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Installations- und Gebäudetechnik – Lüftungstechnik (Modullehrberuf)

Lehrzeit
3 bzw. 4 Jahre
Einstiegsgehalt nach der Lehre
ca. 2.560,- bis 2.970,- €
Berufskategorie
Hauptberuf

Der Beruf Lüftungstechniker*in wird als Hauptmodul im Modullehrberuf °Installations- und Gebäudetechnik (Modullehrberuf)# ausgebildet.

Lüftungssysteme werden überall gebraucht: In Werkstätten, Garagen, Restaurants, Krankenhäusern oder in modernen Passivhäusern. Lüftungstechniker*innen stellen Lüftungsanlagen zusammen und montieren, warten und reparieren sie. Sie legen Rohrleitungen und richten die Teile durch Schneiden, Fräsen, Bohren etc. zu. Sie stellen die Regelsysteme (Thermostate, Zeitschaltuhren) genau ein. Die Lüftungstechniker*innen arbeiten in Handwerksbetrieben des Lüftungsanlagenbaus, in Betrieben des Sanitär- und Klimatechnikgewerbes sowie im Bereich der Haus- und Versorgungstechnik. Bei Montagearbeiten auf Baustellen arbeiten sie im Team mit ihren Kolleg*innen sowie mit weiteren Fach- und Hilfskräften im Bereich Bauwesen und Energietechnik zusammen.

Wo man arbeitet

Lüftungstechniker*innen bauen Lüftungsanlagen und deren Komponenten (Teile) zusammen und montieren die Anlagen. Für die Herstellung der so genannten Kanalsysteme (Kanäle aus Blech oder Kunststoff, in denen die Luft zirkuliert) für die Luftversorgung und die Abluftentsorgung stellen sie die erforderlichen Rohrleitungen und Rohrverbindungen (durch Sägen, Schneiden, Feilen, Schleifen, Bohren, Gewindeschneiden, Löten, Hämmern, Treiben etc.) her und bearbeiten Bleche mittels Blechbearbeitungsmaschinen durch Gasschmelzschweißen sowie Kalt- und Warmbiegen. Sie montieren die Fördereinrichtungen (z. B. Gebläse, Pumpen) und Sicherheitsvorrichtungen und Regelsysteme (z. B. hydraulische und elektronische Regeleinrichtungen wie Thermostate, Zeitschaltuhren).

Große Bedeutung haben in diesem Beruf die Justierungsarbeiten, also die genaue Einstellung der Mess- und Regeleinrichtungen und die Überprüfung aller Funktionen der Lüftungsanlagen. Diese hängen wesentlich von der genauen Anpassung an bauliche Gegebenheiten und die jeweilige Art der Luftverschmutzung (z. B. durch Staub, Abgase) ab. Lüftungstechniker*innen sind auch für Wartungs- und Reparaturarbeiten zuständig, wobei sie spezielle Sicherheits- und Umweltschutzstandards berücksichtigen. Eine weitere wichtige Aufgabe ist die Kund*innenberatung.

Neue energiesparende und umweltfreundliche Technologien eröffnen in diesem Beruf sehr gute Chancen am Arbeitsmarkt, erfordern aber auch laufende Weiterbildung. Auch der zunehmenden Trend zu Smart Buildung/Smart Living/Smart Home, bei dem die unterschiedlichen Gebäudetechnikeinrichtungen und Geräte immer stärker miteinander vernetzt werden, die Steuerungen automatisiert werden und der Fernzugriff auf die Einrichtungen ermöglicht wird (z. B. Steuerung über das Smartphone), macht Weiterbildung im Bereich der Mess-, Steuer- und Regeltechnik und Sensorik immer wichtiger.

Womit man arbeitet

Lüftungstechniker*innen setzen Bauteile wie Rohre, Bleiche, Leitungen etc aus unterschiedlichen Metallen und Kunststoff ein und verwenden verschiedene Werkzeuge und Geräte wie z. B. Blechschneideinstrumente, Schweißapparate, Thermostate oder Zeitschaltuhren. Sie orientieren sich bei ihrer Arbeit an technischen Zeichnungen und Plänen, z. B. Bauzeichnungen und Einbauanweisungen von Geräteherstellern.

Wie man arbeitet

Lüftungstechniker*innen arbeiten in Handwerksbetrieben des Lüftungsanlagenbaus, in Betrieben der Sanitär- und Klimatechnik sowie der Haus- und Versorgungstechnik. Sie arbeiten bei Montagearbeiten im Team mit ihren Kolleg*innen, mit °Bautechniker*in#nen, mit ihren Vorgesetzten (Meister*in) und anderen Fachkräften aus der Gebäudetechnik. Je nach Art und Größe des Unternehmens, haben sie auch Kontakt zu Kolleg*innen anderer Betriebsabteilungen (z. B. Kalkulation, Materialausgabe, technisches Büro). Weiters haben sie Kontakt zu ihren Auftraggeber*innen, zu den °Architekt*in#nen, °Baumeister*in#nen und zu Mitarbeiter*innen von Bauunternehmen, Lieferfirmen sowie von Bau- und Umweltbehörden.

Lüftungstechniker*innen arbeiten bei Montagen auf Baustellen und sind damit unterschiedlichen Temperaturen (Hitze, Kälte) und verschiedenen Wetterbedingungen (Zugluft, Nässe) ausgesetzt. Bei Baustellenarbeiten kann es außerdem staubig und laut werden und es sind zum Teil schwerere Gegenstände zu heben und zu tragen. Zum Teil können diese Erschwernisse heute schon gut durch assistierende Technologien und Schutzvorrichtungen verringert werden.

Was man macht
  • Kund*innen beraten
  • technische Unterlagen, Verlegepläne lesen, Berechnungen durchführen
  • Kanalsysteme für Versorgung und Entsorgung herstellen
  • die Rohrleitungen sägen, schneiden, feilen, schleifen, bohren, gewindeschneiden, löten, hämmern, treiben etc.
  • Bleche maschinell bearbeiten, weich- und hartlöten, trennschleifen
  • Rohre und Geräte der Lüftungsanlagen zusammenbauen und montieren
  • Justierungen und Fein-Einstellungen vornehmen
  • Funktionsproben durchführen
  • Fehler und Defekte suchen und beheben
  • Wartungsarbeiten und Reparaturen durchführen
Für wen man arbeitet

Beschäftigungsmöglichkeiten für Lüftungstechniker*innen bieten

  • Betriebe des Lüftungsanlagenbaus,
  • Betriebe der Sanitär- und Klimatechnik und der Spenglerei, die auch im Lüftungsbau tätig sind,
  • Betriebe im Baubereich sowie
  • Serviceunternehmen für Lüftungsanlagen.
Ausbildungsinhalte / Was man lernt

Die Ausbildung zum/zur Lüftungstechniker*in erfolgt im Modullehrberuf °Installations- und Gebäudetechnik (Modullehrberuf)#.
Die Ausbildung zum/zur Installations- und Gebäudetechniker*in umfasst verpflichtend eine zweijährige Ausbildung in der Installations- und Gebäudetechnik (=Grundmodul) und eine einjährige Ausbildung im gewählten Hauptmodule.

Zusätzlich kann in einem weiteren halben Ausbildungsjahr ein zweites Hauptmodul oder eines der folgenden Spezialmodule gewählt werden:

  • Ökoenergietechnik
  • Steuer- und Regeltechnik
  • Haustechnikplanung

Dauer der Lehrzeit:

  • 3 Jahre: Grundmodul + Hauptmodul
  • 4 Jahre: Grundmodul + Hauptmodul + ein Spezialmodul
  • 4 Jahre: Grundmodul + Hauptmodule + zweites Hauptmodul
Wie man sich weiterbilden kann

Lüftungstechniker*innen sind beruflich immer wieder vor neue Herausforderungen gestellt. Voraussetzung für Erfolg in diesem Beruf ist es, immer auf dem neuesten Stand der Entwicklung zu bleiben und das Fachwissen, die Methodenkompetenzen und sozialen Kompetenzen laufend zu ergänzen und zu vertiefen.

Das Berufsförderungsinstitut (BFI), das Wirtschaftsförderungsinstitut (WIFI) und die Landesinnungen der Sanitär-, Heizungs- und Lüftungstechniker*innen sowie andere Weiterbildungsanbieter bieten in den meisten Bundesländern zahlreiche Weiterbildungsveranstaltungen für Installations- und Gebäudetechnik an (z. B. Spezialschweißkurse, Gerätekurse). Die Schweißtechnische Zentralanstalt (SZA) in Wien bietet beispielsweise Kurse zu verschiedenen Schweißtechniken an.

Angebote rund um die Themenbereiche Energieeffizienz, Bauen und Energie, ökologisches/nachhaltiges Bauen, Bausanierung usw., einschließlich des klimaaktiv e-Learning Tools, findest du über die Webseite der klimaaktiv Bildungskoordination.

Viele Unternehmen führen außerdem für ihre Mitarbeiter*innen regelmäßig interne Schulungen zu Produkten, Materialien und Verarbeitungsmethoden durch oder bieten Herstellerbetrieben die Möglichkeit Produktschulungen durchzuführen.

Möglichkeiten zur beruflichen Höherqualifizierung bieten außerdem Vorbereitungs- und Aufbaulehrgänge an Berufsbildenden Höheren Schulen (Höhere Technische Lehranstalten, HTLs) sowie Werkmeisterschulen für Berufstätige.
Mit dem Abschluss eines Aufbaulehrganges ist neben einer höheren Fachqualifikation außerdem die Matura verbunden, die ein Studium an Fachhochschulen und Universitäten ermöglicht.

Studium ohne Matura:

Für ein Studium an einer Fachhochschule, Universität oder Pädagogischen Hochschulen ist normalerweise die Matura einer Allgemeinbildenden (AHS) oder Berufsbildenden Höheren Schule (BHS) erforderlich.
Es bestehen aber auch andere Zugangsmöglichkeiten:

  • Berufsreifeprüfung (Lehre mit Matura): Die Berufsreifeprüfung, die du bereits während deiner Lehrzeit beginnen kannst, ist eine vollwertige Matura, mit der du uneingeschränkten Zugang zum Studium hast.
  • Studienberechtigungsprüfung: Die Studienberechtigungsprüfung kannst du vor Beginn eines Studiums ablegen. Sie ermöglicht den Zugang zu einem bestimmten Studium.
  • ohne Matura mit Berufsausbildung und Berufserfahrung: Fachhochschulen bieten außerdem meist die Möglichkeit mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung (insbesondere Lehre oder Berufsbildender Mittlerer Schule (BMS)) und mehrjähriger Berufserfahrung auch ohne Matura ein facheinschlägiges (d. h. mit der Berufsausbildung fachlich verwandtes) Bachelorstudien zu beginnen. Meist müssen dazu einzelne Zusatzprüfungen absolviert werden.

Weiterführende Bildungsmöglichkeiten und Höherqualifizierung:

Was du mitbringen solltest

In jedem Beruf brauchst du spezielles fachliches Know-how, das in der Aus- und Weiterbildung vermittelt wird. In den beiden Menüpunkten Ausbildung und Weiterbildung findest du Informationen zu Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten für diesen Beruf.

Es gibt auch Kompetenzen, Fähigkeiten und Eigenschaften, die in allen Berufen wichtig sind. Dazu gehören besonders:

  • Zuverlässigkeit und Pünktlichkeit
  • genaues und sorgfältiges Arbeiten
  • selbstständiges Arbeiten
  • Einsatzfreude
  • Verantwortungsbewusstsein
  • Fähigkeit und Bereitschaft mit anderen zusammen zu arbeiten (Teamfähigkeit)
  • Lernbereitschaft

Die folgende Liste gibt dir einen Überblick über weitere allgemeine Anforderungen, die in DIESEM Beruf häufig gestellt werden. Diese können natürlich je nach Betrieb, Institution oder Organisation sehr unterschiedlich sein.

DENK DARAN: Viele dieser Anforderungen sind auch Bestandteil der Ausbildung.

Hinweis: Die Begriffe werden in alphabetischer Reihenfolge aufgelistet.

Körperliche Anforderungen: Welche körperlichen Eigenschaften sind wichtig?
  • Fingerfertigkeit
  • gute körperliche Verfassung

 

Fachkompetenz: Welche Fähigkeiten und Kenntnisse werden von mir erwartet?
  • Anwendung und Bedienung digitaler Tools
  • Datensicherheit und Datenschutz
  • gutes Augenmaß
  • handwerkliche Geschicklichkeit
  • räumliches Vorstellungsvermögen
  • technisches Verständnis
  • Zahlenverständnis und Rechnen

 

Sozialkompetenz: Was brauche ich im Umgang mit anderen?
  • Kommunikationsfähigkeit
  • Kund*innenorientierung

 

Selbstkompetenz: Welche persönlichen Eigenschaften sollte ich mitbringen?
  • Aufmerksamkeit
  • Beurteilungsvermögen / Entscheidungsfähigkeit
  • Flexibilität / Veränderungsbereitschaft
  • Sicherheitsbewusstsein
  • Umweltbewusstsein

 

Weitere Anforderungen: Was ist sonst noch wichtig?
  • Mobilität (wechselnde Arbeitsorte)

 

Methodenkompetenz: Welche Arbeits- und Denkweisen sind wichtig?
  • logisch-analytisches Denken / Kombinationsfähigkeit
  • Planungsfähigkeit
  • Problemlösungsfähigkeit
  • systematische Arbeitsweise
Was es noch gibt
Verwandte Lehrberufe

Durch die Verwandtschaftsregelung wird die Ausbildung in einem Lehrberuf auf Teile der Lehrzeit in anderen (verwandten) Lehrberufen angerechnet. Dadurch verkürzt sich die Lehrzeit bei der Ausbildung in einem weiteren Lehrberuf (oder auch beim Wechsel auf einen verwandten Lehrberuf). In manchen Fällen wird die Lehrzeit und die Lehrabschlussprüfung auch vollkommen ersetzt.

Bei folgenden verwandten Lehrberufen verkürzt sich die Lehrzeit im Ausmaß der angegebenen Lehrjahre. (Beispiel: Der Eintrag „1. voll“ bedeutet z. B., dass sich die Lehrzeit im verwandten Lehrberuf um ein Jahr verkürzt.)

  • °Dachdecker*in (Lehrberuf)#
  • °Elektrotechnik – Elektro- und Gebäudetechnik (Modullehrberuf)#
  • °Elektrotechnik – Energietechnik (Modullehrberuf)#
  • °Fernwärmetechnik (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Hafner*in (Lehrberuf)#
  • °Kälteanlagentechnik (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Konstrukteur*in – Installations- und Gebäudetechnik (Lehrberuf)#, „1., 2. voll“
  • °Konstrukteur*in – Maschinenbautechnik (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Konstrukteur*in – Metallbautechnik (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Konstrukteur*in – Stahlbautechnik (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Metallbearbeitung (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Metalltechnik (Modullehrberuf)#, „1. voll“
  • °Ofenbau- und Verlegetechnik (Lehrberuf)#
  • °Spengler*in (Lehrberuf)#, „1. voll“
Alternativen (Auswahl)

Alternative Berufe sind Berufe, die entweder eine ähnliche Ausbildung oder ähnliche Aufgaben- oder Tätigkeitsbereiche haben, wie der Beruf, über den du dich gerade informierst. Die Ähnlichkeit kann auch in den Arbeitsmaterialien, den Arbeitsumgebungen liegen oder in der Art, wie du mit anderen Menschen zusammenarbeitest.

Diese Liste soll dir bei der Überlegung helfen, welche Berufe und Ausbildungen für dich noch interessant sein könnten und dich auf weitere Ideen bringen.

  • °Betriebstechniker*in#
  • °Dachdecker*in (Lehrberuf)#
  • °Elektrotechnik – Elektro- und Gebäudetechnik (Modullehrberuf)#
  • °Elektrotechnik – Energietechnik (Modullehrberuf)#
  • °Elektrotechniker*in#
  • °Energietechniker*in#
  • °Fernwärmetechnik (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Gebäudetechniker*in#
  • °Hafner*in (Lehrberuf)#
  • °Haustechniker*in#
  • °Innenausbauer*in#
  • °Instandhaltungstechniker*in#
  • °Kälteanlagentechnik (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Konstrukteur*in – Installations- und Gebäudetechnik (Lehrberuf)#, „1., 2. voll“
  • °Konstrukteur*in – Maschinenbautechnik (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Konstrukteur*in – Metallbautechnik (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Konstrukteur*in – Stahlbautechnik (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Metallbearbeitung (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Metalltechnik (Modullehrberuf)#, „1. voll“
  • °Ofenbau- und Verlegetechnik (Lehrberuf)#
  • °Ökoenergieinstallationstechniker*in#
  • °Solartechniker*in#
  • °Spengler*in (Lehrberuf)#, „1. voll“
Lehre und Matura

Mit einer erfolgreich abgeschlossenen Lehre und vier weiteren Prüfungen erlangst du die Berufsmatura (Berufsreifeprüfung). Diese öffnet dir den Zugang zu Universitäts- und Fachhochschulstudien. Außerdem ermöglicht sie zusätzliche Karrierewege im erlernten Beruf, aber auch außerhalb des bisherigen Berufsfeldes.

Und so geht es:

Die Berufsmatura besteht aus vier Teilprüfungen: Deutsch (schriftlich und mündlich) und Mathematik (schriftlich), eine lebende Fremdsprache (schriftlich oder mündlich) und ein Fachbereich (schriftliche Prüfung oder Projektarbeit und mündliche Prüfung). Der Fachbereich ist ein Thema aus dem Berufsfeld des Kandidaten/der Kandidatin.

Wie funktioniert die Vorbereitung?

Die Vorbereitung auf die Berufsreifeprüfung erfolgt in Vorbereitungskursen, die von Erwachsenenbildungseinrichtungen (z. B. WIFI, BFI, Volkshochschulen), Berufsschulen oder höheren Schulen (z. B. AHS, HAK, HTL, HLW) angeboten werden. In solchen Lehrgängen können auch die jeweiligen Teilprüfungen abgelegt werden. Drei der vier Teilprüfungen können bereits während der Lehre abgelegt werden. Zur letzten Teilprüfung kannst du nach erfolgreichem Lehrabschluss, aber nicht vor dem 19. Geburtstag antreten.

Durch ein Förderprogramm, können die Vorbereitungskurse und die Prüfung seit September 2008 in ganz Österreich kostenlos angeboten werden. Zur konkreten Ausgestaltung der Vorbereitung auf die Berufsreifeprüfung bestehen in den einzelnen Bundesländern unterschiedliche Modelle. Informationen bieten u. a. die Bildungseinrichtungen und die Lehrlingsstellen der Wirtschaftskammern.

Link: Häufig gestellte Fragen!

WKO-Bildungspfade:

Die WKO-Bildungspfade geben dir einen Überblick über durchgängige Entwicklungs- und Karrieremöglichkeiten in unterschiedlichen Berufen am Beispiel der WKO Bildungsangebote. Der Bildungspfad Berufsreifeprüfung steht in allen Lehrberufen offen:

Selbstständigkeit
Selbstständigkeit

Die Möglichkeit einer selbstständigen Berufsausübung ist beispielsweise durch folgende reglementierte Gewerbe gegeben:

  • Gas- und Sanitärtechnik (BGBl. II Nr. 50/2003; Novelle mit Art. 16 BGBl. II Nr. 399/2008)
  • Heizungstechnik (verbundenes Handwerk) (BGBl. II Nr. 56/2003; Novelle mit Art. 21 BGBl. II Nr. 399/2008)
  • Kälte- und Klimatechnik (Handwerk) (BGBl. II Nr. 60/2003; Novelle mit Art. 23 BGBl. II Nr. 399/2008)
  • Lüftungstechnik (verbundenes Handwerk) (BGBl. II Nr. 56/2003; Novelle mit Art. 21 BGBl. II Nr. 399/2008)

Für die Ausübung eines reglementierten Gewerbes oder Handwerks sind, neben der Erfüllung der allgemeinen Voraussetzungen, Befähigungsnachweise zu erbringen, die in den angeführten Bundesgesetzblättern festgelegt sind.
Downloadmöglichkeit der Zugangsvoraussetzung und Prüfungsordnungen (Bundesgesetzblätter): Wirtschaftskammer Österreich: Prüfungs- und Befähigungsnachweise für reglementierte Gewerbe
Liste der reglementierten Gewerbe: Bundeseinheitliche Liste der reglementierten Gewerbe

ALLGEMEINE HINWEISE:

Selbstständige Tätigkeiten sind alle Tätigkeit, die du in eigener Verantwortung (also nicht angestellt), regelmäßig und mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, ausüben willst. Für viele dieser Tätigkeiten brauchst du eine Gewerbeberechtigung. Es gibt aber auch sogenannte Freie Berufe (freiberufliche Tätigkeiten) und land- und forstwirtschaftliche Tätigkeiten, die nicht der Gewerbeordnung unterliegen. Auch für viele dieser Tätigkeiten gibt es eigene Rechtsvorschriften für die selbstständige Berufsausübung, manche können aber auch ohne besondere Voraussetzungen selbstständig ausgeübt werden.

In allen Fällen einer selbstständigen Berufsausübung (egal, ob im Rahmen eines Gewerbes, als freiberufliche Tätigkeit, im Rahmen eines Land- und forstwirtschaftlichen Betriebes) musst du diese bei der zuständigen Sozialversicherungsanstalt und dem zuständigen Finanzamt melden. Je nach selbstständiger Tätigkeit gibt es noch andere Meldepflichten oder Register, in die du dich eintragen musst.

Selbstständige Tätigkeiten, für die eine Gewerbeberechtigung erforderlich ist, musst du außerdem bei der Gewerbebehörde (Bezirkshauptmannschaft, Magistrat) anmelden.
Unabhängig von einem oft notwendigen Befähigungsnachweis musst du dafür folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • das 18. Lebensjahr muss vollendet sein
  • österreichische Staatsbürgerschaft oder Staatsbürgerschaft eines anderen EU-Mitgliedstaates (oder eines Staates, mit dem ein entsprechender Staatsvertrag besteht) oder es liegt ein gültiger Aufenthaltstitel vor, der zur selbstständigen Tätigkeit berechtigt
  • keine Ausschließungsgründe (z. B. abgewiesene Konkursanträge, Bestrafung wegen Finanzstrafdelikten)

Für weitere Informationen schau dir unseren Thementext Im Fokus: Selbstständigkeit an oder nutze eine der folgenden Quellen und Kontakte:

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Bei der Lehrstellenbörse AMS & WKO kannst du dir offene Lehrstellen bei konkreten Betrieben anschauen. Schau auch mal hier rein: