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Keramiker*in – Gebrauchskeramik

Lehrzeit
3 Jahre
Einstiegsgehalt nach der Lehre
ca. 1.890,- bis 2.570,- €
Berufskategorie
Hauptberuf

Keramiker*innen im Schwerpunkt Gebrauchskeramik gestalten, modellieren und fertigen aus Ton und Porzellan verschiedene Gebrauchsartikel und Ziergegenstände (z. B. Geschirr, Vasen und Krüge). Dabei wenden sie unterschiedliche Techniken an und bemalen, emaillieren und glasieren die fertigen Werkstücke. Sie stellen aus Gips Formen her, modellieren die Werkstücke z. B. mit Töpfer- und Drehscheiben und bedienen Keramikbrennöfen und elektronisch gesteuerte Trocknungsanlagen.

Keramiker*innen arbeiten in Werkstätten und Produktionshallen von Keramikbetrieben im Team mit Berufskolleg*innen und verschiedenen Fach- und Hilfskräften und haben Kontakt mit ihren Kund*innen und Lieferant*innen.

Wo man arbeitet

Der Lehrberuf Keramiker*in gliedert sich in die Schwerpunkte Gebrauchskeramik, Baukeramik, Industriekeramik: siehe dazu auch °Keramiker*in – Baukeramik (Lehrberuf)#, °Keramiker*in – Industriekeramik (Lehrberuf)#.

Keramiker*innen im Schwerpunkt Gebrauchskeramik erzeugen Gegenstände aller Art aus ton- bzw. kaolinhaltigen Massen, Wasser und verschiedenen Zusatzstoffen. Die wichtigsten Erzeugnisse sind Geschirr und andere Gebrauchsartikel, Ziergegenstände (Vasen, Krüge, Wandteller usw.) und künstlerische Gegenstände.

Keramiker*innen im Schwerpunkt Gebrauchskeramik arbeiten nach Vorlagen oder nach eigenen Entwürfen und formen Tonmaterialien mit freier Hand, auf der Töpferscheibe oder mittels Gipsmodellen. Auf diese Weise formen sie Teller, Tassen, Vasen, Kannen, Becher und andere Gegenstände. Wenn das Werkstück fertig geformt ist, wird es geglättet und getrocknet und in zumeist elektronisch gesteuerten Brennöfen gebrannt. In der Serienproduktion fertigen sie Gießformen an und überwachen das Gießen der Hohlkörper, die sie dann weiter bearbeiten.

Danach glasieren die Keramiker*innen das gebrannte Werkstück mit Metalloxydfarben oder Emailfarben. Dabei bringen sie die gewünschten Muster und Ornamente mit Pinsel und Schablonen auf oder sie tragen Glasuren vollflächig durch Tauchen, Schütten oder Spritzen auf. Danach werden die Werkstücke ein weiteres Mal gebrannt. Abschließend werden die fertigen Gegenstände geputzt und poliert und sachgerecht verpackt und eingelagert.

Womit man arbeitet

Keramiker*innen im Schwerpunkt Gebrauchskeramik arbeiten mit Tonmaterialien, Wasser, Gips, Porzellan sowie mit Bindemitteln und verschiedenen Metalloxydfarben und Emailfarben. Sie verwenden verschiedene Werkzeuge und Gerätschaften, wie z. B. manuelle und elektrisch betriebene Dreh- und Töpferscheiben, Gussformen, Pinsel und Schablonen, für das Herstellen von Gießformen auch Messer, Spachteln, Modellier- und Kratzeisen. Sie bedienen Brennöfen und andere elektronisch gesteuerte Maschinen und Anlagen. Weiters führen sie Betriebsbücher, Lagerlisten, Stücklisten und Arbeitsprotokolle.

Wie man arbeitet

Keramiker*innen im Schwerpunkt Gebrauchskeramik arbeiten in Werkstätten und Produktionshallen. In kleinen Gewerbebetrieben arbeiten sie auch im Verkauf mit. Sie arbeiten im Team mit Berufskolleg*innen und verschiedenen Fach- und Hilfskräften aus anderen Abteilungen und haben Kontakt zu ihren Kund*innen und Lieferant*innen.

Trotz der modernster Maschinen und Produktionstechniken und laufender technischer Weiterentwicklung kann es in diesem Beruf zu Staub- und Lärmbelastung in der Produktion kommen. In Industriebetrieben wird außerdem im Mehrschichtbetrieb gearbeitet, das bedeutet, dass Keramiker*innen in diesen Unternehmen mitunter auch sehr späte oder sehr frühe Arbeitsschichten haben können.

Was man macht
  • Entwürfe für keramische Erzeugnisse anfertigen und umsetzen
  • Gießformen herstellen
  • Tonmaterialien aussuchen, zurechtlegen, anrühren, zurechtkneten
  • Freidrehen auf Töpferscheiben (für rotationssymmetrische Gegenstände wie Tassen, Kannen, Vasen usw.)
  • Tonmaterial auf elektrisch betriebenen Töpferscheiben zentrieren
  • mit Fingern und Händen in die gewünschte Form hochziehen (Fuß, Bauch, Hals)
  • Ränder und Tüllen drehen und Deckel fertigmachen
  • Rohlinge mit Abdrehwerkzeugen abdrehen und Abdrehabfall wieder verwerten
  • Henkel durch Ziehen, Rollen und Pressen herstellen und angarnieren (anbringen)
  • Werkstücke in Tonöfen brennen
  • fertige Teile zusammenfügen, Verbindungsstellen mit Spachteln verstreichen
  • fertige Werkstücke sachgerecht verpacken und lagern
  • Arbeitsprotokolle, Lagerlisten, Stücklisten etc. führen
Für wen man arbeitet
  • Klein- und Mittelbetriebe des Keramiker*innengewerbes und Porzellanmanufakturen
  • Betriebe der Keramikindustrie
Ausbildungsinhalte / Was man lernt

Wichtige Ausbildungsinhalte:

  • Keramik – Gebrauchskeramik
  • Arbeitsvorbereitung
  • Modelle und Werkskizzenerstellung, von Hand und mit CAD
  • Maschinen- und Gerätekunde
  • Werkzeug- und Materialienkunde
  • Produkt- und Warenkunde
  • Gebrauchskeramik – Herstellungsverfahren
  • Gebrauchskeramik – Bearbeitungstechniken
  • Oberflächenbehandlung
  • Wartung und Reparatur
  • Betriebsführung, Buchführung
  • technische Dokumentation
Wie man sich weiterbilden kann

Keramiker*innen für Gebrauchskeramik sind beruflich immer wieder vor neue Herausforderungen gestellt. Voraussetzung für Erfolg in diesem Beruf ist es, immer auf dem neuesten Stand der Entwicklung zu bleiben und das Fachwissen, die Methodenkompetenzen und sozialen Kompetenzen laufend zu ergänzen und zu vertiefen.

Weiterbildungsmöglichkeiten zu verschiedenen relevanten Bereichen bieten unter anderem das Berufsförderungsinstitutes (BFI), das Wirtschaftsförderungsinstitutes (WIFI) mit Kursen für z. B. für Keramik, Töpferei, Produktentwicklung, oder für Buchhaltung, Marketing, Verkauf und Vertrieb.
Das Wirtschaftsförderungsinstitut (WIFI) und die Fachschule für Keramik und Ofenbau in Stoob (Burgenland) veranstalten alljährlich einen Vorbereitungskurs auf die Meister*innenprüfung.
Eine weiterführende Ausbildungsmöglichkeit ist die Meisterschule für Kunst und Gestaltung, Ausbildungszweig Keramische Formgebung (zwei Jahre) in Graz: www.meisterschule-kunst.at.

Viele Keramik-Herstellerbetriebe führen regelmäßig zur beruflichen Weiterbildung ihrer Mitarbeiter*innen interne Schulungen zu Produkten, Materialien und Verarbeitungsmethoden durch oder bieten Herstellerbetrieben die Möglichkeit Produktschulungen vor Ort durchzuführen.

Darüberhinaus bieten facheinschlägige Vorbereitungs- und Aufbaulehrgänge an berufsbildenden höheren Schulen (Höhere Technische Lehranstalten, HTLs) sowie einschlägige Werkmeisterschulen für Berufstätige Möglichkeiten zur beruflichen Höherqualifizierung. Mit dem Abschluss eines Aufbaulehrganges ist neben einer höheren Fachqualifikation außerdem die Matura verbunden, die ein Studium an Fachhochschulen und Universitäten ermöglicht.

Keramiker*innen können auch ein Bachelor- und Masterstudium „Keramik“ an der Kunstuniversität Linz absolvieren. Die Zulassung ist in diesem Fall an den Nachweis der künstlerischen Eignung durch Vorlage von Arbeitsproben sowie an die Ablegung einer Aufnahmeprüfung gebunden.

Studium ohne Matura:

Für ein Studium an einer Fachhochschule, Universität oder Pädagogischen Hochschulen ist normalerweise die Matura einer Allgemeinbildenden (AHS) oder Berufsbildenden Höheren Schule (BHS) erforderlich.
Es bestehen aber auch andere Zugangsmöglichkeiten:

  • Berufsreifeprüfung (Lehre mit Matura): Die Berufsreifeprüfung, die du bereits während deiner Lehrzeit beginnen kannst, ist eine vollwertige Matura, mit der du uneingeschränkten Zugang zum Studium hast.
  • Studienberechtigungsprüfung: Die Studienberechtigungsprüfung kannst du vor Beginn eines Studiums ablegen. Sie ermöglicht den Zugang zu einem bestimmten Studium.
  • ohne Matura mit Berufsausbildung und Berufserfahrung: Fachhochschulen bieten außerdem meist die Möglichkeit mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung (insb. Lehre oder Berufsbildender Mittlerer Schule (BMS)) und mehrjähriger Berufserfahrung auch ohne Matura ein facheinschlägiges (d. h. mit der Berufsausbildung fachlich verwandtes) Bachelorstudien zu beginnen. Meist müssen dazu einzelne Zusatzprüfungen absolviert werden.

Weiterführende Bildungsmöglichkeiten und Höherqualifizierung:

Was du mitbringen solltest

In jedem Beruf brauchst du spezielles fachliches Know-how, das in der Aus- und Weiterbildung vermittelt wird. In den beiden Menüpunkten Ausbildung und Weiterbildung findest du Informationen zu Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten für diesen Beruf.

Es gibt auch Kompetenzen, Fähigkeiten und Eigenschaften, die in allen Berufen wichtig sind. Dazu gehören besonders:

  • Zuverlässigkeit und Pünktlichkeit
  • genaues und sorgfältiges Arbeiten
  • selbstständiges Arbeiten
  • Einsatzfreude
  • Verantwortungsbewusstsein
  • Fähigkeit und Bereitschaft mit anderen zusammen zu arbeiten (Teamfähigkeit)
  • Lernbereitschaft

Die folgende Liste gibt dir einen Überblick über weitere allgemeine Anforderungen, die in DIESEM Beruf häufig gestellt werden. Diese können natürlich je nach Betrieb, Institution oder Organisation sehr unterschiedlich sein.

DENK DARAN: Viele dieser Anforderungen sind auch Bestandteil der Ausbildung.

Hinweis: Die Begriffe werden in alphabetischer Reihenfolge aufgelistet.

Körperliche Anforderungen: Welche körperlichen Eigenschaften sind wichtig?
  • Fingerfertigkeit
  • gute Reaktionsfähigkeit

 

Fachkompetenz: Welche Fähigkeiten und Kenntnisse werden von mir erwartet?
  • gestalterische Fähigkeit
  • gute Beobachtungsgabe
  • gutes Augenmaß
  • handwerkliche Geschicklichkeit
  • Kunstverständnis
  • räumliches Vorstellungsvermögen
  • technisches Verständnis

 

Sozialkompetenz: Was brauche ich im Umgang mit anderen?
  • Kommunikationsfähigkeit
  • Kund*innenorientierung

 

Selbstkompetenz: Welche persönlichen Eigenschaften sollte ich mitbringen?
  • Aufmerksamkeit
  • Beurteilungsvermögen / Entscheidungsfähigkeit
  • Flexibilität / Veränderungsbereitschaft
  • Umweltbewusstsein

 

Methodenkompetenz: Welche Arbeits- und Denkweisen sind wichtig?
  • Kreativität
  • systematische Arbeitsweise
Was es noch gibt
Verwandte Lehrberufe

Durch die Verwandtschaftsregelung wird die Ausbildung in einem Lehrberuf auf Teile der Lehrzeit in anderen (verwandten) Lehrberufen angerechnet. Dadurch verkürzt sich die Lehrzeit bei der Ausbildung in einem weiteren Lehrberuf (oder auch beim Wechsel auf einen verwandten Lehrberuf). In manchen Fällen wird die Lehrzeit und die Lehrabschlussprüfung auch vollkommen ersetzt.

Bei folgenden verwandten Lehrberufen verkürzt sich die Lehrzeit im Ausmaß der angegebenen Lehrjahre. (Beispiel: Der Eintrag „1. voll“ bedeutet z. B., dass sich die Lehrzeit im verwandten Lehrberuf um ein Jahr verkürzt.)

  • °Chemieverfahrenstechnik (Lehrberuf)#
  • °Hafner*in (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Holztechnik (Modullehrberuf)#
  • °Kerammaler*in (Lehrberuf)#
  • °Kunststoffformgebung (Lehrberuf – auslaufend)#
  • °Ofenbau- und Verlegetechnik (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Platten- und Fliesenleger*in (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Steinmetz*in (Lehrberuf)#
  • °Steinmetztechnik (Lehrberuf)#
Alternativen (Auswahl)

Alternative Berufe sind Berufe, die entweder eine ähnliche Ausbildung oder ähnliche Aufgaben- oder Tätigkeitsbereiche haben, wie der Beruf, über den du dich gerade informierst. Die Ähnlichkeit kann auch in den Arbeitsmaterialien, den Arbeitsumgebungen liegen oder in der Art, wie du mit anderen Menschen zusammenarbeitest.

Diese Liste soll dir bei der Überlegung helfen, welche Berufe und Ausbildungen für dich noch interessant sein könnten und dich auf weitere Ideen bringen.

  • °Chemieverfahrenstechnik (Lehrberuf)#
  • °Hafner*in (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Holztechnik (Modullehrberuf)#
  • °Industrial-Designer*in#
  • °Kerammaler*in (Lehrberuf)#
  • °Kunststoffformgebung (Lehrberuf – auslaufend)#
  • °Ofenbau- und Verlegetechnik (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Platten- und Fliesenleger*in (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Porzellanmaler*in#
  • °Produktentwickler*in#
  • °Steingutdesigner*in#
  • °Steinmetz*in (Lehrberuf)#
  • °Steinmetztechnik (Lehrberuf)#
  • °Werkstofftechniker*in#
Lehre und Matura

Mit einer erfolgreich abgeschlossenen Lehre und vier weiteren Prüfungen erlangst du die Berufsmatura (Berufsreifeprüfung). Diese öffnet dir den Zugang zu Universitäts- und Fachhochschulstudien. Außerdem ermöglicht sie zusätzliche Karrierewege im erlernten Beruf, aber auch außerhalb des bisherigen Berufsfeldes.

Und so geht es:

Die Berufsmatura besteht aus vier Teilprüfungen: Deutsch (schriftlich und mündlich) und Mathematik (schriftlich), eine lebende Fremdsprache (schriftlich oder mündlich) und ein Fachbereich (schriftliche Prüfung oder Projektarbeit und mündliche Prüfung). Der Fachbereich ist ein Thema aus dem Berufsfeld des Kandidaten/der Kandidatin.

Wie funktioniert die Vorbereitung?

Die Vorbereitung auf die Berufsreifeprüfung erfolgt in Vorbereitungskursen, die von Erwachsenenbildungseinrichtungen (z. B. WIFI, BFI, Volkshochschulen), Berufsschulen oder höheren Schulen (z. B. AHS, HAK, HTL, HLW) angeboten werden. In solchen Lehrgängen können auch die jeweiligen Teilprüfungen abgelegt werden. Drei der vier Teilprüfungen können bereits während der Lehre abgelegt werden. Zur letzten Teilprüfung kannst du nach erfolgreichem Lehrabschluss, aber nicht vor dem 19. Geburtstag antreten.

Durch ein Förderprogramm, können die Vorbereitungskurse und die Prüfung seit September 2008 in ganz Österreich kostenlos angeboten werden. Zur konkreten Ausgestaltung der Vorbereitung auf die Berufsreifeprüfung bestehen in den einzelnen Bundesländern unterschiedliche Modelle. Informationen bieten u. a. die Bildungseinrichtungen und die Lehrlingsstellen der Wirtschaftskammern.

Link: Häufig gestellte Fragen!

WKO-Bildungspfade:

Die WKO-Bildungspfade geben dir einen Überblick über durchgängige Entwicklungs- und Karrieremöglichkeiten in unterschiedlichen Berufen am Beispiel der WKO Bildungsangebote. Der Bildungspfad Berufsreifeprüfung steht in allen Lehrberufen offen:

Selbstständigkeit
Selbstständigkeit

Die Möglichkeit einer selbstständigen Berufsausübung ist gegeben durch:

a) Reglementierte Gewerbe/Handwerke:

  • Handwerk der Keramiker, BGBl. II Nr. 61/2003, Novelle durch Art. 24, BGBl. II Nr. 399/2008)

Für die Ausübung eines reglementierten Gewerbes sind, neben der Erfüllung der allgemeinen Voraussetzungen, Befähigungsnachweise zu erbringen, die in den angeführten Bundesgesetzblättern festgelegt sind.
Downloadmöglichkeit der Zugangsvoraussetzung und Prüfungsordnungen (Bundesgesetzblätter): Wirtschaftskammer Österreich: Prüfungs- und Befähigungsnachweise für reglementierte Gewerbe.

b) Freies Gewerbe:

Erzeugung von kunstgewerblichen Zier- und Schmuckgegenständen aus unedlen Metallen, Draht, Gips, Holz, Horn, Kunststoff, Leder, textilen Materialien, Stroh, Papier und Glaselementen, Gemüse und Obst sowie durch Fädeln von Edelsteinen, Silber-, Glas-, Kunststoff- und Filzelementen und das Bemalen und das Verzieren von Holz, Keramik, Porzellan, Seide, Textilien, Billets und Wachswaren

Informationen zum „Freien Gewerbe“: freie Gewerbe erfordern in der Regel keinen Befähigungsnachweis, sondern lediglich eine Anmeldung bei der Gewerbebehörde. Grundsätzlich richtet sich der Gewerbeumfang nach dem Wortlaut der Gewerbeanmeldung.

Liste der Freien Gewerbe:

ALLGEMEINE HINWEISE:

Für jede Tätigkeit, die Sie selbstständig, regelmäßig und mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, ausüben wollen, brauchen Sie eine Gewerbeberechtigung (Ausnahme: Freie Berufe). Diese erhalten Sie durch Anmeldung bei der Gewerbebehörde (Bezirkshauptmannschaft, Magistrat).
Unabhängig von einem etwaigen Befähigungsnachweis müssen Sie dafür folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • das 18. Lebensjahr muss vollendet sein
  • österreichische Staatsbürgerschaft oder Staatsbürgerschaft eines anderen EU-Mitgliedstaates (oder eines Staates, mit dem ein entsprechender Staatsvertrag besteht) oder es liegt ein gültiger Aufenthaltstitel vor, der zur selbstständigen Tätigkeit berechtigt
  • keine Ausschließungsgründe (z. B. abgewiesene Konkursanträge, Bestrafung wegen Finanzstrafdelikten)

In allen Fällen einer selbstständigen Berufsausübung (ob im Rahmen eines Gewerbes oder als freiberufliche Tätigkeit) ist diese bei der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft und dem zuständigen Finanzamt zu melden.

Weitere Informationen und Kontakte:

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