Worum es geht
Kanzleiassistent*innen arbeiten, je nach Schwerpunkt, in Notariatskanzleien oder Rechtsanwaltskanzleien. Sie kümmern sich um die Verwaltung, Büroorganisation, das Rechnungswesen, die Korrespondenz, Klient*innenbetreuung und Terminorganisation in der Kanzlei. Außerdem sind sie für die Aktenzuordnung sowie die Aufnahme und Betreuung von Klient*innen zuständig und unterstützen Notarinnen und Notare bzw. Rechtsanwältinnen und -anwälte bei einfachen fachlichen Arbeiten. Je nach Unternehmen sind sie auch für das Marketing zuständig, indem sie z. B. Newsletter erstellen und die Webseiten betreuen.
Kanzleiassistent*innen arbeiten in Notariats- bzw. Rechtsanwaltskanzleien und Büros zusammen mit Berufskolleginnen und -kollegen, sowie Notarinnen und Notaren bzw. Rechtsanwältinnen und -anwälten und haben Kontakt zu ihren Klientinnen und Klienten sowie externen Fachkräften z. B. Mitarbeiter*innen von Behörden.
Der Lehrberuf Kanzleiassistent*in ist ein Schwerpunktlehrberuf. Nähere Beschreibung zu Berufsprofil, Ausbildung, Alternativen etc. findest du bei den folgenden Schwerpunkten:
- Kanzleiassistent*in – Notariatskanzlei (Lehrberuf)
- Kanzleiassistent*in – Rechtsanwaltskanzlei (Lehrberuf)
Ausbildungsinhalte / Was man lernt
Die Berufsschulstandorte und etwaige alternative schulische Ausbildungsmöglichkeiten können je nach Ausbildungsschwerpunkt unterschiedlich sein. Vergleiche dazu die Infos bei den Beschreibungen zu den jeweiligen Schwerpunkten.
- Kanzleiassistent*in – Notariatskanzlei (Lehrberuf)
- Kanzleiassistent*in – Rechtsanwaltskanzlei (Lehrberuf)
Wie man sich weiterbilden kann
Kanzleiassistent*innen sind beruflich immer wieder vor neue Herausforderungen gestellt. Voraussetzung für Erfolg in diesem Beruf ist es, immer auf dem neuesten Stand der Entwicklung zu bleiben und das Fachwissen, die Methodenkompetenzen und sozialen Kompetenzen laufen zu ergänzen und vertiefen.
Das Berufsförderungsinstitut (bfi) und das Wirtschaftsförderungsinstitut (WIFI) führen für viele Tätigkeitsbereich der Kanzleiassistentinnen und -assistenten Weiterbildungskurse durch. Auch die Notariatsakademie bzw. die Anwaltsakademie bieten einschlägige Weiterbildungsmöglichkeiten für Kanzleimitarbeiter*innen an. Darüber hinaus gibt es zahlreiche weitere Bildungseinrichtungen, die Kurse und Lehrgänge für entsprechende Fach- und Sozialkompetenzen anbieten.
Möglichkeiten zur beruflichen Höherqualifizierung bieten außerdem Vorbereitungs- und Aufbaulehrgänge für Berufstätige an berufsbildenden höheren Schulen, insbesondere Handelsakademien. Mit dem Abschluss eines Aufbaulehrganges (3 Jahre) ist neben einer höheren Fachqualifikation außerdem die Matura verbunden, die ein Studium an Fachhochschulen und Universitäten ermöglicht. Auch die Berufsreifeprüfung (insb. Lehre mit Matura) oder eine Studienberechtigungsprüfung ermöglichen den Zugang zum Studium.
Weiterbildungsbereiche sind beispielsweise:
- Office Management
- Buchhaltung, Rechnungswesen
- IT- und Softwareprogramme
- Wirtschaft und Recht
- Internet, Social Media und Multimedia
- E-Government
- Datensicherheit und Datenschutz
- Fremdsprachen
- Marketing
Entwicklung und Karriere:
Nach mehrjähriger beruflicher Erfahrung und Zusatzqualifikationen können Kanzleiassistent*innen zur Teamleiter*innen oder Büroleiter*innen aufsteigen und führen als solche Mitarbeiter*innen und Teams. In großen Kanzleien ist auch die Weiterentwicklung zum/zur Managementassistent*in möglich.
Für Weiterbildungsmöglichkeiten je nach Ausbildungsschwerpunkt vergleiche die Infos bei den Beschreibungen zu den jeweiligen Schwerpunkten.
- Kanzleiassistent*in – Notariatskanzlei (Lehrberuf)
- Kanzleiassistent*in – Rechtsanwaltskanzlei (Lehrberuf)
Weiterbildungsangebote:
Weiterführende Bildungsmöglichkeiten und Höherqualifizierung:
Was du mitbringen solltest
Jeder Beruf erfordert ganz spezielle Sach- und Fachkenntnisse, die in der Ausbildung vermittelt werden. Daneben gibt es auch eine Reihe von Anforderungen, die praktisch in allen Berufen wichtig sind. Dazu gehören: Zuverlässigkeit, Ehrlichkeit und Pünktlichkeit, genaues und sorgfältiges Arbeiten, selbstständiges Arbeiten, Einsatzfreude und Verantwortungsbewusstsein. Auch die Fähigkeit und Bereitschaft mit anderen zusammen zu arbeiten (Teamfähigkeit) und Lernbereitschaft sind heute kaum noch wegzudenken.
Welche Fähigkeiten und Eigenschaften in DIESEM Beruf sonst noch erwartet werden, kann von Betrieb zu Betrieb sehr unterschiedlich sein. Die folgende Liste gibt dir einen Überblick über weitere Anforderungen, die häufig gestellt werden.
Denk daran: Viele dieser Anforderungen sind auch Bestandteil der Ausbildung.
Körperliche Anforderungen: Welche körperlichen Eigenschaften sind wichtig?
- gutes Sehvermögen (viel Lesen bzw. Arbeiten am Computer)
Sachkompetenz: Welche Fähigkeiten und Kenntnisse werden von mir erwartet?
- Anwendung und Bedienung digitaler Tools
- Datensicherheit und Datenschutz
- gute Deutschkenntnisse
- gute rhetorische Fähigkeit
- gutes Gedächtnis
- kaufmännisches Verständnis
- schriftliches Ausdrucksvermögen
- Zahlenverständnis und Rechnen
Sozialkompetenz: Was brauche ich im Umgang mit anderen?
- Aufgeschlossenheit
- Kommunikationsfähigkeit
- Kontaktfreude
- Kundinnen- / Kundenorientierung
Selbstkompetenz: Welche persönlichen Eigenschaften sollte ich mitbringen?
- Aufmerksamkeit
- Belastbarkeit / Resilienz
- Flexibilität / Veränderungsbereitschaft
- Freundlichkeit
- Konzentrationsfähigkeit
- Rechtsbewusstsein
- Selbstorganisation
- Selbstvertrauen / Selbstbewusstsein
- Verschwiegenheit / Diskretion
Weitere Anforderungen: Was ist sonst noch wichtig?
- gepflegtes Erscheinungsbild
Methodenkompetenz: Welche Arbeits- und Denkweisen sind wichtig?
- Informationsrecherche und Wissensmanagement
- Koordinationsfähigkeit
- Organisationsfähigkeit
- Prozessverständnis
- systematische Arbeitsweise
- Umgang mit sozialen Medien
Was es noch gibt
Ersatz von Lehrabschlussprüfung
Die abgelegte Lehrabschlussprüfung im Lehrberuf KanzleiassistentIn ersetzt die Lehrabschlussprüfung im Lehrberuf
Verwandte Lehrberufe
Durch die Verwandtschaftsregelung wird die Ausbildung in einem Lehrberuf auf Teile der Lehrzeit in anderen (verwandten) Lehrberufen angerechnet. Dadurch verkürzt sich die Lehrzeit bei der Ausbildung in einem weiteren Lehrberuf (oder auch beim Wechsel auf einen verwandten Lehrberuf).
Bei folgenden verwandten Lehrberufen verkürzt sich die Lehrzeit im Ausmaß der angegebenen Lehrjahre. (Beispiel: Der Eintrag „1. voll“ bedeutet z. B., dass sich die Lehrzeit im verwandten Lehrberuf um ein Jahr verkürzt.)
- ?Assistent*in in der Sicherheitsverwaltung (Lehrberuf), „1., 2., 3. voll“
- Bankkaufmann / Bankkauffrau (Lehrberuf), „1., 2. voll“
- Betriebsdienstleister*in (Lehrberuf), „1. voll“
- Betriebslogistikkaufmann / Betriebslogistikkauffrau (Lehrberuf), „1. voll“
- Buch- und Medienwirtschaft – Buch- und Musikalienhandel (Lehrberuf), „1. voll“
- Buch- und Medienwirtschaft – Buch- und Pressegroßhandel (Lehrberuf), „1. voll“
- Buch- und Medienwirtschaft – Verlag (Lehrberuf), „1. voll“
- Bürokaufmann / Bürokauffrau (Lehrberuf), „1., 2., 3. voll“
- Drogist*in (Lehrberuf), „1. voll“
- E-Commerce-Kaufmann / E-Commerce-Kauffrau (Lehrberuf), „1. voll“
- Einkäufer*in (Lehrberuf), „1. voll“
- Einzelhandel (Lehrberuf), „1. voll“
- Eventkaufmann / Eventkauffrau (Lehrberuf), „1., 2. voll“
- Finanz- und Rechnungswesenassistenz (Lehrberuf), „1., 2. voll“
- Finanzdienstleistungskaufmann / Finanzdienstleistungskauffrau (Lehrberuf), „1., 2. voll“
- Großhandelskaufmann / Großhandelskauffrau (Lehrberuf), „1. voll“
- Hotel- und Gastgewerbeassistent*in (Lehrberuf), „1. voll“
- Hotel- und Restaurantfachmann / Hotel- und Restaurantfachfrau (Lehrberuf), „1. voll“
- Hotelkaufmann / Hotelkauffrau (Lehrberuf), „1. voll“
- Immobilienkaufmann / Immobilienkauffrau (Lehrberuf), „1., 2. voll“
- Industriekaufmann / Industriekauffrau (Lehrberuf), „1. voll“
- Medizinproduktekaufmann / Medizinproduktekauffrau (Lehrberuf), „1. voll“
- Mobilitätsservice (Lehrberuf), „1. voll“
- Personaldienstleistung (Lehrberuf), „1., 2. voll“
- Pharmazeutisch-kaufmännische Assistenz (Lehrberuf), „1. voll“
- Reisebüroassistent*in (Lehrberuf), „1. voll“
- Speditionskaufmann / Speditionskauffrau (Lehrberuf), „1. voll“
- Speditionslogistik (Lehrberuf), „1. voll“
- Sportadministration (Lehrberuf), „1., 2. voll“
- Steuerassistenz (Lehrberuf), „1. voll“
- Versicherungskaufmann / Versicherungskauffrau (Lehrberuf), „1., 2. voll“
- Verwaltungsassistent*in (Lehrberuf), „1., 2., 3. voll“
Alternativen (Auswahl)
Alternative Berufe sind Berufe, die entweder eine ähnliche Ausbildung oder ähnliche Aufgaben- oder Tätigkeitsbereiche haben, wie der Beruf, über den du dich gerade informierst. Die Ähnlichkeit kann auch in den Arbeitsmaterialien, den Arbeitsumgebungen liegen oder in der Art, wie du mit anderen Menschen zusammenarbeitest.
Diese Liste soll dir bei der Überlegung helfen, welche Berufe und Ausbildungen für dich noch interessant sein könnten und dich auf weitere Ideen bringen.
- Assistent*in in der Sicherheitsverwaltung (Lehrberuf), „1., 2., 3. voll“
- Bankkaufmann / Bankkauffrau (Lehrberuf), „1., 2. voll“
- Betriebsdienstleister*in (Lehrberuf), „1. voll“
- Betriebslogistikkaufmann / Betriebslogistikkauffrau (Lehrberuf), „1. voll“
- Buch- und Medienwirtschaft – Buch- und Musikalienhandel (Lehrberuf), „1. voll“
- Buch- und Medienwirtschaft – Buch- und Pressegroßhandel (Lehrberuf), „1. voll“
- Buch- und Medienwirtschaft – Verlag (Lehrberuf), „1. voll“
- Bürokaufmann / Bürokauffrau (Lehrberuf), „1., 2., 3. voll“
- Drogist*in (Lehrberuf), „1. voll“
- E-Commerce-Kaufmann / E-Commerce-Kauffrau (Lehrberuf), „1. voll“
- Einkäufer*in (Lehrberuf), „1. voll“
- Einzelhandel (Lehrberuf), „1. voll“
- EU-Beamter / EU-Beamtin
- Europa Assistent*in
- Eventkaufmann / Eventkauffrau (Lehrberuf), „1., 2. voll“
- Finanz- und Rechnungswesenassistenz (Lehrberuf), „1., 2. voll“
- Finanzbeamter / Finanzbeamtin
- Finanzdienstleistungskaufmann / Finanzdienstleistungskauffrau (Lehrberuf), „1., 2. voll“
- Großhandelskaufmann / Großhandelskauffrau (Lehrberuf), „1. voll“
- Hausverwalter*in
- Hotel- und Gastgewerbeassistent*in (Lehrberuf), „1. voll“
- Hotel- und Restaurantfachmann / Hotel- und Restaurantfachfrau (Lehrberuf), „1. voll“
- Hotelkaufmann / Hotelkauffrau (Lehrberuf), „1. voll“
- Immobilienkaufmann / Immobilienkauffrau (Lehrberuf), „1., 2. voll“
- Immobilienmakler*in
- Industriekaufmann / Industriekauffrau (Lehrberuf), „1. voll“
- Informationsmanager*in
- Jurist*in
- Managementassistent*in
- Medizinproduktekaufmann / Medizinproduktekauffrau (Lehrberuf), „1. voll“
- Mobilitätsservice (Lehrberuf), „1. voll“
- Notar*in
- Personaldienstleistung (Lehrberuf), „1., 2. voll“
- Pharmazeutisch-kaufmännische Assistenz (Lehrberuf), „1. voll“
- Rechtsanwalt / Rechtsanwältin
- Rechtspfleger*in
- Reisebüroassistent*in (Lehrberuf), „1. voll“
- Revisionsassistent*in
- Revisor*in
- Richter*in
- Sachbearbeiter*in
- Sachwalter*in
- Sozialarbeiter*in
- Speditionskaufmann / Speditionskauffrau (Lehrberuf), „1. voll“
- Speditionslogistik (Lehrberuf), „1. voll“
- Sportadministration (Lehrberuf), „1., 2. voll“
- Steuerassistenz (Lehrberuf), „1. voll“
- Steuerberater*in
- Versicherungskaufmann / Versicherungskauffrau (Lehrberuf), „1., 2. voll“
- Verwaltungsassistent*in (Lehrberuf), „1., 2., 3. voll“
- Verwaltungsfachbeamter / Verwaltungsfachbeamtin
Lehre und Matura
Mit einer erfolgreich abgeschlossenen Lehre und vier weiteren Prüfungen erlangst du die Berufsmatura (Berufsreifeprüfung). Diese öffnet dir den Zugang zu Universitäts- und Fachhochschulstudien. Außerdem ermöglicht sie zusätzliche Karrierewege im erlernten Beruf, aber auch außerhalb des bisherigen Berufsfeldes.
Und so geht es:
Die Berufsmatura besteht aus vier Teilprüfungen: Deutsch (schriftlich und mündlich) und Mathematik (schriftlich), eine lebende Fremdsprache (schriftlich oder mündlich) und ein Fachbereich (schriftliche Prüfung oder Projektarbeit und mündliche Prüfung). Der Fachbereich ist ein Thema aus dem Berufsfeld des Kandidaten/der Kandidatin.
Wie funktioniert die Vorbereitung?
Die Vorbereitung auf die Berufsreifeprüfung erfolgt in Vorbereitungskursen, die von Erwachsenenbildungseinrichtungen (z. B. WIFI, BFI, Volkshochschulen), Berufsschulen oder höheren Schulen (z. B. AHS, HAK, HTL, HLW) angeboten werden. In solchen Lehrgängen können auch die jeweiligen Teilprüfungen abgelegt werden. Drei der vier Teilprüfungen können bereits während der Lehre abgelegt werden. Zur letzten Teilprüfung kannst du nach erfolgreichem Lehrabschluss, aber nicht vor dem 19. Geburtstag antreten.
Durch ein Förderprogramm, können die Vorbereitungskurse und die Prüfung seit September 2008 in ganz Österreich kostenlos angeboten werden. Zur konkreten Ausgestaltung der Vorbereitung auf die Berufsreifeprüfung bestehen in den einzelnen Bundesländern unterschiedliche Modelle. Informationen bieten u. a. die Bildungseinrichtungen und die Lehrlingsstellen der Wirtschaftskammern.
Link: Häufig gestellte Fragen!
Selbstständigkeit
Selbstständigkeit
Die Möglichkeit einer selbstständigen Berufsausübung ist gegeben durch:
Freies Gewerbe:
- Handelsgewerbe
- Büroservice (Zurverfügungstellung bürotechnischer Einrichtungen und die Durchführung von Büroarbeiten, eingeschränkt auf Schreibarbeiten, die Adressierung, Kuvertierung, Paketierung von Poststücken, die Durchführung von Botengängen sowie die Entgegennahme und Weitergabe von telefonischen oder im Wege anderer Kommunikationsmittel eingelangten Nachrichten)
Informationen zum „Freien Gewerbe“: freie Gewerbe erfordern in der Regel keinen Befähigungsnachweis, sondern lediglich eine Anmeldung bei der Gewerbebehörde. Grundsätzlich richtet sich der Gewerbeumfang nach dem Wortlaut der Gewerbeanmeldung.
Liste der Freien Gewerbe:
Allgemeine Hinweise:
Für jede Tätigkeit, die Sie selbstständig, regelmäßig und mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, ausüben wollen, brauchen Sie eine Gewerbeberechtigung (Ausnahme: Freie Berufe). Diese erhalten Sie durch Anmeldung bei der Gewerbebehörde (Bezirkshauptmannschaft, Magistrat).
Unabhängig von einem etwaigen Befähigungsnachweis müssen Sie dafür folgende Voraussetzungen erfüllen:- das 18. Lebensjahr muss vollendet sein
- österreichische Staatsbürgerschaft oder Staatsbürgerschaft eines anderen EU-Mitgliedstaates (oder eines Staates, mit dem ein entsprechender Staatsvertrag besteht) oder es liegt ein gültiger Aufenthaltstitel vor, der zur selbstständigen Tätigkeit berechtigt
- keine Ausschließungsgründe (z. B. abgewiesene Konkursanträge, Bestrafung wegen Finanzstrafdelikten)
In allen Fällen einer selbstständigen Berufsausübung (ob im Rahmen eines Gewerbes oder als freiberufliche Tätigkeit) ist diese bei der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft und dem zuständigen Finanzamt zu melden.
Weitere Informationen und Kontakte:
- Weitere Informationen über die Gewerbeordnung, Befähigungsnachweise, Kontaktmöglichkeiten usw. finden Sie unter Wirtschaftskammer Österreich – Gewerberecht.
- Weitere Informationen zur Unternehmensgründung, Kontaktmöglichkeiten usw. finden Sie unter Gründerservice der Wirtschaftskammer Österreich.
Alle Beschreibungen © BIC.at