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Kartonagewarenerzeuger*in

Lehrzeit
3 Jahre
Einstiegsgehalt nach der Lehre
ca. 1.920,- bis 2.790,- €
Berufskategorie
Hauptberuf

Kartonagewarenerzeuger*innen stellen Roh-, Fein- und Luxuskartonagen, Faltschachteln, flexible Packmittel und Klarsichtverpackungen her. Sie arbeiten vorwiegend an Maschinen und Anlagen, z. B. an computergestützten Schneidemaschinen. Dabei geben sie die Daten ein, bedienen die Geräte und kontrollieren die einzelnen Produktionsschritte. Sie reinigen und warten die Anlagen und führen auch kleinere Reparaturarbeiten durch. Kartonagewarenerzeuger*innen arbeiten in Produktionshallen von Betrieben der Verpackungsmittelindustrie im Team mit Berufskolleg*innen und verschiedenen Fach- und Hilfskräften.

Wo man arbeitet

Kartonagewarenerzeuger*innen stellen Kartonagen, Schachteln und Verpackungsmittel aller Art her. Dabei steuern und bedienen sie Maschinen und Anlagen wie beispielsweise computergesteuerte Schneidemaschinen. In kleineren Gewerbebetrieben sind sie in der Regel für alle Arbeitsschritte zuständig während in großen Industriebetrieben Arbeitsschritte wie Kleben, Heften, Etikettieren oder Überziehen meist von angelernten Hilfskräften durchgeführt werden.

Die wichtigsten Erzeugnisse von Kartonagewarenerzeuger*innen sind Geschenkverpackungen, Schachteln für Schmuck und Parfümeriewaren (Fein- und Luxuskartonagen), Versandpackungen aus Voll- und Wellpappe (Rohkartonagen), Faltschachteln, Säcke und Beutel sowie Skin- und Blisterunterlagen oder Klarsichtdeckel. Bei der Einzelanfertigung von Luxuskartonagen fertigen sie Skizzen an, wählen die Materialien aus und stellen die Kartonagewaren händisch her.

Womit man arbeitet

Kartonagewarenerzeuger*innen hantieren mit Kartons, Schachteln, Kartonbögen, Papierbahnen usw. Sie bedienen und steuern Maschinen, Anlagen und Automaten und hantieren mit Werkzeugen und Geräten wie z. B. Messern, Scheren oder Zuschneidgeräten. Sie führen Betriebsbücher, Stücklisten, Lager- und Materiallisten.

Wie man arbeitet

Kartonagewarenerzeuger*innen arbeiten in Werkstätten und Produktionshallen von Gewerbe- und Industriebetrieben. Je nach Art und Größe des Beschäftigungsbetriebes arbeiten sie in Einzelarbeit oder im Team mit Berufskolleg*innen und Hilfskräften.

In Industriebetrieben sind Kartonagewarenerzeuger*innen zum Teil im Schichtdienst tätig und müssen mitunter auch mit Maschinenlärm rechnen.

Was man macht
  • Skizzen und Werkzeichnungen anfertigen
  • Probemuster herstellen
  • Zuschnitte für Einzelstücke und Serienproduktionen herstellen
  • Kartonbögen und Materialbedarf berechnen
  • Werkstoffe und Materialien auswählen und zurecht legen
  • Kartonbögen mit Schneidemaschinen zuschneiden, Zuschnitte anfertigen
  • Kartonagen herstellen, Maschinen einstellen und bedienen
  • Produktionsvorgang kontrollieren und überwachen, Qualitätskontrollen an den fertigen Erzeugnissen durchführen
  • Maschinen und Anlagen reinigen und warten
  • Betriebsbücher, Arbeitsaufzeichnungen und Dokumentationen führen
Für wen man arbeitet
  • Klein- und Mittelbetriebe des Kartonagewarengewerbes
  • Betriebe der Verpackungsmittelindustrie
Wie man sich weiterbilden kann

Kartonagewarenerzeuger*innen sind beruflich immer wieder vor neue Herausforderungen gestellt. Voraussetzung für Erfolg in diesem Beruf ist es, immer auf dem neuesten Stand der Entwicklung zu bleiben und das Fachwissen, die Methodenkompetenzen und sozialen Kompetenzen laufend zu ergänzen und zu vertiefen.

Weiterbildungsmöglichkeiten zu verschiedenen relevanten Bereichen bieten unter anderem das Berufsförderungsinstitutes (BFI), das Wirtschaftsförderungsinstitutes(WIFI) mit Kursen und Lehrgängen für z. B. Betriebstechnik, Fertigungstechnik, Steuerungs- und Automatisierungstechnik und dergleichen mehr. Auch der Besuch einer Werkmeisterschule sowie Weiterbildungsangebote in anderen Bereichen der Material- und Prozesstechnik (Papiertechnik, Verbundstofftechnik, Prozess- und Verfahrenstechnik, Kunststofftechnik) kommen als Weiterbildung und Höherqualifizierung in Frage.

Auch der Besuch einer Werkmeisterschule oder die Vorbereitung auf die Meister*innenprüfung sowie Weiterbildungsangebote in verwandten Berufen wie °Papiertechnik (Lehrberuf)# oder °Verpackungstechnik (Lehrberuf)# kommen als Weiterbildung und Höherqualifizierung für Kartonagewarenerzeuger*innen in Frage.

Viele Betriebe führen zur beruflichen Weiterbildung ihrer Mitarbeiter*innen regelmäßig zur beruflichen Weiterbildung ihrer Mitarbeiter*innen interne Schulungen zu Produkten, Materialien und Verarbeitungsmethoden durch oder bieten Herstellerbetrieben die Möglichkeit Produktschulungen vor Ort durchzuführen.

Möglichkeiten zur beruflichen Höherqualifizierung bieten außerdem Vorbereitungs- und Aufbaulehrgänge an berufsbildenden höheren Schulen für Berufstätige (Höhere Technische Lehranstalten, HTLs), z. B in den Bereichen Betriebstechnik, Produktionstechnik oder Verfahrenstechnik. Mit dem Abschluss eines Aufbaulehrganges ist neben einer höheren Fachqualifikation außerdem die Matura verbunden, die ein Studium an Fachhochschulen und Universitäten ermöglicht.

Studium ohne Matura:

Für ein Studium an einer Fachhochschule, Universität oder Pädagogischen Hochschulen ist normalerweise die Matura einer Allgemeinbildenden (AHS) oder Berufsbildenden Höheren Schule (BHS) erforderlich.
Es bestehen aber auch andere Zugangsmöglichkeiten:

  • Berufsreifeprüfung (Lehre mit Matura): Die Berufsreifeprüfung, die du bereits während deiner Lehrzeit beginnen kannst, ist eine vollwertige Matura, mit der du uneingeschränkten Zugang zum Studium hast.
  • Studienberechtigungsprüfung: Die Studienberechtigungsprüfung kannst du vor Beginn eines Studiums ablegen. Sie ermöglicht den Zugang zu einem bestimmten Studium.
  • ohne Matura mit Berufsausbildung und Berufserfahrung: Fachhochschulen bieten außerdem meist die Möglichkeit mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung (insb. Lehre oder Berufsbildender Mittlerer Schule (BMS)) und mehrjähriger Berufserfahrung auch ohne Matura ein facheinschlägiges (d. h. mit der Berufsausbildung fachlich verwandtes) Bachelorstudien zu beginnen. Meist müssen dazu einzelne Zusatzprüfungen absolviert werden.

Weiterführende Bildungsmöglichkeiten und Höherqualifizierung:

Was du mitbringen solltest

In jedem Beruf brauchst du spezielles fachliches Know-how, das in der Aus- und Weiterbildung vermittelt wird. In den beiden Menüpunkten Ausbildung und Weiterbildung findest du Informationen zu Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten für diesen Beruf.

Es gibt auch Kompetenzen, Fähigkeiten und Eigenschaften, die in allen Berufen wichtig sind. Dazu gehören besonders:

  • Zuverlässigkeit und Pünktlichkeit
  • genaues und sorgfältiges Arbeiten
  • selbstständiges Arbeiten
  • Einsatzfreude
  • Verantwortungsbewusstsein
  • Fähigkeit und Bereitschaft mit anderen zusammen zu arbeiten (Teamfähigkeit)
  • Lernbereitschaft

Die folgende Liste gibt dir einen Überblick über weitere allgemeine Anforderungen, die in DIESEM Beruf häufig gestellt werden. Diese können natürlich je nach Betrieb, Institution oder Organisation sehr unterschiedlich sein.

DENK DARAN: Viele dieser Anforderungen sind auch Bestandteil der Ausbildung.

Hinweis: Die Begriffe werden in alphabetischer Reihenfolge aufgelistet.

Körperliche Anforderungen: Welche körperlichen Eigenschaften sind wichtig?
  • Auge-Hand-Koordination
  • Fingerfertigkeit

 

Fachkompetenz: Welche Fähigkeiten und Kenntnisse werden von mir erwartet?
  • Gefühl für Farben und Formen
  • gestalterische Fähigkeit
  • gute Beobachtungsgabe
  • gutes Augenmaß
  • handwerkliche Geschicklichkeit
  • räumliches Vorstellungsvermögen
  • technisches Verständnis

 

Sozialkompetenz: Was brauche ich im Umgang mit anderen?
  • Kommunikationsfähigkeit

 

Selbstkompetenz: Welche persönlichen Eigenschaften sollte ich mitbringen?
  • Aufmerksamkeit
  • Beurteilungsvermögen / Entscheidungsfähigkeit
  • Flexibilität / Veränderungsbereitschaft
  • Sicherheitsbewusstsein
  • Umweltbewusstsein

 

Methodenkompetenz: Welche Arbeits- und Denkweisen sind wichtig?
  • Kreativität
  • Prozessverständnis
  • systematische Arbeitsweise
Was es noch gibt
Verwandte Lehrberufe

Durch die Verwandtschaftsregelung wird die Ausbildung in einem Lehrberuf auf Teile der Lehrzeit in anderen (verwandten) Lehrberufen angerechnet. Dadurch verkürzt sich die Lehrzeit bei der Ausbildung in einem weiteren Lehrberuf (oder auch beim Wechsel auf einen verwandten Lehrberuf). In manchen Fällen wird die Lehrzeit und die Lehrabschlussprüfung auch vollkommen ersetzt.

Bei folgenden verwandten Lehrberufen verkürzt sich die Lehrzeit im Ausmaß der angegebenen Lehrjahre. (Beispiel: Der Eintrag „1. voll“ bedeutet z. B., dass sich die Lehrzeit im verwandten Lehrberuf um ein Jahr verkürzt.)

  • °Buchbindetechnik und Postpresstechnologie – Buchfertigungstechnik (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Buchbindetechnik und Postpresstechnologie – Postpresstechnologie (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Drucktechnik (Lehrberuf)#
  • °Druckvorstufentechnik (Lehrberuf)#
  • °Fertigungsmesstechnik (Lehrberuf)#
  • °Kunststoffformgebung (Lehrberuf – auslaufend)#
  • °Kunststofftechnologie (Lehrberuf)#
  • °Papiertechnik (Lehrberuf)#
  • °Prozesstechnik (Lehrberuf)#
  • °Verpackungstechnik (Lehrberuf)#, „1. voll“
Alternativen (Auswahl)

Alternative Berufe sind Berufe, die entweder eine ähnliche Ausbildung oder ähnliche Aufgaben- oder Tätigkeitsbereiche haben, wie der Beruf, über den du dich gerade informierst. Die Ähnlichkeit kann auch in den Arbeitsmaterialien, den Arbeitsumgebungen liegen oder in der Art, wie du mit anderen Menschen zusammenarbeitest.

Diese Liste soll dir bei der Überlegung helfen, welche Berufe und Ausbildungen für dich noch interessant sein könnten und dich auf weitere Ideen bringen.

  • °Buchbindetechnik und Postpresstechnologie – Buchfertigungstechnik (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Buchbindetechnik und Postpresstechnologie – Postpresstechnologie (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Drucktechnik (Lehrberuf)#
  • °Druckvorstufentechnik (Lehrberuf)#
  • °Fertigungsmesstechnik (Lehrberuf)#
  • °Kunststoffformgebung (Lehrberuf – auslaufend)#
  • °Kunststofftechnologie (Lehrberuf)#
  • °Papiermaschinenarbeiter*in#
  • °Papiertechnik (Lehrberuf)#
  • °Prozesstechnik (Lehrberuf)#
  • °Verbundstofftechniker*in#
  • °Verfahrenstechniker*in#
  • °Verpackungstechnik (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Zellstoffhersteller*in#
  • °Zellstofftechniker*in#
Lehre und Matura

Mit einer erfolgreich abgeschlossenen Lehre und vier weiteren Prüfungen erlangst du die Berufsmatura (Berufsreifeprüfung). Diese öffnet dir den Zugang zu Universitäts- und Fachhochschulstudien. Außerdem ermöglicht sie zusätzliche Karrierewege im erlernten Beruf, aber auch außerhalb des bisherigen Berufsfeldes.

Und so geht es:

Die Berufsmatura besteht aus vier Teilprüfungen: Deutsch (schriftlich und mündlich) und Mathematik (schriftlich), eine lebende Fremdsprache (schriftlich oder mündlich) und ein Fachbereich (schriftliche Prüfung oder Projektarbeit und mündliche Prüfung). Der Fachbereich ist ein Thema aus dem Berufsfeld des Kandidaten/der Kandidatin.

Wie funktioniert die Vorbereitung?

Die Vorbereitung auf die Berufsreifeprüfung erfolgt in Vorbereitungskursen, die von Erwachsenenbildungseinrichtungen (z. B. WIFI, BFI, Volkshochschulen), Berufsschulen oder höheren Schulen (z. B. AHS, HAK, HTL, HLW) angeboten werden. In solchen Lehrgängen können auch die jeweiligen Teilprüfungen abgelegt werden. Drei der vier Teilprüfungen können bereits während der Lehre abgelegt werden. Zur letzten Teilprüfung kannst du nach erfolgreichem Lehrabschluss, aber nicht vor dem 19. Geburtstag antreten.

Durch ein Förderprogramm, können die Vorbereitungskurse und die Prüfung seit September 2008 in ganz Österreich kostenlos angeboten werden. Zur konkreten Ausgestaltung der Vorbereitung auf die Berufsreifeprüfung bestehen in den einzelnen Bundesländern unterschiedliche Modelle. Informationen bieten u. a. die Bildungseinrichtungen und die Lehrlingsstellen der Wirtschaftskammern.

Link: Häufig gestellte Fragen!

WKO-Bildungspfade:

Die WKO-Bildungspfade geben dir einen Überblick über durchgängige Entwicklungs- und Karrieremöglichkeiten in unterschiedlichen Berufen am Beispiel der WKO Bildungsangebote. Der Bildungspfad Berufsreifeprüfung steht in allen Lehrberufen offen:

Selbstständigkeit
Selbstständigkeit

Die Möglichkeit einer selbstständigen Berufsausübung ist z. B. gegeben durch:

a) Reglementierte Gewerbe/Handwerke:

  • Handwerk der Buchbinder, der Etui- und Kassettenerzeugung und der Kartonagewarenerzeugung (verbundenes Handwerk), BGBl. II Nr. 34/2003 (Novelle mit Artikel 5 BGBl. II Nr. 399/2008)

Für die Ausübung eines reglementierten Gewerbes sind, neben der Erfüllung der allgemeinen Voraussetzungen, Befähigungsnachweise zu erbringen, die in den angeführten Bundesgesetzblättern festgelegt sind.
Downloadmöglichkeit der Zugangsvoraussetzung und Prüfungsordnungen (Bundesgesetzblätter): Wirtschaftskammer Österreich: Prüfungs- und Befähigungsnachweise für reglementierte Gewerbe.

b) Freie Gewerbe:

  • Erzeugung von Papierwaren
  • Verzieren und Beschriften von Papier, Karton, Leder und anderen Materialien, mittels Laser ausgenommen dem Bedrucken

Informationen zum „Freien Gewerbe“: freie Gewerbe erfordern in der Regel keinen Befähigungsnachweis, sondern lediglich eine Anmeldung bei der Gewerbebehörde. Grundsätzlich richtet sich der Gewerbeumfang nach dem Wortlaut der Gewerbeanmeldung.

Liste der Freien Gewerbe:

ALLGEMEINE HINWEISE:

Für jede Tätigkeit, die Sie selbstständig, regelmäßig und mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, ausüben wollen, brauchen Sie eine Gewerbeberechtigung (Ausnahme: Freie Berufe). Diese erhalten Sie durch Anmeldung bei der Gewerbebehörde (Bezirkshauptmannschaft, Magistrat).
Unabhängig von einem etwaigen Befähigungsnachweis müssen Sie dafür folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • das 18. Lebensjahr muss vollendet sein
  • österreichische Staatsbürgerschaft oder Staatsbürgerschaft eines anderen EU-Mitgliedstaates (oder eines Staates, mit dem ein entsprechender Staatsvertrag besteht) oder es liegt ein gültiger Aufenthaltstitel vor, der zur selbstständigen Tätigkeit berechtigt
  • keine Ausschließungsgründe (z. B. abgewiesene Konkursanträge, Bestrafung wegen Finanzstrafdelikten)

In allen Fällen einer selbstständigen Berufsausübung (ob im Rahmen eines Gewerbes oder als freiberufliche Tätigkeit) ist diese bei der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft und dem zuständigen Finanzamt zu melden.

Weitere Informationen und Kontakte:

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