistent*in – Rechtsanwaltskanzlei (Lehrberuf)#, „1., 2. voll“
  • °Kund*innenbetreuer*in#
  • °Medizinproduktekaufmann / Medizinproduktekauffrau (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Mobilitätsservice (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Personaldienstleistung (Lehrberuf)#, „1., 2. voll“
  • °Pharmazeutisch-kaufmännische Assistenz (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Reisebüroassistent*in (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Sachbearbeiter*in#
  • °Speditionskaufmann / Speditionskauffrau (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Speditionslogistik (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Sportadministration (Lehrberuf)#, „1., 2. voll“
  • °Steuerassistenz (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Versicherungsberater*in#
  • °Versicherungskaufmann / Versicherungskauffrau (Lehrberuf)#, „1., 2. voll“
  • °Vertriebswirt*in#
  • °Verwaltungsassistent*in (Lehrberuf)#, „1., 2. voll“
  • °Verwaltungsfachbeamter / Verwaltungsfachbeamtin#
  • °Waffen- und Munitionshändler*in (Lehrberuf)#, „1. voll“
Lehre und Matura

Mit einer erfolgreich abgeschlossenen Lehre und vier weiteren Prüfungen erlangst du die Berufsmatura (Berufsreifeprüfung). Diese öffnet dir den Zugang zu Universitäts- und Fachhochschulstudien. Außerdem ermöglicht sie zusätzliche Karrierewege im erlernten Beruf, aber auch außerhalb des bisherigen Berufsfeldes.

Und so geht es:

Die Berufsmatura besteht aus vier Teilprüfungen: Deutsch (schriftlich und mündlich) und Mathematik (schriftlich), eine lebende Fremdsprache (schriftlich oder mündlich) und ein Fachbereich (schriftliche Prüfung oder Projektarbeit und mündliche Prüfung). Der Fachbereich ist ein Thema aus dem Berufsfeld des Kandidaten/der Kandidatin.

Wie funktioniert die Vorbereitung?

Die Vorbereitung auf die Berufsreifeprüfung erfolgt in Vorbereitungskursen, die von Erwachsenenbildungseinrichtungen (z. B. WIFI, BFI, Volkshochschulen), Berufsschulen oder höheren Schulen (z. B. AHS, HAK, HTL, HLW) angeboten werden. In solchen Lehrgängen können auch die jeweiligen Teilprüfungen abgelegt werden. Drei der vier Teilprüfungen können bereits während der Lehre abgelegt werden. Zur letzten Teilprüfung kannst du nach erfolgreichem Lehrabschluss, aber nicht vor dem 19. Geburtstag antreten.

Durch ein Förderprogramm, können die Vorbereitungskurse und die Prüfung seit September 2008 in ganz Österreich kostenlos angeboten werden. Zur konkreten Ausgestaltung der Vorbereitung auf die Berufsreifeprüfung bestehen in den einzelnen Bundesländern unterschiedliche Modelle. Informationen bieten u. a. die Bildungseinrichtungen und die Lehrlingsstellen der Wirtschaftskammern.

Link: Häufig gestellte Fragen!

WKO-Bildungspfade:

Die WKO-Bildungspfade geben dir einen Überblick über durchgängige Entwicklungs- und Karrieremöglichkeiten in unterschiedlichen Berufen am Beispiel der WKO Bildungsangebote. Der Bildungspfad Berufsreifeprüfung steht in allen Lehrberufen offen:

Selbstständigkeit
Selbstständigkeit

Für die selbstständige Ausübung des Berufes ist die Ablegung der Befähigungsprüfung für das reglementierte Gewerbe der Immobilienmakler bzw. Immobilienverwalter notwendig (BGBl. Nr. II 58/2003. Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit über die Zugangsvoraussetzungen für das reglementierte Gewerbe der Immobilientreuhänder (Immobilienmakler, Immobilienverwalter, Bauträger) (Immobilientreuhänder-Verordnung)).

Für die Ausübung eines reglementierten Gewerbes sind, neben der Erfüllung der allgemeinen Voraussetzungen, Befähigungsnachweise zu erbringen, die in den angeführten Bundesgesetzblättern festgelegt sind.
Downloadmöglichkeit der Zugangsvoraussetzung und Prüfungsordnungen (Bundesgesetzblätter): Wirtschaftskammer Österreich: Prüfungs- und Befähigungsnachweise für reglementierte Gewerbe

Voraussetzungen für die Zulassung zur Prüfung sind: Nachweis einer fachlichen Tätigkeit bei einem/r Immobilienmakler*in bzw. Immobilienverwalter*in. Das erforderliche Ausmaß dieser Fachpraxis beträgt für Prüfungswerber*innen, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben:

  • mindestens sechs Jahre
  • nach erfolgreicher Ablegung der Reifeprüfung mindestens vier Jahre
  • nach erfolgreichem Besuch der Hochschule für Welthandel in Wien entsprechend der Studien- und Prüfungsordnung (BGBl.Nr. 318/1930)
  • oder der rechtswissenschaftlichen, staatswissenschaftlichen, soziologischen, sozialwirtschaftlichen, sozial- und wirtschaftsstatistischen, volkswirtschaftlichen, betriebswirtschaftlichen, handelswissenschaftlichen oder wirtschaftspädagogischen Studienrichtung einer inländischen Universität mindestens zwei Jahre.
Allgemeine Hinweise:

Für jede Tätigkeit, die Sie selbstständig, regelmäßig und mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, ausüben wollen, brauchen Sie eine Gewerbeberechtigung (Ausnahme: Freie Berufe). Diese erhalten Sie durch Anmeldung bei der Gewerbebehörde (Bezirkshauptmannschaft, Magistrat).
Unabhängig von einem etwaigen Befähigungsnachweis müssen sie dafür folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • das 18. Lebensjahr muss vollendet sein
  • österreichische Staatsbürgerschaft oder Staatsbürgerschaft eines anderen EU-Mitgliedstaates (oder eines Staates, mit dem ein entsprechender Staatsvertrag besteht) oder es liegt ein gültiger Aufenthaltstitel vor, der zur selbstständigen Tätigkeit berechtigt
  • keine Ausschließungsgründe (z. B. abgewiesene Konkursanträge, Bestrafung wegen Finanzstrafdelikten)

In allen Fällen einer selbstständigen Berufsausübung (ob im Rahmen eines Gewerbes oder als freiberufliche Tätigkeit) ist diese bei der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft und dem zuständigen Finanzamt zu melden.

Weitere Informationen und Kontakte:

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Bei der Lehrstellenbörse AMS & WKO kannst du dir offene Lehrstellen bei konkreten Betrieben anschauen. Schau auch mal hier rein: