Konstrukteur*innen – Werkzeugbautechnik arbeiten in Konstruktions- und Planungsabteilungen sowie in den Bereichen Fertigungsvorbereitung und Produktion. Sie planen, entwerfen und fertigen Produktionswerkzeuge, wie z. B. Schnitt-, Stanz-, Schneide- und Formwerkzeuge. Für die Ausführung von Berechnungen, Zeichnungen, Modellen und Konstruktionsplänen arbeiten sie mit Computern und speziellen Softwareprogrammen (z. B. CAD = Computer Aided Design). Konstrukteur*innen für Werkzeugbautechnik arbeiten in Planungsbüros, Werkstätten und Produktionshallen im Team mit verschiedenen Fach- und Hilfskräften und haben Kontakt zu Kund*innen und Lieferant*innen.
Wo man arbeitet
Konstrukteur*innen für Werkzeugbautechnik planen, entwerfen und fertigen für Bearbeitungsmaschinen – vor allem Metall- und Kunststoffbearbeitungsmaschinen – die Schnittwerkzeuge, Stanzwerkzeuge und Formwerkzeuge sowie die Vorrichtungen, mit denen Werkstücke und Werkzeuge befestigt und in die richtige Bearbeitungsposition gebracht werden.
Bei der werkzeugbautechnischen Fertigung wenden sie Techniken und Verfahren wie Schweißen, Löten, Kleben, Sägen, Fräsen, Drehen etc. an. Für technische Entwurfszeichnungen verwenden sie moderne CAD-Programme (CAD = Computer Aided Design). Die mit CAD erfassten technischen Daten und erstellten Konstruktionspläne können an nachgelagerte Funktionsbereiche übergeben werden, z. B. an mittels CAM (= Computer Aided Manufacturing) gesteuerte Produktionsanlagen und Fertigungsstraßen. Auch bei der Herstellung der Maschinen und Anlagen kommen computergesteuerte (CNC-)Werkzeugmaschinen zum Einsatz (z. B. Schneide- und Schweißanlagen).
Konstrukteur*innen für Werkzeugbautechnik steuern und bedienen diese Anlagen, programmieren über eine Eingabetastatur die technischen Daten und steuern die Fertigungsprozesse. Sie lesen und erstellen technische Unterlagen, Werkzeichnungen und Montagepläne, legen Arbeitsschritte, Arbeitsmittel und Arbeitsmethoden fest, beurteilen die Arbeitsergebnisse und führen Qualitätskontrollen durch.
Womit man arbeitet
Konstrukteur*innen – Werkzeugbautechnik arbeiten an Computern mit speziellen Konstruktionsprogrammen (CAD). Sie bedienen und programmieren computergesteuerte (CAM) Produktionsanlagen sowie (CNC-)Werkzeugmaschinen.
Weiters hantieren sie mit unterschiedlichen Metallen aber auch mit Kunststoffen und bedienen manuell oder halbautomatische Maschinen und Geräte, wie z. B. Bohrer, Fräsen, Schweiß- und Lötgeräte, Dreh-, Schneide- und Schleifmaschinen. Sie lesen und verwenden technische Unterlagen, z. B. Werkskizzen, Konstruktionspläne, Betriebsanleitungen und Programmieranweisungen und führen technische Dokumentationen, Betriebsbücher und Material- und Stücklisten.
Wie man arbeitet
Konstrukteur*innen – Werkzeugbautechnik arbeiten in Konstruktionsbüros, Werkstätten und Werkhallen des Werkzeugbaugewerbes und der Metall verarbeitenden Industrie. Sie arbeiten im Team mit Berufskolleg*innen sowie mit verschiedenen Fach- und Hilfskräften, siehe z. B. °Maschinenbautechniker*in#, °Anlagenbautechniker*in#, °Prozesstechnik (Lehrberuf)#, °Metalltechnik (Modullehrberuf)#.
Was man macht
- Werkzeichnungen, Modellaufnahmen und Skizzen anfertigen
- normgerechte Zeichnungen von Bauteilen, Komponenten und Baugruppen der Werkzeugbautechnik, z. B. von Schneide-, Stanz- und Formwerkzeuge herstellen
- Bauteile in Aufriss, Grundriss, Kreuzriss, Schrägriss und Perspektiven darstellen
- technische Berechnungen durchführen
- Materialbedarf kalkulieren
- Materialien und Werkstoffe auswählen und bereitstellen
- Werkzeugbauteile und -komponenten konstruieren und fertigen
- Herstellungsprozesse planen, steuern und koordinieren
- Werkzeugbauteile zusammenbauen, montieren, prüfen
- Qualitätskontrollen durchführen
- technische Daten erfassen, technische Dokumentationen erstellen
- Kund*innen beraten und informieren
- mit Lieferant*innen und Zulieferbetrieben kommunizieren
- Betriebsbücher, technische Unterlagen, Listen, Journale, Ordner, Mappen führen
Für wen man arbeitet
- Industriebetriebe im Bereich Werkzeugbau
- gewerbliche Klein- und Mittelbetriebe im Bereich Werkzeugbau
- Betriebe der Metall-, Kunststoff-, Maschinenbau-, Elektro- und Kraftfahrzeugindustrie
Ausbildungsinhalte / Was man lernt
Wichtige Ausbildungsinhalte:
- Werkzeugbautechnik
- Methoden und Verfahren der Metallbearbeitung
- Werkstoffe und Materialien
- Technisches Zeichnen
- Technische Physik
- CAD (Computer Aided Design)
- CNC-Technik (Computerized Numerical Control) für Werkzeugmaschinen
- CAM (Computer Aided Manufactoring)
- technische Dokumentation
- technisches Projektmanagement
Wie man sich weiterbilden kann
Konstrukteur*innen – Werkzeugbautechnik sind beruflich immer wieder vor neue Herausforderungen gestellt. Voraussetzung für Erfolg in diesem Beruf ist es, immer auf dem neuesten Stand der Entwicklung zu bleiben und das Fachwissen, die Methodenkompetenzen und sozialen Kompetenzen laufend zu ergänzen und zu vertiefen.
Weiterbildungseinrichtungen wie beispielsweise das Wirtschaftsförderungsinstitut (WIFI) und das Berufsförderungsinstitut (BFI) bieten Seminare und Lehrgänge zu relevanten technischen und kaufmännischen Themenbereichen an.
Viele Betriebe führen außerdem für ihre Mitarbeiter*innen interne Schulungen durch oder bieten Herstellerbetrieben die Möglichkeit Programm-, Material-, Geräte- oder Methodenschulungen durchzuführen.
Möglichkeiten zur beruflichen Höherqualifizierung bieten außerdem Vorbereitungs- und Aufbaulehrgänge an berufsbildenden höheren Schulen (Höhere Technische Lehranstalten, HTLs) sowie Werkmeisterschulen für Berufstätige, z. B. im Bereich Bautechnik. Mit dem Abschluss eines Aufbaulehrganges ist neben einer höheren Fachqualifikation außerdem die Matura verbunden, die ein Studium an Fachhochschulen und Universitäten ermöglicht.
Studium ohne Matura:
Für ein Studium an einer Fachhochschule, Universität oder Pädagogischen Hochschulen ist normalerweise die Matura einer Allgemeinbildenden (AHS) oder Berufsbildenden Höheren Schule (BHS) erforderlich.
Es bestehen aber auch andere Zugangsmöglichkeiten:
- Berufsreifeprüfung (Lehre mit Matura): Die Berufsreifeprüfung, die du bereits während deiner Lehrzeit beginnen kannst, ist eine vollwertige Matura, mit der du uneingeschränkten Zugang zum Studium hast.
- Studienberechtigungsprüfung: Die Studienberechtigungsprüfung kannst du vor Beginn eines Studiums ablegen. Sie ermöglicht den Zugang zu einem bestimmten Studium.
- ohne Matura mit Berufsausbildung und Berufserfahrung: Fachhochschulen bieten außerdem meist die Möglichkeit mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung (insb. Lehre oder Berufsbildender Mittlerer Schule (BMS)) und mehrjähriger Berufserfahrung auch ohne Matura ein facheinschlägiges (d. h. mit der Berufsausbildung fachlich verwandtes) Bachelorstudien zu beginnen. Meist müssen dazu einzelne Zusatzprüfungen absolviert werden.
Weiterführende Bildungsmöglichkeiten und Höherqualifizierung:
Was du mitbringen solltest
In jedem Beruf brauchst du spezielles fachliches Know-how, das in der Aus- und Weiterbildung vermittelt wird. In den beiden Menüpunkten Ausbildung und Weiterbildung findest du Informationen zu Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten für diesen Beruf.
Es gibt auch Kompetenzen, Fähigkeiten und Eigenschaften, die in allen Berufen wichtig sind. Dazu gehören besonders:
- Zuverlässigkeit und Pünktlichkeit
- genaues und sorgfältiges Arbeiten
- selbstständiges Arbeiten
- Einsatzfreude
- Verantwortungsbewusstsein
- Fähigkeit und Bereitschaft mit anderen zusammen zu arbeiten (Teamfähigkeit)
- Lernbereitschaft
Die folgende Liste gibt dir einen Überblick über weitere allgemeine Anforderungen, die in DIESEM Beruf häufig gestellt werden. Diese können natürlich je nach Betrieb, Institution oder Organisation sehr unterschiedlich sein.
DENK DARAN: Viele dieser Anforderungen sind auch Bestandteil der Ausbildung.
Hinweis: Die Begriffe werden in alphabetischer Reihenfolge aufgelistet.
Körperliche Anforderungen: Welche körperlichen Eigenschaften sind wichtig?
- Auge-Hand-Koordination
- gutes Sehvermögen
Fachkompetenz: Welche Fähigkeiten und Kenntnisse werden von mir erwartet?
- gestalterische Fähigkeit
- gutes Gedächtnis
- handwerkliche Geschicklichkeit
- mathematisches Verständnis
- räumliches Vorstellungsvermögen
- technisches Verständnis
Sozialkompetenz: Was brauche ich im Umgang mit anderen?
- Aufgeschlossenheit
- Kommunikationsfähigkeit
- Kund*innenorientierung
Selbstkompetenz: Welche persönlichen Eigenschaften sollte ich mitbringen?
- Aufmerksamkeit
- Belastbarkeit / Resilienz
- Beurteilungsvermögen / Entscheidungsfähigkeit
- Flexibilität / Veränderungsbereitschaft
- Sicherheitsbewusstsein
- Umweltbewusstsein
Weitere Anforderungen: Was ist sonst noch wichtig?
- gepflegtes Erscheinungsbild
Methodenkompetenz: Welche Arbeits- und Denkweisen sind wichtig?
- Kreativität
- logisch-analytisches Denken / Kombinationsfähigkeit
- Planungsfähigkeit
Was es noch gibt
Verwandte Lehrberufe
Durch die Verwandtschaftsregelung wird die Ausbildung in einem Lehrberuf auf Teile der Lehrzeit in anderen (verwandten) Lehrberufen angerechnet. Dadurch verkürzt sich die Lehrzeit bei der Ausbildung in einem weiteren Lehrberuf (oder auch beim Wechsel auf einen verwandten Lehrberuf). In manchen Fällen wird die Lehrzeit und die Lehrabschlussprüfung auch vollkommen ersetzt.
Bei folgenden verwandten Lehrberufen verkürzt sich die Lehrzeit im Ausmaß der angegebenen Lehrjahre. (Beispiel: Der Eintrag „1. voll“ bedeutet z. B., dass sich die Lehrzeit im verwandten Lehrberuf um ein Jahr verkürzt.)
- °Bautechnischer Zeichner / Bautechnische Zeichnerin (Lehrberuf)#, „1. voll“
- °Büchsenmacher*in (Lehrberuf)#, „1., 2. voll“
- °Chirurgieinstrumentenerzeuger*in (Lehrberuf)#, „1. voll“
- °Elektronik (Modullehrberuf)#, „1. voll“
- °Entsorgungs- und Recyclingfachkraft (Lehrberuf)#, „1. voll“
- °Gießereitechnik – Eisen- und Stahlguss (Lehrberuf)#, „1. voll“
- °Gießereitechnik – Nichteisenmetallguss (Lehrberuf)#, „1. voll“
- °Kälteanlagentechnik (Lehrberuf)#, „1. voll“
- °Kraftfahrzeugtechnik (Modullehrberuf)#, „1. voll“
- °Kunststofftechnologie (Lehrberuf)#
- °Land- und Baumaschinentechnik – Baumaschinen (Lehrberuf)#, „1. voll“
- °Land- und Baumaschinentechnik – Landmaschinen (Lehrberuf)#, „1. voll“
- °Luftfahrzeugtechnik (Lehrberuf)#, „1. voll“
- °Mechatronik (Modullehrberuf)#, „1. voll“
- °Metallgießer*in (Lehrberuf)#, „1. voll“
- °Metalltechnik (Modullehrberuf)#, „1., 2. voll“
- °Orthopädietechnik – Orthesentechnik (Lehrberuf)#, „1. voll“
- °Orthopädietechnik – Prothesentechnik (Lehrberuf)#, „1. voll“
- °Orthopädietechnik – Rehabilitationstechnik (Lehrberuf)#, „1. voll“
- °Papiertechnik (Lehrberuf)#, „1. voll“
- °Prozesstechnik (Lehrberuf)#
- °Technischer Zeichner / Technische Zeichnerin (Lehrberuf)#, „1., 2., 3., 4. voll“
- °Tischlereitechnik – Modell- und Formenbau (Lehrberuf)#, „1. voll“
- °Uhrmacher*in – Zeitmesstechniker*in (Lehrberuf)#, „1. voll“
- °Vermessungs- und Geoinformationstechnik – Geoinformationstechnik (Lehrberuf)#
- °Verpackungstechnik (Lehrberuf)#, „1. voll“
- °Waagenhersteller*in (Lehrberuf)#, „1. voll“
- °Werkstofftechnik (Modullehrberuf)#, „1. voll“
Alternativen (Auswahl)
Alternative Berufe sind Berufe, die entweder eine ähnliche Ausbildung oder ähnliche Aufgaben- oder Tätigkeitsbereiche haben, wie der Beruf, über den du dich gerade informierst. Die Ähnlichkeit kann auch in den Arbeitsmaterialien, den Arbeitsumgebungen liegen oder in der Art, wie du mit anderen Menschen zusammenarbeitest.
Diese Liste soll dir bei der Überlegung helfen, welche Berufe und Ausbildungen für dich noch interessant sein könnten und dich auf weitere Ideen bringen.
- °Baustatiker*in#
- °Bautechniker*in#
- °Bautechnische Assistenz (Lehrberuf)#
- °Bautechnischer Zeichner / Bautechnische Zeichnerin (Lehrberuf)#, „1. voll“
- °Büchsenmacher*in (Lehrberuf)#, „1., 2. voll“
- °Chirurgieinstrumentenerzeuger*in (Lehrberuf)#, „1. voll“
- °Elektronik (Modullehrberuf)#, „1. voll“
- °Entsorgungs- und Recyclingfachkraft (Lehrberuf)#, „1. voll“
- °Gießereitechnik – Eisen- und Stahlguss (Lehrberuf)#, „1. voll“
- °Gießereitechnik – Nichteisenmetallguss (Lehrberuf)#, „1. voll“
- °Industrial-Designer*in#
- °Innovationstechniker*in#
- °Kälteanlagentechnik (Lehrberuf)#, „1. voll“
- °Konstruktionstechniker*in#
- °Kraftfahrzeugtechnik (Modullehrberuf)#, „1. voll“
- °Kunststofftechnologie (Lehrberuf)#
- °Land- und Baumaschinentechnik – Baumaschinen (Lehrberuf)#, „1. voll“
- °Land- und Baumaschinentechnik – Landmaschinen (Lehrberuf)#, „1. voll“
- °Luftfahrzeugtechnik (Lehrberuf)#, „1. voll“
- °Maschinenbautechniker*in#
- °Material- und Verarbeitungstechniker*in#
- °Mechatronik (Modullehrberuf)#, „1. voll“
- °Metallgießer*in (Lehrberuf)#, „1. voll“
- °Metalltechnik (Modullehrberuf)#, „1., 2. voll“
- °Orthopädietechnik – Orthesentechnik (Lehrberuf)#, „1. voll“
- °Orthopädietechnik – Prothesentechnik (Lehrberuf)#, „1. voll“
- °Orthopädietechnik – Rehabilitationstechnik (Lehrberuf)#, „1. voll“
- °Papiertechnik (Lehrberuf)#, „1. voll“
- °Patent Professional (m./w./d.)#
- °Produktentwickler*in#
- °Produktionsleiter*in#
- °Prozesstechnik (Lehrberuf)#
- °Technischer Zeichner / Technische Zeichnerin (Lehrberuf)#, „1., 2., 3., 4. voll“
- °Tischlereitechnik – Modell- und Formenbau (Lehrberuf)#, „1. voll“
- °Uhrmacher*in – Zeitmesstechniker*in (Lehrberuf)#, „1. voll“
- °Verbundstofftechniker*in#
- °Vermessungs- und Geoinformationstechnik – Geoinformationstechnik (Lehrberuf)#
- °Vermessungstechniker*in#
- °Verpackungstechnik (Lehrberuf)#, „1. voll“
- °Waagenhersteller*in (Lehrberuf)#, „1. voll“
- °Werkstofftechnik (Modullehrberuf)#, „1. voll“
- °Werkstofftechniker*in#
Lehre und Matura
Mit einer erfolgreich abgeschlossenen Lehre und vier weiteren Prüfungen erlangst du die Berufsmatura (Berufsreifeprüfung). Diese öffnet dir den Zugang zu Universitäts- und Fachhochschulstudien. Außerdem ermöglicht sie zusätzliche Karrierewege im erlernten Beruf, aber auch außerhalb des bisherigen Berufsfeldes.
Und so geht es:
Die Berufsmatura besteht aus vier Teilprüfungen: Deutsch (schriftlich und mündlich) und Mathematik (schriftlich), eine lebende Fremdsprache (schriftlich oder mündlich) und ein Fachbereich (schriftliche Prüfung oder Projektarbeit und mündliche Prüfung). Der Fachbereich ist ein Thema aus dem Berufsfeld des Kandidaten/der Kandidatin.
Wie funktioniert die Vorbereitung?
Die Vorbereitung auf die Berufsreifeprüfung erfolgt in Vorbereitungskursen, die von Erwachsenenbildungseinrichtungen (z. B. WIFI, BFI, Volkshochschulen), Berufsschulen oder höheren Schulen (z. B. AHS, HAK, HTL, HLW) angeboten werden. In solchen Lehrgängen können auch die jeweiligen Teilprüfungen abgelegt werden. Drei der vier Teilprüfungen können bereits während der Lehre abgelegt werden. Zur letzten Teilprüfung kannst du nach erfolgreichem Lehrabschluss, aber nicht vor dem 19. Geburtstag antreten.
Durch ein Förderprogramm, können die Vorbereitungskurse und die Prüfung seit September 2008 in ganz Österreich kostenlos angeboten werden. Zur konkreten Ausgestaltung der Vorbereitung auf die Berufsreifeprüfung bestehen in den einzelnen Bundesländern unterschiedliche Modelle. Informationen bieten u. a. die Bildungseinrichtungen und die Lehrlingsstellen der Wirtschaftskammern.
Link: Häufig gestellte Fragen!
WKO-Bildungspfade:
Die WKO-Bildungspfade geben dir einen Überblick über durchgängige Entwicklungs- und Karrieremöglichkeiten in unterschiedlichen Berufen am Beispiel der WKO Bildungsangebote. Der Bildungspfad Berufsreifeprüfung steht in allen Lehrberufen offen:
Selbstständigkeit
Selbstständigkeit
Die Möglichkeit einer selbstständigen Berufsausübung ist gegeben durch:
a) Freies Gewerbe:
- Erstellung von Reinzeichnungen aufgrund von Planungen Befugter (Zeichenbüro)
(Info: Die Führung eines Zeichenbüros berechtigt ausschließlich zur Durchführung von Zeichenarbeiten, nicht jedoch von Planungsarbeiten. Die Durchführung von Planungsarbeiten ist durch das reglementierte gebundene Gewerbe „Technisches Büro – Ingenieurbüro (Beratende Ingenieure)“.)
Informationen zum „Freien Gewerbe“:
freie Gewerbe erfordern in der Regel keinen Befähigungsnachweis, sondern lediglich eine Anmeldung bei der Gewerbebehörde (Bezirksverwaltungsbehörde). Grundsätzlich richtet sich der Gewerbeumfang nach dem Wortlaut der Gewerbeanmeldung.
Liste der Freien Gewerbe:
b) Reglementierte Gewerbe/Handwerke:
- Technisches Büro – Ingenieurbüros (Beratende Ingenieure), BGBl. II Nr. 89/2003 (Novelle BGBl. II Nr. 399/2008)
- Handwerk der Schlosser, Metalltechnik für Metall- und Maschinenbau, BGBl. Nr. II 79/2003 (Novelle durch Art. 37 BGBl. Nr. II 399/2008),
- Handwerk der Schmiede, Metalltechnik für Schmiede u Fahrzeugbau, BGBl. Nr. II 79/2003 (Novelle durch Art. 37 BGBl. Nr. II 399/2008),
Für die Ausübung eines reglementierten Gewerbes sind, neben der Erfüllung der allgemeinen Voraussetzungen, Befähigungsnachweise zu erbringen, die in den angeführten Bundesgesetzblättern festgelegt sind.
Downloadmöglichkeit der Zugangsvoraussetzung und Prüfungsordnungen (Bundesgesetzblätter): Wirtschaftskammer Österreich: Prüfungs- und Befähigungsnachweise für reglementierte Gewerbe
ALLGEMEINE HINWEISE:
Für jede Tätigkeit, die du selbstständig, regelmäßig und mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, ausüben willst, brauchst du eine Gewerbeberechtigung (Ausnahme: Freie Berufe). Diese erhältst du durch Anmeldung bei der Gewerbebehörde (Bezirkshauptmannschaft, Magistrat).
Unabhängig von einem etwaigen Befähigungsnachweis musst du dafür folgende Voraussetzungen erfüllen:
- das 18. Lebensjahr muss vollendet sein
- österreichische Staatsbürgerschaft oder Staatsbürgerschaft eines anderen EU-Mitgliedstaates (oder eines Staates, mit dem ein entsprechender Staatsvertrag besteht) oder es liegt ein gültiger Aufenthaltstitel vor, der zur selbstständigen Tätigkeit berechtigt
- keine Ausschließungsgründe (z. B. abgewiesene Konkursanträge, Bestrafung wegen Finanzstrafdelikten)
Freie Berufe sind selbstständige (freiberufliche) Tätigkeiten, die nicht der Gewerbeordnung unterliegen (z. B. Arzt/Ärztin und andere Gesundheitsberufe, Rechtsanwalt/-anwältin, Musiker*in, Schriftsteller*in und andere Künstlerberufe). Für einige freie Berufe ist die Berufsausübung durch eigene Rechtsvorschriften (Ärztegesetz, Rechtsanwaltsordnung, Ziviltechnikergesetz etc.) geregelt und es bestehen eigene Interessensvertretungen (Kammern oder Berufsverbände), denen die Aufnahme der selbstständigen Berufstätigkeit gemeldet werden muss. Für andere freie Berufe, wie z. B. Künstler*in, Schriftsteller*in, Journalist/Journalistin, bestehen keine besonderen Rechtsvorschriften und Meldepflichten.
In allen Fällen einer selbstständigen Berufsausübung (ob im Rahmen eines Gewerbes oder als freiberufliche Tätigkeit) ist diese bei der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft und dem zuständigen Finanzamt zu melden.
Weitere Informationen und Kontakte:
- Weitere Informationen über die Gewerbeordnung, Befähigungsnachweise, Kontaktmöglichkeiten usw. finden Sie unter Wirtschaftskammer Österreich – Gewerberecht.
- Weitere Informationen zur Unternehmensgründung, Kontaktmöglichkeiten usw. finden Sie unter Gründerservice der Wirtschaftskammer Österreich.