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Keramiker*in

Lehrzeit
3 Jahre
Einstiegsgehalt nach der Lehre
ca. 1.890,- bis 2.570,- €
Berufskategorie
Hauptberuf

Keramiker*innen stellen aus Ton, je nach Schwerpunkt, unterschiedliche Keramikprodukte her. Im Schwerpunkt Gebrauchskeramik sind Keramiker*innen auf die Herstellung von Gebrauchsartikeln und Ziergegenständen (z. B. Geschirr, Vasen und Krüge) spezialisiert. Keramiker*innen mit dem Schwerpunkt Baukeramik stellen Fließen, Ofenkacheln, Gartengefäße und andere Gegenstände für den Innen- und Außenbereich von Gebäuden her. Dabei bemalen, emaillieren und glasieren sie die fertigen Werkstücke, bedienen Gießvorrichtungen, Schneidanlagen, teilweise auch Töpfer- und Drehscheiben, Keramikbrennöfen und elektronisch gesteuerte Trocknungsanlagen.

Im Schwerpunkt Industriekeramik produzieren sie keramische Erzeugnisse in großen Serien (Mengen). Dabei beschicken, rüsten und bedienen sie hauptsächlich automatisiert arbeitende Formgebungsmaschinen, Gießvorrichtungen, Schneidanlagen und elektronische Trocknungs- und Brennanlagen.

Keramiker*innen arbeiten in Werkstätten und Produktionshallen von Keramikbetrieben im Team mit Berufskolleginnen und -kollegen, verschiedenen Fach- und Hilfskräften und haben Kontakt zu ihren Kundinnen und Kunden sowie zu Lieferantinnen und Lieferanten.

Der Lehrberuf Keramiker*in ist ein Schwerpunktlehrberuf. Nähere Beschreibung zu Berufsprofil, Ausbildung, Alternativen etc. siehe die Schwerpunkte:

  • °Keramiker*in – Gebrauchskeramik (Lehrberuf)#
  • °Keramiker*in – Baukeramik (Lehrberuf)#
  • °Keramiker*in – Industriekeramik (Lehrberuf)#
Ausbildungsinhalte / Was man lernt

Die Berufsschulstandorte und etwaige alternative schulische Ausbildungsmöglichkeiten können je nach Ausbildungsschwerpunkt unterschiedlich sein. Vergleiche dazu die Infos bei den Beschreibungen zu den jeweiligen Schwerpunkten.

  • °Keramiker*in – Gebrauchskeramik (Lehrberuf)#
  • °Keramiker*in – Baukeramik (Lehrberuf)#
  • °Keramiker*in – Industriekeramik (Lehrberuf)#

Wichtige Ausbildungsinhalte:

Wie man sich weiterbilden kann

Keramiker*innen sind beruflich immer wieder vor neue Herausforderungen gestellt. Voraussetzung für Erfolg in diesem Beruf ist es, immer auf dem neuesten Stand der Entwicklung zu bleiben und das Fachwissen, die Methodenkompetenzen und sozialen Kompetenzen laufend zu ergänzen und zu vertiefen.

Weiterbildungsmöglichkeiten zu verschiedenen relevanten Bereichen bieten unter anderem das Berufsförderungsinstitutes (BFI), das Wirtschaftsförderungsinstitutes (WIFI) mit Kursen für z. B. für Keramik, Töpferei, Produktentwicklung, oder für Buchhaltung, Marketing, Verkauf und Vertrieb.
Das Wirtschaftsförderungsinstitut (WIFI) und die Fachschule für Keramik und Ofenbau in Stoob (Burgenland) veranstalten alljährlich einen Vorbereitungskurs auf die Meister*innenprüfung.
Eine weiterführende Ausbildungsmöglichkeit ist die Meisterschule für Kunst und Gestaltung, Ausbildungszweig Keramische Formgebung (zwei Jahre) in Graz: www.meisterschule-kunst.at.

Viele Keramik-Herstellerbetriebe führen regelmäßig zur beruflichen Weiterbildung ihrer Mitarbeiter*innen interne Schulungen zu Produkten, Materialien und Verarbeitungsmethoden durch oder bieten Herstellerbetrieben die Möglichkeit Produktschulungen vor Ort durchzuführen.

Darüberhinaus bieten facheinschlägige Vorbereitungs- und Aufbaulehrgänge an berufsbildenden höheren Schulen (Höhere Technische Lehranstalten, HTLs) sowie einschlägige Werkmeisterschulen für Berufstätige Möglichkeiten zur beruflichen Höherqualifizierung. Mit dem Abschluss eines Aufbaulehrganges ist neben einer höheren Fachqualifikation außerdem die Matura verbunden, die ein Studium an Fachhochschulen und Universitäten ermöglicht.

Keramiker*innen können auch ein Bachelor- und Masterstudium „Keramik“ an der Kunstuniversität Linz absolvieren. Die Zulassung ist in diesem Fall an den Nachweis der künstlerischen Eignung durch Vorlage von Arbeitsproben sowie an die Ablegung einer Aufnahmeprüfung gebunden.

Studium ohne Matura:

Für ein Studium an einer Fachhochschule, Universität oder Pädagogischen Hochschulen ist normalerweise die Matura einer Allgemeinbildenden (AHS) oder Berufsbildenden Höheren Schule (BHS) erforderlich.
Es bestehen aber auch andere Zugangsmöglichkeiten:

  • Berufsreifeprüfung (Lehre mit Matura): Die Berufsreifeprüfung, die du bereits während deiner Lehrzeit beginnen kannst, ist eine vollwertige Matura, mit der du uneingeschränkten Zugang zum Studium hast.
  • Studienberechtigungsprüfung: Die Studienberechtigungsprüfung kannst du vor Beginn eines Studiums ablegen. Sie ermöglicht den Zugang zu einem bestimmten Studium.
  • ohne Matura mit Berufsausbildung und Berufserfahrung: Fachhochschulen bieten außerdem meist die Möglichkeit mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung (insb. Lehre oder Berufsbildender Mittlerer Schule (BMS)) und mehrjähriger Berufserfahrung auch ohne Matura ein facheinschlägiges (d. h. mit der Berufsausbildung fachlich verwandtes) Bachelorstudien zu beginnen. Meist müssen dazu einzelne Zusatzprüfungen absolviert werden.

Siehe auch die Weiterbildungsmöglichkeiten in den Ausbildungsschwerpunkten:

  • °Keramiker*in – Baukeramik (Lehrberuf)#
  • °Keramiker*in – Gebrauchskeramik (Lehrberuf)#
  • °Keramiker*in – Industriekeramik (Lehrberuf)#

Weiterführende Bildungsmöglichkeiten und Höherqualifizierung:

Was du mitbringen solltest

In jedem Beruf brauchst du spezielles fachliches Know-how, das in der Aus- und Weiterbildung vermittelt wird. In den beiden Menüpunkten Ausbildung und Weiterbildung findest du Informationen zu Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten für diesen Beruf.

Es gibt auch Kompetenzen, Fähigkeiten und Eigenschaften, die in allen Berufen wichtig sind. Dazu gehören besonders:

  • Zuverlässigkeit und Pünktlichkeit
  • genaues und sorgfältiges Arbeiten
  • selbstständiges Arbeiten
  • Einsatzfreude
  • Verantwortungsbewusstsein
  • Fähigkeit und Bereitschaft mit anderen zusammen zu arbeiten (Teamfähigkeit)
  • Lernbereitschaft

Die folgende Liste gibt dir einen Überblick über weitere allgemeine Anforderungen, die in DIESEM Beruf häufig gestellt werden. Diese können natürlich je nach Betrieb, Institution oder Organisation sehr unterschiedlich sein.

DENK DARAN: Viele dieser Anforderungen sind auch Bestandteil der Ausbildung.

Hinweis: Die Begriffe werden in alphabetischer Reihenfolge aufgelistet.

Körperliche Anforderungen: Welche körperlichen Eigenschaften sind wichtig?
  • gute Reaktionsfähigkeit

 

Fachkompetenz: Welche Fähigkeiten und Kenntnisse werden von mir erwartet?
  • gestalterische Fähigkeit
  • gute Beobachtungsgabe
  • gutes Augenmaß
  • handwerkliche Geschicklichkeit
  • räumliches Vorstellungsvermögen
  • technisches Verständnis

 

Sozialkompetenz: Was brauche ich im Umgang mit anderen?
  • Kommunikationsfähigkeit

 

Selbstkompetenz: Welche persönlichen Eigenschaften sollte ich mitbringen?
  • Aufmerksamkeit
  • Beurteilungsvermögen / Entscheidungsfähigkeit
  • Flexibilität / Veränderungsbereitschaft
  • Umweltbewusstsein

 

Methodenkompetenz: Welche Arbeits- und Denkweisen sind wichtig?
  • Prozessverständnis
  • systematische Arbeitsweise
Was es noch gibt
Verwandte Lehrberufe

Durch die Verwandtschaftsregelung wird die Ausbildung in einem Lehrberuf auf Teile der Lehrzeit in anderen (verwandten) Lehrberufen angerechnet. Dadurch verkürzt sich die Lehrzeit bei der Ausbildung in einem weiteren Lehrberuf (oder auch beim Wechsel auf einen verwandten Lehrberuf). In manchen Fällen wird die Lehrzeit und die Lehrabschlussprüfung auch vollkommen ersetzt.

Bei folgenden verwandten Lehrberufen verkürzt sich die Lehrzeit im Ausmaß der angegebenen Lehrjahre. (Beispiel: Der Eintrag „1. voll“ bedeutet z. B., dass sich die Lehrzeit im verwandten Lehrberuf um ein Jahr verkürzt.)

  • °Chemieverfahrenstechnik (Lehrberuf)#
  • °Hafner*in (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Holztechnik (Modullehrberuf)#
  • °Kerammaler*in (Lehrberuf)#
  • °Kunststoffformgebung (Lehrberuf – auslaufend)#
  • °Ofenbau- und Verlegetechnik (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Platten- und Fliesenleger*in (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Steinmetz*in (Lehrberuf)#
  • °Steinmetztechnik (Lehrberuf)#
Alternativen (Auswahl)

Alternative Berufe sind Berufe, die entweder eine ähnliche Ausbildung oder ähnliche Aufgaben- oder Tätigkeitsbereiche haben, wie der Beruf, über den du dich gerade informierst. Die Ähnlichkeit kann auch in den Arbeitsmaterialien, den Arbeitsumgebungen liegen oder in der Art, wie du mit anderen Menschen zusammenarbeitest.

Diese Liste soll dir bei der Überlegung helfen, welche Berufe und Ausbildungen für dich noch interessant sein könnten und dich auf weitere Ideen bringen.

  • °Chemieverfahrenstechnik (Lehrberuf)#
  • °Hafner*in (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Holztechnik (Modullehrberuf)#
  • °Industrial-Designer*in#
  • °Kerammaler*in (Lehrberuf)#
  • °Kunststoffformgebung (Lehrberuf – auslaufend)#
  • °Ofenbau- und Verlegetechnik (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Platten- und Fliesenleger*in (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Porzellanformer*in#
  • °Produktentwickler*in#
  • °Steingutdesigner*in#
  • °Steinmetz*in (Lehrberuf)#
  • °Steinmetztechnik (Lehrberuf)#
Lehre und Matura

Mit einer erfolgreich abgeschlossenen Lehre und vier weiteren Prüfungen erlangst du die Berufsmatura (Berufsreifeprüfung). Diese öffnet dir den Zugang zu Universitäts- und Fachhochschulstudien. Außerdem ermöglicht sie zusätzliche Karrierewege im erlernten Beruf, aber auch außerhalb des bisherigen Berufsfeldes.

Und so geht es:

Die Berufsmatura besteht aus vier Teilprüfungen: Deutsch (schriftlich und mündlich) und Mathematik (schriftlich), eine lebende Fremdsprache (schriftlich oder mündlich) und ein Fachbereich (schriftliche Prüfung oder Projektarbeit und mündliche Prüfung). Der Fachbereich ist ein Thema aus dem Berufsfeld des Kandidaten/der Kandidatin.

Wie funktioniert die Vorbereitung?

Die Vorbereitung auf die Berufsreifeprüfung erfolgt in Vorbereitungskursen, die von Erwachsenenbildungseinrichtungen (z. B. WIFI, BFI, Volkshochschulen), Berufsschulen oder höheren Schulen (z. B. AHS, HAK, HTL, HLW) angeboten werden. In solchen Lehrgängen können auch die jeweiligen Teilprüfungen abgelegt werden. Drei der vier Teilprüfungen können bereits während der Lehre abgelegt werden. Zur letzten Teilprüfung kannst du nach erfolgreichem Lehrabschluss, aber nicht vor dem 19. Geburtstag antreten.

Durch ein Förderprogramm, können die Vorbereitungskurse und die Prüfung seit September 2008 in ganz Österreich kostenlos angeboten werden. Zur konkreten Ausgestaltung der Vorbereitung auf die Berufsreifeprüfung bestehen in den einzelnen Bundesländern unterschiedliche Modelle. Informationen bieten u. a. die Bildungseinrichtungen und die Lehrlingsstellen der Wirtschaftskammern.

Link: Häufig gestellte Fragen!

WKO-Bildungspfade:

Die WKO-Bildungspfade geben dir einen Überblick über durchgängige Entwicklungs- und Karrieremöglichkeiten in unterschiedlichen Berufen am Beispiel der WKO Bildungsangebote. Der Bildungspfad Berufsreifeprüfung steht in allen Lehrberufen offen:

Selbstständigkeit
Selbstständigkeit

Die Möglichkeit einer selbstständigen Berufsausübung ist gegeben durch:

a) Reglementierte Gewerbe/Handwerke:

  • Handwerk der Keramiker, BGBl. II Nr. 61/2003, Novelle durch Art. 24, BGBl. II Nr. 399/2008)

Für die Ausübung eines reglementierten Gewerbes sind, neben der Erfüllung der allgemeinen Voraussetzungen, Befähigungsnachweise zu erbringen, die in den angeführten Bundesgesetzblättern festgelegt sind.
Downloadmöglichkeit der Zugangsvoraussetzung und Prüfungsordnungen (Bundesgesetzblätter): Wirtschaftskammer Österreich: Prüfungs- und Befähigungsnachweise für reglementierte Gewerbe.

b) Freies Gewerbe:

Erzeugung von kunstgewerblichen Zier- und Schmuckgegenständen aus unedlen Metallen, Draht, Gips, Holz, Horn, Kunststoff, Leder, textilen Materialien, Stroh, Papier und Glaselementen, Gemüse und Obst sowie durch Fädeln von Edelsteinen, Silber-, Glas-, Kunststoff- und Filzelementen und das Bemalen und das Verzieren von Holz, Keramik, Porzellan, Seide, Textilien, Billets und Wachswaren

Informationen zum „Freien Gewerbe“: freie Gewerbe erfordern in der Regel keinen Befähigungsnachweis, sondern lediglich eine Anmeldung bei der Gewerbebehörde. Grundsätzlich richtet sich der Gewerbeumfang nach dem Wortlaut der Gewerbeanmeldung.

Liste der Freien Gewerbe:

Allgemeine Hinweise:

Für jede Tätigkeit, die Sie selbstständig, regelmäßig und mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, ausüben wollen, brauchen Sie eine Gewerbeberechtigung (Ausnahme: Freie Berufe). Diese erhalten Sie durch Anmeldung bei der Gewerbebehörde (Bezirkshauptmannschaft, Magistrat).
Unabhängig von einem etwaigen Befähigungsnachweis müssen Sie dafür folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • das 18. Lebensjahr muss vollendet sein
  • österreichische Staatsbürgerschaft oder Staatsbürgerschaft eines anderen EU-Mitgliedstaates (oder eines Staates, mit dem ein entsprechender Staatsvertrag besteht) oder es liegt ein gültiger Aufenthaltstitel vor, der zur selbstständigen Tätigkeit berechtigt
  • keine Ausschließungsgründe (z. B. abgewiesene Konkursanträge, Bestrafung wegen Finanzstrafdelikten)

In allen Fällen einer selbstständigen Berufsausübung (ob im Rahmen eines Gewerbes oder als freiberufliche Tätigkeit) ist diese bei der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft und dem zuständigen Finanzamt zu melden.

Weitere Informationen und Kontakte:

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