Kerammaler*innen dekorieren und verzieren Keramikwaren wie z. B. Geschirr, Vasen, Schüsseln, Krüge und andere Ziergegenstände mit verschiedenen Farben und Mustern. Dabei arbeiten sie großteils händisch und mit Pinseln und Schablonen. In größeren Betrieben bedienen sie zur Bemalung und Verzierung auch computergesteuerte Maschinen. Sie bringen Ränder-, Linien- und Bänderdekors sowie verschiedene Schriftzüge und Ornamente auf die Erzeugnisse an. Kerammaler*innen arbeiten im Team mit Berufskolleg*innen und verschiedenen Fach- und Hilfskräften in Werks- und Produktionshallen von Industrie- und Gewerbebetrieben.
Wo man arbeitet
Kerammaler*innen übernehmen die bereits fertig geformten und gebrannten Tonwaren und bearbeiten sie mit verschiedenen Bemalungs- und Glasurtechniken. Dabei arbeiten sie nach Vorlagen und Werkskizzen, bei Einzelanfertigungen auch nach eigenen Entwürfen. Zu den wichtigsten Erzeugnissen von Kerammaler*innen gehören Tonwaren wie Geschirr, Vasen, Schüsseln, Krüge, Tassen, Becher sowie diverse Zier- und Dekorgegenstände.
Im Bereich der industriellen Kerammalerei kommen immer mehr Maschinen und computergesteuerte Geräte und Anlagen zum Einsatz. Doch ein Teil der Tätigkeiten ist nur schwer durch Maschinen ersetzbar wie z. B. handwerkliche Techniken wie Pinselmalerei, Spritzen, Glasieren, Stempeldruck oder Siebdruck. Kerammaler*innen bearbeiten, bemalen, glasieren und emaillieren die Werkstücke unter Anwendung verschiedener Techniken und brennen sie anschließend in Brennöfen oder lassen sie lufttrocknen. Die fertigen Gegenstände werden gereinigt und poliert und sachgerecht verpackt, eingelagert oder versendet.
Womit man arbeitet
Kerammaler*innen arbeiten mit fertig geformten und gebrannten Tonwaren aller Art, sie verwenden Metalloxydfarben, Email-, Glasur- oder Engobenfarben sowie verschiedene Pinsel und Schablonen. Mitunter bedienen sie auch computergesteuerte Maschinen und Anlagen und führen Stücklisten, Material- und Lagerlisten, Betriebsbücher, Journale und andere Dokumente.
Wie man arbeitet
Kerammaler*innen arbeiten in Werkstätten und Produktionshallen sowie auch in Labors, Spritzkabinen und Lagerräumen. Sie arbeiten im Team mit Berufskolleg*innen und verschiedenen Fach- und Hilfskräften und haben Kontakt zu Kund*innen und Lieferant*innen.
Was man macht
- Farben zusammenstellen, aufbereiten und anrühren
- Glasuren und Engoben (Gemisch aus Ton, Farben und Wasser) anrühren
- Werkstücke vorbereiten: von Fett und Staub reinigen (da die Verzierungen sonst nicht haften)
- Verzierungen durch verschiedene Techniken aufbringen
- Engobenbemalungen an ungebrannten Werkstücken durchführen: das Werkstück wird kurz in das Engobengemisch getaucht oder mit Engobenfarben dünn bemalt
- Salzglasierungen während des Brandes durchführen
- Unter- und Aufglasurbemalungen an gebrannten Werkstücken durchführen
- Glasieren (in der Spritzkabine mit einer Spritzpistole): Werkstücke mit einem glasartigen Überzug bemalen oder bespritzen; die Glasur macht den porösen Ton undurchlässig
- Glasuren nach Firmenrezepten mit Wasser anrühren
- Werkstücke nach dem Verzieren brennen damit sich Farben und Glasuren fest mit dem Ton verbinden
- Kaltbemalungen durchführen: die Werkstücke werden nicht mehr gebrannt, sondern getrocknet und lackiert
Für wen man arbeitet
- Großbetriebe der keramischen Industrie
- Klein- und Mittelbetriebe des keramischen Gewerbes
Die Tätigkeit der Kerammaler*innen wird in Österreich heute fast ausschließlich in sehr geringem Umfang im kunsthandwerklichen Kleinstgewerbe ausgeführt. Es gibt in Österreich derzeit nur sehr wenige Betriebe der Kerammaler*innen beschäftigten oder ausbilden.
Ausbildungsinhalte / Was man lernt
Wichtige Ausbildungsinhalte:
- Kerammalerei
- Arbeitsvorbereitung
- Gestaltung und Design
- Modelle und Werkskizzenerstellung, von Hand und mit CAD
- Maschinen- und Gerätekunde
- Werkzeug- und Materialienkunde
- Fertigungstechniken
- Mal- und Pinseltechniken
- Wartung und Reparatur
- Betriebsführung, Buchführung
- Kund*innenberatung und -betreuung
Wie man sich weiterbilden kann
Kerammaler*innen sind beruflich immer wieder vor neue Herausforderungen gestellt. Voraussetzung für Erfolg in diesem Beruf ist es, immer auf dem neuesten Stand der Entwicklung zu bleiben und das Fachwissen, die Methodenkompetenzen und sozialen Kompetenzen laufend zu ergänzen und zu vertiefen.
Weiterbildungsmöglichkeiten zu verschiedenen relevanten Bereichen bieten unter anderem das Berufsförderungsinstitutes (BFI), das Wirtschaftsförderungsinstitutes(WIFI) mit Kursen für z. B. für Keramik, Töpferei, Produktentwicklung, aber auch für kaufmännisch-betriebswirtschaftliche Themen, beispielsweise für Buchhaltung, Marketing, Verkauf und Vertrieb. Das Wirtschaftsförderungsinstitut (WIFI) und die Fachschule für Keramik und Ofenbau in Stoob (Burgenland) veranstalten alljährlich einen Vorbereitungskurs auf die Meister*innenprüfung.
Keramik-Herstellerbetriebe führen regelmäßig interne Schulungen zu Produkten, Materialien und Verarbeitungsmethoden durch oder bieten Herstellerbetrieben die Möglichkeit Produktschulungen vor Ort durchzuführen. Auch Weiterbildungsangebote in verwandten Berufen wie °Hafner*in (Lehrberuf)# oder °Ofenbau- und Verlegetechnik (Lehrberuf)# kommen als Weiterbildung und Höherqualifizierung in Frage.
Eine weiterführende Ausbildungsmöglichkeit ist weiters die Meisterschule für Kunst und Gestaltung, Ausbildungszweig Keramische Formgebung (zwei Jahre) in Graz: www.meisterschule-kunst.at. Eine Möglichkeit für Kerammaler*innen ist auch ein Bachelor- und Masterstudium „Keramik“ an der Kunstuniversität Linz absolvieren.
Die Zulassung ist an den Nachweis der künstlerischen Eignung durch Vorlage von Arbeitsproben sowie an die Ablegung einer Aufnahmeprüfung gebunden.
Möglichkeiten zur beruflichen Höherqualifizierung bieten außerdem Vorbereitungs- und Aufbaulehrgänge an berufsbildenden höheren Schulen für Berufstätige (Höhere Technische Lehranstalten, HTLs), z. B in den Bereichen Betriebstechnik, Fertigungstechnik und dergleichen. Mit dem Abschluss eines Aufbaulehrganges ist neben einer höheren Fachqualifikation außerdem die Matura verbunden, die ein Studium an Fachhochschulen und Universitäten ermöglicht.
Studium ohne Matura:
Für ein Studium an einer Fachhochschule, Universität oder Pädagogischen Hochschulen ist normalerweise die Matura einer Allgemeinbildenden (AHS) oder Berufsbildenden Höheren Schule (BHS) erforderlich.
Es bestehen aber auch andere Zugangsmöglichkeiten:
- Berufsreifeprüfung (Lehre mit Matura): Die Berufsreifeprüfung, die du bereits während deiner Lehrzeit beginnen kannst, ist eine vollwertige Matura, mit der du uneingeschränkten Zugang zum Studium hast.
- Studienberechtigungsprüfung: Die Studienberechtigungsprüfung kannst du vor Beginn eines Studiums ablegen. Sie ermöglicht den Zugang zu einem bestimmten Studium.
- ohne Matura mit Berufsausbildung und Berufserfahrung: Fachhochschulen bieten außerdem meist die Möglichkeit mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung (insb. Lehre oder Berufsbildender Mittlerer Schule (BMS)) und mehrjähriger Berufserfahrung auch ohne Matura ein facheinschlägiges (d. h. mit der Berufsausbildung fachlich verwandtes) Bachelorstudien zu beginnen. Meist müssen dazu einzelne Zusatzprüfungen absolviert werden.
Weiterführende Bildungsmöglichkeiten und Höherqualifizierung:
Was du mitbringen solltest
In jedem Beruf brauchst du spezielles fachliches Know-how, das in der Aus- und Weiterbildung vermittelt wird. In den beiden Menüpunkten Ausbildung und Weiterbildung findest du Informationen zu Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten für diesen Beruf.
Es gibt auch Kompetenzen, Fähigkeiten und Eigenschaften, die in allen Berufen wichtig sind. Dazu gehören besonders:
- Zuverlässigkeit und Pünktlichkeit
- genaues und sorgfältiges Arbeiten
- selbstständiges Arbeiten
- Einsatzfreude
- Verantwortungsbewusstsein
- Fähigkeit und Bereitschaft mit anderen zusammen zu arbeiten (Teamfähigkeit)
- Lernbereitschaft
Die folgende Liste gibt dir einen Überblick über weitere allgemeine Anforderungen, die in DIESEM Beruf häufig gestellt werden. Diese können natürlich je nach Betrieb, Institution oder Organisation sehr unterschiedlich sein.
DENK DARAN: Viele dieser Anforderungen sind auch Bestandteil der Ausbildung.
Hinweis: Die Begriffe werden in alphabetischer Reihenfolge aufgelistet.
Körperliche Anforderungen: Welche körperlichen Eigenschaften sind wichtig?
- Fingerfertigkeit
- gutes Sehvermögen
- Unempfindlichkeit gegenüber chemischen Stoffen
- Unempfindlichkeit gegenüber Gerüchen
Fachkompetenz: Welche Fähigkeiten und Kenntnisse werden von mir erwartet?
- Gefühl für Farben und Formen
- gestalterische Fähigkeit
- gutes Augenmaß
- handwerkliche Geschicklichkeit
- räumliches Vorstellungsvermögen
Sozialkompetenz: Was brauche ich im Umgang mit anderen?
- Kommunikationsfähigkeit
- Kund*innenorientierung
Selbstkompetenz: Welche persönlichen Eigenschaften sollte ich mitbringen?
- Aufmerksamkeit
- Beurteilungsvermögen / Entscheidungsfähigkeit
- Flexibilität / Veränderungsbereitschaft
- Geduld
- Umweltbewusstsein
Methodenkompetenz: Welche Arbeits- und Denkweisen sind wichtig?
- Kreativität
Was es noch gibt
Verwandte Lehrberufe
Durch die Verwandtschaftsregelung wird die Ausbildung in einem Lehrberuf auf Teile der Lehrzeit in anderen (verwandten) Lehrberufen angerechnet. Dadurch verkürzt sich die Lehrzeit bei der Ausbildung in einem weiteren Lehrberuf (oder auch beim Wechsel auf einen verwandten Lehrberuf). In manchen Fällen wird die Lehrzeit und die Lehrabschlussprüfung auch vollkommen ersetzt.
Bei folgenden verwandten Lehrberufen verkürzt sich die Lehrzeit im Ausmaß der angegebenen Lehrjahre. (Beispiel: Der Eintrag „1. voll“ bedeutet z. B., dass sich die Lehrzeit im verwandten Lehrberuf um ein Jahr verkürzt.)
- °Hohlglasveredler*in – Glasmalerei (Lehrberuf)#, „1. voll“
- °Holztechnik (Modullehrberuf)#
- °Keramiker*in (Lehrberuf)#
Alternativen (Auswahl)
Alternative Berufe sind Berufe, die entweder eine ähnliche Ausbildung oder ähnliche Aufgaben- oder Tätigkeitsbereiche haben, wie der Beruf, über den du dich gerade informierst. Die Ähnlichkeit kann auch in den Arbeitsmaterialien, den Arbeitsumgebungen liegen oder in der Art, wie du mit anderen Menschen zusammenarbeitest.
Diese Liste soll dir bei der Überlegung helfen, welche Berufe und Ausbildungen für dich noch interessant sein könnten und dich auf weitere Ideen bringen.
- °Glasmacherei (Lehrberuf)#
- °Hohlglasveredler*in – Glasmalerei (Lehrberuf)#, „1. voll“
- °Holztechnik (Modullehrberuf)#
- °Keramiker*in (Lehrberuf)#
- °Porzellanmaler*in#
- °Steingutdesigner*in#
Lehre und Matura
Mit einer erfolgreich abgeschlossenen Lehre und vier weiteren Prüfungen erlangst du die Berufsmatura (Berufsreifeprüfung). Diese öffnet dir den Zugang zu Universitäts- und Fachhochschulstudien. Außerdem ermöglicht sie zusätzliche Karrierewege im erlernten Beruf, aber auch außerhalb des bisherigen Berufsfeldes.
Und so geht es:
Die Berufsmatura besteht aus vier Teilprüfungen: Deutsch (schriftlich und mündlich) und Mathematik (schriftlich), eine lebende Fremdsprache (schriftlich oder mündlich) und ein Fachbereich (schriftliche Prüfung oder Projektarbeit und mündliche Prüfung). Der Fachbereich ist ein Thema aus dem Berufsfeld des Kandidaten/der Kandidatin.
Wie funktioniert die Vorbereitung?
Die Vorbereitung auf die Berufsreifeprüfung erfolgt in Vorbereitungskursen, die von Erwachsenenbildungseinrichtungen (z. B. WIFI, BFI, Volkshochschulen), Berufsschulen oder höheren Schulen (z. B. AHS, HAK, HTL, HLW) angeboten werden. In solchen Lehrgängen können auch die jeweiligen Teilprüfungen abgelegt werden. Drei der vier Teilprüfungen können bereits während der Lehre abgelegt werden. Zur letzten Teilprüfung kannst du nach erfolgreichem Lehrabschluss, aber nicht vor dem 19. Geburtstag antreten.
Durch ein Förderprogramm, können die Vorbereitungskurse und die Prüfung seit September 2008 in ganz Österreich kostenlos angeboten werden. Zur konkreten Ausgestaltung der Vorbereitung auf die Berufsreifeprüfung bestehen in den einzelnen Bundesländern unterschiedliche Modelle. Informationen bieten u. a. die Bildungseinrichtungen und die Lehrlingsstellen der Wirtschaftskammern.
Link: Häufig gestellte Fragen!
WKO-Bildungspfade:
Die WKO-Bildungspfade geben dir einen Überblick über durchgängige Entwicklungs- und Karrieremöglichkeiten in unterschiedlichen Berufen am Beispiel der WKO Bildungsangebote. Der Bildungspfad Berufsreifeprüfung steht in allen Lehrberufen offen:
Selbstständigkeit
Selbstständigkeit
Die Möglichkeit einer selbstständigen Berufsausübung ist gegeben durch:
a) Reglementierte Gewerbe/Handwerke:
- Handwerk der Keramiker, BGBl. II Nr. 61/2003, Novelle durch Art. 24, BGBl. II Nr. 399/2008)
Für die Ausübung eines reglementierten Gewerbes sind, neben der Erfüllung der allgemeinen Voraussetzungen, Befähigungsnachweise zu erbringen, die in den angeführten Bundesgesetzblättern festgelegt sind.
Downloadmöglichkeit der Zugangsvoraussetzung und Prüfungsordnungen (Bundesgesetzblätter): Wirtschaftskammer Österreich: Prüfungs- und Befähigungsnachweise für reglementierte Gewerbe.
b) Freies Gewerbe:
- Erzeugung von kunstgewerblichen Zier- und Schmuckgegenständen aus unedlen Metallen, Draht, Gips, Holz, Horn, Kunststoff, Leder, textilen Materialien, Stroh, Papier und Glaselementen, Gemüse und Obst sowie durch Fädeln von Edelsteinen, Silber-, Glas-, Kunststoff- und Filzelementen und das Bemalen und das Verzieren von Holz, Keramik, Porzellan, Seide, Textilien, Billets und Wachswaren
Informationen zum „Freien Gewerbe“: freie Gewerbe erfordern in der Regel keinen Befähigungsnachweis, sondern lediglich eine Anmeldung bei der Gewerbebehörde. Grundsätzlich richtet sich der Gewerbeumfang nach dem Wortlaut der Gewerbeanmeldung.
Liste der Freien Gewerbe:
ALLGEMEINE HINWEISE:
Für jede Tätigkeit, die Sie selbstständig, regelmäßig und mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, ausüben wollen, brauchen Sie eine Gewerbeberechtigung (Ausnahme: Freie Berufe). Diese erhalten Sie durch Anmeldung bei der Gewerbebehörde (Bezirkshauptmannschaft, Magistrat).
Unabhängig von einem etwaigen Befähigungsnachweis müssen Sie dafür folgende Voraussetzungen erfüllen:
- das 18. Lebensjahr muss vollendet sein
- österreichische Staatsbürgerschaft oder Staatsbürgerschaft eines anderen EU-Mitgliedstaates (oder eines Staates, mit dem ein entsprechender Staatsvertrag besteht) oder es liegt ein gültiger Aufenthaltstitel vor, der zur selbstständigen Tätigkeit berechtigt
- keine Ausschließungsgründe (z. B. abgewiesene Konkursanträge, Bestrafung wegen Finanzstrafdelikten)
In allen Fällen einer selbstständigen Berufsausübung (ob im Rahmen eines Gewerbes oder als freiberufliche Tätigkeit) ist diese bei der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft und dem zuständigen Finanzamt zu melden.
Weitere Informationen und Kontakte:
- Weitere Informationen über die Gewerbeordnung, Befähigungsnachweise, Kontaktmöglichkeiten usw. finden Sie unter Wirtschaftskammer Österreich – Gewerberecht.
- Weitere Informationen zur Unternehmensgründung, Kontaktmöglichkeiten usw. finden Sie unter Gründerservice der Wirtschaftskammer Österreich.