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Koch / Köchin

Lehrzeit
3 Jahre
Einstiegsgehalt nach der Lehre
ca. 1.860,- €
Berufskategorie
Hauptberuf

Köche/Köchinnen sind vor allem in Betrieben des Hotel- und Gastgewerbes, in Spitälern, Kuranstalten und Pflegeheimen, aber auch in Betriebskantinen großer Unternehmen und Organisationen, Bildungseinrichtungen usw. beschäftigt, wo sie Speisen aller Art zubereiten und die Arbeitsabläufe in der Küche organisieren. Sie erstellen die Speisekarten und sorgen für den Einkauf und die fachgerechte Lagerung der Lebensmittel. Köche/Köchinnen teilen das Küchenpersonal ein und achten auf die Einhaltung der Hygienebestimmungen. Sie arbeiten im Team mit Berufskolleginnen und -kollegen, Küchenhelfer*innen und Restaurantfachleuten und haben Kontakt zu Lieferant*innen und ihren Gästen.

Wo man arbeitet

Köche/Köchinnen bereiten Speisen aller Art zu: Von Hausmannskost bis Haute Cuisine, von Diätspeisen über vegetarische oder vegane Küche bis zu Gerichten fürs Luxus-Catering – die Bandbreite an Speisen ist groß. Exotische Gerichte, regionale Spezialitäten oder Speisen aus Bio-Produkten – Köche und Köchinnen müssen je nach Nachfrage die unterschiedlichsten Gerichte zusammenstellen können. In Restaurants der gehobenen Preisklasse bzw. in sogenannten „Haubenrestaurants“ kreieren Köche/Köchinnen auch neue Rezepte oder Rezeptvariationen.
In kleineren Küchen ist ein Koch/eine Köchin manchmal für alle Arbeitsschritte allein verantwortlich, plant die Gerichte, stellt die Speisekarte zusammen, kauft die Zutaten ein und berät die Gäste über die Menüs. In größeren Küchen arbeiten dagegen mehrere Köche/Köchinnen, die häufig auf bestimmte Speisen spezialisiert sind. Zum Beispiel ist ein Entremetier für Suppen und Beilagen verantwortlich, ein Gardemanger für die kalte Küche und ein Saucier für Fleisch, Fisch und Saucen.

Die Arbeit von Köchen/Köchinnen beginnt nicht erst mit dem Kochen selbst. Sie stellen Speisepläne auf, wobei sie auf Ausgewogenheit und Abwechslung sowie auf saisonbedingte Besonderheiten oder Vorlieben der Gäste achten. So bieten sie z. B. in der Spargelsaison besondere Spargelgerichte an oder im Herbst Wildspezialitäten.

Köche/Köchinnen bereiten zunächst die einzelnen Lebensmittel vor: dazu gehört das Hacken und Schneiden von Fleisch, das Ausnehmen von Geflügel, das Waschen und Reinigen von Gemüse, das Zerkleinern von Zutaten sowie das Bereitstellen von Mehl, Fett, Eiern, Gewürzen usw. Nachdem sie alles vorbereitet haben, bereiten sie die Speisen je nach Rezept zu. Sie braten, rösten, grillen oder garen Fleisch, Fisch oder Wild, dünsten Gemüse oder kochen Nudeln und bereiten Saucen und Salate zu. Abschließend schmecken sie die Speisen ab und richten sie auf Tellern an. Köche/Köchinnen achten dabei stets auf die Einhaltung von Hygienebestimmungen.

Köche/Köchinnen bestellen die benötigten Lebensmittel, oft schon auf Vorrat, oder kaufen sie selbst ein. Sie informieren sich über Konditionen, Preise und Lieferbedingungen. Wenn die Ware geliefert wird, kontrollieren sie deren Frische und Qualität. Leicht verderbliche Waren wie Fleisch oder Obst lagern sie fachgerecht in Kühlräumen und überwachen sie ständig.

Zur Vorbereitung der Servicemitarbeiter*innen, zum Teil aber auch um Gäste persönlich informieren zu können, müssen Köche/Köchinnen gut über die Speisenzusammenstellung, Inhaltsstoffe und mögliche Unverträglichkeiten Bescheid wissen und erforderlichenfalls Alternativen, etwa andere Beilagen, anbieten können. Auch Aspekte der Nachhaltigkeit werden in der Gästeberatung immer wichtiger, dazu gehört es, die Herkunft der Lebensmittel (z. B. Regionalität) zu kennen, über saisonale Angebote Bescheid zu wissen und auch zu wissen, ob die Lebensmittel und Zutaten biologisch erzeugt wurden.

Womit man arbeitet

Köche/Köchinnen verarbeiten Lebensmittel wie z. B. Obst, Gemüse, Fisch und Fleisch zu schmackhaften Speisen. Sie verwenden dabei Gewürze aller Art sowie Zutaten wie Mehl, Milch, Eier, Butter, Zucker etc. Sie bedienen Küchengeräte wie Backöfen, Herde, Dampfgarer, Teigmaschinen, Mixer, Gemüsehacker und hantieren mit Töpfen, Pfannen und Messern. Weiters führen sie Betriebsbücher, Lagerlisten, Bestell- und Einkaufslisten, (Rezept-) und arbeiten dazu an Computern mit entsprechender Bürosoftware und mit Lagerhaltungsprogrammen. In kleineren Restaurants nehmen sie mitunter auch selbst Reservierungen entgegen und bedienen die entsprechenden Programme.

In Großküchen für z. B. Krankenhäuser kommt es immer häufiger vor, dass Köche und Köchinnen auch automatisierte Logistikanlagen bedienen müssen, indem sie z. B. für Transportrobotern, die die Speisen zu den Stationen bringen, die Zielkoordinaten eingeben.

Wie man arbeitet

Köche/Köchinnen arbeiten in Küchen von Restaurants und Hotels sowie in Großküchen von Betrieben, Krankenhäusern, Pflegeheimen, Kuranstalten, Kantinen und Mensen. In der Regel ist der Umfang der Küchenarbeiten – je nach Betriebsgröße – auf mehrere Köche/Köchinnen und Küchengehilf*innen aufgeteilt. Köche/Köchinnen sind dann auf bestimmte Aufgabengebiete oder Speisengruppen spezialisiert. Bei ihren Tätigkeiten werden sie von Küchengehilf*innen unterstützt (siehe °Küchengehilfe / Küchengehilfin#). Sie arbeiten weiters eng mit Restaurantfachleuten und Buffet- und Schankkräften zusammen (siehe °Restaurantfachmann / Restaurantfachfrau (Lehrberuf)# und °Buffet- und Schankkraft#).

Köche/Köchinnen erledigen vieles gleichzeitig und stehen daher oft unter Zeitdruck. Vorspeise, Hauptgericht und Nachspeise müssen in der richtigen Reihenfolge und im richtigen Abstand fertig werden. Damit alles reibungslos funktioniert, müssen Köche/Köchinnen Ruhe bewahren und sehr gut organisiert sein. Abends, am Wochenende und an Feiertagen herrscht in vielen Restaurants reger Betrieb, daher müssen sich Köche/Köchinnen auf entsprechende Arbeitszeiten einstellen. Langes Stehen und viel Gehen erfordert eine gewisse körperliche Fitness, das Hantieren mit verschiedenen Küchenwerkzeugen und den unterschiedlichsten Lebensmitteln und Zutaten eine gewisse Geschicklichkeit.

Was man macht
  • Speisepläne und Menüfolgen erstellen
  • den Einkauf bzw. die Bestellung von Lebensmitteln planen und organisieren
  • Einkaufs- und Lagerlisten erstellen, Lebensmittel fachgerecht lagern
  • Qualität und Menge der gelieferten Waren kontrollieren
  • Zutaten vorbereiten: waschen, zerkleinern, wiegen etc.
  • Speisen je nach Rezept unter Anwendung verschiedenster Kochtechniken, wie Braten, Grillen, Backen, Kochen, Garen zubereiten
  • die Speisen würzen und abschmecken
  • den Arbeitsablauf in der Küche organisieren
  • neue Rezepte bzw. Rezeptvariationen kreieren
  • die Speisen auf Tellern anrichten
Für wen man arbeitet
  • Klein-, Mittel- und Großbetriebe des Hotel- und Gastgewerbes
  • Großküchen von
    • Betrieben
    • Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen
    • öffentlichen Einrichtungen
  • Mensen
Wie man sich weiterbilden kann

Köche/Köchinnen sind beruflich immer wieder vor neue Herausforderungen gestellt. Voraussetzung für Erfolg in diesem Beruf ist es, immer auf dem neuesten Stand der Entwicklung zu bleiben und das Fachwissen, die Methodenkompetenzen und sozialen Kompetenzen laufend zu ergänzen und zu vertiefen.

Vor allem in Tourismusregionen gibt es in der Tätigkeit als Koch/Köchin saisonalen Schwankungen, weshalb sich Weiterbildungstätigkeiten abseits der Saisonspitzen besonders anbieten. Weiterbildung kann nicht nur das Einkommen verbessern, sondern auch vor (Saison-)Arbeitslosigkeit schützen.

Weiterbildungseinrichtungen wie z. B. das Berufsförderungsinstitut (BFI) und das Wirtschaftsförderungsinstitut (WIFI) bieten in vielen relevanten Bereichen (z. B. Diätisches Kochen, Patisserie) Kurse und Lehrgänge an.

Möglichkeiten zur beruflichen Höherqualifizierung bieten außerdem Vorbereitungs- und Aufbaulehrgänge für Berufstätige an berufsbildenden höheren Schulen, insbesondere an Tourismusschulen.
Mit dem Abschluss eines Aufbaulehrganges (3 Jahre) ist neben einer höheren Fachqualifikation außerdem die Matura verbunden, die ein Studium an Fachhochschulen und Universitäten (z. B. Food Design) ermöglicht.

Studium ohne Matura:

Für ein Studium an einer Fachhochschule, Universität oder Pädagogischen Hochschulen ist normalerweise die Matura einer Allgemeinbildenden (AHS) oder Berufsbildenden Höheren Schule (BHS) erforderlich.
Es bestehen aber auch andere Zugangsmöglichkeiten:

  • Berufsreifeprüfung (Lehre mit Matura): Die Berufsreifeprüfung, die du bereits während deiner Lehrzeit beginnen kannst, ist eine vollwertige Matura, mit der du uneingeschränkten Zugang zum Studium hast.
  • Studienberechtigungsprüfung: Die Studienberechtigungsprüfung kannst du vor Beginn eines Studiums ablegen. Sie ermöglicht den Zugang zu einem bestimmten Studium.
  • ohne Matura mit Berufsausbildung und Berufserfahrung: Fachhochschulen bieten außerdem meist die Möglichkeit mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung (insb. Lehre oder Berufsbildender Mittlerer Schule (BMS)) und mehrjähriger Berufserfahrung auch ohne Matura ein facheinschlägiges (d. h. mit der Berufsausbildung fachlich verwandtes) Bachelorstudien zu beginnen. Meist müssen dazu einzelne Zusatzprüfungen absolviert werden.

Weiterführende Bildungsmöglichkeiten und Höherqualifizierung:

Was du mitbringen solltest

In jedem Beruf brauchst du spezielles fachliches Know-how, das in der Aus- und Weiterbildung vermittelt wird. In den beiden Menüpunkten Ausbildung und Weiterbildung findest du Informationen zu Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten für diesen Beruf.

Es gibt auch Kompetenzen, Fähigkeiten und Eigenschaften, die in allen Berufen wichtig sind. Dazu gehören besonders:

  • Zuverlässigkeit und Pünktlichkeit
  • genaues und sorgfältiges Arbeiten
  • selbstständiges Arbeiten
  • Einsatzfreude
  • Verantwortungsbewusstsein
  • Fähigkeit und Bereitschaft mit anderen zusammen zu arbeiten (Teamfähigkeit)
  • Lernbereitschaft

Die folgende Liste gibt dir einen Überblick über weitere allgemeine Anforderungen, die in DIESEM Beruf häufig gestellt werden. Diese können natürlich je nach Betrieb, Institution oder Organisation sehr unterschiedlich sein.

DENK DARAN: Viele dieser Anforderungen sind auch Bestandteil der Ausbildung.

Hinweis: Die Begriffe werden in alphabetischer Reihenfolge aufgelistet.

Körperliche Anforderungen: Welche körperlichen Eigenschaften sind wichtig?
  • Fingerfertigkeit
  • gute körperliche Verfassung
  • guter Geruchssinn
  • guter Geschmackssinn
  • Unempfindlichkeit gegenüber Gerüchen

 

Fachkompetenz: Welche Fähigkeiten und Kenntnisse werden von mir erwartet?
  • Anwendung und Bedienung digitaler Tools
  • gutes Augenmaß
  • kaufmännisches Verständnis
  • Kochen können

 

Sozialkompetenz: Was brauche ich im Umgang mit anderen?
  • Aufgeschlossenheit
  • Kritikfähigkeit
  • Kund*innenorientierung

 

Selbstkompetenz: Welche persönlichen Eigenschaften sollte ich mitbringen?
  • Belastbarkeit / Resilienz
  • Beurteilungsvermögen / Entscheidungsfähigkeit
  • Flexibilität / Veränderungsbereitschaft
  • Gesundheitsbewusstsein
  • Selbstorganisation

 

Weitere Anforderungen: Was ist sonst noch wichtig?
  • gepflegtes Erscheinungsbild
  • Hygienebewusstsein
  • Infektionsfreiheit

 

Methodenkompetenz: Welche Arbeits- und Denkweisen sind wichtig?
  • Koordinationsfähigkeit
  • Kreativität
  • Organisationsfähigkeit
  • Planungsfähigkeit
Was es noch gibt
Verwandte Lehrberufe

Durch die Verwandtschaftsregelung wird die Ausbildung in einem Lehrberuf auf Teile der Lehrzeit in anderen (verwandten) Lehrberufen angerechnet. Dadurch verkürzt sich die Lehrzeit bei der Ausbildung in einem weiteren Lehrberuf (oder auch beim Wechsel auf einen verwandten Lehrberuf). In manchen Fällen wird die Lehrzeit und die Lehrabschlussprüfung auch vollkommen ersetzt.

Bei folgenden verwandten Lehrberufen verkürzt sich die Lehrzeit im Ausmaß der angegebenen Lehrjahre. (Beispiel: Der Eintrag „1. voll“ bedeutet z. B., dass sich die Lehrzeit im verwandten Lehrberuf um ein Jahr verkürzt.)

  • °Brau- und Getränketechnik (Lehrberuf)#
  • °Einzelhandel – Feinkostfachverkauf (Lehrberuf)#
  • °Fleischverarbeitung (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Fleischverkauf (Lehrberuf)#
  • °Gastronomiefachmann / Gastronomiefachfrau (Lehrberuf)#, „1., 2., 3. voll“
  • °Hotel- und Gastgewerbeassistent*in (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Hotel- und Restaurantfachmann / Hotel- und Restaurantfachfrau (Lehrberuf)#, „1., 2. voll“
  • °Hotelkaufmann / Hotelkauffrau (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Konditorei (Zuckerbäckerei) – Allgemeine Konditorei (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Konditorei (Zuckerbäckerei) – Patisserie (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Lebensmitteltechnik (Lehrberuf)#
  • °Milchtechnologie (Lehrberuf)#
  • °Restaurantfachmann / Restaurantfachfrau (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Systemgastronomiefachkraft (Lehrberuf)#, „1. voll“
Alternativen (Auswahl)

Alternative Berufe sind Berufe, die entweder eine ähnliche Ausbildung oder ähnliche Aufgaben- oder Tätigkeitsbereiche haben, wie der Beruf, über den du dich gerade informierst. Die Ähnlichkeit kann auch in den Arbeitsmaterialien, den Arbeitsumgebungen liegen oder in der Art, wie du mit anderen Menschen zusammenarbeitest.

Diese Liste soll dir bei der Überlegung helfen, welche Berufe und Ausbildungen für dich noch interessant sein könnten und dich auf weitere Ideen bringen.

  • °Barkeeper / Barmaid#
  • °Bonbon- und Konfektmacher*in#
  • °Brau- und Getränketechnik (Lehrberuf)#
  • °Buffet- und Schankkraft#
  • °Butler / Butleress#
  • °Catering-Spezialist*in#
  • °Concierge Service Provider (m./w./d.)#
  • °Diätologe / Diätologin#
  • °Einzelhandel – Feinkostfachverkauf (Lehrberuf)#
  • °Ernährungswissenschafter*in#
  • °Fleischuntersucher*in und Trichinenschauer*in#
  • °Fleischverarbeitung (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Fleischverkauf (Lehrberuf)#
  • °Food Designer*in#
  • °Foodstylist (m./w./d.)#
  • °Gastronomiefachmann / Gastronomiefachfrau (Lehrberuf)#, „1., 2., 3. voll“
  • °Getränkehersteller*in#
  • °Hotel- und Gastgewerbeassistent*in (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Hotel- und Restaurantfachmann / Hotel- und Restaurantfachfrau (Lehrberuf)#, „1., 2. voll“
  • °Hotelkaufmann / Hotelkauffrau (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Kaffeeröster*in#
  • °Konditorei (Zuckerbäckerei) – Allgemeine Konditorei (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Konditorei (Zuckerbäckerei) – Patisserie (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Lebensmittelaufsichtsorgan (m./w./d.)#
  • °Lebensmitteltechnik (Lehrberuf)#
  • °Lehrer*in für den ernährungswirtschaftlichen und haushaltsökonomischen Fachunterricht#
  • °Milchtechnologie (Lehrberuf)#
  • °Restaurantfachmann / Restaurantfachfrau (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Speiseeiserzeuger*in#
  • °Süßwarenhersteller*in#
  • °Systemgastronomiefachkraft (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Tourismuskaufmann / Tourismuskauffrau#
Lehre und Matura

Mit einer erfolgreich abgeschlossenen Lehre und vier weiteren Prüfungen erlangst du die Berufsmatura (Berufsreifeprüfung). Diese öffnet dir den Zugang zu Universitäts- und Fachhochschulstudien. Außerdem ermöglicht sie zusätzliche Karrierewege im erlernten Beruf, aber auch außerhalb des bisherigen Berufsfeldes.

Und so geht es:

Die Berufsmatura besteht aus vier Teilprüfungen: Deutsch (schriftlich und mündlich) und Mathematik (schriftlich), eine lebende Fremdsprache (schriftlich oder mündlich) und ein Fachbereich (schriftliche Prüfung oder Projektarbeit und mündliche Prüfung). Der Fachbereich ist ein Thema aus dem Berufsfeld des Kandidaten/der Kandidatin.

Wie funktioniert die Vorbereitung?

Die Vorbereitung auf die Berufsreifeprüfung erfolgt in Vorbereitungskursen, die von Erwachsenenbildungseinrichtungen (z. B. WIFI, BFI, Volkshochschulen), Berufsschulen oder höheren Schulen (z. B. AHS, HAK, HTL, HLW) angeboten werden. In solchen Lehrgängen können auch die jeweiligen Teilprüfungen abgelegt werden. Drei der vier Teilprüfungen können bereits während der Lehre abgelegt werden. Zur letzten Teilprüfung kannst du nach erfolgreichem Lehrabschluss, aber nicht vor dem 19. Geburtstag antreten.

Durch ein Förderprogramm, können die Vorbereitungskurse und die Prüfung seit September 2008 in ganz Österreich kostenlos angeboten werden. Zur konkreten Ausgestaltung der Vorbereitung auf die Berufsreifeprüfung bestehen in den einzelnen Bundesländern unterschiedliche Modelle. Informationen bieten u. a. die Bildungseinrichtungen und die Lehrlingsstellen der Wirtschaftskammern.

Link: Häufig gestellte Fragen!

WKO-Bildungspfade:

Die WKO-Bildungspfade geben dir einen Überblick über durchgängige Entwicklungs- und Karrieremöglichkeiten in unterschiedlichen Berufen am Beispiel der WKO Bildungsangebote. Der Bildungspfad Berufsreifeprüfung steht in allen Lehrberufen offen:

Selbstständigkeit
Selbstständigkeit

Die Möglichkeit einer selbstständigen Berufsausübung ist gegeben durch:

a) Reglementierte Gewerbe/Handwerke:

  • Gastgewerbe, BGBl. II Nr. 51/2003
  • Handwerk der Konditoren (Zuckerbäcker) einschließlich der Lebzelter und der Kanditen-, Gefrorenes- und Schokoladewarenerzeugung, BGBl. II Nr. 63/2003, Novelle mit Artikel 26 BGBl. II Nr. 399/2008

Für die Ausübung eines reglementierten Gewerbes sind, neben der Erfüllung der allgemeinen Voraussetzungen, Befähigungsnachweise zu erbringen, die in den angeführten Bundesgesetzblättern festgelegt sind.
Downloadmöglichkeit der Zugangsvoraussetzung und Prüfungsordnungen (Bundesgesetzblätter): Wirtschaftskammer Österreich: Prüfungs- und Befähigungsnachweise für reglementierte Gewerbe

 

c) Freie Gewerbe:

  • Erzeugung von Speiseeis
  • diverse genau definierte Gastgewerbe-Betriebsarten – Details siehe Liste der freien Gewerbe

Informationen zum „Freien Gewerbe“: freie Gewerbe erfordern in der Regel keinen Befähigungsnachweis, sondern lediglich eine Anmeldung bei der Gewerbebehörde. Grundsätzlich richtet sich der Gewerbeumfang nach dem Wortlaut der Gewerbeanmeldung.

Liste der Freien Gewerbe:

 

ALLGEMEINE HINWEISE:

Für jede Tätigkeit, die Sie selbstständig, regelmäßig und mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, ausüben wollen, brauchen Sie eine Gewerbeberechtigung (Ausnahme: Freie Berufe). Diese erhalten Sie durch Anmeldung bei der Gewerbebehörde (Bezirkshauptmannschaft, Magistrat).
Unabhängig von einem etwaigen Befähigungsnachweis müssen Sie dafür folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • das 18. Lebensjahr muss vollendet sein
  • österreichische Staatsbürgerschaft oder Staatsbürgerschaft eines anderen EU-Mitgliedstaates (oder eines Staates, mit dem ein entsprechender Staatsvertrag besteht) oder es liegt ein gültiger Aufenthaltstitel vor, der zur selbstständigen Tätigkeit berechtigt
  • keine Ausschließungsgründe (z. B. abgewiesene Konkursanträge, Bestrafung wegen Finanzstrafdelikten)

In allen Fällen einer selbstständigen Berufsausübung (ob im Rahmen eines Gewerbes oder als freiberufliche Tätigkeit) ist diese bei der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft und dem zuständigen Finanzamt zu melden.

Weitere Informationen und Kontakte:

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Bei der Lehrstellenbörse AMS & WKO kannst du dir offene Lehrstellen bei konkreten Betrieben anschauen. Schau auch mal hier rein:

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