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Klimagärtnerin / Klimagärtner

Lehrzeit
3 Jahre
Einstiegsgehalt nach der Lehre
ca. 1.830,- bis 2.750,- €
Berufskategorie
Hauptberuf

Klimagärtner*innen begrünen Fassaden und Dächer mit Pflanzen, errichten Bewässerungsanlagen und kümmern sich um die Versickerungsfähigkeit von Oberflächen. Damit tragen sie vor allem im städtischen Raum zur Beschattung, Temperatur- und Lärmreduktion, Regenwasserspeicherung bei, aber auch zu einer längeren Lebensdauer von Gebäuden.

Sie sind in Betrieben des Gartenbaus sowie in den Bundesgärten, bei Städten und Gemeinden beschäftigt. Klimagärtner*innen arbeiten mit anderen Fachkräften des Gartenbaus, aber auch des Bauwesens und der Technik zusammen.

Wo man arbeitet

Klimagärtner*innen setzen Pflanzen und technische Anlagen zur Beschattung, Temperatur- und Lärmreduktion, Regenwasserspeicherung und Verlängerung der Lebensdauer von Gebäuden ein. Dazu wählen sie die passenden Pflanzen unter Berücksichtigung der botanischen Grundlagen, der speziellen Anforderungen der Pflanzen, des jeweiligen Standortes, der Biodiversität und der zu bepflanzenden Bereiche (Grünfläche, Fassade, Dach) aus, pflanzen diese und führen Anwuchs-, Entwicklungs- und Erhaltungspflege durch.
Die Grundlage ihrer Arbeit bilden die ökologischen Zusammenhänge zwischen einer städtischen Umwelt und deren Einfluss auf Temperatur und Wasserhaushalt sowie die jeweiligen rechtlichen Bestimmungen. Bei all ihren Arbeiten beachten sie die Eigenschaften unterschiedlicher Werkstoffe und Materialien hinsichtlich Wärmespeicherung (z. B. Urban-Heat-Island-Effekt) sowie deren jeweilige Verwendungs-, Bearbeitungs- und Verarbeitungsmöglichkeiten.

Ein zentrales Arbeitsfeld von Klimagärtner*innen sind Grünflächen im Siedlungsraum. Klimagärtner*innen gestalten bestehende Grünflächen naturnah, indem sie z. B. Zierrasen durch extensiven Gebrauchsrasen ersetzen, und pflegen die Pflanzen auf diesen Grünflächen. Schwer wasserdurchlässigen Oberflächen werden durch notwendige Aufbauten und versickerungsfähige Oberflächen ersetzt, um das Versickern von Wasser sicherzustellen. Zur Gestaltung von Gärten führen sie gärtnerische Stein- und Holzarbeiten mit unterschiedlichen natürlichen oder naturnahen Materialien durch. Außerdem legen Klimagärtner*innen ökologische Wasserflächen wie Teiche oder Wasserläufe an, um den natürlichen Wasserhaushalt im Siedlungsraum wiederherzustellen und pflegen bestehende Wasserflächen.

Im Bereich der Vertikalbegrünung geht es um die Begrünung von Gebäudefassaden (outdoor) oder Wänden (indoor). Dabei werden drei Systeme unterschieden:

  • Die bodengebundene Vertikalbegrünung verwendet Kletterpflanzen, die in den Boden vor dem Gebäude wurzeln. Sie brauchen relativ wenig Pflege und Wartung, kein Bewässerungssystem, aber je nach Art eventuell eine Kletterhilfe. Diese Variante ist nur möglich, wenn keine Leitungen oder Rohre im Boden liegen.
  • Die troggebundene Vertikalbegrünung bedient sich ebenfalls Kletterpflanzen (mit oder ohne Kletterhilfe), allerdings werden die Pflanzen in Tröge nahe der Fassade gepflanzt. Zwar ist hier der Pflege- und Bewässerungsaufwand höher, aber es können auch Fassade mit Leitungen im Boden begrünt werden.
  • Die wandgebundene Vertikalbegrünung nutzt Pflanzsysteme, die direkt an der Fassade angebracht werden und in denen die Pflanzen wurzeln. Damit können auch Fassaden und Wände begrünt werden, die keinen (ausreichenden) Bodenanschluss haben. Allerdings sind der technische und pflegerische Aufwand hier sehr hoch.

Klimagärtner*innen bestimmen und errichten das jeweils geeignete System. Dabei berücksichtigen sie Expert*innengutachten zu den baulichen Voraussetzungen, Informationen über den Standort sowie die jeweiligen Anforderungen der Pflanzen und technischen Anlagen. Je nach System montieren sie Kletterhilfen oder Vegetationsträger aus unterschiedlichen Materialien. Außerdem bauen sie die erforderlichen Vegetationstragschichten sowie Bewässerungsanlagen (inklusive Nährstoffversorgungseinrichtungen) ein. Im Rahmen des Probebetriebs wird dann die Funktionsfähigkeit der einzelnen Teile und des Gesamtsystems überprüft und optimiert. Auch die Durchführung aller notwendigen Pflegemaßnahmen an der Vertikalbegrünung sowie die Instandhaltung der Bodenflächen und Mauern fallen in den Aufgabenbereich von Klimagärtner*innen.

Bei der Dachbegrünung wird zwischen extensiv und intensiv unterschieden. Während die extensive Dachbegrünung nicht zur dauerhaften Nutzung durch Menschen geeignet ist, sind intensive Dachbegrünungen multifunktional und durch Terrassenflächen, Sitz- und Gehbereiche für die Menschen nutzbar. Klimagärtner*innen errichten die für das Bauwerk geeignete Dachbegrünung unter Berücksichtigung der technischen Möglichkeiten und Voraussetzungen und der Kund*innenwünsche. Sie wählen die geeigneten Pflanzen aus, stellen sicher, dass die Dachflächen optimal abgedichtet sind und errichten die verschiedenen Schichten der Dachbegrünung. Diese bestehen unter anderem aus Wurzelschutzfolie, Speicherschutzmatte, Dränageelement, Filterflies, Erde und Pflanzen. Bei intensiver Dachbegrünung installieren sie außerdem die notwendigen Bewässerungsanlagen. Auch hier zählen die notwendigen Pflege- und Wartungsmaßnahmen zu den Aufgaben der Klimagärtner*innen.

Ein weiteres Arbeitsfeld von Klimagärtner*innen sind Be- und Entwässerungsanlagen. Bei der Planung von Bewässerungsanlagen achten sie auf die Wasserverfügbarkeit und den Bedarf der Pflanzen sowie die grundlegenden Anforderungen an Wasser betreffend Wasserhygiene und Wasserhärte. Sie errichten automatische Bewässerungsanlagen, schließen sie an bestehende Wasserkreisläufe an und stellen sie ein. Dabei installieren sie Sensoren, Leitungen und Steuerungen, um die Anlagen per Tablet/Smartphone bedienen zu können. Klimagärtner*innen führen auch Wartungsarbeiten an Be- und Entwässerungsanlagen und deren Komponenten durch (z. B. Fehler, Mängel und Störungen systematisch suchen, eingrenzen und beseitigen). Je nach Jahreszeit passen sie zudem Programme zur Steuerung von Bewässerungsanlagen für eine optimale Wasserversorgung an.
In diesem Zusammenhang errichten Klimagärtner*innen aus Nachhaltigkeitsgründen außerdem Regen- und Grauwassersysteme und verbinden sie mit den Bewässerungsanlagen. Außerdem schließen sie Nebelanlagen an bestehende Wasserkreisläufe an.

Womit man arbeitet

Klimagärtner*innen arbeiten mit unterschiedlichen Pflanzen und technischen Anlagen. Sie verwenden analoge und digitale Messmittel zur Vermessung von Geländen und Bauwerken oder zur Ermittlung des Bodenzustandes. Diese bearbeiten sie mit verschiedenen Handwerkzeugen oder handgeführten Maschinen. Die notwendigen Informationen entnehmen sie technischen Unterlagen, Skizzen und technische Zeichnungen. Sie erstellen auch selbst Skizzen und einfache technischen Zeichnungen.

Zur Bekämpfung von Stress, einschlägigen Krankheiten und Schädlingen sowie fehlenden Nährstoffen bei den Pflanzen setzen Klimagärtner*innen Pflanzenschutz-, Schädlingsbekämpfungs- und Düngemittel ein. Dabei beachten sie Sicherheitsdatenblätter und Gebrauchsanweisungen und tragen die notwendige persönliche Schutzausrüstung (z. B. Maske, Schutzhandschuhe).

Wie man arbeitet

Klimagärtner*innen arbeiten in der Regel im Freien, auf Grünflächen oder Dächern. Obwohl ein Großteil ihrer Arbeit auf Baustellen erfolgt (Pflanzen setzen und Anlagen errichten), sind sie aufgrund von Pflege- und Wartungsarbeiten auch lange nach Fertigstellung an diesen Orten tätig. Planungs- und Vorbereitungsarbeiten sowie die Dokumentation gesetzter Maßnahmen führen sie teilweise auch in den Büroräumen ihrer Arbeitgeber*innen durch.

Klimagärtner*innen arbeiten je nach Projekt mit anderen Fachkräften des Gartenbaus (z. B. °Gartenbau (Lehrberuf)#, °Garten- und Grünflächengestaltung – Landschaftsgärtnerei (Lehrberuf)#) und des Bauwesens (z. B. °Hochbau (Lehrberuf)#, °Brunnen- und Grundbau (Lehrberuf)#, °Dachdecker*in (Lehrberuf)#) sowie mit Techniker*innen (z. B. °Elektrotechnik (Modullehrberuf)#) zusammen.

Was man macht
  • Messungen am Gelände und Bauwerk mit digitalen und analogen Messmitteln durchführen
  • geeignete Pflanzen für die jeweilige Begrünungs-Maßnahme auswählen
  • Baustellen einrichten und absichern
  • Maßnahmen zur Vermeidung von Schäden an Pflanzenbestand, Vegetationstragschicht sowie Baumkronen und -wurzeln ergreifen
  • erforderliche Handwerkzeuge und Maschinen verwenden und warten
  • unterschiedliche Vegetationstragschichten aufbauen
  • boden-, trog- und wandgebundene Vertikalbegrünungen planen, errichten und warten
  • extensive und intensive Dachbegrünungen planen, errichten und warten
  • automatische Bewässerungsanlagen planen, aufbauen und warten
  • Stress, einschlägige Krankheiten und Schädlinge sowie fehlende Nährstoffe bei Pflanzen und Begrünungen erkennen und Maßnahmen ergreifen
  • Pflegemaßnahmen an Pflanzen und Grünanlagen und Wartungsarbeiten an Be- und Entwässerungsanlagen durchführen, Störungen und Mängel beheben
Für wen man arbeitet

Beschäftigungsmöglichkeiten für Klimagärtner*innen bieten

  • Betriebe für Gartenbau (z. B. Gärtnereien) sowie
  • Bundesgärten, Städte und Gemeinden.
Ausbildungsinhalte / Was man lernt

Die Ausbildung im Lehrberuf Klimagärtner*in ist seit 1. Juli 2024 möglich.

Wie man sich weiterbilden kann

Klimagärtner*innen sind beruflich immer wieder vor neue Herausforderungen gestellt. Voraussetzung für Erfolg in diesem Beruf ist es, immer auf dem neuesten Stand der Entwicklung zu bleiben und das Fachwissen, die Methodenkompetenzen und sozialen Kompetenzen laufend zu ergänzen und zu vertiefen.

Weiterbildungseinrichtungen wie z. B. das Berufsförderungsinstitut (BFI) und das Wirtschaftsförderungsinstitut (WIFI) sowie verschiedene Universitäts- und Fachhochschullehrgänge bieten eine gute Möglichkeit sich in relevanten Bereichen weiterzubilden und höher zu qualifizieren.

Außerdem ist für Klimagärtner*innen die laufende Lektüre von Fachzeitschriften, der Besuch von facheinschlägigen Seminaren, die Vernetzung bei Veranstaltungen und Kongressen und die Teilnahme an Expert*innennetzwerken (online und offline) eine wichtige Möglichkeit, um sich auf dem neuesten Stand zu halten.

Möglichkeiten zur beruflichen Höherqualifizierung bieten außerdem Vorbereitungs- und Aufbaulehrgänge für Berufstätige an Berufsbildenden Höheren Schulen, beispielsweise an Handelsakademien oder Höhere Technische Lehranstalten. Mit dem Abschluss eines Aufbaulehrganges (3 Jahre) ist neben einer höheren Fachqualifikation außerdem die Matura verbunden, die ein Studium an Fachhochschulen und Universitäten ermöglicht.

Studium ohne Matura:

Für ein Studium an einer Fachhochschule, Universität oder Pädagogischen Hochschulen ist normalerweise die Matura einer Allgemeinbildenden (AHS) oder Berufsbildenden Höheren Schule (BHS) erforderlich.
Es bestehen aber auch andere Zugangsmöglichkeiten:

  • Berufsreifeprüfung (Lehre mit Matura): Die Berufsreifeprüfung, die du bereits während deiner Lehrzeit beginnen kannst, oder nach der Lehre oder berufsbildenden mittleren Schulen absolvierst, ist eine vollwertige Matura, mit der du uneingeschränkten Zugang zum Studium hast.
  • Studienberechtigungsprüfung: Die Studienberechtigungsprüfung kannst du vor Beginn eines Studiums ablegen. Sie ermöglicht den Zugang zu einem bestimmten Studium.
  • ohne Matura mit Berufsausbildung und Berufserfahrung: Fachhochschulen bieten außerdem meist die Möglichkeit mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung (insbesondere Lehre oder Berufsbildender Mittlerer Schule (BMS)) und mehrjähriger Berufserfahrung auch ohne Matura ein facheinschlägiges (d. h. mit der Berufsausbildung fachlich verwandtes) Bachelorstudien zu beginnen. Meist müssen dazu einzelne Zusatzprüfungen absolviert werden.

Weiterführende Bildungsmöglichkeiten und Höherqualifizierung:

Was du mitbringen solltest

In jedem Beruf brauchst du spezielles fachliches Know-how, das in der Aus- und Weiterbildung vermittelt wird. In den beiden Menüpunkten Ausbildung und Weiterbildung findest du Informationen zu Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten für diesen Beruf.

Es gibt auch Kompetenzen, Fähigkeiten und Eigenschaften, die in allen Berufen wichtig sind. Dazu gehören besonders:

  • Zuverlässigkeit und Pünktlichkeit
  • genaues und sorgfältiges Arbeiten
  • selbstständiges Arbeiten
  • Einsatzfreude
  • Verantwortungsbewusstsein
  • Fähigkeit und Bereitschaft mit anderen zusammen zu arbeiten (Teamfähigkeit)
  • Lernbereitschaft

Die folgende Liste gibt dir einen Überblick über weitere allgemeine Anforderungen, die in DIESEM Beruf häufig gestellt werden. Diese können natürlich je nach Betrieb, Institution oder Organisation sehr unterschiedlich sein.

DENK DARAN: Viele dieser Anforderungen sind auch Bestandteil der Ausbildung.

Hinweis: Die Begriffe werden in alphabetischer Reihenfolge aufgelistet.

Körperliche Anforderungen: Welche körperlichen Eigenschaften sind wichtig?
  • gute körperliche Verfassung

 

Fachkompetenz: Welche Fähigkeiten und Kenntnisse werden von mir erwartet?
  • Anwendung und Bedienung digitaler Tools
  • Datensicherheit und Datenschutz
  • gestalterische Fähigkeit
  • mit Pflanzen umgehen können
  • räumliches Vorstellungsvermögen
  • technisches Verständnis

 

Sozialkompetenz: Was brauche ich im Umgang mit anderen?
  • Aufgeschlossenheit
  • Kommunikationsfähigkeit
  • Kund*innenorientierung

 

Selbstkompetenz: Welche persönlichen Eigenschaften sollte ich mitbringen?
  • Aufmerksamkeit
  • Beurteilungsvermögen / Entscheidungsfähigkeit
  • Flexibilität / Veränderungsbereitschaft
  • Geduld
  • Naturliebe
  • Umweltbewusstsein

 

Weitere Anforderungen: Was ist sonst noch wichtig?
  • Mobilität (wechselnde Arbeitsorte)
  • möglichst frei von Allergien sein

 

Methodenkompetenz: Welche Arbeits- und Denkweisen sind wichtig?
  • Informationsrecherche und Wissensmanagement
  • Kreativität
  • Planungsfähigkeit
  • systematische Arbeitsweise
Was es noch gibt
Verwandte Lehrberufe

Durch die Verwandtschaftsregelung wird die Ausbildung in einem Lehrberuf auf Teile der Lehrzeit in anderen (verwandten) Lehrberufen angerechnet. Dadurch verkürzt sich die Lehrzeit bei der Ausbildung in einem weiteren Lehrberuf (oder auch beim Wechsel auf einen verwandten Lehrberuf). In manchen Fällen wird die Lehrzeit und die Lehrabschlussprüfung auch vollkommen ersetzt.

Bei folgenden verwandten Lehrberufen verkürzt sich die Lehrzeit im Ausmaß der angegebenen Lehrjahre. (Beispiel: Der Eintrag „1. voll“ bedeutet z. B., dass sich die Lehrzeit im verwandten Lehrberuf um ein Jahr verkürzt.)

  • °Dachdecker*in (Lehrberuf)#
  • °Friedhofs- und Ziergärtner*in (Lehrberuf)#, „1., 2. voll“
  • °Garten- und Grünflächengestaltung – Greenkeeping (Lehrberuf)#, „1., 2., 3. voll“
  • °Garten- und Grünflächengestaltung – Landschaftsgärtnerei (Lehrberuf)#, „1., 2., 3. voll“
  • °Gartenbau (Lehrberuf)#, „1., 2. voll“
Alternativen (Auswahl)

Alternative Berufe sind Berufe, die entweder eine ähnliche Ausbildung oder ähnliche Aufgaben- oder Tätigkeitsbereiche haben, wie der Beruf, über den du dich gerade informierst. Die Ähnlichkeit kann auch in den Arbeitsmaterialien, den Arbeitsumgebungen liegen oder in der Art, wie du mit anderen Menschen zusammenarbeitest.

Diese Liste soll dir bei der Überlegung helfen, welche Berufe und Ausbildungen für dich noch interessant sein könnten und dich auf weitere Ideen bringen.

  • °Dachdecker*in (Lehrberuf)#
  • °Friedhofs- und Ziergärtner*in (Lehrberuf)#, „1., 2. voll“
  • °Garten- und Grünflächengestaltung – Greenkeeping (Lehrberuf)#, „1., 2., 3. voll“
  • °Garten- und Grünflächengestaltung – Landschaftsgärtnerei (Lehrberuf)#, „1., 2., 3. voll“
  • °Gartenbau (Lehrberuf)#, „1., 2. voll“
  • °Gartenbautechniker*in#
  • °Landschaftsplaner*in#
  • °Nachhaltigkeitsmanager*in#
  • °Umwelttechniker*in#
Lehre und Matura

Mit einer erfolgreich abgeschlossenen Lehre und vier weiteren Prüfungen erlangst du die Berufsmatura (Berufsreifeprüfung). Diese öffnet dir den Zugang zu Universitäts- und Fachhochschulstudien. Außerdem ermöglicht sie zusätzliche Karrierewege im erlernten Beruf, aber auch außerhalb des bisherigen Berufsfeldes.

Und so geht es:

Die Berufsmatura besteht aus vier Teilprüfungen: Deutsch (schriftlich und mündlich) und Mathematik (schriftlich), eine lebende Fremdsprache (schriftlich oder mündlich) und ein Fachbereich (schriftliche Prüfung oder Projektarbeit und mündliche Prüfung). Der Fachbereich ist ein Thema aus dem Berufsfeld des Kandidaten/der Kandidatin.

Wie funktioniert die Vorbereitung?

Die Vorbereitung auf die Berufsreifeprüfung erfolgt in Vorbereitungskursen, die von Erwachsenenbildungseinrichtungen (z. B. WIFI, BFI, Volkshochschulen), Berufsschulen oder höheren Schulen (z. B. AHS, HAK, HTL, HLW) angeboten werden. In solchen Lehrgängen können auch die jeweiligen Teilprüfungen abgelegt werden. Drei der vier Teilprüfungen können bereits während der Lehre abgelegt werden. Zur letzten Teilprüfung kannst du nach erfolgreichem Lehrabschluss, aber nicht vor dem 19. Geburtstag antreten.

Durch ein Förderprogramm, können die Vorbereitungskurse und die Prüfung seit September 2008 in ganz Österreich kostenlos angeboten werden. Zur konkreten Ausgestaltung der Vorbereitung auf die Berufsreifeprüfung bestehen in den einzelnen Bundesländern unterschiedliche Modelle. Informationen bieten u. a. die Bildungseinrichtungen und die Lehrlingsstellen der Wirtschaftskammern.

Link: Häufig gestellte Fragen!

WKO-Bildungspfade:

Die WKO-Bildungspfade geben dir einen Überblick über durchgängige Entwicklungs- und Karrieremöglichkeiten in unterschiedlichen Berufen am Beispiel der WKO Bildungsangebote. Der Bildungspfad Berufsreifeprüfung steht in allen Lehrberufen offen:

Selbstständigkeit
Selbstständigkeit

Die Möglichkeit einer selbstständigen Berufsausübung ist zum Beispiel gegeben durch:

a) reglementierte Gewerbe:

  • verbundenes Handwerk Gärtner*in und Florist*in (BGBl. II Nr. 49/2003; Novelle mit Art. 15 BGBl. II Nr. 399/2008)

Für die Ausübung eines reglementierten Gewerbes oder Handwerks sind, neben der Erfüllung der allgemeinen Voraussetzungen, Befähigungsnachweise zu erbringen, die in den angeführten Bundesgesetzblättern festgelegt sind.
Downloadmöglichkeit der Zugangsvoraussetzung und Prüfungsordnungen (Bundesgesetzblätter): Wirtschaftskammer Österreich: Prüfungs- und Befähigungsnachweise für reglementierte Gewerbe
Liste der reglementierten Gewerbe: Bundeseinheitliche Liste der reglementierten Gewerbe

b) freie Gewerbe:

  • Durchführung einfacher Gartenarbeiten (Rasen mähen, Bewässern der Grünflächen, Jäten, Mulchen, Einsammeln von Obst)

Informationen zum „Freien Gewerbe“: freie Gewerbe erfordern in der Regel keinen Befähigungsnachweis, sondern lediglich eine Anmeldung bei der Gewerbebehörde. Grundsätzlich richtet sich der Gewerbeumfang nach dem Wortlaut der Gewerbeanmeldung.
Liste der freien Gewerbe: Bundeseinheitliche Liste der freien Gewerbe

ALLGEMEINE HINWEISE:

Selbstständige Tätigkeiten sind alle Tätigkeit, die du in eigener Verantwortung (also nicht angestellt), regelmäßig und mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, ausüben willst. Für viele dieser Tätigkeiten brauchst du eine Gewerbeberechtigung. Es gibt aber auch sogenannte Freie Berufe (freiberufliche Tätigkeiten) und land- und forstwirtschaftliche Tätigkeiten, die nicht der Gewerbeordnung unterliegen. Auch für viele dieser Tätigkeiten gibt es eigene Rechtsvorschriften für die selbstständige Berufsausübung, manche können aber auch ohne besondere Voraussetzungen selbstständig ausgeübt werden.

In allen Fällen einer selbstständigen Berufsausübung (egal, ob im Rahmen eines Gewerbes, als freiberufliche Tätigkeit, im Rahmen eines Land- und forstwirtschaftlichen Betriebes) musst du diese bei der zuständigen Sozialversicherungsanstalt und dem zuständigen Finanzamt melden. Je nach selbstständiger Tätigkeit gibt es noch andere Meldepflichten oder Register, in die du dich eintragen musst.

Selbstständige Tätigkeiten, für die eine Gewerbeberechtigung erforderlich ist, musst du außerdem bei der Gewerbebehörde (Bezirkshauptmannschaft, Magistrat) anmelden.
Unabhängig von einem oft notwendigen Befähigungsnachweis musst du dafür folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • das 18. Lebensjahr muss vollendet sein
  • österreichische Staatsbürgerschaft oder Staatsbürgerschaft eines anderen EU-Mitgliedstaates (oder eines Staates, mit dem ein entsprechender Staatsvertrag besteht) oder es liegt ein gültiger Aufenthaltstitel vor, der zur selbstständigen Tätigkeit berechtigt
  • keine Ausschließungsgründe (z. B. abgewiesene Konkursanträge, Bestrafung wegen Finanzstrafdelikten)

Für weitere Informationen schau dir unseren Thementext Im Fokus: Selbstständigkeit an oder nutze eine der folgenden Quellen und Kontakte:

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Bei der Lehrstellenbörse AMS & WKO kannst du dir offene Lehrstellen bei konkreten Betrieben anschauen. Schau auch mal hier rein: