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Kanzleiassistent*in – Rechtsanwaltskanzlei

Lehrzeit
3 Jahre
Einstiegsgehalt nach der Lehre
ca. 1.500,- bis 1.860,- €
Berufskategorie
Hauptberuf

Kanzleiassistent*innen im Schwerpunkt Rechtsanwaltskanzlei führen alle Arbeiten im Zusammenhang mit Verwaltung, Büroorganisation, Rechnungswesen, Korrespondenz, Klient*innenbetreuung und Terminorganisation durch. Sie kümmern sich um Aktenzuordnung, Aufnahme und Betreuung von Klient*innen und unterstützen die Rechtsanwält*innen bei einfachen rechtsspezifischen Aufgaben. Sie arbeiten auch bei der Erstellung von Marketingmaterialien mit, indem sie z. B. Newsletter erstellen.

Kanzleiassistent*innen in Rechtsanwaltskanzleien arbeiten in Teams mit Berufskolleg*innen, Rechtsanwält*innen und anderen Mitarbeiter*innen von Rechtsanwaltskanzleien. Sie haben Kontakt zu den Klient*innen der Kanzlei und beispielsweise zu Mitarbeiter*innen von Gerichten und Behörden.

Wo man arbeitet

Kanzleiassistent*innen in Rechtsanwaltskanzleien unterstützen Rechtsanwält*innen in allen administrativen Aufgaben. Sie protokollieren Verhandlungen und Gespräche mit Klient*innen, bereiten den Schriftverkehr für Gerichte, Behörden, Klient*innen und andere Parteien vor und erstellen Abrechnungen und stellen Rechnungen und Honorarnoten aus.

Kanzleiassistent*innen in Rechtsanwaltskanzleien unterstützen Rechtsanwält*innen und andere Mitarbeiter*innen in Rechtsanwaltskanzleien bei allen administrativen und bei einfachen rechtsspezifischen Aufgaben. Ihre Hauptaufgaben liegen im Office Management und bei laufenden Büroarbeiten. Sie organisieren den E-Mail- und Schriftverkehr, nehmen eingehende Anrufe und Schreiben auf, beurteilen, zu welchem Sachverhalt diese gehören und leiten sie an die zuständigen Kolleg*innen weiter. Sie organisieren und koordinieren Besprechungen und Termine mit Klient*innen, Behörden oder Parteienvertreter*innen, aber auch im Team und protokollieren die Gespräche. Außerdem bereiten sie einfache Unterlagen und den Schriftverkehr für Gerichte, Behörden, Klient*innen, andere Parteien und Parteienvertreter*innen vor. Unter Aufsicht der Rechtsanwält*innen arbeiten sie an einfachen/routinemäßigen Verfahren bei Gerichten und Behörden mit (z. B. Mahn-, Exekutions- und Insolvenzverfahren), bei Anträgen (z. B. für das Firmen- und Grundbuch), bei Erklärungen (z. B. Abgabenerklärungen) oder Anmeldungen (z. B. Marken- und Musteranmeldungen).

Kanzleiassistent*innen in Rechtsanwaltskanzleien unterstützen aber auch bei Abrechnungen und im Rechnungswesen. Sie erstellen Abrechnungen und bereiten Honorarnoten vor und arbeiten im Zahlungsverkehr und Mahnwesen mit. Auch bei Marketingaufgaben unterstützen sie, wenn sie z. B. Newsletter erstellen, Informationsschreiben verfassen, oder bei der Betreuung der Webseite oder von Social Media Kanälen mitarbeiten, indem sie Beiträge erstellen.

Um diese Aufgabe kompetent erfüllen zu können verfügen Kanzleiassistent*innen in Rechtsanwaltskanzleien über grundlegende Kenntnisse in relevanten Rechtsbereichen. Dazugehören vor allem Verfahrens-, Zivil-, Grundbuch-, Firmenbuch-, Kosten- und Standesrecht, das Bürgerlichen Recht und Unternehmens- und Abgaberechte. Wichtig sind für Kanzleiassistent*innen in Rechtsanwaltskanzleien auch Kenntnisse im Mahn-, Insolvenz- und Exekutionsrecht.

Womit man arbeitet

Kanzleiassistent*innen in Rechtsanwaltskanzleien arbeiten in Büros an modern ausgestatteten Arbeitsplätzen. Sie führen Datenbanken, Terminkalender, Journale, Listen, Protokolle und benutzen unterschiedliche (digitale) Formulare sowie diverses Büromaterial.
Dazu arbeiten sie mit den üblichen Büro- und Kommunikationsgeräten wie Computer und Laptops, Drucker, Scanner, Kopiergeräte, (Mobil-)Telefone usw. Sie verwenden das Internet, Cloudanwendungen und verschiedene, teils berufsspezifische Softwareprogramme und kommunizieren über E-Mails, Videotelefonie und Webmeetings.

Wie man arbeitet

Kanzleiassistent*innen in Rechtsanwaltskanzleien arbeiten im Sekretariat von Rechtskanzleien gemeinsam mit Rechtsanwält*innen sowie mit Berufskolleg*innen und weiteren administrativen oder kaufmännischen Fachkräften. Sie stehen im direkten Kontakt zu Klient*innen (Mandant*innen) und zu Mitarbeiter*innen von Behörden und Gerichten.

Kanzleiassistent*innen arbeiten hauptsächlich während der betriebsüblichen Bürozeiten und sind viel an Bildschirmarbeitsplätzen tätig. Wenn beispielsweise behördliche Fristen eingehalten werden müssen, können auch Mehrarbeit und Überstunden notwendig werden.

Was man macht
  • Arbeiten im Posteingang und Postausgang erledigen
  • Texte und Schriftstücke, wie Unterlagen für Mahn- und Exekutionsverfahren etc., nach Vorgaben erstellen, z. B. für Gerichte, Behörden, Klient*innen usw.
  • Materialbeschaffung, wie z. B. Büromaterial, Dokumente, Büroeinrichtung
  • Rechnungslegung und Arbeiten im Rechnungswesen
  • Arbeiten im Zusammenhang mit Gericht- und Behördenangelegenheiten, insbesondere Fristlegung von Akten, Schriftstücken und Geschäftsstücken durchführen
  • Termine koordinieren, Dienstreisen planen, Verhandlungen und Besprechungen vor- und nachbereiten
  • Behörden, Klient*innen, Parteien anmelden, informieren und betreuen
  • Marketingmaterialien erstellen und verschicken
  • Statistiken, Dateien, Karteien anlegen und warten
  • administrative und verwaltende Tätigkeiten durchführen
  • Mitarbeit bei einfachen Gerichten und Verfahren unter Aufsicht des Rechtsanwaltes / der Rechtsanwältin
Für wen man arbeitet

Kanzleiassistent*innen mit dem entsprechenden Schwerpunkt arbeiten in Rechtsanwaltskanzleien.

Ausbildungsinhalte / Was man lernt

Die Ausbildung im Lehrberuf Kanzleiassistent*in ist seit 1. Mai 2020 möglich. Sie ersetzt die Ausbildung im bisherigen Lehrberuf Rechtskanzleiassistent*in.
Die Ausbildung ist in den Schwerpunkten Rechtsanwaltskanzlei oder Notariatskanzlei möglich.

Wie man sich weiterbilden kann

Kanzleiassistent*innen in Rechtsanwaltskanzleien sind beruflich immer wieder vor neue Herausforderungen gestellt. Voraussetzung für Erfolg in diesem Beruf ist es, immer auf dem neuesten Stand der Entwicklung zu bleiben und das Fachwissen, die Methodenkompetenzen und sozialen Kompetenzen laufend zu ergänzen und zu vertiefen.

Weiterbildungseinrichtungen wie z. B. das Berufsförderungsinstitut (BFI) und das Wirtschaftsförderungsinstitut (WIFI) führen für viele Tätigkeitsbereich der Kanzleiassistent*innen Kurse und Lehrgänge durch. Auch die Anwaltsakademie bietet einschlägige Weiterbildungsmöglichkeiten für Kanzleimitarbeiter*innen an.

In größeren Kanzleien werden zur kaufmännischen und juristischen Weiterbildung auch innerbetriebliche Kurse, Seminare und Schulungen durchgeführt.

Möglichkeiten zur beruflichen Höherqualifizierung bieten außerdem Vorbereitungs- und Aufbaulehrgänge für Berufstätige an berufsbildenden höheren Schulen, insbesondere Handelsakademien. Mit dem Abschluss eines Aufbaulehrganges (3 Jahre) ist neben einer höheren Fachqualifikation außerdem die Matura verbunden, die ein Studium an Fachhochschulen und Universitäten ermöglicht.

Studium ohne Matura:

Für ein Studium an einer Fachhochschule, Universität oder Pädagogischen Hochschulen ist normalerweise die Matura einer Allgemeinbildenden (AHS) oder Berufsbildenden Höheren Schule (BHS) erforderlich.
Es bestehen aber auch andere Zugangsmöglichkeiten:

  • Berufsreifeprüfung (Lehre mit Matura): Die Berufsreifeprüfung, die du bereits während deiner Lehrzeit beginnen kannst, ist eine vollwertige Matura, mit der du uneingeschränkten Zugang zum Studium hast.
  • Studienberechtigungsprüfung: Die Studienberechtigungsprüfung kannst du vor Beginn eines Studiums ablegen. Sie ermöglicht den Zugang zu einem bestimmten Studium.
  • ohne Matura mit Berufsausbildung und Berufserfahrung: Fachhochschulen bieten außerdem meist die Möglichkeit mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung (insbesondere Lehre oder Berufsbildender Mittlerer Schule (BMS)) und mehrjähriger Berufserfahrung auch ohne Matura ein facheinschlägiges (d. h. mit der Berufsausbildung fachlich verwandtes) Bachelorstudien zu beginnen. Meist müssen dazu einzelne Zusatzprüfungen absolviert werden.

Weiterführende Bildungsmöglichkeiten und Höherqualifizierung:

Was du mitbringen solltest

In jedem Beruf brauchst du spezielles fachliches Know-how, das in der Aus- und Weiterbildung vermittelt wird. In den beiden Menüpunkten Ausbildung und Weiterbildung findest du Informationen zu Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten für diesen Beruf.

Es gibt auch Kompetenzen, Fähigkeiten und Eigenschaften, die in allen Berufen wichtig sind. Dazu gehören besonders:

  • Zuverlässigkeit und Pünktlichkeit
  • genaues und sorgfältiges Arbeiten
  • selbstständiges Arbeiten
  • Einsatzfreude
  • Verantwortungsbewusstsein
  • Fähigkeit und Bereitschaft mit anderen zusammen zu arbeiten (Teamfähigkeit)
  • Lernbereitschaft

Die folgende Liste gibt dir einen Überblick über weitere allgemeine Anforderungen, die in DIESEM Beruf häufig gestellt werden. Diese können natürlich je nach Betrieb, Institution oder Organisation sehr unterschiedlich sein.

DENK DARAN: Viele dieser Anforderungen sind auch Bestandteil der Ausbildung.

Hinweis: Die Begriffe werden in alphabetischer Reihenfolge aufgelistet.

Fachkompetenz: Welche Fähigkeiten und Kenntnisse werden von mir erwartet?
  • Anwendung und Bedienung digitaler Tools
  • Datensicherheit und Datenschutz
  • gute Deutschkenntnisse
  • gute rhetorische Fähigkeit
  • gutes Gedächtnis
  • kaufmännisches Verständnis
  • schriftliches Ausdrucksvermögen
  • Zahlenverständnis und Rechnen

 

Sozialkompetenz: Was brauche ich im Umgang mit anderen?
  • Aufgeschlossenheit
  • Kommunikationsfähigkeit
  • Kontaktfreude
  • Kund*innenorientierung

 

Selbstkompetenz: Welche persönlichen Eigenschaften sollte ich mitbringen?
  • Aufmerksamkeit
  • Belastbarkeit / Resilienz
  • Flexibilität / Veränderungsbereitschaft
  • Freundlichkeit
  • Konzentrationsfähigkeit
  • Rechtsbewusstsein
  • Selbstorganisation
  • Selbstvertrauen / Selbstbewusstsein
  • Verschwiegenheit / Diskretion

 

Weitere Anforderungen: Was ist sonst noch wichtig?
  • gepflegtes Erscheinungsbild

 

Methodenkompetenz: Welche Arbeits- und Denkweisen sind wichtig?
  • Informationsrecherche und Wissensmanagement
  • Koordinationsfähigkeit
  • Organisationsfähigkeit
  • Prozessverständnis
  • systematische Arbeitsweise
  • Umgang mit sozialen Medien
Was es noch gibt
Verwandte Lehrberufe

Durch die Verwandtschaftsregelung wird die Ausbildung in einem Lehrberuf auf Teile der Lehrzeit in anderen (verwandten) Lehrberufen angerechnet. Dadurch verkürzt sich die Lehrzeit bei der Ausbildung in einem weiteren Lehrberuf (oder auch beim Wechsel auf einen verwandten Lehrberuf). In manchen Fällen wird die Lehrzeit und die Lehrabschlussprüfung auch vollkommen ersetzt.

Bei folgenden verwandten Lehrberufen verkürzt sich die Lehrzeit im Ausmaß der angegebenen Lehrjahre. (Beispiel: Der Eintrag „1. voll“ bedeutet z. B., dass sich die Lehrzeit im verwandten Lehrberuf um ein Jahr verkürzt.)

  • °Assistent*in in der Sicherheitsverwaltung (Lehrberuf)#, „1., 2., 3. voll“
  • °Bahnreise- und Mobilitätsservice (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Bankkaufmann / Bankkauffrau (Lehrberuf)#, „1., 2. voll“
  • °Betriebsdienstleister*in (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Betriebslogistikkaufmann / Betriebslogistikkauffrau (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Buch- und Medienwirtschaft – Buch- und Musikalienhandel (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Buch- und Medienwirtschaft – Buch- und Pressegroßhandel (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Buch- und Medienwirtschaft – Verlag (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Bürokaufmann / Bürokauffrau (Lehrberuf)#, „1., 2., 3. voll“
  • °Drogist*in (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °E-Commerce-Kaufmann / E-Commerce-Kauffrau (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Einkäufer*in (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Einzelhandel (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Eventkaufmann / Eventkauffrau (Lehrberuf)#, „1., 2. voll“
  • °Finanz- und Rechnungswesenassistenz (Lehrberuf)#, „1., 2. voll“
  • °Finanzdienstleistungskaufmann / Finanzdienstleistungskauffrau (Lehrberuf)#, „1., 2. voll“
  • °Großhandelskaufmann / Großhandelskauffrau (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Hotel- und Gastgewerbeassistent*in (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Hotel- und Restaurantfachmann / Hotel- und Restaurantfachfrau (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Hotelkaufmann / Hotelkauffrau (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Immobilienkaufmann / Immobilienkauffrau (Lehrberuf)#, „1., 2. voll“
  • °Industriekaufmann / Industriekauffrau (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Medizinproduktekaufmann / Medizinproduktekauffrau (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Mobilitätsservice (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Personaldienstleistung (Lehrberuf)#, „1., 2. voll“
  • °Pharmazeutisch-kaufmännische Assistenz (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Reisebüroassistent*in (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Speditionskaufmann / Speditionskauffrau (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Speditionslogistik (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Sportadministration (Lehrberuf)#, „1., 2. voll“
  • °Steuerassistenz (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Versicherungskaufmann / Versicherungskauffrau (Lehrberuf)#, „1., 2. voll“
  • °Verwaltungsassistent*in (Lehrberuf)#, „1., 2., 3. voll“
Alternativen (Auswahl)

Alternative Berufe sind Berufe, die entweder eine ähnliche Ausbildung oder ähnliche Aufgaben- oder Tätigkeitsbereiche haben, wie der Beruf, über den du dich gerade informierst. Die Ähnlichkeit kann auch in den Arbeitsmaterialien, den Arbeitsumgebungen liegen oder in der Art, wie du mit anderen Menschen zusammenarbeitest.

Diese Liste soll dir bei der Überlegung helfen, welche Berufe und Ausbildungen für dich noch interessant sein könnten und dich auf weitere Ideen bringen.

  • °Assistent*in in der Sicherheitsverwaltung (Lehrberuf)#, „1., 2., 3. voll“
  • °Bahnreise- und Mobilitätsservice (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Bankkaufmann / Bankkauffrau (Lehrberuf)#, „1., 2. voll“
  • °Betriebsdienstleister*in (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Betriebslogistikkaufmann / Betriebslogistikkauffrau (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Buch- und Medienwirtschaft – Buch- und Musikalienhandel (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Buch- und Medienwirtschaft – Buch- und Pressegroßhandel (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Buch- und Medienwirtschaft – Verlag (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Bürokaufmann / Bürokauffrau (Lehrberuf)#, „1., 2., 3. voll“
  • °Diplomrechtspfleger*in#
  • °Drogist*in (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °E-Commerce-Kaufmann / E-Commerce-Kauffrau (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Einkäufer*in (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Einzelhandel (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Europa Assistent*in#
  • °Eventkaufmann / Eventkauffrau (Lehrberuf)#, „1., 2. voll“
  • °Facility-Manager*in#
  • °Finanz- und Rechnungswesenassistenz (Lehrberuf)#, „1., 2. voll“
  • °Finanzbeamter / Finanzbeamtin#
  • °Finanzdienstleistungskaufmann / Finanzdienstleistungskauffrau (Lehrberuf)#, „1., 2. voll“
  • °Großhandelskaufmann / Großhandelskauffrau (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Hausverwalter*in#
  • °Hotel- und Gastgewerbeassistent*in (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Hotel- und Restaurantfachmann / Hotel- und Restaurantfachfrau (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Hotelkaufmann / Hotelkauffrau (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Immobilienkaufmann / Immobilienkauffrau (Lehrberuf)#, „1., 2. voll“
  • °Immobilienmakler*in#
  • °Industriekaufmann / Industriekauffrau (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Informationsbroker (m./w./d.)#
  • °Informationsmanager*in#
  • °Jurist*in#
  • °Managementassistent*in#
  • °Medizinproduktekaufmann / Medizinproduktekauffrau (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Mobilitätsservice (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Patent Professional (m./w./d.)#
  • °Patentanwalt / Patentanwältin#
  • °Personaldienstleistung (Lehrberuf)#, „1., 2. voll“
  • °Pharmazeutisch-kaufmännische Assistenz (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Rechtsanwalt / Rechtsanwältin#
  • °Rechtswissenschafter*in#
  • °Reisebüroassistent*in (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Revisionsassistent*in#
  • °Richter*in#
  • °Sachbearbeiter*in#
  • °Sachwalter*in#
  • °Speditionskaufmann / Speditionskauffrau (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Speditionslogistik (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Sportadministration (Lehrberuf)#, „1., 2. voll“
  • °Steuerassistenz (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Steuerberater*in#
  • °Unternehmensberater*in#
  • °Versicherungskaufmann / Versicherungskauffrau (Lehrberuf)#, „1., 2. voll“
  • °Verwaltungsassistent*in (Lehrberuf)#, „1., 2., 3. voll“
  • °Verwaltungsfachbeamter / Verwaltungsfachbeamtin#
  • °Wirtschaftsprüfer*in#
Lehre und Matura

Mit einer erfolgreich abgeschlossenen Lehre und vier weiteren Prüfungen erlangst du die Berufsmatura (Berufsreifeprüfung). Diese öffnet dir den Zugang zu Universitäts- und Fachhochschulstudien. Außerdem ermöglicht sie zusätzliche Karrierewege im erlernten Beruf, aber auch außerhalb des bisherigen Berufsfeldes.

Und so geht es:

Die Berufsmatura besteht aus vier Teilprüfungen: Deutsch (schriftlich und mündlich) und Mathematik (schriftlich), eine lebende Fremdsprache (schriftlich oder mündlich) und ein Fachbereich (schriftliche Prüfung oder Projektarbeit und mündliche Prüfung). Der Fachbereich ist ein Thema aus dem Berufsfeld des Kandidaten/der Kandidatin.

Wie funktioniert die Vorbereitung?

Die Vorbereitung auf die Berufsreifeprüfung erfolgt in Vorbereitungskursen, die von Erwachsenenbildungseinrichtungen (z. B. WIFI, BFI, Volkshochschulen), Berufsschulen oder höheren Schulen (z. B. AHS, HAK, HTL, HLW) angeboten werden. In solchen Lehrgängen können auch die jeweiligen Teilprüfungen abgelegt werden. Drei der vier Teilprüfungen können bereits während der Lehre abgelegt werden. Zur letzten Teilprüfung kannst du nach erfolgreichem Lehrabschluss, aber nicht vor dem 19. Geburtstag antreten.

Durch ein Förderprogramm, können die Vorbereitungskurse und die Prüfung seit September 2008 in ganz Österreich kostenlos angeboten werden. Zur konkreten Ausgestaltung der Vorbereitung auf die Berufsreifeprüfung bestehen in den einzelnen Bundesländern unterschiedliche Modelle. Informationen bieten u. a. die Bildungseinrichtungen und die Lehrlingsstellen der Wirtschaftskammern.

Link: Häufig gestellte Fragen!

WKO-Bildungspfade:

Die WKO-Bildungspfade geben dir einen Überblick über durchgängige Entwicklungs- und Karrieremöglichkeiten in unterschiedlichen Berufen am Beispiel der WKO Bildungsangebote. Der Bildungspfad Berufsreifeprüfung steht in allen Lehrberufen offen:

Selbstständigkeit
Selbstständigkeit

Die Möglichkeit einer selbstständigen Berufsausübung ist beispielsweise durch folgende freie Gewerbe gegeben:

  • Büroservice (Zurverfügungstellung bürotechnischer Einrichtungen und die Durchführung von Büroarbeiten, eingeschränkt auf Schreibarbeiten, die Adressierung, Kuvertierung, Paketierung von Poststücken, die Durchführung von Botengängen sowie die Entgegennahme und Weitergabe von telefonischen oder im Wege anderer Kommunikationsmittel eingelangten Nachrichten)
  • Handelsgewerbe

Informationen zum „Freien Gewerbe“: freie Gewerbe erfordern in der Regel keinen Befähigungsnachweis, sondern lediglich eine Anmeldung bei der Gewerbebehörde. Grundsätzlich richtet sich der Gewerbeumfang nach dem Wortlaut der Gewerbeanmeldung.

Liste der Freien Gewerbe:

ALLGEMEINE HINWEISE:

Selbstständige Tätigkeiten sind alle Tätigkeit, die du in eigener Verantwortung (also nicht angestellt), regelmäßig und mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, ausüben willst. Für viele dieser Tätigkeiten brauchst du eine Gewerbeberechtigung. Es gibt aber auch sogenannte Freie Berufe (freiberufliche Tätigkeiten) und land- und forstwirtschaftliche Tätigkeiten, die nicht der Gewerbeordnung unterliegen. Auch für viele dieser Tätigkeiten gibt es eigene Rechtsvorschriften für die selbstständige Berufsausübung, manche können aber auch ohne besondere Voraussetzungen selbstständig ausgeübt werden.

In allen Fällen einer selbstständigen Berufsausübung (egal, ob im Rahmen eines Gewerbes, als freiberufliche Tätigkeit, im Rahmen eines Land- und forstwirtschaftlichen Betriebes) musst du diese bei der zuständigen Sozialversicherungsanstalt und dem zuständigen Finanzamt melden. Je nach selbstständiger Tätigkeit gibt es noch andere Meldepflichten oder Register, in die du dich eintragen musst.

Selbstständige Tätigkeiten, für die eine Gewerbeberechtigung erforderlich ist, musst du außerdem bei der Gewerbebehörde (Bezirkshauptmannschaft, Magistrat) anmelden.
Unabhängig von einem oft notwendigen Befähigungsnachweis musst du dafür folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • das 18. Lebensjahr muss vollendet sein
  • österreichische Staatsbürgerschaft oder Staatsbürgerschaft eines anderen EU-Mitgliedstaates (oder eines Staates, mit dem ein entsprechender Staatsvertrag besteht) oder es liegt ein gültiger Aufenthaltstitel vor, der zur selbstständigen Tätigkeit berechtigt
  • keine Ausschließungsgründe (z. B. abgewiesene Konkursanträge, Bestrafung wegen Finanzstrafdelikten)

Für weitere Informationen schau dir unseren Thementext Im Fokus: Selbstständigkeit an oder nutze eine der folgenden Quellen und Kontakte:

Noch nichts Richtiges gefunden?

Filtere die Lehrberufe nach A – Z oder stöbere in den Branchen. Vielleicht sagt dir das mehr zu:

Bei der Lehrstellenbörse AMS & WKO kannst du dir offene Lehrstellen bei konkreten Betrieben anschauen. Schau auch mal hier rein: